Info- Veranstaltung Neu- Venedig
|
|
- Thilo Bach
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Google J.L.
2 Info-Veranstaltung der Vereinten Stimme für Neu- Venedig Themenschwerpunkte: am von 15 bis 17 Uhr im Vereinsheim der Wasserfreunde Neu- Venedig 1. Bebauungsplan XVI-21 Neu- Venedig 2. Hochwasserschutz / Revitalisierung der Müggelspree 3. Kanalsanierung in Neu- Venedig, Gründung eines Wasserverbandes 4. Ufer-/ Steganlagenkonzeption des Bezirks 5. Fragen, Anregungen und Hinweise 6. Weiteres Vorgehen
3 1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig
4 1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig
5 1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig Berliner Wassergesetz (BWG) FÜNFTER TEIL Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, Sicherung des Wasserabflusses Abschnitt I Anlagen in und an oberirdischen Gewässern 62* Genehmigung (1) Anlagen in Gewässern sind Anlagen, die sich ganz oder teilweise in, unter oder über dem Gewässer befinden. Anlagen an Gewässern sind Anlagen, die sich bei Gewässern erster Ordnung in einem Abstand bis zu 10 m und bei Gewässern zweiter Ordnung in einem Abstand bis zu 5 m von der Uferlinie landeinwärts befinden. (2) Die Errichtung, der Betrieb oder die wesentliche Veränderung von Anlagen in und an oberirdischen Gewässern bedarf der wasserbehördlichen Genehmigung, bei Sportbootsstegen sowie Anlagen in und an stehenden Gewässern zweiter Ordnung der Genehmigung des örtlich zuständigen Bezirksamtes; bei Anlagen der Sport- und Freizeitschifffahrt ohne Umschlag wassergefährdender Stoffe einschließlich Sportbootsstegen bedarf nur die Errichtung oder wesentliche Veränderung der Genehmigung. Sportbootsstege sind Einrichtungen zum Befestigen von Sportbooten, die von Einzelpersonen, Vereinen oder gewerblichen Unternehmen genutzt werden; hierunter fallen sowohl Einzel- als auch Sammelsteganlagen. Ausgenommen sind Anlagen, die einer sonstigen wasserbehördlichen Zulassung auf Grund des Wasserhaushaltsgesetzes oder dieses Gesetzes bedürfen. Bei Anlagen an Gewässern ist eine wasserrechtliche Genehmigung nicht erforderlich, wenn die Anlagen nach dem Bauordnungsrecht einer Genehmigung, Zustimmung oder Erlaubnis bedürfen oder anzeigepflichtig sind. Die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen der Naturschutzbehörden auf der Grundlage einer nach den 18 bis 26 a des Berliner Naturschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnung erfolgt im Einvernehmen mit der nach 85 zuständigen Behörde.
6 1. B-Plan XVI-21 Neu- Venedig Verwaltungsgericht Berlin, AZ.: VG 13 K vom :......
7 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
8 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
9 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
10 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
11 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
12 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
13 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
14 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
15 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
16 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
17 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
18 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
19 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
20 2. Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree
21 3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes GdW Google
22 3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes
23 3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes
24 3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes
25 3. Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes
26 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks
27 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Bestandsanalyse:
28 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks
29 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Zur Kapazitätsauslastung von Steganlagen Bei der Bestandsanalyse der im Untersuchungsraum anzutreffenden Bootsliegeplätze, Steganlagen und Sammelsteganlagen ist im Wesentlichen Bezug genommen worden auf die flächendeckende Kartierung der Gutachter MEDIA MARE für die Senatsverwaltung für Wirtschaft. Aufgrund Ihrer Analysen wurde von einer durchschnittlichen Leerstandsquote von 15 % im Berliner Durchschnitt, von lediglich 4,5 % für Treptow-Köpenick ausgegangen.... Als Fazit aus der Situation zur Leerstandsentwicklung kann für den Bezirk Treptow-Köpenick als traditionelles Wassersportgebiet gelten, dass die weitere Entwicklung des Wassersports, insbesondere der Sportbootliegeplätze, gegen den Berliner Trend sehr schwach nach oben tendiert, da auch 15 Jahre nach der Wiedervereinigung die Westberliner Nutzungsdichten noch nicht erreicht sind.
