Tarifvertrag. für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v.

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1 ! j Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin, Geschäftsstelle Auf den Häfen 30/32, Bremen, vertreten durch den Vorstand und ~ i~ ~ ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, vertreten durch die Landesbezirksleitung, Hüxstraße 1, Lübeck wird folgender Tarifvertrag vereinbart: Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust ev (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 1 von 9

2 2 Präambel und Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag dient zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 21. März Er gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Folgenden: Beschäftigten) des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v., die Mitglieder der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind.. Entgelt und Eingruppierung 1. Die Beschäftigen erhalten rückwirkend ab dem 01. Januar 2013 Entgelt nach den Entgelttabellen gemäß Anlagen A, B (Kr-Bereich) oder C (Arbeiter). (Die Tabellenwerte entsprechen bei Angestellten der Summe aus Grundvergütung, Ortszuschlag Stufe 1 und allgemeiner Zulage, bei Arbeitern dem Monatslohn, jeweils gem. ÄnderungsTV Nr. 2 vom und enthalten die 3,5%ige Entgelterhöhung gemäß 2.). Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am schon und am noch bestand ("Übergeleitete U ), sind ergänzend die Regelungen zu 11. zu beachten. 2. Rückwirkend zum 01. Januar 2013 werden für Beschäftigte, deren Vergütung sich nach den Regelungen des BMT-AW-O/ÜbgTV-Ost richtet, die Grundvergütung, der Ortszuschlag und die allgemeine Zulage, für alle übrigen Beschäftigten die pauschale vertragliche Vergütung um 3,5% erhöht. Die Überleitung der am 31. Dezember 2012 schon und am 01. Januar 2013 noch Beschäftigten in die Entgelttabellen gemäß 1. erfolgt mit diesen erhöhten Entgelten und richtet sich nach Die Tabellenwerte erhöhen sich zum 01. Januar 2014 um weitere 3,0%. ndividuelle Zwischenstufen gemäß erhöhen sich zum 01. Januar 2014 ebenfalls um weitere 3,0 %, soweit die Beschäftigten bis dahin nicht, z. B. aufgrund von Höhergruppierungen, in einer regulären Stufe der Entgelttabellen eingestuft sind. 4. Die Eingruppierung erfolgt bis zu einer neuen Entgeltordnung nach den Regelungen des ehemaligen TV Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW O/ÜbgTV-Ost. Davon abweichend gilt: Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 2 von 9

3 3 Erzieher/-innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, werden bereits mit Einstellung in die Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 7 eingruppiert. Bewährungsaufstiege finden ab dem 01. Januar 2013 nicht mehr statt. Vergütungsgruppenzulagen und sonstige tariflichen Zulagen werden ab dem 01. Januar 2013 nicht mehr gezahlt. Davon ausgenommen sind am 31. Dezember 2012 gezahlte Vergütungsgruppenzulagen und sonstige tarifliche Zulagen. Diese werden für die Dauer des ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses in Höhe des am 31. Dezember 2012 zustehenden Betrages im Wege der Besitzstandswahrung so lange weitergezahlt, wie nach den bisherigen tariflichen Vorschriften die Voraussetzungen dafür vorlägen. Zukünftige Veränderungen der Arbeitszeit werden bei der Höhe der Besitzstandszulage berücksichtigt. Der Aufstieg innerhalb der Entgeltgruppen der Anlagen A, Bund C erfolgt ab dem 01. Januar 2013 ausschließlich nach erreichter Beschäftigungszeit beim Arbeitgeber. Bei Einstellung erfolgt die Einstufung in die Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe. Vorhandene Berufserfahrung kann berücksichtigt werden. Auch im Übrigen können zur Gewinnung oder Bindung von Beschäftigten Entgeltstufen vorweg gewährt werden. Nach Ablauf der für das Erreichen der vorweg gewährten Stufe erforderlichen Zeit beginnt die Zeitberechnung für den nächsten Stufenaufstieg. Der Beschäftigung stehen die in 17 Absatz 3 TVöD genannten Zeiten mit der Maßgabe gleich, dass Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 26 Wochen berücksichtigt werden. m Übrigen gilt: Die Entgelttabelle gemäß Anlage A enthält sechs Stufen. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt jeweils nach einer Beschäftigungszeit von drei Jahren. Die Entgelttabelle gemäß Anlage B (Kr-Bereich) enthält neun Stufen. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt jeweils nach einer Beschäftigungszeit von zwei Jahren. Die Entgelttabelle gemäß Anlage C (Arbeiter) enthält acht Stufen. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe erfolgt jeweils nach einer Beschäftigungszeit von zwei Jahren. Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 3 von 9

