Fachforum 5 Duldung, und dann?

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1 Fachforum 5 Duldung, und dann? Ali Ismailovski, Café Zuflucht Aachen Norbert Suing, jmd2start Aachen 1

2 Mit dem am in Kraft getretenen Integrationsgesetz (BGBl I S. 1939ff) wurden die Regelungen betreffend der Ausbildungsduldung in 60aAbs. 2 Satz 4 ff. AufenthGerneut geändert Im Zusammenhang mit der Neuregelung in 18aAbs.1a AufenthGwurde eine größere Rechtssicherheit für Geduldete UND Ausbildungsbetriebe geschaffen. 2

3 Während der Zeit einer qualifizierten Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf erhält der Auszubildende eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung (in der Regel drei Jahre). 3

4 Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhält der Geduldete eine weitere Duldung für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche, sofern er nicht im Ausbildungsbetrieb verbleiben kann. 4

5 Für eine anschließende Beschäftigung wird eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt ( 18a Abs. 1a AufenthG). Die bisherige Altersgrenze wurde aufgehoben. Mit dieser Regelung soll ein rechtssicherer Ausbildungsaufenthalt (3 + 2 Formel) geschaffen werden. 5

6 Einreise erfolgte nach dem Asylantragstellung Rücknahme des Asylantrages aufgrund fehlender Erfolgsaussichten (Mazedonien u.a. zählt zu den sicheren Herkunftsländern) Stattdessen Antrag beim BAMF auf Prüfung von Abschiebeverboten 6

7 Ablehnung; es wurden keine Abschiebevorbote durch das BAMF festgestellt Ausbildungsvertrag Erteilung einer Anspruchs-Duldung 7

8 Besonderheit in diesem Fall: Bei einer Nichtrücknahme des Asylantrages unterliegt der Antragsteller im Falle einer Ablehnung des Asylantrages einem Arbeitsverbot; dies betrifft auch die Aufnahme einer Ausbildung Bei ausschließlicher Prüfung von Abschiebeverboten gilt der Antragsteller bei Nichtfeststellung dessen nicht als abgelehnter Asylbewerber und unterliegt somit keinem Arbeitsverbot 8

9 Einreise erfolgte im August 2014 Asylantragstellung Ablehnung als (einfach) unbegründet am Klageerhebung mit Hilfe eines Rechtsanwaltes; Entscheidung steht noch aus Berufsbezogener Sprachkurs im Rahmen einer Zuweisung in eine Maßnahme zur beruflichen Eingliederung durch die Bundesagentur für Arbeit (Integration Point) 9

10 Möglicher, weiterer Verlauf: EQ (Betriebliche Einstiegsqualifizierung) Sie beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit Die Inhalte orientieren sich an den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe 10

11 Ermessens-Duldung während der EQ Anspruchs-Duldung mit Beginn der betrieblichen Ausbildung Aufenthaltserlaubnis gem. 18a AufenthG nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung / nach Erhalt des Facharbeiterbriefes o.dgl. 11

12 Voraussetzung für den Beginn einer Einstiegsqualifizierung und der daran anschließenden Ausbildung sind ausreichende Deutschkenntnisse, ferner häufig auch ein Schulabschluss Möglichkeiten zur Teilnahme an Sprachkursen sind nur eingeschränkt vorhanden, der Besuch eines Integrationskurses wird der betreffenden Zielgruppe gänzlich verwehrt 12

13 Das Nachholen eines Schulabschlusses ist aufgrund der nur eingeschränkt vorhandenen Möglichkeiten ebenfalls schwierig Die anfallenden Sprachkursgebühren einschl. den sonst noch anfallenden Kosten müssen von den Teilenehmern von den Leistungen nach dem AsylbLG beglichen werden 13

14 Es herrscht nach wie vor eine hohe Unkenntnis hinsichtlich Ausbildungsduldung auf Seiten der Zielgruppe, aber auch bei den Ausbildungsbetrieben und auch bei Behörden Bewerber*innen über 25 Jahrekönnen im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden 14

15 Gesetze und Verordnungen 39 AufenthG- Zustimmung zur Ausländerbeschäftigung Teil 7 BeschV -Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern DeuFÖV-Gesetz zur berufsbezogenen Deutschförderung vom Infos der IHK: Seite der IHK Aachen: "Ausbildung für Flüchtlinge" Netzwerk "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" Infos von der Bundesagentur für Arbeit Allgemeine Informationen der Bundesagentur für Arbeit Infos für Unternehmer zur Beschäftigung von geflüchteten Menschen(PDF) Infos vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge FAQ - Zugang zum Arbeitsmarkt (BAMF) Ali Ismailovski, Cafe Zuflucht Aachen / Norbert Suing, jmd2start Aachen 15

16 Infos der gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) Arbeitserlaubnis und Arbeitsförderungmit Aufenthaltsgestattung, BüMA, Ankunftsnachweis und Duldung(PDF, 03/2017) Zugang zur Beschäftigungmit Duldung/ Aufenthaltsgestattung(PDF, 08/2016) Erfordernis einer Arbeitserlaubnis und einer Zustimmung durch die BA bei Praktika mit Aufenthaltsgestattung/ Duldung(PDF, 08/2016) Duldung für die Ausbildung(PDF, 08/2016) Zugang zu Freiwilligendiensten, Arbeitsgelegenheiten und Studiumfür Asylsuchende(PDF, 08/2016) Zugang zur Ausbildungsförderung für Asylsuchende(PDF, 08/2016) Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Arbeitsförderung für Asylsuchende (PDF, 08/2016) Zugang zu Sprach-/ Integrationskursenfür Asylsuchende(PDF, 08/2016) Die neuen Kürzungstatbestände im AsylbLG(PDF, 08/2016) Probleme mit der Arbeitserlaubnis nach Inkrafttreten des "Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz"(PDF, Stand 11/2015) Ali Ismailovski, Cafe Zuflucht Aachen / Norbert Suing, jmd2start Aachen 16

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 17

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