Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig
|
|
- Hilko Gärtner
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 13/65 Universität Leipzig Fakultätsübergreifende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig Vom 26. Februar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz SächsHSFG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 568), hat die Universität Leipzig am 21. Februar 2013 folgende Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums an der Universität Leipzig erlassen. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Voraussetzungen 3 Verfahren 4 Ausgestaltung und Rechtsfolgen des Teilzeitstudiums 5 Studienberatung 5 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Ordnung regelt auf Grundlage von 32 Abs. 7 SächsHSFG i.v.m. der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung Voraussetzungen, Ausgestaltung und Rechtsfolgen des Teilzeitstudiums für Studiengänge an der Universität Leipzig.
2 13/66 2 Voraussetzungen (1) Ein Teilzeitstudium kann aufgenommen werden, wenn 1. die Studienordnung eines für ein Vollzeitstudium konzipierten Studienganges diese Option vorsieht und 2. der/die Studierende aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu betreiben. Wichtige Gründe sind insbesondere Erwerbstätigkeit Schwangerschaft und Mutterschutz Elternzeit Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren über die Elternzeit hinaus Betreuung/Pflege von Angehörigen eine Behinderung, eine schwerwiegende oder chronische Erkrankung Mitwirkung in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft oder des Studentenwerkes Zugehörigkeit zum Bereich des Spitzensports. Der wichtige Grund ist bei Antragstellung nachzuweisen. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich. (2) Ein Doppel- und ein Teilzeitstudium schließen einander aus. 3 Verfahren (1) Das Teilzeitstudium soll schriftlich beim jeweiligen Prüfungsausschuss für das Wintersemester bis zum und für das Sommersemester bis zum zu beantragt werden. In Härtefällen kann abweichend von Satz 1 der Antrag auch nach diesen Terminen, ggf. auch mit Wirkung für das laufende Semester gestellt und bewilligt werden. (2) Die Studierenden informieren das Studentensekretariat, wenn durch den zuständigen Prüfungsausschuss ihrem Antrag auf Aufnahme des Teilzeitstudiums entsprochen wurde. Ausländische Studierende informieren das Akademische Auslandsamt, Studierende in weiterbildenden Stu-
3 13/67 diengängen das Sachgebiet Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium. (3) Fällt der wichtige Grund für das Teilzeitstudium weg, hat der/die Studierende dies dem Prüfungsausschuss unverzüglich mitzuteilen. Absatz 2 gilt entsprechend. Bei Wegfall des wichtigen Grundes endet das Teilzeitstudium mit dem Semester, in welchem der Grund weggefallen ist. 4 Ausgestaltung und Rechtsfolgen des Teilzeitstudiums (1) Das Teilzeitstudium wird in der Regel für einen Zeitraum von zwei Semestern ab Beginn des Winter- oder Sommersemesters bewilligt. Vor Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes können Verlängerungsanträge gestellt werden. Ist absehbar, dass der/die Studierende für einen längeren Zeitraum aus wichtigen Gründen nicht in der Lage ist, ein Vollzeitstudium zu betreiben, wird das Teilzeitstudium für diesen längeren Zeitraum bewilligt. (2) Ist der/die Studierende in einem modularisierten Studiengang immatrikuliert, kann das Teilzeitstudium mit einem regelmäßigen studentischen Arbeitsaufwand von in der Regel 30 oder 40 Leistungspunkten pro Studienjahr betrieben werden. Die Regelstudienzeit und die Fristen nach 35 Abs. 3 bis 5 SächsHSFG verlängern sich 1. um zwei Semester pro bewilligtem Studienjahr, wenn 30 Leistungspunkte pro Studienjahr erbracht werden und 2. um ein Semester pro bewilligtem Studienjahr, wenn 40 Leistungspunkte pro Studienjahr erbracht werden. (3) Für Studierende in nichtmodularisierten Studiengängen kann das Studium in der Regel mit einem studentischen Arbeitsaufwand betrieben werden, der der Hälfte oder zwei Dritteln des Arbeitsaufwandes im Vollzeitstudium entspricht. Die Regelstudienzeit und die Fristen nach 35 Abs. 3 bis 5 SächsHSFG verlängern sich 1. um zwei Semester pro bewilligtem Studienjahr, wenn mit der Hälfte des Arbeitsaufwandes eines Vollzeitsudiums 2. um ein Semester pro bewilligtem Studienjahr, wenn mit zwei Dritteln des Arbeitsaufwandes eines Vollzeitsudiums studiert wird.