4 4 Werden Beschäftigte höhergruppiert, werden sie in der höheren Entgeltgruppe in der Stufe eingestuft, die dem Betrag nach mindestens ihrem bisherigen Tabellenentgelt entspricht. Werden Beschäftigte herabgruppiert, werden sie in der niedrigeren Entgeltgruppe in die Stufe eingestuft, die sie in der bisherigen Entgeltgruppe erreicht hatten. Die darin zurückgelegte Beschäftigungszeit wird in der Stufe der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet. Die Einstufung der am 31. Dezember 2012 schon und am 01. Januar 2013 noch Beschäftigten regelt sich nach Überleitung und Übergangsvorschriften 1. Die Überleitung der am schon und am noch Beschäftigten ("Übergeleitete C ) erfolgt rückwirkend zum 1. Januar Sie regelt sich nach den nachfolgenden Ziffern. 2. Für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis sich vertraglich nach dem BMT-AW 0/ ÜbgTV-Ost i. V. m. 1 des Tarifvertrages vom 15. Juni einschließlich der Beschäftigten gemäß ("BMTler U ) richtet, gilt: a. Beschäftigte, die unter die Entgelttabelle gemäß Anlage A fallen: Die Beschäftigten werden in die Entgeltgruppe und Entgeltstufe eingruppiert bzw. eingestuft, die der Bezeichnung nach der bisherigen Vergütungsgruppe und der bisherigen Lebensaltersstufe entspricht. Erzieher/-innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, werden in die Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 7 eingruppiert. Für Satz 1 gilt, dass die Lebensaltersstufen 21 bis 29 der Stufe 1, die Lebensaltersstufen 31 bis 37 den Stufen 2 bis 5 und die Lebensaltersstufen 39 bis 45 der Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe gemäß Anlage A entsprechen. Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust ev. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 4 von 9

5 5 Die in der bisherigen Lebensaltersstufe zurückgelegte Zeit wird auf die Beschäftigungszeit in der Entgeltstufe, in die die Beschäftigten übergeleitet werden, angerechnet. b. Beschäftigte, die unter die Entgelttabelle gemäß Anlage B (Kr-Bereich) fallen: Die Beschäftigten werden in die Entgeltgruppe und Entgeltstufe eingruppiert bzw. eingestuft, die der Bezeichnung nach der bisherigen Vergütungsgruppe und der bisherigen Vergütungsstufe entspricht. Die in der bisherigen Vergütungsstufe zurückgelegte Zeit wird auf die Beschäftigungszeit in der Entgeltstufe, in die die Beschäftigten übergeleitet werden, angerechnet. c. Beschäftigte, die unter die Entgelttabelle gemäß Anlage C (Arbeiter) fallen:,! Die Beschäftigten werden in die Entgeltgruppe und Entgeltstufe eingruppiert bzw. eingestuft, die der Bezeichnung nach der bisherigen Lohngruppe und der bisherigen Lohnstufe entspricht. Die in der bisherigen Lohnstufe zurückgelegte Zeit wird auf die Beschäftigungszeit in der Entgeltstufe, in die die Beschäftigten übergeleitet werden, angerechnet. 3. Für übergeleitete Beschäftigte, die nicht unter 2. fallen ("Pauschalvertragler"), gilt: Die Beschäftigten werden in die ihrer bisherigen Vergütungsgruppe oder Lohngruppe entsprechenden Entgeltgruppe der Anlage A, B oder C eingruppiert. Sofern keine Vergütungs- oder Lohngruppe vertraglich vereinbart ist, wird diese ausschließlich zum Zwecke der Überleitung nach den Regelungen des TV Tätigkeitsmerkmale zum BMT-AW O/ÜbgTV-Ost bestimmt. Die bisherige regelmäßige vertragliche Monatsvergütung ohne Zulagen gilt als sogenanntes Vergleichsentgelt. Die Beschäftigten werden in eine ihrem Vergleichsentgelt entsprechende individuelle Zwischenstufe ihrer nach Satz 1 oder Satz 2 bestimmten Entgeltgruppe eingestuft. Die individuelle Zwischenstufe liegt zwischen der nächstniedrigeren und der nächsthöheren regulären Stufe der Entgeltgruppe. Zum steigen die Beschäftigten aus der individuellen Zwischenstufe in die nächsthöhere reguläre Stufe auf. Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 5 von 9

