Der Professor ist enttäuscht: "Haben Sie denn überhaupt nichts in den vergangenen fünf Jahren bei mir gelernt!"

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1 I. Einstieg Geschichte Ein Student wird in der Examensprüfung vom Professor gefragt:" Sie steigen am Marktplatz auf einen hohen Turm und sehen hinunter. Was sehen Sie?" Der Student beginnt: Marktstände, Personen, Autos, Häuser... Der Professor ist enttäuscht: "Haben Sie denn überhaupt nichts in den vergangenen fünf Jahren bei mir gelernt!" Die richtige Antwort wäre gewesen: Rechtssubjekte (das sind die Menschen) und Rechtsobjekte (alles andere).

2 II. Arten von n nach der Anzahl der Willenserklärungen Rechtssubjekte sind die Menschen, sie können Willenserklärungen abgeben und damit tätigen. Bsp. Kaufvertrag: Anton gibt eine WE ab (Antrag nach 145), Berta gibt eine WE ab (Annahme nach 147) wenn die WE sich decken haben beide einen Vertrag nach 433 geschlossen! Ein Vertrag hat ggf. nur für eine Person Pflichten zur Folge (einseitig verpflichtend, z.b. Schenkungsvertrag) oder für beide Seiten (zweiseitig verpflichtend, z.b. Kaufvertrag) Neben Verträgen gibt es noch einseitige, z.b. Testament, Auslobung oder Kündigung. Dabei unterscheidet man, ob die WE dem Empfänger zugehen muss, um wirksam zu werden!

3 sind Willenserklärungen, die auf einen Rechtserfolg gerichtet sind, der eintritt, weil er gewollt ist. Beispiel: Vertrag; Kündigung, Auslobung (>= 1 WE) Die Willenserklärung: Jede auf Herbeiführung eines Rechtserfolgs zielende Willensäußerung.

4 Notwendige Bestandteile: a) Erklärung nach außen (objektiver Tatbestand) durch Sprechen, Schreiben, schlüssiges Handeln, in Ausnahmefällen durch Schweigen ( 416, 516 BGB oder für Kaufleute nach dem HGB) b) innerer Wille (subjektiver Tatbestand), eine Rechtsfolge herbeizuführen Handlungswille Erklärungs- Geschäftswille bewußtsein = äußeres Verhalten, = er ist sich bewusst, = er hat auch z.b. Telefongespräch dass er eine rechts- die Absicht, diesen geschäftliche Erklärung rechtsgeschäftl. abgibt Erfolg herbeizuführen

5 Wirksamwerden von Willenserklärungen 130 empfangsbedürftige WE nicht empfangsbedürftige WE mit der Abgabe unter Anwesenden bei Vernehmung durch Adressat unter Abwesenden mit Zugang Erläuterungen zu 130 BGB: Beim Zugang einer Willenserklärung ist es unerheblich, ob der Empfänger die WE tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Maßgeblich allein ist die Tatsache, dass der Empfänger die WE normalerweise zur Kenntnis nehmen könnte. Zu diesem Zweck muss die WE in den Machtbereich des Empfängers gelangt sein.

6 Fälle zur Willenserklärung: 1. Vermieter X beschließt, seinem Mieter zu kündigen. Er vergisst jedoch diesem dies auch mitzuteilen. Ist die Kündigung wirksam? 2. Nussbaum schaut das erste Mal bei einer Versteigerung zu. Er will eigentlich nicht mitbieten; gerade als ein alter Hut versteigert wird, sticht ihn eine Biene in den Arm, so dass er den Arm in die Höhe reißt. Der Auktionator gibt ihm den Zuschlag. Kann er von diesem Geschäft loskommen, oder ist etwa gar kein Geschäft entstanden?

7 Fälle zur Willenserklärung: 3. Max und Moritz verabreden sich zum Tennismatch. Max ruft Moritz sicherheitshalber noch einmal an, dieser bestätigt ihm noch einmal, dass alles klar sei. Zum verabredeten Zeitpunkt kommt Moritz nicht, weil er keine Lust mehr hatte. Kann Max auf Erfüllung klagen? 4. Abel trifft den ihm bis dahin unbekannten Bebel in einem Abteil des Schnellzuges Würzburg Hannover. Abel bittet Bebel, ihn zu wecken, wenn der Zug in Kassel einfährt, weil er dort eine äußerst wichtige Konferenz besuchen will. Bebel verspricht ihm, dies zu tun. Während der Zug in Kassel hält und wieder anrollt schlafen beide tief und fest. Hat Abel gegen Bebel Schadensersatzanspruch für die wegen der verpassten Konferenz entgangene Geldsumme?

8 Auslegung von WE 133 und 157 konkurrieren miteinander Schutz des Erklärenden Schutz des Empfängers Innerer Wille Grundsatz von Rücksicht Treu und Glauben auf die Verkehrssitte Anmerkung: Die 133 und 157 immer zusammen zitieren!

9 Auslegung von WE Fall und Nachruf auf die Mark: Schussel erklärt gegenüber dem Treulich, er kaufe dessen Moped für 50 Mark. Dabei meint er Reichsmark, die er in Hülle und Fülle auf dem Dachboden seines Großvaters gefunden hat. Treulich nimmt an, im Glauben, dass es sich um DM handelt. Ist ein KV zustande gekommen?

10 Auslegung von WE Fall "Schussel" (Nachruf auf die Mark) Schussel erklärt gegenüber dem Treulich, er kaufe dessen Moped für 50 Mark. Dabei meint er Reichsmark, die er in Hülle und Fülle auf dem Dachboden seines Großvaters gefunden hat. Treulich nimmt an, im Glauben, dass es sich um DM handelt. Ist ein KV zustande gekommen? Fall lässt sich mit Dollar (kanadischen/us-amerikanischen), Pfund (englischen, ägyptischen) fast genauso lösen, das Ergebnis ist aber ein anderes! Begründung!

11 Auslegung von WE Fall "Schussel" (Nachruf auf die Mark) Wo liegt die Problematik der Falllösung nach 133? Nach h.m. kommt aber der Vertrauensschutz vor der Erforschung des wirklichen Weillens bzw. dessen Schutz. Ist demzufolge eine WE unklar und deshalb auszulegen, so wird der Inhalt so bestimmt, wie die Erklärung bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Empfängers der Erklärung aufgefasst werden musste. Dabei ist zu fragen, wie ein verständiger Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen durfte ( 157)

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