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1 Landesamt für Gesundheit und Soziales 1 Gentechnik in Berlin - Allgemeine Informationen Was ist Gentechnik? Gentechnik ist eine Methode zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Dabei werden einzelne Gene (DNA) über die biologische Artgrenze hinweg von einem Organismus auf einen anderen übertragen. Abb 1. Schema eines gentechnischen Experimentes Spenderorganismus (Aus ihm wird DNA entnommen) Vektor (zur Übertragung der DNA) Empfängerorganismus (in ihn wird DNA mit Hilfe eines Vektors übertragen) Gentechnisch veränderter Organismus Zelle zelleigene DNA übertragene DNA Vektor Spender- oder Empfängerorganismen können sein: Bakterien Viren Hefen oder Pilze Pflanzen, pflanzliche Zellen Tiere, tierische Zellen

2 - 2 - Vektoren etablieren die fremde DNA im Empfängerorganismus, sie sind z.b.: Plasmide (kleine ringförmige DNA-Moleküle, die natürlicherweise in Bakterien vorkommen) Viren, auch Bakterienviren, so genannte Bakteriophagen künstliche Chromosomen Rechtliche Grundlage Die rechtliche Grundlage für gentechnische Arbeiten bildet das Gentechnikgesetz mit seinen zugehörigen Verordnungen, von denen die wichtigste die Gentechnik-Sicherheitsverordnung ist. - - Hauptzweck des Gentechnikgesetzes ist es: 1. Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen und 2. den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen. Definition Gentechnische Anlage Eine gentechnische Anlage ist eine Einrichtung, in der gentechnische Arbeiten im geschlossenen System durchgeführt werden. Gentechnische Anlagen gibt es sowohl im Forschungsbereich als auch in der Produktion. Forschung: Produktion: Labore Gewächshäuser Tierhaltungsräume Produktionsanlagen Gentechnische Anlagen werden in 4 Sicherheitsstufen eingeteilt: Sicherheitsstufe S1 S2 S3 S4 Risiko für Mensch und Umwelt: kein gering mäßig hoch Sicherheitsmaßnahmen Durch bauliche, technische, organisatorische und biologische Sicherheitsmaßnahmen der Stufe 1 bis 4 wird verhindert, dass gentechnisch veränderte Organismen unbeabsichtigt in die Außenwelt gelangen.

3 - 3 - Im folgenden sind einige Sicherheitsmaßnahmen aufgeführt: Arbeiten unter einer Sicherheitswerkbank (siehe Abbildung) Zugang zum Labor über eine Schleuse Abluftfilter, Unterdruck Autoklavieren von Abfällen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten Betriebsanweisung und Hygieneplan legen Grundsätze zum sorgfältigen Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen fest. Gentechnische Arbeiten dürfen nur unter Anleitung von qualifizierten Projektleitern durchgeführt werden. Weiterhin sind Beauftragte für die Biologische Sicherheit zu bestellen, die die Sicherheit der gentechnischen Arbeiten überwachen und beratend tätig werden. Beispielhafte Auflistung von Sicherheitsmaßnahmen in gentechnischen Anlagen Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 1: Kennzeichnung Desinfektionsmittelbeständige Oberflächen Waschbecken soll im Labor vorhanden sein Türen während der Arbeiten schließen Mundpipettieren ist untersagt Vermeiden von Aerosolen Überprüfung der Identität und Reinheit der benutzten Mikroorganismen Tragen von Schutzkleidung (Kittel) Betriebsanweisung Aufzeichnung der gentechnischen Arbeiten Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 2: zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 1: Kennzeichnung, Warnschild Biogefährdung Zugangsregelung Sicherheitswerkbank Klasse I oder II Fenster und Türen schließen Autoklav im Gebäude Hygieneplan Schutzausrüstung (Kittel, ggf. Handschuhe, Mundschutz, Schutzbrille) Desinfektion der Arbeitsflächen nach Beendigen der Tätigkeit Ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Waschbecken, das ohne Handberührung zu bedienen ist.

4 - 4 - Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 3: zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufen 1 und 2: Fenster dürfen nicht zu öffnen sein Schleuse mit gegenseitig verriegelten Türen Abdichten des Raumes muss möglich sein ständiger Unterdruck, Alarmgeber für Unterdruck Hochleistungsschwebstoffilter für die Abluft Eigenes Lüftungssystem Abwassersterilisation Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Einrichtungen Sicherheitsbeleuchtung zum Verlassen des Arbeitsbereiches Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 4: zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufen 1, 2 und 3: Selbständiges Gebäude oder deutlich abgetrennter Teil Keine Fenster Dreikammrige Schleuse mit Personendusche Durchreicheautoklav Gestaffelter Unterdruck Gasdichte Sicherheitswerkbänke oder umluftunabhängiger Schutzanzug Zwei aufeinander folgende Hochleistungsschwebstoffilter für die Zu- und Abluft Kontinuierliche Sichtverbindung nach außen oder Videoüberwachung Abb. 2 a Sicherheitswerkbank der Klasse II

5 - 5 - Abb. 2 b Schematische Darstellung des Luftstromes in einer Sicherheitswerkbank (Quelle: Merkblatt B 002 "Laboratorien" der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie) Aufgaben des LAGeSo im Bereich Gentechnik: Anmeldung / Genehmigung Risikobewertung und Sicherheitseinstufung Überwachung von gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten Beratung von Betreibern gentechnischer Anlagen Projektleitern Beauftragten für die Biologische Sicherheit Bürgern Impressum: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Sächsische Straße 28, Berlin. gentechnik@lageso.berlin.de Für den Inhalt verantwortlich: Abt. I V.i.S.d.P. Silvia Kostner

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