KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG LEISTUNGSERBRINGUNG IN DER HAUPTABTEILUNG 2018

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1 KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG LEISTUNGSERBRINGUNG IN DER HAUPTABTEILUNG 018 Sakrale Neuromodulation zur Behandlung von Stuhlinkontinenz und Obstipation

2 Lea Seisselberg Managerin Reimbursement & Health Economics VORWORT Sehr geehrte Leserin, Sehr geehrter Leser, wir bewegen uns heute in einem zunehmend komplexer werdenden Umfeld. Der jährliche Aktualisierungsprozess unseres G-DRG-Systems ist hierbei für eine sachgerechte Abbildung und Differenzierung bestehender und neuer Behandlungsverfahren sinnvoll und eine im weltweiten Vergleich vorbildliche Vorgehensweise. Die notwendige Auseinandersetzung mit diesen zum Teil gravierenden Umbauten im G-DRG-System stellt unter der wachsenden Arbeitsbelastung aller Akteure im Gesundheitswesen zugleich eine wesentliche Belastung dar. Das Vermögen, für Fragestellungen in Bezug auf die Finanzierung unserer Produkte und Therapien Antworten zu finden, ist eine der größten Verantwortungen im Wandel der Gesundheitssysteme. Unerlässlich, um dem InEK eine korrekte Zuordnung der Kosten zu ermöglichen, ist eine eindeutige und korrekte Kodierung. Nur so können die notwendigen Kostenkalkulationen, die zu einer sachgerechten Refinanzierung der Therapien führen, vorgenommen werden, denn nur anhand der aufwandsgerechten Kodierung ist dem InEK eine Identifizierung und ggf. Abbildung von Kostenunterschieden möglich. Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Informationen und Beispiele sollen als Anregung dienen und müssen auf den konkreten Fall hin angepasst werden. Die Erlösberechnungen beziehen sich auf die Bewertungsrelation in der Hauptabteilung mit dem Bundesbasisfallwert aus 018 von 3.467,30. Wir würden uns sehr freuen, Ihnen mit dieser Übersicht eine Hilfestellung für die Planung und den täglichen Umgang mit den wesentlichen G-DRG-Abbildungsinformationen unserer Verfahren bereitstellen zu können. Lea Seisselberg Managerin Reimbursement & Health Economics

3 ABKÜRZUNGS- VERZEICHNIS Alt. BGB BR BVMed CC DIMDI DRG EBM Eingr. FPV G-DRG GOÄ ICD-10 Impl. InEK IPG Alter Bürgerliches Gesetzbuch Bewertungsrelation Bundesverband Medizintechnologie Komplikationen und/oder Komorbiditäten Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Diagnosis Related Group Einheitlicher Bewertungsmaßstab Eingriff Fallpauschalenvereinbarung German Diagnosis Related Group Gebührenordnung für Ärzte International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10. Revision Implantation Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus Impulsgenerator (Neurostimulator) J. Jahre KHSG kompl. MDK MVD NUB od. O OP OPS PNE schw. SEG4 U ZE Krankenhausstrukturgesetz komplexe Medizinischer Dienst der Krankenkassen Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder obere Grenzverweildauer Operation/Eingriff Operationen- und Prozeduren Schlüssel peripherer Nervenevaluations-Test schwere Sozialmedizinische Expertengruppe der MDK-Gemeinschaft Vergütung und Abrechnung untere Grenzverweildauer Zusatzentgelt Rechtlicher Hinweis Wir weisen darauf hin, dass unsere Unterstützungs- und Beratungsleistungen ausschließlich in direktem Zusammenhang mit der Refinanzierung unserer Therapien erbracht werden können. Weder können wir Ihnen bei allgemeinen Fragen zur Refinanzierung behilflich sein, noch können wir Sie zur Refinanzierung von Therapien anderer Hersteller beraten. Alle Angaben in dieser Rubrik sind lediglich Empfehlungen von Medtronic und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Medtronic übernimmt daher in diesem Zusammenhang keine Haftung.

