Landesamt für Gesundheit und Soziales
|
|
- Karl Holst
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesamt für Gesundheit und Soziales 1 Gentechnik in Berlin - Allgemeine Informationen Was ist Gentechnik? Gentechnik ist eine Methode zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Dabei werden einzelne Gene (DNA) über die biologische Artgrenze hinweg von einem Organismus auf einen anderen übertragen. Abb 1. Schema eines gentechnischen Experimentes Spenderorganismus (Aus ihm wird DNA entnommen) Vektor (zur Übertragung der DNA) Empfängerorganismus (in ihn wird DNA mit Hilfe eines Vektors übertragen) Gentechnisch veränderter Organismus Zelle zelleigene DNA übertragene DNA Vektor Spender- oder Empfängerorganismen können sein: Bakterien Viren Hefen oder Pilze Pflanzen, pflanzliche Zellen Tiere, tierische Zellen
2 - 2 - Vektoren etablieren die fremde DNA im Empfängerorganismus, sie sind z.b.: Plasmide (kleine ringförmige DNA-Moleküle, die natürlicherweise in Bakterien vorkommen) Viren, auch Bakterienviren, so genannte Bakteriophagen künstliche Chromosomen Rechtliche Grundlage Die rechtliche Grundlage für gentechnische Arbeiten bildet das Gentechnikgesetz mit seinen zugehörigen Verordnungen, von denen die wichtigste die Gentechnik-Sicherheitsverordnung ist. - - Hauptzweck des Gentechnikgesetzes ist es: 1. Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter vor möglichen Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen und dem Entstehen solcher Gefahren vorzubeugen und 2. den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik zu schaffen. Definition Gentechnische Anlage Eine gentechnische Anlage ist eine Einrichtung, in der gentechnische Arbeiten im geschlossenen System durchgeführt werden. Gentechnische Anlagen gibt es sowohl im Forschungsbereich als auch in der Produktion. Forschung: Produktion: Labore Gewächshäuser Tierhaltungsräume Produktionsanlagen Gentechnische Anlagen werden in 4 Sicherheitsstufen eingeteilt: Sicherheitsstufe S1 S2 S3 S4 Risiko für Mensch und Umwelt: kein gering mäßig hoch Sicherheitsmaßnahmen Durch bauliche, technische, organisatorische und biologische Sicherheitsmaßnahmen der Stufe 1 bis 4 wird verhindert, dass gentechnisch veränderte Organismen unbeabsichtigt in die Außenwelt gelangen.
3 - 3 - Im folgenden sind einige Sicherheitsmaßnahmen aufgeführt: Arbeiten unter einer Sicherheitswerkbank (siehe Abbildung) Zugang zum Labor über eine Schleuse Abluftfilter, Unterdruck Autoklavieren von Abfällen, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten Betriebsanweisung und Hygieneplan legen Grundsätze zum sorgfältigen Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen fest. Gentechnische Arbeiten dürfen nur unter Anleitung von qualifizierten Projektleitern durchgeführt werden. Weiterhin sind Beauftragte für die Biologische Sicherheit zu bestellen, die die Sicherheit der gentechnischen Arbeiten überwachen und beratend tätig werden. Beispielhafte Auflistung von Sicherheitsmaßnahmen in gentechnischen Anlagen Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 1: Kennzeichnung Desinfektionsmittelbeständige Oberflächen Waschbecken soll im Labor vorhanden sein Türen während der Arbeiten schließen Mundpipettieren ist untersagt Vermeiden von Aerosolen Überprüfung der Identität und Reinheit der benutzten Mikroorganismen Tragen von Schutzkleidung (Kittel) Betriebsanweisung Aufzeichnung der gentechnischen Arbeiten Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 2: zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufe 1: Kennzeichnung, Warnschild Biogefährdung Zugangsregelung Sicherheitswerkbank Klasse I oder II Fenster und Türen schließen Autoklav im Gebäude Hygieneplan Schutzausrüstung (Kittel, ggf. Handschuhe, Mundschutz, Schutzbrille) Desinfektion der Arbeitsflächen nach Beendigen der Tätigkeit Ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Waschbecken, das ohne Handberührung zu bedienen ist.
