Trägt der Reifen? Maklerhaftung: REISEVERSICHERUNG Wenn einer eine Reise tut... FACHVERBAND Gespräch mit Obmann Riedlsperger

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1 DIE OFFIZIELLE ZEITSCHRIFT DES FACHVERBANDES DER VERSICHERUNGSMAKLER UND BERATER IN VERSICHERUNGSANGELEGENHEITEN Österreichische Post AG/P.b.b. Verlagspostamt 2380 Perchtoldsdorf 07Z M Maklerhaftung: Trägt der Reifen? REISEVERSICHERUNG enn einer eine Reise tut... FACHVERBAND Gespräch mit Obmann Riedlsperger VERSICHERER IM INTERVIE ZÜRICH: Gerhard Matschnig ÖBV: Josef Trawöger ALLIANZ: Klaus Koban HELVETIA: Burkhard Gantenbein

2 Die Unfallversicherung, die auch pflegt, putzt und einkauft. Informieren Sie sich jetzt unter enn s drauf ankommt, hoffentlich Allianz.

3 VerMittelt 3 Eine Frage der Intelligenz G eschätzte Kolleginnen und Kollegen: Ich möchte Sie über einige wichtige Dinge informieren und Ihre Gedanken hinsichtlich unseres geschäftlichen Erfolges auf einige Besonderheiten lenken. Das Thema Vollmachten der Versicherungsagenten ist von allen dafür wesentlichen Stellen geklärt. Bereits das Vorlegen eines derartigen Formulars ist eine unberechtigte Gewerbeausübung, die von den Verwaltungsbehörden bestraft und bei weiterer Verwendung mit Entzug der Gewerbeberechtigung geahndet werden wird. Die Diskussion war typisch für viele andere der letzten Jahre: Seitens der Agenten will man zwar alle Rechte eines Maklers, nicht aber die Pflichten der echten Selbstständigkeit übernehmen. Gerade die Vollmacht ist ein an jedem Tag verwendetes Instrument und durch die absolute Klarstellung, dass diese den Maklern vorbehalten ist, dokumentieren wir vor Ort dem Kunden, dass wir seine Interessenvertreter in allen Versicherungsfragen sind und diese Funktion uns vorbehalten ist. Nachdem unserer Ansicht nach in Vollmacht von Agenten geschlossene Versicherungsverträge sogar mit Nichtigkeitssanktion bedroht sind, wird jeder Versicherer gut beraten sein, derartige Anträge nicht mehr anzunehmen. Hinsichtlich unserer Gespräche mit der Versicherungswirtschaft, insbesondere mit unseren Haftpflichtversicherern, betreffend die Haftung und Deckung für bestimmte Garantieprodukte und gebrauchte Lebensversicherungen, kann ebenfalls positives berichtet werden. Zum einen ist die Haftungsfrage nicht mehr von jener Schärfe, wie sie uns vor etwa 2 Monaten erschienen ist und zum anderen konnte für die meisten allfälligen Ansprüche vorerst eine Abwehrdeckung besprochen werden. Faktum ist, dass eine Haftung des Versicherungsmaklers mit allen Mitteln abzuwehren ist, da sie tatsächlich in den allermeisten Fällen nicht besteht. Um nicht die ganze Kollegenschaft zu präjudizieren, sind auch kleinste Ansprüche mit aller Vehemenz abzuwehren. Nochmals bitten wir Sie im Interesse der versicherten Gemeinschaft, eine Haftung schon vorweg abzulehnen. In vielen Fällen ist der Ablauf der Verträge abzuwarten, um feststellen zu können, ob überhaupt ein Schaden eingetreten ist. ir halten engen Kontakt mit den Verantwortlichen in den für die Maklerhaftpflichtversicherung zuständigen Abteilungen der Generaldirektionen - bitte übermitteln Sie uns weiterhin Ihre Korrespondenzen mit den Versicherern und allfälligen Anspruchstellern! zu unterschätzendes Grosschadenpotential erst vor kurzem hat mir ein Kollege aus Oberösterreich von einem derartigen, sehr großen Fall erzählt. Es wird dringend empfohlen, den Kunden (oder auch den potenziellen Kunden) mit Einschreibebrief darauf aufmerksam zu machen, dass er es ablehnt oder sich nicht dafür entscheidet, ein versicherbares Risiko einzudecken. Kollege Gerhard Veits hat dazu einen sehr brauchbaren Musterbrief entwickelt, der auf unserer Homepage abgerufen werden kann. Neben der Tatsache, dass dies allfälligen Haftungsansprüchen den Boden entzieht, wirkt es verkaufsfördernd und ist wieder einmal etwas, das uns von den Marktbegleitern unterscheidet und uns in den Augen unserer Klienten in die Nähe von Freiberuflern rückt. Abschließend stelle ich die These auf, dass es aus rechtlichen und wirtschaftlichen Überlegungen heraus absolut erforderlich ist, einen Versicherungsmakler mit dem gesamten Versicherungsmanagement zu beauftragen sei es ein Gewerbeoder auch ein Privatkunde. Sieht man sich die Judikatur zur Maklerhaftung und im Vergleich dazu die zur Agentenhaftung an, so wird völlig klar, dass rechtliche Gründe für uns sprechen. Man kann sogar von einem zweiten Sicherheitsnetz sprechen. Für Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von AGs führt ein Versicherungsmangel (z.b. ein unversichertes Risiko oder mangelndes Riskomanagement) sogar zur Haftung als Organ der juristischen Person und derartige Ansprüche sind sogar in Managerhaftpflichtversicherungen ausgeschlossen, weil es ja einfach ist, diese Verantwortung an Versicherungsmakler auszulagern. ir müssen bereit sein, diese Verantwortung zu übernehmen, sie aber zugleich auch im Griff haben siehe dazu oben. ir werden den Beweis dafür am Veldener Versicherungsmaklersymposion führen und Ihnen für Ihre Gespräche mit potentiellen Klienten dann auch Verkaufsunterlagen zukommen lassen! Auch unsere zwischenzeitig beachtliche volkswirtschaftliche Bedeutung wird in Velden ein Thema sein. Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg! Im Zusammenhang mit Schadenerfahrungen aus der Maklerhaftpflicht ist das Thema Unversichertes Risiko ein nicht Ihr Bundesobmann Gunther Riedlsperger Der Versicherungsmakler Februar 09

