Pauschaler Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen

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1 Pauschaler Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3(1) INHALT I. Ziel der Durchschnittsbesteuerung... 3(3) II. Voraussetzungen... 3(4) 1. Für Ihren Berufszweig sind Durchschnittssätze festgesetzt.. 3(4) 2. Ihr Vorjahresumsatz darf nicht höher sein als , (9) 3. Keine Bilanzierung... 3 (11) III. Berechnung des pauschalen Vorsteuerabzugs... 3(12) 1. Bemessungsgrundlage: Nettoumsatz des laufenden Jahres.. 3 (12) 2. Für diese Umsätze gibt es keine Vorsteuerpauschale (13) 3. Was ist durch die pauschale Vorsteuer abgegolten? (14) IV. Unternehmer mit verschiedenen Tätigkeiten... 3(15) V. Beantragung der Vorsteuerpauschale... 3(18) 1. So stellen Sie Ihren Antrag... 3 (18) 2. Auswirkung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (19) VI. Wechsel der Besteuerungsform... 3(20) 1. Von der Normalbesteuerung zu Durchschnittssätzen (20) 2. Von der Durchschnittsbesteuerung zur Normalbesteuerung. 3 (21) VII. Wann ist die Durchschnittsbesteuerung günstig?... 3(24) 1. Vereinfachung und höherer Vorsteuerabzug (24) 2. Rechtsanspruch auf die Durchschnittssätze (26) Juni 2010 für Selbstständige

2 8b n 3(2) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) VIII. Anlage zu den 69 und 70 UStDV... 3(27) 1. Abschnitt A: Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge ( 70 Abs.1 UStDV)... 3 (27) 2. Abschnitt B: Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge.. 3 (33) für Selbstständige Juni 2010

3 I. Ziel der Durchschnittsbesteuerung 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3(3) An die Erstattung von Vorsteuerbeträgen stellt der Fiskus normalerweise sehr hohe formale Anforderungen. Ein Unternehmer kann Vorsteuerbeträge nur dann geltend machen, wenn ihm eine ordnungsgemäûe Rechnung mit Ausweis des Nettobetrags und Ausweis der Umsatzsteuer vorliegt. Selbst bei kleinsten Beträgen muss neben dem Bruttobetrag zusätzlich der Umsatzsteuersatz angegeben sein (Sonderregelung für Kleinbetragsrechnungen). Diese zahlreichen Vorschriften machen vielen kleinen Unternehmen das Leben schwer. Es gibt jedoch eine erfreuliche Ausnahme -- die Ermittlung der Vorsteuerbeträge nach einem Pauschalverfahren. 23 UStG erlaubt nämlich dem Gesetzgeber,»... zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens für Gruppen von Unternehmern, bei denen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen annähernd gleiche Verhältnisse vorliegen...«, Durchschnittssätze für die nach 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge festzulegen. In den UStDV sowie in der dazugehörigen Anlage ist diese Ermächtigung umgesetzt worden. Für immerhin 58 verschiedene Berufsgruppen wurde die Möglichkeit geschaffen, die Vorsteuer nach einem Pauschalsatz beim Finanzamt geltend zu machen. Die Höhe dieses Pauschalsatzes ist abhängig vom jeweiligen Berufszweig und liegt zwischen 1,5 % (Rechtsanwälte und Notare) und 12,5 %(Brennstoff- Einzelhändler). Beim Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen gilt als abzugsfähige Vorsteuer ein bestimmter Prozentsatz Ihres Nettoumsatzes. Auf die Höhe der Betriebsausgaben kommt es nicht an. Es spielt auch keine Rolle, wie hoch die in Ihren Rechnungen ausgewiesene Vorsteuer tatsächlich ist. Die normalen Vorschriften zum Vorsteuerabzug haben hier keine Bedeutung. Die Durchschnittssätze sind aufgrund statistischer Erfahrungswerte ermittelt worden und sollen dem durchschnittlichen Vorsteuerabzug entsprechen, der sich nach den normalen Vorschriften in dem jeweiligen Wirtschaftszweig ergeben würde. Der pauschale Vorsteuerabzug bringt Juni 2010 für Selbstständige

4 8b n 3(4) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) nicht nur den Unternehmern eine Arbeitserleichterung, sondern auch das Finanzamt wird hinsichtlich der Überprüfung des korrekten Vorsteuerabzugs entlastet. In einzelnen Fällen kann sich beim Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen sogar eine deutlich höhere Vorsteuer ergeben als beim Vorsteuerabzug nach den normalen Vorschriften. II. Voraussetzungen Die Vorschrift soll vor allem kleineren Unternehmern die Arbeit mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung erleichtern. Deshalb steht der Zugang nicht allen offen. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Für Ihren Berufszweig sind Durchschnittssätze festgesetzt; Ihr Nettoumsatz im Vorjahr war nicht höher als Q , -- ; Sie dürfen Ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. 1. Für Ihren Berufszweig sind Durchschnittssätze festgesetzt Alle Berufs- und Gewerbezweige, denen der pauschale Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen offensteht, sind abschlieûend in der Anlage zu den UStDV aufgeführt. Die Anlage finden Sie am Ende dieses Beitrags. In der umfangreichen Liste geht es um Handwerker, Einzelhändler, sonstige Gewerbetreibende und freie Berufe. Der Abgrenzung liegt die Systematik der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes zugrunde. UNSER STEUERTIPP Unternehmer aus anderen Branchen haben keinen Rechtsanspruch darauf, den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen vornehmen zu können. Es steht im Ermessen des Gesetzgebers, welchen Gruppen von Unternehmern er diese Möglichkeit bietet und welchen nicht. für Selbstständige Juni 2010

