Zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen
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- Ulrich Lang
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7049 Zur sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen Vorbemerkung der Fragesteller InderBundesrepublikDeutschlandlebennachAngabendesRobertKoch-Institutsetwa70000MenschenmitdemHI-Virus.DiedurchdieAidshilfenund dieselbsthilfeorganisationengeschaffenenstrukturenhabenzuaußerordentlichenerfolgeninderpräventiongeführt,sodassinderbundesrepublik Deutschlandnuretwa3000PersonenjährlichneupositivaufHIVgetestet werden.einimeuropäischenvergleichsehrniedrigerwert.zudemhabendie medizinischenerfolgehiv/aidszueinernichtheilbaren,aberbehandelbaren Erkrankunggemacht,diedenBetroffeneneinLebenmitannäherndnormaler Lebenserwartungermöglicht.Darausfolgt,dassdeutlichmehrMenschenmit derinfektionleben,alszubeginnderepidemieundihrezahlkontinuierlich ansteigt.aberdiehiv-infektionbirgtdiegefahrderstigmatisierung,dasie überwiegend schwule Männer betrifft. DieInfektionkannzuerheblichengesundheitlichenEinschränkungenführen, deshalbisteinteilderhiv-positivenmenschennurbedingterwerbsfähig. DerAbbaudersozialenSicherungssystemehatzueinerVerarmungvieler Menschengeführt.DiesbetrifftbesondersMenschen,derenErwerbsfähigkeit eingeschränktist,wiebeivielenmenschenmithiv/aids.diesekönnensich dann selbstelementaredingewieseh-undhörhilfen,bekleidungoder Haushaltsgerätenichtleisten.,wieDr.UlrichHeide,geschäftsführenderVorstand der Deutschen AIDS-Stiftung, am 14. Juli 2011 berichtete. DochimmerhingehenetwazweiDrittelderMenschenmitHIVeinerBeschäftigungnach.InnerhalbihrerBeschäftigungsverhältnissekönnensiemitDiskriminierungenkonfrontiertsein ( ObwohlHIV-PositivederRechtslagenachinTeilbereichengeschütztsind, z.b.vorderweitergabevoninformationenzumhiv-statusdurchdenbetriebsarztandenarbeitgeberauchbeieinstellungsuntersuchungen ( 9C51BA63B3EF2BC8B984AE31D285C3D0F3635AF79),müssensiesich diefragestellen,obsieamarbeitsplatzoffenmitderinfektionumgehenund sichdamitgegenüberdenkolleginnenundkollegenbzw.demarbeitgeber outen,dadiegesellschaftlichestigmatisierungeinenoffenenumgangerschwert. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 5.Oktober 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NachAngabendesBundesministeriumsfürGesundheitsindHIV-Positive durchdasallgemeinegleichbehandlungsgesetz (AGG)geschützt: Dieser DiskriminierungsschutzbeziehtsichauchaufBehinderungen,diedurchdie FolgeneinerHIV-Infektionentstandensind (in:berichtzumaktionsplanzur UmsetzungderHIV/AIDS-BekämpfungsstrategiederBundesregierungJuni 2011;S.6;s.auchS.52).DochdasBerlinerArbeitsgerichthatdieKündigung eines24-jährigenchemielaborantenaufgrundseinesstatusalshiv-positiver inderprobezeitfürrechtenserklärt,obwohlnachmedizinischenerkenntnissen einübertragungsrisikofürkolleginnenundkollegennichternsthafterwogen werdenkann.dasaggschützedenarbeitnehmernachansichtdesgerichts nichtvorderkündigung. ( DieBundesrepublikDeutschlandhatsicham1.Dezember1994mitderErklärung UNAIDS TheParisDeclaration:ParisAIDSSummit zumgipa-prinzip (GreaterInvolvementofPeoplewithHIVandAids)verpflichtet,welche vorsieht,betroffeneindieentscheidungsprozesseeinzubinden.dochbeider letzteneinberufungdesnationalenaidsbeiratswurdenerstnachkritischen Stellungnahmenauchzwei Aids-Aktivisten nominiert ( Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungenderletzten28Jahrehabenmitzahlreichengesetzlichen undanderenmaßnahmendafürsorgegetragen,dassmenschenmiteinerhiv- InfektionodereinerAidserkrankungfreivonDiskriminierungenundohneBeschränkungen am Leben der Gesellschaft teilnehmen können. 