4 - 4 - Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 3: zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufen 1 und 2: Fenster dürfen nicht zu öffnen sein Schleuse mit gegenseitig verriegelten Türen Abdichten des Raumes muss möglich sein ständiger Unterdruck, Alarmgeber für Unterdruck Hochleistungsschwebstoffilter für die Abluft Eigenes Lüftungssystem Abwassersterilisation Notstromversorgung für sicherheitsrelevante Einrichtungen Sicherheitsbeleuchtung zum Verlassen des Arbeitsbereiches Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich - Sicherheitsstufe 4: zusätzlich zu den Maßnahmen der Stufen 1, 2 und 3: Selbständiges Gebäude oder deutlich abgetrennter Teil Keine Fenster Dreikammrige Schleuse mit Personendusche Durchreicheautoklav Gestaffelter Unterdruck Gasdichte Sicherheitswerkbänke oder umluftunabhängiger Schutzanzug Zwei aufeinander folgende Hochleistungsschwebstoffilter für die Zu- und Abluft Kontinuierliche Sichtverbindung nach außen oder Videoüberwachung Abb. 2 a Sicherheitswerkbank der Klasse II
5 - 5 - Abb. 2 b Schematische Darstellung des Luftstromes in einer Sicherheitswerkbank (Quelle: Merkblatt B 002 "Laboratorien" der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie) Aufgaben des LAGeSo im Bereich Gentechnik: Anmeldung / Genehmigung Risikobewertung und Sicherheitseinstufung Überwachung von gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten Beratung von Betreibern gentechnischer Anlagen Projektleitern Beauftragten für die Biologische Sicherheit Bürgern Impressum: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Sächsische Straße 28, Berlin. gentechnik@lageso.berlin.de Für den Inhalt verantwortlich: Abt. I V.i.S.d.P. Silvia Kostner
Biomedizinisches Forschungszentrum Gießen: Neuer S3-Bereich Planung und Umsetzung aus der Sicht eines Nutzers. Stephan Pleschka
JUSTUS-LIEBIG- UNIVERSITÄT GIESSEN FACHBEREICH MEDIZIN Biomedizinisches Forschungszentrum Gießen: Neuer S3-Bereich Planung und Umsetzung aus der Sicht eines Nutzers Stephan Pleschka Institut für f r Medizinische
MehrTRBA 100: Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien
TRBA 100: Schutzmaßnahmen für Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien Seminar in Innsbruck, Juni 2013 Dipl.-Ing. Manfred Hinker Wertigkeit: Selbstverständlich österreichische Gesetze,
MehrInformationen für Universität/UMG Gentechnik Antragsstellung, wesentliche Änderungen und Mitteilungspflichten
Inhalt 1. Zeitplan für die Antragsstellung und den Beginn der gentechnischen Arbeiten... 1 2. Errichtung und Betrieb von gentechnischen Anlagen (Erstmalig)... 1 3. Weitere gentechnische Arbeiten gemäß
MehrANGABEN ZUM EMPFÄNGERORGANISMUS 1
ANGABEN ZUM EMPFÄNGERORGANISMUS 1 I. CHARAKTERISIERUNG DES EMPFÄNGERORGANISMUS 1. Vollständiger Name, taxonomischer Name bei Mikroorganismen sowie Zellkulturen (i.s. von 3 Nr. 1 und 1a GenTSV) Ursprung
MehrANGABEN ZU SICHERHEITSMASSNAHMEN IM LABORBEREICH 1
ANGABEN ZU SICHERHEITSMASSNAHMEN IM LABORBEREICH 1 Formblatt AL (S1/S2) I. Allgemeine Angaben 1. Lage des Laborbereichs und der Sozialräume Bitte Lageplan, Bauzeichnungen und Einrichtungs- oder Stellplan
MehrA) Arbeiten mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM)
Anlage 1 zum Gentechnikgesetz Anmelde- bzw. Antragsunterlagen für Arbeiten mit GVO gemäß 19 und 20: A) Arbeiten mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM) B) Arbeiten mit gentechnisch veränderten
MehrGentechnikaufsicht - Einfache Antworten für einfache Verfahren (FAQ)
Stand 2008 Gentechnikaufsicht - Einfache Antworten für einfache Verfahren (FAQ) Nachstehend haben wir die Antworten zu häufig gestellten Fragen zusammengetragen. Die Antworten sind keinesfalls erschöpfende
MehrBiologische Arbeitsstoffe sind: Als erster Schritt ist ausreichende Informationen zu beschaffen:
Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung Diese Anleitung geht davon aus, dass im Forschungszentrum nur mit biologischen Arbeitstoffen der Risikogruppen 1 und 2 gearbeitet wird.
MehrArbeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen im Labor Überblick über die TRBA 100
Arbeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen im Labor Überblick über die TRBA 100 Dr. Ulrike Swida Amt für Arbeitsschutz Hamburg Inhalt Abgrenzung: BioStoffV Gentechnik-Recht Infektionsschutzgesetz
MehrSicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor. Dr. Elke Frenzel
Sicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor Dr. Elke Frenzel 14. September 2010 Biologischer Arbeitsstoff? Dr. Elke Frenzel 14.09.2010 Seite 2 Biologische Arbeitsstoffe?!? 2 BioStoffV:
MehrAnzeige gemäß 16 Biostoffverordnung
Datum: Adressat: Absender: Bezirksregierung Münster Dezernat 56 - Arbeitsschutz Domplatz 1-3 48143 Münster Anzeige gemäß 16 Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten
MehrANGABEN ZU SICHERHEITSMASSNAHMEN IN GEWÄCHSHÄUSERN UND KLIMAKAMMERN
Formblatt AG (S1/S2) ANGABEN ZU SICHERHEITSMASSNAHMEN IN GEWÄCHSHÄUSERN UND KLIMAKAMMERN I. Allgemeine Angaben 1. Lage des Gewächshauses/der Klimakammer und der Sozialräume Bitte Lageplan, Bauzeichnungen
MehrVerordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen
Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung (SAMV) vom 25. August 1999 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 83 des Unfallversicherungsgesetzes 1 sowie
MehrBetriebsanweisung für Genlaboratorien zu Forschungszwecken der Sicherheitsstufe 1 ( 12 GenTSV)
Seite 1/6 Betriebsanweisung für Genlaboratorien zu Forschungszwecken der Sicherheitsstufe 1 ( 12 GenTSV) Diese Betriebsanweisung (BA) gilt für Arbeiten mit natürlichen und rekombinanten biologischen Agenzien
Mehr1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:
MehrBiosicherheit: Checkliste für Selbst-Inspektionen
Biosicherheit: Checkliste für Selbst-Inspektionen Basierend auf den Checklisten für Inspektionen gemäss der Einschliessungsverordnung (ESV) des BAFU 1. Allgemeine Angaben Nr. Basisdaten zum Labor / zur
MehrBrandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen
Brandschutzanforderungen an gentechnische Anlagen Labor S1: Stand: 19.02.2001 Die entsprechen denen anderer biologischer Labore! Die Brandlast ist zu minimieren. 1 Kennzeichnung Kennzeichnung als "Gentechnik-
MehrInfoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen!
INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! Dieses Merkblatt
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg. Betriebsanweisung für gentechnische Arbeiten gem. 12 Abs. 2 GenTSV
Stand: 01.06.2006 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Betriebsanweisung für gentechnische Arbeiten gem. 12 Abs. 2 GenTSV Sicherheitsstufe 1 (Arbeiten bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht von
MehrANFORDERUNGEN AN EIN GENTECHNISCHES S3-LABOR (Stand 08/2007)
Abteilung Biologische Sicherheit ANFORDERUNGEN AN EIN GENTECHNISCHES S3-LABOR (Stand 08/2007) Stichwort Technische und organisatorische Anforderungen Rechtsquellen 1. Nutzungsbeschreibung 2. Allgemeine
MehrBetriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Betriebsärztlicher Dienst. Gesetzliche Grundlagen
Prävention durch Impfungen aus arbeitsmedizinischer Sicht Apothekerkammer Nordrhein Bereich Köln Montag, den 13. Oktober 2008 Gesetzliche Grundlagen Ständige Impfkommission (STIKO) Die Impfempfehlungen
MehrLeitfaden Antragsverfahren für gentechnische Anlagen an der TU Braunschweig
1 Leitfaden Antragsverfahren für gentechnische Anlagen an der TU Braunschweig 1. Errichtung und Betrieb von gentechnischen Anlagen Bei Anzeige, Anmeldung bzw. der Genehmigung der Errichtung und des Betriebes
MehrSymbol. Es muss mit dem Auftreten von Biostoffen gerechnet werden. Diese können ernste Erkrankungen auslösen.