6 6 Protokollerklärung zu Ziffer 3: Die individuelle Zwischenstufe entspricht genau dem bisherigen Vergleichsentgelt. Eine Unterschreitung des Vergleichsentgeltes durch die neue Vergütung aufgrund der Überleitung ist damit ausgeschlossen. 4. Als Übergangsregelung zum Ortszuschlag/Sozialzuschlag gilt: Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis sich nach den Regelungen des BMT-AW O/ÜbgTV-Ost richtet und die am Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2 hatten, erhalten den Differenzbetrag zwischen der Stufe 1 (in EntgelttabellenNergleichsentgelten berücksichtigt) und der Stufe 2 als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange die Anspruchsvoraussetzungen nach dem bisherigen Tarifrecht bestehen. Für bis Dezember 2012 berücksichtigte Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile (Ortszuschlag der Stufen 3 ff., Sozialzuschlag) in der für Dezember 2012 gezahlten Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) unterunterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung des 64 oder 65 EStG oder des 3 oder 4 BKGG gezahlt wurde. Unterbrechungen wegen Ableistung von freiwilligem Wehrdienst, Zivildienst oder Wehrübungen sowie eines. freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres sind unschädlich. Bei der Berechnung der Zuwendung gemäß werden die Zulagen nach den Unterabsätzen 1 und 2 mitberechnet. 5. Beschäftigte gemäß 2. a., die aus den Lebensaltersstufen 41 bis 45 in die Entgeltstufe 6 ihrer Entgeltgruppe gemäß Anlage A übergeleitet werden, erhalten eine Besitzstandszulage. Die Höhe der Besitzstandszulage ergibt sich aus der Differenz zwischen der zuletzt erhaltenen monatlichen Vergütung, bestehend aus Grundvergütung, individuellem Ortszuschlag sowie allgemeiner Zulage und dem Tabellenentgelt der Stufe 6 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe, zuzüglich einer eventuellen Besitzstandszulage gemäß Ziffer 4. Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust ev (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 6 von 9

7 Manteltarifliehe Regelungen.j,.1 1. Die Anwendung des Übergangstarifvertrages Ost vom 23. Dezember 2004 (ÜbgTV- Ost) gemäß 1 des Tarifvertrages zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ludwigslust e.v. und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom 15. Juni 2006 wird einvernehmlich mit Wirkung zum Ablauf des 01. April 2013 aufgehoben. Die Regelung wirkt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ziffern nach. Soweit noch nicht geschehen, werden Beschäftigte, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft bei ver.di unter den Geltungsbereich der bis zum 01. April 2013 geltenden Tarifverträge fielen, entsprechend deren Regelungen rückwirkend zum 01. Januar 2013 eingruppiert und eingestuft. Die Eingruppierung und Einstufung erfolgt rückwirkend auch für Zeiträume vor dem 01. Januar 2013, für die Ansprüche aufgrund rechtzeitiger Geltendmachung gemäß 2 ÜbgTV BUND Ost LV.m. 54 BMT-AW 0 nicht verfallen sind. Die Eingruppierung und Einstufung erfolgt nicht rückwirkend für Zeiten vor Wirksamwerden der Mitgliedschaft bei ver.dl Die Eingruppierung und Einstufung bildet die Grundlage für die Überleitung gemäß Abweichend von 2 Ziffer 7 ÜbgTV-Ost LV.m. 47 Absatz 1 BMT-AW 0 beträgt die Zuwendung ab dem Kalenderjahr % des Bemessungssatzes. 3. Die Beschäftigten erhalten ab dem Urlaubsjahr 2013 bei einer durchschnittlichen Verteilung ihrer Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche Erholungsurlaub von 29 Tagen. Beschäftigte, die nach den Voraussetzungen der vereinbarten bisherigen tariflichen oder vertraglichen Regelungen einen höheren Urlaubsanspruch hatten, behalten diesen für die ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses. V. n-kraft-treten, Kündigung 1. Der Tarifvertrag tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft. 2. Der Tarifvertrag ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich kündbar, frühestens zum Ablauf des 31. Dezember Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust ev. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 7 von 9

