Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a.d.ilm Maßnahmenumsetzung in der Landwirtschaft und Fördermöglichkeiten durch das Kulap
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- Rüdiger Schäfer
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1 Maßnahmenumsetzung in der Landwirtschaft und Fördermöglichkeiten durch das Kulap Adolf Hörl Wasserberater
2 Inhalt Kulissengebiet: Schwillach KULAP-Programm 2017 Folie 2
3 Verlauf Schwillach Folie 3
4 Hauptprobleme sind Erosion und ungenügender Gewässerabstand Boden- & Nährstoffeintrag Folie 4 Kurztext
5 Landwirtschaftliche Maßnahmen zum Gewässerschutz an der Schwillach Gewässerrandstreifen (Kulap B 34) Mindert Erosion Mindert Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittel in Gewässer Bessere Akzeptanz der Landwirtschaft bei der Bevölkerung Folie 5 Kurztext
6 Zwischenfruchtanbau Greening Maßnahme Pflanzenbestand nimmt Nährstoffe auf und hält sie organisch gebunden Schützt vor Erosion und Nährstoffausschwemmung Pflanzenwurzeln lockern den Boden und steigen Wasseraufnahmefähigkeit Schöneres Landschaftsbild, somit bessere Akzeptanz bei der Bevölkerung Folie 6 Kurztext
7 Mulchsaat bei Reihenkulturen ( Kulap B 37) Erosionsmindernde Mulchauflage Jeder Halm, ein Damm Abgestorbene Pflanzenrückstände schützen den Boden und sind Futter für Bodenorganismen Folie 7 Kurztext
8 Der Schutz von Oberflächengewässern und Grundwasser hat oberste Priorität! Verordnungen einhalten und freiwilligen Maßnahmen nutzen! Folie 8 Fachzentrum Agrarökologie
9 KULAP Folie 9
10 Allgemeines Mindestförderbetrag: 250 /Jahr Degression über 100 ha LF Antragsstellung vom bis möglich Bei Flächenabgang keine Rückerstattung bereits erhaltener Zuwendungen (AELF mitteilen) Höherextensivierung möglich Mehrfachantrag muss gestellt werden Folie 10
11 1. Ökolandbau
12 B10 Zuwendung: Acker-/Grünland 1. Ökologischer Landbau gärtnerisch genutzte Flächen landwirtschaftliche Dauerkulturen B11 Zuschuss Kontrollverfahren für max. 15 ha 273/ 350 /ha 468/ 915 /ha 975/ 1250 /ha 35 /ha Neu: Keine Kombination mit B39 (Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlichen Gebieten) möglich! Folie 12
13 2. Klimaschutz
14 B20/B21 Extensive Grünlandnutzung Verzicht auf Mineraldünger Verzicht auf flächigen chemischen Pflanzenschutz Gekoppelt an Viehbesatz Keine wendende oder lockernde Bodenbearbeitung bei der Grünlanderneuerung (Striegeln erlaubt) Zuwendung: B20: max. 1,40 GV/ha HFF 169 /ha B21: max. 1,76 GV/ha HFF 120 /ha Folie 14
15 B25/B26 Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung Nur mit anerkannter Technik B25: Ausbringung der gesamten Menge bei Eigenmechanisierung max. 18 m³/gv oder 18 m³/kwel und Jahr B26: Überbetriebliche Ausbringung Zuwendung: 1,50 /m³ (neue DüV) max. 54 /ha förderfähige Fläche und Jahr Folie 15
16 Folie 16 Fachzentrum Agrarökologie
17 B28/B29 Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern und in so. sensiblen Gebieten Hauptnutzung im ersten Jahr als Wiese, Weide oder Mähweide Nur Flächen, die in beiden Vorjahren Acker waren Lage in Gebietskulisse: Wasserschutzgebiete, Unterbrechung der Dauergrünlandentstehung Zuwendung: B28: 370 /ha (max. 5 ha/betrieb) B29: 570 /ha (Gebietskulisse Moor) Folie 17
