Chancen der umweltfreundlichen Beschaffung Fokus: nachwachsende Rohstoffe Landkreis Hameln-Pyrmont
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- Alma Biermann
- vor 8 Jahren
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1 Chancen der umweltfreundlichen Beschaffung Fokus: nachwachsende Rohstoffe Landkreis Hameln-Pyrmont Stefan Hampe Nds. Ministerium
2 Agenda Nachhaltigkeit Vergaberechtliche Rahmenbedingungen Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung
3 Nachhaltigkeit Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors
4 Begriff Nachhaltigkeit Bundeskanzlerin Angela Merkel: Der Gedanke der Nachhaltigkeit verbindet wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit. Denn auf Dauer ist kein Wirtschaftswachstum vorstellbar, das auf Raubbau an der Natur oder auf sozialer Ungerechtigkeit beruht. Schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen zum Schutz und im Interesse nachfolgender Generationen Nutzung regenerierbarer Grundlagen 4
5 Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors Bek. d. MW v [ ]Die LReg sieht im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie vornehmlich die Ressourcenschonung und wirkungsvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung als wesentliche Ziele im Umwelt- und Klimaschutz an. Insbesondere i.v.m. der Vergabe öffentlicher Aufträge nimmt der öffentliche Sektor eine wichtige Vorbildfunktion wahr. (Nds. MBl. S. 417) 15 d. RdErl. d. MI v Betriebsanweisung Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN): Bei der Beschaffung hat LZN umweltgerechte, ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. 5
6 Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors Einrichtung einer Allianz für eine nachhaltige Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen mit diversen Untergruppen; Beispiele: > AG Standards, AG ÖPNV, jeweils unter Beteiligung der Freien Hansestadt Bremen und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe > AG GreenIT unter Mitwirkung des Landes Niedersachsen > Aufbau einer webbasierte Informationsplattform für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundes ab 2013 von allen öffentlichen Auftraggebern (Bund, Länder + Kommunen) kostenlos nutzbar 6
7 Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors 3 NAbfG: Öffentliche Stellen sollen bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen solche Angebote bevorzugen, die umweltfreundliche Aspekte beinhalten (z.b. Recyclingprodukte, umweltverträgliche Entsorgung von Erzeugnissen, vorteilhafte Lebenszyklusrechnung). 19 BremTtVG: Bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen müssen Umwelteigenschaften einer Ware, die Gegenstand der Leistung ist, berücksichtigt werden (weitere Konkretisierung in den Absätzen 2 + 3). 7
8 Vergaberechtliche Rahmenbedingungen Umsetzung der Vorbildfunktion
9 Einfallstore für die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Vergaberecht Umweltkriterien in der Leistungsbeschreibung > Art. 23 Abs. 3 lit. b) Richtlinie 2004/18/EG: Leistungs- und Funktionsanforderungen können Umwelteigenschaften beinhalten > Voraussetzung: funktionaler (sachlicher) Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand > Beispiel: Anforderung an Energieeffizienz - für Liefer- und Dienstleistungen - 4 Abs. 4 bis 10 VgV - für Bauleistungen - 6 Abs. 3 bis 6 VgV > GPP-Produktblatt Möbel der EU-KOM: Holz und Holzwerkstoffe müssen aus legaler Waldbewirtschaftung stammen. 9
10 Einfallstore für die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Vergaberecht Eignungsprüfung > Überprüfung der Zuverlässigkeit der Bieter; Verstöße gegen Umweltvorschriften können zur Unzuverlässigkeit führen (Negativprüfung) > Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Bieter, z. B. Erfahrungen mit ökologisch anspruchsvollen Auftragsgegenständen, EMAS-Nachweis (auftragsangemessene Positivprüfung) Zuschlagskriterien > Grundsätzlich ist das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgreich; in die Bewertung können auch Umwelteigenschaften einfließen, Art. 53 Abs. 1 a) RL 2004/18/EG (z.b. Lebenszykluskosten) > Explizit gefordert z.b. in 4 Abs. 7, Abs. 8 Nr. 2 VgV bei der Beschaffung von Kraftfahrzeugen 10
11 Einfallstore für die Berücksichtigung von Umweltaspekten im Vergaberecht Auftragsausführung 97 Abs. 4 Satz 2 GWB (Umsetzung des Art. 26 RL 2004/18/EG) Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung bezüglich sozialer, umweltbezogener und/oder innovativer Aspekte können vorgeschrieben werden, Voraussetzungen: > sachlicher/ funktionaler Zusammenhang mit dem konkreten Auftragsgegenstand erforderlich > Bedingungen sind bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen zu benennen 11