4 13/68 (4) Über den Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden. Sofern die Belange von Studierenden mit Behinderung von der Entscheidung betroffen sind, erfolgt die Entscheidung im Benehmen mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Sofern Belange der Gleichstellung betroffen sind, wird die Entscheidung im Benehmen mit dem Gleichstellungsbeauftragten getroffen. (5) Teilzeitstudierende haben an der Universität Leipzig grundsätzlich denselben Status wie Vollzeitstudierende; die Studien- und Prüfungsordnungen gelten für sie in vollem Umfang. Absatz 2 Satz 2 bleibt unberührt. 5 Studienberatung (1) Vor der Antragstellung zur Aufnahme eines Teilzeitstudiums sollten sich die Studierenden bei der Zentralen Studienberatung über die allgemeinen Bedingungen eines Teilzeitstudiums informieren. Für ausländische Studierende findet diese Beratung durch das Akademische Auslandsamt statt, für Studierende in weiterbildendenden Studiengängen durch das Sachgebiet Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium. Zudem wird empfohlen, bei Fragen zur konkreten Studienplanung im Fach und zur Stundenplangestaltung die zuständige Studienfachberatung aufzusuchen. (2) In Fragen der Studienfinanzierung sollte vor Antragstellung eine Beratung durch das Studentenwerk, Amt für Ausbildungsförderung, in Anspruch genommen werden. 6 Inkrafttreten (1) Diese Ordnung wurde vom Senat der Universität Leipzig am 22. Januar 2013 beschlossen. Das Rektorat hat am 21. Februar 2013 sein Benehmen hergestellt.
5 13/69 (2) Diese Ordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Leipzig, den 26. Februar 2013 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin
Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig
UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig Vom xx.xx. 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit
Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig
27/31 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Communication Management an der Universität Leipzig Vom 8. April 2013 Aufgrund des Gesetzes
Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Philologische Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Literarisches Schreiben an der Universität Leipzig Vom... Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im
Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz
20/18 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Studienordnung für das postgraduale Studium (PGS) Toxikologie und Umweltschutz Vom 13. Februar 2015 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat
Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik
11/21 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Vom 11. April 2014
1 Geltungsbereich. Inhaltsübersicht:
Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Doppelfach Musik für das Höhere Lehramt an Gymnasien (in der Fassung der Änderungsordnung vom 24. Juni 2015) *1 Aufgrund von 36 des Gesetzes über die Hochschulen
Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien
5/21 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 26. Februar
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig
59/24 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig Vom 27. Oktober 2009 Aufgrund des Gesetzes
Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Jena (FHJ) 1 Allgemeine Bestimmungen
Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Jena (FHJ) Gemäß 3 Abs.1 in Verbindung mit 33 Abs. 1 Nr. 1 und 65 Abs. 4 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601) erlässst
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Religionswissenschaft an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaft Studienordnung für den Bachelorstudiengang Religionswissenschaft an der Universität Leipzig Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen
Studienordnung für den weiterbildenden Master-Studiengang Gesundheitswissenschaften/Public Health. Vom #Ausfertigungsdatum#
Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Studienordnung für den weiterbildenden Master-Studiengang Gesundheitswissenschaften/Public Health Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund
Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig
UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Public Service Management an der Universität Leipzig Vom xx.xx. 2013 Aufgrund des Gesetzes
-31/1- Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1
-31/1- Universität Leipzig Wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium Ordnung für die Teilnahme am weiterbildenden Studium Multimediales Fernstudium Französisch der Universität Leipzig 1 Der Senat
Technische Universität Dresden. Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre (Eignungsfeststellungsordnung) Vorläufige, vom Fakultätsrat
Studienordnung für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention an der Universität Leipzig
37/30 Universität Leipzig Sportwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Sportwissenschaft: Rehabilitation und Prävention an der Universität Leipzig Vom 15. Mai 2013 Aufgrund
Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig
47/23 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig Vom 29. Juli
Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen
9/161 Universität Leipzig Sportwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Dritter Teil: Fächer Kapitel X:
Studienordnung für den schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Förderschulen
Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den schulformspezifischen Masterstudiengang für das Lehramt an Förderschulen vom 09.02.2012 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Leipzig
26/28 Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Studienordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Leipzig Vom 5. April 2013 Aufgrund des Gesetzes