5 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3(5) Nur dann, wenn die von Ihnen tatsächlich ausgeübte Tätigkeit typisch ist für den in der Anlage aufgeführten einzelnen Berufszweig, steht Ihnen der Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen zu. Ein Secondhandshop, der von Privatpersonen Textilien gebraucht kauft und als Einzelhändler weiterverkauft, fällt an sich unter den Berufszweig»Textilwaren verschiedener Art«in Abschnitt A, Teil II, Nr. 15, der Anlage. Dieser Berufszweig darf 12,3 % des Umsatzes als pauschale Vorsteuer geltend machen. Im Gegensatz zum normalen Textileinzelhandel, der seine Textilien von anderen Unternehmen, also mit Vorsteuerabzug, kauft, erwirbt jedoch der Secondhandshop seine Waren ohne jede Umsatzsteuerbelastung. Deshalb steht ihm nach Ansicht der Finanzverwaltung der Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen nicht zu (Verfügung der OFD Koblenz vom , StEK 23 UStG Nr. 4). Ob im Einzelfall die von einem Unternehmer ausgeübte Tätigkeit genau einer in der Anlage aufgeführten Tätigkeit entspricht, dürfte oft nicht so leicht zu entscheiden sein. Hinzu kommt, dass auch für Finanzbeamte der Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen eher eine exotische Angelegenheit ist, mit der sie nicht so oft in Berührung kommen. UNSER STEUERTIPP Seien Sie nicht zu ängstlich! Wenn Sie der Meinung sind, Ihre Tätigkeit sei in der Anlage genannt, und Ihnen der pauschale Vorsteuerabzug Vorteile bringt, sollten Sie die Regelung einfach in Anspruch nehmen. Sie brauchen nichts zu begründen, sondern sich einfach nur auf die genaue Textziffer der Anlage zu beziehen. Meist gibt es keine Rückfragen -- und im Zweifel können Sie sich immer noch mit dem Finanzamt streiten! So wird es beispielsweise kaum möglich sein, eine eindeutige Grenze zwischen schriftstellerischer und journalistischer Tätigkeit zu ziehen. Wenn beide Varianten denkbar sind, sollten Sie sich natürlich für die journalistische Tätigkeit entscheiden -- für die gibt es nämlich einen Vorsteuerabzug von 4,8 %, während Schriftstellern nur 2,6 %zusteht. Juni 2010 für Selbstständige

6 8b n 3(6) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n Schriftstellerische Tätigkeit Der für Schriftsteller festgesetzte Durchschnittssatz kann auch von Komponisten, Liederdichtern und Librettisten angewendet werden (Abschn. 261 Abs. 6 UStR 2008). Übersetzer gehören nach Auffassung des BFH nicht zu den Schriftstellern. Da es sich bei der Festlegung von Durchschnittssätzen um eine Ausnahmeregelung handle, sei diese eng auszulegen. Die Berufsgruppe der Übersetzer sei im Hinblick auf ihre verschiedenen Tätigkeitsbereiche (Literaturübersetzer, Dolmetscher, Fachübersetzer) zu uneinheitlich, als dass sie ohne ausdrückliche Aufzählung in der Anlage einfach der Berufsgruppe der Schriftsteller zugeordnet werden könne. Eine einzelfallorientierte Zuordnung je nach der Übersetzungstiefe oder dem wissenschaftlichen Niveau der Übersetzung widerspreche dem Vereinfachungszweck. Denn das Finanzamt müsse den Unternehmer leicht und eindeutig einer der in der Anlage aufgeführten Berufsgruppen zuordnen können. Der BFH gewährte deshalb einer Übersetzerin literarischer Texte nicht den pauschalen Vorsteuerabzug von 2,6 % für schriftstellerische Tätigkeit (BFH-Urteil vom , VR66/07, BStBl.2010 II S. 86). n Hochschullehrer Hochschullehrern steht der pauschale Vorsteuerabzug zu, wenn sie zusätzlich zu der nichtselbstständig ausgeübten Tätigkeit als Hochschullehrer einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen, die in sachlichem Zusammenhang mit ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit als Hochschullehrer steht. Eine gemäû 4 Abs. 21 UStG umsatzsteuerfreie Dozententätigkeit ist allerdings gesetzlich ausdrücklich vom Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ausgenommen (Abschn. 261 Abs. 4 UStR 2008; 69 Abs. 2 UStDV). für Selbstständige Juni 2010

