STEUERINFORMATIONEN. SteuernTransparent. Die elektronische Rechnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STEUERINFORMATIONEN. SteuernTransparent. Die elektronische Rechnung"

Transkript

1 STEUERINFORMATIONEN SteuernTransparent Die elektronische Rechnung

2 Die elektronische Rechnung Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Die elektronische Rechnung Der elektronische Datenaustausch (EDI) Qualifizierte elektronische Signatur Allgemeines Ablauf der elektronischen Rechnungserstellung mit qualifizierter Signatur Überblick über den Ablauf der elektronischen Rechnungserstellung Praxisfälle Einsatz elektronischer Rechnungen Die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen Internationale Verwendung der elektronischen Rechnungen Fazit Weiterführende Literatur...10

3 2 1. Einleitung 1. Einleitung Durch die Verbreitung der Internet-Nutzung hat sich das Wirtschaftsleben in den letzten Jahren erheblich verändert. Unternehmen bieten sich und den Endverbrauchern via Internet gegenseitig Waren und Dienstleistungen an. Bestell- sowie Abrechnungsscheine werden per versendet. Aber auch Privatkonsumenten nutzen zunehmend die Vorteile des Internets und bummeln anstatt durch überfüllte Kaufhäuser durch die Web-Sites der Anbieter und bestellen per Mouse-Click die gewünschten Güter. Seit ist die elektronische Rechnung der Rechnung in Papierform gleichgestellt und genügt den Anforderungen des Umsatzsteuerrechts, soweit neben einer elektronischen Signatur die allgemeinen Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie die Wahl haben, ihre Leistungen - unerheblich, ob sie über das Internet oder auf herkömmlichem Weg erbracht werden - entweder per elektronischer Rechnung oder per Rechnung in Papierform abzurechnen. Dabei bedeutet die Erstellung elektronischer Rechnungen für Unternehmer häufig erhebliche Kosten- und Effizienzvorteile. Zum wurde die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechnungsstellung in deutsches Recht umgesetzt. Dies betrifft einerseits neue Pflichtangaben auf Rechnungen, wie z. B. die Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, andererseits auch feste Regeln für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen. Bei den Anforderungen an die Übertragung ist der deutsche Gesetzgeber über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgegangen. Präzisierungen finden sich im BMF-Schreiben vom bzw. in Abschnitt 184a UStR. Der folgende Beitrag soll in Ergänzung zu dem SteuernTransparent Beitrag Vorsteuerabzug in Gefahr! Die neuen Anforderungen an die Rechnung vom (unter die Grundzüge und Neuerungen für die elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht aufzeigen. 2. Die elektronische Rechnung Mit Zustimmung des Empfängers können Unternehmer Rechnungen - anstatt auf Papier - auf elektronischem Weg als sog. elektronische Rechnung übermitteln ( 14 Abs. 1 UStG). Die Zustimmung bedarf keiner besonderen Form; sie kann z.b. in Form einer Rahmenvereinbarung erklärt werden (siehe dazu 3.). 2 Grundsätzlich muss auch die elektronische Rechnung alle Pflichtangaben einer gewöhnlichen Rechnung in Papierform enthalten 3. Darüber hinaus muss bei einer elektronischen Rechnung gemäß 14 Abs. 3 UStG jedoch die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhaltes gewährleistet sein durch: - elektronischen Datenaustausch (EDI-Verfahren) mit einer zusätzlichen zusammenfassenden Rechnung (Sammelrechnung) in Papierform oder in elektronischer Form, wenn diese mindestens mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wurde. - eine qualifizierte elektronische Signatur ( 2 Nr. 3 SigG) oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz ( 2 Nr. 15 SigG) BMF-Schreiben vom , IV B 7 S /04, UStB 2004, S. 78. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 9 f. Gemäß 14 Abs. 4 UStG sind bei der Rechnungserstellung umfangreiche Pflichtangaben zu beachten, z.b. fortlaufende Rechnungsnummer, Angabe des Liefer- oder Leistungszeitpunkts. Siehe dazu ausführlich den SteuernTransparent-Beitrag zum Thema Vorsteuerabzug in Gefahr! Die neuen Anforderungen an die Rechnung vom

4 2. Die elektronische Rechnung 3 Da die Gutschrift als Rechnung gilt ( 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), kann auch diese auf elektronischem Weg übermittelt werden, sofern sie alle erforderlichen Inhalte enthält. Durch die elektronische Signatur wird entsprechend sichergestellt, dass der Leistungsempfänger die Gutschrift ausgestellt hat und der Inhalt der Gutschrift unverändert dem Gutschriftsempfänger zugegangen ist. 4 Entsprechend gilt bei Abrechnung durch Gutschrift im EDI-Verfahren, dass der Leistungsempfänger zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) nach obigen Grundsätzen zu erstellen und zu übermitteln hat. Wird die Rechnung oder Gutschrift von einem Dritten erstellt, muss bei der Übermittlung der Daten an den Dritten die Echtheit und Unverfälschtheit nicht nachgewiesen werden. Erst wenn der Dritte die Rechnung an den Empfänger übermittelt, sind die Anforderungen der elektronischen Rechnung zu erfüllen Der elektronische Datenaustausch (EDI) Als elektronische Abrechnung sieht das Umsatzsteuergesetz die Übermittlung von Rechnungen im sog. EDI-Verfahren vor. EDI steht für Electronic Data Interchange und ist ein Oberbegriff für Verfahren, durch das Geschäftsdokumente im elektronischen Austausch zwischen Unternehmen übermittelt und in eine lesbare Form gebracht werden können. Der Vorsteuerabzug bei der Rechnungsübermittlung im EDI-Verfahren setzt zunächst voraus, dass eine Einigung zwischen den Geschäftsparteien auf ein bestimmtes technisches Verfahren vorliegt, mittels dessen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleistet wird. 6 Weitere Anforderung an die Anerkennung der Rechnungen ist, dass ergänzend eine zusammenfassende Rechnung (Sammelrechnung) vorgelegt wird. Für mehrere getrennte Lieferungen/Dienstleistungen kann periodisch (z.b. Tag, Woche, Monat) eine zusammenfassende Rechnung ausgestellt werden. Diese Sammelrechnung kann entweder in Papierform oder als elektronische Rechnung mit qualifizierter elektronischer Signatur (siehe 2.2) übermittelt werden und muss die auch sonst erforderlichen Angaben einer Rechnung (gemäß 14 Abs. 4 und 14a UStG) enthalten. Bei fehlenden Angaben ist auf ergänzende Dokumente hinzuweisen ( 31 Abs. 1 UStDV). Die zusammenfassende Rechnung muss dabei für die einzelnen Umsätze eines Übertragungszeitraumes mindestens die Entgelte in einer Summe angeben. Gleiches gilt für die darauf entfallenden Steuerbeträge. Das EDI-Verfahren eignet sich insbesondere für Prozessabläufe, in denen eine begrenzte Anzahl von Dokumentarten (z.b. ausschließlich Bestellungen und Rechnungen) in hohen Mengen regelmäßig und automatisch zwischen einander bekannten Personen bearbeitet werden, da für mehrere getrennte Leistungen periodisch eine zusammenfassende Rechnung erstellt werden kann Vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 26. Vgl. BMF-Schreiben vom , a.o.o., Rz. 27 ff. Die Vereinbarung muss der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs entsprechen, vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 20. Vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 21.