4 REISEVERSICHERUNG enn einer eine Reise tut... FACHVERBAND Gespräch mit Obmann Riedlsperger VERSICHERER IM INTERVIE ZÜRICH: Gerhard Matschnig ÖBV: Josef Trawöger ALLIANZ: Klaus Koban HELVETIA: Burkhard Gantenbaein 4 VM Editorial Rasterfahndung nach Optimisten arl Farkas hat es schon vor Jahrzehnten gewusst: Pessimisten sind Menschen, die in ihrem Leben viel mit Opti- K misten zu tun gehabt haben. Optimisten hingegen, so hieß es jüngst in einer deutschen Talkshow, seien Menschen, die noch immer glauben, dass die irtschaftsprognose eine issenschaft ist. ie auch immer: In der gegenwärtigen irtschaftslage mit ihrem täglichen ust an Hiobsbotschaften rund um den Erdball beginnt bei uns allen eine stille Sehnsucht nach Optimismus, Zuversicht, ja es genügt schon jemanden zu treffen, der weniger pessimistisch ist als die überwiegende Mehrheit der Leitartikler und Kommentatoren. Gibt es überhaupt Grund zu Optimismus in der jetzigen Lage? Versuchen wir es! as spricht gegenwärtig für eine Portion Optimismus österreichischer Herkunft? Österreich kann sich von den weltwirtschaftlichen Turbulenzen nicht entkoppeln, aber es gibt eine Reihe von Gründen für ein möglicherweise etwas ruhigeres, ökonomisches indschattendasein in der globalen Krise. ir haben in den vergangenen Jahren einen Erfolgs- Es spricht einiges für einen Schuss vom autonomen sockel angehäuft, Austro-Optimismus. von dem man ein Milan Frühbauer wenig zehren kann. Die Leistungsbilanz ist positiv. Auch die Handelsbilanz hat ein Aktivum. Allen Unkenrufen zum Trotz lag 2008 die Neuverschuldung des Bundes bei nur 0,3 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Das schafft vorerst einen gewissen Spielraum für den Finanzminister, der jetzt an allen Ecken garantieren und/oder fördern muss. Die Geldvermögen der privaten Haushalte in Österreich betragen trotz Kapitalmarktabsturz und Kursgemetzel zu Jahresende 2008 respektable 480 Mrd. Euro. Ein bisschen Speck gegen die Krise ist das allemal. Die Verschuldung der Privaten erreicht davon knapp 33 Prozent und ist nur leicht steigend. Die Lohnrunde war nicht gerade moderat und jetzt, nach dem dramatischen Rückgang der Inflation, bringt sie einen nennenswerten Realeinkommenszuwachs für die unselbstständig Erwerbstätigen. Die Steuerreform rückwirkend ab Jahresbeginn 2009 wirksam wird einen zusätzlichen Beitrag zur Kaufkraftsteigerung leisten. Österreich hat also durchaus die Chance durch Belebung des privaten Konsums ein Stück gegensteuern zu können. Tausende Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen sind darüber hinaus in hochqualitativen Marktnischen unterwegs, wo Spezialwissen und technologischer Vorsprung dem Konjunktursturm die Stirn bieten. Daher: Optimisten sind dringend gesucht! Das Anforderungsprofil ist klar: Der eigenen Stärke bewusst, jedoch keine verlogene Schönfärberei. Ob es die beim AMS gibt? Unter den Versicherungsmaklern unter Garantie! Milan Frühbauer m.fruehbauer@manstein.at Februar 09 Der Versicherungsmakler VerMittelt Eine Frage der Intelligenz 3 Kommentar von Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger VM Titelgeschichte Maklerhaftung 6 Können Versicherungsmakler noch ruhig schlafen? Rechtliche Aspekte der Maklerhaftung 8 Versicherungsjurist Fenyves zu Secondhand-Polizzen 10 VerbandsManagement Interview mit Obmann Riedlsperger 12 Imageplus für Makler 14 IHS-Studie 16 Termine 18, 41 VersicherungsMärkte 20, 28, 33, 35, 40 VM Interview Makler als achstumsmotor 30 VM-Gespräch: Gerhard Matschnig von Zürich Hälfte kommt über Makler 32 VM-Gespräch: Burkhard Gantenbein von Helvetia Die Umfrage soll Lücke schließen 34 VM-Gespräch: Klaus Koban von Allianz ir sind zur ertehaltung gestanden 39 VM-Gespräch: Josef Trawöger von ÖBV VM Rechtspanorama 23 VM Schlichtungsstelle brisant Aktuelle Entscheidungen 26 VerMischtes 46 IMPRESSUM Medium: Manstein Zeitschriftenverlagsges.m.b.H Brunner Feldstraße 45, 2380 Perchtoldsdorf Internet: Tel: +43/1/ , Fax: +43/1/ ISDN: +43/1/ Gründer: Hans-Jörgen Manstein, Geschäftsführerin: Mag. Dagmar Lang, MBA Aufsichtsrat: Hans-Jörgen Manstein (Vorsitz), Klaus Kottmeier, Peter Ruß und Peter Kley Herausgeber: Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Chefredakteur: Dkfm. Milan Frühbauer (m.fruehbauer@manstein.at) Chefin vom Dienst: Mag. Claudia Stückler (c.stueckler@manstein.at) Redaktionelle Mitarbeiter dieser Ausgabe: Dkfm. Milan Frühbauer, Mag. Gerald Katzensteiner, Dr. Kurt Markaritzer, Mag. Jörg Ollinger, Vkfm. Gunther Riedlsperger, Dr. Ekkehard Schalich, Mag. Claudia Stückler, Elisabeth eiler Anzeigen: Karin Hasenhütl / Key Account Beratung und Projektleitung (k.hasenhuetl@manstein.at) Sekretariat: Brigitte Rohrer / Anzeigen (b.rohrer@manstein.at) Lektorat: Martina Bauer Grafisches Konzept: Martin alther (m.walther@manstein.at) Offenlegung nach 25 Mediengesetz Medieninhaber: Manstein Zeitschriftenverlagsges.m.b.H., A-2380 Perchtoldsdorf, Brunner Feldstraße 45 An der Manstein Zeitschriftenverlagsges.m.b.H. sind beteiligt: Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt/Main, 100 % Geschäftsführerin: Mag. Dagmar Lang, MBA Aufsichtsrat der Manstein Zeitschriftenverlagsges.m.b.H.: Aufsichtsratsvorsitzender: Hans-Jörgen Manstein Aufsichtsratsmitglieder: Klaus Kottmeier, Peter Ruß und Peter Kley Firmenbuchgericht: Landesgericht r. Neustadt, FN z Unternehmensgegenstand: Die Ausübung des Verlagsgeschäftes, die Herausgabe und der Verlag von periodischen Druckschriften. Grundlegende Richtung: Offizielles Organ des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. DIE OFFIZIELLE ZEITSCHRIFT DES FACHVERBANDES DER VERSICHERUNGSMAKLER UND BERATER IN VERSICHERUNGSANGELEGENHEITEN Österreichische Post AG/P.b.b. Verlagspostamt 2380 Perchtoldsdorf 07Z M Maklerhaftung: Trägt der Reifen? COVER: shutterstock FOTO: Peter Svec

5 HDI gewinnt immer! HDI Versicherung, Edelsinnstraße 7 11, A-1120 ien, Tel.: (zum Ortstarif), Fax: , office@hdi.at,

6 6 VM Titelgeschichte Können die Versicherungsmakler jetzt noch ruhig schlafen? Ausfall der Garantiegeber bei Einmalerlägen. Probleme mit Second-Hand-Polizzen und andere Unwägbarkeiten in den krisenhaften Erscheinungen haben die Maklerhaftung wieder aktualisiert. Sie stand zu Recht im thematischen Mittelpunkt der Roadshow des Vorjahres. Eine Analyse aus erster Hand. E in Versicherungsmakler vermittelt seinem Kunden einen Versicherungsvertrag. Eine alltägliche Sache. Der Makler hat alle seine definierten Pflichten, also die Risikoüberprüfung, Erstellung eines Deckungskonzeptes, die Dokumentationspflicht, den Best advice usw. peinlichst beachtet. Eine klare Angelegenheit. enn jetzt trotzdem etwas schief gehen sollte, dann kommt der von der irtschaftskammer Österreich (KO) mit Uniqa und Generali abgeschlossene Rahmenhaftpflichtvertrag für Versicherungsmakler zur Anwendung. Versichern beruhigt und der Makler kann etwaigen Forderungen getrost entgegensehen. Das ist ja keine neue Entwicklung warum schlafen dann trotzdem derzeit einige Versicherungsmakler schlecht? Dr. Franz Kreimer, Geschäftsführer des IVO (Interessenverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Österreichs) kennt die einschlägigen Probleme der Versicherungsmakler. Das Problem der Maklerhaftung ist nicht neu, doch es ist durch einige Produkte in letzter Zeit verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Die Banken- und Finanzkrise hat auch auf verschiedene Versicherungsprodukte ihre Auswirkungen insbesondere dort, wo etwa die Bank Lehman Brothers als Garantiegeber in den Konkurs stürzte. Das hat weltweit zu Aufregung und kreditwirtschaftlicher Verunsicherung geführt. Ein anderes sensibles Produkt sind die sogenannten Second-Hand-Polizzen. Sind alle diese Risiken, die sich aus den aktu- ellen Entwicklungen ergeben, im Rahmenvertrag der Maklerhaftpflicht gedeckt? Die Schwierigkeit dabei ist, dass dies nicht vom Hauptrecht des Versicherungsmaklers umfasst ist, sehr wohl aber vom Second Hand und das Gewerberecht Dr. Kreimer sieht hier die Notwendigkeit, Nebenrecht in der Gewerbeordnung gemäß 32. Allerdings, wie auch eines der Unterscheidungen zu treffen: Da gibt es letzten Höchstgerichtsurteile aussagt, einmal die Versicherungspolizze, bei der ein Garantiegeber auftritt, der nicht die Versicherung ist, welche die Polizze emittiert hat. Und dann gibt es noch die sogenannten Second-Hand-Polizzen. Bei den Erstgenannten ist eindeutig geklärt, dass diese Tätigkeit vom Gewerberecht des Versicherungsmaklers umfasst ist. Bei der Vermittlung von Second-Hand-Polizzen ist die gewerberechtliche Sicht etwas schwieriger. Es stellt sich die grundsätzliche Frage: Darf ein Versicherungsmakler Second- Hand-Polizzen vermitteln? müssen die Voraussetzungen, nämlich eine wirtschaftliche Unterordnung und ein wirtschaftlicher Zusammenhang gegeben sein. Man kann deshalb nicht von Haus aus sagen, dass eine Berechtigung gegeben ist oder nicht, sondern das richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall, bei dem das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft werden muss. Bei dieser Prüfung wird untersucht, ob die Tätigkeit (Vermittlung einer derartigen Polizze) im Rahmen der Gewerbeberechtigung eines Versicherungsmaklers erfolgte. Die Befugnis richtet sich nach 137 Das ist vor allem deshalb von Relevanz, weil die Second-Hand-Polizzen im weitergebenden Vertrieb keinen Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Grundlage haben. Diese Polizzen gibt es nämlich entweder als gebrauchte Lebensversicherungen, als Genussscheine an Zweckgesellschaften, die in ein Portfolio von gebrauchten Lebensversicherungen investieren, oder als Kommanditbeteiligung an solchen Zweckgesellschaften. Die Vermittlung von Second-Hand-Polizzen führt damit nur zum Kauf von solchen Ansprüchen aus Versicherungsverträgen mit Spekulationsabsicht (zweiter und dritter Fall), mit der Spekulation auf die Restdauer der versicherten Person. Die Auszahlung der Versicherungssumme wird dabei garantiert. shutterstock Februar 09 Der Versicherungsmakler