7 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3(7) Frau Blume ist Professorin an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim und erzielt damit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Jahr 2010 ist sie auûerdem als freiberufliche Fachbuchautorin tätig und erreicht damit einen Umsatz von Q 8000, -. Auûerdem unterrichtet sie als freiberufliche Dozentin an der Berufsakademie. Ihr Umsatz daraus beträgt Q , -.DieTätigkeit an der Berufsakademie ist gemäû 4 Abs. 21 UStG umsatzsteuerfrei. Frau Blume steht für das Jahr 2010 ein pauschaler Vorsteuerabzug zu in Höhe von Q 232, - (2,9 %vonq 8000, - ). Die Dozententätigkeit an der Berufsakademie ist leider nicht begünstigt. Nach dem eindeutigen Wortlaut geht es nur um Professoren und Hochschuldozenten, die eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben. Künstlerische Tätigkeiten (wie Musik oder Malerei) sind damit ausgeschlossen. Die selbstständige Nebentätigkeit muss Ausfluss der Hochschullehrertätigkeit sein. In Betracht kommen Tätigkeiten als Schriftsteller, Gutachter, Prüfer, Lehrer, Vortragender usw. auf dem Fachgebiet, in dem der Hochschullehrer hauptberuflich an der Hochschule tätig ist. Eine schriftstellerische Tätigkeit auf seinem Fachgebiet wird bei der Vorsteuerpauschalierung nicht der schriftstellerischen Tätigkeit zugeordnet, sondern der Hochschullehrertätigkeit. Unter den Durchschnittssatz für schriftstellerische Tätigkeit würde nur eine Tätigkeit fallen, die sich nicht auf das Sachgebiet bezieht. Schreibt z. B. ein Germanistikprofessor Krimis, so würde das unter die schriftstellerische Tätigkeit fallen. UNSER STEUERTIPP Nach dem Wortlaut dürfen nur aktive Hochschulprofessoren von der Vorsteuerpauschalierung Gebrauch machen. In der steuerlichen Fachliteratur wird jedoch mit guten Argumenten dafür plädiert, sie auch pensionierten und emeritierten Hochschullehrern zu gewähren. Auûerdem sollten auch andere Dozenten, die zum wissenschaftlichen Personal einer Hochschule gehören, jedoch nicht unter den Begriff des Hochschullehrers fallen, wegen gleichartiger Verhältnisse ebenso wie die Professoren die Vorsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen dürfen (Rau / Dürrwächter: 23 UStG, Tz. 91). Juni 2010 für Selbstständige

8 8b n 3(8) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n Journalisten Unter den Begriff des Journalisten fallen auch Bildberichterstatter und Pressefotografen, Pressezeichner und Karikaturisten. Nicht begünstigt dagegen sind Werbeberater und PR-Berater. Die Finanzverwaltung gibt dazu folgenden Hinweis: Journalisten sind für Zeitungen oder Zeitschriften tätig, können jedoch auch in Nachrichten- und Korrespondenzbüros, bei Pressestellen, in der Werbung oder bei Film und Funk arbeiten. Der Journalist sammelt überwiegend aktuelle Informationen (Abschn. 261 Abs. 5 UStR 2008). n Patentanwälte Der Durchschnittssatz kann auch von Erlaubnisscheininhabern (Patentingenieure) in Anspruch genommen werden. Das sind Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit als Rechtsberater und -vertreter auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes aufgrund eines Erlaubnisscheins ausüben, den ihnen der Präsident des deutschen Patentamtes erteilt hat (Abschn. 261 Abs. 7 UStR 2008). n Fremdenheime und Pensionen Laut Anlage sind das»unterkunftsstätten, in denen jedermann beherbergt und häufig auch verpflegt wird«. Was aber ist genau unter häufiger Verpflegung zu verstehen? Während in manchen Umsatzsteuer- Kommentaren die Auffassung vertreten wird, als Voraussetzung für den pauschalen Vorsteuerabzug müsse Voll- oder wenigstens Halbpension angeboten werden, war das Finanzgericht München groûzügiger. Die Richter sahen das Merkmal der häufigen Verpflegung bereits bei Gewährung eines Frühstücks erfüllt. Ein Gästehaus mit vier Einzelzimmern und neun Doppelzimmern wurde als»pension Garni«betrieben. Das Leistungsangebot umfasste Übernachtung und Frühstück. Die Unternehmerin beantragte den pauschalen Vorsteuerabzug von 6,7 % für Fremdenheime und Pensionen. Das Finanzamt lehnte das ab. Erst vom Finanzgericht bekam sie die Vorsteuerpauschale zugesprochen (FG München vom , EFG2002 S. 1487). für Selbstständige Juni 2010

9 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3(9) 2. Ihr Vorjahresumsatz darfnicht höher sein als , -- Der pauschale Vorsteuerabzug soll vor allem kleineren Unternehmen das Leben erleichtern. Deshalb ist er an die Voraussetzung geknüpft, dass der im Vorjahr erzielte Nettoumsatz (Einnahmen einschlieûlich Eigenverbrauch ohne Umsatzsteuer) die Grenze von E , -- nicht übersteigt. Die genaue Umsatzdefinition findet sich in 69 Abs. 2 UStDV. Herr Wagenhals betreibt eine kleine Druckerei und hat daraus im Jahr 2009 einen Nettoumsatz von Q , - erzielt. Er darf deshalb im Jahr 2010 den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen in Höhe von 6,4 % seines Umsatzes im Jahr 2010 in Anspruch nehmen. Die Grenze für den Vorjahres-Nettoumsatz von Q , -- gilt seit dem Jahr 1993 unverändert. Deshalb kommt für die meisten Unternehmer mit einer selbstständigen Haupttätigkeit die Vorsteuerpauschalierung nicht in Betracht, da die Umsatzgrenze sehr niedrig und inzwischen realitätsfern ist. Praktische Bedeutung hat die Vorsteuerpauschalierung vor allem für bestimmte freiberufliche Nebentätigkeiten (Journalismus, Vorträge, Lehrtätigkeit), die zusätzlich zu einer nichtselbstständigen Haupttätigkeit als Angestellter oder Beamter oder auch zusätzlich zu einer selbstständig im Rahmen einer Einzelpraxis oder GbR ausgeübten Tätigkeit ausgeübt werden. UNSER STEUERTIPP Die Umsatzgrenze bezieht sich nicht auf Ihre gesamte unternehmerische Tätigkeit. Werden Sie in verschiedenen Bereichen tätig, kommt es nur auf den Umsatz aus dem jeweiligen durch eine Vorsteuerpauschale begünstigten Berufszweig an. Von der Vorsteuerpauschale können deshalb auch Unternehmer mit einem hohen Gesamtumsatz, verteilt auf verschiedene Bereiche, profitieren. Juni 2010 für Selbstständige