MNS Umgang mit Symbol Warnung vor Biostoffen Dieses Zeichen bedeutet: Es muss mit dem Auftreten von Biostoffen gerechnet werden. Diese können ernste Erkrankungen auslösen. Der Zutritt zu diesen Räumen
MehrSchutzmaßnahmen für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Ausgabe: September 1999 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Schutzmaßnahmen für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien TRBA 100 Die Technischen Regeln für Biologische
MehrVerordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen
Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) vom 25. August 1999 (Stand am 22. Dezember 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel
MehrArbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste
Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Betriebsärztliche Untersuchungsstelle der Friedrich-Schiller- Universität Jena, Botzstr. 3, 07740 Jena, Tel 03641-(9)
MehrStand: Juni 2012 BETRIEBSANWEISUNG GEMÄß 12 GENTECHNIK- SICHERHEITSVERORDNUNG FÜR LABORBEREICHE DER SICHERHEITSSTUFE 1. Inhaltsverzeichnis
Stand: Juni 2012 BETRIEBSANWEISUNG GEMÄß 12 GENTECHNIK- SICHERHEITSVERORDNUNG FÜR LABORBEREICHE DER SICHERHEITSSTUFE 1 1. Geltungsbereich 2. Verantwortliche Personen 3. Gentechnische Arbeiten 4. Gefährdungspotential
MehrStellungnahme der ZKBS zur Einstufung gentechnischer Arbeiten mit primären Zellen aus Vertebraten
Az. 6790-10-03 Aktualisierung vom Dezember 2009 Stand Mai 2010 Stellungnahme der ZKBS zur Einstufung gentechnischer Arbeiten mit primären Zellen aus Vertebraten Definition Als primäre Zellen werden direkt
MehrANFORDERUNGEN AN EIN GENTECHNISCHES S1-LABOR (Stand 08/2007)
Abteilung Biologische Sicherheit ANFORDERUNGEN AN EIN GENTECHNISCHES S1-LABOR (Stand 08/2007) Stichwort Technische und organisatorische Anforderungen Rechtsquellen 1. Nutzungsbeschreibung 2. Allgemeine
MehrUmstellung auf biologische Landwirtschaft
Administration des Services Techniques de l'agriculture Leitfaden Umstellung auf biologische Landwirtschaft 2011 Wir bedanken uns bei folgenden Personen für Ihre Mitarbeit: Bernd Ewald, IBLA-Bioberatung
MehrBETRIEBSANWEISUNG GEMÄSS 12 GENTECHNIK- SICHERHEITSVERORDNUNG FÜR LABORBEREICHE DER SICHERHEITSSTUFE 1
Uni MS Dez. 4.5 bs2_11_02.doc 20.11.2002 Stand: April 2013 BETRIEBSANWEISUNG GEMÄSS 12 GENTECHNIK- SICHERHEITSVERORDNUNG FÜR LABORBEREICHE DER SICHERHEITSSTUFE 1 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2.
MehrDiagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor
Diagnostik und Forschung im Pflanzenschutzlabor Daniel Rigling Leiter Gruppe Phytopathologie Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL 1 Eingeschleppte Schadorganismen Definition: Neu:
MehrGrundideen der Gentechnik
Grundideen der Gentechnik Die Gentechnik kombiniert Biotechnik und Züchtung. Wie in der Züchtung wird die Erbinformation eines Lebewesen verändert. Dabei nutzte man in den Anfängen der Gentechnik vor allem
MehrANFORDERUNGEN AN EIN GENTECHNISCHES S2-LABOR (Stand 08/2007)
Abteilung Biologische Sicherheit ANFORDERUNGEN AN EIN GENTECHNISCHES S2-LABOR (Stand 08/2007) Stichwort Technische und organisatorische Anforderungen Rechtsquellen 1. Nutzungsbeschreibung 2. Allgemeine
MehrAnforderungen an den Bau und die Ausstattung von S1- Laboratorien (Stand 12/2012)
Anforderungen an den Bau und die Ausstattung von S1- Laboratorien (Stand 12/2012) Vorwort Bei der Aufstellung dieser Anforderungen wurden gesetzliche, berufsgenossenschaftliche und normenrechtliche Bestimmungen
MehrGenforschung, Gentechnologie, Gentherapie. Referat: Sarah Hohenbrink Philipp Kappel Fleur Lebhardt VS Hans-Jürgen Osigus
Genforschung, Gentechnologie, Gentherapie Referat: Sarah Hohenbrink Philipp Kappel Fleur Lebhardt VS Hans-Jürgen Osigus Genforschung Gentechnik Gentherapie Human Genome Project Patentierung Gentechnik
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrSachkenntnis-Lehrgang Hygienemanagement/Aufbereitung von Medizinprodukten
Die erfolgreiche Teilnahme am Sachkenntnis-Lehrgang Hygienemanagement/Aufbereitung von Medizinprodukten gibt den Teilnehmern die notwendige Sicherheit, als Hygienebeauftragter und/oder Beauftragter für
MehrBio A 15/04_Online-Ergänzung
Bio A 15/04_Online-Ergänzung Charakteristika verschiedener Zelltypen DITTMAR GRAF Online-Ergänzung MNU 68/3 (15.5.2015) Seiten 1 7, ISSN 0025-5866, Verlag Klaus Seeberger, Neuss 1 DITTMAR GRAF Charakteristika
MehrRechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover
Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover 1 Gentechnisch veränderte Pflanzen Anbaufläche 2008 weltweit Anbaufläche (Mio. ha) Fläche GVO
MehrVorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend
Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2
MehrKlonierung von S2P Rolle der M19-Zellen. POL-Seminar der Biochemie II 13.02.2007 Sebastian Gabriel
Klonierung von S2P Rolle der M19-Zellen POL-Seminar der Biochemie II 13.02.2007 Sebastian Gabriel Inhalt 1. Was ist eine humane genomische DNA-Bank? 2. Unterschied zwischen cdna-bank und genomischer DNA-Bank?