7 VM Titelgeschichte 7 der Gewerbeordnung, wo die Bestimmungen über die Versicherungsvermittlung zu finden sind. Dabei handelt es sich um das Anbieten, Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall. Univ. Prof. Dr. Attila Fenyves rät in der rechtspolitischen Sammlung Österreichisches Recht der irtschaft jenen Versicherungsmaklern, die sich verstärkt mit der Vermittlung von Second-Hand-Polizzen beschäftigen, dass sie diese ihre Tätigkeit ex ante mit ihrem Haftpflichtversicherer abklären sollten. Und zwar im Hinblick auf die Klärung, wie weit er bereit ist, Deckung zu geben. örtlich schreibt er: Ohne eine solche vertragliche Klärung bleibt ein Unsicherheitsbereich, auf den man sich besser nicht einlassen sollte. Gibt es geschädigte Kunden? Durch die Tagespresse gingen vor einigen ochen Beispiele von Lebensversicherungen österreichischer Versicherer, wo die in die Insolvenz geschlitterte Bank Lehman Brothers Garantiegeber war. Es soll sich dabei um größere Millionenbeträge handeln. Haben österreichische Kunden nun tatsächlich einen Schaden? Derzeit haben heimischen Kunden durch derartige Produkte noch keinen Schaden erlitten. Unserer Ansicht nach haften die Versicherungsunternehmen dafür und dies wurde uns auch in einer Untersuchung von Dr. Ekkehard Schalich, ehemaliger Senatspräsident des 7. Senates des Obersten Gerichtshofes und Leiter unserer Schiedsstelle, bestätigt. ie weit auch der Versicherungsmakler haftet, hängt vom jeweiligen Fall ab. Man kann aber sagen, dass jedenfalls bei den in Rede stehenden Produkten die Haftung des Versicherungsmaklers nur subsidiär zum Tragen kommt. Können die Versicherungen die Haftung ablehnen? enn so weit alles geklärt ist, wird die Maklerhaftpflicht nunmehr einspringen? Ende November 2008 noch wurde eine Garantiepolizze einer heimischen Versicherung, für welche die Bank Lehman Brothers garantierte, mit dem lapidaren Hinweis abgelehnt, dass laut der vertraglichen Bestimmungen keine Deckung gegeben ist. Es handelte sich dabei laut Versicherung um ein Produkt, bei dem ein gewisses Veranlagungsrisiko besteht. Das gehe aus den Antragsunterlagen klar hervor. Die ertentwicklung während der Laufzeit hängt von den Aktien- und Anleihenmärkten ab und beinhaltet neben den Chancen auf Kurssteigerungen auch Risiken für Kursverluste. ir haben in den Antragsunterlagen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versicherungsnehmer das Veranlagungsrisiko beziehungsweise das Risiko hinsichtlich des Garantiegebers selbst trägt Für eine allenfalls mangelhafte oder falsche Beratung durch Ihren Makler haften wir als Versicherungsunternehmen nicht. Diese Interpretation sieht schon weniger gut für den Versicherungsmakler aus. as macht jetzt die gesetzliche Interessenvertretung der Versicherungsmakler für ihre Mitglieder? Die irtschaftskammer Österreich (Fachverband der Versicherungsmakler) führt shutterstock Vor allem im angelsächsischen Raum spielt der Vertrieb von Second-Hand-Polizzen eine gewisse Rolle. zur eindeutigen Klärung dieser Frage Gespräche mit den beiden Maklerhaftpflichtversicherern Generali und Uniqa, die bei Redaktionsschluss noch nicht beendet waren. Nach Ansicht des Fachverbandes der Versicherungsmakler ist jedenfalls eine Haftung aus dem KO-Rahmenvertrag gegeben und er kann dies durch entsprechende Expertisen untermauern. Der Fachverband der Versicherungsmakler und das IVO hatten noch im Vorjahr rasch reagiert und eine Roadshow zum Thema der Maklerhaftung auf die Beine gestellt, die zur Information ihrer Mitglieder durch alle Bundesländer Österreichs ging. Dr. Franz Kreimer erinnert sich: Dabei haben wir im Rahmen der Maklerhaftung aufgetretene Fälle aufgezeigt und analysiert. as waren die Ursachen für eine Haftung? ie können Haftungsfälle vermieden werden? Gerade auf die Prävention wurde großer ert gelegt. Schließlich wollen die Versicherungsmakler ohne Sorgen einschlafen können. von Elisabeth eiler Der Versicherungsmakler Februar 09