5 4 2. Die elektronische Rechnung 2.2. Qualifizierte elektronische Signatur Allgemeines Das Umsatzsteuergesetz verlangt für die Übermittlung von Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur ( 2 Nr. 3 SigG) oder eine qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz ( 2 Nr. 15 SigG). 8 Eine elektronische Signatur ist vereinfacht ausgedrückt ein digitales Siegel, das bei der digitalen Übermittlung von Daten den Absender zweifelsfrei identifiziert und den Originalzustand der transportierten Daten - und damit die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten - gewährleistet. Die elektronische Signatur basiert auf einem mathematisch-kryptografischen Schlüsselpaar, bestehend aus einem privaten und einem öffentlichen Schlüssel. Dieses Schlüsselpaar wird für jeden Benutzer einmalig erstellt. Diese beiden Schlüssel können einander zwar eindeutig zugeordnet, aus Sicherheitsgründen jedoch nicht voneinander abgeleitet werden. Der Rechnungsaussteller versiegelt das Dokument mit seinem privaten - geheimen - Schlüssel und der Rechnungsempfänger öffnet das Siegel mit dem korrespondierenden öffentlichen - nicht geheimen - Schlüssel; dadurch kann der Empfänger der Rechnung die Authentizität des Absenders sowie die Integrität der Daten zweifelsfrei verifizieren. Zur Erstellung der Signatur benötigt der Rechnungsaussteller einen Nachweis, dass der verwendete Schlüssel auch zum Absender der elektronisch signierten Nachricht gehört. Diesen Nachweis stellt eine vertrauenswürdige Stelle, ein Zertifizierungsdiensteanbieter 9 in Form eines qualifizierten Zertifikats aus, das zur Identifizierung des Zertifikatsinhabers dient ( 2 Nr. 7 SigG). 10 Es kann nur auf natürliche Personen - und nicht auf Unternehmen - ausgestellt werden, weil das Signaturgesetz nur natürliche Personen als Signatoren vorsieht. Es ist jedoch zulässig, eine oder mehrere natürliche Personen im Unternehmen zu bevollmächtigen, Rechnungen mittels des Zertifikats zu signieren. Darüber hinaus besteht für den Zertifikatsinhaber die Möglichkeit, bestimmte Attribute einzusetzen, beispielsweise eine Handlungsvollmacht oder eine höchstbetragsmäßige Zeichnungsberechtigung. Es ist möglich, mehrere Rechnungen an einen Rechnungsempfänger in einer Datei zusammenzufassen und diese Datei mit nur einer qualifizierten elektronischen Signatur an den Empfänger zu übermitteln. Die qualifizierte elektronische Signatur und diejenige mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz unterscheiden sich technisch nicht voneinander 11 ; bei der Anbieter- Akkreditierung handelt es sich lediglich um einen Nachweis für den Benutzer, dass die Signaturverfahren von der zuständigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) überprüft werden. Qualifizierte Signaturen mit Anbieter-Akkreditierung bieten eine Das Signaturgesetz unterscheidet bei der elektronischen Signatur verschiedene Qualitätsstufen; im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnung ist jedoch ausschließlich die qualifizierte elektronische Signatur relevant. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat beispielsweise folgenden Betrieben die Genehmigung erteilt, als Zertifizierungsstelle aufzutreten: Produktzentrum TeleSec der Deutschen Telekom AG, Deutsche Post Signtrust, Deutsche Post ebusiness GmbH, Datev eg sowie zahlreichen Steuerberaterkammern. Eine Liste der bislang akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter kann unter eingesehen werden. Vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 14 ff. Im Folgenden soll nicht weiter zwischen der qualifizierten elektronischen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz unterschieden werden; im Text wird zur Vereinfachung der Begriff qualifizierte elektronische Signatur verwendet.

