Reglement zum 3. Südtirol-Medienpreis für Social Media

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1 Reglement zum 3. Südtirol-Medienpreis für Social Media 1. Organisator Der Südtirol-Medienpreis für SOCIAL MEDIA ist ein Projekt der Agentur Südtirol Marketing (SMG), mit Sitz in Bozen, Pfarrplatz 11, Tel. 0471/999888, Fax 0471/999800, Internet: und der Stiftung Südtiroler Sparkasse, Talfergasse 18, Bozen, Tel , Fax , Internet: in Kooperation mit der Autonomen Provinz Bozen Abteilung Tourismus, Raiffeisenstraße 5, Landhaus 5, Bozen. Mit der Teilnahme am Medienpreis wird das Reglement uneingeschränkt angenommen. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 2. Bezeichnung, Ziele und Inhalte 3. Südtirol-Medienpreis für Social Media Facebook, Twitter, Blogs und YouTube sind keine Plattformen mehr für das Einstellen von Bildern, Notizen oder Filmen. Social Media ist in der Zwischenzeit zu einem Lebensstil geworden und bestimmt Form und Inhalte von Kommunikation. Journalismus hat längst seine traditionellen Container verlassen und findet nicht mehr ausschließlich in Radio, TV, Zeitschriften, Magazinen und deren Online-Ausgaben statt. Neue individuelle Formate erzählen Geschichten durch das Verknüpfen von Bild, Text, Video und Audio und stellen sich dem unmittelbaren Austausch mit dem User. Ein Platz für neue Erzählformen und multimediales Geschichtenerzählen. Die Agentur Südtirol Marketing erwartet sich in der Kategorie SOCIAL MEDIA im Medienpreis Südtirol einen jungen Blick auf Südtirol und engagierte Erzählformen, die dem kontrastreichen Lebensraum gerecht werden. Der Preis ist mit Euro dotiert. 3. Zeitraum und Wettbewerbsbeschreibung Um sich für den Medienpreis zu bewerben, müssen sich die Teilnehmer bis 15. Februar 2015, 12 Uhr per Online- Formular auf registrieren. Obligatorische Bewerbungsunterlagen sind ein bereits veröffentlichter Social Media-Beitrag(dieser kann aus den Bausteinen Text, Bild, Video und/oder Audio bestehen - keine Themenvorgabe), ein Kurzkonzept für einen Blogbeitrag zu Südtirol (keine Themenvorgabe) sowie ein tabellarischer Lebenslauf. Bewerbungen, die nach dem 15. Februar 2015, 12 Uhr eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nach einer Vorauswahl der eingegangenen Beiträge werden drei Finalisten zur individuellen Recherche nach Südtirol eingeladen um die Idee ihres Kurzkonzeptes zu realisieren. Bewertungskriterien für die Wahl der drei Finalisten sind: - Eingereichter Beitrag: Thema/Originalität, roter Faden, Sprache, multimediale Aufbereitung (Qualität der Fotos, evtl. Video- oder Audiobeiträge) - Gewichtung 70% - Kurzkonzept: Thema/Originalität, multimediale Aufbereitung, virale Einbindungsmöglichkeiten in andere Social Media Kanäle - Gewichtung 30% Der Beitrag muss auch in einem realen Social Media-Kanal veröffentlicht werden. Die Einladung ergeht in Form einer an die im Lebenslauf angegebene Adresse.