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...VI Literaturverzeichnis... X Weiterführende Websites
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis II Abkürzungsverzeichnis............VI Literaturverzeichnis............ X Weiterführende Websites XXV 1 Einleitung 1 2 Chancen und Risiken gentechnischer Produkte 4
MehrLehrstuhl für Biochemie I - Rezeptorbiochemie (Stand März 2002)
Lehrstuhl für Biochemie I - Rezeptorbiochemie (Stand März 2002) BETRIEBSANWEISUNG GEMÄSS 12 GENTECHNIK- SICHERHEITSVERORDNUNG FÜR LABORBEREICHE DER SICHERHEITSSTUFE 1 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich
MehrBETRIEBSANWEISUNG Nr. 544 GEMÄß 12 GENTECHNIK- SICHERHEITSVERORDNUNG FÜR LABORBEREICHE DER SICHERHEITSSTUFE 1. Inhaltsverzeichnis
BETRIEBSANWEISUNG Nr. 544 GEMÄß 12 GENTECHNIK- SICHERHEITSVERORDNUNG FÜR LABORBEREICHE DER SICHERHEITSSTUFE 1 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Verantwortliche Personen 3. Gentechnische Arbeiten
MehrGrüne Gentechnologie Beispiel: Kartoffel
Grüne Gentechnologie Beispiel: Kartoffel Inhalt 1. Gentechnisch veränderte (transgene) Pflanzen und drei Methoden der Herstellung transgener Pflanzen 2. Bedeutung von Antibiotika-Selektionsmarkern bei
MehrInhaltsübersicht. In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1995 BGBl. I S. 297 * 5. Abschnitt: Beauftragter für die Biologische Sicherheit
Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen (Gentechnik-Sicherheitsverordnung GenTSV) In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
MehrAgro-Gentechnik Multinationale Konzerne
Agro-Gentechnik Multinationale Konzerne 6 Firmen teilen sich den Gentech-Saatgutmarkt Die Firma Monsanto vermarktet 90 % aller transgenen Pflanzen Verändert nach: Gen-ethisches Netzwerk Verschobene Marktreife
MehrTechnische Stellungnahme zum Thema. Prüfung von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken, insbesondere des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung
Beschluss 4/2013 des ABAS vom 22.04.2013 Seite 1 Technische Stellungnahme zum Thema Prüfung von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken, insbesondere des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung Erstellt
MehrInaktivierung, Sterilisation und Abfallentsorgung im S3-Tierhaus des HZI Braunschweig
Inaktivierung, Sterilisation und Abfallentsorgung im S3-Tierhaus des HZI Braunschweig Bastian Pasche BSL-3-Workshop Fachkundige Person 23.02.2016 Inaktivierung Innerbetrieblicher Transport Raum Equipment
MehrGrüne Gentechnik. Parlamentarischer Abend der Deutschen Forschungsgemeinschaft am 22. März 2010 in Berlin
Grüne Gentechnik Parlamentarischer Abend der Deutschen Forschungsgemeinschaft am 22. März 2010 in Berlin Was bringt die Grüne Gentechnik in der Pflanzenzüchtung? Christian Jung, Universität Kiel Die Entwicklung
Mehr4 Kompetenzen und Inhalte (Leistungskurs)
4 (Leistungskurs) 4.1 Physiologische Grundlagen ausgewählter Lebensprozesse am Beispiel der Nervenzelle - Aufbau lebender Organismen aus Zellen - Vorgänge an Biomembranen - Enzyme und ihre Bedeutung -
MehrArbeiten in gentechnischen Anlagen. Informationen für Antragsteller
Arbeiten in gentechnischen Anlagen Informationen für Antragsteller Vorwort Mit dem Leitfaden soll ein Überblick über gesetzliche Bestimmungen zur Gentechnik bei der Errichtung und dem Betrieb gentechnischer
MehrMethoden der Gentechnik
Methoden der Gentechnik *** DNA-Rekombination und Klonierung *** 1. Allgemeine Grundprinzipien 1.1. Wesen der Gentechnik 1.2. Allgemeine Ziele der Gentechnik 1.3. Molekulare Voraussetzungen 1.4. Wichtige
MehrSynthetische Biologie
Synthetische Biologie Der Risikoforscher Markus Schmidt spricht über die Forschung im Grenzbereich von Biologie, Chemie und Ingenieurswissenschaft. Ö1 Vom Leben der Natur Gestaltung: Lothar Bodingbauer
MehrBerufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten
Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische
MehrHandlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule -
Handlungshilfe Selbstcheck Sicherheit und Gesundheit - Schule - Stand: Juni 2015 2 Unfälle und Krankheiten haben für die Betroffenen und die Schule oft schwer wiegende Folgen. Dies ist einer der Gründe,
Mehr2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen. 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen
Inhaltsübersicht 1 Einführung und Verzeichnisse 2 Grundlagen für den Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/1 Allgemeines zum Arbeitsschutz in Bildungseinrichtungen 2/2 Checklisten/Formulare/Vorlagen
MehrJahrgang 1994 Ausgegeben am 12. Juli Stück
4111 Jahrgang 1994 Ausgegeben am 12. Juli 1994 158. Stück 510. Bundesgesetz: Gentechnikgesetz GTG und Änderung des Produkthaftungsgesetzes (NR: GP XVIII IA 732/A AB 1730 S. 168. BR: AB 4827 S. 588.) [EWR/Anh.
MehrBettina Heberer. Grüne Gentechnik. Hintergründe, Chancen und Risiken
essentials Essentials liefern aktuelles Wissen in konzentrierter Form. Die Essenz dessen, worauf es als State-of-the-Art in der gegenwärtigen Fachdiskussion oder in der Praxis ankommt. Essentials informieren
MehrALLGEMEINE LABORORDNUNG
ALLGEMEINE LABORORDNUNG der Fachhochschule Hof als interne Richtlinie in Erfüllung der Arbeitgeberverantwortung der Hochschulleitung Inhaltsverzeichnis 1. Ziele S. 2 2. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen
MehrPrüfungsfragenkatalog für für Grundlagen der Gentechnik und Biotechnologie (Prof. Prof. Rudolf Bauer und Prof. Karin Ardjomand-Wölkart)
Prüfungsfragenkatalog für für Grundlagen der Gentechnik und Biotechnologie (Prof. Prof. Rudolf Bauer und Prof. Karin Ardjomand-Wölkart) Stand: September 2014 Termin: 29.09.2014 1. Was ist Western Blot?
MehrTechnische Stellungnahme. zum Thema. Thermische Inaktivierung von Tierischen Nebenprodukten
Beschluss 19/2014 des ABAS vom 11.12.2014 Seite 1 Technische Stellungnahme zum Thema Thermische Inaktivierung von Tierischen Nebenprodukten (hier: Mauskadaver aus der Versuchstierhaltung) im Autoklaven
MehrÜBERSICHTSRASTER ZU DEN UNTERRICHTSVORHABEN IN BIOLOGIE IN DER EINFÜHRUNGSPHASE (EP)
ÜBERSICHTSRASTER ZU DEN UNTERRICHTSVORHABEN IN BIOLOGIE IN DER EINFÜHRUNGSPHASE (EP) THEMA Kein Leben ohne Zelle I KONTEXT Wie sind Zellen aufgebaut und organisiert? INHALTSFELD IF 1 (Biologie der Zelle)
MehrGENTECHNIKBUCH: 3. KAPITEL LISTE RISIKOBEWERTETER MIKROORGANISMEN FÜR ARBEITEN MIT GVO IM GESCHLOSSENEN SYSTEM TEIL 2: ZELLLINIEN
GENTECHNIKBUCH: 3. KAPITEL LISTE RISIKOBEWERTETER MIKROORGANISMEN FÜR ARBEITEN MIT GVO IM GESCHLOSSENEN SYSTEM TEIL 2: ZELLLINIEN (beschlossen von der Gentechnikkommission am 20. November 2007) 1.) Allgemeines
MehrGENTECHNIK BEI PFLANZEN
- 1 - GENTECHNIK BEI PFLANZEN 1. Grüne Gentechnik - was ist das? "Grüne Gentechnik" ist laut Gentechnik-Wörterbuch eine "umgangssprachliche Bezeichnung für gentechnische Forschung mit Pflanzen, während
MehrCURRICULUM AUS NATURWISSENSCHAFTEN Biologie und Erdwissenschaften 1. Biennium FOWI
Allgemeine Ziele und Kompetenzen Der Unterricht der Biologie, Chemie und Erdwissenschaften soll den SchülerInnen eine naturwissenschaftliche Grundausbildung ermöglichen. Sie können sich mit naturwissenschaftliche
MehrDurchführung der somatischen Gentherapie behördliches Verfahren und Entscheidung gemäß 75 GTG
Durchführung der somatischen Gentherapie behördliches Verfahren und Entscheidung gemäß 75 GTG Mag. Elisabeth Stiebitz Bundesministerium für Gesundheit Abteilung II/B/9 Gentechnik Advanced Therapies, AGES
MehrBiologische Sicherheit
Anhang 2 Biologische Sicherheit Online-Kapitel zu: Friedrich Lottspeich, Joachim W. Engels (Hrsg.) Bioanalytik 3. Auflage Herausgeber Dr. phil. Dr. med. habil. Friedrich Lottspeich Prof. Dr. Joachim W.