4 INHALTS- VERZEICHNIS 1. Worauf es in diesem Jahr ankommt 5. Reimbursement Solutions 6 3. Groupierungssimulation G-DRG-System Auszug aus den relevanten DRGs und ZE (Zusatzentgelten) für 018 Bundeseinheitliche Zusatzentgelte 018: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators Verfahrensweise mit Tined Lead permanente Elektrode Wechsel oder Revision von Neurostimulationselektroden und Explantation eines Neurostimulators nach z.b. Wirkverlust Wechsel oder Revision von Neurostimulationselektroden und Neurostimulatoren bei Komplikationen Tabellarische Übersicht über die Gesamterlöse 018 Grafische Übersicht der Zu- und sberechnung Ergänzende Hinweise zu dem Begriff der 15 WICHTIGE LINKS Zum Zeitpunkt der Broschürenerstellung waren noch nicht alle Landesbasisfallwerte für 018 vereinbart. Die aktuellen Landesbasisfallwerte entnehmen Sie bitte der Internetseite der AOK: Kostenfreier Online Grouper für eine individuelle Groupierungssimulation: Hinweise zum DRG-System 018 auf der Website des InEK Kodierkataloge auf der Website des DIMDI Änderung KHSG 4

5 1. WORAUF ES IN DIESEM JAHR ANKOMMT Neue explizite DRGs für die Implantation / den Wechsel von Neurostimulatoren Bitte beachten Sie auch in Ihrer Budgetverhandlung, dass die Methode ab 018 mit folgenden DRGs vergütet wird: z.b. bei Hauptdiagnose: R15 Stuhlinkontinenz Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane G13A G13B ohne Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektrodensystems mit Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektrodensystems z.b. bei Hauptdiagnose: T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems Implantation, Revision und Entfernung von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems B19A B19B B19C mit Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators mit Implantation oder Wechsel eines permanenten oder temporären Elektrodensystems ohne Implantation oder Wechsel von Neurostimulatoren und Elektrodensystemen KHSG gültig seit 017 Nähere Informationen finden Sie unter: Fixkostendegressionsabschlag! In der DRG-Liste gem. 3 Abs. 3 der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags mit einem Sachkostenanteil von mehr als /3 ist die DRG G13B aufgeführt und somit vom ausgenommen. 5

6 . REIMBURSEMENT SOLUTIONS Kodieranalyse, Grouper Simulationen, Profitabilitätsberechnungen OP Anpas ZE DRG- Grouping DRG- 1. DBS DRG DRG- Restore NUB DRG- Indiv.ZE Activa RC, Restore DRG- Enterra NUB Indiv.ZE Activa RC, Restore DRG- DR Anpas Prozedurenkostenanalyse Erfolgreiche Kooperation bedarf kompetenter Partner Der Geschäftsbereich Neuromodulation des Unternehmens Medtronic GmbH hat sich am Beispiel der Entwicklung des deutschen Fallpauschalensystems in der stationären Krankenversorgung bereits mit der Entscheidung zum G-DRG im Jahre 000 entschieden, aktiv an der Weiterentwicklung dieses Systems mit zu gestalten. In partnerschaftlicher Kooperation mit den Leistungserbringern, medizinischen Fachgesellschaften und dem Bundesverband Medizintechnologie e.v. hat unser Unternehmen als Pionier und Vorreiter eine vollumfängliche und sachgerechte Abbildung der Behandlungsverfahren zur Neuromodulation jederzeit transparent und kompetent erreichen können. Was bedeutet Reimbursement für uns? Unter Reimbursement verstehen wir nicht nur eine adäquate Refinanzierung unserer Therapien, sondern auch die Leistungen oder Informationen, die unseren Kunden eine solche Refinanzierung ermöglichen. Zu diesen Leistungen gehören: Empfehlung einzelner Abrechnungspositionen (EBM, GOÄ oder DRG) Beratung bei Abrechnung und Kodierung Unterstützung bei Änderungsanträgen an DIMDI, InEK und andere Institutionen (operatives Reimbursement) Beratung zu Fragen des MDK und der Kassen Beratung zum Leistungsportfolio und zur strategischen Ausrichtung von Kliniken und anderen Leistungserbringern (strategisches Reimbursement) 6

