Rechtsverbindliches Angebot. (in Worten:... Euro)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsverbindliches Angebot. (in Worten:... Euro)"

Transkript

1 Rechtsverbindliches Angebot Für den ausgeschriebenen städtischen Eigenjagdbezirk E 32 Hohenstein (Bezeichnung des Bezirks) Biete(n) ich/ wir hiermit einen jährlichen Pachtpreis von Euro, zzgl. MwSt. (in Worten:... Euro) je Hektar bejagbarer Fläche, die im Eigentum der Stadt Beverungen steht. Mir/Uns sind die Bedingungen für die Verpachtung der Eigenjagdbezirke der Stadt Beverungen aufgrund der Ausschreibungsunterlagen (Pachtvertrag, Vergabebedingungen) sowie die Agenda 21 Sikawild bekannt und werden hiermit voll anerkannt. Dem Angebot ist als Anlage ein prüffähiges Pachtjagdkonzept beigefügt, das Bestandteil des Angebotes ist. Zur Person werden folgende Angaben gemacht: Name: Name: Vorname: Vorname: Alter: Jahre Alter: Jahre Beruf: Beruf: Anschrift: Anschrift: Straße: Straße: Telefon: Telefon: Auskünfte können eingeholt werden bei: Auskünfte können eingeholt werden bei: Bei Zuschlagserteilung ist beabsichtigt, gemäß 11 der Bedingungen für die Verpachtung der Jagdnutzung der Eigenjagdbezirke der Stadt Beverungen an folgende Person(en) einen Jagderlaubnisschein auszustellen.. (Ort, Datum)... Rechtsverbindliche Unterschrift(en)

2

3 Vergabebedingungen zur Jagdverpachtung mit Vorlage eines Pachtjagdkonzeptes in den Eigenjagdbezirken der Stadt Beverungen Grundsätzliches: Die Jagd auf den Waldflächen der Stadt Beverungen orientiert sich an den waldökologischen Zielen und den Zielen der Agenda 21 Lokalagenda Sikawild als Bestandteil der Biozönose (LSWA). Wildtiere sind Bestandteil der Lebensgemeinschaft Wald und nehmen Einfluss auf die Entwicklung. Daher hat sich die jagdliche Nutzung und speziell die Höhe der Abschüsse und Wildbewirtschaftung unter Beachtung der o. g. Lokalagenda an dem von der Stadt Beverungen gewünschten Zustand der Waldvegetation auszurichten. Zielsetzung der Stadt Beverungen ist der Erhalt bzw. die Schaffung von multifunktionalen und an die standörtlichen Gegebenheiten angepassten Mischwäldern mit einem gesunden, artenreichen und in seiner Dichte für den Lebensraum Wald verträglichen Wildbestand. Außerdem soll der weltweit einzigartige und gefährdete Sikawildbestand im Verbreitungsgebiet mit dem Kerngebiet im Stadtgebiet Beverungen, erhalten, gesichert und gefördert aber auch im Rahmen der ökologisch waldbaulich vertretbaren Wilddichte reguliert werden ( 1 LSWA). Die Vorgaben zum Tierschutz und für ein tier- und wildgerechtes Handeln geben den Rahmen für die Jagdausübung im Stadtwald Beverungen vor. Die tatsächlichen Jagdzeiten sollen auf möglichst kurze Zeiträume beschränkt werden, damit das Wild in der übrigen Zeit seinen natürlichen Lebensrhythmus voll entfalten kann. Auf die Ausbringung von Kirr- und Futtermitteln wird mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen grundsätzlich verzichtet. Die Vorgaben zur Fleischhygiene und zur Unfallverhütung sollen in besondere Weise umgesetzt werden. Vergabeverfahren: Unter den Bietenden wird mittels der Beurteilung des Pachtjagdkonzeptes und des gebotenen Pachtpreises entschieden. Bei Zuschlagserteilung werden die von diesem Bieter im vorgelegten Pachtjagdkonzept dargestellten Sachverhalte im Pachtvertrag fixiert. Verstöße gegen die getroffenen Vereinbarungen können ebenfalls zur Kündigung führen. Interessierte regionale Jäger, die ihren 1. Wohnsitz in einem Radius von 30 KM um Beverungen haben, wird das Recht eingeräumt, in das Gebot einzusteigen, sofern der zur Vergabe ausgesuchte Bewerber außerhalb der regionalen 30 Km-Zone seinen ersten Wohnsitz hat und sie ein Gebot abgegeben haben. Bei mehreren Interessenten erhält der bisherige Pachtinhaber Vorrang, ansonsten entscheidet das Los. Sollte der Zuschlag über diese Regelung erteilt werden, so ist das Pachtjagdkonzept zu übernehmen und umzusetzen.

4 Inhalt des Pachtjagdkonzeptes: Der Bieter soll in dem individuellen Pachtjagdkonzept anhand des beigefügten Vordrucks schriftlich auf folgende Fragestellungen in Bezug auf seine Person, seine jagdlichen Erfahrungen sowie seine jagdbetriebliche Strategie eingehen: - Alter, Anzahl der Jahresjagdscheine - Wohnort, Entfernung zum Revier, - Jagderfahrung (u. a. bereits Jagdpächter o. ä. gewesen, Erfahrung mit wiederkäuendem Schalenwild) - Hundeführer (u.a. Hunderasse und Arbeitsbereich) - Organisation des Jagdbetriebes zur Erreichung des am Zustand der Waldvegetation sowie der Zielsetzung nach der LSWA ausgerichteten Abschussplanes (u. a. Anzahl der Mitjäger, zeitliche Verteilung der Jagdausübung, Einzel- und/oder ggfs. übergreifende Gemeinschaftsjagd, Anzahl und Art der Ansitzeinrichtung, Nachsuchen, Jagdaufsicht) - Beschränkung der tatsächlichen Jagdzeiten auf möglichst kurze Zeiträume - Nutzung vorhandener Dauergrünlandflächen (Wildäsung)

5 Pachtjagdkonzept Anlage zum Gebot vom: von Herrn/Frau: für den Jagdbezirk: Stadt Beverungen Alter: Wohnort: Anzahl Jahresjagdscheine: Entfernung zum Jagdrevier/km: Jagderfahrung/Referenzen: Hundeführer/Hundearbeitsbereich: Beabsichtigte Bewirtschaftung des wiederkäuenden Schalenwildes unter Berücksichtigung des Waldvegetationszustandes: Zusammenarbeit mit der städtischen Forstverwaltung und den zuständigen Behörden: Revieranalyse: Reviereinrichtungen: Ziele der Jagd im Revier: Eigene Vorstellung zur jagdlichen Präsenz und Jagdintensität im Revier : Konkrete Maßnahmen zur Wahrung des Tierschutzes bei der Organisation und Durchführung des Jagdbetriebes: Nutzung/Bewirtschaftung vorhandener Dauergrünlandflächen zur Wildäsung: Ort, Datum Unterschrift

