SATZUNG des Instituts für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie
|
|
- Ulrike Schumacher
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SATZUNG des Instituts für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Institut für Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie (IfABO) und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist Trier. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Zweck und Aufgabe des Vereins 1. Der Verein bezweckt: a) die Förderung der arbeits-, betriebs- und organisationspsychologischen Forschung; b) die Förderung der Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen auf diesem Gebiet in Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit; c) die Förderung der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf diesem Gebiet in den Praxisfeldern der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie; d) die Förderung des kontinuierlichen Austausches zwischen Personen und Organisationen aus Forschung und Praxis im Bereich der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie. e) Heranführen von Studierenden an praktische Aufgabenstellungen der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie. 2. Der Verein übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: a) die Anwendung wissenschaftlicher Forschungserkenntnisse im Bereich der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie; b) die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte aus dem Bereich der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie sowie aus dem Wirtschaftsleben; c) die Kooperation mit den entsprechenden Fachverbänden und Organisationen im nationalen und internationalen Rahmen. 3. Der Verein kann weitere Aufgaben übernehmen, die im Rahmen der gemeinnützigen Zielsetzung der Förderung der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie dienen. 4. Diese Zwecke des Vereins sollen der Allgemeinheit dienen.
2 2 4 Gemeinnützigkeit und Verwendung der Mittel 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch die Förderung von Wissenschaftsforschung und Ausbildung nach näherer Maßgabe des Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird nicht bezweckt. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5 Formen der Mitgliedschaft Der Verein unterscheidet folgende Formen der Mitgliedschaft: 1. Ordentliche Mitglieder können grundsätzlich Personen und Organisationen werden, die sich für Fragen der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie interessieren. 2. Fördernde Mitglieder können Einzelpersonen und Vereinigungen, Organisationen und Unternehmen werden, die bereit sind, die Ziele des Vereins über den normalen Mitgliedsbeitrag hinaus regelmäßig materiell zu unterstützen. 6 Beginn und Ende der Mitgliedschaft 1. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. 2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Tod oder durch Ausschluß. 3. Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. 4. Der Ausschluß erfolgt, a) wenn das Vereinsmitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Bezahlung des Jahresbeitrages mehr als sechs Monate im Rückstand ist; b) bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins. 5. Über den Ausschluß, der mit sofortiger Wirkung erfolgt, entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Vor Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
3 3 Der Ausschließungsbeschluß ist dem Mitglied unter eingehender Darlegung der Gründe durch eingeschriebenen Brief bekanntzugeben. 6. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen oder Spenden ist ausgeschlossen. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung. 2. Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zur Satzung und Tagesordnung zu unterbreiten. 3. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder können nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen geltend machen. 4. Wahl- und stimmberechtigt sind die ordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. 5. Alle Mitglieder sind verpflichtet zur Wahrung und Förderung der Ziele und des Ansehens des Vereins, zur Anerkennung der Satzung, zur Leistung des Mitgliedsbeitrages und zur Ausführung und Einhaltung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. 8 Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag 1. Aufnahmegebühr und Jahresbeiträge für ordentliche und fördernde Mitglieder werden in ihrer Höhe vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit verabschiedet. 2. Der Vorstand kann im Einzelfall die Aufnahmegebühr und den Beitrag stunden, ändern oder erlassen. 3. Der Beitrag ist auch dann für ein volles Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst während des Geschäftsjahres eintritt. 9 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand, 2. die Mitgliederversammlung.
