ÖREBK_BE. Situationsanalyse der OREBK-Themen des Bundes. Amt für Geoinformation. BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION des Kantons Bern

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1 BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION des Kantons Bern Amt für Geoinformation Reiterstrasse Bern Telefon Situationsanalyse der OREBK-Themen des Bundes Bearbeitungs-Datum : Version : V2 Dokument-Nummer : DOCP-# V2- _SITUATIONSANALYSE_BE- 01_SCHWERGEWICHTSPROJEKT.DOC Dokument-Status : Freigegeben Klassifizierung : zum projektinternen Gebrauch ÖREBK Bund-Pilotkantone Erstellt durch : M. Catalini (Ca) [Ursprungsversion K. Schläpfer] Verteiler : Bundesämter ASTRA, BAV, BAZL, VBS und Pilotkantone DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 1 / 19

2 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG Ziel und Zweck Abgrenzung Vorgehen Situationsanalyse Verwendete Begriffe / Abkürzungen Referenzierte Dokumente BESCHREIBUNG DES IST-SYSTEMS Daten Geobasisdaten Rechtsvorschriften und Hinweise auf gesetzliche Grundlagen Rechtsvorschriften Hinweise auf gesetzliche Grundlagen Produktion Nutzung Infrastruktur Mengen und Häufigkeiten von Mutationen SCHWACHSTELLENANALYSE Schwächen und Stärken des IST-Systems Mögliche Ursachen und Lösungen SICHERHEIT Datensicherheit Datenschutz ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNG Bereitschaft zu Veränderungen Anforderungen an die Datenproduktion Kritische Erfolgsfaktoren HANDLUNGSBEDARF Schlussfolgerung der Situationsanalyse Allgemeine Massnahmen Spezifische Anforderungen ÜBERSICHT OFFENE FRAGEN VORGEHEN UND TERMINPLAN BIS DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 2 / 19

3 1 Einleitung 1.1 Ziel und Zweck Die Situationsanalyse beschreibt und analysiert die gegenwärtige Situation zu allen ÖREBK-Themen. Sie liefert einen Überblick zu den heutigen Daten (Geobasisdaten und Rechtsvorschriften), der Produktion, der Datennutzung und den Infrastrukturen, unter Berücksichtigung der weiteren Aspekte Zuständigkeiten, Mengen & Häufigkeiten sowie der kulturellen Situation. Sie dient als Basis für die Erarbeitung des Organisations- und Prozesskonzepts (AP-K-04 1 ), des Datenkonzepts (AP-D-01) sowie der Systemarchitektur (AP-K-06) und des Systemdesigns (AP-K-07). Der vorliegende Bericht stellt einen Auszug aus dem Ursprungsdokument : AP-K-02 Situationsanalyse [9] dar und fasst die Ergebnisse zu den Bundesthemen zusammen (= Schwergewichtsprojekt BE-01). 1.2 Abgrenzung Die Situationsanalyse umfasst 17 Themen gemäss Geoinformationsverordnung (siehe 2.1.1), welche in Bundesthemen, kantonale und kommunale Themen unterteilt werden können. Die Bundesthemen werden in der Situationsanalyse für die ganze Schweiz betrachtet. Ansonsten gilt die vorliegende Situationsanalyse im und für den Kanton Bern und bei den kommunalen Themen vorwiegend für die acht Pilotgemeinden. Für die Konzeptphase des ÖREBK-Projektes Kanton Bern haben sich folgende Gemeinden zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um mittlere bis grosse Gemeinden und Städte aus vier von fünf Verwaltungsregionen. Tabelle 1: Acht Pilotgemeinden der 1. Etappe Gemeinde Verwaltungsregion Einwohner (ca.) Bern Bern-Mittelland Bolligen Bern-Mittelland Brügg Seeland Huttwil Emmental- Oberaargau Ittigen Bern-Mittelland Krauchthal Emmental- Oberaargau Thierachern Oberland Thun Oberland Vorgehen Situationsanalyse Der Bericht Situationsanalyse ist die Zusammenfassung der Resultate aus dem Arbeitspaket AP-K-02. Die Erarbeitung der IST-Situation zu den ÖREBK-Themen fand von Mitte September bis Mitte Dezember 2011 statt. Mitgearbeitet haben Fachpersonen aus den Bundesämtern ASTRA, BAV, BAZL und VBS und den Ämtern des Kantons Bern (Amt für Geoinformation, Amt für Wasser und Abfall, Amt für Wald, Amt für Gemeinden und Raumordnung), Gemeinden (Brügg) und der Privatwirtschaft (Swissgeomatic AG). Für die Erhebung des IST-Zustandes wurde ein Fragenkatalog ausgearbeitet. Die Fragen wurden je nach ÖREBK-Thema von den zuständigen Bundes-, Kantonsämtern und Gemeinden beantwortet. Anschliessend wurden die Resultate der Fragenkataloge in der Auswertung Situationsanalyse zusammengefasst und mit einer Schwachstellenanalyse die Stärken und Schwächen des IST-Zustandes eruiert. 1 AP-*: Arbeitspakete gemäss Ergebnisplanung Phase Konzept Kt. Bern DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 3 / 19