6

7 Jagdpachtvertrag vom über den Eigenjagdbezirk der Stadt Beverungen Jagdbezirk E 32 Hohenstein Zwischen dem Eigenjagdbesitzer Stadt Beverungen vertreten durch Bürgermeister Hubertus Grimm - nachfolgend Verpächter genannt - und 1. Herrn I Frau..., wohnhaft in 2. Herrn I Frau..., wohnhaft in 3. Herrn I Frau..,..., wohnhaft in usw. - nachfolgend Pächter genannt - wird auf Grund der öffentlichen Ausschreibung vom XX.XX.XX folgender Jagdpachtvertrag abgeschlossen: Präambel: Die Jagd in den Eigenjagdbezirken Beverungen dient der vorbildlichen Anpassung der Wildbestände an die Biotopkapazität der Wälder unter Berücksichtigung ökologischer und wildbiologischer Erkenntnisse sowie Belangen des Tierschutzes. Das heißt, dass es Ziel der Wildbewirtschaftung sein muss, die natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten im Stadtwald ohne Schutz zu ermöglichen. Hierbei ist insbesondere auch die Agenda 21 Lokalagenda Sikawild als Bestandteil der Biozönose (LASW) zu berücksichtigen, die die Erhaltung und Bestandssicherung des Sikawildes unterstützt und fördert. Die Erreichung dieser Ziele ist vorrangig erkennbar am Zustand und der Entwicklung der Wald- insbesondere der nachwachsenden Baum-Vegetation sowie eines an die Biotopkapazität angepassten Sikawildbestandes. 1 Vertragsgrundlage 1. Grundlage des Vertrages ist das bei Abschluss des Vertrages geltende Bundesjagdgesetz in Verbindung mit dem ergänzenden Landesrecht. Wird eines dieser Gesetze nachträglich geändert oder aufgehoben und dadurch erheblich die Jagdausübung eingeschränkt oder die Wildschadenersatzpflicht erweitert, können beide Vertragspartner eine einvernehmliche Anpassung des Vertrages an die veränderte Rechtslage verlangen. 2. Sonstige Rechte beider Vertragsbeteiligten bleiben unberührt.

8 3. Die nachfolgenden Vereinbarungen gelten, soweit gesetzliche Vorschriften nicht zwingend oder unabdingbar entgegenstehen. 20 des Vertrages findet Anwendung. 4. Der Forstausschuss der Stadt Beverungen hat als Gremium des Rates der Stadt Beverungen im Rahmen des Agenda 2100-Prozesses in seiner Sitzung am beschlossen, die Agenda 21 Lokalagenda Sikawild als Bestandteil der Biozönose (LASW), Anlage 2, zur Bestandssicherung und Förderung des Sikawildes zu unterstützen und dieser beizutreten. Man hat sich dadurch eindeutig zum Schutz und der Bestandspflege des Sikawildes im Rahmen der ökologisch und waldbaulich vertretbaren Wilddichte verpflichtet und bekannt. 2 Jagdbezirk, Pachtgegenstand 1. Gegenstand des Jagdpachtvertrages ist der Eigenjagdbezirk E 32 Hohenstein. 2. Bei Abschluss des Vertrages beträgt die Größe des Jagdbezirkes insgesamt ca. 217,92 Hektar, davon rechtlich bejagbare Fläche derzeit ca. 217,53 Hektar. 3. Der Größenanteil der dem Eigenjagdbezirk angegliederten Fläche beträgt derzeit ca. 19,68 Hektar. 4. Lage und Grenzen des Jagdbezirkes sind aus der als Bestandteil des Vertrages beigefügten Revierkarte ersichtlich (Anlage 1). Der Jagdbezirk wird wie folgt beschrieben: Der Jagdbezirk umfasst die Teilfläche Hohenstein" des Stadtwaldes Beverungen in Größe von 197,85 ha und die südlich angrenzenden Angliederungsflächen aus dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk, begrenzt durch den Weg Ringeln", die Bever und die L 890 sowie eine nördlich am Ledersack" angrenzende kleinere Angliederungsfläche. 5. Der Verpächter verpachtet dem Pächter die Ausübung des Jagdrechts in seiner Gesamtheit auf den zum Jagdbezirk gehörenden Grundstücken, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Er bietet keine Gewähr für die Größe und Ergiebigkeit der Jagd. Bei den vorkommenden Wildarten handelt es sich um Rehwild, Schwarzwild und Sikawild. 6. Beeinträchtigungen der Jagd aus dem Forstbetrieb, insbesondere durch forstwirtschaftliche Arbeiten wie Holzeinschlags- und Rückearbeiten, die Brennholzaufarbeitung, sowie dem Erholungsverkehr sind zu dulden und begründen keinen Anspruch auf Pachtminderung. 7. Die Weiterverpachtung, Unterverpachtung oder sonstige Übertragung des Jagdausübungsrechts auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verpächters. 1. Der Pächter erklärt, 3 Pächterpflichten dass gegen ihn kein Insolvenzverfahren und kein Strafverfahren bei Gericht anhängig ist; dass er die Pachthöchstfläche von Hektar ( 11 Abs. 3 Bundesjagdgesetz) nicht

9 überschreitet; dass er einen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen schon vorher während 3 Jahren in Deutschland besessen hat (Pachtfähigkeit, 11 Abs. 5 Bundesjagdgesetz). 2. Der Pächter verpflichtet sich, die Zielsetzungen der Agenda 21 Lokalagenda Sikawild zu berücksichtigen und die Jagd entsprechend diesen Vorgaben auszuüben. 4 Haftung, Mehrheit von Pächtern 1. Der Verpächter haftet nicht für dem Pächter oder sonstigen jagdausübenden Personen bei der Jagd oder durch die Bewirtschaftung der Grundstücke entstandene Sach- oder Personenschäden, soweit sie nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verpächters verursacht wurden. Der Pächter ist nicht berechtigt, die Art der Nutzung oder der Bewirtschaftung der Grundstücke zu beanstanden. 2. Der Pächter haftet für Zuwiderhandlungen gegen die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen auch dann, wenn die Zuwiderhandlungen von seinen Beauftragten, Erlaubnisscheininhabern, Jagdaufsehern oder Jagdgästen begangen worden sind. Das Verschulden dieser Personen gilt als eigenes Verschulden des Pächters. 3. Sofern mehrere Pächter an diesem Jagdpachtvertrag beteiligt sind, haften diese für alle Leistungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. 5 Pachtdauer 1. Die Pachtzeit beginnt am und dauert 10 Jahre. Sie endet am Das Pachtjahr beginnt am eines jeden Jahres und endet am des Folgejahres (Jagdjahr). 3. Die Stadt Beverungen erhält ein Sonderkündigungsrecht nach 5 Jahren. 6 Pachtpreis 1. XX /je Hektar bejagbarer Fläche, bei derzeit 217,53 Hektar also insgesamt EUR XX. Nicht bejagbar in diesem Sinne sind Flächen, auf denen die Jagdausübung aus rechtlichen Gründen nicht ausgeübt werden darf. Etwa anfallende Umsatzsteuer trägt der Pächter. 2. Die Pacht ist jährlich im Voraus zum eines jeden Pachtjahres kostenfrei auf das Konto zu überweisen. IBAN DE Im Falle des Verzuges sind vorbehaltlich aller weitergehenden Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 von 100 über dem bei Verzugseintritt geltenden Basiszinssatz ( 247 Bürgerliches Gesetzbuch) zu entrichten.

