Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit
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- Detlef Rosenberg
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 E-Government - elektronische Rechnung: neue Impulse für die Abfallwirtschaft? Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft
2 Nationale Initiative für Informations- und Internetsicherheit (NIFIS) e.v.) Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, um Unternehmen im Kampf gegen die wachsenden Gefahren aus dem Internet technisch, organisatorisch und rechtlich zu stärken Mitglied der Task Force "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Mitglieder der NIFIS sind sowohl Anbieter als auch Anwender von IT-Sicherheit
3 Ziele des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung Abbau bundesrechtlicher Hindernisse Erleichterung elektronischer Kommunikation mit der Verwaltung Möglichkeit medienbruchfreier Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung
4 Maßnahmen im Gesetz Eröffnung eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung (Zwang) Erleichterung bei elektronischen Nachweisen Erleichterung bei der elektronischen Bezahlung Elektronische Aktenführung Ersetzendes Scannen Möglichkeiten, Schriftform zu ersetzen
5 Elektronische Kommunikation Bislang nur zulässig, soweit die empfangende Behörde hierfür einen Zugang eröffnet hat. Ab jede Behörde verpflichtet, neben den bisherigen Zugang auch einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Postfach EGVP ELSTER D Portal-Lösung
6 Verpflichtungen Jede Behörde muss ab qualifiziert elektronisch signierte Dokumente empfangen und prüfen können Behörden des Bundes müssen D empfangen können Keine Pflicht zur Antwort über D , wenn Bürger mehrere Zugänge eröffnet hat Sozialdaten oder andere Daten mit sehr hohem Schutzbedarf weitere Sicherungen, etwa Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, erfordern Elektronischer Identitätsnachweis
7 Elektronische Einzahlung Überweisung Lastschrift EC Karte Kreditkarte Elektronische Bezahlsysteme Bundesbehörden: Zahlungsverkehrsplattform des Bundes
8 Nachweise Vorzulegende Nachweise im elektronischen Verwaltungsverfahren können elektronisch eingereicht werden In der Abfallwirtschaft ist das EANV bereits bekannt
9 Schriftform nicht durch Formulare Viele Formulare haben ein Unterschriftsfeld Allein dadurch wird keine Schriftform vorgeschrieben
10 Barrierefreie Kommunikation barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente nach 4 BGG in angemessener Form
11 Elektronische Aktenführung Informationen schneller finden Informationen ohne Medienbruch simultan durch mehrere Mitarbeiter ortsunabhängig und kontinuierlich bearbeiten Frist für Bundesbehörden:
12 Ersetzendes Scannen Papierdokumente werden gescannt und anschließend zurückgegeben oder vernichtet Bislang weitgehend unzulässig (ohne Einwilligung) Kontroll- und Beweisfunktion werden deutlich eingeschränkt
13 Potentiale elektronischer Rechnungen Kosten einer Papierrechnung laut AWV (AG für Wirtschaft und Verwaltung): 16,16 Einsparung mit elektronischer Rechnung laut EU-Kommission 70% Kosten einer elektronischen Signatur 3-5 Qualität der Buchhaltung auch beim Rechnungsempfänger steigt Kosten der Aufbewahrung/Archivierung sinken
14 Zustimmung des Rechnungsempfängers Rechnungen können auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden ( 14 Abs. 1 Satz 6 UStG)
15 Anforderungen an Rechnungen 14 UStG Echtheit der Herkunft (Authentizität) Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) nur in Bezug auf die Pflichtangaben erforderlich Lesbarkeit Pflichtangaben nach 14 UStG (insbesondere Leistungszeitraum, Rechnungsnummer)
16 Gewährleistung der Anforderungen Jeder Unternehmer legt selbst fest, wie die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird. Dies kann nach 14 Abs. 1 S. 6 UStG durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können.
17 Innerbetriebliche Kontrollverfahren Entspricht die Rechnung der Vereinbarung? Ist die Leistung vertragsgemäß (Qualität und Quantität) erbracht? Hat der Aussteller einen Zahlungsanspruch/ist die Rechnung fällig? Entspricht die Rechnung den Anforderungen von 14 UStG? Es muss kein neues Kontrollsystem eingeführt werden Kontrollverfahren müssen und können nicht von der Finanzverwaltung zertifiziert werden
18 Qualifizierte elektronische Signatur Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts können nach 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG auch durch qualifizierte elektronische Signatur (mit oder ohne Anbieterakkreditierung) erfüllt werden.
19 Dokumentation/Archivierung Aufbewahrungspflicht für die Dauer von zehn Jahren: Elektronische Rechnung als elektronisches Dokument zu archivieren Dokumentation der Prüfung (elektronische Signatur oder sonstige innerbetriebliche Kontrolle) Speicherung auf unveränderlichen Datenträger Anforderungen bei Konvertierung oder Verschlüsselung
20 Kontakt Dr. Thomas Lapp - Rechtsanwalt und Mediator Vorsitzender Ausschuss Informationsrecht der BRAK Vorsitzender der NIFIS - Nationale Initiative für Informations- und Internetsicherheit e.v. Mitglied im GfA der davit AG Informationstechnologie im DAV Berkersheimer Bahnstraße 5, Frankfurt am Main Tel.: Fax: Mobil: RA DR Lapp (= ) thomas.lapp@nifis.de
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen unter
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