Studierendenpraktika im Ausland
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- Rüdiger Schuler
- vor 6 Jahren
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1 Studierendenpraktika im Ausland
2 Erasmus+ Praktika Kurzbeschreibung Seit Jänner 2014 ist das ERASMUS Programm Teil des neuen EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport Erasmus+. In diesem Programm haben Studierende die Möglichkeit, ein studienbezogenes Praktikum in Unternehmen in einem Erasmus+ Programmland zu absolvieren. Achtung: Wird das Erasmus+ Praktikum im Anschluss an eine (geplante/in Kürze bevorstehende) Graduierung an der Universität Graz absolviert, so sind weitere Informationen auf folgender Homepage zu finden: angebot-und-vorteile/erasmus.php Aufnahmeeinrichtungen Als Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen/Einrichtungen (auch Hochschulen) im Europäischen Ausland fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind. Ausgeschlossen sind Einrichtungen der Europäischen Union sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten (siehe index_en.htm). Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt durch die Studierenden selbst (Praktikumsbörsen und -angebote finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen). Finanzierung Das Erasmus+ Mobilitätsstipendium beträgt je nach Gastland zwischen 400 und 450 pro Monat und ist nicht als Vollstipendium zu betrachten, sondern als Zuschuss zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Aktuelle Informationen zur Stipendienhöhe finden Sie auf der Homepage. Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen. Das Mobilitätsstipendium wird unabhängig davon ausbezahlt.
3 Erasmus+ PraktikantInnen werden während ihres Auslandsstudienaufenthaltes auch an der Heimatuniversität von den Studiengebühren befreit. Studierende mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und anderen besonderen Bedürfnissen sowie Studierende mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, um einen Sonderzuschuss anzusuchen. Nähere Informationen dazu gibt es auf der Homepage der Nationalagentur ( bzw. im Büro für Internationale Beziehungen. Bewerbungsvoraussetzungen In jedem Level (Bachelor, Master, Doktorat) sind Erasmus+ Aufenthalte bis maximal 12 Monate möglich, unabhängig vom Typ (Studienaufenthalt, Praktikum) und der Anzahl der Mobilitäten (z.b. 2 Studienaufenthalte à 5 Monate + 1 Praktikum à 2 Monate). Diplomstudierende (Jus, Pharmazie, Lehramt) können bis zu 24 Monate absolvieren. Bereits absolvierte ERASMUS Aufenthalte im LLP Programm werden in die maximal möglichen 12/24 Monate einberechnet. Studierende müssen als ordentliche Studiernde der Universität Graz zugelassen sein Praktikumsdauer: 2 bis max. 12 Monate Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis von dem für die Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach), als facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium anerkannt wird. ACHTUNG: Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich! Bewerbungsunterlagen Antragsformular (unterschrieben) Learning Agreement for traineeships (muss von einer vertretungsbefugten Person der Aufnahmeeinrichtung, von dem für Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz und dem/der Studierenden selbst unterzeichnet werden) - Kopie Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis (muss von dem für die Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz unterzeichnet werden) - Kopie Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) Motivationsschreiben (unterschrieben) Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) ggf. Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen wenn Arbeitssprache nicht gleich Muttersprache ist Bitte reichen Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig im Büro für Internationale Beziehungen ein. Alle Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: ACHTUNG: Online-Bewerbung voraussichtlich ab März Informationen werden rechtzeitig auf der Webseite bekannt gegeben. Versicherung Es ist verpflichtend, mit dem Arbeitgeber die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz abzuklären, sofern der Aufenthalt im Unternehmen nicht bereits über entsprechende inländische Versicherungen abgedeckt ist. Die Universität Graz, die Nationalagentur Lebenslanges Lernen sowie alle weiteren an der Durchführung des Programms beteiligten Institutionen haften nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung (weitere Informationen: siehe Homepage). Online Linguistic Support (OLS) Im Rahmen des neuen Erasmus+ Programms sind alle StipendiatInnen verpflichtet, einen Sprachtest (OLS Assessment) in ihrer ersten Arbeitssprache im Gastland, wenn diese Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch ist, vor und nach der Mobilität zu absolvieren (ausgenommen davon sind MuttersprachlerInnen). Mit diesem OLS Assessment haben Studierende die Möglichkeit, Lizenzen für einen kostenlosen OLS Sprachkurs in ihrer Arbeitssprache oder Sprache des Gastlandes zu erhalten. Liegt das Testergebnis in der Arbeitssprache zwischen A1 und B1, dann wird automatisch eine Lizenz für einen kostenlosen OLS Sprachkurs in der Arbeitssprache