6 2. Die elektronische Rechnung 5 umfassend geprüfte Sicherheit; qualifizierte Signaturen ohne Anbieter-Akkreditierung bieten dagegen nur eine eingeschränkt geprüfte Sicherheit Ablauf der elektronischen Rechnungserstellung mit qualifizierter Signatur Für die Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen sind alle technischen Verfahren zulässig, die den Vorgaben des Signaturgesetzes entsprechen, z.b. Kryptobox, Smart-Card. Unabhängig von dessen technischer Ausstattung stellt sich der Ablauf der Rechnungserstellung seitens des Rechnungsausstellers vereinfacht wie folgt dar: Zunächst wird aus dem Rechnungsdokument der so genannte Hash-Wert erzeugt. 12 Anhand dieses Hash-Wertes kann die Rechnungsdatei eindeutig gekennzeichnet und erkannt werden (sozusagen ein "elektronischer Fingerabdruck" der Datei). Dieser Wert wird sodann mit dem privaten Schlüssel des Rechnungsausstellers verschlüsselt und mit dem Zertifikat des Absenders sowie dem Original-Rechnungsdokument (z.b. in Form einer Word-Datei) verbunden. Diese drei Komponenten - verschlüsselter Hash-Wert, Zertifikat und Rechnungsdokument - bilden gemeinsam das elektronisch unterschriebene Dokument. Der Rechnungsempfänger erhält auf elektronischem Weg das Rechnungsdokument, den verschlüsselten Hash-Wert und den öffentlichen Schlüssel des Absenders. Mithilfe des öffentlichen Schlüssels prüft der Rechnungsempfänger die Signatur des Absenders sowie die Integrität und Authentizität der empfangenen Rechnung. Dabei ermittelt er erneut den Hash-Wert des Original-Rechnungsdokuments und vergleicht diesen mit dem vom Rechnungsaussteller übermittelten Hash-Wert. Stimmen die beiden Werte überein, kann der Rechnungsempfänger sicher sein, dass die Signatur mit dem entsprechenden privaten Schlüssel erzeugt worden ist und die dazugehörigen Dateien bei der Übertragung nicht verändert wurden Überblick über den Ablauf der elektronischen Rechnungserstellung Rechnungsaussteller - privater Schlüssel - Rechnungsempfänger - öffentlicher Schlüssel - 3 Komponenten Ermittlung des Hash- Wertes Verschlüsselung des Hash-Wertes Verbinden des verschlüsselten Hash- Wertes mit Rechnungsdokument und Zertifikat Verschlüsselter Hash-Wert Rechnungsdokument Zertifikat Signaturprüfung und Prüfung der Integrität und Authentizität durch Abgleich der Hash-Werte 12 Im Falle der Rechnungsübermittlung per kann der Hash-Wert entweder aus der selber oder aus dem anhängenden Dokument ermittelt werden (siehe 2.2.4).

7 6 2. Die elektronische Rechnung Praxisfälle In der Praxis gibt es verschiedene Formen der elektronischen Rechnungsübermittlung. Die gängigste Form stellt die Übermittlung per dar. Daneben betrachtet die Finanzverwaltung Rechnungen, die computerbasiert per Telefax übermittelt werden, als elektronische Rechnungen. Schließlich gelten Online-Fahrausweise als elektronische Rechnungen; für diese gelten jedoch Vereinfachungsregelungen. In der Praxis ist es für die Finanzverwaltung häufig nur schwer feststellbar, ob eine Rechnung im Anschluss an die elektronische Übermittlung - per oder Telefax - ausgedruckt oder ob sie auf dem Postweg verschickt wurde und mithin auch ohne elektronische Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigt. Einen Rückschluss könnte höchstens die im Unternehmen eingesetzte EDV-Struktur geben, beispielsweise bei Nachforschungen durch einen Betriebsprüfer. a) Die elektronische Rechnungsübermittlung via kann auf zwei Arten erfolgen. Der Rechnungsinhalt kann entweder direkt in den -Text eingefügt sein oder die Rechnung kann als Dateianhang, z.b. als Worddatei, an die angehängt sein. Im zweiten Fall nimmt die lediglich eine Art Transportfunktion wahr. In beiden Fällen handelt es sich um elektronische Rechnungen, die zur Sicherung des Vorsteuerabzugs die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes - eine qualifizierte elektronische Signatur oder Übermittlung im EDI-Verfahren mit zusätzlicher Sammelrechnung - erfüllen müssen. Seitens des Rechnungsempfängers ist die elektronische Archivierung der elektronischen Rechnungen erforderlich (siehe 4.). Beispiel: Die A-GmbH lädt im Internet eine Software der B-KG herunter. Die Rechnung wird von der B-KG via übermittelt. Die A-GmbH druckt die Rechnung aus und nimmt einen Vorsteuerabzug vor. Da die Rechnung nicht mit elektronischer Signatur ausgestellt wurde, berechtigt diese elektronische Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug bei der A-GmbH. Die A-GmbH muss von der B-KG eine Rechnung mit elektronischer Signatur oder in Papierform anfordern. b) Telefax Neben Rechnungen, die per versendet werden, gelten auch Rechnungen, die per Telefax übermittelt werden, als elektronische Rechnungen. 13 Entscheidend ist dabei die Frage, inwieweit die Übertragung computerbasiert erfolgt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist nur bei einer computerbasierten Übertragung per Telefax eine qualifizierte elektronische Signatur des Dokuments erforderlich, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten zu prüfen. Dies betrifft Fälle, in denen bei der Ü- bermittlung seitens des Rechnungsausstellers und/oder des Rechnungsempfängers ein Computer-Telefax bzw. ein Fax-Server benutzt wird. Diese Fälle stellen die Unternehmen in der Praxis vor große Schwierigkeiten, da eine technische Lösung zur Signatur von Telefaxen bisher nicht existiert. Erfolgt die Übertragung dagegen - nicht computerbasiert - von einem Standard-Telefax an ein Standard-Telefax und ist somit auf keiner Seite ein Computer-Telefax oder ein Fax-Server involviert, ist für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. 13 Vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 22 ff.

