GAP-Versicherung Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden
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- Jasper Schubert
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1 GAP-Versicherung Risiko-Minimierung bei Diebstahl und Totalschaden Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit
2 Auto-Leasing mit GAP-Versicherung Risiko-Minimierung bei Diebsta ahl und Totalschaden Gemäß den derzeit gültigen Kraftfahrtversicherungsbestimmungen wird bei Diebstahll oder Totalschaden eines PKW lediglich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs als oberste Erstattungsgrenze ersetzt. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist und wer den Schaden verursachtt hat. Besonders in den ersten zwei Jahren, in denen der Wertverlust des Fahrzeugs am höchsten ist, entstehen so für den Halter ungedeckte u Risiken (Deckungslücke). Ersparen Sie sich finanzielle Nachteile Im Sparkassen-Auto-Leasing lässt sich mit derr GAP-Versicherung gap (engl.) für Lücke ab 3,00 Euro pro Monat diese Lücke schließen. Sollte bei Totaldiebstahl oder Totalschaden der Leasing-Vertragg abgerechnet werden, erstattet die GAP-Versicherungg die Differenzz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Leasing-Restbetrag. Ihr Vorteil: Mit geringem finanziellem Aufwand lässt sich eine maximalee Abdeckung ungedeckter Risiken R erreichen. Vertragsinhalt Der Versicherer verpflichtet sich,, bei Abschluss der GAP-Versicherung imm Falle eines Totaldiebstahls oder eines Totalschadens eines Fahrzeugs während der Laufzeit L des Leasingvertrages den Unterschied zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem offen stehenden Leasing-Restbetragg (abgezinste ausstehende Raten zuzüglich abgezinster Restwert abzüglich Selbstbeteilig gung im Rahmen der Fahrzeugversicherung) zur ersetzen, wenn der Wiederbeschaffungswert durch einen Fahrzeugversicherer geleistet wurde. Prämie 3,000 Euro x 36 Monate = 108,00 plus MwSt. Die Prämie wird als Einmalzahlung für die gesamte Grundlaufzeit des Leasingvertrages zusammen mit der ersten Rate abgebucht. Im Schadenfall gibt es keine Rückvergütung für die noch verblei- bende Vertragslaufzeit 2
3 Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz tritt mit Beginn des Leasingvertrages in Kraft; bei nachträglicher Eindeckung erst zu Beginn des Versicherungsschutzes. Versicherte Verträge im Sparkassen-Auto-Leasing Versichert werden Neu- und Gebrauchtfahrzeuge, die bei Abschluss des Leasingvertrages gemäß Zulassungsbescheinigung Teil II nicht älter als 4 Jahre nach der ersten Zulassung sind. Es muss sich um einen PKW zur Eigenverwendung ohne Vermietung oder Lieferwagen ohne Vermietung handeln. Die Verwendung der Fahrzeuge umfasst Privat- oder Geschäftszwecke, jedoch nicht den gewerbsmäßigen Speditionsverkehr oder Paketdienste. Voraussetzungen der Versicherungsleistung Eine Versicherungsleistung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: Das Fahrzeug wurde nur wie vereinbart verwendet. Das im Leasingvertrag angegebene Fahrzeug erleidet während der Laufzeit des Leasingvertrages einen Totaldiebstahl oder einen Totalschaden und der Fahrzeugversicherer ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Falls sich nach Abzug des Wiederbeschaffungswertes vom Leasing-Restbetrag noch eine Forderung zugunsten der Leasinggesellschaft ergibt, wird diese Differenz an die Leasinggesellschaft erstattet. Die Regulierung des Fahrzeugschadens wurde durch den Fahrzeugversicherer abgeschlossen und dessen Ersatzleistung ausgezahlt. Was ist im Schadenfall zu beachten Der Kunde meldet den Schaden unverzüglich seiner Versicherung. Das von der Versicherung des Kunden zugesandte Schadenformular wird ausgefüllt und eine Kopie an die Leasinggesellschaft geschickt. Das Wertgutachten des Fahrzeugversicherers wird ebenfalls an die Leasinggesellschaft weitergeleitet. Dann erfolgt die Abrechnung des Fahrzeugversicherers mit Nachweis der erstatteten Leistung. 3
4 Versicherungsantrag 4
5 Allgemeine GAP-Bedingungen Auftrag Vor- und nachstehende Regelungen lassen Rechte und Pflichten des Leasingvertrages unberührt. Der Kunde beauftragt die Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH (im nachfolgenden Leasinggeber genannt) für das von ihm geleaste Fahrzeug mit dem Abschluss einer GAP-Versicherung zu den dem Leasingnehmer bekanntgegebenen Bedingungen dieser Versicherung. Der Leasinggeber schließt den Versicherungsvertrag im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Er ist Versicherungsnehmer. Versicherer (Risikoträger) ist die SV Sparkassenversicherung Gebäuderversicherung AG Löwentorstraße 65 D Stuttgart Versicherungsbeitrag Den Gesamtversicherungsbeitrag, in dem auch ein Verwaltungskostenaufschlag der Leasinggesellschaft eingeschlossen ist, zahlt der Kunde einmalig zusammen mit der ersten Leasingrate für die gesamte Grundlaufzeit des Leasingvertrages. Pflichten und Obliegenheiten Der Kunde übernimmt die vorstehend beschriebenen Pflichten und Obliegenheiten gegenüber dem Leasinggeber. Ein Pflichten- oder Obliegenheitsverstoß des Kunden kann dazu führen, dass die Leasinggesellschaft ihrerseits gegenüber dem Versicherer diese Pflichten nur unzureichend oder überhaupt nicht erfüllen kann, so dass der Versicherer von seiner Leistungspflicht frei werden kann. Soweit der Versicherer, nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles die Verpflichtung zur Leistung der Entschädigung anerkannt aber nicht gezahlt hat oder die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert, ist der Kunde zur Geltendmachung aller sich aus der GAP- Versicherung ergebenden Ansprüche im eigenen Namen und auf eigene Kosten zur Leistung an die Leasinggesellschaft ermächtigt und verpflichtet. Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH Frölingstraße D Bad Homburg v. d. H. Telefon (06172) Internet: 5
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