8 8 Davon abweichend sind die Anlagen Abis C zu. 1. (Entgelttabellen) mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar, frühestens zum Ablauf des 31. Dezember j Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 8 von 9

9 9 LudwigslustlBerlin, den t~. l ().!) Lübeck, den Oi- l 0 )" f2 0 1 y- Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk schaft, Landesbezirk Nord Vorsitzender Karin Hesse Landesbezirksleiterin Steffen Kühhirt Landesfachbereichsleiter / 'H'ans Sieweke Gewerkschaftssekretär Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverbandes Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013 Seite 9 von 9

10 ::';:'-:,T! ",':, "\.;.. ",:', '.,;:, J'., -.ie--', -=:'o:.l '_" : ~~,- i<~~;i::..~~ AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Entgelttabelle A nach dem TV AWO Ludwigslust vom gültig ab Vergütungs- Stufen gru~e la 3.506, , , ,24 b 3.205, , , ,83 a 2.983, , , ,87 b 2.818, , , , , , , ,18 Va 2.541, , , ,92 Vb 2.333, , , ,51 Vb 2.116, , , ,40 Vc 1.984, , , ,34 V 1.871, , , ,79 V 1.757, , ,OO 1.843,96 V 1.664, , , ,20 xa 1.615, , , ,46 xb 1.569, , , ,45 X 1.501, , ,55 ~ _1.573, , , , , , , , ,05 : i 3.097, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,74 -

11 -.,...-. ~--~--~_.. "i AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Entgelttabelle A nach dem TV AWO Ludwigslust vom gültig ab Vergütungs- Stufen gruppe la 3.611, , , ,0.8 b , , , ,24 la , , , ,77 lb 2.9o.2, , , , , , , ,42 Va 2.617, , , ,50. Vb , , , ,34 Vb 2.179, , , ,99 Vc ,95 2.o.95, , ,61 V 1.927, , , ,27 V , , , ,27 V 1.714, , , ,53 xa 1.664, , ,2o ,29 xb 1.616, , , ,69 X 1.546, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

12 ... ~...".t::..,,"' ~~ 3.:'....: il -== 1;(.~ )"1.1., ", "j:..". '... ':'r '."..,. ~. ' t~.,:::-, ;. o't AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Entgelttabelle B nach dem TV AWO Ludwigslust vom Gültig ab Vergütungs- Stufen gruppe KrT X 3.114, , ,51 3A06, ,64 KrT X 2.868, , , , ,35 KrTX 2.702, , , , ,45 KrTX 2.543, , , , ,68 KrTX 2.397, , , , ,76 KrT V 2.262, , , , ,40 KrT V 2.138, , , , ,45 KrTV 1.999, , , , ,15 KrTVa 1.931, , , , ,10 KrTV 1.884, , , , ,83 KrT V 1.799, , , , ,83 KrT , , , , ,55 KrT , , , , ,15,--KrLL 1.~57, , , , , , , , ,94 i 3.291, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , Q,6Sg 1.776,25 _

13 _--..._... ~ _--...,... ~"'\..~_. AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Entgelttabelle B nach dem TV AWO Ludwigslust vom Gültig ab Vergütungs- Stufen gruppe KrT X 3.208, , , , ,27 KrT X 2.954, , , , ,81 KrT X 2.783, , , , ,51 KrTX 2.619, , , , ,26 KrT X 2.469, , , , ,27 KrT V 2.330, , , , ,22 KrT V 2.202, , , , ,95 KrTV 2.059, , , , ,88 KrTVa 1.989, , , , ,34 KrTV 1.940, , , , ,32 KrTV 1.853, , , , ,10 KrT 1.772, , , , ,66 KrT , , , , ,83 KrT ~.603,82~ ~J,_ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,55 1.7]6,88 _ J.803,_fO 1.829,53