8 3. Einsatz elektronischer Rechnungen 7 Für die Anerkennung des Vorsteuerabzugs wird in diesem Fall jedoch vorausgesetzt, dass sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger einen Ausdruck des Telefaxes in Papierform aufbewahrt. Ist das Fax auf Thermopapier ausgedruckt, ist eine Kopie auf normalem Papier zu erstellen und aufzubewahren. Beispiel: Die A-GmbH setzt bei der Rechnungsübermittlung einen Faxserver ein. Der Lieferant der A-GmbH, die B-KG, nutzt zur Rechnungsübermittlung ein Telefax. Die Rechnungen der B-KG werden bei der A-GmbH direkt auf den PC des jeweiligen Sachbearbeiters übertragen. Da bei der Rechnungsübermittlung keine elektronische Signatur verwendet wird, berechtigt diese elektronische Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug bei der A-GmbH. Die A-GmbH muss von der B- KG eine Rechnung in Papierform oder mit elektronischer Signatur anfordern. c) Online-Fahrausweise Schließlich handelt es sich auch bei Online-Fahrausweisen um elektronische Rechnungen. Der Vorsteuerabzug wird jedoch anerkannt, wenn der Fahrausweis online abgerufen wird und durch das Verfahren sichergestellt wird, dass eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt. Der Rechnungsempfänger muss zusätzlich einen Papierausdruck des Dokuments aufbewahren Einsatz elektronischer Rechnungen Ein Unternehmer, der eine Rechnung über eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erstellt, ist gemäß 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG zum Ausstellen einer Rechnung verpflichtet. 15 Der Rechnungsaussteller kann jedoch nicht ohne weiteres eine elektronische Rechnung an den Rechnungsempfänger übermitteln. Vielmehr bedarf die Übermittlung elektronischer Rechnungen der Zustimmung des Empfängers. Die Zustimmung bedarf zwar keiner besonderen Form. Die Zustimmung kann z.b. in Form einer Rahmenvereinbarung erklärt werden. Sie kann auch nachträglich erteilt werden. Auch genügt es, dass die Beteiligten die Verfahrensweise tatsächlich praktizieren und damit stillschweigend billigen. 16 Grundsätzlich ist ohne Bedeutung, ob der Rechnungsempfänger die Herkunft und Unversehrtheit der Rechnung überprüft. Er ist nicht etwa gesetzlich verpflichtet, diese Kriterien zu überprüfen. Wird dem Rechnungsempfänger bspw. eine Rechnung per übersendet, kann er den Text der Rechnung problemlos lesen, da dieser nicht verschlüsselt ist. Lediglich der Teil der Datei, der die elektronische Signatur (den verschlüsselten Hash-Wert) enthält, ist ihm nicht zugänglich. Er erkennt allerdings, dass der Rechnung ein verschlüsselter Teil angefügt ist. Der Rechnungsempfänger kann somit, soweit er selbst Unternehmer ist und die abgerechneten Leistungen für sein Unternehmen erbracht wurden, den in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag grundsätzlich auch ohne Prüfung der Signatur als Vorsteuer berücksichtigen Vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 25. Auch 14a UStG sieht die Pflicht zur Erstellung einer Rechnung bei besonderen Arten der Leistung vor. Vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 9 f.

9 8 4. Die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen Nimmt der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug jedoch ohne Überprüfung der elektronischen Signatur vor und stellt sich heraus, dass die elektronische Rechnung nicht ordnungsgemäß erstellt wurde, trägt der Rechnungsempfänger das Risiko, dass die Vorsteuer nicht abgezogen werden darf. Ggf. ist dann der durchgeführte Vorsteuerabzug wieder rückgängig zu machen. 4. Die Aufbewahrung elektronischer Rechnungen Das Umsatzsteuergesetz sieht bestimmte Aufbewahrungspflichten vor. Danach müssen Unternehmer Kopien der von ihnen ausgestellten sowie der erhaltenen Papierrechnungen zehn Jahre lang aufbewahren. Die Rechnungen müssen dabei für den gesamten Zeitraum lesbar sein, 14b Abs. 1 UStG. Eine elektronische oder bildliche Speicherung ist bei Vernichtung der Originalrechnung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei elektronisch übermittelten Rechnungen muss der Unternehmer darüber hinaus auch die Nachweise über die Echtheit und Unversehrtheit der Daten aufbewahren. Dabei setzen die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) 17 in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestüzter Buchführungssysteme (GoBS) 18 insbesondere Folgendes voraus 19 : - Vor einer weiteren Verarbeitung der elektronischen Rechnungen ist die qualifizierte Signatur im Blick auf die Integrität der Daten und die Signaturberechtigung zu prüfen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. - Die Speicherung der elektronischen Rechnungen muss auf einem Datenträger erfolgen, der nachträgliche Änderungen nicht mehr zulässt. Bei einer temporären Speicherung auf einem änderbaren Datenträger muss das DV-System sicherstellen, dass Änderungen nicht möglich sind. - Bei Umwandlung der elektronischen Rechnung in ein unternehmenseigenes Format werden beide Versionen archiviert und nach den GoBS mit demselben Index verwaltet sowie die konvertierte Version als solche gekennzeichnet. - Der Signaturschlüssel ist aufzubewahren. - Bei Einsatz von Kryptographietechniken werden die verschlüsselte und die entschlüsselte Abrechnung sowie der Schlüssel zur Entschlüsselung der elektronischen Abrechnung aufbewahrt. - Der Eingang der elektronischen Abrechnung, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung werden protokolliert. - Die Übertragungs-, Archivierungs- und Konvertierungssysteme entsprechen den Anforderungen der GoBS, insbesondere an die Dokumentation, an das interne Kontrollsystem, an das Sicherungskonzept sowie an die Aufbewahrung. - Das qualifizierte Zertifikat des Empfängers wird aufbewahrt. 5. Internationale Verwendung der elektronischen Rechnungen Wird für einen in Deutschland steuerbaren Umsatz eine Rechnung erstellt, ist das deutsche Umsatzsteuergesetz anzuwenden. Danach bedarf es - wie im vorliegenden Beitrag dargestellt - zur Erstellung einer elektronischen Rechnung einer qualifizierten elektronischen Signatur BMF-Schreiben vom , BStBl. I, S BMF-Schreiben vom , BStBl. I, S Vgl. BMF-Schreiben vom , a.a.o., Rz. 12 f.