10 8b n 3 (10) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) Ein Arzt erzielt mit einer freiberuflichen Einzelpraxis 2009 einen Jahresumsatz von Q , - (steuerfrei). Zusätzlich hat er im Jahr 2009 für seine Mitarbeit an verschiedenen medizinischen Fachbüchern ein Autorenhonorar von Q , - zzgl. Q 1610, - Umsatzsteuer erzielt. Obwohl der Vorjahres-Gesamtumsatz Q , - beträgt, steht dem Arzt im Jahr 2010 für seine schriftstellerische Nebentätigkeit ein pauschaler Vorsteuerabzug von 2,6 % zu. Denn sein Netto-Vorjahresumsatz aus der begünstigten schriftstellerischen Tätigkeit liegt mit Q , - weit unter der Grenze von Q , -. Anders als bei der Kleinunternehmerregelung ( 19 Abs. 1 Satz 2 UStG) erfolgt bei Überprüfung der Vorjahres-Umsatzgrenze für die Vorsteuerpauschalierung keine Bereinigung um Verkäufe von Anlagevermögen. Es kann also vorkommen, dass ein Unternehmer nur durch den Verkauf von betrieblichem Anlagevermögen über die zulässige Grenze kommt. n So rechnen Existenzgründer Bei Existenzgründern gibt es natürlich keinen Vorjahresumsatz. Deshalb besteht für das Jahr der Betriebseröffnung ein Anspruch auf Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen, wenn der voraussichtliche Umsatz die Grenze von Q , -- nicht übersteigt. Dabei kommt es nur auf die Prognose des Unternehmers an. Sollte der tatsächliche Umsatz dieses Jahres entgegen der Prognose die Umsatzgrenze übersteigen, sodarfderunternehmerfürdiesesjahrdennochdievorsteuerpauschale geltend machen (Abschn. 260 Abs. 3 UStR 2008). Im zweiten Jahr geht man so vor, dass der tatsächlich erzielte Vorjahresumsatz zunächst auf einen Jahresbetrag umgerechnet wird. Dabei dürfen Sie zu Ihren Gunsten angefangene Monate als volle Monate berücksichtigen. Herr Kienastl nahm am seine Tätigkeit als Rechtsanwalt auf. Bis zum Jahresende erzielte er einen Umsatz von Q , -. Der maûgebende Jahresumsatz beträgt 12/10 von Q , - = Q , -. Herrn Kienastl steht deshalb für das Jahr 2010 die Besteuerung nach Durchschnittssätzen zu, da sein Vorjahresumsatz die kritische Grenze von Q , - nicht überstiegen hat. für Selbstständige Juni 2010

11 3. Keine Bilanzierung 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3 (11) Die Vorsteuerpauschale bekommen Sie nur, wenn Sie»nicht buchführungspflichtig«sind, mit anderen Worten, nicht verpflichtet sind, Ihren Gewinn durch Bilanzierung zu ermitteln. Als Freiberufler brauchen Sie sich darüber keine Gedanken zu machen, da Freiberufler in keinem Fall bilanzierungspflichtig sind. Selbst wenn Sie freiwillig eine Bilanz erstellen, können Sie trotzdem die Besteuerung nach Durchschnittssätzen in Anspruch nehmen. Gewerbetreibende bekommen die Vorsteuerpauschale, wenn sie nicht verpflichtet sind, eine Bilanz abzugeben ( 141 AO). Die Bilanzierungspflicht setzt ein bei einem Gewinn über E , --. Auûerdem muss das Finanzamt den Unternehmer wegen Überschreiten der Gewinngrenze zur zukünftigen Abgabe einer Bilanz aufgefordert haben. UNSER STEUERTIPP Wenn Sie sehen, dass Sie mit Ihrem Gewinn die kritische Grenze übersteigen, sollten Sie die Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung möglichst weit hinausschieben. Denn so können Sie auch die Aufforderung des Finanzamts verzögern und sich den günstigen pauschalen Vorsteuerabzug für weitere Jahre sichern. Herr Paul ist nebenberuflicher Schreiner (Feierabendbetrieb). Bis zum Jahr 2009 lag sein daraus erzielter Gewinn etwa bei Q , -. Durch erhöhten Arbeitseinsatz steigt der Gewinn im Jahr 2010 auf über Q , -.HerrPaulstellteinen Antrag auf Fristverlängerung und gibt seine Steuererklärung für 2010 erst im Januar 2012 ab. Er kann somit vom Finanzamt frühestens für das Jahr 2013 zur Bilanzierung verpflichtet werden. Er ist deshalb im Sinne dieser Vorschrift in den Jahren 2010, 2011 und 2012 nicht buchführungspflichtig und sichert sich somit weiterhin den günstigen pauschalen Vorsteuerabzug. Weitere Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Herr Paul auch die Vorjahresumsatzgrenze als weitere Voraussetzung für die Durchschnittsbesteuerung einhält. Juni 2010 für Selbstständige