10 4. Beginnt der Pachtvertrag während eines Jagdjahres, so berechnet sich der Pachtpreis für dieses Jagdjahr anteilig. Für einen begonnenen Monat ist die volle Pacht zu zahlen. 5. Vergrößert oder verkleinert sich die bejagbare Fläche nachträglich um mindestens 5 %, so erhöht oder vermindert sich der Pachtpreis ungeachtet weitergehender Rechte ab Beginn des folgenden Jagdjahres entsprechend. 7 Waldbegang, Waldbauliche Zielsetzung 1. Der Verpächter behält sich das Recht vor, einen jährlichen Waldbegang durchzuführen, um sich mit dem Pächter über die Wildschadenssituation im Jagdbezirk und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf ( 8, 9, 10 dieses Vertrages) auszutauschen. Sofern ein Verbissgutachten der Forstbehörde vorliegt, werden die Ergebnisse des Gutachtens und insbesondere die Abschussvorschläge beraten. Waldbesitzer (Jagdgenossen, Mitglieder von Angliederungsgenossenschaften und Besitzer von Enklaven) können an dem Waldbegang teilnehmen und ihre Interessen vertreten. 2. Grundlage der Beurteilung der Wildschadenssituation sind insbesondere folgende waldbauliche Zielsetzungen: a. Der natürlichen Verjüngung von verjüngungswürdigen Altbeständen kommt eine herausragende Bedeutung aus Gründen der Biodiversität und der Wirtschaftlichkeit zu; das gilt vor allem auch für die Beimischung von Edellaubhölzern in Buchengrundbeständen; b. Der hohe Anteil an Kulturfläche wird sich durch zunehmenden Ausfall von Fichtenbeständen im Rahmen des Klimawandels weiter erhöhen. Eine möglichst schnelle Kultursicherung durch ungehindertes Wachstum hat eine ausgesprochen hohe Priorität. c. die Begründung standortgemäßer Mischwälder darf durch Verbiss nicht in Frage gestellt werden. Die im Jagdbezirk vorkommenden Hauptbaumarten sollen ohne technische Schutzmaßnahmen verjüngen lassen; d. die standorttypische Flora soll durch Verbiss nicht wesentlich verändert, insbesondere darf die Artenvielfalt nicht beeinträchtigt werden; 3. das forstliche Produktionsziel darf nicht durch Schälschäden gefährdet werden. Folgende im Jagdbezirk vorkommende Baumarten sind Hauptbaumarten im Sinne von 7 Abs. 2 Nr. Ziffer a): Buche, Ahorn, Esche, Fichte Lärche 8 Verhütung von Jagd-/Wildschäden, Wildschadenersatz 1. Die Pächter verpflichten sich, über die Erfüllung des festgelegten Abschusses einen an den Wald angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand herzustellen und zu erhalten, der die natürliche und künstliche Verjüngung aller im Jagdbezirk vorkommenden Hauptbaumarten ohne Gatter oder anderen mechanischen oder chemischen Schutz ermöglicht und die Entmischung der Baumarten verhindert. 2. Die Pächter sind verpflichtet, in gegatterte Kulturflächen eingedrungenes Schalenwild spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis bzw. Aufforderung unter Beachtung jagdgesetzlicher Bestimmungen zu erlegen, erlegen zu lassen oder herauszudrücken. Kommen die Pächter der Aufforderung nicht nach, ist die zuständige Revierleiterin des Verpächters oder der von ihr Beauftragte ermächtigt, das Wild zu erlegen oder heraus-

11 zudrücken. Die anfallenden Kosten tragen die Pächter. Die Revierleiterin ist auch berechtigt, zur Kontrolle der Kulturgatter auf Wildfreiheit ihren eigenen Jagdhund frei suchen zu lassen. 3. Gradmesser der Wildschadensverhütung ist die Erfüllung der festgesetzten bzw. vereinbarten Abschüsse durch die Pächter sowie der Zustand der Waldvegetation. Verbiss und Schälung einzelner Bäume sind als natürliche Lebensäußerung des Wildes anzusehen. Wildschäden sind erst dann gegeben, wenn durch Zuwachs-, Wert- oder Stabilitätsverluste das Produktions- oder Betriebsziel gefährdet wird. Bei Erfüllung der festgesetzten bzw. vereinbarten Abschüsse wird auf Wildschadenersatz für die stadteigenen Waldflächen durch den Verpächter verzichtet. Diese Regelung gilt somit nicht für angegliederte Waldflächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Für sie gilt die Regelung des Bundesjagdgesetzes. 4. Angesichts des Klimawandels und der standörtlichen Gegebenheiten steht der Stadtwald Beverungen vor besonderen walbaulichen Herausforderungen. Der Stadtwald Beverungen wird grundsätzlich kahlschlagsfrei bewirtschaftet. Im Zuge des Waldumbaus hin zu stabilen, klimaplastischen Mischbeständen spielen die Baumarten Eiche, Kirsche, Schwarznuss, Elsbeere sowie Douglasie und Küstentanne eine zunehmend große Rolle. Diese Baumarten können nur durch Pflanzung oder Saat künstlich eingebracht werden. Ab dem vierten Vertragsjahr werden 50 % der Kosten (brutto) der Wildschutzmaßnahmen der in dem Jahr neubegründeten Kulturen durch den Pächter übernommen, maximal für 1 % der Jagdpachtfläche. Übersteigt die zu begründende Kulturfläche mit den oben genannten Baumarten 1 % der Jagdpachtfläche, wird die Beteiligungshöhe des Pächters mit dem Verpächter separat verhandelt. Bei vertragsgerechter Ausübung der Jagd ist davon auszugehen, dass Wildschutzmaßnahmen ab dem vierten Vertragsjahr nicht mehr erforderlich sind. 5. Die Pächter haben Wild- und Jagdschaden an landwirtschaftlich genutzten Flächen im Jagdbezirk dem selbst bewirtschaftenden Verpächter oder unmittelbar dessen Landpächter, auch wenn im Verhältnis zwischen dem Verpächter und dem Landpächter eine Wild- und Jagdschadenshaftung ausgeschlossen ist, zu ersetzen. Für Wild- und Jagdschaden an mit verpachteten Grundstücken Dritter haften die Pächter unmittelbar. 9 Dauergrünlandäsungsflächen, Fütterungen, Kirrungen 1. Der Verpächter unterstützt den Pächter bei der Erfüllung der auch ihm obliegenden Hegepflicht. Er wird insbesondere bei der Suche nach geeigneten vorwiegend ungenutzten Flächen zwecks Anlage von Dauergrünlandäsungsflächen und Wildwiesen zur Verbesserung der natürlichen Äsungsgrundlage und zur Vermeidung von Wildschäden behilflich sein. Vorhandene Dauergrünlandäsungsflächen sowie die vom Verpächter für notwendig erachteten Flächen für Neuanlagen, die ihm zur Verfügung stehen, sind mit Lage und Bezeichnung in der Anlage zu diesem Vertrag aufgeführt. 2. Der Pächter ist verpflichtet, die ihm zur Nutzung überlassenen Dauergrünlandäsungsflächen ordnungsgemäß auf eigene Kosten zu bewirtschaften; Vorschläge des Verpächters bzw. der Eigentümer sind zu berücksichtigen. 3. Der Pächter ist berechtigt, Ablenkungs- und Notfallfütterungen nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Kirrungen sind nach den Bestimmungen des LJG-NRW erlaubt und dem Verpächter anzuzeigen.

