Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Kunststoffbehälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten

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2 Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Kunststoffbehälter zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Dip.-Ing. Andreas Reidt Kunststoffe im Anlagenbau 4. Internationale Fachtagung 25./26. Februar 2014 TÜV SÜD Akademie GmbH, München 2

3 2. Baurecht Wesentliche Anforderungen nach MBO Standsicherheit ( 12) Schutz gegen schädliche Einflüsse ( 13) Brandschutz ( 14) Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz ( 16) Verkehrssicherheit ( 16) andere Rechtsbereiche ( 17 und 21) Zulassung LAU-Anlagen 3

4 Inhalt 1. Aufgaben des DIBt 2. Baurecht 3. Wasserrecht 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen 5. Bemessungsgrundlagen 6. Zusammenfassung und Ausblick Zulassung LAU-Anlagen 4

5 1. Aufgaben des DIBt Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten (abz), Erteilung europäischer technischer Bewertungen (ETA) für Bauprodukte und -systeme, Typengenehmigungen und Typenprüfungen, Anerkennung und Bekanntmachung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Aufgaben im Rahmen des Ü-Zeichens und der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten (PÜZ), Bekanntmachung der Bauregellisten A und B und der Liste C für Bauprodukte (BRL) Zulassung LAU-Anlagen 5

6 2. Baurecht Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / ETA Baurecht MBO,BRL, LTB, BauPVO Wasserrecht WHG, WasBauPVO Zulassung LAU-Anlagen 6

7 2. Baurecht Zuverlässigkeit und Sicherheit im Bauwesen Der grundlegende Auftrag der Bemessung einer baulichen Anlage ist die Sicherstellung der Bauwerkszuverlässigkeit für die geplante Nutzungsdauer unter Beachtung der wesentlichen Anforderungen (siehe Muster-Bauordnung). Definition der Zuverlässigkeit nach Eurocode 0 Wahrscheinlichkeit der Sicherstellung von Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit während der vorgesehenen Lebensdauer bzw. die Wahrscheinlichkeit, mit der ein definierter Grenzzustand für einen vorgegebenen Bezugszeitraum nicht überschritten wird Zulassung LAU-Anlagen 7

8 2. Baurecht Andere Rechtsbereiche 17 und 21 MBO Für bestimmte Bauprodukte bzw. Bauarten sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich; auch soweit sie Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften unterliegen (wenn die anderen Rechtsvorschriften dies verlangen oder zulassen) -> Wasserrechtliche Anforderungen an LAU-Anlagen werden dem Baurecht übertragen Zulassung LAU-Anlagen 8

9 2. Baurecht Systematik der Bauprodukte nach LBO und BRL 9

10 2. Baurecht Im Allgemeinen werden in bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen neben den technischen Produkteigenschaften auch folgende Aspekte geregelt: Herstellung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung (Ü) Übereinstimmungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung Entwurf und Bemessung Ausführung, Einbau Nutzung, Unterhalt, Wartung Randnotiz: nicht in allen Produktnormen (insb. BRL A-T1) konsequent umgesetzt Zulassung LAU-Anlagen 10

11 2. Baurecht Bis Juni 2013: Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) Aktuell: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 (CPD) Ziele freier Warenverkehr EU-Binnenmarkt uneingeschränkte Verwendung Änderungen Begriffe (Art. 2) Zusätzlich: Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Leistungserklärung (Art. 4) Übergangsreglungen (Art. 66) Anerkennung von notifizierten Stellen erforderlich Zulassung LAU-Anlagen 11

12 3. Wasserrecht Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / ETA Baurecht MBO, BRL, LTB, BauPVO Wasserrecht WHG, WasBauPVO Zulassung LAU-Anlagen 12

13 3. Wasserrecht Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Zuständigkeit: Wasserbehörden (Länder) Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) 62: Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (ohne Abwasser) 62 (1): Eignungsfeststellung (Wasserbehörde) 63 (3), Punkt 2: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Regelungen zu Fachbetrieben in gesonderter Verordnung (WasGefStAnlV) Randnotiz: zurzeit gelten VAwS (Länder), künftig AwSV (Bund, Entwurf , Verabschiedung ggf. 2014) Zulassung LAU-Anlagen 13

14 3. Wasserrecht Wasserhaushaltsgesetz ( 62 WHG) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Besorgnisgrundsatz Zulassung LAU-Anlagen 14

15 3. Wasserrecht Wasserhaushaltsgesetz ( 63 WHG) Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen bedürfen einer wasserrechtlichen Eignungsfeststellung -> Ausnahmen: Anlagen oder Teile mit baurechtlichem Verwendbarkeitsnachweis, die entsprechend EU-Richtlinien in Verkehr gebracht werden dürfen, mit CE gekennzeichnet sind und bei denen die wasserrechtlichen Anforderungen berücksichtigt wurden Zulassung LAU-Anlagen 15

16 3. Wasserrecht WasBauPVO Verordnungen zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach den Landesbauordnungen Serienmäßig Herstellung ortsfeste Verwendung Abwasserbehandlung, z.b. Kläranlagen, Fettabscheider Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen), z.b. Behälter, Rohre Auffangwannen, Auskleidungen, Sicherheitseinrichtungen Für solche Produkte und Anlagenteile erteilt das DIBt Zulassungen (Baurecht und Wasserrecht) Zulassung LAU-Anlagen 16