4 Arbeiten in weiteren Arbeitspaketen Anfang 2012 ergaben laufend weitere Erkenntnisse zum IST-Zustand. Der Bericht kann nicht als abschliessend bezeichnet werden. Weitere Erkenntnisse werden in den laufenden Arbeitspaketen gewonnen und verarbeitet. 1.4 Verwendete Begriffe / Abkürzungen Abkürzung Beschreibung AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Software der Firma ESRI, die den Zugriff auf raumbezogene Daten ArcSDE ermöglicht, die in einem zentral gelegenen relationalen Datenbankmanagementsystem gespeichert sind. ASTRA Bundesamt für Strassen Autodesk- MapGuide Software der Firma Autodesk für WebGIS Anwendungen AV93 Amtliche Vermessung 1993 AWA Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern BAFU Bundesamt für Umwelt BauG Baugesetz des Kantons Bern BauV Bauverordnung des Kantons Bern BAV Bundesamt für Verkehr BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt C2014 Kataster 2014 CAD Computer-Aided Design (Digitale Zeichenprogramme) DM10ErwNplBE Kantonales Datenmodell Digitaler Zonenplan (Erweiterungsmodell) DM10NplBE Kantonales Datenmodell Digitaler Zonenplan (Grundmodell) DMS Document Management System GBD Geobasisdaten GeoIG Geoinformationsgesetz des Bundes GeoIV Geoinformationsverordnung des Bundes Gemeinde-GIS WebGIS einer Gemeinde (teils intern, teils öffentlich) Computergestütztes System zur Erfassung, Verarbeitung, Analyse und GIS Präsentation von raumbezogenen Daten, das ausser der Positionierung der Objekte in einem einheitlichen Koordinatensystem auch ihre räumliche Beziehung zu anderen Gegenständen speichert. KAWA Amt für Wald des Kantons Bern MGDM Minimales Geodatenmodell des Bundes NHS Natur- und Heimatschutz NPL Nutzungsplanung ÖREB Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung ÖREBK Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen O+R Abteilung Orts- und Regionalplanung des AGR RegioGIS Regionales öffentliches WebGIS (z.b. Bern-Mittelland, Oberland, Seeland) RV Rechtsvorschriften UP5 Kantonaler Übersichtsplan 1:5000 UZP Übersichtszonenplan 1: VBS Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport WebGIS Daten eines GIS-Systems werden im Internet dargestellt WebOffice Software der Firma Synergis für WebGIS Anwendungen ZAV Zusammenführen von Daten der amtlichen Vermessung DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 4 / 19

5 1.5 Referenzierte Dokumente Ref Nr. Titel [1] _Auswertung Situationsanalyse.xls [2] _Inventar RV Hinweise.xls [3] _Schwachstellenanalyse.xls [4] Kettiger: Wesen und Wirkungen des ÖREB-Katasters (cadastre Aug. 2011) [5] Rahmenmodell für den ÖREB-Kataster, Bericht (Februar 2011) [6] _Situationsanalyse_Protokoll Stellungnahme.doc [7] Rahmenmodell für den ÖREB-Kataster, Foliensatz Claude Eisenhut (Januar 2012) [8] Original-Fragenkataloge des ASTRA, BAV, BAZL und VBS (Situationsanalyse_ÖREBK_Bundesthemen_2011.zip) [9] : AP-K-02 Situationsanalyse DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 5 / 19

6 2 Beschreibung des IST-Systems 2.1 Daten Im Kapitel 7 Übersicht und in [1] Auswertung Situationsanalyse sind die Resultate der Situationsanalyse in Tabellenform zusammengefasst Geobasisdaten Die Themen der Geobasisdaten für den ÖREB-Kataster gemäss GeoIV Anhang 1 sind die folgenden (Tabelle 2): Tabelle 2: Ist-Situation der ÖREBK-Geobasisdaten und minimalen Geodatenmodelle des Bundes (MGDM) Nr. Thema Zuständige Stelle Digitale MGDM Daten 87 Nationalstrassen: Projektierungszonen Bund: ASTRA nein Ende Nationalstrassen: Baulinien Bund: ASTRA ja, teilw. Ende Eisenbahnanlagen: Projektierungszonen Bund: BAV nein nicht vor Ende Eisenbahnanlagen: Baulinien Bund: BAV nein nicht vor Ende Flughafenanlagen Projektierungszonen Bund: BAZL ja ja 104 Flughafenanlagen: Baulinien Bund: BAZL nein nicht vor Ende Sicherheitszonenplan bei Flughäfen Bund: BAZL ja, teilw. Ende Kataster der belasteten Standorte im Bund: VBS [BAFU] ja Ende 2012 Bereich des Militärs 118 Kataster der belasteten Standorte im Bund: BAZL [BAFU] ja Ende 2012 Bereich der zivilen Flugplätze 119 Kataster der belasteten Standorte im Bund: BAV [BAFU] ja Ende 2012 Bereiche des öffentlichen Verkehrs 116 Kataster der belasteten Standorte Kanton: AWA ja Ende Grundwasserschutzzonen Kanton: AWA ja Ende Grundwasserschutzareale Kanton: AWA ja Ende Waldgrenzen (in Bauzonen) Kanton: KAWA ja ja 159 Waldabstandslinien Kanton: KAWA nein ja 73 Nutzungsplanung (kantonal/ Kanton / Gemeinde ja ja kommunal) 145 Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Gemeinde teilw. ja In der Folge sind in diesem Bericht nur die Bundesthemen zusammengefasst. Von den 10 Bundesthemen sind bei 6 Themen Geobasisdaten grösstenteils digital vorhanden. Für das Thema 87 (Projektierungszonen bei Nationalstrassen) sind weder digitale noch andere Daten verfügbar. Auch die Themen 96 und 97 (Projektierungszonen bzw. Baulinien bei Eisenbahnanlagen, BAV) enthalten keine Geobasisdaten; hier wird deshalb bis auf weiteres kein Datenmodell erstellt. Beim Thema 104 (Baulinien bei Flughafenanlagen) hat man bisher davon abgesehen, die Projektierungszonen (nach Ablauf der 5-8 Jahresfrist) durch permanente Baulinien zu ersetzen. Dass heute noch keine Daten existieren, ist kein Versäumnis der zuständigen Stelle, sondern einfach darauf zurückzuführen, dass z.z. keine Objekte in Kraft sind. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 6 / 19