30 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Steganlagenkonzeption 5.1 Entwicklungsleitbild Schwerpunktbildung und Nutzungszonierung Nachhaltiger Umweltschutz und Umweltvorsorge Einfügungsgebot (Städtbaulich, verkehrlich, gestalterisch und ökologisch) Qualität vor Quantität Angebotsvielfalt bei gegenseitiger Rücksichtnahme Öffentlichkeit/zentraler Stellenwert der Ufer für die Erholungsvorsorge Kooperations- und Informationsprinzip Soziale Ausgewogenheit/Stufenkonzept
31 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Steganlagenkonzeption: Neu Venedig Kurzcharakteristik und Entwicklungsziele: Landschaftsräumliche Lage im Berliner Urstromtal. Neu Venedig ist ein Siedlungsensemble, das von zahlreichen Kanälen durchzogen wird und daraus seine besondere Attraktivität ableitet. Charakteristisch sind Einfamilien- und Wochenendhäuser mit privaten Bootsliegeplätzen, die auf Grund der Enge der Kanäle zu-meist als kleine Häfen ausgeprägt sind. Gewässer II. Ordnung. Die geringe Ausdehnung der Kanäle bedingt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen der Gewässerökologie; damit verbunden sind hohe Anforderungen an die Umweltverträglichkeit vorhandener und geplanter Nutzungen; nach dem Landschaftspro-gramm hat der Schutz von Arten feuchter und nasser Standorte Priorität. Die Anzahl der Liegeplätze beträgt insgesamt 615. Bei den Liegeplätzen handelt es sich fast ausschließlich um private Stege. Die Ufer sind fast ausschließlich nicht öffentlich zugänglich. Hohe Anforderungen an den Grundwasserschutz bedingt durch hohe Grundwasserstände, fehlende Deckschichten und damit eine sehr hohe Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit, zudem unmittelbar angrenzendes Trinkwasserschutzgebiete. Vorrangfunktionen: Vorrangfunktion Wassersport im gesamten Verlauf der Kanäle (unter Berücksichtigung der Belange von Biotop- und Ressourcenschutz sowie der landseitigen Erholungsvorsorge und des Landschaftsbildes) Erhalt der als Häfen ausgeprägten privaten Liegeplätze. Private Einzelsteganlagen sind in Sammelsteganlagen umzuwandeln und zu verlagern
32 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks
33 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks
34 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks
35 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzeption Leitbilder und Leitlinien 1. Schaffung durchgehender uferbegleitender Grünzüge und Sicherung deren Erreichbarkeit 2. Balance der vielfältigen Nutzungsstruktur 3. Vernetzung von besonderen Orten entlang der Gewässer 4. Erhalt und Entwicklung von Gewässerrandstreifen 5. Sicherung und Entwicklung Biotopverbund 6. Zielkonforme Bündelung von materiellen und personellen Ressourcen im Bezirk sowie effektives Flächenmanagement
36 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzeption: Entwicklungsziele und Maßnahmen
37 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzeption: Entwicklungsziele und Maßnahmen
38 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Uferkonzept: Handlungsperspektiven und -prioritäten nach Gewässerabschnitten
39 4. Ufer- und Steganlagenkonzeption des Bezirks Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz NatSchGBln) in der Fassung vom 29. Mai 2013, ABSCHNITT 2 Schutz und Pflege des Röhrichtbestands 29 Allgemeine Vorschriften (2) Als Röhricht im Sinne dieses Abschnitts geschützt sind: 1. Bestände von Schilf (Phragmites australis), beider Rohrkolbenarten (Typha angustifolia und Typha latifolia) und der Gemeinen Teichbinse (Schoenoplectus lacustris) sowie weitere krautige oder grasartige Pflanzen, wenn diese am Ufer mit den anderen genannten Arten eine Lebensgemeinschaft bilden, 2. die durch Hinweisschilder, Schutzvorkehrungen oder in sonstiger Weise gekennzeichneten Röhrichtanpflanzungsgebiete sowie 3. der den in Nummer 1 genannten Arten vorgelagerte oder allein vorkommende Schwimmblattpflanzengürtel; als Schwimmblattpflanzen im Sinne dieses Gesetzes gelten die Teichrose (Nuphar lutea), die Seerose (Nymphaea alba) und die Krebsschere (Stratiotes aloides). 31 Verbotene Handlungen (5) Die ordnungsgemäße Nutzung der am 31. Dezember 2003 bestehenden Anlagen in und an Gewässern bleibt von den Verboten des Absatzes 1 Nr. 1 unberührt, solange und soweit deren Betrieb nicht nach anderen Rechtsvorschriften rechtswidrig ist.