12 10 Abschussplanung und -durchführung 1. Über die Höhe des jährlichen/dreijährlichen Abschusses von nicht abschussplanpflichtigem Schalenwild (außer Schwarzwild) schließen die Vertragspartner eine verbindliche Vereinbarung (Abschussvereinbarung) ab (Anlage 4). 2. Die Abschusspläne für das abschussplanpflichtige Schalenwild sind vom Pächter unter Verwendung der von der unteren Jagdbehörde vorgeschriebenen Vordrucke aufzustellen und zum 1. März dem Verpächter vorzulegen. Ist Einvernehmen über die Höhe der Abschüsse nicht zu erzielen, schlägt der Verpächter eine Änderung der Abschüsse mit Begründung vor und leitet diese zum 1. April an die zuständige untere Jagdbehörde weiter. 3. Der Verpächter kann jederzeit verlangen, dass der Pächter die frisch erlegten Stücke von Schalenwild einer beauftragten Person des Verpächters vorlegt (Körperlicher Nachweis). Das Verlangen ist dem Pächter unter Benennung der beauftragten Person und des Ortes der Vorzeigung schriftlich mitzuteilen. 4. Der Verpächter legt Wert darauf, dass der laut Abschussplan notwendige Abschuss des Schalenwildes bis zum d. J. zu mindestens 70 % zu erfüllen ist. 11 Jagderlaubnisse, Jagdaufseher 1. Die Bestellung eines bestätigten Jagdaufsehers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verpächters. 2. Die Erteilung einer entgeltlichen Jagderlaubnis bedarf der Schriftform und der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verpächters. Die Erteilung einer unentgeltlichen Jagderlaubnis bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verpächters und wird auf maximal 2 begrenzt. Diese Regelung gilt nicht für die Erlaubnis für die Teilnehmer an Gesellschaftsjagden. 3. Alle Jagderlaubnisscheine sind von sämtlichen Pächtern und dem Verpächter zu unterzeichnen. 4. Der Verpächter kann aus wichtigem Grund verlangen, dass der Pächter eine erteilte Jagderlaubnis innerhalb eines Monats widerruft oder kündigt. 5. Im Übrigen finden die 12 und 13 Landesjagdgesetz NRW Anwendung. 12 Jagdliche Einrichtungen, Wegebenutzung 1. Die Errichtung und Übernahme jagdlicher Einrichtungen ist Sache des Pächters. Soweit hierfür die Zustimmung des Grundeigentümers oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen u. a. notwendig sind, hat diese der Pächter auf seine Kosten einzuholen. Im Übrigen gilt 28 Landesjagdgesetz NRW. 2. Errichtung und Beseitigung von Jagdeinrichtungen (Hochsitze etc.) hinsichtlich Standard und Bauweise bedürfen der Einwilligung des Verpächters. Alle Maßnahmen dieser Art sowie Eingriffe in den Bewuchs sind mit dem Verpächter abzustimmen. Die Benutzung der jagdlichen Einrichtungen ist dem Forstbetriebsbeamten zur Erledigung seiner Aufgaben zu gestatten.

13 3. Die Verkehrssicherungspflicht der bei Pachtbeginn übernommenen und der zusätzlich erstellten Jagdeinrichtungen obliegt dem Pächter. Der Pächter stellt den Verpächter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Benutzung jagdlicher Einrichtungen ergeben. 4. Der Pächter hat seine jagdlichen Einrichtungen am Ende der Pachtzeit bis zum 31. März aus dem Jagdbezirk zu entfernen. Alle Jagdeinrichtungen gehen nach Ende der Pachtzeit am 1. April unentgeltlich in das Eigentum des Verpächters über, sofern dieser nicht die Beseitigung zum Pachtzeitende gefordert hat. Kommt der Pächter der vom Verpächter geforderten Beseitigung nicht fristgerecht nach, kann der Verpächter die Einrichtungen auf Kosten des Pächters entfernen lassen. 5. Der Verpächter gestattet den Pächtern und dessen Jagdgästen die Benutzung der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Forstwirtschaftswege im Jagdbezirk zum Zwecke des Jagdbetriebes auf eigene Gefahr und unter Ausschluss von jeglichen Haftungsansprüchen gegen den Verpächter. Bei der Anlage und Unterhaltung von Dauergrünlandäsungsflächen und jagdlichen Einrichtungen, beim Wildtransport und Beschicken von Fütterungen in der Notzeit dürfen Rückewege und -gassen benutzt werden. Ein flächenhaftes Befahren bzw. ein Fahren in den Beständen ist untersagt. Hierzu wird vom Verpächter eine besondere Bescheinigung ausgestellt, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist. Der Forstbetrieb darf nicht behindert werden. 13 Hegegemeinschaft, Gesellschaftsjagden 1. Der Pächter hat aus Gründen einer revierübergreifenden Hege und Abschussplanung für die Dauer des Pachtvertrages und einer eventuellen Verlängerung in die Hegegemeinschaft Sikawild Weserbergland einzutreten. Mit seinem Stimmrecht hat er dort die Ziele dieses Vertrages im Sinne der LASW zu vertreten. 2. Der Verpächter legt Wert auf die Durchführung von revierübergreifenden Jagden. Der Pächter hat sich mit seinem Jagdbezirk an revierübergreifenden Gesellschaftsjagden zu beteiligen. Zur Erfüllung des Abschusses, zur Verminderung insbesondere des Schwarzwildbestandes oder zur Bekämpfung von Seuchen sind diese ohnehin geboten und erhöhen die Efffizienz des Jagens. 14 Jagdhund, Jagdbeauftragter 1. Besitzt der Pächter keinen brauchbaren Jagdhund, hat er nachzuweisen, dass ihm ein solcher Hund eines Dritten jederzeit für Jagdzwecke zur Verfügung steht. 2. Befindet sich der gewöhnliche Aufenthaltsort des Pächters mehr als 30 Kilometer vom Jagdbezirk entfernt oder steht der Pächter aus sonstigen Gründen nicht regelmäßig zur Verfügung, hat er einen Jahresjagdscheininhaber in Reviernähe zu benennen, der regelmäßig zur Verfügung steht und aufgrund einer Jagderlaubnis im Stande ist, unaufschiebbare Maßnahmen in Abwesenheit des Pächters für ihn vorzunehmen. Der benannte Jahresjagdscheininhaber soll bestätigter Jagdaufseher sein. 15 Besondere Hegemaßnahmen 1. Der Verpächter wird seine Landpächter bzw. Jagdgenossen dazu anhalten, vor dem Einsatz motorisierter Mähmaschinen auf Grünlandflächen den Zeitpunkt des Mähens (möglichst 48 Stunden) zuvor dem Pächter mitzuteilen.