7 Ein minimales Geodatenmodell gibt es nur für das Thema 103 Projektierungszonen von Flughafenanlagen 2. Dieses Thema enthält im Kanton Bern keine Daten (= leere Datenebene). Die übrigen MGDM liegen zwischen Ende 2012 und Ende 2015 vor. Rechtskraft haben einerseits die Originalpläne und Verfügungen, andererseits die digitalen Daten selbst, bzw. der Katastereintrag (Tabelle 3). Tabelle 3: Ist-Situation zur Rechtsgültigkeit: Digitale Daten oder Plan? Nr. Thema Rechtskraft 87 Nationalstrassen: Projektierungszonen - 88 Nationalstrassen: Baulinien Originalplan 96 Eisenbahn: Projektierungszonen - 97 Eisenbahn: Baulinien Flughafen: Projektierungszonen genehmigter Projektierungszonenplan und Verfügung 104 Flughafen: Baulinien Sicherheitszonenplan bei Flughäfen genehmigter Sicherheitszonenplan und Verfügung 117 Kat. belast. Stand. Militär Katastereintrag Kat. belast. Stand. zivile Flugplätze Katastereintrag Kat. belast. Stand. öffentlicher Verkehr Katastereintrag Rechtsvorschriften und Hinweise auf gesetzliche Grundlagen [2] Inventar RV Hinweise gibt eine grobe Übersicht über die Rechtsvorschriften und Hinweise auf gesetzliche Grundlagen Rechtsvorschriften Die Rechtsvorschriften umschreiben zusammen mit den Geobasisdaten die Eigentumsbeschränkung als Einheit (Art. 3, ÖREBKV). Das Vorhandensein der Originalpläne ist gegeben. Hingegen gibt es kaum Vorschriften, dass die Daten digital vorhanden oder erfasst werden müssen. Die Rechtsvorschriften sind nur in einem Fall (Thema 108) nicht vollständig vorhanden und (digital) verfügbar (Tabelle 4). Tabelle 4: Ist-Situation zu den Rechtsvorschriften der ÖREBK-Themen des Bundes Nr. Thema Rechtsvorschriften 87 Nationalstrassen: Projektierungszonen - 88 Nationalstrassen: Baulinien - 96 Eisenbahn: Projektierungszonen - 97 Eisenbahn: Baulinien Flughafen: Projektierungszonen Verfügungen (in Kraft, digital verfügbar, online zugänglich) 104 Flughafen: Baulinien Flughafen: Sicherheitszonenplan bei Flughäfen Verfügungen (in Kraft, z.t. nicht online verfügbar) 117 Kat. belast. Stand. Militär - (wird zurzeit durch das BAFU geklärt) 118 Kat. belast. Stand. zivilen Flugplätze - (wird zurzeit durch das BAFU geklärt) 119 Kat. belast. Stand. öffentlichen Verkehrs - (wird zurzeit durch das BAFU geklärt) 2 Genehmigung des MGDM erfolgte am 2. April Rechtskraft erfolgt mit dem definitiven Eintrag (und somit auch Publikation) eines Standortes im öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte (AltlV Art. 5). DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 7 / 19