14 ),. ".,;;:-;-.. ~~ )""'t7-~.~"';'r:-i-. -:-.., "o..,. 'i';;l "71'"~ AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Entgelttabelle C nach dem TV AWO Ludwigslust vom Gültig ab Lohn- Stufen gruppe , , , ,62, 8a 2.068, , , , , , , ,17 7a 1.979, , , , , , , ,83 6a 1.893, , , , , , , ,43 5a 1.812, , , , , , , ,78 4a 1.734, , , , , , , ,74 3a 1.659, , , , , , , ,14 2a 1.588, , , , , , , ,85 1a 1.519, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,61~ ,9~ _1 634, Q,. B

15 -~' -- '- - '" " '!') ~" -".. ;. ""... ~ AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Entgelttabelle C nach dem TV AWO Ludwigslust vom Gültig ab Lohn- Stufen gruppe , , , ,12 8a 2.130, , , , , , , ,81 7a 2.038, , , , , , , ,73 6a 1.950, , , , , , , ,70 5a 1.866, , , , , , , ,54 4a 1.786, , , , , , , ,10 3a 1.709, , , , , , , ,20 2a 1.635, , , , , , , ,72 1a 1.565, , , , , , ,18 Jß05,46_ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,20 1.!331, ,25 li83, ,71

16 i Tarifvertrag über eine Vorteilsregelung für ver.di-mitglieder beim AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. (TV ver.di-vorteilsregelung AWO Ludwigslust) vom 14. August 2013 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin, Geschäftsstelle Auf den Häfen 30/32, Bremen, vertreten durch den Vorstand und! ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Nord, vertreten durch die Landesbezirksleitung, Hüxstraße 1, Lübeck wird folgender Tarifvertrag vereinbart: Tarifvertrag über eine Vorteilsregelung für ver.di-mitglieder beim AWO Kreisverband Ludwigslust ev (TV ver.di-vorteilsregelung AWO Ludwigslust) vom 14. August 2013 Seite 1 von 3

17 1 Für Beschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis der TV AWO Ludwigslust vom 21. März 2013 Anwendung findet und die während der Laufzeit dieses Tarifvertrages Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind oder waren, richtet sich der Aufstieg innerhalb der Entgeltgruppen gemäß den Anlagen Abis C zum TV AWO Ludwigslust (Entgelttabellen) nach den folgenden Sätzen. Abweichend von. 4. des TV AWO Ludwigslust beträgt die Beschäftigungszeit in der Entgelttabelle gemäß Anlage A in den Stufen 4 und 5 jeweils in der Entgelttabelle gemäß Anlage B (Kr-Bereich) in den Stufen 7 und 8 jeweils in der Entgelttabelle gemäß Anlage C (Arbeiter) in den Stufen 6 und 7 jeweils 2 Jahre, 1 Jahr und 1 Jahr. 2 Der Tarifvertrag tritt zum 01. August 2013 in Kraft. Er endet mit Ablauf des Kalendermonates, der auf den Abschluss des Tarifvertrages folgt, spätestens zum 31. Oktober Seine Regelungen wirken nach. Tarifvertrag über eine Vorteilsregelung für ver.di-mitglieder beim AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. (TV ver.di-vorteilsregelung AWO Ludwigslust) vom 14. August 2013 Seite 2 von 3

18 LudwigslustlBerlin, den 14. August 2013 Lübeck, den 14. August 2013 Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerk schaft, Landesbezirk Nord Andreas Johnsen Vorsitzender Karin Hesse Landesbezirksleiterin Gero lkettler GesctftSfO hrer Steffen Kühhirt Landesfachbereichsleiter 'Hans Sieweke Gewerkschaftssekretär Tarifvertrag über eine Vorteilsregelung für ver.di-mitglieder beim AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. (TV ver.di-vorteilsregelung AWO Ludwigslust) vom 14. August 2013 Seite 3 von 3

19 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), - vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord - andererseits wird Folgendes vereinbart: 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust ev (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013, Seite 1 von 9