14 2. Der Pächter verpflichtet sich, auf fremdes Eigentum Rücksicht zu nehmen, insbesondere bestellte Felder und aufwachsende Wiesen tunlichst zu schonen. 16 Entsorgen von Verkehrsunfallwild (Schalenwild) Ohne Übernahme einer Rechtspflicht oder einer Garantstellung, obliegt es dem Pächter im angepachteten Jagdbezirk auf Kreis- und Gemeindestraßen auftretendes Verkehrsunfallwild (ausschließlich Schalenwild) ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass daraus Ansprüche Dritter nicht abzuleiten sind. 17 Kündigung durch den Verpächter 1. Der Verpächter kann den Pachtvertrag vorbehaltlich aller weiteren Rechte fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist, aufgrund dessen ihm die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zuzumuten ist, insbesondere - wenn der Pächter mit der Zahlung der Pacht trotz Fälligkeit und schriftlicher Mahnung ohne Rechtsgrund länger als drei Monate oder ganz oder mit einem erheblichen Teil in Rückstand ist; - wenn der Pächter die eidesstattliche Versicherung gemäß 807 Zivilprozessordnung abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Maße abgewiesen worden ist; - wenn der Pächter gegen seine vertragliche Aufklärungspflicht gemäß 3 Abs. 1 des Vertrages nicht nur geringfügig verstoßen hat; - wenn durch rechtskräftiges Urteil oder unanfechtbaren Bußgeldbescheid festgestellt ist, dass der Pächter wiederholt oder gröblich den jagd-, naturschutz-, tierschutz- oder waffenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den 292 bis 294 Strafgesetzbuch oder 38 Bundesjagdgesetz, zuwider gehandelt hat; - wenn dem Pächter der Jagdschein nach 17, 18 oder 41 Bundesjagdgesetz versagt, eingezogen oder entzogen wird; - wenn der Pächter ihm durch Gesetz oder Bescheid auferlegte Maßnahmen zur Bekämpfung von Wildseuchen trotz schriftlicher Abmahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat; - wenn zwischen den Mitpächtern so erhebliche Differenzen eingetreten sind, dass trotz schriftlicher Abmahnung durch den Verpächter eine ordnungsgemäße Ausübung der Jagd sowie der damit verbundenen Pflichten nicht mehr gewährleistet erscheint; - wenn der Pächter in zwei aufeinander folgenden Jagdjahren die vereinbarten bzw. festgesetzten Abschüsse ( 10 dieses Vertrages) oder den Abschussplan nicht erfüllt hat. 2. Der Verpächter kann den Pachtvertrag vorbehaltlich aller weiteren Rechte mit einer Frist von3 Monaten zum Ende des Jagdjahres kündigen, -wenn der Pächter den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen über die Ausübung der Jagd wiederholt oder gröblich zuwiderhandelt;

15 -wenn der Pächter oder in seinem Auftrag handelnde Dritte trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt oder gröblich gegen diesen Vertrag verstoßen haben; -wenn der Pächter einen durch gütliche Einigung, unanfechtbaren Bescheid oder rechtskräftiges Urteil festgestellten Wildschaden trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von drei Monaten erstattet hat. -wenn sich der Pächter ohne zureichende Gründe nicht an revierübergreifenden Gesellschaftsjagden nach 13 Ziffer 2 dieses Vertrages beteiligt. -wenn der Pächter wiederholt gegen sein Pachtjagdkonzept verstößt, welches Bestandteil des Pachtangebotes ist (Anlage 3). 3. Hat der Pächter die Kündigung verschuldet, so hat er dem Verpächter den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstandenen Schaden entsprechend 13 S. 3 Bundesjagdgesetz zu ersetzen. Sonstige Rechte und Ansprüche des Verpächters bleiben unberührt. 4. Das Verschulden von Beauftragten, Jagderlaubnisscheininhabern, Jagdaufsehern oder Jagdgästen gilt als eigenes Verschulden des Pächters. 5. Bei mehreren Pächtern findet 13 a) Bundesjagdgesetz Anwendung. Die Kündigung kann gegenüber einem oder mehreren Mitpächtern erfolgen. 18 Kündigung durch den Pächter 1. Der Pächter kann den Pachtvertrag vorbehaltlich aller weiteren Rechte fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund gegeben ist, aufgrund dessen ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. 2. Der Pächter kann den Jagdpachtvertrag vorbehaltlich aller weiteren Rechte mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Jagdjahres kündigen, - wenn der Verpächter trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt oder gröblich gegen diesen Vertrag verstoßen hat, - wenn die rechtlich bejagbare Fläche um mehr als 20 von 100 größer oder kleiner geworden ist. 3. Sonstige Rechte und Ansprüche des Pächters, insbesondere auf Minderung der Pacht, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag sowie Kündigung oder Anpassung des Vertrages an veränderte Umstände gemäß 1 des Vertrages, bleiben unberührt. 4. Bei Mitpächtern ist jeder berechtigt, den Pachtvertrag für seine Person zu kündigen. Für die übrigen Mitpächter und den Verpächter findet 13 a) Bundesjagdgesetz Anwendung. 19 Tod des Pächters Stirbt ein Alleinpächter oder Mitpächter, ist der Erbe erster Ordnung berechtigt, innerhalb einer Frist von 3 Monaten in den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, einzutreten. Im Übrigen gilt 16 Landesjagdgesetz NRW.