17 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen Werkstoffe Metall Thermoplastische Kunststoffe (PE, PP, PVC etc.) GFK Konstruktionen Behälter (ein-/doppelwandig, ober-/unterirdisch, Innen-/Außenaufstellung, stehende/ liegende Zylinder, diverse Dachtypen) Auffangvorrichtungen Rohre (ein-/doppelwandig, ober-/unterirdisch) Zulassung LAU-Anlagen 17

18 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen Weitere Bauprodukte Sicherheitseinrichtungen (Überfüllsicherungen, Leckanzeiger, Leckage-Erkennungs-Systeme etc.) Leckschutzauskleidungen (Folien, Platten) Domschächte und Fernbefüllschächte Werkstoffe und Halbzeuge (Thermoplastische Formmassen/ Tafeln/ Wickelrohre, Reaktionsharze, Verstärkungsmittel, Folien) Befüllsysteme (für Heizölbehälter in Batterieaufstellung) Armaturen (aus thermoplastischen Werkstoffen) Zulassung LAU-Anlagen 18

19 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen Herstellungsarten von Behältern Verschweißte Tafeln (nach DVS ) Wickelrohrzylinder (nach DVS ) Blasformen (Heizöl) Rotationsformen Spritzgießen Verschweißte Folien (Faltbehälter) Tiefziehen (Auffangwannen) Zulassung LAU-Anlagen 19

20 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen Besonderheiten bei Zulassungen für Formmassen (PE 80, PE 100, PE-LD, PE-LMD) Angabe von Abminderungsfaktoren für bestimmte Medien möglich (z. B. häusliches Abwasser) E-Moduln kurz- und langzeitig erforderlich Zulassung der Formmasse mit allen entsprechenden Behälterzulassungen kombinierbar (Werkstofflisten seit Okt obsolet) Zulassung LAU-Anlagen 20

21 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen Vergleich Eigenschaften PE-HD / PE-LD Quelle: Ehrenstein 21

22 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen Vergleich Zeitstandfestigkeit PE 100 / PE-LD min. (Quellen: DVS, DIBt) 22

23 4. Bauprodukte für LAU-Anlagen abz-module für PE-Behälter Formmassen abz A abz B abz C Behälter abz I abz II abz III Medien Medienliste 40 Medium X Zulassung LAU-Anlagen 23

24 5. Bemessungsgrundlagen Eurocodes EC-Reihe: vereinheitlichte europäische Bemessungsgrundlage In vielen Bereichen: Teilsicherheitskonzept. Seit dem 1. Juli 2012 verbindlich. Relevant bei LAU-Anlagen: EC 0, EC 1, ggf. EC 2, EC 3, EN 1090 und zukünftig EC 8 -> Einzelheiten regelt die abz Zulassung LAU-Anlagen 24

25 5. Bemessungsgrundlagen Berechnungsempfehlungen des DIBt (Dimensionierung und Standsicherheitsnachweis, konform mit Eurocodes) für stehende Behälter aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (Juni 2011)... für rohrförmig verstärkte Öffnungen in zylindrischen Behältern aus Thermoplasten (August 2012) auf Sattelschalen gelagerte Behälter aus glasfaserverstärkten Kunststoffen (Dezember 2012) zylindrische Behälter und Silos, Erdbeben (April 2013) Außerdem: Medienlisten 40 für Behälter, Auffangvorrichtungen und Rohre aus Kunststoff (September 2011) -> Einzelheiten regelt die abz Zulassung LAU-Anlagen 25

26 5. Bemessungsgrundlagen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von zylindrischen Flachbodenbehältern nach DVS und -2 Formmasse, Konstruktion und Medien Nach DVS: Kennwerte (Teil 1) und Bemessung (Teil 2) Weitere Besonderheiten Neuigkeiten Taschenbuch 2014 (Beiblätter) verschiedene Böden (z.b. Kegel-, Schrägböden) überarbeitete Bemessung Flachdächer, Erdbeben -> Verweise versionsgebunden, Einzelheiten regelt die abz Zulassung LAU-Anlagen 26

27 5. Bemessungsgrundlagen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von zylindrischen Flachbodenbehältern nach DVS und Zulassung LAU-Anlagen 27

28 5. Bemessungsgrundlagen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von zylindrischen Flachbodenbehältern nach DVS und Zulassung LAU-Anlagen 28

29 6. Zusammenfassung und Ausblick Kunststoffbehälter für LAU-Anlagen unterliegen Baurecht und Wasserrecht -> abz erforderlich CE-Produkte dürfen erst nach Fertigstellung der hen bzw. der ETA in den Verkehr gebracht werden Bestimmte Medien (z.b. Abwasser, Gärsubstrate) werden derzeit nicht den wassergefährdenden Medien zugeordnet HBV-Anlagen sind in WASBauPVO nicht genannt -> abz nicht erforderlich/ möglich Erweiterungen der Regelwerke in Arbeit (Berechnungsempfehlungen, DVS) Zulassung LAU-Anlagen 29

30 Was er lagert, das behält er Öffnungen unterhalb des Flüssigkeitsspiegels werden nicht zugelassen. Betreiber sollten sie lieber zulassen... Bramstedt, Ende Januar 2014, Beton-Behälter, zwei Millionen Liter Gülle, Quelle: kn-online.de Zulassung LAU-Anlagen 30 Seite XX

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Andreas Reidt +49/ 30/ Deutsches Institut für Bautechnik Kolonnenstraße 30 B Berlin Zulassung LAU-Anlagen 31 Seite XX

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