2 Die Recherchereise erfolgt vom 1. April bis 31. Juli 2015 (vier Tage/ drei Übernachtungen). Der genaue Zeitpunkt der Recherche steht den Teilnehmern frei und wird in Absprache mit der Südtirol Marketing festgelegt. Die Südtirol-Beitrag müssen per bis zum 1. August 2015 bei eingereicht werden. Es gilt das Empfangsdatum bzw. die Empfangsuhrzeit der . Alle anfallenden Kosten (Anreise, Unterbringung und Verpflegung in Halbpension) werden in diesem Zusammenhang von SMG übernommen. Mit der finalen Teilnahmebestätigung verpflichten sich die Finalisten zudem bei kurzfristigem Rücktritt von der Recherchereise, die von SMG übernommenen Spesen (z.b. Anreise- oder Hotelkosten) vollständig rückzuerstatten. 4. Zielgruppe Junger multimedialer Nachwuchs aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Alle Teilnehmer dürfen innerhalb der Bewerbungsfrist ( ) das dreißigste Lebensalter nicht überschritten haben. Ehemalige Finalisten sind von einer erneuten Teilnahme ausgeschlossen. 5. Rechte Text Die Teilnehmer versichern und erklären ausdrücklich, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Beiträge verfügen, die uneingeschränkten Nutzungsrechte haben und dass die Beiträge frei von Rechten Dritter sind. Die Teilnehmer stellen SMG frei von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter und erklären ausdrücklich, dass die eingereichten Beiträge nicht gegen bestehende Gesetze der Republik Italien verstoßen. Widrigenfalls wird die SMG den Teilnehmer vom Wettbewerb ausschließen. Alle eingereichten Beiträge müssen den rechtlichen Bestimmungen genügen und dürfen nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzung sein. Insbesondere ist von den Teilnehmern am Wettbewerb sicherzustellen, dass die Rechte Dritter durch ihren Beitrag nicht verletzt werden. Alle Beiträge werden auf folgender Website veröffentlicht. Die drei Teilnehmer, die sich als Finalisten auszeichnen werden (in der Folge auch als Finalisten-Teilnehmer bezeichnet), verpflichten sich ab sofort, sämtliche Nutzungsrechte ausnahmslos und im Alleinrecht abzutreten, ohne Einschränkungen in Raum und Zeit. Zum nicht erschöpfenden Beispiel sei genannt, dass Südtirol Marketing die Beiträge - für sämtliche Veröffentlichungen im Verlags- und Handelsbereich wie Webseiten, Zeitungen, Zeitschriften, Social Media, Fernsehen, Radio usw. digital und auf Papier; - telematisch; - im historischen Archiv, in beliebiger Form; - auf Postern und Paneelen innerhalb der eigenen Einrichtung bzw. bei Messepräsentationen von Südtirol Marketing im eigenen Interesse und im Auftrag Dritter; - für institutionelle Werbezwecke; verwenden kann.

3 Jede/r Finalist/in-Teilnehmer/in erklärt unter der eigenen direkten Verantwortung, dass die Beiträge noch nie veröffentlicht worden sind und gewährleistet, dass - er/sie keinem Dritten ein Recht gewährt hat, das die oben erwähnten Rechte von Südtirol Marketing zunichte machen bzw. mit denselben im Widerspruch stehen würde; - er/sie vollstes Anrecht auf die Texte hat und über sämtliche Genehmigungen und Freistellungen der Personen verfügt, die darauf abgebildet sind bzw. an deren Verwirklichung beteiligt waren; - er/sie sämtliche bei Dritten hinterlegten Duplikate wieder eingezogen und denselben jegliche Verwendung der gegenständlichen Abbildungen untersagt hat, wobei Südtirol Marketing laut dem vorhergehenden Punkt über deren Alleinrecht verfügt. Südtirol Marketing kann die oben erwähnten Rechte beliebig an Dritte abtreten. Die Finalisten habe kein Anrecht auf ein Nutzungshonorar im vereinbarten Nutzungsrahmen. Die SMG verpflichtet sich bei Veröffentlichung der Beiträge, den jeweiligen Finalisten namentlich zu nennen. 6. Rechte Foto/Video Die Teilnehmer versichern und erklären ausdrücklich, dass sie über alle Rechte an den eingereichten Fotos/Videos verfügen, die uneingeschränkten Nutzungsrechte besetzen, dass die Fotos/Videos frei von Rechten Dritter sind, sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto/Video eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Foto/Video veröffentlicht wird. Das schriftliche Einverständnis der fotografierten/gefilmten Personen ist von den Teilnehmern verpflichtend einzuholen und wird auf Verlangen des Organisators vorgewiesen. Die Teilnehmer stellen die SMG frei von eventuellen Schadensersatzansprüchen Dritter, die z.b. durch die Verletzung von Urheberrechten oder Privacy-Bestimmungen (lt. gesetzesvertretendem Dekret Nr. 196 vom ) geltend gemacht werden könnten. Die Teilnehmer erklären und gewähren zudem ausdrücklich, dass die eingereichten Bilder/Videos nicht gegen bestehende Gesetze der Republik Italien verstoßen. Widrigenfalls wird die SMG den Teilnehmer vom Wettbewerb ausschließen. Alle Fotos/Videos werden auf folgender Website: veröffentlicht. Die drei Teilnehmer, die sich als Finalisten auszeichnen werden (in der Folge auch als Finalisten-Teilnehmer bezeichnet), verpflichten sich ab sofort, sämtliche Nutzungsrechte ausnahmslos und im Alleinrecht abzutreten, ohne Einschränkungen in Raum und Zeit. Zum nicht erschöpfenden Beispiel sei genannt, dass Südtirol Marketing die Bilder und Videos - für sämtliche Veröffentlichungen im Verlags- und Handelsbereich wie Webseiten, Zeitungen, Zeitschriften, Social Media, Fernsehen, Radio usw. digital und auf Papier; - telematisch; - im historischen Archiv, in beliebiger Form; - auf Postern und Paneelen innerhalb der eigenen Einrichtung bzw. bei Messepräsentationen von Südtirol Marketing im eigenen Interesse und im Auftrag Dritter; - für institutionelle Werbezwecke; verwenden kann. Jede/r Finalist/in-Teilnehmer/in erklärt unter der eigenen direkten Verantwortung, dass die Bilder und Videos noch nie veröffentlicht worden sind und gewährleistet, dass - er/sie keinem Dritten ein Recht gewährt hat, das die oben erwähnten Rechte von Südtirol Marketing zunichte machen bzw. mit denselben im Widerspruch stehen würde; - er/sie vollstes Anrecht auf die Bilder/Videos hat und über sämtliche Genehmigungen und Freistellungen der Personen verfügt, die darauf abgebildet sind bzw. an deren Verwirklichung beteiligt waren;