16 20 Schriftform, Salvatorische Klausel 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für rechtsgeschäftliche Erklärungen aller Art, die im Rahmen des Pachtverhältnisses abgegeben werden. 2. Unabdingbare Gesetzesvorschriften treten an die Stelle ihnen entgegenstehender Vertragsbestimmungen. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit eines Teils dieses Vertrages berührt nicht die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertrages. Die Beteiligten werden unwirksame oder nichtige Bestimmungen des Vertrages durch ihrem Sinn und Zweck am nahesten kommende und ihrem mutmaßlichen Willen entsprechende wirksame ersetzen. Das gilt auch, wenn ein Widerspruch oder eine ergänzungsbedürftige Lücke im Vertrag entsteht oder offenbar wird. 3. Im Übrigen richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollten sich diese ändern, treten sie, soweit unabdingbar, an die Stelle entgegenstehender Vertragsbestimmungen. 21 Anlagen zum Vertrag Diesem Vertrag sind beigefügt: Anlage Nr. 1: Revierkarte im Maßstab 1: Anlage Nr. 2: Agenda 21 Lokalagenda Sikawild als Bestandteil der Biozönose (LASW) Anlage Nr. 3: Pachtjagdkonzept des Verpächters als Bestandteil des Angebotes Anlage Nr. 4: Abschussvereinbarung Beverungen, den... Für die Stadt Beverungen: Hubertus Grimm, Bürgermeister Für die Pächter: Pächter

17 Vorstehender Jagdpachtvertrag wurde der unteren Jagdbehörde gemäß 12 Bundesjagdgesetz angezeigt. Beanstandungen werden nicht erhoben: ''' , den... (Unterschrift, Dienstsiegel der unteren Jagdbehörde)

18

19 N m E m N m Stadt Beverungen E m Nur für den Dienstgebrauch Eigenjagdbezirk Hohenstein, E 32 Geobasis NRW, Kreis Höxter sowie OpenStreetMap-Mitwirkende 2017 Bearbeiter Daniela Disse Datum Maßstab 1 :

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

31 Abschussvereinbarung/Mindestabschuss nach 8 des Jagdpachtvertrages Anlage Jagdpachtbezirk: XXX der Stadt Beverungen 1. Abschussplan für Sikawild Festgesezter Abschuss für das JJ xxxx/xxxx Hirsche Kl.1 Hirsche Kl.2 Hirsche Kl.3 Hirschkälber Wildkälber Schmaltiere Alttiere Gruppenabschuss mit den Revieren:* 0 xxxxxxxx Einzelabschussplan:* davon Mindestabschuss für Jagdpachtbezirk: 1* Nach Vorgabe der Hegegemeinschaft *anstelle von 1 Wildkalb kann auch 1Hirschkalb oder 1 Schmaltier erlegt werden. 2. Mindestabschuss für Rehwild je Jagdjahr: x Stück Rehwild (Verhältnis männlich/weiblich 1 : 1)

J a g d p a c h t v e r t r a g

J a g d p a c h t v e r t r a g J a g d p a c h t v e r t r a g über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*., Jagdbezirk-Nr., als Hochwildrevier (Schalenwild außer Reh-

Mehr

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk*... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*..., Jagdbezirk-Nr.

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk*... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*..., Jagdbezirk-Nr. Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk*..... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*..., Jagdbezirk-Nr., als Hochwildjagd (Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild)

Mehr

J a g d p a c h t v e r t r a g

J a g d p a c h t v e r t r a g J a g d p a c h t v e r t r a g über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*, Jagdbezirk-Nr., als Hochwildrevier (Schalenwild außer Reh-

Mehr

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* ... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* ... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers* Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk*.... der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*.., Jagdbezirk-Nr., als Hochwildjagd (Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild)

Mehr

Jagdpachtvertrag. (Stand ) Zwischen der Jagdgenossenschaft / dem Eigenjagdinhaber des Jagdbezirks: ... vertreten durch

Jagdpachtvertrag. (Stand ) Zwischen der Jagdgenossenschaft / dem Eigenjagdinhaber des Jagdbezirks: ... vertreten durch Jagdpachtvertrag (Stand 09.01.2014) Zwischen der Jagdgenossenschaft / dem Eigenjagdinhaber des Jagdbezirks:... vertreten durch a. bei einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk: - den Jagdvorstand, dieser vertreten

Mehr

Niedersächsisches Forstamt Lauterberg. Revierbeschreibung und. Pachtbedingungen für die. Verpachtung. des Eigenjagdbezirks

Niedersächsisches Forstamt Lauterberg. Revierbeschreibung und. Pachtbedingungen für die. Verpachtung. des Eigenjagdbezirks Niedersächsisches Forstamt Lauterberg Revierbeschreibung und Pachtbedingungen für die Verpachtung des Eigenjagdbezirks " Braunlage Süd " D.Pape D.Pape Niedersächsisches Forstamt Lauterberg Bad Lauterberg,

Mehr

Abschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr /

Abschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr / für Schalenwild im Jagdjahr / (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März) Angaben zum Jagdbezirk: Name: Größe: insgesamt: ha davon bejagbar: ha davon Wald: ha Der Jagdbezirk ist verpachtet

Mehr

Der Jagdpachtvertrag aus Sicht des Jägers. Taktische Hinweise

Der Jagdpachtvertrag aus Sicht des Jägers. Taktische Hinweise Der Jagdpachtvertrag aus Sicht des Jägers - Taktische Hinweise Poggendorf/Damm/Linstow Rechtsanwalt in Rostock Interessenschwerpunkte: Jagd- und Wildschadensrecht Gliederung: I. Vorbereitung für den Zuschlag

Mehr

Jagdpachtvertrag. wird folgender Pachtvertrag geschlossen - folgende Pachtverlängerung vereinbart:

Jagdpachtvertrag. wird folgender Pachtvertrag geschlossen - folgende Pachtverlängerung vereinbart: Jagdpachtvertrag über das Gemeinschaftsjagdrevier Eigenjagdrevier Bezeichnung: Jagdbogen Nr. bzw. Bezeichnung als Hochwildrevier Niederwildrevier zwischen - der Jagdgenossenschaft vertreten durch - dem

Mehr

L a n d p a c h t v e r t r a g

L a n d p a c h t v e r t r a g L a n d p a c h t v e r t r a g für Acker- und Grünland (Einzelgrundstücke) zwischen der Ortsgemeinde M i c h e l b a c h, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Hans Jürgen Härter, Südhang 6, 56288 Michelbach

Mehr

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim

Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim 953/0 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen Erstellt am: 27.11.2013 WWA KG, Koch Gemarkung: Westheim Lage: Elfershausener

Mehr

J A G D P A C H T V E R T R A G

J A G D P A C H T V E R T R A G J A G D P A C H T V E R T R A G über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Endingen zwischen der Jagdgenossenschaft Endingen, vertreten durch den Jagdvorstand Gemeinderat der Stadt Endingen, dieser wiederum

Mehr

JAGDPACHTVERTRAG. über das Gemeinschaftsjagdrevier. Revier-Nr. Hegegemeinschaft. Zwischen der Jagdgenossenschaft

JAGDPACHTVERTRAG. über das Gemeinschaftsjagdrevier. Revier-Nr. Hegegemeinschaft. Zwischen der Jagdgenossenschaft JAGDPACHTVERTRAG über das Gemeinschaftsjagdrevier Revier-Nr. Hegegemeinschaft HG-Nr. Zwischen der Jagdgenossenschaft JG-Nr. vertreten durch den Jagdvorsteher (Verpächterin) und Frau /Herrn, (Pächter) wird

Mehr

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers* , Jagdbezirk-Nr.