8 Für alle Themen Kataster der belasteten Standorte (Themen 117, 118, 119 und Kantone) gibt es keine zusätzlichen Rechtsvorschriften im Sinne von ÖREBKV Art. 3 Bst. c neben den gesetzlichen Grundlagen. Daraus folgt, dass die Inhaberorientierung (oder auch allenfalls eine Feststellungsverfügung) nicht als Rechtsvorschrift zu verstehen ist. (Eine definitive Verifikation durch den Rechtsdienst des BAFU ist noch ausstehend) Hinweise auf gesetzliche Grundlagen Die Hinweise auf gesetzliche Grundlagen der Eigentumsbeschränkungen sind auch Teil des ÖREB-Katasters (Art. 3 ÖREBKV). Die XML-Datei XML für Hinweise Gesetzliche Grundlagen (zu finden unter enthält und dokumentiert die Hinweise auf gesetzliche Grundlagen gemäss Rahmenmodell. 2.2 Produktion Die Datenverwaltung ist sehr unterschiedlich. Sie liegt intern beim zuständigen Bundesamt oder bei einer externen Stelle. Es gibt die datenbankgestützte und filebasierte Datenhaltung in einem GIS-System (z.b. MISTRA), in CAD oder via WebApplikation. Auch die Nachführungsart (Meldewesen, Nachführungsprozess) und der Nachführungszyklus ist bei jedem Thema anders. Es reicht von laufender interner Nachführung mit Nachführungsprozess bis zu periodischer externer Nachführung (Auftragsverfahren) ohne Prozess, inkl. oder ohne Genehmigung. Die Datenaktualität reicht von ca bis Angaben pro Thema sind Kapitel 7 oder [1] zu entnehmen. 2.3 Nutzung Die Nutzung der 6 Bundesthemen mit Daten ist sehr heterogen. Sie reicht von keine Publikation und keine Nachfrage bis zu Publikationen in Geoportalen von Bundesämtern und regelmässigen Anfragen sowie Datenabgabe an nationale und kantonale Fachstellen. Detailliertere Angaben pro Thema sind Kapitel 7 und [1] zu entnehmen. 2.4 Infrastruktur Bei den Bundesthemen sind die Infrastrukturen je nach zuständigen Bundesämtern sehr unterschiedlich. Für die Datenhaltung werden GIS-, CAD-Systeme aber auch Access- Datenbanken eingesetzt. Auch die Publikationsinfrastruktur ist sehr unterschiedlich. Der Kanton Bern setzt für die Produktion Software von ESRI (ArcSDE, ArcMap) und Oracle ein, für die Publikation ESRI ArcGIS Server und Synergis WebOffice. 2.5 Mengen und Häufigkeiten von Mutationen Die Mengen und Häufigkeiten (siehe auch Kapitel 7) von erwarteten Mutationen sind ein wichtiger Aspekt für die Lösungsfindung der Betriebsorganisation und Dimensionierung der Infrastruktur. Bei den 6 vorhandenen Bundesthemen ist die Anzahl Mutationen sehr unterschiedlich. Die Anzahl variiert von einigen wenigen Mutationen pro Jahr (Projektierungszonen von Flughäfen) bis zu Mutationen pro Jahr (Kataster belastete Standorte öffentlicher Verkehr). Für die im Moment vorhandenen ÖREBK-Themen muss grob geschätzt mit ca. 20 Änderungen pro Woche umgegangen werden können. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 8 / 19

9 3 Schwachstellenanalyse In [3] Schwachstellenanalyse sind die Resultate der Schwachstellenanalyse in Tabellenform aufgelistet. 3.1 Schwächen und Stärken des IST-Systems Stärken: Geobasisdaten von 4 Themen (103, 117, 118, 119) sind digital vorhanden. Das minimale Geodatenmodell von einem Thema (103) ist vorhanden. Rechtskraft eines Standortes erfolgt durch den Katastereintrag (117, 118, 119). Schwächen: Ein Thema (118) liegt nur als Punktinformation vor. Bei 2 Themen (88 und 108) sind Geobasisdaten nur teilweise digital vorhanden. Zu 4 Themen existieren derzeit keine Geobasisdaten (Themen 87, 96, 97, 104). Für 6 Themen liegen die MGDM Ende 2012, für die restlichen 3 Themen erst 2014/2015 vor. Rechtskraft haben die Originalpläne (Themen 88, 103, 108). Die Rechtsvorschriften sind für ein Thema (108) z.t. nicht digital verfügbar. 3.2 Mögliche Ursachen und Lösungen Es gibt zu den Schwächen jedes Themas unterschiedliche Ursachen (vgl. [3]). In der Folge werden nur die häufigsten Ursachen und deren Lösungen themenübergreifend aufgeführt. Tabelle 5: Ursachen und Lösungen der Schwachstellen Nr. Ursache Lösung 1 Fehlendes Datenmodell Einführen von Produktions-Datenmodell oder minimalem Geodatenmodell des Bundes (MGDM) 2 Überführung der analogen Pläne in Prozesse definieren (siehe Kapitel 2.) digitale Geobasisdatensätze gemäss Datenmodellen 3 Fehlende Daten 4 oder Flächendaten 1. Klären ob, eine flächenhafte digitale Erfassung der Geobasisdaten sinnvoll wäre, um dadurch den vollen Nutzen im ÖREBK entfalten zu können 2. Digitalisierung des Geobasisdatensatzes planen und realisieren 4 aus Sicht des ÖREB-Katasters DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 9 / 19