12 8b n 3 (12) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) III. Berechnung des pauschalen Vorsteuerabzugs 1. Bemessungsgrundlage: Nettoumsatz des laufenden Jahres Wenn Sie festgestellt haben, dass für Ihre Tätigkeit eine Vorsteuerpauschale festgesetzt ist und Ihr Vorjahresumsatz nicht über der Grenze von Q , -- liegt, ist alles Weitere ganz einfach. Sie brauchen nur noch den Nettoumsatz des laufenden Jahres zu ermitteln und darauf den pauschalen Vorsteuersatz anzuwenden. Frau Heizmann erzielt im Jahr 2010 als Journalistin einen Umsatz von netto Q , -. Ihr Nettoumsatz aus journalistischer Tätigkeit im Jahr 2009 lag bei Q , -. Gemäû Abschnitt ATeil IV Nr. 4 der Anlage zur UStDV macht Frau Heizmann einen Betrag von Q 1 440, - (4,8 %vonq , - ) als pauschale Vorsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung geltend. Zum Umsatz gehören alle steuerbaren Umsätze, die der Unternehmer im Rahmen der in der Anlage bezeichneten Tätigkeit erzielt. In die Bemessungsgrundlage gehen also grundsätzlich auch steuerfreie Umsätze ein, sofern sie nicht ausdrücklich im Gesetz ausgenommen sind, wie beispielsweise Umsätze aus der selbstständigen Tätigkeit als Lehrer oder Dozent, die gemäû 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei sind. Berücksichtigt werden auch auûerordentliche Umsätze durch Nebenund Hilfsgeschäfte, wenn sie innerhalb dieser Tätigkeit ausgeführt werden. Es werden deshalb auch Umsätze aus dem Verkauf oder der Entnahme von betrieblichen Anlagevermögen eingeschlossen. Einbezogen werden aber immer nur solche Umsätze, die der Unternehmer nach dem Übergang zur Durchschnittssatzbesteuerung ausführt. Alle Umsätze werden mit Nettobeträgen angesetzt, also ohne Umsatzsteuer. KeinenpauschalenVorsteuerabzuggibtesfürdenErlösausdemVerkauf des gesamten Betriebs. Denn die Geschäftsveräuûerung im Ganzen ( 1 Abs. 1 a UStG) ist nicht steuerbar. Sie gehört auch nicht zur Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen. für Selbstständige Juni 2010

13 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3 (13) Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer schuldet (Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemäû 13 bustg).diese Umsätze tauchen zwar in der Umsatzsteuererklärung des Leistungsempfängers auf, sind ihm jedoch nicht als eigene Umsätze zuzurechnen. Bei Anwendung der Differenzbesteuerung ( 25 a UStG), einer Sonderform der Besteuerung beim Handel mit Gebrauchtgegenständen, zählt als Umsatz die bei der Differenzbesteuerung anzuwendende Bemessungsgrundlage. Das ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. UNSER STEUERTIPP Die Vorsteuerpauschale steht Ihnen auch dann zu, wenn Ihnen überhaupt keine Eingangsrechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegen, und sogar dann, wenn Sie überhaupt keine Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der begünstigten Tätigkeit hatten. Die Pauschalierung ist auch möglich, wenn Ihre Umsätze im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von Q , -- übersteigen. Das hat dann nur die Folge, dass im nächsten Jahr keine Vorsteuerpauschalierung möglich ist, da der Vorjahresumsatz die kritische Grenze überschritten hat. 2. Für diese Umsätze gibt es keine Vorsteuerpauschale Im Gesetz werden ausdrücklich einige Einnahmen aufgelistet, für die Sie keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen haben ( 69 Abs. 2 UStDV): -- Umsätze aus der Einfuhr und dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen; -- Umsätze gem. 4 Nr. 8 UStG (Geld- und Kreditgeschäfte usw.); -- Umsätze gem. 4 Nr. 9 a UStG (Verkauf von Grundstücken); -- Umsätze gem. 4 Nr. 10 UStG (Versicherungsleistungen); -- Umsätze gem. 4 Nr. 21 UStG (u.a. Unterricht von Lehrern). Juni 2010 für Selbstständige