10 6. Fazit 9 Ist der Umsatz jedoch im europäischen Ausland steuerbar, sind die jeweiligen nationalen Vorschriften für die Erstellung einer elektronischen Rechnung maßgeblich. Hier haben die Rechnungsrichtlinie vom , durch die die 6. EG-Richtlinie geändert wurde, und die Signaturrichtlinie vom einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, die umsatzsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung auf europäischer Ebene zu vereinfachen, zu modernisieren und zu harmonisieren. Art. 5 der Signaturrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erstellung elektronischer Signaturen, die auf qualifizierten Zertifikaten beruhen. Zugleich haben die Mitgliedstaaten für die allgemeine rechtliche Wirksamkeit und Beweiskraft der elektronischen Signaturen Gewähr zu tragen. Durch Art. 2 Nr. 2 Buchst. c der Rechnungsrichtlinie tritt die Vorgabe an die Mitgliedstaaten hinzu, elektronische Rechnungen unter folgenden Voraussetzungen zu akzeptieren: - Übermittlung der Rechnung im EDI-Verfahren; die Mitgliedstaaten können allerdings unter von ihnen festzusetzenden Bedingungen zusätzlich ein zusammenfassendes Dokument in Papierform verlangen. - Übermittlung der Rechnung mit einer fortgeschrittenen Signatur; die Mitgliedstaaten können zusätzlich verlangen, dass die fortgeschrittene Signatur auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wird. Den Mitgliedstaaten ist es versagt, darüber hinausgehende Pflichten und Formalien zu statuieren. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben der Richtlinie umgesetzt und überschreitet mit seinen Anforderungen sogar die Mindestvoraussetzungen der Richtlinie. Die Richtlinien wurden auch in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft weitgehend umgesetzt. Da jedoch den Mitgliedstaaten Wahlrechte hinsichtlich der Anforderungen an elektronische Rechnungen eingeräumt werden, können sich landesspezifische Besonderheiten ergeben. Eine weitreichende Harmonisierung innerhalb der EU besteht nur hinsichtlich der grundsätzlichen Anerkennung der zwei Arten elektronischer Rechnungen. Den Mitgliedstaaten bleibt es unbenommen, spezifische Anforderungen an Rechnungen für in ihrem Hoheitsgebiet bewirkten Leistungen zu stellen, die in einem Land außerhalb der europäischen Gemeinschaft erstellt werden; dies gilt auch dann, wenn die Rechnungen für in einem Mitgliedstaat bewirkte Umsätze erstellt werden. 6. Fazit Die Einführung der elektronischen Rechnung stellte für viele Unternehmer eine große Erleichterung im Betriebsablauf dar. Denkt man z.b. an Zulieferbetriebe, die nach dem Just-in- Time-Prinzip täglich Güter an ihre Abnehmer liefern und laufend Abrechnungsdaten an den Abnehmer per versenden, stellt die Möglichkeit der elektronischen Abrechnung eine deutliche Vereinfachung dar. Beispielsweise erübrigt sich das Versenden mehrseitiger Rechnungen am Monatsende. Auch seitens des Rechnungsempfängers resultieren Verwaltungsvereinfachungen, wenn etwa die bereits elektronisch vorliegenden Daten unmittelbar in die weiteren Betriebsabläufe weitergereicht werden können und somit eine erneute Dateneingabe vermieden werden kann. Zu beachten ist hier jedoch die Pflicht zur elektronischen Archivierung der Rechnungen sowie der Nachweise über die Echtheit und Unversehrtheit der Daten Rechnungsrichtlinie vom , 2001 /115/EG, ABl EG 2002 Nr. L 15, S /93/EG, ABl EG 2000 Nr. L 13, S. 12.

11 10 7. Weiterführende Literatur Auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft ist die Harmonisierung in den letzten Jahren stark vorangeschritten. Die Übermittlung elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten ist grundsätzlich möglich. Schwierigkeiten bereit jedoch auch heute noch überwiegend die technische Seite der Abwicklung. So wurden zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene enorme Bemühungen unternommen, um die Interoperabilität möglichst vieler Softwareanwendungen zu schaffen. Ein reibungsloser technischer Ablauf ist jedoch auch heute häufig noch nicht gewährleistet. Jedenfalls sollten Unternehmer, die aus Kostengründen die elektronische Rechnungsabwicklung einführen wollen oder sich auf den Zugang elektronischer Rechnungen einstellen wollen, ihre EDV den technischen Anforderungen anpassen, um den Vorsteuerabzug zu gewährleisten. Insbesondere betrifft dies die Kommunikationssoftware sowie die Erlangung und Implementierung der erforderlichen Signaturschlüssel und Zertifikate. Sofern die Abrechnung im EDI Verfahren gewollt ist, muss unbedingt das Erfordernis der zusammenfassenden Rechnung (Sammelrechnung) beachtet werden. Daneben sind auch die aufgezeigten Archivierungserfordernisse und Datenzugriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung zu beachten. 7. Weiterführende Literatur BMF-Schreiben vom , IV B 7 S /04, Umsatzsteuerberater 2004, S. 78. Groß und Georgius, Welche umsatzsteuerlichen Anforderungen gelten für elektronische Abrechnungen?, Bilanzbuchhalter und Controller 2005, S Impressum Copyright: Ernst & Young AG / Deutschland - Alle Rechte vorbehalten. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Ernst & Young AG gestattet. Es wird - auch seitens der jeweiligen Autoren - keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen übernommen. Stand der Ausführungen: 22. Juni 2006 Autoren Christa Breucha, Partner Service Line Indirect Tax, Steuerberater Dr. Matthias Hiller, Manager Service Line Indirect Tax, Steuerberater Dr. Ulrike Höreth, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht Nina Maier, Dipl.-Volkswirtin, Steuerberaterin Ernst & Young AG National Office Tax / Publications Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ulrike Höreth Mittlerer Pfad 15 Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht Stuttgart Telefon +49 (711) Fax +49 (711) steuern-transparent@de.ey.com

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005)

Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung (BMF-010219/0183-IV/9/2005) Die Rz 1557 lautet: 1557 Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten?