18 3. Boden und Wasserschutz
19 B30 Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten Nur in Gebietskulisse Projektgebiete boden:ständig Verzicht auf jegliche Düngung Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz Umbruch verboten Nur Mähen oder Hüteschafhaltung erlaubt Kombination mit B28 max. 5 ha/betrieb Zuwendung: 350 /ha Folie 19
20 B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen Grünstreifen entlang von Gewässern, in Geländemulden und an erosionsgefährdeten Hangflächen 5-30 m breiter Grünstreifen auf AF Keine Düngung Kein flächiger chem. Pflanzenschutz Mähen, Mulchen oder Beweiden Unterbrechung der Dauergrünlandentstehung Zuwendung: 920 /ha Grünstreifen Folie 20
21 B36 Winterbegrünung mit Wildsaaten Qualitätsblühmischung Bayern Max. 10 ha je Betrieb Aussaat bis Erosions- und nitratmindernde Wirkung des Pflanzenbestandes Nutzung ab des Folgejahr Kein chem. Pflanzenschutz Zuwendung: 120 /ha (Kombination mit B10: 90 /ha) Folie 21
22 B37 Mulchsaatverfahren B38 Direkt-/ Streifensaatverf. in Reihenkulturen Für Mais, Rüben, Kartoffeln, Sonnenblumen, Ackerbohnen, Feldgemüse, Soja, Hirse, Dauerkulturen Nutzung oder Abspritzen der Zwischenfrucht verboten Keine Kombination mit B35/B36 bzw. B47 im Vorjahr Jährlicher Flächenumfang: % B37: 100 /ha (Kombination mit B10: 70 /ha) B38: 150 /ha (Kombination mit B10: 120 /ha) Folie 22
23 Mind. 10 % Mulchabdeckung im Frühjahr (bis ) Folie 23
24 B39 Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten Verzicht auf: Winterweizen, Raps, Mais, Kartoffeln, Körnerleguminosen, Feldgemüse Rüben zulässig => keine Prämie Fläche muss über Winter bis begrünt sein Lage in Gebietskulisse Max. 5 ha je Betrieb Zuwendung: 250 /ha Folie 24
25 4. Biodiversität - Artenvielfalt
26 B47 Jährlich wechselnde Blühflächen Jährliche Neueinsaat mit Qualitätsblühmischung Bayern Bis 1.9. kein Befahren, Bearbeiten oder Nutzen zulässig Jährlicher Flächenumfang: % 0,1-3 ha pro Betrieb Zuwendung: 600 /ha Folie 26
27 B48 Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur Qualitätsblühmischung Bayern 0,2-3 ha pro Betrieb Während des gesamten Verpflichtungszeitraumes kein Befahren, Bearbeiten oder Nutzen zulässig Zuwendung bis EMZ 5.000: 600 /ha je weitere 100 EMZ 15 /ha Folie 27
28 5. Kulturlandschaft
29 B59 Flächenbereitstellung zur dauerhaften Anlage von Struktur- und Landschaftselementen Förderfähig sind nur Struktur und Landschaftselemente, die dem Beseitigungsverbot laut CC unterliegen (Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, ) Bewilligungsbescheid des ALE ist dem AELF bis Ende der Antragsstellung (Kulap) vorzulegen Maßnahmenfläche kann im Rahmen des Greenings als ÖVF (CC- Landschaftselement) beantragt werden. Zuwendung: 25 /ar (100 m²) Folie 29
30 Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht!
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Adolf Hörl Berater zur Umsetzung der EU Wasserrahmenricht Fachzentrum für Agrarökologie Pfaffenhofen a. d. Ilm Außenstelle Erding Er Dr. Ulrich Weg Erding Folie 31 Kurztext Tel: 08122/ Mobil: 0170/ adolf.hoerl@aelf-ph.bayern.de
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