1.WievielePersonen,dieLeistungennachdemZweitenBuchSozialgesetzbuch (SGBII)undSGBXIIerhalten,bekommenMehrbedarfwegeneiner HIV-Infektionund/oderAids-Erkrankung (bittenachderartdesmehrbedarfs aufschlüsseln)? FürPersonenmiteinerHIV-Infektionund/oderAidserkrankungkannnach 21 Absatz5desZweitenBuchesSozialgesetzbuch (SGBII)bzw. 30Absatz5 deszwölftenbuchessozialgesetzbuch (SGBXII)einangemessenerMehrbedarffürkostenaufwendigeErnährunganerkanntwerden.NachdenEmpfehlungendesDeutschenVereinsfüröffentlicheundprivateFürsorgee.V.kann beihiv/aidsalsverzehrendererkrankungeinerhöhtermehrbedarffür Ernährungvorliegen.FürPersonenmiteinerHIV-Infektionund/odereiner AidserkrankungkannimweitereneinMehrbedarfnach 21Absatz6SGBII anerkanntwerden,soweitimeinzelfalleinunabweisbarer,laufender,nichtnur einmaligerbesondererbedarfbesteht.dementsprichtimsgbxiidieabweichenderegelsatzfestsetzung;ergänzendwirdaufdieantwortzudenfragen 5 und 6 verwiesen. AufBasisderGrundsicherungsstatistiknachdemSGBIIundderStatistikim SGBXIIkannnichtnachvollzogenwerden,welcheKrankheitsbilderoder konkret-individuellenbedarfslagenbeigewährungeinesmehrbedarfsjeweils vorgelegenhaben.eineaufschlüsselungderpersonen,diewegeneinerhiv- Infektionund/oderAidserkrankungeinenMehrbedarfbekommenhaben,ist deshalb nicht möglich.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WarumerhaltenPersonen,dieeineErwerbsminderungsrentebeziehen, derenleistungsogeringist,dasssiezusätzlicheleistungennachdem SGBXIIerhalten,keinenGrundfreibetragbeieinemHinzuverdienst,wohingegenBezieherinnenundBeziehervonLeistungennachdemSGBII einen Grundfreibetrag von 100 Euro bei einem Hinzuverdienst erhalten? DieFestlegungderFreibeträgebeiErwerbstätigkeitsindimSozialhilferecht (SGBXII)undbeiderGrundsicherungfürArbeitsuchende (SGBII)verschiedenausgestaltet,weildieseGesetzezweiverschiedenePersonenkreisebetreffen und dementsprechend unterschiedliche Zielvorstellungen verfolgen. ZielderGrundsicherungfürArbeitsuchendeistes,durchgeeigneteunterstützendeMaßnahmendaraufhinzuwirken,dassderHilfesuchendedurchAufnahmeeinerErwerbstätigkeitseineHilfebedürftigkeitzügigundvollständig überwindet.dadieleistungsbezieherdessgbiiinrelativkurzemzeitraumin Arbeitvermitteltwerdensollenunddamitzumeistnichtmehrhilfebedürftig sind,bedürfensieinallerregelwenigerunterstützungdurchsteuerfinanzierte Mittel als die Hilfeempfänger nach dem SGB XII. BeidenBeziehernvonHilfezumLebensunterhaltodervonGrundsicherung nachdemsgbxiihandeltessichregelmäßigumsolchepersonen,diewenigeralsdreistundentäglicherwerbstätigseinkönnen,über65jahrealtoder dauerhafterwerbsgemindertsind.aspektezurschaffungvonanreizenzur ArbeitsaufnahmegreifenbeidiesemPersonenkreisnurbedingt.Beidiesem Personenkreis,fürdenbesondereErschwernissebeimZugangzumArbeitsmarktbestehen,liegteszumeistnichtamWillenoderanderMotivationzu arbeiten,sondernandenobjektivbestehendenpersönlichenbeschäftigungshandicaps.eineanrechnungsfreiheitwurdevomgesetzgeberjedochauchfür diesenpersonenkreisvorgesehen.dabeiwirdeinelineargleichbleibende FreilassunginHöhevon30ProzentdesEinkommensausselbstständigerund nichtselbstständigertätigkeitvorgenommen,beschränktauf50prozentder Regelbedarfsstufe1.ImbegründetenEinzelfallkannvondiesempauschalierten Freibetrag abgewichen werden. 3.WievielePersonen,dieeineErwerbsminderungsrentebekommen,erhalten diese wegen einer HIV-Infektion oder Aids-Erkrankung? 