10 4 Sicherheit 4.1 Datensicherheit Die Datensicherheit muss für die ganze Prozesskette (Produktion, Publikation) gewährleistet sein. Für digitale Geobasisdaten bedeutet dies, dass ein Datensicherheitskonzept vorliegen muss, welches unter anderem auch Szenarien für ein Mehrgenerationen-Backup enthält. Die Geobasisdaten der Bundes- und Kantonsthemen unterliegen den verwaltungsinternen Standards der Datensicherheit. Die Verantwortung für die Datensicherheit liegt beim Datenherrn. Die kommunalen Themen sind häufig ausgelagert (z.b. Geometerbüros) und zwischen der Gemeinde und dem Auftragnehmer sind keine Datensicherheitsstandards festgelegt. Die Nachführungsgeometer müssen für die Daten der amtlichen Vermessung (Referenzdaten) die Schweizer Norm für die Datensicherung (SN ) anwenden. Sie wenden diese Norm in der Regel auch für die weiteren GIS-Daten wie Nutzungsplanung, etc. an. Die Datensicherheit der genehmigten analogen Pläne wird durch die entsprechenden Datenherren gewährleistet. Allgemein handelt es sich bei den Daten der ÖREBK-Themen um aktuelle Daten mit hoher Qualität. Zudem erfolgt die Bereitstellung der Daten in einem besonders gesicherten Verfahren (siehe [4]). Bei den Daten der amtlichen Vermessung ist die qualitative Sicherheit hochgeschrieben. Dies gilt auch für die Übernahme der Daten vom Produktions- ins Publikationssystem. Der ÖREB-Kataster kann von dieser qualitativ hochwertigen Überführung profitieren, indem Synergien, Know-how und technische Lösungen genutzt werden. Die Datensicherheit für das Projekt ÖREB-Kataster ist insofern kein Problem, weil es sich beim Projekt um die Publikation von Daten handelt. Zudem werden sehr wahrscheinlich keine originären Daten, sondern Duplikate publiziert. 4.2 Datenschutz Der Bericht zum Rahmenmodell [5] für den ÖREB-Kataster sagt zum Datenschutz folgendes: Die im Rahmenmodell definierten Datenmodelle definieren keine Personendaten. Der Inhalt der Rechtsvorschriften muss die Eigentumsbeschränkungen beschreiben. Gemäss GeoIG (Art. 8 Abs. 1) ist es Sache der zuständigen Stelle, den Inhalt der Rechtsvorschrift- Dokumente Datenschutz konform aufzubereiten. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 10 / 19

11 5 Zukünftige Entwicklung 5.1 Bereitschaft zu Veränderungen Die Bereitschaft bei den Gemeinden, kantonalen Stellen, Bundesämtern sowie Planungsund Geometerbüros zu Veränderungen der Prozesse ist Voraussetzung für die Einführung des ÖREB-Katasters. Da diese Bereitschaft bei eingespielten Abläufen, Verfahren und Prozessen jeweils nicht allzu gross ist, sind allenfalls auch gesetzliche Vorgaben zu erarbeiten oder finanzielle Anreize zu schaffen. Damit kann zwar ein gewisser Druck ausgeübt werden, trotzdem ist es sehr wichtig, durch grosse und rasche Sensibilisierung, Schulung und das Aufzeigen des Nutzens des Katasters diese Bereitschaft auf dem freiwilligen Weg herbeizuführen. 5.2 Anforderungen an die Datenproduktion Für den ÖREB-Kataster respektive in den Prozessen der Datenproduktion und nachführung, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Geobasisdaten (GBD) und Rechtsvorschriften (RV) müssen digital vorhanden und in die Transferstruktur des Rahmenmodells überführt sein. Digitale Geobasisdaten müssen den rechtskräftigen Daten und Plänen entsprechen. Analoge Pläne müssen aus den digitalen Datensätzen abgeleitet werden. Die Rechtsgrundlagen, Verfahren und Prozesse sind entsprechend anzupassen. GBD und RV müssen vollständig und aktuell sein. Das ÖREBK-System muss eine hohe Verfügbarkeit aufweisen. Diese Liste enthält nur eine Auswahl an Anforderungen und ist keineswegs vollständig. Die Einführung des ÖREB-Katasters ist nur möglich, wenn in den Prozessen Veränderungen vorgenommen werden. 5.3 Kritische Erfolgsfaktoren Die Einführung des ÖREB-Katasters soll auch als erfolgreich gelten, wenn nicht alle vorgesehenen 17 Themen integriert sind. Der Entscheid, welche ÖREBK-Themen bei der Betriebsaufnahme der 1. Etappe ( ) tatsächlich den Kataster ausmachen, muss in der Arbeitsgruppe Bund-Kantone besprochen werden. Der Bund entscheidet schliesslich, welche Bundesthemen bei der Inbetriebnahme des Katasters Bestandteil des Katasters sein werden und welche nicht. Bei den kantonalen/kommunalen Themen legt die Programmvereinbarung mit den Kantonen verbindlich festlegt, was die Kantone zu liefern haben. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 11 / 19