7 S- sung Zuordn. OCD G- sung DRG- Anzahl erfolgreicher Änderungen aus der Kooperation Medtronic, Leistungserbringer und Fachgesellschaften. Unser Reimbursement-Service im Überblick Kostenbetrachtungen, Erlösbetrachtungen Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Erlösanalysen und Kostenanalysen bei der Planung und Optimierung Ihres Leistungsangebots. Diese Konzepte entwickeln wir in Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegekräften und Klinikverwaltung. G-DRG Kodierhilfen und Kodierleitfäden, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Prozesskostenanalysen sind einige Beispiele. Training und Beratung Unsere Weiterbildungs- und Trainingsprogramme vermitteln die Grundlagen der Abrechnung über G-DRG, EBM und GOÄ sowie den aktuellen Stand der Kodierung und Kostenerstattung. Wir begleiten außerdem bei der Kodierung stationärer und ambulanter Refinanzierung unserer Therapien. 7

8 3. GROUPIERUNGSSIMULATION G-DRG-SYSTEM Auszug aus den relevanten DRGs und ZE (Zusatzentgelten) für 018 Zweizeitiger Eingriff mit Teststimulation mittels permanenter Elektrode am Beispiel ICD R15 1. OP* Teststimulation (Tined Lead Test) OPS: DRG G13B NEUE DRG IN Krankenhausaufenthalt Entlassung zur häuslichen Testphase. OP* IPG**-Implantation (nach Tined Lead Test) OPS: g0 DRG G13A + ZE139 NEUE DRG IN 018 IPG und perm. Elektrode zweizeitig in Krankenhausaufenthalten, Impl. nur des IPG im. Aufenthalt Elektroden-Explantation nach erfolgloser Teststimulation am Beispiel ICD R15 Entfernung einer Neurostimulations-Elektrode OPS: a0 DRG G11B Elektroden-Revision am Beispiel ICD T85.1 Revision Neurostimulations-Elektrode oder Generator OPS: , DRG B19C NEUE DRG IN 018 Aggregatswechsel am Beispiel ICD R15 Wechsel Neurostimulator nach Batterieerschöpfung OPS: d0 DRG G13A + ZE139 NEUE DRG IN 018 Aggregatwechsel am Beispiel T85.1 Wechsel Neurostimulator bei Komplikation OPS:5-059.d0 DRG B19A + ZE139 NEUE DRG IN Bundeseinheitliche Zusatzentgelte 018: Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators ZE Beschreibung Erlöse ZE 018 Erlöse ZE 017 ZE138 ZE139 Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalstimulator, mit Sondenimplantation Neurostimulatoren zur Rückenmarkstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems, Einkanalstimulator, ohne Sondenimplantation 7.535, , , ,00 * OP = Eingriff (zweiter Eingriff erfolgt innerhalb eines zweiten stationären Aufenthaltes nach häuslicher Testphase), ** IPG = Impulsgenerator (Neurostimulator) 8

9 3.3 Verfahrensweise mit Tined Lead permanente Elektrode Teststimulation mit permanenten Elektroden am Beispiel ICD R15 in Hauptabteilung G13B Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane mit Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektrodensystems 1, Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Implantation oder Wechsel einer permanenten Elektrode G13B 1, ,7 3,3 1 Implantation eines Neurostimulators wa hrend des zweiten stationa ren Aufenthaltes am Beispiel ICD R15 in Hauptabteilung 6 7 Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: 80B 1, , ** 8, G13A Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane ohne Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektrodensystems 1,088 +ZE139 (IPG-Implantation) g0 Implantation eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Implantation einer Neurostimulationselektrode, Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar G13A 1, ,4, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: G11B 0, ,90 ** 4, Elektroden-Explantation nach erfolgloser Teststimulation am Beispiel ICD R15 in Hauptabteilung G11B Pyloromyotomie oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter, Alter > 9 Jahre 0, a0 Entfernung von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Eine Elektrode G11B 0,765.65,48 4, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: G11B 0, ,90 ** 4, Wechsel eines Neurostimulators bei Batterieerschöpfung am Beispiel ICD R15 in Hauptabteilung G13A Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane ohne Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektrodensystems 1,088 +ZE139 (Wechsel IPG) d0 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar G13A 1, ,4, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: G11B 0, ,90 ** 4, Bei Aufnahme des Patienten zum Aggregatwechsel eines Neurostimulators wegen Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster ist die zugrundeliegende Erkrankung als Hauptdiagnose zu kodieren. Eine Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster ist keine Komplikation im medizinischen Sinne. Analog zu SEG 4-Kodierempfehlung 51 * DRG-Erlöse für Versorgung durch Hauptabteilungen kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 018 = 3.467,30, ** Bundesbasisfallwert 017 = 3.376,11 9