4.FallsdieseDatennichterhobenwerden,warumsiehtdieBundesregierung keine Notwendigkeit zur Erhebung dieser Daten? DieStatistikderDeutschenRentenversicherungweistbeiRentenwegenverminderterErwerbsfähigkeitnurfürdenRentenzugangeineVerteilungnach 1.Diagnoseaus.ImaktuellverfügbarenJahr2010erfolgten298Neuzugänge wegeneinerhiv-erkrankung.indenletztenfünfjahrenlagdiezahlderzugänge ebenfalls unter 300 Fällen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.ErgreiftdieBundesregierungMaßnahmen,damitdieerhöhtenMehrkosten chronischkrankermenschen (z.b.fahrtkostenzueinerhiv-schwerpunktpraxis,zuzahlungeninkl.praxisgebühr,nichterstattungsfähigehilfsmittelundarzneimittelzurselbstmedikation,festbetragsaufzahlungenfür Arzneimittel,zahnmedizinischeBehandlungenundsonstigeBehandlungen,SchutzvorsexuellübertragbarenInfektionen),diediepauschalierten BeträgeundMehrbedarfenachdemSGBIIundSGBXIIinderRealität deutlich übersteigen, aufgefangen werden? Wennja,welcheMaßnahmenergreiftbzw.ergriffdieBundesregierung (bitte aufschlüsseln)? 6.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,umMenschenmitHIV undaidsvorverarmungzuschützen,insbesonderemenschen,diekaum odernichtmehrerwerbsfähigsind,damitihreteilhabeamsozialenund kulturellen Leben gewährleistet ist? DasRechtderGrundsicherungfürArbeitsuchendenachdemSGBIIsowiedas SozialhilferechtnachdemSGBXIIberuhenaufdemGrundsatz,dassbeiHilfebedürftigkeiteineLeistungsberechtigungbesteht.DieLeistungensollenes jeweilsermöglichen,einlebenzuführen,dasderwürdedesmenschen entspricht.auswelchengründenhilfebedürftigkeitbesteht,istdabeiohnebedeutung.andererseitsberuhenbeidegesetzeaufeinerberücksichtigungder Besonderheiten des Einzelfalles. AufgrundderBerücksichtigungderBesonderheitendesEinzelfallskommtim SGBIIdurchdieVorschriftdes 21Absatz6SGBIIbeiHIV-bzw.AidserkrankungdieAnerkennungeinesMehrbedarfsinBetracht,soweitimEinzelfall einunabweisbarer,laufender,nichtnureinmaligerbesondererbedarfbesteht (ergänzendwirdaufdieantwortzufrage1verwiesen).imsgbxiiistes durchdieabweichendeunddamiterhöhteregelsatzfestsetzungnach 27a Absatz4Satz1SGBXIImöglich,unabweisbareundlaufendebesondere Bedarfe abzudecken. Voraussetzungen für eine abweichende Festsetzung sind: DieseBedarfesinddemüberdieRegelbedarfeabzudeckendenLebensunterhaltzuzurechnenundesbestehthierfürkeinAnspruchaufeinenMehrbedarf. DieBedarfeweicheninihrerHöheerheblichvondurchschnittlichenBedarfen ab, wie sie in der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt werden. AnwendungsfällefürdenMehrbedarfimSGBIIunddieabweichendeRegelsatzfestsetzungimSGBXIIsindzumBeispieleinkrankheitsbedingterhöhter Wäschebedarf (z.b.wegeninkontinenz),dieübernahmevonaufwendungen fürpflege-undhygieneartikel,dieausgesundheitlichengründenlaufend benötigtwerden (z.b.hygieneartikelbeiausgebrochenerhiv-infektion)und unterengenvoraussetzungeneineputz-undhaushaltshilfe,soweitsolcheaufwendungennichtalsleistungendessgbxioderderbesonderenhilfennach dem Sechsten bis Neunten Kapitel des SGB XII zu erbringen sind. 7.InwelchenBerufsgruppensiehtdieBundesregierungesfürgeboten,dass HIV-positiveMenscheninihrerBerufswahlundderBerufstätigkeiteingeschränktwerdensollten (unterberücksichtigungderviruslastderbetroffenen)? EskannnurimEinzelfallbeurteiltwerden,obeineHIV-InfektiondieEignung füreinebestimmteberuflichetätigkeiteinschränkt.gesetzlicheregelungen, nachdenenhiv-positivemenschengenerellvoneinerbestimmtenberuflichen Tätigkeitausgeschlossenwären,gibtesnichtundwerdenvonderBundesregierung auch nicht für sachgerecht gehalten.