4 4 10 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: - dem ersten Vorsitzenden, - dem zweiten Vorsitzenden, - dem Kassierer. 2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstands ist möglich. 3. Zur Unterstützung bei der Erledigung seiner Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse vorschlagen. 4. Der Vorstand kann einen Beirat berufen, der ihn bei wichtigen Vereinsangelegenheiten berät. Vorstandsmitglieder können deshalb nicht zugleich Mitglieder des Beirats sein. Der Beirat kann zu den Vorstandssitzungen mit beratender Stimme eingeladen werden. 5. Der Verein wird gerichtlich oder außergerichtlich von dem ersten oder zweiten Vorsitzenden vertreten. 6. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. 7. Der Vorstand kann für die Erledigung der laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen. 8. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften sind die Mitglieder des Vorstandes bevollmächtigt. In besonderen Aufgaben kann der Vorstand andere Personen mit der Vertretung einzelner Aufgaben beauftragen. 9. Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Kassierers oder des ersten oder zweiten Vorsitzenden. 10. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom ersten Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom zweiten Vorsitzenden einberufen werden. 11. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Vertreter bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
5 5 11 Die Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich durch den Vorstand einzuberufen. 2. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen vom Vorstand schriftlich einzuladen. 3. Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn der zehnte Teil der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich verlangt. In diesem Falle sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuladen. 4. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit muß der Vorstand binnen drei Wochen eine zweite Versammlung mit derselben Tagesordnung einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. In der Einladung zu der zweiten Versammlung ist auf diese besondere Beschlußfähigkeit hinzuweisen. 12 Aufgaben der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Die Wahl des Vorstandes. 2. Die Wahl von zwei Kassenprüfern für die Dauer von zwei Jahren. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu prüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und Kassenprüfung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. 3. Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung. 4. Die Beschlußfassung über Satzungsänderungen und alle sonstigen ihr vom Vorstand unterbreiteten Aufgaben sowie die nach der Satzung übertragenen Angelegenheiten. 5. Beschlußfassung über die Auflösung des Vereins. 13 Beschlußfassung der Mitgliederversammlung 1. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der erste Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der zweite Vorsitzende, bei Verhinderung beider ein vom Vorstand bestimmter Stellvertreter.
6 6 2. Die Mitgliederversammlungen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Eine Vertretung in der Stimmabgabe bei juristischen Personen ist bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig. Eine Vertretung bei natürlichen Personen in der Stimmabgabe ist unzulässig. 3. Die Beschlußfassung erfolgt durch offene Abstimmung, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung dem entgegenstehen. 4. Die Wahl der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer erfolgt auf Antrag geheim, sonst durch offene Abstimmung. 5. Für Wahlen der Vorstandsmitglieder sowie der Kassenprüfer gilt folgendes: Hat im ersten Wahlgang kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinen kann. Ergibt der zweite Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. 14 Aufzeichnung und Beurkundung von Beschlüssen 1. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen. 2. Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. 15 Satzungsänderung Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragraphen der Satzung in der Tagesordnung bekanntzugeben. Ein Beschluß, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen. 16 Vereinsauflösung 1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch den Beschluß der Mitgliederversammlung, wobei ¾ der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen. 2. Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren.
7 7 3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall ihres bisherigen Zweckes fällt das positive Vereinsvermögen an die Universität Trier, zugunsten des Fachbereichs I Psychologie. 4. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vereinsvermögens bedürfen vor Inkrafttreten der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes. 17 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg
MehrTagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.v. Satzung
Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.v. und hat seinen Sitz in Stuttgart. 2. Der Verein ist in das
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Mehr1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford.
/// VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins, Regularien 1. Der Verein führt den Namen Musik-Kontor Herford und hat seinen Sitz in Herford. 2. Der Verein wurde am 26.2.2012 gegründet und soll im Vereinsregister
MehrSatzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des Fördervereins Palliativstation Delmenhorst
Satzung des Fördervereins Palliativstation Delmenhorst 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Palliativstation Delmenhorst. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSatzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster
Satzung des Westfälischen Steuerkreises e.v. Verein zur Förderung des Steuerrechts an der Universität Münster 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Westfälischer Steuerkreis; er hat seinen Sitz in
MehrDer Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
MehrS a t z u n g. Stand November neues Vereins Logo
S a t z u n g Stand November 2005 11.2.14 neues Vereins Logo FMK Satzung Seite 1 von 7 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "FMK Foto-Medien-Kunst e. V." Der Verein hat seinen Sitz
MehrSatzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
MehrSatzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
MehrSatzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade
Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde
MehrSATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
MehrSatzung. des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013
Satzung des Hamburg Financial Research Center (HFRC) vom 5. Dezember 2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hamburg Financial Research Center. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
MehrFreundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
MehrSatzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf
Satzung der Verein zur Förderung der Heilpädagogischen Tagesstätte Elsdorf Seite 1 von 8 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein hat den Namen "Kinderbrücke e.v. - Verein der Förderer
MehrFörderverein der Struthschule e. V.