12 Verwendung von Umweltzeichen in der Leistungsbeschreibung Umsetzung des Art. 23 Abs. 6 RL 2004/18/EG in 7 EG Abs. 7 VOB/A 2012, ebenso 8 EG Abs. 5 VOL/A 2009: Schreibt der Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungsoder Funktionsanforderungen vor, so kann er die Spezifikationen verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind, wenn 1. sie sich zur Definition der Merkmale des Auftragsgegenstands eignen, 2. die Anforderungen des Umweltzeichens auf Grundlage von wissenschaftlich abgesicherten Informationen ausgearbeitet werden, 3. die Umweltzeichen im Rahmen eines Verfahrens erlassen werden, an dem interessierte Kreise wie z. B. staatliche Stellen, Verbraucher, Hersteller, Händler und Umweltorganisationen teilnehmen können, und 12
13 Verwendung von Umweltzeichen in der Leistungsbeschreibung Umsetzung des Art. 23 Abs. 6 RL 2004/18/EG in 7 EG Abs. 7 VOB/A 2012, ebenso 8 EG Abs. 5 VOL/A 2009: 4. wenn das Umweltzeichen für alle Betroffenen zugänglich und verfügbar ist. Der Auftraggeber kann in den Vergabeunterlagen angeben, dass bei Leistungen, die mit einem Umweltzeichen ausgestattet sind, vermutet wird, dass sie den in der Leistungsbeschreibung festgelegten technischen Spezifikationen genügen. Der Auftraggeber muss jedoch auch jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, akzeptieren. [ ] Der Auftraggeber erkennt Bescheinigungen von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen anerkannten Stellen an. 13
14 Verwendung von Umweltzeichen in der Leistungsbeschreibung EuGH Urt. v C-368/10 (Kommission/Niederlande) > RL 2004/18/EG verleiht öffentlichen Auftraggebern die Befugnis, die detaillierten Spezifikationen eines Umweltgütezeichens, nicht aber ein Umweltgütezeichen als solches zu verwenden. (Rn. 63) > Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die detaillierten Umwelteigenschaften, die er vorschreiben will, auch dann ausdrücklich anzugeben, wenn er die für ein Umweltzeichen festgelegten Eigenschaften verwendet [ ]. (Rn. 67) Diskriminierungsverbot Folgen: > Inhalt des Umweltgütezeichens muss in Leistungsbeschreibung konkret beschrieben werden! > Andere Beweismittel, die dem gewünschten Umweltgütezeichen gleichstehen, sind ebenfalls zu akzeptieren > Daher: Schnittmenge von Umweltzeichen nutzen! 14
15 Berücksichtigung von Lebenszykluskosten Bek. d. MW v Die für Bundesbehörden verpflichtende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV-EnEff) wird auch auf Landesebene Niedersachsen zur Anwendung empfohlen. Inhalt: > Berücksichtigung des Energieverbrauchs in der Nutzungsphase > Prüfung der Verwendung von Umweltzeichen als Anhaltspunkt für die Leistungsbeschreibung > Berücksichtigung der Lebenszykluskosten (Anschaffungs-, Betriebs-, Unterhaltungs-, Entsorgungskosten) im Rahmen der Wertung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots 15
16 Möglichkeiten nachhaltiger Beschaffung am Beispiel nachwachsender Rohstoffe
17 Möglichkeiten nachhaltiger Beschaffung Lieferungen > Papier, Reinigungsmittel, IT-Bereich, umweltfreundliche Fahrzeuge (z. B. Erdgas, Elektro), Öko-Strom, Holz etc. Dienstleistungen > Umweltgerechte Entsorgung u. a. Bauleistungen > Nutzung nachwachsender Rohstoffe bei bestimmten Gewerken > Beschaffung und Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung 17
18 Beispiele für den Baubereich Holz > Bundes-Erlass vom zur Beschaffung von Holzprodukten für Bundesbehörden: Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden. > Für Bremen (Dienstanweisung des Bausenators Nr. 416 vom ): Tropische Hölzer dürfen verwendet werden, wenn zum Beispiel durch ein Zertifikat des Forest Stewardship Council (FSC) sichergestellt werden kann, dass das Holz aus nachhaltigen forstwirtschaftlichen Produktionen stammt. 18
19 Beispiele für den Baubereich Dämmstoffe > Holzspäne/-wolle, Cellulose, Hanf, Schafwolle, Baumwolle, Schilfrohr, Kork Bodenbeläge Farbe > Holz, Kork, Linoleum (Pflanzenöl), Teppichböden (aus Schafwolle, Ziegenhaar, Baumwolle u. ä.) > Gebrannter Kalk, Pflanzenfarben 19
20 Weiterführende Hinweise EU-Kommission, Beschaffungsmodule: > > Umweltbundesamt: Umweltfreundliche Beschaffung > BMVBS: Leitfaden nachhaltiges Bauen > B2011.pdf 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stefan Hampe Referat 16 - Öffentliches Auftragswesen Tel Fax stefan.hampe@mw.niedersachsen.de 21
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