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2014/208 SEITEN 1-5 DATUM 16.12.2014 REDAKTION Sylvia Glaser 3. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Biologie der Rheinisch-Westfälischen
MehrTraditionelle und innovative Impfstoffentwicklung
Traditionelle und innovative Impfstoffentwicklung Reingard.grabherr@boku.ac.at Traditionelle Impfstoffentwicklung Traditionelle Impfstoffentwicklung Louis Pasteur in his laboratory, painting by A. Edelfeldt
Mehrin den Kliniken Mühldorf / Haag
Händehygiene in den Kliniken Mühldorf / Haag Ingrid Denk 2013 1 Keime finden sich überall und ihre Übertragungswege sind vielfältig Von den Händen Durch die Raumluft Von den Arbeitsflächen Von Instrumenten
MehrAnbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in NRW Saerbeck, 29. April 2014 Norbert Erhardt, Landwirtschaftskammer NRW, Fachbereich Landbau und nachwachsende Rohstoffe Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
MehrAusschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
Ausgabe: Mai 2000 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Versuchstierhaltung TRBA 120 Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen,
MehrTechnische Stellungnahme zum Thema
Beschluss 7/2013 des ABAS vom 02.12.2013 Seite 1 Technische Stellungnahme zum Thema Dekontamination von Mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken (MSW) der Klasse I III mit dem Begasungsmittel Wasserstoffperoxid
MehrDer Versuch im Bild. März 2008
Der Versuch im Bild März 2008 Zaun aufstellen Ein Zaun stellt sicher, dass keine gentechnisch veränderten Pflanzen von Menschen oder Tieren verschleppt werden. Zudem wird der Versuch, welcher nur von eingewiesenen
MehrGrundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen
Grundsätze der Patentierung technischer und biotechnischer Erfindungen Dr. Christof Friedrich 1. Allgemeines 2. Patentfähige Erfindungen 3. Patentprüfung 4. Biotechnologie 1 Was ist ein Patent? Vertrag
MehrDie Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hans-Ulrich Waiblinger Messe BioFach 22.02.2008 Gentechnik im Lebensmittelbereich
MehrSchutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in. in Laboratorien.
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien Ausgabe: Dezember 2006 TRBA 100 Hinweis: TRBA
Mehr27 Funktionelle Genomanalysen Sachverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 27 Funktionelle Genomanalysen... 543 27.1 Einleitung... 543 27.2 RNA-Interferenz: sirna/shrna-screens 543 Gunter Meister 27.3 Knock-out-Technologie: homologe Rekombination im Genom der
MehrMANAGEMENTSYSTEME - EIN GEWINN FÜR VERANTWORTLICHE?