14 8b n 3 (14) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) Für diese ausdrücklich erwähnten (steuerfreien) Umsätze bekommen Sie die Vorsteuerpauschale also nicht. Umsätze gemäû 4 anr.8 und Nr. 9a UStG sind auch dann aus der Bemessungsgrundlage herauszunehmen, wenn der Unternehmer auf die Steuerbefreiung dieser Umsätze verzichtet hat. Bedeutung hat vor allem die Ausblendung der Umsätze, die nach 4 Nr. 21 UStG steuerfrei sind. Hier geht es um die Tätigkeit als selbstständiger Dozent. Von dieser Einschränkung sind häufig Hochschullehrer bei ihrer selbstständig ausgeübten Nebentätigkeit betroffen. Keinen pauschalen Vorsteuerabzug gibt es auûerdem für den Erlös aus dem Verkauf des gesamten Betriebs. Denn die Geschäftsveräuûerung im Ganzen ( 1 Abs. 1 a UStG) ist nicht steuerbar und gehört deshalb auch nicht zur Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen. 3. Was ist durch die pauschale Vorsteuer abgegolten? Je nach Berufszweig gibt es unterschiedliche Vorschriften dazu, welche Vorsteuern durch die Vorsteuerpauschale abgegolten sind. n Vollpauschalierung Bei den meisten Berufs- und Gewerbezweigen sind mit den Durchschnittssätzen alle Vorsteuerbeträge abgegolten, die mit diesen Tätigkeiten zusammenhängen. Ein weiterer Vorsteuerabzug ist also ausgeschlossen. Die Berufszweige mit Vollpauschalierung sind alle in Abschnitt A der Anlage zur UStDV aufgeführt. Abgegolten sind hier nicht nur die Vorsteuern aus laufenden Betriebsausgaben, sondern ebenso Vorsteuern aus der Anschaffung von betrieblichem Anlagevermögen ( 70 Abs. 1 UStDV). n Teilpauschalierung Im Gegensatz dazu dürfen die in Abschnitt B der Anlage aufgeführten Berufsgruppen, wie Architekten oder Rechtsanwälte, neben dem pauschalen Vorsteuerabzug noch zusätzlich Vorsteuer aus bestimmten Lieferungen und Leistungen geltend machen ( 70 Abs. 2 UStDV). für Selbstständige Juni 2010

15 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3 (15) Zusätzlich zur pauschalen Vorsteuer sind vor allem Vorsteuern abziehbar, die in Zusammenhang mit dem Kauf eines Gebäudes, mit Büromiete oder mit Reparaturen in eigenen oder gemieteten Büroräumen stehen. IV. Unternehmer mit verschiedenen Tätigkeiten Bezieht sich die gesamte unternehmerische Tätigkeit auf einen einzigen, in der Anlage genannten Berufszweig, wirft die Berechnung der pauschalen Vorsteuer kaum Fragen auf. Wie aber sieht es aus, wenn Sie verschiedene selbstständige Tätigkeiten ausüben, wobei vielleicht die eine in der Anlage aufgeführt ist, die andere jedoch nicht? n Für jede Tätigkeit eine eigene Vorsteuerpauschale Wenn alle von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten in der Anlage zur UStDV abgedruckt sind und auûerdem der Vorjahresumsatz aus der jeweiligen Berufsgruppe die vorgeschriebene Umsatzgrenze nicht überschritten hat, können Sie auch für jede von Ihnen ausgeübte Tätigkeit eine eigene Vorsteuerpauschale geltend machen. Herr Müller erzielt im Jahr 2010 Nettoumsätze von Q , - als Schriftsteller sowie von Q , - als selbstständiger Taxiunternehmer. Im Jahr 2009 lagen seine Umsätze aus den einzelnen Tätigkeiten jeweils unter Q , -. Da Herr Müller alle Voraussetzungen erfüllt, kann er im Jahr 2010 folgende Vorsteuerpauschalen nebeneinander geltend machen: - Vorsteuerpauschale als Schriftsteller: Q 520, - (2,6 %vonq , - ); - Vorsteuerpauschale als Taxiunternehmer: Q 900, - (6,0 % von Q , - ). n Vorsteuerpauschale nur für die eine Tätigkeit Die Ermittlung der Vorsteuer nach Durchschnittssätzen ist für Sie immer nur ein Angebot. Sie können sich deshalb auch dafür entscheiden, nur bei der einen beruflichen Tätigkeit die Vorsteuerpauschale geltend zu machen, bei der anderen dagegen die Vorsteuerbeträge Juni 2010 für Selbstständige