10 3.4 Wechsel oder Revision von Neurostimulationselektroden und Explantation eines Neurostimulators nach z.b. Wirkverlust Die Groupierung eines Wechsels oder einer Revision von Neurostimulationselektroden ist von der Hauptdiagnose abhängig. Erfolgt der Wechsel oder die Revision aufgrund eines Wirkverlustes, der nicht durch eine (mechanische) Komplikation verursacht ist, dann ist die entsprechende Hauptdiagnose der zugrunde liegenden Erkrankung (z.b. R15) zu kodieren. In diesem Fall erfolgt die Vergütung für den Wechsel der Neurostimulationselektrode über die DRG G13B und die DRG G11B für die Revision der Elektrode bzw. die Explantation eines Neurostimulationssystems. Wechsel der Neurostimulationselektrode am Beispiel ICD R15 in Hauptabteilung G13B Implantation und Wechsel von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen der Verdauungsorgane mit Implantation oder Wechsel eines permanenten Elektrodensystems 1, Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Implantation oder Wechsel einer permanenten Elektrode G13B 1, ,7 3, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: 80B 1, , ** 8, Revision der Neurostimulationselektrode am Beispiel ICD R15 in Hauptabteilung G11B Pyloromyotomie oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter, Alter > 9 Jahre 0, Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Eine Elektrode G11B 0,765.65,48 4, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: G11B 0, ,90 ** 4, Explantation eines Neurostimulationssystems am Beispiel R15 in Hauptabteilung G11B Pyloromyotomie oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter, Alter > 9 Jahre 0, und a0 Entfernung eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems Entfernung von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Eine Elektrode G11B 0,765.65,48 4, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: G11B 0, ,90 ** 4, * DRG-Erlöse für Versorgung durch Hauptabteilungen kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 018 = 3.467,30, ** Bundesbasisfallwert 017 = 3.376,11 10

11 3.5 Wechsel oder Revision von Neurostimulationselektroden und Neurostimulatoren bei Komplikationen Die Groupierung eines Wechsels oder einer Revision von Neurostimulationselektroden und/oder Neurostimulatoren ist von der Hauptdiagnose abhängig. Wird der Wechsel oder die Revision aufgrund einer Komplikation (redaktionell aufgeführt unter T8.0) durchgeführt, dann ist die Hauptdiagnose T85.1 (Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems) zu kodieren. In diesem Fall erfolgt die Vergütung über die DRG B19B. Beim Wechsel eines Neurostimulators wird zusätzlich das ZE139 erlöst. Diese Hauptdiagnose ist bei Elektrodenkomplikationen analog zu verwenden. Wechsel einer Elektrode und eines Einkanal-Neurostimulators am Beispiel ICD T85.1 in Hauptabteilung B19B Implantation, Revision und Entfernung von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit Implantation oder Wechsel eines permanenten oder temporären Elektrodensystems 1,81 + ZE139 (Wechsel IPG) d0 Implantation oder Wechsel von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Implantation oder Wechsel einer permanenten Elektrode Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar B19B 1,81 6.8,75 3, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: B17D 1, ,01 ** 4, Wechsel eines Einkanal-Neurostimulators am Beispiel ICD T85.1 in Hauptabteilung B19A Implantation, Revision und Entfernung von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems mit Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators 1,369 +ZE 139 (Wechsel IPG) d0 Wechsel eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems ohne Wechsel einer Neurostimulationselektrode: Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar B19A 1, ,73 3, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: B17D 1, ,01 ** 4, Revision von Elektroden bzw. eines Neurostimulators am Beispiel ICD T85.1 in Hauptabteilung B19C Implantation, Revision und Entfernung von Neurostimulatoren und Neurostimulationselektroden bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems ohne Implantation oder Wechsel von Neurostimulatoren und Elektrodensystemen 0, Revision von Neurostimulationselektroden zur Stimulation des peripheren Nervensystems: Eine Elektrode Revision eines Neurostimulators zur Stimulation des peripheren Nervensystems B19C 0, ,93 3, Bitte finden Sie hierzu die Vorjahreswerte aus 017 zum direkten Vergleich: B17E 0, ,39 ** 3, * DRG-Erlöse für Versorgung durch Hauptabteilungen kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 018 = 3.467,30, ** Bundesbasisfallwert 017 = 3.376,11 11

