Wie komme ich mit dem Finanzamt klar? Grundlegende Hinweise zum Umgang mit den Finanzbehörden

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1 Wie komme ich mit dem Finanzamt klar? Grundlegende Hinweise zum Umgang mit den Finanzbehörden

2 Umgang mit den Finanzbehörden A - Gründung und Belegwesen Aufnahme der Tätigkeit Deklaration der Tätigkeit gegenüber Finanzamt Führung der Unterlagen und Daten B unter dem Radar bleiben Abgabepflichten und Fristen Zahlung der fälligen Steuern Steuerdeklaration

3 GRÜNDUNG UND BELEGWESEN

4 Aufnahme der Tätigkeit Möglichst zutreffende und zugleich unauffällige Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Im Fragebogen bereits Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (UStId-Nr.) beantragen umsatzsteuerrechtlichen Status zutreffend klären!

5 Deklaration der Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt Dem Finanzamt ist egal, ob Sie ein bestimmtes Gewerbe aus handwerksrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Auflagen ausüben dürfen. Das Steuergeheimnis gilt grundsätzlich, es sei denn, es besteht der Verdacht einer Straftat. Klar angeben, welcher Tätigkeit nachgegangen wird!

6 Führung der Unterlagen und Daten tadellose Belegführung ist unerlässlich! sämtliche Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar sein! Alle Belege sind faktisch für 11 Jahre aufzubewahren! Die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung werden ausgebaut!

7 Führung der Unterlagen und Daten Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei datenverarbeitenden Systemen BMF-Schreiben vom Regelungen gelten größtenteils bereits seit das Schreiben hat klarstellende Wirkung

8 Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei datenverarbeitenden Systemen Betrifft alle steuerlich relevanten Daten. Vor- und Nebensysteme sind betroffen. Zeitgerechte Erfassung der Aufzeichnungen Bargeldvorfälle täglich unbare Vorfälle innerhalb 10 Tage Kontokorrentbeziehungen 8 Tage Unveränderbarkeit ist essentiell!

9 Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei datenverarbeitenden Systemen Systemdokumentation (IT) notwendig Führen einer Datenhistorie / Protokollierung Sämtliche elektronischen Dokumente sind revisionssicher (=unveränderbar) aufzubewahren Elektronische Belege (z.b. Rechnung als PDF) sind mit der Buchung zu verknüpfen (Ausdruck ist nur Kopie!)

10 Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei datenverarbeitenden Systemen Standards werden akzeptiert (z.b. ZUGFeRD = Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) Gegen elektronische Rechnungen kann man sich nur zeitlich begrenzt wehren! Vorteil: Belegersetzendes Scannen möglich Papierbelege können ggf. vernichtet werden

11 Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei datenverarbeitenden Systemen Verfahrensdokumentation zwingend! Vorlage unter: uern/steuern-aktuell/tb wemusterverfahrensdokumentation-zurbelegabgabe oder und dann über die Suche

12 Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei datenverarbeitenden Systemen Verfahrensdokumentation zwingend! Vorlage unter: uern/steuern-aktuell/tb wemusterverfahrensdokumentation-zurbelegabgabe oder und dann über die Suche

13 Zusammenfassung Teil A Wegen der Ausweitung der Außenprüfungstätigkeiten der Finanzverwaltung ist dafür zu sorgen, dass die formalen Anforderungen zumindest größtenteils erfüllt werden.

14 UNTER DEM RADAR BLEIBEN

15 Abgabepflichten und Fristen Die Finanzverwaltung hat 2010 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt, federführend durch die Bundesländer NRW und Bayern. Zielsetzung: Automatisierung in der Finanzverwaltung Einsparung von Personal Verstärkung der Prüfdienste

16 Abgabepflichten und Fristen Alle Steuerpflichtigen werden in risikoarme und risikobehaftete Fälle unterteilt. Risikoarme Fälle werden in der Regel von keinem Sachbearbeiter geprüft und automatisiert verarbeitet.

17 Abgabepflichten und Fristen Alle übrigen Steuerpflichtigen werden in eine der drei Risikoklassen eingestuft. Klasse 3: kein oder niedriges Risiko Klasse 2: mittleres Risiko Klasse 1: hohes Risiko Es besteht kein Anspruch darauf, die Einteilung für einen Steuerpflichtigen zu erfahren!

18 Abgabepflichten und Fristen Insbesondere wird (abgesehen von den Branchen) das bisherige Verhalten des Steuerpflichtigen berücksichtigt: - Werden Steueranmeldungen, -erklärungen fristgerecht abgegeben? - Mussten Zwangsmittel eingesetzt werden? (Schätzbescheide, Zwangsgeldandrohungen) - Wurde rechtzeitig und freiwillig gezahlt?

19 Abgabepflichten und Fristen Die Einstufung erfolgt größtenteils durch die Software. Sich innerhalb des Rahmens zu bewegen verbessert das Rating und senkt die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung!

20 Abgabepflichten und Fristen Kurz gesagt: Alle Meldungen und Erklärungen fristgerecht abgeben und pünktlich bezahlen. Das Finanzamt interessiert nicht, aus welchem Grund Sie gegebenenfalls eine Steuer nicht zahlen können!

21 Steuerdeklaration Sowohl Gewinnermittler als auch Bilanzierer müssen ihr Zahlenwerk elektronisch übermitteln. Zielsetzung der Finanzverwaltung: Datenanalyse direkt nach Einreichung der Steuererklärung

22 Steuerdeklaration Weitreichende Datenanalysen z.b.: vzeit-reihen-vergleiche vrohgewinnaufschlagsätze vpersonalkostenanteil vschwankungshöhen

23 Steuerdeklaration Zielsetzung des Steuerpflichtigen: Unter dem Radar bleiben = unauffällig bleiben! vauffälligkeiten bereits selbst erkennen & bereits bei Abgabe der Steuererklärung erläutern vggf. im laufenden Jahr gegensteuern

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Robert Spitzner Dipl.-BW (BA) Steuerberater zusätzlich Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM ggmbh) Im Weidenbruch Köln Tel.: 0221/ Fax zentral: 0221/ Fax direkt: 0911/ Robert.Spitzner@stb-keller-spitzner.de Web:

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