16 8b n 3 (16) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) einzeln nachzuweisen -- obwohl auch hier eine pauschale Berechnung möglich wäre. Suchen Sie sich die günstigste Möglichkeit aus! Herr Philipp ist als selbstständiger Architekt und Journalist tätig. Sowohl Architekten als auch Journalisten haben Anspruch auf den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen. Herr Philipp entscheidet sich jedoch dafür, nur für seine Umsätze aus dem Journalismus die Vorsteuer pauschal zu berechnen. Da er nämlich für sein Architekturbüro einen teuren PC und Software anschaffen musste, macht er hier lieber die tatsächliche Vorsteuer geltend. n Zusätzliche selbstständige Tätigkeit ohne Vorsteuerpauschale Wenn dagegen nur bei einer Tätigkeit der pauschale Vorsteuerabzug möglich ist, bei der anderen aber nicht, haben Sie keine Wahlfreiheit. In diesem Fall müssen Sie die Vorsteuer aus der nicht in der Anlage aufgeführten Tätigkeit einzeln nachweisen (Ausnahme siehe folgende Punkte). Sie müssen dann die Betriebsausgaben den verschiedenen Tätigkeiten zuordnen und dürfen die Vorsteuer nur aus denjenigen Aufwendungen einzeln geltend machen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit ohne pauschalen Vorsteuerabzug stehen. Betreffen bestimmte Kosten oder Anschaffungen beide Tätigkeiten, dann dürfen Sie den Teil nicht geltend machen, der auf die Tätigkeit mit der Vorsteuerpauschale entfällt. Denn dieser Teil der Vorsteuer ist ja bereits durch die Pauschale abgegolten. Soweit die Vorsteuer dagegen auf die andere, nicht unter die Vorsteuerpauschalierung fallende Tätigkeit entfällt, kann sie zusätzlich als normale Vorsteuer geltend gemacht werden. Die Aufteilung solcher Vorsteuerbeträge erfolgt nach 15 Abs. 4 UStG. Frau Krause geht einer selbstständigen journalistischen Nebentätigkeit nach, für die sie den pauschalen Vorsteuerabzug mit 4,8 % des Umsatzes geltend macht. Hauptberuflich ist sie als Handelsvertreterin selbstständig. Da Journalismus und Handelsvertretung klar getrennt sind und keine Anschaffungen oder Betriebsausgaben in beiden Bereichen genutzt werden, darf Frau Krause für Anschaffungen in Zusammenhang mit ihrer Handelsvertretertätigkeit zusätzlich gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung geltend machen. für Selbstständige Juni 2010

17 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3 (17) n Nebentätigkeiten bei Handelsbetrieben Für den Einzelhandel sind je nach Art der verkauften Produkte verschiedene Durchschnittssätze festgesetzt. Aber da in der Praxis daneben oft noch andersartige Umsätze erzielt werden, hat die Finanzverwaltung für den Einzelhandel eine Sonderregelung getroffen: Danach gibt es die Vorsteuerpauschale derhaupttätigkeit auch für Nebentätigkeiten, wenn mehr als 50 % des Gesamtumsatzes auf die Haupttätigkeit entfällt (Abschn. 261 Abs. 2 UStR 2008). Sie können auf diese Weise also die Vorsteuerpauschale auch für Tätigkeiten erhalten, die eigentlich gar nichtbegünstigtsind. Herr Vogel erzielt mit seinem Geschäft für Damenoberbekleidung im Jahr 2010 Nettoumsätze von Q , -. Daneben hat er Modeschauen organisiert und damit einen weiteren Umsatz von Q , - erzielt. Da der Umsatz aus dem Einzelhandelsbetrieb überwiegt (60 % des Gesamtumsatzes), darf Herr Vogel die Vorsteuerpauschale von 12,3 %, die ihm als Einzelhändler für Oberbekleidung zusteht, auch für die eigentlich nicht begünstigte Nebentätigkeit geltend machen. Die pauschale Vorsteuer beträgt somit 12,3 % von Q , - = Q 6 150, -. n Andere Unternehmer mit Haupt- und Nebentätigkeiten Bei Tätigkeiten, die nicht unter den Einzelhandel fallen, ist die Vorsteuerpauschalierung bei gemischten Tätigkeiten anders geregelt. In diesen Fällen darf die Vorsteuerpauschale der Haupttätigkeit angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit nicht mehr als 25 %desgesamtumsatzes ausmacht (Abschn. 261 Abs. 2 UStR 2008). Das lohnt sich aber nur dann, wenn es für die Nebentätigkeit keine Vorsteuerpauschale gibt oder wenn die Vorsteuerpauschale für die Nebentätigkeit niedriger als die für die Haupttätigkeit ist. Die Kunstmalerin Frau Uhl ist auch als freiberufliche Schriftstellerin tätig. Im Jahr 2010 hat Frau Uhl aus der Kunstmalerei Umsätze in Höhe von Q , - und aus der Schriftstellerei in Höhe von Q 8000, -. Juni 2010 für Selbstständige

18 8b n 3 (18) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) Da die Einnahmen aus der schriftstellerischen Nebentätigkeit nicht mehr als 25 % des Gesamtumsatzes betragen (25 %vonq , - = Q 9500, - ), kann Frau Uhl die Vorsteuerpauschale als Kunstmalerin von 5,2 % auch für ihre Tätigkeit als Schriftstellerin in Anspruch nehmen. Das ist für Frau Uhl günstiger, da die Vorsteuerpauschale für Schriftsteller nur 2,6 % betragen würde. V. Beantragung der Vorsteuerpauschale 1. So stellen Sie Ihren Antrag Wenn Sie die von Ihnen geforderten Voraussetzungen dafür erfüllen, ist es für Sie ganz einfach, den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen geltend zu machen. Dazu ist nicht einmal ein förmlicher Antrag beim Finanzamt erforderlich. Sie brauchen nur in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung die von Ihnen nach Durchschnittssätzen berechnete Vorsteuer in die dafür vorgesehene Formularzeile einzutragen:»vorsteuerbeträge, die nach den allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind ( 23 UStG)«. Damit haben Sie dem Finanzamt indirekt mitgeteilt, dass Sie die Durchschnittsbesteuerung anwenden wollen. Wenn Sie dann vom Finanzamt nichts hören, bedeutet das normalerweise, dass Ihr formloser Antrag genehmigt ist. UNSER STEUERTIPP Auch als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis zu Q , -- steht Ihnen der pauschale Vorsteuerabzug grundsätzlich offen. Sie müssen dazu nur für die Regelbesteuerung optieren. Wenn Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung Vorsteuerbeträge nach Durchschnittssätzen eintragen, nehmen Sie damit konkludent die Option zur Regelbesteuerung vor. Eine gesonderte Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt ist dann nicht erforderlich. Ob Sie die Durchschnittsbesteuerung anwenden wollen, brauchen Sie nicht sofort zu entscheiden. Sie müssen die Entscheidung allerdings vor der»unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung«treffen. Gemeint ist damit die»formelle Bestandskraft«der Umsatzsteuerfestsetzung für Selbstständige Juni 2010