20 3 n V. 2. Satz 2 tritt an die Stelle des Datums,,31. Dezember 2014" das Datum,,31. Dezember 2011". Abschnitt 111 ln-kratt-treten Dieser Tarifvertrag tritt zum 1. April 2016 in Kraft. Berlin/Ludwigslust, den 5. Juli 2016 Für den Arbeitgeberverband der AWO Deutschland ev. Rifat Fersahoglu-Weber Vorsitzender Gero Kettler Geschäftsführer Für die ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Steffen Landesfachbereichsleiter Verhandlungsführer 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust ev. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013, Seite 3 von 9

21 Anhang 1 zum 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 Entgelttabelle A zum TV AWO Ludwigslust gültig ab Vergütungs- Stufen gruppe la 3.729, , , , , ,66 b 3.409, , , , , ,64 la 3.173, , , , , ,10 b 2.997, , , , , , , , , , , ,34 Va 2.703, , , , , ,91 Vb 2.481, , , , , ,28 Vb 2.250, , , , , ,28 Vc 2.110, , , , , ,58 V 1.990, , , , , ,30 V 1.868, , , , , ,36 V 1.770, , , , , ,01 Xa 1.718, , , , ,92 - Xb 1.669, , , , ,22 - X 1.597, , , , ,16-1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust ev (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013, Seite 4 von 9

22 zum 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 Entgelttabelle 8 zum TV AWO Ludwigslust gültig ab Vergütungs- Stufen gruppe KrT X 3.312, , , , , , , , ,03 KrTXl , , , , , , , , ,59 KrTX 2.873, , , , , , , , ,28 KrTX 2.704, , , , , , , , ,44 KrT X 2.550, , , , , , , , ,21 KrT V 2.406, , , , , , , , ,37 i KrT V 2.274, , , , , , , , ,47! KrTV 2.126, , , , , , , , ,05 KrTVa 2.054, , , , , , , , ,12 KrTV 2.004, , , , , , , , ,64 KrTV 1.913, , , , , , , , ,32 KrT 1.829, , , , , , , , ,70 KrT , , , , , , , , ,84 KrT 1.655, , , , , , , , , _ Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013, Seite 5 von 9

23 --~ Entgelttabelle C zum TV AWO Ludwigslust gültig ab zum 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 Lohngruppe , , ,20 Ba 2.199, , ,25 B 2.150, , ,30 7a 2.104, , , , , ,67 6a 2.013, , , , , ,18 5a 1.927, , , , , ,64 4a 1.844, , , , , ,85 3a 1.764, , , , , ,68 2a 1.688, , , , , ,96 1a 1.616, , , , , ,54 _._.- Stufen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,48 _._._ , , , , , , , , , , , , , , , , ,30 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust ev (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013, Seite 6 von 9

24 Anhang 2 zum 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 ~tgelttabelle A zum TV AWO Ludwigslust f1tig ab j ; trgütungs- 1 i gruppe 1! la b la , , , , , ,71 Stufen , , , , , , , , , , , ,95 i! b 111 Va 3.087, , , , , , , , , , , , , , , , , ,98 Vb 2.556, , , , , ,04 Vb 2.317, , , , , ,85 Vc 2.173, , , , , ,36 V 2.049, , , , , ,10 V 1.924, , , , , ,06 V 1.823, , , , , ,13 Xa 1.769, , , , ,82 - Xb 1.719, , , ,O ,24 - X 1.644, , , , ,13 - i 1 ~,~ ~ i, :1 s~ :1 ~ ~---~ ~~~~~~~~~~ \il 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust ev T h"rr'o 1 -' : 1 _".. ".. ".. -,.",." <"'_"_"7. "

25 zum 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 Entgelttabelle B zum TV AWO Ludwigslust gültig ab Vergütungs- Stufen gruppe KrT X 3.411, , , , , , , , ,72 KrT X 3.141, , , , , , , , ,87 KrTX 2.959, , , , , , , , ,43 KrTX 2.786, , , , , , , , ,08 ' KrT X 2.626, , , , , , , , ,82 KrTVm 2.478, , , , , , , , ,40 KrTVl , , , , , , , , ,35 KrTV 2.190, , , , , , , , ,27 KrTVa 2.115, , , , , , , , ,28 KrTV 2.064, , , , , , , , ,63 KrT V 1.971, , , , , , , , ,28 KrT! 1.884, , , , , , , , ,56 KrT , , , , , , , , ,53 KrT 1.705, , , , , , , , ,66 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013, Seite 8 von 9