4 - er/sie sämtliche bei Dritten hinterlegten Duplikate wieder eingezogen und denselben jegliche Verwendung der gegenständlichen Abbildungen untersagt hat, wobei Südtirol Marketing laut dem vorhergehenden Punkt über deren Alleinrecht verfügt. Südtirol Marketing kann die oben erwähnten Rechte beliebig an Dritte abtreten. Die Finalisten habe kein Anrecht auf ein Nutzungshonorar im vereinbarten Nutzungsrahmen. Die SMG verpflichtet sich bei Veröffentlichung der Bilder/Videos den jeweiligen Finalisten namentlich zu nennen. 7. Ausschlussgründe Die Agentur Südtirol Marketing (SMG) und die Stiftung Südtiroler Sparkasse in Kooperation mit der Autonomen Provinz Bozen, Abteilung Tourismus ist der Organisator des Medienpreises für jungen multimedialen Nachwuchs und dementsprechend behält sie sich vor bei Nichteinhaltung des Reglements den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen. 8. Bewertung Nach Einsendeschluss ( , 12 Uhr) werden alle Südtirol-Beiträge der drei Finalisten der unabhängigen Fachjury vorgelegt. Die Jury besteht aus folgenden Personen: Norman Röhling, Katja Hentschel, Clemens Poloczek, Mia Bühler, Kunigunde Weissenegger, Der Beitrag muss in einem Social Media-Kanal veröffentlicht werden, Einbindung in andere Kanäle muss erfolgen. Es gelten folgende Bewertungskriterien: - Thema (Idee, Wertigkeit, Südtirolbezug, Originalität, Eignung als Blogthema) - Recherche (Wahl der Gesprächspartner, aufgesuchte Schauplätze, Auseinandersetzung mit/ und Umsetzung des Themas) - Struktur (Einstieg, Ziel, roter Faden) - Stil (Sprache, Ausdruck, Wiedererkennungswert, persönliche Note, Authentizität der Berichterstattung) - Multimediale Aufbereitung und Kreativität (Qualität der Fotos, technische Umsetzung, Komposition, eigener Stil, evtl. Video- oder Audiobeiträge) - Virale Einbindungsmöglichkeiten in andere Social Media Kanäle - Gesamteindruck (Stimmigkeit, Nutz- bzw. Unterhaltungswert) Die Bewertung erfolgt anonym. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5 9. Preisübergabe Der Sieger wird schriftlich (per ) informiert und zur Preisverleihung eingeladen. Der Termin wird im Herbst 2015 stattfinden (das genaue Datum wird noch bekannt gegeben). Der Preis in Höhe von Euro wird dem Gewinner auf das von ihm angegebene Bankkonto überwiesen. 10. Information zum Datenschutz (Art. 13 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 196/2003) Der Teilnehmer willigt ausdrücklich zur Verarbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten ein. Diese werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Ausführung des Medienpreises für junge Blogger verwendet. Laut Art. 7 des Dekrets Nr. 196/2003 können die Teilnehmer am Wettbewerb jederzeit die Änderung und Löschung der Daten verlangen. Die Teilnehmer willigen ein, dass die SMG die personenbezogenen Daten elektronisch erfasst und bearbeitet. Der Inhaber der Daten ist die Agentur Südtirol Marketing (SMG). Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist Dr. Marco Pappalardo.

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