12 6 Handlungsbedarf 6.1 Schlussfolgerung der Situationsanalyse Die Situationsanalyse zeigt, dass zurzeit die Anforderung an die Vollständigkeit der Datenbestände der 17 ÖREBK-Themen nicht gegeben ist. In der ersten Etappe wird der ÖREB-Kataster in den Gebieten der Pilotkantone eingeführt. Für die Themen des Bundes spielt die Etappierung keine Rolle, da die Daten zentral (bei Bundesämtern) verwaltet werden und die Vollständigkeit unabhängig vom Pilotgebiet erarbeitet wird. Die Bundesthemen sollen themenweise in den ÖREB-Kataster der Kantone eingefügt werden, sobald ein Thema vollständig (digital, flächendeckend, in der Transferstruktur (inkl. WMS-Dienst und PDFs)) vorhanden ist. Die Erarbeitung der Produktionsprozesse bis hin zur Bereitstellung der Transferstruktur liegt bei den zuständigen Stellen des Bundes. Das Thema muss von dieser Stelle für die Integration in den ÖREB-Kataster aller Kantone freigegeben werden. Für die erste Etappe gehen wir vom heutigen Standpunkt aus, dass 6 der 10 Themen integriert werden können. Die definitive Auswahl muss von der Arbeitsgruppe Bund Kantone und den zuständigen Bundesstellen festgelegt werden (Kapitel 8). Die ÖERBK-Themen des Bundes werden betreffend Empfehlung zur momentanen Aufnahme in den Kataster für die 1. Etappe ( ) folgendermassen klassiert: Themen (6), welche gemäss den Vorgaben (GeoIV) in den ÖREB-Kataster aufgenommen werden sollen: 88.1 Nationalstrassen: Baulinien Flughafen: Projektierungszonen, Flughafen: Sicherheitszonenplan bei Flughäfen, Kataster belastete Standorte: Militär, Kataster belastete Standorte: zivile Flugplätze, Kataster belastete Standorte: öffentlicher Verkehr Themen (4), welche entgegen den Vorgaben (GeoIV) voraussichtlich nicht aufgenommen werden können: 87.1 Nationalstrassen: Projektierungszonen Eisenbahn: Projektierungszonen 97.1 Eisenbahn: Baulinien Flughafen: Baulinien 5 Im Rahmen des geplanten Datenkonzepts 6 wird die Grundlage für den verbindlichen Entscheid erarbeitet, welche ÖREBK-Themen bei der Inbetriebnahme des Katasters Bestandteil des Katasters sein werden und welche nicht. 6.2 Allgemeine Massnahmen Geobasisdaten (GBD) modellbasiert zu verwalten, setzt voraus, dass Datenmodelle definiert und gesetzliche Vorschriften für die zwingende Erfassung vorhanden sind. Zudem sollen Anleitungen erläutern, wie die Modelle zu verstehen und inhaltlich anzuwenden sind. Aus heutiger Sicht ist es zwingend, dass die digitalen Geobasisdaten Bestandteil der Genehmigung werden und Rechtskraft besitzen. Dies herbeizuführen bringt eine grundsätzli- 5 Auch wenn es derzeit keine Daten gibt, kann es zukünftig solche Objekte geben. 6 Das Datenkonzept ist das Ergebnis des Schwergewichtsprojekt BE-02 Konzept Verknüpfung der Datenmodelle der ÖREBK-Themen mit dem ÖREBK-Rahmenmodell. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 12 / 19

13 che Veränderung von etablierten Prozessen und Abläufen mit sich. Dies ist zwar nicht anders möglich, denn mit analogen rechtskräftigen Plänen kann kein digitaler Kataster aufgebaut werden, aber für die erste Etappe muss damit umgegangen werden können. Folgende Massnahmen (Tabelle 6) sind keineswegs vollständig und werden während der Erarbeitung der verschiedenen Arbeitspakete des ÖREBK-Projekts des Kantons Bern laufend erweitert. Tabelle 6: Allgemeine Massnahmen Nr. Massnahme 1 Gesetzliche Grundlagen erarbeiten, insbesondere für die Überführung der Rechtskraft von den Originalplänen auf die Geobasisdaten gemäss ÖREBV Art. 5 Abs Einführung von Datenmodellen und Verknüpfung von Geobasisdaten und Rechtsvorschriften für die Strukturierung gemäss Transferstruktur 3 Sicherstellung der Datenflüsse von der Produktion zum Transfermodell 4 Einführung eines einheitlichen Meldewesens für die Nachführung der Geobasisdaten und Rechtsvorschriften. 5 Definition der Nachführungsprozesse, inkl. Überprüfung, Vereinheitlichung 6 Synchrone Publikation von rechtskräftigen Geobasisdaten in allen Pilot-Kantonen und anderen Publikationsplattformen (benötigt Prozessdefinition und Meldewesen) 6.3 Spezifische Anforderungen Neben den allgemeinen Massnahmen (Tabelle 6) sind zusätzlich noch Anforderungen technischer und organisatorischer Natur zu berücksichtigen (Tabelle 7). Tabelle 7: Anforderungen Technische Anforderungen 1 Die in der Transferstruktur bereitgestellten Daten (XML-Datei oder z.b. WFS-Dienst) müssen öffentlich und zuverlässig (angemessene Performance und Verfügbarkeit 7 ; immer gleiche URL; maschinenlesbar) abgerufen werden können. 2 WMS-Dienste: Der WMS-Dienst des rechtsgültigen Geobasisdatensatzes muss zeitgleich (synchron) mit der Freigabe der Transferstruktur verfügbar sein. Der in der Transferstruktur referenzierte WMS-Dienst ist öffentlich zugänglich. Der in der Transferstruktur referenzierte WMS-Dienst hat eine angemessene Performance und Verfügbarkeit (s. oben). (Wahrscheinlich braucht es eine Art SLA.) 3 Rechtsvorschriften-Dokumente: Die in der Transferstruktur referenzierten Rechtsvorschriften-Dokumente sind öffentlich zugänglich. Die in der Transferstruktur referenzierten Rechtsvorschriften-Dokumente sind zuverlässig (angemessene Performance und Verfügbarkeit (s. oben)) abrufbar. Die in der Transferstruktur referenzierten Rechtsvorschriften-Dokumente sind Datenschutz-konform aufbereitet. Anforderungen an Organisation / Kommunikation / Prozesse 4 Die Daten, die im WMS-Dienst dargestellt werden, müssen jederzeit identisch sein mit den Daten, die via Transferstruktur übermittelt werden. Für beide muss ein identischer Publikationszeitpunkt existieren. 5 Die zuständige Stelle Bund muss die Bestätigung der Anerkennung gemäss ÖREBKV Art. 6 der in der Transferstruktur vorliegenden Daten ausstellen und übermitteln / bereitstellen. 7 Als Vorgabe kann die Verordnung 976/2009 der EU betreffend Netzdienste (gehört zur INSPIRE- Richtlinie) dienen. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 13 / 19