Jagdpachtvertrag. über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers* , Jagdbezirk-Nr. Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk / Eigenjagdbezirk / Teilbezirk* der Gemeinde / des Eigenjagdbesitzers*, Jagdbezirk-Nr., als Hochwildrevier (Schalenwild außer Reh- und Schwarzwild)

Mehr

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Die Hege 1 BJagdG: Inhalt des Jagdrechts Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die

Mehr

Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden. Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen

Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden. Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen 1 Schäden Bei der Jagd sind verschiedene Arten von Schäden zu unterscheiden:

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar, Jagdbezirk: Rottenburg am Neckar Jagdbogen: Jagdpachtvertrag. über

Stadt Rottenburg am Neckar, Jagdbezirk: Rottenburg am Neckar Jagdbogen: Jagdpachtvertrag. über Stadt Rottenburg am Neckar, Jagdbezirk: Rottenburg am Neckar Jagdbogen: Jagdpachtvertrag über den Jagdbogen als Teil des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rottenburg am Neckar Zwischen der Jagdgenossenschaft

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

STADT PFULLINGEN A N T R A G. auf Erteilung eines Begehungsscheines für die Periode Name, Vorname: Anschrift: Telefon/Handy:

STADT PFULLINGEN A N T R A G. auf Erteilung eines Begehungsscheines für die Periode Name, Vorname: Anschrift: Telefon/Handy: STADT PFULLINGEN A N T R A G auf Erteilung eines Begehungsscheines für die Periode 01.04.2015 31.03.2016 Name, Vorname: Anschrift: Telefon/Handy: E-Mail: Jagdschein seit: bisherige Jagden/ha: Fortbildung

Mehr

Jagdpachtvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand )

Jagdpachtvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand ) Jagdpachtvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand 16.02.2011) INHALTSÜBERSICHT: 1 Pachtgegenstand... 2 2 Grenzen des Jagdbezirkes... 2 3 Grenzänderung... 3 4 Pachtzeit... 3 5 Pachtpreis...

Mehr

Pachtvertrag Rechnungsnummer:.

Pachtvertrag Rechnungsnummer:. Pachtvertrag Rechnungsnummer:. Zwischen - Verpächter - über die Zupacht von Land zu einem landwirtschaftlichen Betrieb und - Pächter - Steuernummer: Steuernummer: wird folgender Pachtvertrag geschlossen:

Mehr

Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim

Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim 1 Stadt Bischofsheim an der Rhön Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim Beschreibung: Bischofsheim liegt im bayerischen Teil der in Hessen, Bayern und Thüringen liegenden Rhön. Von Osten über die A 71

Mehr

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn NUTZUNGSVEREINBARUNG Zwischen der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Hans G. überlack, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn, - nachfolgend Gemeinde Glienicke/Nordbahn"

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung einer Jagdsteuer

Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung einer Jagdsteuer Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung einer Jagdsteuer Aufgrund des 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 94) zuletzt geändert

Mehr

Jagdpachtvertrag. 1 Jagdverpachtung

Jagdpachtvertrag. 1 Jagdverpachtung Jagdpachtvertrag 1 Jagdverpachtung (1) Die Verpächterin verpachtet den Pächtern die gesamte Jagdnutzung auf den zum o.g. Eigenjagdrevier gehörigen Grundstücken, soweit sie nicht durch 2 dieses Vertrages

Mehr

MUSTER Kooperationsvertrag interaktiv

MUSTER Kooperationsvertrag interaktiv MUSTER Kooperationsvertrag interaktiv abgeschlossen zwischen Partner/in A:.. Adresse:. PartnerIn B: Adresse:.. im Folgenden kurz KooperationspartnerInnen genannt. Vorwort Warum wird diese Vereinbarung

Mehr

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008 Arbeitsvertrag Stand: Juli 2008 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen unverbindlichen Mustervertrag, der

Mehr

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)

Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft,

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

L a n d p a c h t v e r t r a g

L a n d p a c h t v e r t r a g L a n d p a c h t v e r t r a g für Acker- und Grünland (Einzelgrundstücke) zwischen der Ortsgemeinde B e l l, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Kurt Baumgarten, Ringstraße 3 a, 56288 Bell/Völkenroth

Mehr

Eigenbewirtschaftung der Jagd. Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes

Eigenbewirtschaftung der Jagd. Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Eigenbewirtschaftung der Jagd Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rechtlicher Hintergrund 12 Abs. 1 LJG: Die Jagdgenossenschaft nimmt das Jagdrecht durch Verpachtung oder für eigene

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

PACHTVERTRAG über die Bootshalle Nr. /

PACHTVERTRAG über die Bootshalle Nr. / PACHTVERTRAG über die Bootshalle Nr. / zwischen Wassersportzentrum Dänholm Nord e.v. (im Folgenden WSZ) Liebitzweg 22, 18439 Stralsund Bankverbindung: Deutsche Bank Stralsund, IBAN DE11 1307 0024 0264

Mehr

Vortrag bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen am 17.04.2012 im Gasthaus Meyer in Möckenlohe über die Jagdverpachtung

Vortrag bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen am 17.04.2012 im Gasthaus Meyer in Möckenlohe über die Jagdverpachtung Vortrag bei der Versammlung der Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen am 17.04.2012 im Gasthaus Meyer in Möckenlohe über die Jagdverpachtung Grundsätzlich steht das Jagdrecht dem Eigentümer eines Grundstückes

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald

Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT der Stadt Steinheim an der Murr vom 21. März 2002 Satzung der Jagdgenossenschaft Steinheim I 7 SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT

Mehr

Ausschreibungsunterlagen. zur. Jagdpacht EJB Heimburg im Landkreis Harz

Ausschreibungsunterlagen. zur. Jagdpacht EJB Heimburg im Landkreis Harz Ausschreibungsunterlagen zur Jagdpacht EJB Heimburg im Landkreis Harz der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen- Anhalt -Stiftung des öffentlichen Rechts- Steubenallee 2 39104 Magdeburg

Mehr

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1

Mehr

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe zwischen dem Bielefeld Fertility Center Überörtliche Gemeinschaftspraxis Wertherstr. 266 33619 Bielefeld - im Folgenden Bi-FC einerseits

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

Vertrag. 1 Dauer der Weiterbildung. 1. Die Weiterbildung findet von bis statt und dauert in der Regel 15 Monate.