40 5. Fragen, Anregungen und Hinweise Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
41 5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.1 Bebauungsplan XVI- 21 Neu- Venedig Maß der baulichen Nutzung: 60 m² + 30 m² = 90 m² (gem. NVO) -Terrasse/ offene Laube: 15 m² -Bootsschuppen/ -port: 20 m² -Geräteschuppen: 10 m² -Abwassergrube: 4 m² -Hauswasseranlage: 4 m² -Pkw- Stellplatz: 15 m² Summe: 68 m² 90 m² = 22 m² (Wohnfläche) - Erhalt der Eigenart von Neu- Venedig an allen Kanälen wäre wünschenswert gewesen, allerdings unter Berücksichtigung heutiger Mindeststandards - Überdachte Bootsliegeplätze und Dauerbewohner gehören zu Neu- Venedig - Wunsch nach mehr und besserer Beteiligung der Bürger/ Betroffenen vor Festlegung des B-Plan
42 5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.2 Hochwasserschutz/ Revitalisierung der Müggelspree - Zweifel an den Grundlagen zur vorläufigen Sicherung der Überschwemmungsgebiete - Wunsch nach mehr Informationen/ Dialog bevor man solche Festlegungen trifft - Einklang zwischen Mensch und Natur
43 5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.3 Kanalsanierung/ Gründung eines Wasserverbandes - Grundsätzlich wird die Gründung eines Wasserverbandes zum Erhalt der Kanäle begrüsst, aber z.t. nur wenn die Beschränkungen zur Nutzung der eigenen Grundstücke (ÜSG und B-Plan) gelockert werden. - Wunsch nach mehr Informationen im Vorfeld der Gründung - Wunsch nach Verlängerung der Frist ( ) in die Sommermonate
44 5. Fragen, Anregungen und Hinweise 5.4 Ufer-/ Steganlagenkonzeption des Bezirks - Die Kanäle in Neu- Venedig eignen sich nicht für Sammelsteganlagen - Aufnahme von Neu- Venedig in die Uferkonzeption (öffentlicher Uferbereich im Finkenweg, Ausweisung eines max. 5m breiten, nicht öffentlichen, uferbegleitenden Grünstreifens an den Kanälen - Untersuchungen zur Schaffung eines zusätzlichen öffentlichen Uferzugang ( Wassergasse ) am Rialtoring zwischen Grünanlage Neuer Krug und Grenzweg wird unter Hinweis, dass im Umkreis von 500m nur Wassergrundstücke liegen, als unnötig angesehen - Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur Uferkonzeption im Winter ( ) wird als ungünstig angesehen
45 6. Weiteres Vorgehen Nächster Termin: bis Themenschwerpunkt: Informationsveranstaltung Gründung eines Wasserverband Neu- Venedig Sprechstunde des Bürgerverein findet an jedem 1. Sonnabend im Monat (nächste: am ) von 11:00 bis 12:00 Uhr im Zweiblum (ab Mai wieder gemeinsam mit GdW im Vereinsheim) statt.
STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn
STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt
MehrTagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz
Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Raumordnung und Hochwasser Referent: 1 VORBEMERKUNG "Es geht um sehr
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
MehrOrtssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992
Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrNachhaltigkeit. 36 Prozent können spontan nicht sagen, was sie mit Nachhaltigkeit verbinden. Assoziationen mit dem Begriff Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit Datenbasis: 1.008 Befragte Erhebungszeitraum: 23. bis 25. Januar 2012 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: Wissenschaftsjahr 2012 Zukunftsprojekt Erde/BMBF Auf
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrEnergienetz Elbmarsch - Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch
Der Förderverein Energienetz Elbmarsch Förderverein für eine Energiewende in der Elbmarsch ist eine dem Gemeinnutz verpflichtete überparteiliche Initiative. Viele engagieren sich bereits, jede/r ist herzlich
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrBrauche ich noch eine Baugenehmigung?
Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrGesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.
Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrEntwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September 2015. Axel Merschky, BP-LWTG
Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes Hannover im Axel Merschky, BP-LWTG Folie 1 BP-LWTG Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG Maßregelvollzugsgesetz
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrQualitätsbereich. Mahlzeiten und Essen
Qualitätsbereich Mahlzeiten und Essen 1. Voraussetzungen in unserer Einrichtung Räumliche Bedingungen / Innenbereich Für die Kinder stehen in jeder Gruppe und in der Küche der Körpergröße entsprechende
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
MehrStand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits
Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrVerband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU
Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrKieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Kieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
MehrAnhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V.
Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien Projekttitel: Projektträger: Kriterium mit Punktebewertung von 0 bis 3 (0 Punkte, wenn Kriterium nicht erfüllt) P = Pflichtkriterium F = Fakultatives Kriterium
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrFort- und Weiterbildung beim MDR
DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und
MehrVorsorgetrends 2012 Österreich
Vorsorgetrends 2012 Österreich Eine Studie von GfK-Austria im Auftrag der s Versicherung, Erste Bank & Sparkasse Wien, 5. Juni 2012 Daten zur Untersuchung Befragungszeitraum Mai 2012 Grundgesamtheit Bevölkerung
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrVorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.
Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.
MehrEttinger Frühlingserwachen 2014: Rückblick
Ettinger Frühlingserwachen 2014: Rückblick Folie 1 1. Ettinger Frühlingserwachen: Motivation Gewerbe und Detaillisten spannen zusammen und machen gemeinsam auf sich aufmerksam. Die eigene Leistungsfähigkeit
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrFlüchtlingshilfegesetz (FlüHG)
Flüchtlingshilfegesetz (FlüHG) FlüHG Ausfertigungsdatum: 15.07.1965 Vollzitat: "Flüchtlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 6a
Mehr.DXIPlQQLVFKHV5HFKQHQ =LQVUHFKQHQ. Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ"
=LQVUHFKQHQ Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ" =LQV =LQVVDW]=LQVIX =HLW -DKU 0RQDW der Preis für die Nutzung eines Kapitals während einer bestimmten
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrPerspektivenpapier Neue MedieN für innovative der Wert gemeinsamen HaNdelNs formate NutzeN WisseNscHaft im ÖffeNtlicHeN raum
Perspektivenpapier Wissenschaft im Öffentlichen Raum Zwischenbilanz und Perspektiven für das nächste Jahrzehnt November 2009 Wissenschaft im Öffentlichen Raum Zwischenbilanz und Perspektiven für das nächste
MehrBebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrAblauf bei der Synchronisation und Sortierung von Dateien aus mehreren Kameras
Ablauf bei der Synchronisation und Sortierung von Dateien aus mehreren Kameras Dieser Abgleich ist immer dann nötig, wenn mit verschiedenen Kameras fotografiert und vorab vergessen wurde, die Aufnahmezeit