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7283 EineHIV-InfektionistinderRegelgutbehandelbar.DieTherapiebewirkt,dass dievirusvermehrungunterdrücktwird.dadurchstabilisiertsichdergesundheitszustand,undauchdashiv-übertragungsrisikowirddeutlichminimiert. DieBundesregierungsiehtdaherkeineGrundlagefürpauschaleBeschränkungenderBerufswahlundBerufstätigkeitfürHIV-positiveMenschen.Diesgilt bisaufwenigeausnahmenauchfürpersonal,welchesimmedizinischenbereicharbeitet.zumindestfürwirksamantiretroviraltherapiertepersonenist wederdieentwicklungvonaidsmitentsprechendenkrankheitssymptomenzu erwarten,nochsindnachmenschlichemermessenberufsbedingteübertragungsrisikenzubefürchten.eineüberarbeitungundaktualisierungentsprechenderempfehlungendurcheineexpertengruppeimauftragderdeutschen VereinigungzurBekämpfungvonViruserkrankungene.V. (DVV)istinArbeit. 8.WiebeurteiltdieBundesregierungdieSituation (insbesonderediegesundheitlicheundsoziale)vonhiv-positivenmenschenindeutschland,die keinen Aufenthaltsstatus haben? 4desAsylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)enthälteinenRechtsanspruchaufärztlicheundzahnärztlicheBehandlungvonakutenErkrankungen undschmerzzuständeneinschließlichderversorgungmitarznei-undverbandsmittelnsowiesonstigerzurgenesung,zurbesserungundzurlinderung vonkrankheitenoderkrankheitsfolgenerforderlichenleistungen.hinzukommenamtlichempfohleneschutzimpfungenundmedizinischgebotenevorsorgeuntersuchungen.damitsinddiemedizinischeversorgungunddiedienstleistungen,dietypischerweisenotwendigsind,gewährleistet.darüberhinausgehendeleistungenkönnennach 6AsylbLGgewährtwerden,wennsieim Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. ZudenBerechtigtengehörennach 1Nummer5AsylbLGauchPersonen,die sichtatsächlichimbundesgebietaufhaltenundvollziehbarausreisepflichtig sind,auchwenneineabschiebungsandrohungnochnichtodernichtmehrvollziehbarist alsomenschen,diesichillegalindeutschlandaufhalten.sieerhaltenleistungennachdemasylblg,soweitdiesimeinzelfallnachdenumständen unabweisbar geboten ist ( 1a AsylbLG). 9.HältdieBundesregierungesfürgerechtfertigt,dassArbeitgeberimPflegeundGesundheitsbereichdenArbeitnehmerzueinem freiwilligen HIV- Test auffordern dürfen? EinArbeitgeberkannvoneinemArbeitnehmereinenHIV-Test,dernichtin einerrechtsvorschriftvorgesehenist,wieeineanderegesundheitlicheuntersuchungausnahmsweisenurverlangen,wenndieerhebungentsprechenderdatenerforderlichist,weilbegründetezweifelandergesundheitlicheneignung einesarbeitnehmersinbezugaufdiearbeitsplatzanforderungenvorliegen. DiesdürftebeieinersymptomlosenHIV-InfektioninallerRegelnichtderFall sein. AusSichtderBundesregierungistesnichtzubeanstanden,dassArbeitgeber ihrenarbeitnehmernempfehlen,sichfreiwilligundanonymaufeinehiv-infektionuntersuchenzulassen.dienichtbefolgungeinersolchenempfehlung darfjedochnichtzuberuflichennachteilenfürdenarbeitnehmerführen.auch dasergebnisdeshiv-testsistvertraulichunddarfvomuntersuchendennicht an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,Maßnahmenzuergreifen, damithiv-positivemenschenstärkerinserwerbslebenintegriertwerden? Wenn ja, welche sind dies? Menschen,welcheHIV-positivsind,sindnichtautomatischbehindertimSinne von 2Absatz1desSGBIX.SomitsindsieauchnichtgleichRehabilitanden nach 19SGBIII.ErstwenndieKrankheitausgebrochenundeinbestimmtes Stadiumerreichthat,kanneineBehinderungundggf.aucheinRehabilitationsbedarfbestehen.IstdiesderFall,sostehtdenMenschenderumfangreiche LeistungskatalogzurberuflichenRehabilitationzurVerfügung.DieLeistungen zurteilhabeumfassendabei,unabhängigvonderursachederbehinderung, dienotwendigensozialleistungen ( 4Absatz1SGBIX).Dabeistehtderindividuelle Bedarf des Einzelnen im Vordergrund. 