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung

Mehr

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach? Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)

Mehr

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung 2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Mehr

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung) Version 2.0 Mentana- Claimsoft GmbH Seite 2 10 W-Fragen im Umgang mit 1. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 2. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 3. Warum muss

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Elektronische Rechnung

Elektronische Rechnung Elektronische Rechnung Rechtliche Grundlagen Dr. Stefan Melhardt, BMF Hintergrund Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13.7.2010 zur Änderung der MWSt-RL 2006/112/EG: - Vereinfachung, Modernisierung und

Mehr

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge

Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.

Mehr

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011

Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch Art. 5 des StVereinfG 2011 Wirtschaft und Verwaltung Steuern Veröffentlichungen zu Steuerarten Umsatzsteuer Veröffentlichungen zu Steuerarten 19.04.2011 Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Mehr

Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie)

Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Digitales Rechnungsmanagement as a Service Lösungen für ALLE TEXTILER (Handel und Industrie) Folie: 1 Hohe Erwartungen an die E-Rechnung Folie: 3 Definition e-invoicing Papierlos von A-Z Gesetzeskonforme

Mehr

Steuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Steuerliche Aspekte der erechnung. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Steuerliche Aspekte der erechnung 2 Was galt...? Steuerliche Aspekte der erechnung 3 Ablauf Rechnungsstellung

Mehr

Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht

Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht Elektronische Rechnung im Umsatzsteuerrecht Vereinfachung der elektronischen Rechnung Mit einem halben Jahr Verspätung ist mit Datum vom 2. Juli 2012 nunmehr das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen

Mehr

Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793.

Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793. - 1 - Bearbeitungsstand: 26.10.2010 10:15 Uhr Umdruck-Nr. 14 Formulierung BMF Referat: IV D 2 Ansprechpartner: MR Keisinger / ORR'in Danewitz / ROI'in Brandt Datum: 26.10.2010 Telefon: 1865 / 1181 / 2793

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Stand 25.10.2012. Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1

Stand 25.10.2012. Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1 Stand 25.10.2012 Mag. Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m.b.H office@fruehwirt.at www.fruehwirt.at 1 Verfügbare E-Government Anwendungen u.a. } Finanzonline } ELDA } WEBEKU } SVA-Beitragskonto

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011

Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung; Vereinfachung bei der elektronischen Rechnung zum 1.7.2011 Grundsatz zur Rechnungsausstellung Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie strenge

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener

Mehr

erechnung Uwe K. Franz aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte

erechnung Uwe K. Franz aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte erechnung aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Uwe K. Franz Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Cornea Franz Rechtsanwälte 1 Bedeutung der Rechnung

Mehr

Die elektronische Rechnung

Die elektronische Rechnung Die elektronische Rechnung vom 29. November 2001 I n f o r m a t i o n e n z u r S e n d u n g Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung...2 2. Bedeutung der Rechnung im Umsatzsteuergesetz...2 3. Allgemeine Anforderungen

Mehr

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen

Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen Einleitung Seit Mitte 2011 können Rechnungen auch in elektronischer Form erstellt werden. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde diesbezüglich geändert.

Mehr

ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis

ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...

Mehr

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV

Elektronische Signaturen. LANDRATSAMT BAUTZEN Innerer Service EDV Elektronische Signaturen Rechtsrahmen Signaturgesetz (SigG) Signaturverordnung (SigV) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 125 ff. über die Formen von Rechtsgeschäften Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 3a

Mehr

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise

Mehr

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt

Merkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise

Mehr

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013

Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013 Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)

Mehr

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist

Mehr

IT-Netzwerk IHK-Koblenz

IT-Netzwerk IHK-Koblenz IT-Netzwerk IHK-Koblenz Ein Vortrag in drei Abschnitten 1. Elektronischer Rechnungsaustausch und das Steuervereinfachungsgesetz (StvereinfG) a. Anforderungen an Versender elektronischer b. Anforderungen

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen

Kostensenkungspotenzial erechnungen. Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Kostensenkungspotenzial erechnungen Die elektronische Rechnung (erechnung) Anforderungen für den Einsatz im Handwerksunternehmen Elektronischer Rechnungsverkehr Ein Trend elektronischer Rechnungsverkehr

Mehr

Steuern I News I Recht

Steuern I News I Recht Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung

Mehr

Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger

Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger Elektronischer Rechnungsversand (E-Mail und Fax) Gesetzeskonform durch Digitale Signaturen, Patrick Bärenfänger GWS 2010 Stand: 19.05.2011 Folie 1 Gesetze und Grundlagen Seit 01.07.2004 gilt die Regelung,

Mehr

Lösungsansätze zum. aus Sicht des Rechnungsstellers. Elektronic Invoicing. Oldenburg, 3. Februar 2005. Derk Fischer

Lösungsansätze zum. aus Sicht des Rechnungsstellers. Elektronic Invoicing. Oldenburg, 3. Februar 2005. Derk Fischer Lösungsansätze zum Elektronic Invoicing aus Sicht des Rechnungsstellers Derk Fischer Oldenburg, 3. Februar 2005 Thesen Es gibt eigentlich keine Gründe mehr für den Versand von Papierrechnungen. Der Erfolg

Mehr

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10.

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10. Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung Teil 2: Digitalisierung der Buchführung Unternehmen-Online 28.10.2010 Schustergasse

Mehr

Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs

Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Umsatzsteuer: Ein Vorschlag für ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zur künftigen Sicherung des Vorsteuerabzugs Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zielt der Gesetzgeber wie der Titel schon erkennen

Mehr

www.pwc.com Absehbare rechtliche Änderungen zum elektronischen Rechnungsaustausch

www.pwc.com Absehbare rechtliche Änderungen zum elektronischen Rechnungsaustausch www.pwc.com Absehbare rechtliche Änderungen zum elektronischen Rechnungsaustausch 1. Begrüßung Ihr Referent Carsten Crantz Tel: +49 40 6378-1836 Fax: +49 69 9585-949145 Mobil: +49 160 972 24 434 carsten.crantz@de.pwc.com

Mehr

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers

Elektronische Signaturen in der Schweiz. The Business Designers The Technology Designers Elektronische Signaturen in der Schweiz Inhalt A. Einführung B. Formen der elektronischen Signatur C. Rechtswirkung elektronischer Signaturen D. Anerkennung ausländischer Zertifikate E. Zusammenfassung