MANAGEMENTSYSTEME - EIN GEWINN FÜR VERANTWORTLICHE? SiFa-Tagung der BG-RCI am 10./11.10.2012 in Bad Kissingen Rudolf Kappelmaier, Wacker Chemie AG, Werk Burghausen, Konzern-Managementsystem Die Inhalte
MehrEHEC, Legionellen, Noroviren,... wie sicher sind unsere Lebensmittel? Chemisch-toxikologische Sicht
Risiken und K a t a s t r o ph e n in D e u t s c h l a nd 7. B ü r g e r m e i s t e rk o ng r e s s EHEC, Legionellen, Noroviren,... wie sicher sind unsere Lebensmittel? Chemisch-toxikologische Sicht
MehrFreie Hansestadt Bremen. Gesundheitsamt. GGesundheit und Umwelt. Fußpflege in Bremen. Gesund und sicher unterwegs
Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen GGesundheit und Umwelt Fußpflege in Bremen Gesund und sicher unterwegs Jeder möchte schöne und gesunde Füße haben! Wenn Sie dafür eine Fußpflegeeinrichtung in Anspruch
Mehr1.) Gesetzliche Grundlagen: a.) Gentechnikgesetz (GTG): In 1 des österreichischen Gentechnikgesetzes sind folgende Ziele definiert:
Informationen für den Beauftragten für die biologische Sicherheit (BBS), den Projektleiter und das Komitee für biologische Sicherheit (KBS) bei Arbeiten mit GVO im geschlossenen System; Gesetzliche Grundlagen
MehrInformationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
Informationsblatt für Bewirtschafter von GVO-Anbauflächen zur Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung in Bezug auf das Standortregister Der gesetzliche Rahmen 1 für Nutzer von gentechnisch veränderten
MehrSynthetische Biologie
Synthetische Biologie Segen oder Fluch? http://www.kwick.de Science Bridge - SG 19.11.2010 1 Gliederung 2 Was ist Synthetische Biologie? Fortschritt und Potential der synthetischen Biologie Ethische Aspekte
MehrZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN. a) Termine. b) Aushang / Einsichtnahme
ZAHNÄRZTEKAMMER BREMEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS CHECKLISTEN a) Termine b) Aushang / Einsichtnahme c) Notfallrufnummern und Alarmplan im Brandfall Checkliste Termine Unterweisung der Mitarbeiter
Mehr77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V
77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V 77. VO: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V BGBl. II Nr. 77/2014 gültig mit 1. Mai 2014 Die PSA-Verordnung ist in 3 Abschnitte aufgeteilt:
MehrAusgabe Juli 2012 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
Ausgabe Juli 2012 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Versuchstierhaltung TRBA 120 Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und
MehrTaschenatla s der Biotechnologie und Gentechni k
Rolf D. Schmi d Taschenatla s der Biotechnologie und Gentechni k 2. Auflage Inhalt Sperialitate n Vitamine... 5 4 Vorwort... IX Nucleoside und Nucleotide... 56 Vorwort zur 2. Auflage... X Biotenside und
MehrOhne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung
Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 10. November 2012 München Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG
MehrArbeitsschutzaspekte bei der Sonderabfallverbrennungsanlage. Dr. Beatrice Spottke Aufsichtsperson Prävention Sparte Chemie-Zucker-Papier
Arbeitsschutzaspekte bei der Sonderabfallverbrennungsanlage Dr. Beatrice Spottke Aufsichtsperson Prävention Sparte Chemie-Zucker-Papier Fragen aus den Betrieben Ebola-Abfälle: Es gibt wirklich keine Kontaminationen
MehrGENETIK UND GENTECHNIK IM ALLTAG
Benötigte Arbeitszeit: 10 Minuten GENETIK UND GENTECHNIK IM ALLTAG Konzept: Die Grundlagen der Vererbung und deren Anwendungsmöglichkeiten sollen in Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen behandelbar
Mehrerläutern Eigenschaften des genetischen Codes und charakterisieren mit dessen Hilfe Experimentelle Entschlüsselung (SF)
Schulinterner Kernlehrplan Biologie Q1 : Genetik Inhaltsfelder Schwerpunkt Basiskonzept Konkretisierte Kompetenzen 1.1 Vom Gen zum Genprodukt Wiederholung - DNA und Replikation Aufgaben DNA und Replikation
MehrZusammensetzung von Medikamenten Lehrerinformation
02 / Medikamente Lehrerinformation 1/5 Arbeitsauftrag Ziel Sch lesen Text über die Wirkstoffe (LP trägt vor) Sch schreibt Schlüsselwörter an die WT Sch verfassen Kurztext zu den Wirkstoffarten Lösen der
Mehr1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz
Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.
MehrBaustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
MehrSicheres und kontaminationsfreies Arbeiten mit Zellkulturen
Sicheres und kontaminationsfreies Arbeiten mit Zellkulturen Cord Uphoff Leibniz Institut DSMZ Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen Braunschweig Zuverlässigkeit wissenschaftlicher und
MehrSicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen
Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen Berlin, 23 Februar 2015 Heinrich Maidhof Robert Koch-Institut, Berlin Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe im
MehrBrandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen-
Brandschutzpersonal -Begriffsbestimmungen- Brandschutzbeauftragter Der Brandschutzbeauftragte ist eine besonders ausgebildete Person, die mit der Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes beauftragt
Mehr