11.WelcheMaßnahmenergreiftdieBundesregierung,damitfürHIV-positiveMenscheneinKlimageschaffenwird,welchesihnenermöglicht,offen mit ihrer HIV-Infektion umzugehen? DieSchaffungundErhaltungeinesgesellschaftlichenKlimasfreivonDiskriminierungundStigmatisierungistvonBeginnderHIV-Präventionvorüber28 JahrenanerklärtesZielundintegralerBestandteilderInformations-undAufklärungsmaßnahmen,diedieBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärung (BZgA),imAuftragderBundesregierungdurchführt.Diesgiltauchfürdieaktuelle Kampagne GIB AIDS KEINE CHANCE. ImRahmeneinergemeinsamenKampagnedesBundesministeriumsfürGe- sundheit,derbzga,derdeutschenaids-hilfesowiederdeutschenaids- StiftungwirdzumWelt-Aids-TagzusätzlichfürSolidaritätmitBetroffenen geworben (Informationenunterwww.welt-aids-tag.de).ImRahmendieser KampagneberichtenHIV-positiveMenschenvonihrenErfahrungenmitderInfektionunddenReaktionenihresUmfelds.DabeiisteinzentralesThemaauch diearbeitsfähigkeitbzw.derarbeitswunschvonbetroffenen.diekampagne schaffthierdurcheinbewusstseinfürdienotwendigkeitderintegrationvonund Solidarität mit Betroffenen. ImRahmenderProjektförderungderDeutschenAIDS-Hilfewerdendurchdie BundesregierungzudemMaßnahmenzurStärkungderSelbsthilfevonMenschenmitHIVundAidsunterstützt,diedazubeitragensollen,einenoffenen Umgang mit der eigenen HIV-Infektion zu ermöglichen. DarüberhinausteiltdieunabhängigeAntidiskriminierungsstelledesBundes (ADS)mit,dasssichdieStellefüreinenumfassendenSchutzchronischkrankerMenschennachdemAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzeinsetzt.Dies soll insbesondere auch für diejenigen gelten, die mit HIV infiziert sind. 12.SiehtdieBundesregierunginfolgedeso.g.BerlinerArbeitsgerichtsurteilsdieNotwendigkeit,dasAGGsozuverändern,dassauchHIV-Positive durch das AGG geschützt werden? Wenn nein, warum nicht? 13.WelcheMaßnahmen (auchzurveränderungderrechtslage)wirddie Bundesregierungergreifen,damitMenschenmitHIVundAidsdurchdas AGG geschützt werden? MitdemAllgemeinenGleichbehandlungsgesetzhatdieBundesrepublik DeutschlandviereuropäischeGleichbehandlungsrichtlinien (Richtlinien2000/
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ /EG,2000/78/EG,2002/73/EGund2004/113/EG)indeutschesRechtumgesetzt.DieBundesregierungistderAuffassung,dassmitdemAGGeinwirksamesRechtsinstrumentgeschaffenwurde,umdeneuropäischenVorgabenfolgend,BenachteiligungenausGründenderRasseoderwegenderethnischen Herkunft,desGeschlechts,derReligionoderWeltanschauung,einerBehinderung,desAltersoderdersexuellenIdentitätzuverhindernoderzubeseitigen. DieNotwendigkeitfürweitereauchgesetzgeberischeMaßnahmenbestehtnach Auffassung der Bundesregierung nicht. InDeutschlandkönnenMenschenwegeneinerangenommenenodertatsächlichenHIV-/AidsinfektionunterdenAnwendungsbereichdesAGGfallen.In BetrachtkommtinsbesondereaucheinemittelbareDiskriminierungwegeneines durchdasagggeschütztenmerkmals.obeinesolchediskriminierungvorliegt undwelcherechtsfolgensichdarausergeben,hatdasjeweilszuständigegericht unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. 14.WievielePersonenhabensichwegenDiskriminierungenaufgrundvon HIV/AidsbeiderAntidiskriminierungsstellevon2006bis2011beraten lassen (bitte nach Anzahl und Art der Diskriminierung aufschlüsseln)? 16.WelchezielgruppenspezifischenMaterialenwurdenfürdiesenBereich entwickelt? AuchwenneinesymptomloseHIV-InfektionalschronischeKrankheitnach verbreiteterauffassungnichtunterdenbehindertenbegrifffällt,batenseit ErrichtungderunabhängigenAntidiskriminierungsstelledesBundesimJahr PersonenumBeratungimZusammenhangmitHIV.DieseAnfragen undbeschwerdenhattenverschiedenerechtsgebiete (Arbeits-,Zivilrecht, Sozialschutz)undüberwiegendunmittelbareBenachteiligungenzumGegenstand. 