Technische Universität Dresden. Fakultät Bauingenieurwesen
Technische Universität Dresden Fakultät Bauingenieurwesen Ordnung über die Feststellung der Eignung im Masterstudiengang Advanced Computational and Civil Engineering Structural Studies ACCESS (Eignungsfeststellungsordnung)
Studienordnung. Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen
Bauhaus-Universität Weimar Fakultät Bauingenieurwesen Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Environmental Engineering and Management mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung
ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
1 Zweck, Geltungsbereich
Neubekanntmachung der Satzung der Technischen Universität Dortmund über die Erhebung von Studienbeiträgen, Hochschulabgaben und Hochschulgebühren vom 28. September 2006, zuletzt geändert durch die Vierte
Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen
6/62 Universität Leipzig Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil: Fächer Kapitel
ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund
Studienordnung. Bachelorstudiengang Fernsehproduktion
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Fernsehproduktion an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (StudO-FPB) Fassung vom auf der Grundlage von 13 Abs. 4, SächsHSG Aus Gründen der
Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang New Media Journalism an der Universität Leipzig
48/ Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang New Media Journalism an der Universität Leipzig Vom 30. Juli
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1
Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule
Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien
5/269 Universität Leipzig Philologische Fakultät Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Dritter Teil: Fächer Kapitel XIV:
26. Mai 2008 Amtliches Mitteilungsblatt
26. Mai 2008 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung im Fachbereich Ingenieurwissenschaften II vom 17. Oktober 2007.................... 487 Erste Ordnung zur Änderung
für den Masterstudiengang Mobile Marketing erlassen.
75/33 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Mobile Marketing an der Universität Leipzig Vom 26. November 2013 Aufgrund des Gesetzes
Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen
6/202 Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil: Fächer Kapitel
Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität Leipzig
UNIVERSITÄT LEIPZIG Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Erste Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (Business Information Systems) an der Universität
Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Studienordnung für den Masterstudiengang Sportmanagement an der Universität Leipzig
10/26 Universität Leipzig Sportwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang Sportmanagement an der Universität Leipzig Vom 26. Januar 2013 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen
Studienordnung. für den Bachelorstudiengang. Energie- und Umwelttechnik. - StudO EUB -
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Energie- und Umwelttechnik - StudO EUB - an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) vom 7. Juni 2006 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes
Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig
51/25 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Masterstudiengang International Energy Economics and Business Administration an der Universität Leipzig Vom 10. September
2. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Fernstudiengang Tourismusmanagement vom 7.
2. Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelor-Fernstudiengang Tourismusmanagement vom 7. März 2012 Gemäß 34 und 36 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 05.08.2015, Seite 170-175
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 21 vom 05.08.2015, Seite 170-175 Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Aktuarwissenschaften
Studienordnung. für den Studiengang. Betriebswirtschaft
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Studienordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft Vom 01. Juni 1994 in der Fassung der Änderung vom 07. Mai
Studienordnung. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Frühpädagogik Leitung/Management
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) University of Applied Sciences Studienordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Frühpädagogik Leitung/Management an der Hochschule
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Leipzig
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Leipzig Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10. Dezember 2008
Ordnung. der HSBA Hamburg School of Business Administration für die Vergabe von Deutschlandstipendien. vom 11. Mai 2011
Ordnung der HSBA Hamburg School of Business Administration für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 11. Mai 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21.
Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch
Nicht amtliche Lesefassung der Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 09. Juni 1999 in der Fassung der ersten Änderungssatzung
Studienordnung. Bachelorstudiengang Soziale Arbeit
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-SAB) vom 27. Februar 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die
Satzung der Hochschule für bildende Künste Hamburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien. vom 20.10.2011
Satzung der Hochschule für bildende Künste Hamburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 20.10.2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010
Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung. Vom 13.03.