8 8 VM Titelgeschichte Rechtliche Aspekte der Versicherungsmaklerhaftung ie kritisch die Frage der Haftung für Versicherungsmakler sein kann, zeigt eine Untersuchung von 270 Maklerhaftungsfällen, an der die Vielfalt juristischer Fragen bei diesem Thema erkennbar wird. Im zweiten Teil des Beitrags der beiden Juristen Dr. Ekkehard Schalich und Mag. Christian etzelberger lesen Sie, worauf Makler besonders achten sollen. B ei der Frage nach der Haftung ist sätzlich davon auszugehen ist, dass unter anderem zu berücksichtigen, dass Versicherungen mit Teildeckungen vom nicht alle Versicherungsnehmer die gleichen Versicherungsnehmer nicht gewünscht Voraussetzungen bei der Inan- spruchnahme eines Versicherungsmaklers werden. Neben diesem sachlichen Umfang ist der örtliche Umfang des Versicherungsschutzes mitbringen. Großbetriebe wissen ziemlich vom Versicherungsnehmer genau über ihre Risken Bescheid, bei ihnen hat der Versicherungsmakler vor allem die Aufgabe, zu erkunden, ob diese Risken abgedeckt werden können und welcher Versicherer für die Erfordernisse des Betriebes die günstigsten Konditionen anbietet, die eventuell individuell ausgehandelt werden. Für den normalen Versicherungsnehmer ist es dagegen so gut wie unmöglich, Vereinbarungen abweichend von den Bedingungen zu treffen, schließlich fehlt ihm der Überblick über die Versicherbarkeit seines Eigentums, seiner Person und seines Kleinbetriebes usw. Er hat auch Mühe, nachzukalkulieren, grundsätzlich nur größenordnungsmäßig anzugeben, während es Sache des Versicherungsmaklers ist, entsprechende Details zu erfragen, die für eine spätere Deckung von entscheidender Bedeutung sind. Dabei darf sich der Versicherungsmakler auf Angaben des Versicherungsnehmers zum Beispiel über die Größe eines Nebengebäudes grundsätzlich verlassen, es sei denn, er erkennt, dass diese Angaben unrichtig sind. Dementsprechend hat der Versicherungsmakler bei der Kfz-Vollkaskoversicherung nachzufragen, welche Sonderausstattung das Fahrzeug zu welchem ob sich diese oder jene Preis erhalten hat, bzw. noch aufweist. In Versicherung für seinen Betrieb bzw. seine Person lohnt. Dennoch hat auch dieser Versicherungsnehmer eine Erwartungsvorstellung in gewissen Bereichen, so z.b. in der Eigenheimversicherung. Hier will er so gut wie alles versichert haben und das zum Neuwert und nicht zum Zeitwert. Diese Erwartungshaltung entspricht der heute herrschenden Verkehrsanschauung, die nicht detailliert und ausdrücklich beim Versicherungsantrag argumentiert werden muss. Vielmehr muss eine diesen Fällen hat der Versicherungsmakler dem Versicherungsnehmer die umfassendste Variante vorzuschlagen und es ist Sache des Kunden, ausdrücklich zu erklären, dass er diese oder jene Bereiche nicht versichert haben will. Das muss im Beratungsprotokoll seinen Niederschlag finden. Allerdings ist Kundenwünschen dieser Art dort entgegenzutreten, wo das beantragte Produkt eine Teilversicherung beinhaltet, die nicht den vom Versicherungsnehmer gewünschten Schutz darstellt, so zum Beispiel eine Zeitwertversicherung Einschränkung dieses üblichen Versicherungsschutzes, eines alten Hauses in der soweit tatsächlich gewünscht, ausdrücklich im Beratungsprotokoll festgehalten werden, weil grund- Feuerversicherung. Der Erwartungshaltung eines normalen Versicherungsnehmers muss der Versicherungsmakler auch im Rahmen der Personenversicherung nachkommen, er muss ungefragt die steuerlichen Vor- und Nachteile darlegen. Es ist hier nicht an eine Steuerberatung im engeren Sinn zu denken, letztlich stehen dem Versicherungsmakler auch nicht die entsprechenden buchhalterischen Unterlagen zur Verfügung, aber steuer- und pensionsrechtliche Aspekte zählen zu den wichtigen Punkten, die den Vertragsabschluss des Versicherungsnehmers beeinflussen. Ebenso muss der Versicherungsmakler bei Abschluss einer Lebensversicherung auf Teilprämien klarmachen, dass es bei einer längeren Laufzeit zu einer existenzbedrohenden Verschlechterung der irtschaftslage des Versicherungsnehmers kommen kann, die ihm dann nicht mehr erlaubt, die Prämien zu bezahlen, und dass die Prämienstilllegung bzw. ein Rückkauf der Lebensversicherung zu großen wirtschaftlichen Verlusten führt. Daher ist in so einem Fall die Beratung über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unerlässlich. Sehr groß ist die Haftungsgefahr bei Abschluss von mehrjährigen fondsgebundenen Lebensversicherungen, weil es auch einem Fachmann in der heutigen Zeit nicht möglich ist, die Börsenkurse der anzukaufenden ertpapiere halbwegs bestimmbar der Kalkulation zugrunde zu legen. Hier ist der Hinweis unerlässlich, dass es sich bei dieser Versicherungsform um eine reine Spekulation handelt, ebenso die Belehrung, dass der Versicherungsnehmer des gesamten eingesetzten Kapitals verlustig gehen kann und daher kein Deckungsstock für eine Lebensversicherung mehr Februar 09 Der Versicherungsmakler

9 VM Titelgeschichte 9 vorhanden ist. Geboten ist auch die Erforschung der finanziellen Verhältnisse des Versicherungsnehmers und deren Beurkundung im Beratungsprotokoll neben der oben angeführten Belehrung.(vgl. 7 Ob 176/06t). Diese vom Versicherungsmakler aus der Erwartungshaltung des Versicherungsnehmers heraus geforderten Fachkenntnisse finden dort ihre Grenze, wo nur ein Sachverständiger aus der entsprechenden Branche Auskunft geben kann. So ist es dem Versicherungsmakler verwehrt, bei bestimmten Produktionsvorgängen das damit verbundene Betriebshaftpflichtrisiko einzuschätzen bzw. kann er nicht die Glaubwürdigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers überprüfen. ill er trotzdem den entsprechenden Versicherungsantrag einbringen, so wird es unumgänglich sein, sich eine entsprechende Sachverständigenexpertise einzuholen, die ihm letztlich von einer allfälligen Haftung befreien kann. Beim versicherungsunkundigen Versicherungsnehmer steht beim best advice zunächst die unbedingt notwendige Deckung im Vordergrund (bei einer Betriebshaftpflichtversicherung ist heutzutage eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung erforderlich), dann die individuelle Anpassung an die Person, den Betrieb und die daraus entstehenden Sonderrisiken. Erst in dritter Linie kommt der Preisvergleich. Der Versicherungsmakler hat in der Folge seinen Kunden einen Günstigkeitsvergleich vorzuschlagen. Hier fließt die Erfahrung des Versicherungsmaklers über die Riskenhäufigkeit und Schadenshöhen, aber auch das Verhalten der Versicherungen im Schadensfall ein. Ein best advice wird nie ganz exakt das individuelle Versicherungsbedürfnis treffen können, es muss sich aber immer um ein individuelles, für den Kunden brauchbares (das heißt vertretbares) Versicherungskonzept handeln. Stellt sich später heraus, dass diese oder jene andere Versicherung preisgünstiger gewesen wäre, kann dann nicht von einer Verfehlung des best advice ausgegangen werden, wenn die gewählte etwas teurere Versicherungsform dem Versicherungsnehmer wiederum andere Vorteile bringt. ird aber dieselbe Versicherung von einem anderen als vom Versicherungsmakler vorgeschlagenen Institut billiger angeboten, so wird man bei wenigen Prozenten noch nicht von einer Verfehlung des best advice sprechen können, wohl aber zum Beispiel bei 10 Prozent. Zusammenfassend ergibt sich daher, dass die Kundenwünsche im Beratungsprotokoll nach diesen Grundsätzen festgehalten werden, aber auch unübliche Kundenwünsche dokumentiert gehören. Dieses Beratungsprotokoll ist dann so abzufassen, dass sich daran die Antragstellung und dann die Polizzenprüfung nahtlos anschließen kann. Darüber hinaus bedarf es einer Aufstellung des entsprechenden Produkts, die ebenfalls eine Zuordnung der Kundenwünsche ermöglicht. as die einzelnen Versicherungsprodukte betrifft, soll sich der Versicherungsmakler auf österreichische Produkte beschränken, wobei er darauf hinzuweisen hat, ausländische Produkte nicht zu berücksichtigen. Über diese österreichischen Produkte sollte er eine möglichst vollständige Aufstellung der Prämien und der Deckungen dem Versicherungsnehmer bieten können, damit daraus nachvollziehbar ein Günstigkeitsvergleich gezogen werden kann. Haftungsbegründende Schlampereien werden nie ganz vermeidbar sein, ein überwachendes Computerprogramm müsste jedoch eine sehr starke Verringerung dieser Haftungsfälle herbeiführen. Zunächst gehören die Grundprodukte pro Sparte dermaßen in diesem Programm figuriert, dass bei den einzelnen Varianten immer wieder vorkommende Versäumnisse in einer arnfunktion berücksichtigt werden (Kundenwunsch Vollkaskoversicherung, Mitberücksichtigung der einzelnen möglichen Extras, Listenpreis als Versicherungssumme). In einem weiteren Modul sollten das Beratungsprotokoll und der Kundenwunsch dermaßen festgehalten werden können, dass daraus direkt der shutterstock Der Beratung durch den Versicherungsmakler kommt entscheidende Bedeutung zu. Kundenwünsche sollen im Beratungsprotokoll dokumentiert werden, auch wenn sie ungewöhnlich sind. Versicherungsantrag abgerufen werden kann. Daneben müsste ein Modul Polizzenüberwachung laufen, das die Übereinstimmung des Kundenwunsches mit der Polizze erkennbar macht. In das Beratungsprotokoll samt dokumentiertem Kundenwunsch müssen allfällig zu wahrende Fristen aufgenommen werden, um zu garantieren, dass diese zur richtigen Zeit von allein von der Datenverarbeitung aufgerufen werden. ünschenswert wäre eine automatisierte Zuspielung des Polizzen- und des Bedingungstextes an den Makler, dem damit eine sofortige Überprüfbarkeit der Polizze ermöglicht wird. Es wird ihm auch eine Kontrollmöglichkeit in die Hand gegeben, die Polizzierung zu beschleunigen bzw. in Gang zu setzen (vgl 7 Ob 230/06h). Empfehlenswert wäre auch ein Modul Schadensabwicklung, in das die damit verbundene Einhaltung der Fristen auf die gleiche Art und eise aufgenommen wird. von Dr. Ekkehard Schalich und Mag. Christian etzelberger (alle Rechte vorbehalten) DIE AUTOREN Dr. Ekkehard Schalich ist Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler, Mag. Christian etzelberger ist sein engster Mitarbeiter. Der Versicherungsmakler Februar 09