14 6 Es braucht ein geordnetes Meldewesen zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und den Katasterorganisationen des Kantons. Die zuständigen Stellen des Bundes müssen Datenaktualisierungen ankündigen. Es braucht auch Rückkoppelungsmöglichkeiten, wenn z.b. die Katasterorganisationen der Kanton bei der formellen Prüfung der gelieferten Daten (Geodaten/Rechtsvorschriften) Fehler feststellen. 7 Nachführung/Aktualisierung: die Geodaten/Rechtsvorschriften-Dokumente müssen nach Eintritt der Rechtskraft so schnell wie möglich in der Transferstruktur bereitgestellt werden. Fixe Aktualisierungs-/Nachführungszyklen (z.b. nur 1x pro Jahr) erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 14 / 19

15 Situationsanalyse 7 Übersicht Die Quelle dieser Zusammenstellung (Tabelle 8) stammt aus den ursprünglich versandten Fragenkataloge vom November 2011 [8]. Tabelle 8: Zusammenfassung der Fragenkataloge der ÖREBK-Themen des Bundes Nr. Thema Zuständige Stelle Geobasisdaten, Inhalt Rechtsvorschriften als PDF Rechtskraft 87 Nationalstrassen: Projektierungszonen Datenverwaltungsstelle ASTRA Keine Daten MGDM 103 wird benutzt ASTRA Digital, flächendeckend bis Ende 2012 Datenmodell Produktionssystem Nachführung Nutzung Fazit Keine Aufnahme für 1. Etappe MISTRA internes Laufend, ca. 50 Intranet Web Aufnahme Strassenmanagement Mutationen/Jahr Applikation sobald vom Bund Infosystem (MISTRA) zur Verfügung gestellt 88 Nationalstrassen: Baulinien - Originalplan ASTRA Provisorisches internes Datenmodell; MGDM in Arbeit 96 Eisenbahn: Projektierungszoneme BAV Keine Daten Keine Aufnah- für 1. Etappe 97 Eisenbahn: Baulinien BAV Keine Daten Keine Aufnahme für 1. Etappe 103 Flughafen: Projektierungszonejekte Projektie- vor (auch in bei allfälligen für Kanton Bern) BAZL Digital, 2 Flächenob- Digital genehmigter BAZL MGDM liegt GIS-System Sehr selten, nur Keine Publikation Aufnahme (leer rungszo- Transferstruk- Änderungen nenplan und tur) Verfügungen 104 Flughafen: Baulinien BAZL Keine Daten Keine Aufnahme für 1. Etappe 108 Flughafen: Sicherheitszonenplan bei Flughäfen 117 Kat. belast. Stand. Militär 118 Kat. belast. Stand. zivilen Flugplätze 119 Kat. belast. Stand. öffentlichen Verkehrs BAZL Teilweise vektoriell z.t. digital genehmigter Sicherheitszonenplan und Verfügungen VBS Digital, Punkt- und Flächendaten - Definitiver Eintrag im öffentlich zugänglichen Kataster BAZL Digitale Punktdaten - Definitiver Eintrag im öffentlich zugänglichen Kataster BAV Digitale Flächendaten - Definitiver Eintrag im öffentlich zugänglichen Kataster BAZL nein CAD oder GIS- System Extern (magma AG) BAZL BAV Nachführung setzt öffentl. Anhörungsverfahren voraus, kann Jahre dauern nein Access Datenbanken Nach Bedarf mit Nachführungsprozess MGDM in Arbeit MGDM in Arbeit (Lead BAFU) EVA3 Webapplikation Altlast4Web auf Basis PostgreSQL/PostGIS Laufend, nach Bedarf, ca Mutationen/Jahr Internet BAZL >> Flugplätze >> Altlastenkataster täglichwöchentlich. ca Mutationen/Jahr Keine Publikation Geoportal map.geo.admin.ch Aufnahme sobald vom Bund zur Verfügung gestellt Aufnahme sobald vom Bund zur Verfügung gestellt Aufnahme sobald vom Bund zur Verfügung gestellt Aufnahme sobald vom Bund zur Verfügung gestellt Hinweis zu den Themen 87, 96, 97 und 104: Das Fazit lautet zurzeit Keine Aufnahme für die 1. Etappe. Der Entscheid, welche ÖREBK-Themen bei der Betriebsaufnahme der 1. Etappe ( ) tatsächlich den Kataster ausmachen, muss in der Arbeitsgruppe Bund-Kantone besprochen werden. Der Bund entscheidet schliesslich, welche Bundesthemen bei der Inbetriebnahme des Katasters Bestandteil des Katasters sein werden und welche nicht. DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 15 / 19