Mehr

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur

Die digitale Signatur. Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Die digitale Signatur Einführung in die rechtlichen Grundlagen der elektronischen Signatur Papierwelt: Die eigenhändige Unterschrift Grundsatz : Formfreiheit bei Willenserklärung Schriftform: Ist durch

Mehr

Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015

Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des WP-Prüfungsvermerks. im Antragsjahr 2015 Hinweisblatt zur elektronischen Signatur des im Antragsjahr 2015 2 Bitte lesen Sie dieses Hinweisblatt aufmerksam und bis zum Ende durch! 1. Grundsätzliches Während in den Vorjahren die Stellung eines

Mehr

HOLGER BOCK. Steuerberater. Heinzestr. 31 31061 Alfeld Tel.: 05181 / 90 01 70 - Fax: 05181 / 90 01 71. info@stb-bock.de www.stb-bock.

HOLGER BOCK. Steuerberater. Heinzestr. 31 31061 Alfeld Tel.: 05181 / 90 01 70 - Fax: 05181 / 90 01 71. info@stb-bock.de www.stb-bock. HOLGER BOCK Steuerberater Heinzestr. 31 31061 Alfeld Tel.: 05181 / 90 01 70 - Fax: 05181 / 90 01 71 info@stb-bock.de www.stb-bock.de Diese Arbeitsblatt soll nur erste e geben und erhebt daher keinen Anspruch

Mehr

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -)

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten

Mehr

Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung

Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Christoph Weinandt, Darmstadt Vorbemerkung Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung des AddOn s Enigmail für den Mailclient Thunderbird. Diese Anleitung gilt

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Wichtige Informationen an unsere Mandanten

Wichtige Informationen an unsere Mandanten Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher

Mehr

vorab noch ein paar allgemeine informationen zur de-mail verschlüsselung:

vorab noch ein paar allgemeine informationen zur de-mail verschlüsselung: Kurzanleitung De-Mail Verschlüsselung so nutzen sie die verschlüsselung von de-mail in vier schritten Schritt 1: Browser-Erweiterung installieren Schritt 2: Schlüsselpaar erstellen Schritt 3: Schlüsselaustausch

Mehr

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften

2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften 1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der

Mehr

Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises

Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises 1 Wozu dient der elektronische Arztausweis? Sichtausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis

Mehr

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die

Mehr

Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit

Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit E-Government - elektronische Rechnung: neue Impulse für die Abfallwirtschaft? Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft 17.10.2013 Nationale

Mehr

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail

Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail S Sparkasse der Stadt Iserlohn Kundeninformationen zur Sicheren E-Mail Informationen zur Sicheren E-Mail erhalten Sie bei Ihrem Berater, oder bei den Mitarbeiter aus dem Team ElectronicBanking unter der

Mehr

Whitepaper. EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit

Whitepaper. EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit Whitepaper EDIFACT-Signatur-, Verschlüsselungs- und Mailcockpit Funktionsumfang: Plattform: Verschlüsselung, Signierung und email-versand von EDIFACT-Nachrichten des deutschen Energiemarktes gemäß der

Mehr

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003

Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003 Import des persönlichen Zertifikats in Outlook 2003 1. Installation des persönlichen Zertifikats 1.1 Voraussetzungen Damit Sie das persönliche Zertifikat auf Ihren PC installieren können, benötigen Sie:

Mehr

Die elektronische Signatur Gutachten. März 2006. Georg Berger LenaWeißinger. Seite 1 von 13

Die elektronische Signatur Gutachten. März 2006. Georg Berger LenaWeißinger. Seite 1 von 13 Die elektronische Signatur Gutachten März 2006 Georg Berger LenaWeißinger Seite 1 von 13 Gutachten Die elektronische Signatur Dieses Gutachten behandelt die Funktionsweise und Anwendung qualifizierter

Mehr

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Urlaubsregel in David

Urlaubsregel in David Urlaubsregel in David Inhaltsverzeichnis KlickDown Beitrag von Tobit...3 Präambel...3 Benachrichtigung externer Absender...3 Erstellen oder Anpassen des Anworttextes...3 Erstellen oder Anpassen der Auto-Reply-Regel...5

Mehr

Informationstag 'Elektronische Signatur'

Informationstag 'Elektronische Signatur' Berlin 24. September 2010 Informationstag 'Elektronische Signatur' Gemeinsame Veranstaltung Besser von TeleTrusT Unterschreiben und VOI ohne Berlin, 23.09.2011 Papier Siegfried Gruber Elektronische Unterschrift

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV

TECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Netzsicherheit I, WS 2008/2009 Übung 12. Prof. Dr. Jörg Schwenk 20.01.2009

Netzsicherheit I, WS 2008/2009 Übung 12. Prof. Dr. Jörg Schwenk 20.01.2009 Netzsicherheit I, WS 2008/2009 Übung 12 Prof. Dr. Jörg Schwenk 20.01.2009 Aufgabe 1 1 Zertifikate im Allgemeinen a) Was versteht man unter folgenden Begriffen? i. X.509 X.509 ist ein Standard (Zertifikatsstandard)

Mehr

Thunderbird Portable + GPG/Enigmail

Thunderbird Portable + GPG/Enigmail Thunderbird Portable + GPG/Enigmail Bedienungsanleitung für die Programmversion 17.0.2 Kann heruntergeladen werden unter https://we.riseup.net/assets/125110/versions/1/thunderbirdportablegpg17.0.2.zip

Mehr

Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen

Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen

Mehr

Ihre Bewerbung per E-Mail. Verschlüsselt und sicher

Ihre Bewerbung per E-Mail. Verschlüsselt und sicher Ihre Bewerbung per E-Mail Verschlüsselt und sicher Ihre Bewerbung per E-Mail D2 Tel.: (06 11) 34 0-0, Fax: (06 11) 340 11 50 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung 2011 Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mehr

Umsatzsteuer; Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

Umsatzsteuer; Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON Wilhelmstraße

Mehr

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2:

Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails Teil D2: Handbuch für Nutzer von Zertifikaten der Zertifizierungsstellen (CAs) des Bayerischen Behördennetzes (BYBN) zur Sicherung von E-Mails (Kerstin Ehrhardt) München 02.05.2007 1 1 Nutzung Sicherer E-Mail...