26 Entgelttabelle C zum TV AWO Ludwigslust gültig ab Lohngruppe , , ,81 Ba 2.265, , ,36 B 2.215, , ,91 7a 2.167, , , , , ,41 Ga 2.074, , ,30 G 2.028, , ,18 5a 1.985, , , , , ,01 4a 1.899, , , , , ,70 3a 1.817, , , , , ,13 2a 1.739, , , , , ,11 1a 1.664, , , , , ,49.. zum 1. Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 Stufen 4 5 G 7 B 2.428, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,29 --~ Änderungstarifvertrag vom 5. Juli 2016 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust ev (TV AWO Ludwigslust) vom 21. März 2013, Seite 9 von 9

27 Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2016 für ver.di.. Mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di... Vorteilsregelung 2016 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. - vertreten durch den Vorstand - einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), - vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord - andererseits wird Folgendes vereinbart: Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2016 für ver.di-mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di-vorteilsregelung 2016 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016, Seite 1 von 3

28 1 1. Vollzeitbeschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust ev. vom 21. März 2013 im Auszahlungsmonat nach Ziffer 5 Anwendung findet und die am 30. Juni 2016 schon und im Auszahlungsmonat gemäß Ziffer 5 noch Mitglied von ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sind, erhalten eine Einmalzahlung. 2. Die Einmalzahlung beträgt 125, Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teil der Einmalzahlung, der dem Verhältnis ihrer individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten im Auszahlungsmonat entspricht. 4. Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Sie ist nicht zusatzversorgungspflichtig. 5. Die Einmalzahlung 2016 erfolgt mit der Entgeltabrechnung für den auf den Abschluss dieses Tarifvertrages (Beendigung des Unterschriftenverfahrens) folgenden Kalendermonats (Auszahlungsmonats), jedoch nicht vor Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft nach Ziffer 6. Für Beschäftigte, die im Auszahlungsmonat keine Entgeltabrechnung erhalten, verschiebt sich die Auszahlung auf ihre nächste individuelle Entgeltabrechnung. 6. Der Nachweis der Mitgliedschaft ist durch Vorlage einer Bescheinigung von ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu erbringen. Die Bescheinigung muss die Mitgliedschaft mindestens im Zeitraum vom 30, Juni 2016 bis zum Auszahlungsmonat gemäß Ziffer 5 bestätigen, Die Bescheinigung sollte am 10, des Auszahlungsmonats vorliegen; eine spätere Vorlage bleibt zulässig, Eine Vorlage der Bescheinigung später als drei Monate nach Ablauf des Auszahlungsmonats gemäß Ziffer 5 ist ausgeschlossen, 2 Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und endet mit Ablauf des dritten, auf seinen Abschluss folgenden Monats. Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2016 für ver.di-mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di-vorteilsregelung 2016 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016, Seite 2 von 3

29 Berlin/Ludwigslust, den 5. Juli 2016 Für den Arbeitgeberverband der AWO Deutschland ev. Rifat Fersahoglu-Weber Vorsitzender Gero Kettler Geschäftsführer Für die ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Die Landesbezirksleitung Nord Hesse, K~JJ, f Landesbezirksleiterin Kühhirt, Steffen Landesfachbereichsleiter Verhandlungsführer Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2016 für ver.di-mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di-vorteilsregelung 2016 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016, Seite 3 von 3

30 Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2017 für ver.di.. Mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di-vorteilsregelung 2017 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016 zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. - vertreten durch den Vorstand - einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), - vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord - andererseits wird Folgendes vereinbart: Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2017 für ver.di-mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di-vorteilsregelung 2017 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016, Seite 1 von 3