16 8 Offene Fragen Untenstehend sind offene Fragen an die Bundesämter, welche pro ÖREBK-Thema des Bundes zu beantworten oder in der Arbeitsgruppe Bund-Kantone zu behandeln sind. 1. Meilenstein 1: Wann liegt das gültige ( offizielle ) Datenmodell vor? 2. Welchen Weg zur Bereitstellung der Transferstruktur wählen Sie? Weg A oder B? Weg A: Ausgehend vom Produktions-Datenmodell (= oder die heute aktuelle Datenstruktur) wird über eine Filterfunktion die Transferstruktur generiert. Abbildung 1: Architekturhinweise zur Erstellung der Transferstruktur, Folie 42 [7] Weg B: Das Produktions-Datenmodell wird zuerst in das MGDM (minimale Geodatenmodell des Bundes) überführt. Ausgehend vom MGDM wird die Transferstruktur erzeugt. Abbildung 2: Architekturhinweise zur Erstellung der Transferstruktur, Folie 42 [7] 3. Mit welchem Werkzeug oder welcher Software erzeugen Sie die Filterfunktion (FME, Entwicklung eines Filters, etc.) um die Transferstruktur zu generieren? 4. Wann beginnen Sie mit der Bereitstellung der Transferstruktur, inkl. WMS-Dienst und Rechtsvorschriften-Dokumente? 5. Meilenstein 2: Wann können Sie uns (Pilotkantone der 1. Etappe) einen Testdatensatz in der Transferstruktur (inkl. WMS-Dienst und Rechtsvorschriftendokumente) zur Verfügung stellen? [Rahmenbedingung des Kantons Bern: 1. Juni 2013] DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 16 / 19

17 6. Meilenstein 3: Wann können Sie die definitiven Daten in der Transferstruktur (inkl. WMS-Dienst und Rechtsvorschriftendokumente) liefern? [Rahmenbedingung des Kantons Bern: 1. Oktober 2013] 7. Wie übermitteln Sie die Transferstruktur - Datei-basiert oder Dienste-basiert (z.b. WFS-Dienst)? In welchem Format stellen Sie die Transferstruktur zur Verfügung (z.b. Interlis 2 Transferformat oder andere)? 8. Welche ÖREBK-Themen des Bundes werden bei der Einführung des ÖREB-Katasters der 1. Etappe gemäss Anforderungen (Transferstruktur, etc.) definitiv nicht zur Verfügung stehen? DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 17 / 19

18 9 Vorgehen und Terminplan bis 2013 Folgende Aufgaben (Tabelle 9) beziehen sich auf die formulierten Fragen in Kapitel 8 und fliessen in das Schwergewichtsprojekt BE-02 Konzept Verknüpfung der Datenmodelle der ÖREBK-Themen mit dem ÖREBK-Rahmenmodell ein (Datenkonzept). Bitte beachten Sie die aufgeführten Termine und liefern Sie Ihre Ergebnisse an Francesco Siragusa (FS): mailto:francesco.siragusa@bve.be.ch und Manuela Catalini (Ca) mailto:manuela.catalini@bve.be.ch. Tabelle 9: Aufgaben und Termine Aufgaben Termine Wer? Stellungnahmeverfahren des vorliegenden Berichts 26. März 2012 ASTRA BAV BAZL VBS Versand des definitiven Berichts Schwergewichtspro- 3. April 2012 Ca jekt BE-01 an die Pilotkantone, Etappe 1 Lieferung eines Terminplanes (Entwurf / Stand der Arbeiten) mit mindestens den Meilensteinen 1-3 gemäss Kapitel 8. Präsentation der Zwischenergebnisse aus dem Schwergewichtsprojektes BE-02 (Zwischenbericht) Lieferung des definitiven Terminplanes mit den Meilensteinen 1-3 und Lieferung der Ergebnissen gemäss Kapitel 8. Präsentation des Schlussberichts des Schwergewichtsprojektes BE Mai 2012 ASTRA BAV BAZL VBS 28. Juni 2012 FS / Ca Sitzung Agr Bund-Kantone 15. Oktober 2012 ASTRA BAV BAZL VBS 15. November FS / Ca 2012 Sitzung Agr Bund-Kantone DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 18 / 19

19 Dokument-Protokoll Datum Version Beschreibung der Version v1a Version für Stellungnahme Bundesämter ASTRA, BAV, BAZL, VBS (Kanton Bern: Ursprungsversion V4B) v2 Input ASTRA, BAZL und BAV aufgenommen >> Definitive Version für Pilotkantone Prüfung Version Stelle Datum Visum Bemerkungen Genehmigung Version Stelle Datum Visum Bemerkungen DOCP-# v2-_Situationsanalyse_BE-01_Schwergewichtsprojekt.DOC 19 / 19

Telefon 031 633 33 42 / 031 633 33 20 e-mail manuela.catalini@bve.be.ch / francesco.siragusa@bve.be.ch ÖREBK_BE AP-D-01

Telefon 031 633 33 42 / 031 633 33 20 e-mail manuela.catalini@bve.be.ch / francesco.siragusa@bve.be.ch ÖREBK_BE AP-D-01 BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION des Kantons Bern Amt für Geoinformation Reiterstrasse 11 3011 Bern Telefon 031 633 33 42 / 031 633 33 20 e-mail manuela.catalini@bve.be.ch / francesco.siragusa@bve.be.ch

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