10 10 VM Titelgeschichte Unsicheres Terrain Versicherungsjurist Prof. Fenyves rät Maklern: Vor Vermittlung von Secondhand-Polizzen sicherheitshalber mit dem Haftpflichtversicherer reden. D ie gewerbliche Vermittlung von Secondhand-Polizzen an einen Investor fällt nicht unter die Versicherungsvermittlung gem 137 Abs 1 der Gewerbeordnung. Zu diesem Schluss kommt der prominente Jurist Univ. prof. Dr. Attila Fenyves in einer Abhandlung zum Thema: Die Secondhand-Polizze in der Haftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers. nyves fest, nicht den Abschluss eines Versicherungsvertrages mit dem Kunden zur Folge, sondern führt lediglich zum Kauf von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen eines anderen Versicherungsnehmers. Der ursprüngliche Vertrag wird in solchen Fällen in jedem Fall weitergeführt. Aus diesem Grund ist für die Vermittlung solcher Polizzen keine gewerberechtliche Die Begründung: Bei der Vermittlung Konzession als Versiche- solcher Polizzen werde keine der Tätigkeiten rungsvermittler notwendig. ausgeführt, die nach der Gewerrungsvermittler beordnung unter den Begriff Versicherungsvermittlung Die gewerbliche Vermittlung ge- fällt. Dazu brauchter Lebensversicherungen zählen das Anbieten, Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall. fällt aber in das Gewerbe des Vermögensberaters was allerdings nicht von vorneherein ausschließt, dass auch ein Makler solche Polizzen vermitteln darf. Prof. Fenyves: Im Gewerberecht ist nämlich bei den einzelnen Gewerbearten zwischen den so genannten,kerntätigkeiten, die das typische Erscheinungsbild des Gewerbes und dessen Die Vermittlung einer Secondhand- Polizze hat dagegen, stellt Prof. Feessentielle Tätigkeiten ausmachen, auf der einen Seite und den so genanten,sonstigen Rechten gem 32 GewO auf der anderen Seite zu unterscheiden. Die sonstigen Rechte stehen jedem Gewerbetreibenden zu, und zwar auch dann, wenn sie zu den Kerntätigkeiten anderer Gewerbe gehören. Allerdings ergeben sich bei der Frage, ob ein Versicherungsmakler befugt ist, Secondhand-Lebensversicherungen zu vermitteln, einige Einschränkungen. Dieses sonstige Recht ist nur erlaubt, wenn es in einem geringen Umfang wahrgenommen wird. Die Nebentätigkeit muss deutlich hinter der Haupttätigkeit zurückbleiben, auch wenn es dafür keine präzisen Prozent-Vorgaben gibt. Zudem muss die Leistung eines anderen Gewerbes die eigene gewerbliche Leistung sinnvoll ergänzen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Makler einem Kunden eine klassische Lebensversicherung als Vorsorgeinstrument vermittelt und der Kunde zusätzlich noch ein dynamisches Vorsorgeinstrument wünscht. shutterstock Second Hand muss bei Polizzen nicht gleich Ramsch bedeuten Der Jurist hält fest, dass nach seiner Ansicht eine Deckung aus der Berufshaftpflicht grundsätzlich zu bejahen ist, wenn der Versicherungsmakler die Grenzen seines gewerblichen Nebenrechts gem $ 32 Abs 1 Z 1 GewO nicht überschreitet. Allerdings ist das Terrain, auf dem sich Makler bei der Vermittlung von Secondhand-Lebensversicherungen bewegen, unsicher. Prof. Fenyves: Der Versicherungsmakler ist daher gut beraten, wenn er mit seinem Haftpflichtversicherer vorweg klärende Vereinbarungen trifft. Februar 09 Der Versicherungsmakler

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12 12 VM Interview Es geht um eine Aufwertung des Versicherungsmaklers Die klare Darstellung der wachsenden Bedeutung im Markt, das Aufzeigen der volkswirtschaftlichen Bedeutung an Hand von Daten und Fakten sowie die Betonung der Qualitätsführerschaft in der Versicherungsvermittlung: Das sind für Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger die Schwerpunkte der standespolitischen Arbeit im Jahr Ein ambitioniertes Programm. gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Versicherungsmakler, die in diesen ochen über Auftrag des Fachverbandes vom IHS Kärnten breitflächig gestartet wird? Die Bedeutung der Versicherungsmakler ist wesentlich höher, als es den Anschein hat. Die Marktanteile der Makler steigen kontinuierlich. Derzeit werden bereits mehr als 50 % des Neugeschäfts von den Maklern abgeschlossen. Die restlichen Marktanteile entfallen auf die Versicherungsagenten (35 %) und andere Verie soll es aus Ihrer Sicht in der Frage der klaren Definition der Versicherungsvermittlung im Gewerberecht unter den Auspizien der neuen Bundesregierung und eines neuen Ressortchefs im irtschaftsministerium weitergehen? ir haben bereits im März 2007 im Zuge einer Sitzung des Fachverbandsausschusses in Lech umfassende Reformvorschläge beschlossen. Diese wurden im Buch Die Zukunft des Versicherungsmaklers, das ich unter tatkräftiger Mithilfe von Dr. Klaus G. Koban von der Allianz, und unserem Leiter der Schiedsstelle, Dr. Ekkehard Schalich, verfasst habe, im Detail publiziert. Im esentlichen geht es um eine Aufwertung des Versicherungsmaklers, um eine klare Berechtigungsabgrenzung der Versicherungsvermittlungsformen und um einen wirksamen Markenschutz. Die Differenzierungen müssen klar herausgearbeitet werden. elche Erwartungen setzen Sie in die sehr breit angelegte Untersuchung zur Ende Juni werden hier die Ergebnisse einer umfassenden IHS-Studie präsentiert. woerthersee.com Februar 09 Der Versicherungsmakler