31 1 1. Vollzeitbeschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis am 1. Juli 2017 der Tarifvertrag für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. vom 21. März 2013 Anwendung findet und die am 30. Juni 2016 schon und am 1. Juli 2017 noch M~tglied von ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sind, erhalten eine Einmalzahlung. 2. Die Einmalzahlung beträgt 125, Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teil der Einmalzahlung, der dem Verhältnis ihrer individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigten im Auszahlungsmonat entspricht. 4. Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Sie ist nicht zusatzversorgungspflichtig. 5. Die Einmalzahlung 2017 erfolgt mit der Entgeltabrechnung für Juli 2017, jedoch nicht vor Vorlage der Bescheinigung über die Mitgliedschaft nach Ziffer 6. Für Beschäftigte, die im Auszahlungsmonat keine Entgeltabrechnung erhalten, verschiebt sich die Auszahlung auf ihre nächste individuelle Entgeltabrechnung. 6. Der Nachweis der Mitgliedschaft ist durch Vorlage einer Bescheinigung von ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zu erbringen. Die Bescheinigung muss die Mitgliedschaft mindestens im Zeitraum vom 30. Juni 2016 bis zum 1. Juli 2017 gemäß Ziffer 5 bestätigen. Die Bescheinigung sollte am 10. Juli 2017 vorliegen; eine spätere Vorlage bleibt zulässig. Eine Vorlage der Bescheinigung nach dem 31. Oktober 2017 ist ausgeschlossen. 2 Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 2017 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Oktober Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2017 für ver.di-mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di-vorteilsregelung 2017 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016, Seite 2 von 3

32 Berlin/Ludwigslust, den 5. Juli 2016 Für den Arbeitgeberverband der AWO Deutschland ev. Rifat Fersahoglu-Weber Vorsitzender Gero Kettler Geschäftsführer Für die ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Die Landesbezirksleitung Nord Hesse, ~in Landesbezirksleiterin Kühhirt, 8teffen Landesfachbereichsleiter Verhandlungsführer Tarifvertrag über eine Einmalzahlung 2017 für ver.di-mitglieder bei der AWO Ludwigslust (TV ver.di-vorteilsregelung 2017 AWO Ludwigslust) vom 5. Juli 2016, Seite 3 von 3

33 Prozessvereinbarung zwischen 1. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. Auf den Häfen 30-32,28203 Bremen - vertreten durch den Vorstand - 2. AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Alexandrinenplatz 2, Ludwigslust - vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Caroline Bockmeyer - einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Hüxstraße 1,23552 Lübeck - vertreten durch die Landesbezirksleitung Nord - andererseits

34 1. Diese Prozessvereinbarung dient der Umsetzung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. vom 5. Juli Die Vertragsparteien setzen sich gemeinschaftlich für eine weitere Aufwertung der sozialen Arbeit ein. Zu diesem Zweck streben sie eine schrittweise Anhebung der Tabellenentgelte des TV AWO Ludwigslust auf das Niveau des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst TVöD-VKA in angemessenem Zeitrahmen an. Die Vertragsparteien erwarten von den Kostenträgern die Anhebung durch entsprechende, zeit- und wertgleiche Refinanzierungen sicherzustellen. 3. Der AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. wird sich nachhaltig für die Gründung einer Landestarifgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Unverzüglich, spätestens im ersten Halbjahr 2017 sollen die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen der Landestarifgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Mecklenburg-Vorpommern und ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zur schrittweisen Anpassung der Tabellenentgelte bei den Unternehmen der AWO in Mecklenburg-Vorpommern auf das Niveau des TVöD (VKA) geschaffen werden. 4. Für den Fall, dass die Tarifverhandlungen zwischen der Landestarifgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt in Mecklenburg-Vorpommern und ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft nicht bis zum 30. Juni 2017 aufgenommen sein werden, vereinbaren die Vertragsparteien, unverzüglich ab dem 1. Juli 2017 Tarifverhandlungen zur schrittweisen Anpassung der Tabellenentgelte des TV AWO Ludwigslust auf das Niveau des TVöD (VKA) aufzunehmen und diese im Laufe des Jahres 2017 zum Abschluss zu bringen.

35 Berlin/Ludwigslust, den 5. Juli 2016 Für den Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v. Rifat Fersahoglu-Weber Vorsitzender Gero Kettler Geschäftsführer Für den AWO Kreisverband Ludwigslust e.v. Für die ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Die Landesbezirksleitung Nord Karin H~,se Steffen Kühhirt w Landesbezirksleiterin Landesbezirksfachbereichsleiter Gewerkschaftssekretär

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