Förderverein der Struthschule e. V. Satzung 1 Zweck des Vereins (1) Der Verein hat den Zweck, Betreuungs- und Freizeitangebote für die Schüler in der unterrichtsfreien Zeit zu organisieren. die Zusammenarbeit
MehrSatzung des Vereins Triathlon Friedrichroda
Satzung des Vereins Triathlon Friedrichroda 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Triathlon Friedrichroda ". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
MehrSatzung des Senioren Computer Club 42 e.v.
Satzung des Senioren Computer Club 42 e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Senioren Computer Club 42 e.v. und hat seinen Sitz in Berlin. (2) Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms
1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in
MehrFreunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012
Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
MehrSatzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz
Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem
MehrDer Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.
Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim
MehrSatzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen
1 Satzung des Fördervereins "Freunde der KiTa Gartenstraße" in Göttingen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen "Freunde der KiTa Gartenstraße" Förderverein - nach Eintrag in das Vereinsregister
MehrHospizdienst Gomaringen e.v. VEREINSSATZUNG HOSPIZDIENST GOMARINGEN E.V. 1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Hospizdienst Gomaringen e.v. Begleitung Schwerkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen VEREINSSATZUNG HOSPIZDIENST GOMARINGEN E.V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Hospizdienst Gomaringen
MehrFörderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.
Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrSatzung. für den. Verein. Hospizverein Segeberg e.v Bad Segeberg
Satzung für den Verein Hospizverein Segeberg e.v. 23795 Bad Segeberg 1 1 Name und Sitz des Vereins sowie Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Hospizverein Segeberg und hat seinen Sitz in Bad Segeberg.
MehrFreunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah. Mitgliedsantrag:
Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus e.v. Theater hautnah Mitgliedsantrag: Ich möchte Mitglied im Verein Freunde des TIZ Theater im Zehnthaus werden. Ich habe die Satzung (im Anhang) gelesen und akzeptiert.
MehrVereinssatzung. Förderverein Freiwillige Feuerwehr Friedrichsfehn vom Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Vereinssatzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Friedrichsfehn vom 31.08.2012 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Friedrichsfehn
MehrSatzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe
Satzung des "Fördervereins der Evangelischen Kinder- und Jugendhilfe in Bad Homburg e.v. Haus Gottesgabe Seite 1 Name und Sitz des Vereins... 1 2 Zweck des Vereins... 1 3 Selbstlosigkeit, Mittelverwendung...
MehrSatzung des CSD Münster e.v.
Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung
MehrSatzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
MehrV e r e i n s s a t z u n g
V e r e i n s s a t z u n g des Fördervereins der Stiftung Internationale Stiftung Neurobionik e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Förderverein der Stiftung Internationale Stiftung
MehrSatzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
MehrSatzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.
Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. (Stand:Januar 2011) 1 Name und Sitz des Vereins I. Der Verein führt den Namen Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v. und
MehrSatzung des. Förderverein der Realschule Dissen e. V.
Satzung des Förderverein der Realschule Dissen e. V. Inhalte der Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 2 Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
MehrS a t z u n g. des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg. 1 Name und Sitz
S a t z u n g des Vereins Evangelische Altenpflegeschule e.v., Oldenburg 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Evangelische Altenpflegeschule e.v. in Oldenburg". (2) Er hat seinen Sitz in Oldenburg
MehrDAAD-Freundeskreis e.v.
DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des
MehrSatzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
MehrFür den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.
Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet
MehrSatzung Vereins EL21
Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrMuster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der gemeinnützige Verein führt den Namen keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft. Er ist eine Religionsgemeinschaft
MehrMuster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins
Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er
MehrSatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Mitgliedschaft
Diese Satzung wurde am 31. Januar 2003 auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Sie ersetzt die vorherige Satzung vom 31. Januar 1975 vollständig. Am 20. Februar 2009 wurde die
MehrSatzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe 1 Name, Rechtsform Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe". 2. Nach erfolgter Eintragung in
MehrSatzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.
Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen und führt dann den Namen Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.. Der Verein hat
MehrSATZUNG. des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben
SATZUNG des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg 1 Name und Sitz Der Verein hat den Namen "Kriminologische Initiative Hamburg - Verein zur Förderung kriminologischer Aus- und Weiterbildung - ".
MehrSatzung. des. Kölle-Zoo hilft Tieren e.v Schwieberdingen
Satzung des Kölle-Zoo hilft Tieren e.v. 71701 Schwieberdingen INHALTSVERZEICHNIS Seite: 1 Name, Sitz... 1 2 Zweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Erwerb der Mitgliedschaft... 1 5 Verlust der Mitgliedschaft...
MehrSatzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.
Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen
MehrS a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V.
S a t z u n g Pro Hund Philippsburg e. V. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führte den Namen Pro Hund Philippsburg". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach
MehrFörderung des kulturellen und sozialen Zusammenlebens und. Unterstützung der Integration der in Frankfurt und Umgebung lebenden Slowaken
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Deutsch-Slowakischer Kulturklub Frankfurt. Es soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz
MehrLeselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.
Satzung für e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Rastatt eingetragen werden. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Rastatt.
MehrSatzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
MehrSatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde. Er soll
MehrSatzung Lokales Bündnis für Familie Trier e.v.
1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Lokales Bündnis für Familie Trier e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach der Eintragung den Zusatz
MehrSatzung. des Vereins der Freunde und Förderer des Forschungszentrums Jülich GmbH (e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer des Forschungszentrums Jülich GmbH (e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer des Forschungszentrums
MehrS A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v.
S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen und hat seinen Sitz in Haby. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 2 Zweck, Aufgaben
MehrReisen mit Rollstuhl e.v.
Reisen mit Rollstuhl e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Reisen mit Rollstuhl. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins
Mehra) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.
Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung des. Kultur- und Förderverein Rühme e. V.
Satzung des Kultur- und Förderverein Rühme e. V. 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein führt den Namen Kultur- und Förderverein Rühme. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz
MehrF Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G
F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.
MehrVerein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v.
Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v. Wir lassen Sie nicht allein Satzung vom 23.03.1988 in der Fassung vom 21.04.2015 A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Verein zur Hilfe Krebskranker
MehrIntegrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge
Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und
Mehr(1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.
Satzung 1 (1) Der Verein führt den Namen Flüchtlingshilfe Kaarst. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Kaarst. (3) Das Geschäftsjahr
MehrS a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
MehrSatzung des Fördervereins Botanischer Garten / Naturschutzzentrum Chemnitz e.v.
Satzung des Fördervereins Botanischer Garten / Naturschutzzentrum Chemnitz e.v. 01 Name, Rechtsreform, Sitz, Geschäftsadresse, Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Förderverein des Botanischen Garten
MehrSatzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim
MehrS A T Z U N G. Verein der Freunde, Förderer und Studierenden. des Instituts für Kommunikationswissenschaft
S A T Z U N G MEDIENALUMNI MÜNSTER Verein der Freunde, Förderer und Studierenden des Instituts für Kommunikationswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e. V. 1 Zweck des Vereins Der
MehrFrau und Familie e. V.