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrLeit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten
MehrBürger fordern mehr Investitionen in die Infrastruktur
Allensbacher Kurzbericht 21. Mai 201 Bürger fordern mehr Investitionen in die Infrastruktur In der Bevölkerung setzt sich zunehmend die Überzeugung durch, dass in Deutschland in den letzten Jahren zu wenig
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
Mehrimpact ordering Info Produktkonfigurator
impact ordering Info Copyright Copyright 2013 veenion GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der veenion GmbH reproduziert, verändert
MehrS a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)
Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)
MehrPflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrDer Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)
MehrEin Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz
Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz hilft Kindern von Ausländern und Aussiedlern, die deutsche Sprache zu erlernen. Das besondere hierbei ist, dass die betreuten Kinder in ihrer eigenen
MehrPflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
MehrBerücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten
Rechtsanwalt Dr. Bernd Thyssen Hafen in der Stadt - Hafenentwicklung und Lärmschutz Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten Problemstellung
MehrFair-Fairer-Hamburg? Impulsvortrag zur Podiumsdiskussion
Fair-Fairer-Hamburg? Impulsvortrag zur Podiumsdiskussion Prinzipien des Fairen Handels Handel wird als eine Partnerschaft angesehen, die auf Dialog, Transparenz und Respekt basiert Förderung marginaler
Mehr9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.
1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrZwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
Mehrzwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und
Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrMenschen und Natur verbinden
Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?
MehrHansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R
Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:
MehrElternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg
Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:
MehrPflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz
Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrCodex Newsletter. Allgemeines. Codex Newsletter
Newsletter Newsletter Dezember 05 Seite 1 Allgemeines Newsletter Mit diesem Rundschreiben (Newsletter) wollen wir Sie in ca. zweimonatigen Abständen per Mail über Neuerungen in unseren Programmen informieren.
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrErgebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor?
Ergebnisse der forsa-umfrage: Wie stellt sich der Autokunde den Vertrieb der Zukunft vor? Untersuchungsziel Ziel der Untersuchung war es zu ermitteln, worauf die Autofahrer beim Kauf eines Autos besonderen
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrMUSTER-IT-SICHERHEITSKONZEPTE DER EKD
KONFORMITÄTSBESTÄTIGUNG MUSTER-IT-SICHERHEITSKONZEPTE DER EKD Version 1.0 Datum: Mittwoch, 30.07.2014 Kunde: EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND (EKD) INHALTSVERZEICHNIS 1 ERGEBNISZUSAMMENFASSUNG 2 1.1
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014
ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrAspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von. Sportboothäfen im Zeichen des demografischen Wandels
Aspekte zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Sportboothäfen im Zeichen des Vortrag von Frank Engler hanseboot 4. November 2011 Vom März 1997 bis Ende 2010: Geschäftsführer der Sporthafen Kiel GmbH
MehrPowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten
PP.002, Version 1.1 07.04.2015 Kurzanleitung PowerPoint 2010 Mit Folienmastern arbeiten Der Folienmaster ist die Vorlage für sämtliche Folien einer Präsentation. Er bestimmt das Design, die Farben, die
MehrDeutscher Sparkassen- und Giroverband. Emnid-Umfrage Vermögensbildung für alle
s Deutscher Sparkassen- und Giroverband Emnid-Umfrage Vermögensbildung für alle - 2- Zusammenfassung Fragen zur Vermögensbildung und zur finanziellen Absicherung der Zukunft spielen auch in 2001 eine zentrale
MehrVereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28. Vom 18. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 447)
Vereinbarung mit den Reformierten Gemeinden in Frankfurt 28 Kirchengesetz zur Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelisch-Reformierten Stadtsynode Frankfurt
MehrDas Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de
Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
Mehr