13 VM Interview 13 triebswege (15 %). Mit dieser umfassenden Studie des IHS Klagenfurt wollen wir diese Fakten aus der Verbandsstatistik untermauern, wir wollen darüber hinaus aber auch die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Maklervertriebes sowie der Versicherungswirtschaft insgesamt auf der Basis einer sehr hohen Repräsentativität in der Studie untermauern. Ich appelliere daher an meine Maklerkollegen, sich unbedingt an der Umfrage, die bekanntlich online stattfindet, zu beteiligen. Jeder Teilnehmer erhöht die Aussagekraft des Ergebnisses. ie sieht die aktuelle Situation im österreichischen Versicherungsmaklergeschäft im Hinblick auf die breite Verunsicherung der Märkte für Finanzdienstleistungen aus? Im Bereich der Lebensversicherung ist die Unsicherheit der Kunden ohne Zweifel deutlich spürbar. Aber ich sage sehr offen: ir sind Versicherungsspezialisten und keine Anlageberater. Unser Geschäft ist die Sicherheit auf der Basis einer vorausgegangenen, peniblen Risikoanalyse und nicht die Vermittlung von Veranlagungsprodukten mit unterschiedlichem Risikograd. elche mittelfristigen Auswirkungen könnte die akute, praktisch global feststellbare achstumsschwäche in weiten Bereichen der Realwirtschaft auf das Versicherungsgeschäft insgesamt und auf die heimischen Makler im Besonderen haben? Natürlich haben die aktuelle achstumsschwäche und die beobachtbare Zurückhaltung der Konsumenten etwa im Autogeschäft auch Auswirkungen auf die Prämien. Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft insgesamt werden meiner Meinung nach jedoch weniger schlimm sein. Mit Ausnahme der bereits erwähnten Autoindustrie, von deren Problemen naturgemäß auch die Zulieferwirtschaft betroffen ist. Es mag jetzt vermessen klingen, aber mein Motto ist in diesem Zusammenhang: enn die Krise auftreten sollte, dann gehen wir Makler nicht hin. Das Symposium in Velden im Juni dieses Jahres bietet ein anspruchsvolles Programm. as ist die diesjährige Intention des Fachverbandes für diese Heerschau der gesamten Branche? Eine der Intentionen des Fachverbandes beim Symposium in Velden ist es darzustellen, dass es eine Frage der rationalen Überlegung ist, ob man zum Versicherungsmakler geht oder nicht. Der Bürger wird als Konsument mündiger und auch kritischer. Das gilt naturgemäß auch für den Versicherungsnehmer, der sich gerade in der gegenwärtig recht schwierigen Zeit stärker denn je auf Risiken und Risikoabdeckung besinnt. Genau hier rückt der Makler zum Partner auf: Kundenschutz, also die umfassende Beratung und die Suche nach dem besten Angebot für das individuelle Bedürfnis sowie die Maklerhaftung sind zwei Gründe, warum es vernünftig ist, einen Makler zu beauftragen, das jeweilige Versicherungsportfolio zu optimieren. Und das erkennen immer mehr Menschen in diesem Lande, sonst wäre es ja nicht möglich, dass nunmehr bereits rund 50 Prozent der Neuprämie über die Makler kommen. Das ist ja sowohl versicherungswirtschaftlich als auch makroökonomisch ein beachtlicher Strukturwandel in Richtung qualitätsorientierte Versicherungsvermittlung. elche vertrauensbildenden Maßnahmen sollten die österreichischen Assekuranzen setzen, um dem seit Ausbrechen der Finanzkrise zweifellos gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Österreicher zu entsprechen? Die österreichischen Assekuranzen sind in ihrer Struktur und in ihrer Eigenkapitalausstattung sicher. Der letzte Konkurs einer heimischen Versicherungsgesellschaft war meines issens im Jahre In der Bankenwirtschaft hat es aber öfter Zusammenbrüche gegeben. Offensichtlich arbeiten die Versicherungen gut, der konservative Veranlagungsansatz bewährt sich und Gunther Riedlsperger: Versicherungsprodukte sind so sicher wie Spareinlagen. es funktioniert offensichtlich auch die Versicherungsaufsicht. Versicherungsprodukte sind daher so sicher wie die Spareinlagen. ie sehen Sie im Lichte der jüngsten, sehr schweren Turbulenzen auf den Kapitalmärkten die Zukunft der zweiten und dritten Säule der Altersversorgung bzw. der immer wichtiger werdenden Pflegevorsorge? Alters- und Pflegevorsorge sind nach wie vor aktuelle Themen, die zweite und die dritte Säule in der Altersvorsorge sind unverzichtbar, auch wenn die jüngsten Ereignisse diesbezüglich viele Menschen verunsichert haben. Die klassische Lebensversicherung war und ist eine sinnvolle Variante, für den Lebensabend vorzusorgen. Rein rational gesehen ist aber gerade jetzt auch die fondsgebundene Lebensversicherung interessant. Denn den Aktienmärkten wird es in den nächsten Jahren sicher wieder aufwärts geben und damit steigen auch die auf solche Versicherungsverträge eingezahlten Guthaben, etwa im Bereich der Investmentfonds. Ich bin mir aber bewusst, dass dies derzeit von vielen Menschen nicht so gesehen wird. Da sind wir Makler gefordert Informationsarbeit zu leisten und auf die, Langfristigkeit der Veranlagungshorizonte insgesamt immer wieder hinzuweisen. von Milan Frühbauer Der Versicherungsmakler Februar 09

14 14 VerbandsManagement Kräftiges Imageplus für Makler Über diese Nachricht können sich die Versicherungsmakler freuen: Ihr Ansehen bei der Bevölkerung hat spürbar zugenommen, die große erbekampagne zeigt nach einem Jahr eine messbare positive irkung. D ie Imagegewinne werden in der Studie Versicherungsmakler: Bekanntheit, Image und Abgrenzung gegenüber anderen Berufen nachgewiesen, die von dem renommierten Marktforschungsinstitut Karmasin durchgeführt wurde Österreicherinnen und Österreicher über 14 wurden im gesamten Auch die Tätigkeit der Makler ist längst keine Unbekannte mehr. Die Top-Antwort auf die Frage as macht der Versicherungsmakler? war: Er errechnet die beste Versicherung! 26 Prozent entschieden sich für diese Berufsbeschreibung, ein Jahr davor waren es lediglich 12 Prozent. Umgekehrt hat Bundesgebiet zweimal befragt, einmal vor Beginn der Kampagne und dann nochmals im Oktober. Die Ergebnisse sind repräsentativ. Und in allen entscheidenden Punkten für den Berufsstand mehr als erfreulich. Versicherungsmakler sind mittlerweile weiten Teilen der Bevölkerung bekannt: 76 Prozent der Bevölkerung haben von dieser Berufsbezeichnung bereits gehört, um drei Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im Vergleich: Der Bekanntheitsgrad des Berufs Versicherungsagent ist von 39 auf 37 Prozent zurückgegangen. ein Missverständnis deutlich abgenommen. Meinten im Jahr 2007 noch 39 Prozent, ein Makler arbeite für viele verschiedene Versicherungen, so sind es mittlerweile nur noch 24 Prozent, die diesem Irrtum unterliegen. Auch bei den Fragen, welche Eigenschaften den Maklern zugeschrieben werden, lässt sich die Imageverbesserung deutlich ablesen. Bei allen wichtigen Punkten gibt es zum Teil deutliche Steigerungen. Das gilt für die Feststellung Er sucht die günstigste Versicherung bei verschiedenen Anbietern ebenso wie für Er vertritt die Interes- sen der Versicherungskunden oder auch Er agiert im Schadensfall als Vertreter des Kunden. Von einer starken Mehrheit der Befragten wird den Maklern attestiert, dass sie die Situation des Kunden umfassend analysieren und Kundenansprüche gegenüber den Versicherungen durchsetzen. Deutlich abgenommen hat demgegenüber die irrige Meinung, ein Versicherungsmakler vertrete die Interessen der Versicherungsanstalten, er sei bei einer Versicherung angestellt. Eindeutiger Punktesieger ist der Makler in einem Vergleich mit Agenten und Versicherungsvertretern. 50 Prozent sagen von ihm, dass er am ehesten ein unabhängiger Sachverständiger in Versicherungsfragen ist. Bei den Vertretern glauben das nur 27 Prozent, bei den Agenten sogar nur zwölf Prozent. Februar 09 Der Versicherungsmakler