Mehr

Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS

Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang SCHRITT 1: AKTIVIERUNG IHRES GASTZUGANGS Steganos Secure E-Mail Schritt für Schritt-Anleitung für den Gastzugang EINLEITUNG Obwohl inzwischen immer mehr PC-Nutzer wissen, dass eine E-Mail so leicht mitzulesen ist wie eine Postkarte, wird die

Mehr

Kommunikations-Management

Kommunikations-Management Tutorial: Wie kann ich E-Mails schreiben? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory E-Mails schreiben können. In myfactory können Sie jederzeit schnell und einfach E-Mails verfassen egal

Mehr

Mandanten-Information

Mandanten-Information Uta Ulrich Steuerberater Klughäuser Weg 16a 08359 Breitenbrunn Mandanten-Information Sehr geehrte Damen und Herren, im Mai 2009 mit diesem Schreiben möchte ich Sie aus gegebenem Anlass darüber informieren,

Mehr

SecureMail@docsellent. sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform

SecureMail@docsellent. sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform SecureMail@docsellent sicherer Dokumentenaustausch - vertraulich, überprüfbar und gesetzeskonform Was ist SecureMail@docsellent? Die klassische E-Mail hat die Sicherheit einer offenen Postkarte und eignet

Mehr

Sichere E-Mails. Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank

Sichere E-Mails. Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank Sichere E-Mails Kundeninformation zur Verschlüsselung von E-Mails in der L-Bank Version: 2.1 Stand: 18.07.2014 Inhaltsverzeichnis II Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Überblick... 1 1.2 Allgemeine

Mehr

Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug)

Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG) (Auszug) 1. Abschnitt Gegenstand und Begriffsbestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt den rechtlichen

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Elektronische Rechnungslegung

Elektronische Rechnungslegung Elektronische Rechnungslegung Die gesetzlichen Grundlagen dazu findet man unter: Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung https://www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation/umsatzsteuer/erlsse/ustrelektronische_rechnung0705.pdf?q=e-rechnungen

Mehr

Persönliches Adressbuch

Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Seite 1 Persönliches Adressbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

Spezial. Das System für alle Kostenträger! Elektronischer Kostenvoranschlag. Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash!

Spezial. Das System für alle Kostenträger! Elektronischer Kostenvoranschlag. Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash! Spezial Elektronischer Kostenvoranschlag Das System für alle Kostenträger! Das kann nur egeko: ekv mit allen Kostenträgern egeko: Mehr als nur ekv Schnell zu Ihrem Geld: Sofortauszahlung mit egeko cash!

Mehr

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG

SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG SPLIT-PAYMENT FAKTURIERUNG Laut dem Stabilitätsgesetzt 2015 wurden einige wesentlich Neuerungen eingeführt. Ein Teil davon ist Artikel 17-ter DPR 733/72: Dieser Artikel 17-ter betrifft die Rechnungen an

Mehr

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und die Antworten darauf. Inhalt 1. Die Signaturen auf den PDF-Dokumenten des Landesbetrieb Staßenwesen Brandenburg werden als ungültig ausgewiesen oder mit Gültigkeit

Mehr

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

Seite 1 von 14. Cookie-Einstellungen verschiedener Browser

Seite 1 von 14. Cookie-Einstellungen verschiedener Browser Seite 1 von 14 Cookie-Einstellungen verschiedener Browser Cookie-Einstellungen verschiedener Browser, 7. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1.Aktivierung von Cookies... 3 2.Cookies... 3 2.1.Wofu r braucht

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Informatik für Ökonomen II HS 09

Informatik für Ökonomen II HS 09 Informatik für Ökonomen II HS 09 Übung 5 Ausgabe: 03. Dezember 2009 Abgabe: 10. Dezember 2009 Die Lösungen zu den Aufgabe sind direkt auf das Blatt zu schreiben. Bitte verwenden Sie keinen Bleistift und

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

Bedienungsanleitung BITel WebMail

Bedienungsanleitung BITel WebMail 1. BITel WebMail Ob im Büro, auf Geschäftsreise, oder im Urlaub von überall auf der Welt kann der eigene elektronische Posteingang abgerufen und die Post wie gewohnt bearbeitet, versendet oder weitergeleitet

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig?

Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung von Zertifikaten notwendig? ZERTIFIKAT UND SIGNATUR Als Besitzer eines Zertifikates können Sie Ihre Identität gegenüber anderen Leuten, mit denen Sie über das Web kommunizieren, bestätigen, E-Mail-Nachrichten signieren oder verschlüsseln

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit DATEV eg 90329 Nürnberg Telefon

Mehr

Beschreibung und Bedienungsanleitung. Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis: Werkzeug für verschlüsselte bpks. Dipl.-Ing.

Beschreibung und Bedienungsanleitung. Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis: Werkzeug für verschlüsselte bpks. Dipl.-Ing. www.egiz.gv.at E-Mail: post@egiz.gv.at Telefon: ++43 (316) 873 5514 Fax: ++43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria Beschreibung und Bedienungsanleitung Werkzeug für verschlüsselte bpks

Mehr

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP

Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit einer anerkannten CSP Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Kommunikation BAKOM Abteilung Telecomdienste Richtlinien bezüglich des Verfahrens bei Einstellung der Geschäftstätigkeit

Mehr

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -

Nur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit

Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren. Das Finanzamt spielt mit Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren Das Finanzamt spielt mit Vortrag der Finanzverwaltung zum Umgang mit elektronischen Daten und Dokumenten, Schwerpunkt die elektronische

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden

Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden Allgemeines zur TeleTrusT EBCA Seit 2001 Zusammenschluss einzelner, gleichberechtigter n zu -Verbund einfacher,

Mehr