12 T85.1 Mechanische Komplikation durch einen implantierten elektronischen Stimulator des Nervensystems Die Diagnose T85.1 ist nur dann zu kodieren, wenn der Eingriff aufgrund einer technischen bzw. mechanischen Komplikation nötig ist. Nach Definition in T8.0 gehören hierzu folgende Komplikationen: Fehllage, Leckage, Obstruktion (mechanisch), Perforation, Protrusion und Versagen (mechanisch). Keine mechanischen Komplikationen sind hingegen: Batterieerschöpfung im erwarteten Zeitfenster, Wirkverlust der Therapie aus nicht mechanischen Gründen, etc. In diesen Fällen ist die Hauptdiagnose der zugrundeliegenden Erkrankung zu kodieren. Quelle: DIMDI ICD-Katalog Tabellarische Übersicht über die Gesamterlöse 018 Testung/Implantation/Wechsel InterStim -Therapie bei Stuhlinkontinenz und Obstipation Beschreibung ICD OPS DRG Teststimulation mit permanenter Elektrode Teststimulation mit temporärer/n Elektrode(n) Implantation eines Einkanalneurostimulators nach Tined Lead Test Implantation eines Einkanalneurostimulators nach PNE- Test Wechsel Einkanalneurostimulator** R15 K59.0 Bewertungs Relation ZE Σ Erlöse (DRG +ZE)* G13B 1,475 1 nein 5.114, oder G11B 0,765 1 nein.65, g0 G13A 1,088 1 ZE , c0 G13A 1,088 1 ZE , d0 G13A 1,088 1 ZE ,94 Wechsel, Revision oder Explantation aufgrund von z.b. Wirkverlust oder erfolgloser Teststimulation Beschreibung ICD OPS DRG Wechsel von einer Neurostimulationselektrode Revision einer Neurostimulationselektrode Explantation eines Neurostimulationssystems Explantation Elektrode nach erfolgloser Teststimulation R15 K59.0 Bewertungs Relation ZE Σ Erlöse (DRG +ZE)* G13B 1,475 1 nein 5.114, G11B 0,765 1 nein.65, und a0 G11B 0,765 1 nein.65, a0 G11B 0,765 1 nein.65,48 Wechsel bzw. Revision aufgrund einer technischen bzw. mechanischen Komplikation Beschreibung ICD OPS DRG Wechsel Einkanalneurostimulator Wechsel von einer Neurostimulationselektrode Revision eines Neurostimulators Revision einer Neurostimulationselektrode T85.1 Bewertungs Relation ZE Σ Erlöse (DRG +ZE)* d0 B19A 1,369 1 ZE , B19B 1,81 1 nein 6.8, B19C 0,935 1 nein 3.41, B19C 0,935 1 nein 3.41,93 * DRG-Erlöse für Versorgung durch Hauptabteilungen kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 018 = 3.467,30, ** Bei Aufnahme des Patienten zum Aggregatwechsel eines Neurostimulators wegen Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster ist die zugrundeliegende Erkrankung als Hauptdiagnose zu kodieren. Eine Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster ist keine Komplikation im medizinischen Sinne. Analog zu SEG 4-Kodierempfehlung 51 1

13 3.7 Grafische Übersicht der Zu- und sberechnung DRG G11B, z.b. Revision oder Explantation eines Neurostimulators Erlös DRG in ,05.65,48.65,48.909, ,64 untere mittlere obere ** G11B 0,765.65,48 4, DRG G13A, z.b. Implantation eines Neurostimulators Erlös DRG in , ,4 3.77, , , ,98 untere mittlere obere ** G13A 1, ,4, DRG G13B, z.b. Implantation einer Neurostimulationselektrode Erlös DRG in , , , , , ,4 untere mittlere obere ** G13B 1, ,7 3, * DRG-Erlöse für Versorgung durch Hauptabteilungen kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 018 = 3.467,30, ** Siehe Seite 15 13