Frau und Familie e. V. Mauritiuskirchstr. 3 Frau und Familie e.v. ist Mitglied 10365 Berlin des Paritätischen Berlin SATZUNG des FRAU UND FAMILIE e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein
MehrKlassische Yachten Flensburg e.v. - Vereinigung zur Förderung und Erhaltung klassischer Yachten und Jollen - Satzung
Klassische Yachten Flensburg e.v. - Vereinigung zur Förderung und Erhaltung klassischer Yachten und Jollen - Satzung Präambel Das Konzept Historischer Hafen Flensburg ist durch die Stadt Flensburg in das
MehrSatzung. Förderkreis Rainmühle e.v.
Satzung Förderkreis Rainmühle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderkreis Rainmühle e.v. und hat seinen Sitz in 36151 Burghaun. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck,
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V.
Satzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen. Er soll
MehrFörderverein Europas Challenge e.v. Satzung
Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Europas Challenge e.v. Der Verein soll in das Vereinsregister in Göttingen eingetragen werden. Er hat
MehrPAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v.
SATZUNG PAKISTAN - Hilfe zur Selbsthilfe - e.v. 2 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet PAKISTAN Hilfe zur Selbsthilfe e.v.. Er hat seinen Sitz in BORDESHOLM. (2) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung des MV-Foto e.v.
Satzung des MV-Foto e.v. SATZUNG DES VEREINS MV-FOTO 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen MV-FOTO und hat seinen Sitz in Schwerin. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
MehrSatzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW"
Satzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" 1 Der Verein Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" (Körperschaft) mit Sitz in 64283 Darmstadt verfolgt
Mehr1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Pforzheimer Linux User Group e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr...1 2 Zweck und Aufgabe des Vereins, Gemeinnützigkeit...1 3 Mitgliedschaft...1 4 Ausscheiden von Mitgliedern...2
MehrKirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung -
Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung / 1 Kirche in der City von Darmstadt e.v. - Satzung - 2 / Satzung - Kirche in der City von Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsperson, Geschäftsjahr 1. Der
MehrS A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz
S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988
MehrSatzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz
Satzung der Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal und Umgebung e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Ortsvereinigung Wuppertal
MehrSatzung. des eingetragenen Vereins Freundes- und Förderkreis Klinikum Ernst von Bergmann e.v. (Fassung vom ) 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des eingetragenen Vereins Freundes- und Förderkreis Klinikum Ernst von Bergmann e.v. (Fassung vom 07.07.2009) 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Freundes- und Förderkreis
MehrSatzung der Stockschützen Pasenbach
1 a) Der Verein trägt den Namen Stockschützen Pasenbach b) Er hat seinen Sitz in Pasenbach c) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 2 a) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrTIERSCHÜTZER HOCHTAUNUS E.V.
TIERSCHÜTZER HOCHTAUNUS E.V. - Mitglied beim Bund gegen Missbrauch der Tiere e.v. Vereinssatzung der Tierschützer Hochtaunus e.v. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter der Nummer
MehrS A T Z U N G. "Frankenthaler Sportring e. V." Name, Sitz 1
S A T Z U N G "Frankenthaler Sportring e. V." Name, Sitz 1 1. Die Vereinigung der Sportvereine der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz) trägt den Namen "Frankenthaler Sportring e. V.", vormals "Stadtverband
MehrSatzung Kindergartenverein Die kleinen Strolche e.v.
Satzung Kindergartenverein Die kleinen Strolche e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Kindergartenverein Die kleinen Strolche und nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz
MehrSatzung des Vereins Menschen helfen in Erlangen-Höchstadt e.v.
Satzung des Vereins Menschen helfen in Erlangen-Höchstadt e.v. 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Menschen helfen in Erlangen-Höchstadt e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrFörderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g. Name, Sitz und Geschäftsjahr. Zweck des Vereins. (1) Der Verein führt den Namen
Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Katharina Kasper ViaNobis e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Gangelt.
MehrVerein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
MehrSatzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
MehrSatzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Badminton Burg Er hat seinen Sitz in Burg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung in das Register lautet der
MehrSatzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
Mehr