15.InwelcherHöhefließenBundeshaushaltsmittelderAntidiskriminierungsstelleindieAntidiskriminierungsarbeitfürHIV-positiveMenschen? EsfließenkeineHaushaltsmittelderADSspeziellindieAntidiskriminierungsarbeitfürHIV-positiveMenschen.Auchwurdenkeinezielgruppenspezifischen Materialien für diesen Bereich entwickelt. 17.WiewirddasGIPA-PrinzipinderderzeitigenEntwicklungvonStrategienimBereichderHIV-PräventionundderEntwicklungvonIntegrationsstrategien für Menschen mit HIV und Aids umgesetzt? MitderDeutschenAIDS-Hilfe (DAH)stehtaufderBundesebeneeinengagierterVerbandderInteressenvertretungvonMenschenmitHIV/AidsalsPartner inderpräventionzurverfügung.beiderentwicklungvonstrategienimbereichderhiv-präventionwirddiedahdurchdiebundesregierungregelmäßig undfrühzeitigeingebunden.darüberhinauswirddiepartizipativeeinbindung derexpertisevonmenschenmithivbzw.aidsindieentwicklungundumsetzungderhiv-/aidspräventionauchinprojektenderdah,dieausmitteln desbundeshaushaltsfinanziertwerden,unterstützt.indenneuennationalen AIDS-BeiratdesBundesministeriumsfürGesundheitwurdenin2011sowohl VertreterinnenundVertreterderSelbsthilfealsauchExpertinnenundExperten, die selbst offen positiv leben, berufen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 18.WelcheBundesländerhabensichzumGIPA-Prinzipverpflichtet,undwie setzensiediesesum (umeineabfragebeidenbundesländernwirdgebeten)? InnerhalbderkurzenFristerfolgtenAntwortenausBerlin,Bremen,Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland- Pfalz,Saarland,SachsenundSchleswig-Holstein.InallengenanntenBundesländernwerdenregionaleAidshilfestrukturenimWegederLandes-und/oder derkommunalenförderungfinanziellunterstützt.diesbeinhaltetauchdieförderungderselbsthilfevonmenschenmithivundaids.aidshilfenundandere HIV-Präventionsinitiativensindinlandesübergreifendeund/oderkommunale SteuerungsgremienregelmäßigeingebundenunddamitdirektanPlanungs-und Entscheidungsprozessenbeteiligt.InBerlinwerdendasPositivenplenumder BerlinerAIDS-HilfesowiedieArbeitsgemeinschaftBerlinerPositiverander UmsetzungdesRahmen-undEntwicklungskonzepteszurPräventionundVersorgungindenBereichenHIV/Aids,sexuellübertragbareKrankheitensowie Hepatitiden beteiligt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WelcheaktuellenKenntnisseundZahlenhatdieBundesregierungzuder Gewalt gegen Christen im indischen Bundesstaat Orissa?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11308 16. Wahlperiode 04. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen),
Mehrderdruckaufdiebeschäftigenbeständiggestiegen.soistu.a.zubeobachten,dasseisenbahnverkehrsunternehmenversuchenfix-undlohnkostenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8093 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/374. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/374 17. Wahlperiode 28. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und
MehrVorbemerkung der Fragesteller DerBundesregierungzufolgefindetkeineAufarbeitungabgebrannterBrennelementeinRusslandstatt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3448 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Vogt, Peter Friedrich, Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9709 17. Wahlperiode 21. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Markus Kurth, Viola von Cramon-Taubadel, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrHetero- und homosexuelle Betroffene von Zwangsverheiratungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11223 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrStrafbefreiende Selbstanzeige nach der Selbstanzeige einer Person des öffentlichen Lebens