14 DRG B19A, z.b. Wechsel eines Neurostimulators aufgrund einer technischen bzw. mechanischen Komplikation Erlös DRG in , , , , ,10.867,46 untere mittlere obere ** B19A 1, ,73 3, DRG B19B, z.b. Wechsel von Neurostimulator und Elektrode bei einer technischen bzw. mechanischen Komplikation Erlös DRG in ,61 6.8,75 6.8, , , ,70 untere mittlere obere ** B19B 1,81 6.8,75 3, DRG B19C, z.b. Revision oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode aufgrund einer technischen bzw. mechanischen Komplikation 4500 Erlös DRG in , , , , ,09.149,73 untere mittlere obere ** B19C 0, ,93 3, * DRG-Erlöse für Versorgung durch Hauptabteilungen kalkuliert mit dem Bundesbasisfallwert 018 = 3.467,30, ** Siehe Seite 15 14

15 4. ERGÄNZENDE HINWEISE ZU DEM BEGRIFF DER VERWEILDAUER Die entspricht der Zahl der Belegungstage. Dies sind Aufnahmetag und jeder weitere Tag ohne den Entlassungs- oder Verlegungstag. Wird ein Patient oder eine Patientin am gleichen Tag aufgenommen und entlassen ist dieser Tag Aufnahmetag, die beträgt dann einen Belegungstag. Von der Berechnung der werden alle Urlaubstage des Patienten ausgeschlossen. ( 1 Abs. 7 FPV 018). Im Fallpauschalenkatalog ist für jede G-DRG eine durchschnittliche, sowie der und der genannt. Wichtig hierbei ist die Unterscheidung der Begriffe U ( Grenzverweildauer) und O ( Grenzverweildauer), welche den Rahmen beschreiben innerhalb dessen eine DRG noch über die Pauschale vergütet wird und den Angaben zum Zu- oder, an denen bereits ein Kürzung oder Mehrvergütung des Erlöses erfolgt. Hinweis Bitte achten Sie weiterhin darauf, dass die Dokumentation zeitnah im Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten erfolgt. Es sollten sämtliche wesentliche Maßnahmen und Ergebnisse lückenlos enthalten sein. ( 630f BGB) InterStim II 15

16 Weitere Informationsbroschüren zur Kodierung und Abbildung der Neuromodulationsverfahren KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG 018 KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG LEISTUNGSERBRINGUNG IN DER HAUPTABTEILUNG 018 Neuromodulation Implantierbares Magenstimulationssystem Enterra zur Behandlung der Symptome der Gastroparese Kodierung und Vergütung in der stationären Versorgung Kodierung und Vergütung in der ambulanten Versorgung, Privatärztliche Liquidation in der stationären Versorgung Behandlungspfade zur Neuromodulation Informationen zur Leistungsplanung Implantierbares Magenstimulationssystem Enterra zur Behandlung der Symptome der Gastroparese (nur Download-Version) KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG LEISTUNGSERBRINGUNG IN DER HAUPTABTEILUNG 018 KODIERUNG UND VERGÜTUNG IN DER STATIONÄREN VERSORGUNG LEISTUNGSERBRINGUNG IN DER HAUPTABTEILUNG 018 Sakrale Neuromodulation zur Behandlung von Harninkontinenz und Retention Sakrale Neuromodulation zur Behandlung des Beckenschmerzes (Pelvic Pain) Sakrale Neuromodulation zur Behandlung von Harninkontinenz und Retention Sakrale Neuromodulation zur Behandlung des Beckenschmerzes (nur Download-Version) Diese und weitere Broschüren können Sie direkt bei Medtronic bestellen. Senden Sie hierzu bitte einfach eine an: Die Broschüren erhalten Sie ebenso im Download unter: Rechtlicher Hinweis Medtronic GmbH Earl-Bakken-Platz Meerbusch Telefon: Telefax: reimbursement@medtronic.de UC DE Medtronic, Inc All Rights Reserved. Printed in Germany. 01/018 Alle Angaben sind Empfehlungen von Medtronic, beziehen sich ausschließlich auf von Medtronic vertriebene Produkte und Therapien und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die verwendeten Kodierbeispiele lassen keine allgemein gültigen Rückschlüsse auf deren Anwendung zu. Informationen über die Anwendung bestimmter Produkte und Therapien von Medtronic finden Sie in der jeweiligen Gebrauchsanweisung. Medtronic übernimmt daher in diesem Zusammenhang keine Haftung.

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