19 8b Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n 3 (19) (BFH-Urteil vom ,VR50/94,BStBl.1998 II S. 420). Das ist im Allgemeinen der Zeitpunkt, zu dem der Umsatzsteuerbescheid bestandskräftig wird, weil kein Einspruch dagegen eingelegt worden ist. Der Umstieg von der Normalbesteuerung auf die Durchschnittsbesteuerung (und umgekehrt) ist immer nur mit Wirkung zu Beginn eines Jahres möglich. Sie können also nicht einen Teil des Jahres die tatsächliche Vorsteuer geltend machen und dann während des Jahres auf Durchschnittsbesteuerung umsteigen. 2. Auswirkung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung In Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ändert sich durch die pauschale Ermittlung der Vorsteuer nichts: Die Einnahmen (einschlieûlich Umsatzsteuer) werden als Betriebseinnahme gebucht und die Aufwendungen (einschlieûlich der tatsächlich bezahlten Vorsteuer) wie sonst auch als Betriebsausgabe berücksichtigt.irritierendistvielleicht,dass die in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgewiesene Vorsteuer, falls sie überhaupt separat auftaucht, nicht identisch ist mit dem in der Umsatzsteuererklärung geltend gemachten Vorsteuerbetrag. Denn hier wird ja nicht die tatsächlich entstandene, sondern die pauschal ermittelte Durchschnittssteuer eingetragen. Ein Vorsteuerbetrag nach 15 UStG gehört nicht zu den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens ( 9 babs.1 EStG). Ohne Bedeutung ist hier, ob die tatsächliche Vorsteuer abgezogen wird oder ob die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen berechnet wird. Auch beim Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen mindern also die tatsächlich in Rechnung gestellten Vorsteuern die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts. Herr Fecht hat im Jahr 2010 einen PC gekauft mit Anschaffungskosten von Q 1 000, - zzgl. Q 190, - Umsatzsteuer. Er macht für seine schriftstellerische Tätigkeit den pauschalen Vorsteuerabzug geltend. Die Vorsteuer von Q 190, - gehört nicht zu den Anschaffungskosten des PC. Sie wird als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe gebucht. Herr Fecht muss den PC mit den Netto-Anschaffungskosten von Q 1000, - aktivieren und abschreiben. Juni 2010 für Selbstständige

20 8b 3 (20) Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen ( 23 UStG) n VI. Wechsel der Besteuerungsform 1. Von der Normalbesteuerung zu Durchschnittssätzen Mit der Vorsteuerpauschale sind die Vorsteuerbeträge für Lieferungen oder Dienstleistungen ab dem Beginn der Durchschnittsbesteuerung abgegolten. Im ersten Jahr der Durchschnittsbesteuerung dürfen Sie zusätzlich zur pauschalen Vorsteuer noch tatsächlich in Rechnung gestellte Vorsteuerbeträge geltend machen, wenn Sie einen Gegenstand im Jahr der Normalbesteuerung erhalten haben, die Rechnung dafür aber erst im Folgejahr. Entscheidend für den Vorsteuerabzug ist also das JahrderLieferung,nichtderEingangderRechnungoderdieZahlung (Abschn. 262 Abs. 2 UStR 2008). Solche zusätzlichen Vorsteuerbeträge müssten Sie natürlich in einer anderen Formularzeile eintragen. UNSER STEUERTIPP Der optimale Einstieg zur Durchschnittsbesteuerung ergibt sich häufig nach einem Jahr, in dem Sie hohe Kosten mit entsprechend hohem Vorsteuerabzug hatten. Nutzen Sie diesen Vorsteuerabzug aus und steigen Sie anschlieûend auf die Durchschnittsbesteuerung um. WennSieindenletztenfünfJahrenvordemUmstiegaufdenpauschalen Vorsteuerabzug teure Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit hohem Vorsteuerabzug gekauft haben, kann der Wechsel eine für Sie nachteilige Vorsteuerberichtigung auslösen ( 15a Abs.7 UStG). Frau Send unterliegt der Normalbesteuerung. Am kauft sie einen Betriebs-Pkw mit einer abziehbaren Vorsteuer von Q 5000, -.Ab2009 wechselt sie zum pauschalen Vorsteuerabzug. Die Vorsteuer aus dem Kauf des Pkw wird auf den Berichtigungszeitraum von fünf Jahren verteilt. Das ergibt einen Jahresbetrag von Q 1000, -. In den Jahren 2009, 2010 und 2011 muss Frau Send jeweils einen Vorsteuerbetrag von Q 1 000, - zurückzahlen. Denn durch den Wechsel der Besteuerungsform haben sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug geändert. für Selbstständige Juni 2010

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