Vertrag. 1 Dauer der Weiterbildung. 1. Die Weiterbildung findet von bis statt und dauert in der Regel 15 Monate. Fachwirt/-in im Erziehungswesen Vertrag zwischen der Kolping Bildung Nordwürttemberg ggmbh (ein Unternehmen des Kolping-Bildungswerks Württemberg e.v., Theodor-Heuss-Straße 34, 70174 Stuttgart), vertreten

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. 2. Teil Allgemeiner Ablauf

Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. 2. Teil Allgemeiner Ablauf Forstliches Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2. Teil Allgemeiner Ablauf 1 1. Rechtliche Grundlage und Zuständigkeit Art. 32 Abs. 1 BayJG Regelung der Bejagung (1) Der Abschussplan ( 21 Abs. 2

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

LIZENZVERTRAG. Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt. und. Vorname Nachname. Straße Hausnummer. PLZ Ort

LIZENZVERTRAG. Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt. und. Vorname Nachname. Straße Hausnummer. PLZ Ort LIZENZVERTRAG Zur Nutzung des Logos 800 Jahre Neustadt Zwischen Stadt Neustadt am Rübenberge -vertreten durch Bürgermeister Uwe Sternbeck- Nienburger Straße 31 31535 Neustadt a. Rbge. - nachfolgend Lizenzgeber

Mehr

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Arbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung

Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung Der nachstehende Vertrag regelt das Arbeitsverhältnis mit geringfügig entlohnten Beschäftigten. Geringfügig Beschäftige sind grundsätzlich normalen Arbeitnehmern

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag

Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag Eisenbahninfrastrukturnutzungsvertrag zur Nutzung von Serviceeinrichtungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG in den bayernhäfen Aschaffenburg, Bamberg, Regensburg und Passau der Bayernhafen GmbH & Co. KG,

Mehr

Kaufvertrag. zwischen. und

Kaufvertrag. zwischen. und Kaufvertrag zwischen Herrn Gerhard Bangen Frau/Herrn/Eheleute und nachstehend Verkäufer genannt nachstehend Käufer genannt 1 Der Verkäufer verkauft dem Käufer die Katze der Rasse Bengal in der Farbe geb.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285

Mehr

(2) Er hat seinen Sitz in Griesheim, Pfützenstraße 67 und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

(2) Er hat seinen Sitz in Griesheim, Pfützenstraße 67 und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Satzung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Starkenburg in den Landkreisen Bergstraße, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Odenwald und der kreisfreien Stadt Darmstadt 1

Mehr

A b l ö s u n g s v e r t r a g. Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag -

A b l ö s u n g s v e r t r a g. Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag - Anlage 1 A b l ö s u n g s v e r t r a g Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag - zwischen der Stadt Oberlungwitz Hofer Straße 203 09353 Oberlungwitz vertreten durch...

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V)

Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V) Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften (Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V) Vom 2001 Auf Grund des 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Landesjagdgesetzes vom 22. März 2000

Mehr

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger

Mehr

MUSTER SPONSORINGVERTRAG

MUSTER SPONSORINGVERTRAG - Unverbindliches Muster, das unter Berücksichtigung des Einzelfalls anzupassen ist - MUSTER SPONSORINGVERTRAG zwischen dem Land Rheinland-Pfalz vertreten durch (Behörde) (im Folgenden Gesponserte / Gesponserter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Pferde-Einstellungsvertrag

Pferde-Einstellungsvertrag Pferde-Einstellungsvertrag zwischen -Stallbesitzer- Herrn/Frau (Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort, Telefon, bei Minderjährigen Angabe der gesetzlichen Vertreter) u n d -Einsteller- 1 Der Stallbesitzer

Mehr

AU S S C H R E I B U N G J AG D R E V I E R W E R S H O F E N

AU S S C H R E I B U N G J AG D R E V I E R W E R S H O F E N 1 AU S S C H R E I B U N G J AG D R E V I E R W E R S H O F E N Revier: Jagdrevier Wershofen Jagdbezirk Wershofen I - West Jagdbogen Nordwest 53520 Wershofen Verpächter: Jagdgenossenschaft Wershofen vertreten

Mehr

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag

Mehr

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung

Mehr

Satzung. der Jagdgenossenschaft Beilstein. 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde

Satzung. der Jagdgenossenschaft Beilstein. 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde Satzung der Jagdgenossenschaft Beilstein 1 Name, Sitz und Aufsichtsbehörde (1) Die Genossenschaft führt den Namen Jagdgenossenschaft (Anglied.) Beilstein. Sie hat ihren Sitz in Beilstein und ist eine Körperschaft

Mehr

Aneignen und Verwerten von Wild

Aneignen und Verwerten von Wild Aneignen und Verwerten von Wild 1. Wild und Fallwild darf sich der JAB aneignen, alle Arten. Verwerten: - Wild mit Jagdzeit darf grds. verkauft werden. - Wild ohne Jagdzeit darf grds. nur verschenkt werden

Mehr

Was kosten nicht angepasste Wildbestände?

Was kosten nicht angepasste Wildbestände? Was kosten nicht angepasste Wildbestände? Vortrag in Wildsteig am 15. 3. 2013 Ludwig Huber WBV Landshut w.v. WBV Landshut w.v. 21 % Waldanteil im Landkreis 30.000 ha Wald 700 mm Regen 350 500m NN Niederbayerisches

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen

Mehr

NACHSUCHEN-VEREINBARUNG Fassung gemäss Beschluss des Präsidiums des Landesjagdverbandes Bayern e.v. vom

NACHSUCHEN-VEREINBARUNG Fassung gemäss Beschluss des Präsidiums des Landesjagdverbandes Bayern e.v. vom NACHSUCHEN-VEREINBARUNG Fassung gemäss Beschluss des Präsidiums des Landesjagdverbandes Bayern ev vom 20012001 Teil I Nachsuchen in Privatjagdrevieren und verpachteten Staatsjagdrevieren Die Inhaber der

Mehr

Dr. Thiele IT-Beratung

Dr. Thiele IT-Beratung Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark

Mehr

Mustersatzung für Angliederungsgenossenschaften

Mustersatzung für Angliederungsgenossenschaften Mustersatzung für Angliederungsgenossenschaften (Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 23.02.2011, Anlage

Mehr

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges

Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges Kaufvertrag für den Verkauf eines neuen Kraftfahrzeuges Vertragsnummer XXXXXX Vertrag zwischen Clever-Autokauf.de - Bernhard Glück Bergäckerweg 8, 86825 Bad Wörishofen - nachfolgend als Verkäufer bezeichnet

Mehr

Mietvertrag Musikanlage

Mietvertrag Musikanlage Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste

Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste Muster-Ausstellungsvertrag Dies ist ein unverbindlicher Mustervertrag. Der BBK übernimmt für Folgen seiner Verwendung im konkreten Einzelfall keine Haftung.

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften

Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften Rechte und Pflichten von Jagdgenossenschaften Erläuterung wichtiger Zusammenhänge und Darstellung der bestehenden Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften Jagdrecht und Jagdausübungsrecht Das Jagdrecht

Mehr

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG für Abonnements des Christophorus Das Porsche-Magazin 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Mehr

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche Räume der Gemeinde Eslohe (Sauerland) Der Rat der Gemeinde Eslohe (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 20.07.2011 folgende Miet- und Benutzungsordnung für gemeindliche

Mehr

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag

Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Hunde-Pensionsvertrag - Seite 1/5 - Hunde-Oase Hunde-Pensionsvertrag Zwischen und Herrn Dirk Böhnke (Betreuer) Hundehalter: Im Hammertal 117 58456 Witten Anschrift: Tel. +49 (0173) 2131271 Mail: info@hunde-oase.de

Mehr