15 VerbandsManagement 15 Im Vergleich zum Vorjahr haben die Makler bei dieser Bewertung um zwei Prozentpunkte zugelegt, während die beiden anderen Gruppen jeweils zwei Prozentpunkte verloren haben. Um gute drei Prozentpunkte mehr als vor einem Jahr sind heute überzeugt davon, dass ein Makler der beste Experte in Versicherungsfragen ist. Mit nunmehr 44 Prozent lässt diese Berufsgruppe die beiden anderen markant hinter sich. Die Vertreter kommen bei dieser Einschätzung nunmehr auf 38 Prozent, um zwei Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Abgeschlagen nehmen die Agenten mit sieben Prozent den letzten Platz ein, sie haben drei Prozentpunkte eingebüßt. ES HAT SICH GELOHNT Über erbesujets kann man endlos diskutieren, über seriöse demoskopische Messdaten nicht. Jetzt liegt also die neueste KARMASIN-Untersuchung vor und die Ergebnisse sind durchaus erfreulich. Die erste Zwischenbilanz kann sich sehen lassen: Die erbe- und Imagekampagne der Versicherungsmakler hat also schon im ersten Jahr ihres Einsatzes ihre irkung nicht verfehlt, die Quote jener Österreicher, die beim Begriff Versicherungsmakler errechnet die beste Versicherung assoziieren, hat sich auf 26 Prozent erhöht und somit mehr als verdoppelt. Auch den anderen inhaltlichen Zielen der Kampagne ist man ein gutes Stück näher gekommen. Nahezu alle Items des Eigenschaftsprofils sind besser als bei der sogenannten Nullmessung vor Beginn der werblichen Aktivitäten. Die Kampagne wird fortgesetzt und das ist gut so, denn mittlerweile hat eine veritable Finanzkrise weltweit das Vertrauen in die Finanzdienstleister insgesamt stark erschüttert. Die Banker, die Vermögensberater, die Analysten und die Systemvertriebe, sie alle müssen jetzt darüber nachdenken, was sie in gezielter Kommunikationsarbeit in den kommenden Monaten gegen den teilweisen desaströsen Imageverfall unternehmen wollen. Die Versicherungsmakler sind von diesen Turbulenzen weit weniger betroffen. Im Gegenteil: Ihr Stellenwert steigt, weil sie als Optimierer der Risikoabdeckung gleichsam im Zeitgeist liegen. Denn eine Folge der Krise wird über geraume Zeit bleiben: Die tiefe Sehnsucht nach mehr Sicherheit. Daher ist es ein Glücksfall, dass die Maklerkampagne im heurigen Jahr ihrer Fortsetzung bereits auf Konzept, Aussage und Zielorientierung aufbauen kann. Damit ist sie ohne Zweifel glaubwürdiger als zu erwartende Schnellschüsse anderer Branchen, die jetzt erst mit der Schadensbegrenzung beginnen werden. Milan Frühbauer Die Befragten kennen die Branche, schließlich haben die meisten eine oder mehrere Versicherungen. So verfügen 80 Prozent über eine Haushaltsversicherung, 82 Prozent haben ihr Kfz versichert, 51 Prozent eine Lebensversicherung abgeschlossen, 42 Prozent eine private Krankenversicherung, 38 Prozent eine private Pensionsversicherung und sechs Prozent eine gewerbliche Versicherung. Aus ihrer eigenen Erfahrung stellen die meisten Befragten dem Versicherungsmakler ein sehr gutes Zeugnis aus. 30 Prozent erklärten auf die Frage arum haben Sie diese Versicherungen bei einem Versicherungsmakler abgeschlossen? ausdrücklich: Der Makler hat das beste Angebot gelegt! Für das Ansehen des Berufs ist das ein Quantensprung, die Zahl der Personen, welche diese schmeichelhafte Ansicht vertreten, hat sich nämlich seit dem Vorjahr verdoppelt! Ebenso erfreulich für alle, die den Maklerberuf ausüben, ist die Bereitschaft, einen Versicherungsmakler weiter zu empfehlen: 82 Prozent wollen das jetzt sicher tun, ein Jahr davor waren es erst 63 Prozent. Jeder dritte potenzielle Versicherungskunde erwägt heute, seine nächste Versicherung bei einem Makler abzuschließen. Ein Jahr davor wollte das nur jeder Vierte tun. von Kurt Markaritzer Der Versicherungsmakler Februar 09

16 16 VerbandsManagement Makler in der Gesamtwirtschaft Studie braucht hohe Teilnahme! Das Projekt läuft bereits: Der Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der irtschaftskammer Österreich hat das Institut für Höhere Studien (IHS) Kärnten damit beauftragt, eine Studie zum Thema Volkswirtschaftliche Bedeutung der Versicherungsmakler in Österreich zu erstellen. Z iel und Zweck dieser Untersuchung ist es, die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Versicherungsmakler in ihrer Funktion als Vermittler zwischen den Nachfragern nach und den Anbietern von Versicherungsleistungen in Österreich zu erheben. Die bereits im Gang befindliche Befragung liefert eine wesentliche Grundlage für die Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung von Versicherungsmaklern sowie die zu erwartenden Entwicklungen der verschiedenen Vertriebskanäle auf dem österreichischen Versicherungsmarkt. Es geht hier um ein großes Projekt: Die volkswirtschaftliche Bedeutung der gesamten Versicherungswirtschaft auch Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer werden in gesonderten Aktivitäten des betreuenden Institutes befragt soll damit an Hand von Daten und Fakten untermauert werden. Das ist derzeit von doppelter Bedeutung: Zum einen geht es um die Funktion eines ganzen irtschaftszweiges, dessen makroökonomische Funktion immer wichtiger wird. Darüber hinaus jedoch ist es gerade in der gegenwärtigen Situation einer gewissen Verunsicherung auf den Märkten der Finanzdienstleistung wichtig, die eigenen Stärken und ökonomischen Unverzichtbarkeiten unter Beweis zu stellen. Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen des im Juni 2009 in Velden stattfindenden internationalen Symposions für Versicherungsmakler und Füh- In Velden werden vom IHS-Kärnten die Analysedaten auf den Tisch gelegt. rungskräfte von Versicherungsunternehmen Zukunftschancen aktiv nutzen. Erfahrungen Inspirationen Perspektiven präsentiert. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse wird den Mitgliedern zur Verfügung gestellt und in dieser Publikation ausführlich analysiert werden. SO GEHT ES ZUR UMFRAGE Der Fachverband appelliert daher aus gutem Grund an alle Versicherungsmakler: ir werden nur dann ein aussagekräftiges Ergebnis dieser Studie bekommen, wenn Sie sich daran beteiligen. ir bitten Sie daher höflichst um Ihre Mitarbeit, unterstreicht Bundesobmann Gunther Riedlsperger sein Bemühen um eine hohe Beteiligungsquote. Auf der Homepage finden Sie den folgenden Link zur Online- Befragung: Bitte nehmen Sie sich 20 bis 30 Minuten Zeit, um die Befragung bis zum 3. März 2009 durchzuführen. Mit Ihrer Kooperationsbereitschaft tragen Sie entscheidend zu einer aussagekräftigen Datengrundlage für die Versicherungsstudie bei! Je höher der Repräsentationsgrad, umso kraftvoller können wir auch unsere standespolitischen Positionen vertreten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Februar 09 Der Versicherungsmakler

17 VerbandsManagement 17 IHR RECHTSSCHUTZ-SPEZIALIST PROGRAMM Casineum Velden, 25. bis Internationales Symposion für Versicherungsmakler und Führungskräfte von Versicherungsunternehmen Zukunftschancen aktiv nutzen. Erfahrungen Inspirationen - Perspektiven DONNERSTAG, Uhr: Eröffnung/Begrüßung Dr. Siegfried SELLITSCH BdsObmann akad.vkfm. Gunther RIEDLSPERGER Uhr: FESTVORTRAG: Zukunftschancen aktiv nutzen. Erfahrungen Inspirationen - Perspektiven Dr. Hannes ANDROSCH anschließend: Diskussion bis Uhr: Mittagspause VORSITZ: Dr: Siegfried SELLITSCH Uhr: Versicherungsmakler und Kundenschutz o. Univ.-Prof. Dr. Attila FENYVES, Universität ien Uhr: Beitrag der Schlichtungsstelle: Kundenschutz durch die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle der Versicherungsmakler HR i.r. Dr. Ekkehard SCHALICH, IVO Uhr: Pause VORSITZ: BdsObmann akad.vkfm. Gunther RIEDLSPERGER Uhr: Versicherungsmakler und schwer vorhersehbare Ereignisse o.univ.-prof. Dr. Alexander MÜRMANN, U ien Uhr: Die Haftung der Organe von Kapitalgesellschaften für mangelhaften Versicherungsschutz Mag. Erwin GISCH, ARAG Rechtsschutzversicherungs-AG Uhr: Pause Uhr: Präsentation der Studie Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Versicherungsmaklerbranche in Österreich o.univ.-prof. DI Dr. Hans-Joachim BODENHÖFER, Universität Klagenfurt Uhr: Ende des ersten Veranstaltungstages Uhr: Abendveranstaltung Unser Rechtsschutz passt. FREITAG, VORSITZ: Dir. Dr. Klaus G. KOBAN Uhr: Aktuelle Entwicklungen im Versicherungsrecht und am Versicherungsmarkt in Deutschland Dr. Hans-Georg JENSSEN Uhr: Die Aktivitäten und Überlegungen der Europäischen Kommission im Bereich der Versicherungsvermittler-Richtlinie N.N. EU-Kommission, GD Binnenmarkt Uhr: Pause Uhr: Aktuelle Entwicklungen in der Gewerbeordnung und im Maklergesetz N.N Uhr: PODIUMSDISKUSSION: Unabhängigkeit und Qualität. Die Erfolgsfaktoren im Versicherungsvermitttlerbereich GD Dr. Luciano CIRINÀ, Dr. Leberecht FUNK, GD Dr. Günter GEYER, GD Dr. Norbert GRIESMAYR, Dr. Hans HAJEK, GD Dr. Konstantin KLIEN, VD Mag. Christoph MAREK, KR Friedrich J. NEUBRAND, Dr. Christian OPPL, Dr. Dieter PSCHEIDL Diskussionsleitung: Ronald BARAZON Veranstaltungsende: ca Uhr ARAG Privat-Rechtsschutz mit Basis-, Komfort- oder Premium-Schutz JETZT NEU Mehr Schutz. Flexibel. Persönlich. Sicher. Der Versicherungsmakler November 08