4 vergeben. Liegt das Testergebnis zwischen B2 und C2, kann der/die Studierende einen kostenlosen OLS Sprachkurs entweder in der Arbeitssprache oder in der Landessprache absolvieren. Für Bulgarisch, Dänisch, Finnisch, Griechisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Tschechisch und Ungarisch wird der OLS Sprachkurs nur auf AnfängerInnenniveau (A1) angeboten. Wenn die Arbeitssprache die Muttersprache ist und ein freiwilliger OLS Sprachkurs in der Landessprache besucht werden möchte, dann wird ein OLS Test in der Landessprache vorgeschrieben. Weitere Informationen: Einreichtermine Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen: spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt. Kurzbeschreibung Praktikumszuschuss Einmaliger Zuschuss für studienrelevante Praktika im Ausland. Aufnahmeeinrichtungen Als Aufnahmeeinrichtungen können Unternehmen/Einrichtungen (auch Hochschulen) im Ausland fungieren, die im öffentlichen oder privaten Bereich, unabhängig von Größe, Unternehmensform und Geschäftsbereich tätig sind. Die Suche nach einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung erfolgt durch die Studierenden selbst (Praktikumsbörsen und -angebote finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen). Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben. Finanzierung Studierende, die ein Praktikum absolvieren, sind für die Dauer ihres Aufenthaltes vom Studienbeitrag an der Universität Graz befreit. Der einmalige Praktikumszuschuss beträgt: 200 für Praktika im europäischen Raum 300 für Praktika im außereuropäischen Raum Über eine zusätzliche Finanzierung vonseiten der Aufnahmeeinrichtung müssen sich Studierende selbst erkundigen.
5 Bewerbungsvoraussetzungen Studierende müssen als ordentliche Studierende der Universität Graz zugelassen sein. Praktikumsdauer: mindestens 1 Monat Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln Anerkennung: Vor Praktikumsbeginn muss ein Antrag auf Genehmigung zur Absolvierung einer Praxis von dem für die Anerkennung zuständigen Organ an der Universität Graz unterzeichnet werden, in dem das Praktikum als berufsorientierte Praxis (freies Wahlfach), als facheinschlägige Praxis (Pflichtpraktikum) oder als sinnvolle Ergänzung zum Studium anerkannt wird. Studierende dürfen für den gleichen Förderzeitraum kein weiteres Mobilitätsstipendium in Anspruch nehmen. Versicherung Es ist verpflichtend, mit dem Arbeitgeber die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz abzuklären, sofern der Aufenthalt im Unternehmen nicht bereits über entsprechende inländische Versicherungen abgedeckt ist. Die Universität Graz haftet nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung. Einreichtermine Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen: spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt. ACHTUNG: Bewerbung ab dem ersten Studienjahr möglich! Bewerbungsunterlagen* Antragsformular (unterschrieben) Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer Praxis: muss von dem für Anerkennung zuständigen Organ der Universität Graz (z.b. Curriculumsvorsitzende/r) unterzeichnet werden (Ausfüllhilfe) Aufnahmebestätigung/Einladung des Unternehmens (mit genauer Zeitangabe) Versicherungserklärung (unterschrieben) Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben) Motivationsschreiben (unterschrieben) Studienerfolgsnachweis (Transcript of Records) über die gesamte Studienzeit (Ausdruck aus UNIGRAZonline) ggf. Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen wenn Arbeitssprache nicht gleich Muttersprache ist *Bitte beachten Sie, dass sich der Bewerbungsablauf während des Studienjahres ändern kann. Konsultieren Sie daher regelmäßig unsere Webseite.
6 Informationsveranstaltungen zu Studierendenpraktika im Ausland , Uhr, HS (Hauptgebäude, 1. Stock) , Uhr, HS (Hauptgebäude, 1. Stock) Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen und deren Abläufe finden Sie auf folgenden Webseiten: Erasmus+ Studierendenpraktika: Praktikumszuschuss: Kontakt Dipl.-Fachübers.(FH) Dr. Anja Hoffmann Universitätsplatz 3, 8010 Graz Tel. 0316/ Fax: 0316/ Parteienverkehrszeiten: Mo - Fr von , Mi von Uhr (vorlesungsfreie Zeiten: Mo - Do von Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung
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