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13411 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Dr. Axel Troost, Ralph Lenkert, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Johanna
Mehramrussischenbestimmungsort,deratomanlagemajak,herrschendenbedingungenstehenseitlängeremindermedialenkritik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrBundespolizeiweist AuffälligkeitendurchBurnoutundgeringesEngagement
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1565 17. Wahlperiode 05. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
Mehr39ProzenteinTrassenzubaubedarfzwischen1700km (beinutzungvon Hochtemperaturseilen,TAL)und3600kmimÜbertragungsnetzbesteht.In
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6289 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrReformen von Fahrlehrerrecht, Aufbauseminaren für punkteauffällige Kraftfahrer/ Kraftfahrerinnen und Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9830 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehr(BMAS)sindSchlechterstellungenaufgeführtundeskönnenvielederKritikpunktenichtausgeräumtwerden.InsgesamtverfehltdasLeistungsrechtdas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6085 16. Wahlperiode 16. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Diana Golze, weiterer
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9703 17. Wahlperiode 21. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2430 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14807 17. Wahlperiode 30. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Mehrfrühkindlichebildunginfamilien.hierwerdendievoraussetzungengeschaffen,damitkinderindividuellgestärktamgesellschaftlichenlebengemeinsam
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10316 17. Wahlperiode 16. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10353 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Groth, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4133 17. Wahlperiode 07. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9138 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9332 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2844 17. Wahlperiode 03. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Kathrin Senger-Schäfer, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3176 17. Wahlperiode 05. 10. 2010 Antrag der Fraktion der SPD 10 Jahre UN-Resolution 1325 Frauen, Frieden und Sicherheit Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7652 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9817 17. Wahlperiode 29. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Alexander
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3560 17. Wahlperiode 27. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8118 16. Wahlperiode 14. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion
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Mehrdenenallerdingsnurzweieinenfestvertraghaben: BeiunsgibteszweiFestangestellte,denChefunddenQualitäter wirdimgenanntenzeitungsbericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10432 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende
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Mehrelektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1663 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung Seite 1, Mai 18, 2010, /data/bt_vorab/1701663.fm, Frame auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping,
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
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