18 18 VerbandsManagement eiterbildung: Themen und Termine D ie Österreichische Gesellschaft für Versicherungsfachwissen bietet an: D ie Anforderungen an Versicherungsmakler steigen laufend. Die Fachgruppe ien bietet daher in ihrer Seminarreihe Aktuelles issen für den Versicherungsmakler von heute und morgen Module, die zum einen zur eiterbildung, zum anderen zur Auffrischung einzelner Fachgebiete dienen. Hier die Themen und Termine der ersten Seminarreihe: ie werde ich Versicherungsmakler? / Komm.Rat. Christian Schäfer Allgemeine Rechtsgrundlagen / Komm.Rat. Mag. Kurt Stättner Besondere Rechtsgrundlagen / Mag. ilhelm Hemerka Marketing, Kommunikation und Büroorganisation / Renate Längauer und Akad.Vkfm. Eric Rubas Sachsparten / Komm.Rat. Christian Schäfer Feuer-, BU- und Pflegevorsorge / Dr. Elisabeth Schörg KFZ-Versicherung / Akad. Vkff. Magdalena Schättle-Huber Transportversicherung / Mag. Peter Grünberger Haftpflichtversicherung / Dr. Johannes Stögerer Rechtsschutzversicherung und D&O / Dr. Helmut Tenschert Risk-Management / Komm.Rat. Kurt Dolezal Steuern- u. Sozialversicherungsrecht / Akad. Vkfm. Eric Rubas Kranken-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung / Helmut Mojescick Personenversicherung / Rudolf Mittendorfer Fondsgebundene LV, ertpapiere und MIFID / Michael Katscher Rechtliche Bestimmungen für Unternehmer / Dr. Manfred Pichelmayer Februar 09 Der Versicherungsmakler

19 VM Rechtspanorama 19 Der Versicherungsmakler Februar 09

20 20 VersicherungsMärkte Tourismus trotzt der Krise: Reiseversicherung braucht Spezialisten Urlaubsreisen sind trotz irtschafts- und Finanzkrise weiterhin gefragt. So konnte man erst vor Kurzem auf Grund einer Umfrage zur jüngsten iener Ferienmesse die Schlagzeile lesen: Urlaubspläne trotz Krise unverändert. Doch die irtschaftsturbulenzen haben das Risikobewusstsein geschärft. Auch auf die Versicherungsmakler wartet mehr Geschäft. ie heißt es doch so schön: enn jemand eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Aber die Reisenden wissen nicht nur Positives zu berichten. Nach einer Studie der Allianz-Versicherung erlitten im Vorjahr immerhin 34 Prozent der Urlauber Schäden im Urlaub. Sei es nun durch eine plötzliche Krankheit oder einen Diebstahl, als Folge verspäteter Gepäcksausfolgung, durch Rückholkosten und dergleichen mehr. Risiken, die man durch eine entsprechende Versicherung abfedern kann. Doch hier scheint es in der Vergangenheit am entsprechenden Risikobewusstsein gemangelt zu haben. Nicht weniger als 29 Prozent aller Mitbürger schließen nie oder fast nie eine Reiseversicherung ab. Laut einem Bericht in der Tageszeitung Die Presse sind es sogar 40 Prozent Tendenz steigend, die auf den Abschluss einer Reiseversicherung verzichten. Auf der Basis der vorliegenden Marktprognose betont Dr. Martin Sturzlbaum, Vorstandsvorsitzender des Branchenleaders Europäische Reiseversicherung (sie gehört zu 75 % der Generali Holding Vienna AG und zu 25 % der Europäischen Reiseversicherung AG, München), die nach eigenen Angaben in Österreich einen Marktanteil von 60 Prozent hat: Reisen ist zu einem Grundbedürfnis der Österreicher geworden, daran wird sich auch dieses Jahr nichts ändern. Neueste Marktforschungsstudien zum Thema Reiseverhalten belegen, dass rund 15 % der Reisenden sogar mehr Geld für ihren Urlaub ausgeben möchten, 25 % werden weniger teure Reisen buchen. Unterm Strich bedeutet das für das Jahr 2009 ein stabiles Reiseverhalten. Die Vorausbuchungen dieses Jahres bestätigen diesen Trend. Für unsere Maklerpartner bedeutet die uneingeschränkte Absicherung der Mobilität einen wesentlichen Punkt in der Kundenberatung, um alle Risikobereiche des täglichen Lebens abzudecken. Mit den Produkten der Europäischen bieten sie ihren Kunden eine Absicherung ohne enn und Aber, ohne verdeckte Kosten und ohne Selbstbehalte. Sein Angebot reicht vom Komplett-Schutz über den Reise-Schutz, den Jahres-Reise- Schutz bis zum Jahres-Reise-Komplett- Schutz. Der Unterschied zwischen diesen Versicherungsformen liegt unter anderem darin, ob etwa die Stornokosten inkludiert sind bzw. der Ersatz nicht genutzter Leistungen bei Reiseabbruch gedeckt ist. Reisedauer sowie persönliche Reiseintensität sind ebenfalls Kriterien, wobei es wieder die Variante Urlaub und Business gibt. Auch das Alter und allfällige Selbstbehalte spielen eine gewisse Rolle bei der Zusammenstellung des optimalen Reiseversicherungsschutzes. Verwirrendes Angebot Für den Kunden ist es jedenfalls einfach verwirrend, sich in dem vielfältigen Angebot an Urlaubs- und Reiseversicherungen zurechtzufinden. Von den Versicherungen wird zwar beteuert, dass sie in Zukunft vereinfachte, zielgruppengerichtete Versicherungspakete vermehrt anbieten wollen, doch hier braucht es den Versicherungsmakler, der dem Reisenden erklärt, was beispielsweise über die Versicherungen durch eine Kreditkarte gedeckt oder Dr. Martin Sturzlbaum: Beraten die Makler in der Absicherung der Mobilität. nicht gedeckt ist. Oder der bei einer Reisestornoversicherung beratend darauf hinweist, dass bei Flugreisen, die abgesagt werden müssen, die Flughafengebühren und Taxen meist rückerstattet werden und sich damit der Versicherungsschutz nur auf den effektiven Flugpreis beziehen kann. Für Daniela Köck von der Versicherungsmaklerfirma Verag, die für die Beratung bei Reiseversicherungen zuständig ist, sind solche Versicherungen ein Zahlscheingeschäft. Für sie sind jene Kunden, die eine Versicherung für zwei bis drei ochen benötigen, der Normalfall. Bei mehrmaligen Reisen empfiehlt sie eine Jahresversicherung. Die Reiseveranstalter haben oft im Pauschalpreis auch eine Reiseversicherung inkludiert, allerdings kann man daraus nicht erkennen, ob es auch eine günstige Versicherung ist. Erhebung der Arbeiterkammer Jedes Jahr führt die Arbeiterkammer eine Erhebung von Reiseversicherungen durch, um die Inhalte der Risikoabdeckung zu vergleichen und auf Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aufmerksam zu machen. Die letzte Erhebung wurde im März 2008 durchgeführt und zwar unter der Europäischen Reiseversicherung, Mondial Februar 09 Der Versicherungsmakler

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