Technische Universität Dresden Juristische Fakultät Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsrecht Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung Vom 13.03.2015 Aufgrund
Satzung der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien
Satzung der Hochschule für Künste im Sozialen, Ottersberg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 18. Mai 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli
Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik
Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29
Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre. vom #Ausfertigungsdatum#
Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Betriebswirtschaftslehre vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 34 Abs. 1 Satz 1
Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien
Richtlinie der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom Juni 2014 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010
Technische Universität Dresden. Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Abfallwirtschaft und Altlasten (Eignungsfeststellungsordnung)
Studienordnung für den Masterstudiengang Corporate Publishing an der Universität Leipzig
29/26 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Studienordnung für den Masterstudiengang Corporate Publishing an der Universität Leipzig Vom 24. April 2012 Aufgrund des Gesetzes
V E R K Ü N D U N G S B L A T T
V E R K Ü N D U N G S B L A T T DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Nr. 1/2011 18. Mai 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 1 Satzung zur Vergütung von Lehraufträgen der
1 Geltungsbereich/Ziel des Studiums/Abschluss/Regelstudienzeit. 6 Umfang und Durchführung der Abschlussprüfung und Bewertung der Prüfungsleistung
Prüfungsordnung für das Studium in den künstlerischen Meisterklassen der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts (PrüfO-Meisterschüler) vom 21. September 2011 in der Fassung
Ordnung. der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. für die Vergabe von Deutschland-Stipendien
Ordnung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg für die Vergabe von Deutschland-Stipendien vom 20. Juli 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz StipG - vom 21.
Amtliches Mitteilungsblatt
FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 06/04 Inhalt Seite Satzung zur gemeinsamen Durchführung des 43 konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengangs Facility Management der FHTW Berlin und TFH Berlin Fachhochschule
Human Resources Management
Fakultät Wirtschaftswissenschaften Studienordnung für den Masterstudiengang Human Resources Management an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Vom 8. Juli 2015
S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
Mitteilungen. Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der Evangelischen Fachhochschule Berlin. I/2007 9. Januar 2007
Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der Evangelischen Fachhochschule Berlin Mitteilungen I/2007 9. Januar 2007 Beschlossen vom Akademischen Senat am 18. Juni 2003, zuletzt geändert vom
STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELOR OF FINE ARTS KÜNSTLERISCHES LEHRAMT MIT BILDENDER KUNST (SO BKL)
A STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELOR OF FINE ARTS KÜNSTLERISCHES LEHRAMT MIT BILDENDER KUNST (SO BKL) 2. Dezember 2014 Studienordnung der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart für den Bachelor
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung
Studienordnung. der Hochschule für Telekommunikation Leipzig. Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik. für den. Bachelorstudiengang
Studienordnung der Hochschule für Telekommunikation Leipzig Fakultät Informations- und Kommunikationstechnik für den Bachelorstudiengang Kommunikations- und Medieninformatik dual vom 15.01.2015 (gültig
Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG
1 OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät Elektrotechnik Fakultät für Maschinenbau Studienordnung für den Studiengang Energietechnik vom 3. April 1996 2 Aufgrund des 11 Abs. 1 sowie der 77 Abs.
Satzung. der Fachhochschule Trier für die Vergabe von Deutschlandstipendien. vom 19. Oktober 2011
Satzung der Fachhochschule Trier für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 19. Oktober 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. S. 957,
Ordnung über das hochschuleigene Auswahlverfahren. (AuswahlO)
Ordnung über das hochschuleigene Auswahlverfahren an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences (AuswahlO) Vom 2009 Aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen
Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Elektrotechnik der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 18.10.2004 geändert am 18.07.2005 Aufgrund von 2 Abs. 1 und von 38 Abs.
Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 21. Januar 2004
Studienordnung für den Master-Studiengang Informatik an der Technischen Universität Berlin Vom 21. Januar 2004 Der Fakultätsratrat der Fakultät IV Elektrotechnik und Informatik der Technischen Universität
Artikel 1 Änderung der Studienordnung
Satzung zur Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den nicht-konsekutiven Studiengang Informatik für Journalisten mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) an der Technischen Universität
Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) Vom 8.
Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) Vom 8. März 2010 Auf Grund des 49 Absatz 6 Hochschulgesetz vom 31. Oktober 2006
Gesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2010 Nr.9 Seite 155 bis 164
Gesetz und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2010 Nr.9 Seite 155 bis 164 221 Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung)
Richtlinie der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Vergabe von Deutschlandstipendien
Richtlinie der Evangelischen Hochschule Nürnberg zur Vergabe von Deutschlandstipendien vom 19.10.2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) vom 21. Juli 2010
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam
Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nummer 260 Potsdam, 10.10.2014 Studienordnung für den Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung an der Fachhochschule Potsdam (StO-MA) Herausgeber:
Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang
Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gemäß 13 (4) NHG
Studienordnung. Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (StudO-WTB) vom 9. April 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des
Économiques an der Universität Leipzig
62/33 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaften/Sciences Économiques an der Universität Leipzig Vom 30.
Flexibilisierung der Studienzeiten und Teilzeitstudium
Flexibilisierung der Studienzeiten und Teilzeitstudium, Ausgangslage und Handlungsbedarf Ziele Konzepte Umsetzung Workshop: Kritische Punkte bei der Umsetzung Ausgangslage und Handlungsbedarf Sozialerhebung
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 11 vom 23.06.2008, Seite 74-78 Externenprüfungsordnung der Universität Ulm für den weiterbildenden Masterstudiengang MBA in Actuarial
Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 23/03. Ordnung 257 für die Festsetzung der Zulassungszahl zur Zulassungsbeschränkung für das
FHTW Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 23/03 Inhalt Seite Ordnung 257 für die Festsetzung der Zulassungszahl zur Zulassungsbeschränkung für das grundständige Fernstudium Wirtschaftsingenieurwesen, 1. Fachsemester,
Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18.
3172 Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Informatik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 18. November 2011 Aufgrund der 2 Abs. 4, 49 Abs. 7, 64 Abs. 1 des Gesetzes
Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik. Studienordnung
Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Informatik im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien / an berufsbildenden Schulen Vom 6.03.003 Auf
Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Human Performance in Socio-Technical Systems (Eignungsfeststellungsordnung)
Inhaltsverzeichnis. Ordnung über Rechte und Pflichten der Studierenden an der MEDIADESIGN HOCHSCHULE (MD.H)
Gemäß 7 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in der 5. Fassung vom 10.02.2012 erlässt der Akademische Senat die folgende Ordnung über Rechte und Pflichten
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
Studienordnung. für den Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN (FH) FACHBEREICH WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Vom 15. Juni 1994 in der Fassung der Änderung vom 07.
21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt
Nr. 21/13 Amtliches Mitteilungsblatt der HTW Berlin Seite 303 21/13 22. Mai 2013 Amtliches Mitteilungsblatt Seite Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Angewandte Informatik
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Rektor Nr. 234 / 2015 Hochschule für Musik "Hanns Eisler" Berlin, den 20.03.2015 INHALT Studienordnung*) für den Masterstudiengang Jazz -Arrangement/ -Komposition
I. Allgemeine Vorschriften
Aufgrund von 9 Abs. 1 i. V. m. 74 Abs. 1, Ziff. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394 ff.),
1. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten, Seite 1 von 5
Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien der HafenCity Universität Hamburg Vom 11. Mai 2011 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) vom 21. Juli 2010
Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Studiengang Veterinärmedizin an der Universität Leipzig
54/24 Universität Leipzig Veterinärmedizinische Fakultät Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Studiengang Veterinärmedizin an der Universität Leipzig Vom 14. November 2014 Aufgr des Gesetzes
Studienordnung. Masterstudiengang Bauingenieurwesen
Rechtsbereinigte Lesefassung der Studienordnung für den Masterstudiengang Bauingenieurwesen an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-BIM) vom 31. Juli 2007 nach der 1. Änderungssatzung
Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Leipzig
60/33 Universität Leipzig Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Leipzig Vom 15. August 2011 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen