Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung"

Transkript

1 Projekt: Windpark Franzenheim Bearbeitung: BGHplan GmbH, Trier Ermittlungen zur Erforderlichkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung für den geplanten Windpark Franzenheim (VG Trier-Land) Folgende Natura 2000-Gebiete wurden begutachtet: Nr. Quelle FFH-Nr. Name 1 LNatSchG DE Mattheiser Wald Zusammenfassung Begründung: Eine FFH-Verträglichkeitsstudie ist nicht erforderlich. - Es werden keine der als Erhaltungsziel benannten Lebensraumtypen beeinträchtigt. - Eine erhebliche Auswirkung der Planung und der von dem Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets sowohl im Hinblick auf Lebensraumtypen als auch die Anh.II-Zielarten nach LVO ist auszuschließen. - Die Durchführung der im Managementplan benannten Maßnahmen und das Erreichen der dort aufgestellten Entwicklungsziele werden nicht beeinträchtigt. Aufgestellt: Trier, den 21. September 2016 Dipl. Geogr. Joachim Konrad BGHplan GmbH Kaiserstr. 15, D Trier Tel / Fax / mail@bghplan.com

2 Abb. 1: Lage des FFH-Gebiets in Relation zum Vorhaben FFH-Gebiet DE Geplanter Windpark Franzenheim Angaben zum NATURA 2000-Gebiet FFH-Nr.: DE Quelle: - BNatSchG, - LVO über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten v Standartdatenbogen Name: Mattheiser Wald 447 ha Fläche: Schutzstatus: FFH-Gebiet und Naturschutzgebiet Kurzcharakteristik des Planungsraumes: Zusammenhängendes Waldgebiet mit unterschiedlichen Waldtypen, überwiegend forstlich bedingte Eichen-Hainbuchenwälder, darunter Niederwälder und Eichen-Altholzbestände, sowie große, heideartige Offenlandflächen im Zentrum. Aulbachtal mit Teichen und Feuchtgebieten. Ehemaliges Truppenübungsgelände, deshalb durch Bodenverdichtung entstandene flache temporäre Stillgewässer und magere Heideflächen. Diese sind durch Aufgabe der militärischen Nutzung und damit Einsetzen der natürlichen Sukzession in ihrem Fortbestand gefährdet. Die Waldflächen werden im Rahmen der geltenden waldbaulichen Richtlinien weiterhin naturnah bewirtschaftet. Fast ausschließlich Staats- bzw. Bundesforst. 2

3 Lebensraumtypen nach Anhang I (Pioritäre Lebensraumtypen = *): Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion o- der Hydrocharition (3150) 3 ha (<1% der Fläche); Erhaltungszustand: C Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Galio-Carpinetum) (9170) 155 ha (35% der Fläche); Erhaltungszustand: B Die genannten Lebensraumtypen sind vom geplanten Windpark mind. 1 km entfernt Arten nach Anhang II (Pioritäre Arten = *): - Bombina variegata (Gelbbauchunke) - Triturus cristatus (Kammmolch) - Lucanus cervus (Hirschkäfer) - Myotis bechsteini (Bechsteinfledermaus) - Myotis myotis (Großes Mausohr) Von den genannten Arten sind für das Vorhaben die folgenden relevant: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) Großes Mausohr (Myotis myotis) Zusätzlich wurde für den Mattheiser Wald nachgewiesen: Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) Diese Art ist zwar (noch) nicht in der LVO als Zielart benannt, wird aber als Anh.II-Art ergänzend berücksichtigt. Die ebenfalls im Plangebiet nachgewiesene Anh. II-Art Große Hufeisennase (Rhinolophus ferrum-equinum) wurde im FFH-Gebiet Mattheiser Wald bisher nicht erfasst, so dass sie nicht weiter zu betrachten ist. Da sie aber im 5 km entfernten FFH-Gebiet Wiltinger Wald als Zielart benannt ist, wird sie dennoch berücksichtigt. Die übrigen Zielarten können nicht betroffen sein, da ihre Lebensraum-Ansprüche im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung nicht erfüllt werden und keine Wirkfaktoren bestehen, die auf die Populationen im FFH-Gebiet einwirken könnten (siehe folgende Seite). 3

4 Erhaltungsziele gem. LVO über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten v Erhaltung oder Wiederherstellung Von Laichgewässern und Landlebensräumen für die Gelbbauchunke Eines lichten Mischwalds, auch als Habitat für Fledermäuse Diese Erhaltungsziele werden durch einen Bewirtschaftungsplan konkretisiert. Dieser legt folgende Ziele und Maßnahmen fest: - Langfristige Sicherung zusammenhängender naturnaher Waldgebiete. Erhaltung von Quartierbäumen. Schaffung unregelmäßig geformter artenreicher, gestufter Waldränder. - Erhaltung, Entwicklung und Neuanlage von Stillgewässern, u.a. für die Amphibienarten. - Erhaltung der Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder durch naturnahe Forstbewirtschaftung; dabei Erhöhung des Alt- und Totholzanteils (u.a. für den Hirschkäfer). - Erhaltung der Wochenstubenquartiere und Winterquartiere des Großen Mausohr (i.d.r. außerhalb des FFH-Gebiets) Die Umsetzung der benannten Ziele und Maßnahmen wird durch den geplanten Windpark nicht beeinflusst. 4

5 Lebensraumansprüche der vorkommenden Anh. II-Arten gem. LVO über die Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten v Gelbbauchunken benötigen temporäre, vegetationsarme Gewässer, der Kammmolch besonnte, pflanzenreiche Gewässer in Waldnähe. im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind keine entsprechenden Habitate vorhanden. Auch Landlebensräume sind nicht vorhanden. Die Entfernung zu potentiellen Laichgewässern ist mit mind. 500 m so hoch, dass der Aktionsradius der entsprechenden Arten weit überschritten wird. Eine erhebliche Betroffenheit der Art ist damit ausgeschlossen. Die Bechsteinfledermaus benötigt Baumhöhlen in Waldgebieten eine Wochenstube wurde im Mattheiser Wald nachgewiesen (in ca. 1 km Entfernung zum gepl. Windpark); eine weitere in etwas größerer Entfernung bei Kernscheid. Wochenstuben des Großen Mausohr (meist Dachböden) sind in der Umgebung nicht bekannt. Auch bei der Mopsfledermaus konnte keine Wochenstube in 5 km Umkreis um das Plangebiet festgestellt werden. Die nächsten bekannten Kolonien befinden sich im Osburger Hochwald in 6-8 km Entfernung. Alle 3 Arten nutzen Wälder und strukturreiche Flächen (mit Waldrändern, Hecken u. Obstwiesen) als Jagdgebiet. Dementsprechend sind Vegetationskanten wie Waldränder und Hecken, die als Orientierung dienen und entlang derer bevorzugt gejagt wird, von hoher Bedeutung. Solche Strukturen kommen auch an den Rändern des Plangebiets vor. Durch das Vorhaben könnten außerhalb des FFH-Gebiets gelegene (Teil-) Lebensräume der Fledermausarten oder Flugbahnen zwischen diesen betroffen sein. Der Hirschkäfer benötigt Alt- und Totholz, denn seine Larven leben an bereits seit mehreren Jahren modernden Baumstubben oder liegendes Holz mit Erdkontakt. Für eine Eignung sind der Standort und der Zersetzungsgrad entscheidender als die Baumart. Neben der bevorzugten Eiche werden weitere Baum- und Straucharten erfolgreich besiedelt. Bei der Auswahl des Bruthabitats hat das Weibchen eine ausgeprägte Präferenz für sonnig-warme, möglichst offene Standorte. (zit. aus dem Artensteckbrief unter Die kurzlebigen adulten Tiere ernähren sich von Pflanzensäften aus wunden Bäumen. im Plangebiet und seiner näheren Umgebung sind keine entsprechenden Bruthabitate vorhanden. Eine erhebliche Betroffenheit der Art ist damit ausgeschlossen. Bewertungsgrundlagen Zur Beurteilung wurden die folgenden Datenquellen verwendet: - SGD NORD (Hrsg.): Natura 2000 Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet Mattheiser Wald (Gebietsnummer ) (ohne Jahresangabe) - BGHPLAN GMBH (Nov. 2014): Antrag zur Genehmigung eines Windparks (Gemarkung Franzenheim; VG Trier-Land); Unterlagen zur Prüfung der Umweltveträglichkeit gem. 3a-c UVPG und Landschaftspflegerischer Begleitplan. - GESSNER Landschaftsplanung (Dez. 2013): Fachbeitrag Fledermäuse zum geplanten Windenergiestandort Franzenheim (VG Trier-Land; Landkreis Trier-Saarburg); Artenschutzrechtliche Überprüfung von Fledermausarten des Anhangs IV der FFH_Richtlinie 92/43/EWG; Abschätzung möglicher Beeinträchtigungen auf das angrenzende FFH-Gebiet Mattheiser Wald (FFH ) 5

6 Auswirkungen des Projektes baubedingte AW: Potentielle Auswirkungen: Quelle: Bebauungsplan-Vorentwurf der Stadt Trier v. Oktober 2012 anlagebedingte AW: betriebsbedingte AW: - Lärm, Bewegungsunruhe und Staubentwicklung durch die Baumaßnahmen inkl. Zuwegung (Baustraßen; Materiallager) - Ggf. Beseitigung von Habitatstrukturen (Wiesen; Hecken) außerhalb des FFH-Gebiets mit potentieller Funktion für die Zielarten Das FFH-Gebiet ist von der Baumaßnahme nicht direkt betroffen. Auswirkungen auf Zielarten nach LVO sind nicht zu erwarten, da die Störungen nicht bis in das mind. 500 m entfernte FFH-Gebiet reichen. Außerhalb des FFH-Gebiets könnten potentiell von Zielarten nutzbare Jagdreviere kurzzeitig beeinträchtigt werden (Vorübergehende Beseitigung der Vegetation und damit der Insekten als Nahrungsquelle), ohne dass dies erhebliche Auswirkungen haben könnte. Potentielle Auswirkungen: - keine Da es sich bei der Bechsteinfledermaus um eine typische Waldart handelt, und auch das Große Mausohr (sowie die Mopsfledermaus) vorwiegend in Wäldern oder in Waldrandbereichen jagen, ist der Bereich der geplanten Anlagenstandorte von untergeordneter Bedeutung. Potentielle Quartierbäume oder Leitstrukturen sind nicht betroffen. Dies gilt entsprechend auch für die Große Hufeisennase. Potentielle Auswirkungen: - Risiko einer Tötung/Schädigung durch die drehenden Rotoren (Schlag, Luftdruck (= Barotrauma)) - Auswirkungen der von den WEA ausgehenden Geräusche (Erschwerung von Orientierung und Jagd) Der von den Fledermäusen stärker frequentierte Bereich nördlich des Windparks (mit den dort zunächst geplanten 2 WEA) wurde aus der Planung herausgenommen, womit auch der geforderte Schutzabstand zur Kolonie der Bechstein-Fledermaus bei Kernscheid eingehalten wird. Zwar ist auch das verbleibende Plangebiet z.t. durch mittlere Fledermausaktivitäten ausgezeichnet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos wird aufgrund des vorliegenden Fledermausgutachtens (GESSNER LANDSCHAFTSPLANUNG 2013) jedoch ausgeschlossen. Bei den Zielarten nach LVO besteht kein nenneswertes Kollisionsrisiko. Bei der Mopsfledermaus wird im Gutachten ein Monitoring empfohlen. 6

7 Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebietes Beeinträchtigung mit Bezug zur Fläche: Erläuterung: Zerschneidung: - Beeinträchtigung: - Restflächen in %: 100 kleinster Abstand in m: Flächen des FFH-Gebietes werden nicht in Anspruch genommen. 500 m Gebietsverkleinerung in %: 0 Vorrübergehende Inanspruchnahme: - Beeinträchtigung mit Bezug zur Funktion: Erläuterung: - Lebensraumtypen nach Anhang I (X) Arten nach Anhang II - prioritäre Lebensraumtypen - prioritäre Arten - Puffer- oder Entwicklungsfunktionen - besondere Lebensgemeinschaften - sehr kleinflächige Inanspruchnahme - Unmaßgebliche Gebietsbestandteile Auf Flächen innerhalb des FFH-Gebiets wird nicht zugegriffen. Indirekte Auswirkungen auf das FFH-Gebiet durch Bewegungsunruhe, Licht oder Lärm sind wegen der Entfernung auszuschließen. Aus dem Fachbeitrag Fledermäuse von GESSNER LANDSCHAFTSPLANUNG (Dez. 2013) geht folgendes hervor: Der Standort des geplanten Windparks ist als Jagdrevier für die Anh.II-Fledermausarten (Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus, Große Hufeisennase) von Bedeutung. Zwei problematische Anlagenstandorte nördlich der jetzt zur Genehmigung beantragten Anlagenstandorte wurden deshalb zur Vermeidung von Konflikten aufgegeben, weil in diesem strukturreichen Gebiet stärkere Aktivitäten festgestellt wurden. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind durch die Planung nicht betroffen, sofern keine Rodung von Bäumen stattfindet (was nicht erforderlich ist). Das Kollisionsrisiko mit WEA wird bei den beiden Zielarten des FFH-Gebiets Mattheiser Wald generell als niedrig eingeschätzt. Auch bei den formal nicht zu berücksichtigenden Anh.II-Arten Mopsfledermaus und Große Hufeisennase wird im Fledermausgutachten kein Beeinträchtigungsrisiko festgestellt, wobei für die Mopsfledermaus jedoch ein gestuftes Höhen-Monitoring mit entsprechenden Betriebseinschränkungen vorgeschlagen wird. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzzielen des FFH-Gebiets Mattheiser Wald wird durch das Gutachten explizit festgestellt (S.108; Pkt. 10.). Auch die übrigen Zielarten (Hirschkäfer, Kammmolch, Gelbbauchunke) sind wegen fehlender Habitateignung des Plangebiets und wegen des Abstands bzw. des Fehlens von Wirkpfaden zwischen den WEA und den jeweiligen Habitaten nicht betroffen. Eine Beeinträchtigung der Funktion des FFH-Gebiets Mattheiser Wald ist damit auszuschließen, da weder die in der LVO oder dem Bewirtschaftungsplan genannten Lebensraumtypen, noch für die in der LVO bzw. dem Bewirtschaftungsplan genannten Arten relevante Habitatstrukturen im Plangebiet beeinträchtigt werden, und für die beiden Fledermaus-Zielarten kein erhebliches Kollisionsrisiko anzunehmen ist. Kumulative Wirkungen durch andere Projekte oder Pläne (soweit bekannt) 7

8 Kumulative Wirkungen könnten sich mit weiteren geplanten WEA ergeben. In der Umgebung des Plangebiets handelt es sich um potentielle Erweiterungen der bestehenden Windparks bei Gusterath und Paschel. Da dort bereits WEA stehen, und im Zuge der Genehmigung die Auswirkungen auf Fledermausarten im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ebenfalls zu prüfen sind, ist nicht von einer signifikanten Verstärkung von Beeinträchtigungen auszugehen. Bei den weiter entfernten Planungen im Bereich des Hochwaldes wird nicht mit einer kumulativen Wirkung gerechnet. Einschätzung des Gutachters Unter besonderer Berücksichtigung der Lebensraumtypen nach Anhang I bzw. der Arten nach Anhang II, und insbesondere aufgrund der Ergebnisse des im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erstellten Fledermausgutachtens (Gessner Landschaftsplanung, Dez. 2013), ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes ausgeschlossen. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Quellen: Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet "Mattheiser Wald, Stadt Trier, vom Natura2000 FFH Gebietssteckbrief (Standarddatenbogen) SGD NORD (Hrsg.): Natura 2000 Bewirtschaftungsplan für das FFH-Gebiet Mattheiser Wald (Gebietsnummer ) (ohne Jahresangabe) STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND DAS SAARLAND & LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT RHEINLAND-PFALZ: Naturschutzfachlicher Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz; Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NA- TURA 2000-Gebiete; EUROPÄISCHE KOMMISSION GD UMWELT: Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit erheblichen Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete - Methodik-Leitlinien zur Erfüllung der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG; November 2001 Erste L a n d e s v e r o r d n u n g zur Änderung der Landesverordnung über die Erhaltungsziele in den Natura2000-Gebieten vom 22. Dezember 2008 L a n d e s v e r o r d n u n g zur Änderung der Anlagen 1 und 2 zu 25 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes vom 22. Juni 2010 BGHPLAN GMBH (Nov. 2014): Antrag zur Genehmigung eines Windparks (Gemarkung Franzenheim; VG Trier-Land); Unterlagen zur Prüfung der Umweltveträglichkeit gem. 3a-c UVPG und Landschaftspflegerischer Begleitplan. GESSNER LANDSCHAFTSPLANUNG (Dez. 2013): Fachbeitrag Fledermäuse zum geplanten Windenergiestandort Franzenheim (VG Trier-Land; Landkreis Trier-Saarburg); Artenschutzrechtliche Überprüfung von Fledermausarten des Anhangs IV der FFH_Richtlinie 92/43/EWG; Abschätzung möglicher Beeinträchtigungen auf das angrenzende FFH-Gebiet Mattheiser Wald (FFH ) 8

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,

Mehr

NSG-ALBUM. Mattheiser Wald 07- NSG Foto: Johannes Krieg

NSG-ALBUM. Mattheiser Wald 07- NSG Foto: Johannes Krieg NSG-ALBUM Mattheiser Wald 07- NSG-7211-059 Foto: Johannes Krieg NSG-ALBUM Mattheiser Wald Entwicklung des Naturschutzgebiets im Zeitraum der Biotopbetreuung (Überblick) NSG-Ausweisung: 25.8.2003 Biotopbetreuung

Mehr

Natura 2000-Vorprüfung

Natura 2000-Vorprüfung Natura 2000-Vorprüfung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gansäcker, Tübingen-Pfrondorf 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer FFH 7420-341 SPA 7420-441

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gewerbegebiet Fronäcker in Massenbachhausen 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) FFH 6820311 Gebietsname(n)

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG STADT DORNSTETTEN LANDKREIS FREUDENSTADT Bebauungsplan Kreuz II in Dornstetten und Dornstetten-Aach NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'FREUDENSTÄDTER' HECKENGÄU' ' (7516-341 -341) 'Formblatt zur Natura

Mehr

Gemeinde Rosenberg. Bebauungsplan Bei den drei Morgen

Gemeinde Rosenberg. Bebauungsplan Bei den drei Morgen Gemeinde Rosenberg Bebauungsplan Bei den drei Morgen NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen

Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen Faunistische Untersuchungen für den Windpark Weiskirchen Projektbeschreibung Die Gemeinde Weiskirchen und juwi haben die Errichtung von vier Windenergieanlagen der 7,5 MW-Klasse im Bereich Schimmelkopf

Mehr

Einführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am

Einführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am Rückhalteraum Breisach/Burkheim Burkheim Prüfungen bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens auf Umweltbelange Einführungsvortrag anlässlich des Erörterungstermins am 19.03.2018 Rückhalteraum Breisach/Burkheim

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 27 vom 12. Mai 2017 4 Anlage 2 1. Bergen-Weißacker Moor Name: Bergen-Weißacker Moor Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Landes-Nr.:

Mehr

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung

Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Bettina Kre GmbH Landschaft AArchitektur Unterdorfstr. 37 + 76889 Oberotterbach +

Mehr

Bechsteinfledermäuse im Naturpark Obst-Hügel-Land Vom Leben einer Waldart in der offenen Kulturlandschaft

Bechsteinfledermäuse im Naturpark Obst-Hügel-Land Vom Leben einer Waldart in der offenen Kulturlandschaft Bechsteinfledermäuse im Naturpark Obst-Hügel-Land Vom Leben einer Waldart in der offenen Kulturlandschaft Julia Kropfberger, Guido Reiter & Isabel Schmotzer Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) mittelgroßen

Mehr

FFH-Monitoring in Thüringen und Berichtsbeitrag für die Berichtsperiode Vorstellung erster Ergebnisse

FFH-Monitoring in Thüringen und Berichtsbeitrag für die Berichtsperiode Vorstellung erster Ergebnisse FFH-Monitoring in Thüringen und Berichtsbeitrag für die Berichtsperiode 2013-2018 Vorstellung erster Ergebnisse Stiftung FLEDERMAUS Ergebnisse und Interpretation des Monitorings ausgewählter Arten: 3.

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

Tal der Fledermäuse: Urwald-Fledermaus nachgewiesen

Tal der Fledermäuse: Urwald-Fledermaus nachgewiesen 19.02.2015 Tal der Fledermäuse: Urwald-Fledermaus nachgewiesen Forschungsprojekt von Land NÖ und Bundesforsten in Europaschutzgebiet - 22 seltene Fledermausarten - Sensationeller Nachweis des Veilchenblauen

Mehr

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen

Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Welche Fledermausarten gelten aus welchen Gründen als windkraftsensibel? Reiner Diemel, Regierungspräsidium Gießen Faktencheck Windenergie Windkraftsensible Fledermausarten Darmstadt 13.10.2015 Konfliktfeld

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337

Übersichtsbegehung Artenschutz. Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 Übersichtsbegehung Artenschutz zur Klarstellungs-, Einbeziehungs- und Ergänzungssatzung Liebenzeller Straße Flurstück Nr. 337 im Stadtteil Monakam in Bad Liebenzell Landkreis Calw Auftraggeber: Stadt Bad

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Fledermäuse und Windenergie im Wald Aktuelle Hinweise zur Mopsfledermaus

Fledermäuse und Windenergie im Wald Aktuelle Hinweise zur Mopsfledermaus Fledermäuse und Windenergie im Wald Aktuelle Hinweise zur Mopsfledermaus Dr. Markus Dietz Foto Schlagofer Foto: ITN Foto: ITN Foto: Thomas Stephan Konfliktanalyse in Hessen (ITN 2012) Aus: ITN 2012 Foto:

Mehr

Büro für Fledertierforschung und -schutz

Büro für Fledertierforschung und -schutz ProChirop Büro für Fledertierforschung und -schutz Dr. Christine Harbusch Orscholzer Str. 15 D - 66706 Perl-Kesslingen i.a. TR-Engineering Herr Karl-Georg Gessner 86-88, Rue de l'egalité L-1456 Luxembourg

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - Windkraft 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 8013-342 8013-341 8114-441

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )'

Geplantes Baugebiet Am Elmerberg (F 90) Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )' Stadt Mainz Bearbeiter: Modus Consult Speyer GmbH Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Bebauungsplanverfahren Natura 2000- Folgendes Natura 2000-Gebiet wurde begutachtet: Vogelschutzgebiet 'Dünen-

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

Bewirtschaftungsplan

Bewirtschaftungsplan Regierungspräsidium Darmstadt Obere Naturschutzbehörde Bewirtschaftungsplan für das FFH Gebiet 5721-303 Schnepfenkopfhöhle bei Gelnhausen Gültigkeit: 01.01.2015 Versionsdatum: 01.09.2014 Darmstadt, den

Mehr

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz

Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Die Umsetzung von Natura 2000 in Rheinland- Pfalz Mitgliederversammlung des Waldbesitzerverbandes am 10.12.2012 in Boppard Folie 1 Die Grundlagen Natura 2000 UN Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Mehr

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen für die Erweiterung der Quarzsandgewinnung "Mischelbach" in der Gemarkung und Gemeinde Röttenbach/Landkreis Roth Welchenholzerstraße 7 91634 Wilburgstetten Tel. 09853

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 40 vom 24. Juli 2017 4 Anlage 2 1. Der Loben Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Name: Der Loben (Zusammenlegung der Gebiete Der

Mehr

FFH-Vorprüfung. DE Koyne

FFH-Vorprüfung. DE Koyne Fugro Consult GmbH Bebauungsplan Nr. 2-2012 "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 4448-305 Koyne Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 U 12681 Berlin Geschäftsführer:

Mehr

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim Gemeinde Hardheim Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6322-341 Odenwald und Bauland Hardheim Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Umweltbelange in der Bauleitplanung

Umweltbelange in der Bauleitplanung Umweltbelange in der Bauleitplanung Schäftersheim, 10. Juli 2015 Dipl.- Geogr. Joachim Ettwein Klärle - Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbh 1 Gliederung Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am

Mehr

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Gemeinde Wain Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6 u. 93 in Wain: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 11. Januar 2016 Gemeinde Eberhardzell Gewerbegebiet Industriestraße Flurstücke Nr. 97/6

Mehr

ART Jahrestagung Erhaltungszustand der Gelbbauchunken-Population in Thüringen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen IBIS

ART Jahrestagung Erhaltungszustand der Gelbbauchunken-Population in Thüringen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen IBIS Erhaltungszustand der Gelbbauchunken-Population in Thüringen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen INGENIEURE FÜR BIOLOGISCHE STUDIEN, INFORMATIONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG An der Kirche 5,

Mehr

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung:

FFH-Vorprüfung zum. Bearbeitung: FFH-Vorprüfung zum Einfluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Homburger Papiermühle der Gemeinde Nümbrecht auf das FFH-Gebiet DE-5110-301 Brölbach Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Rainer Galunder öffentlich

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna)

Loopleitung LEW von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) von Epe (Kreis Borken) nach Werne (Kreis Unna) Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren bei der Bezirksregierung Münster (18.03.2014) Untersuchungsrahmen UVU I Grontmij GmbH Friedrich-Mißler-Straße 42

Mehr

Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom 3. Dezember 2010

Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION. vom 3. Dezember 2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3. Dezember 2010 K(2010) 8438 Entwurf STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2010 auf Ersuchen Deutschlands nach Artikel 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 der Richtlinie

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windpark Gerichtstetten NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender

Mehr

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend

... ggf. RL regional. Bewertung nach Ampel-Schema: unbekannt günstig ungünstig- ungünstigunzureichend Allgemeine Angaben zur Art 1. Durch das Vorhaben betroffene Art Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 2. Schutzstatus und Gefährdungsstufe Rote Listen FFH-RL- Anh. IV - Art Europäische Vogelart...V.. RL

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) 10.2 Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) Vorhaben Ökologische Verbesserung, Modernisierung und Sanierung des Ayer Wehrs Antragsteller Erbengemeinschaft Konrad Allgaier Hinterm See

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Amphibien in Baden-Württemberg - ein kurzer Überblick - DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Gliederung Amphibienarten in Baden-Württemberg siehe Anhang Rote Liste

Mehr

FFH-Vorprüfung. DE Grünhaus Ergänzung

FFH-Vorprüfung. DE Grünhaus Ergänzung Fugro Consult GmbH Bebauungsplan Nr. 2-2012 "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 4448-306 Grünhaus Ergänzung Sitz der Gesellschaft: Wolfener Str. 36 U 12681

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 47 vom 13. September 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Dorchetal Name: Dorchetal Landes-Nr.: 524 EU-Nr.: DE

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick

NATURA-2000-Monitoring in Thüringen Resümee und Ausblick Bestandteile: NATURA-2000-Monitoring Thüringen Verbreitungsgebiete Bundesmonitoring FFH - Gebiete 1.) Was war / ist die Aufgabe? (allgemein): Kartierung / Untersuchung der SP (nur Bundes- und FFH-Monitoring)

Mehr

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts

Prof. Dr. Michael Pfohl. Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts Prof. Dr. Michael Pfohl Waldbewirtschaftung in FFH- Gebieten im Kontext des Umweltstrafrechts 1980: 1. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität 1994: 2. Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität

Mehr

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen

Mehr

FFH-Vorprüfung. DE Kleine Elster und Niederungsbereiche

FFH-Vorprüfung. DE Kleine Elster und Niederungsbereiche Fugro Consult GmbH Bebauungsplan Nr. 2-2012 "Sondergebiet - Repowering Windpark Klettwitz" FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 4347-302 Kleine Elster und Niederungsbereiche Sitz der Gesellschaft: Wolfener

Mehr

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen

1 RECHTSGRUNDLAGE. Zulässigkeit und Nicht- Zulässigkeit. Anwendungsvoraussetzungen ANLAGE 1 VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUM VEREINFACHTEN VERFAHREN FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN IV.Änderung B-Plan "Bruchwies" im Stadtteil Besseringen der Kreisstadt Merzig Mai 2017 1 1 RECHTSGRUNDLAGE Zulässigkeit

Mehr

Fledermäuse & Windenergie im Landkreis Northeim

Fledermäuse & Windenergie im Landkreis Northeim Fledermäuse & Windenergie im Landkreis Northeim Windenergie im Landkreis Northeim - Übersicht Leinetal Harz Solling 2 Vorgaben Stand der Flächennutzungsplanung aus der Regional- und Kommunalplanung Sondergebietsausweisung:

Mehr

Bauleitplanung der Stadt Felsberg

Bauleitplanung der Stadt Felsberg Bauleitplanung der Stadt Felsberg 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Felsberg Bebauungsplan Beuern Nr. 2 Windpark Markwald Stadt Felsberg, Gemarkungen Beuern und Hilgershausen Bürgerinformationsveranstaltung

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB.

Gemeinde Fridolfing Landkreis Traunstein. 18. Änderung Bebauungsplan Fridolfing Nord im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Landkreis Traunstein im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB Begründung Vorentwurf Datum: 03.05.2018 Projekt: 18015 Bearbeitung: Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andreas Jurina, Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Peter

Mehr

Übersichtsbegehung Artenschutz

Übersichtsbegehung Artenschutz Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan "Murr Langes Feld VI", 3. Bauabschnitt Gemeinde Murr Auftraggeber: Gemeinde Murr Bürgermeisteramt Rathaus, Hindenburgstraße 60, 71711 Murr Tel. (07144)

Mehr

Band 2.2 Maßnahmen und Bilanzierung HKE II. Anhang Maßnahme MAFB01

Band 2.2 Maßnahmen und Bilanzierung HKE II. Anhang Maßnahme MAFB01 2156 Band 2.2 Maßnahmen und Bilanzierung HKE II Anhang 2. Maßnahme MAFB01 2157 Band 2.2 Anhang 2. 2 Kurzbezeichnung der Maßnahme Anlage von Winterquartieren für Fledermäuse Teilflächen 01.1 01.2 Lage der

Mehr

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG

ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG ÜBERBLICK ÜBER DIE RECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES IN BEZUG AUF DIE WINDENERGIENUTZUNG Dr. Marike Pietrowicz Hannover, 4. November 2014 Natur- und Artenschutz in Bezug auf die

Mehr

Per an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B

Per  an: Betr.: Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergie in der Stadt Minden (219. Änderung des FNP) - B BUND Barenhorststr.9a 32339 Espelkamp Stadt Minden Bereich 5.2 Stadtplanung und Umwelt Postfach 30 80 32387 Minden KG-Sprecher: Dieter Rosenbohm Fon-BUND: 01 60 95 00 67 79 Fon-Privat: 0 57 43 92 03 30

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy)

Artenschutzrechtliche Begutachtung der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) der Gebäude Brackenheimer Straße 21 (ex Kellerei Willy) Auftraggeber: p.b.s. Wohnbau GmbH Brackenheim Juni 2017 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Standort des Vorhabens und derzeitige Nutzung 4

Mehr

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Regenerative Energien

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Regenerative Energien Verbandsgemeinde Konz Landkreis Trier-Saarburg Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Regenerative Energien der Verbandsgemeinde Konz mit der Stadt Konz und den Ortsgemeinden Kanzem, Nittel, Oberbillig,

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 26 vom 11. Mai 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Buckow Waldsieversdorfer Niederungslandschaft Name: Buckow

Mehr

Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG

Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG FFH-Verträglichkeitabschätzung FFH-Gebiet DE 5630-372 Rodacher Wald mit Ruhhügel Mannheim, den 04.04.2016 Aktenzeichen: 10100-3

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.:

Bremen, den 7. Februar 2018 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Planfeststellungsbehörde Az.: Ergebnis der Vorprüfung nach 5 Abs. 2 UVPG für die 2. Planänderung für den Neubau der Bundesautobahn A 281, Bauabschnitt 4 im Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Bremen-Gröpelingen und Bremen-Strom

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke

Mehr

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:

Mehr

Windpark Gschasikopf. Fachgutachten Fledermäuse. als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH

Windpark Gschasikopf. Fachgutachten Fledermäuse. als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH Windpark Gschasikopf Fachgutachten Fledermäuse als Beitrag zur speziellen Artenschutzprüfung (sap) im Auftrag der ENERCON GmbH 01. Dezember 2015 Auftraggeber: ENERCON GmbH Dreekamp 5 26605 Aurich Auftragnehmer:

Mehr

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom 11.07.2011 Schutzgebietssystem Natura 2000 Natura 2000- Gebietsausweisung

Mehr

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus

Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Glasbau im Schutzgebiet Muster Klagefall Drachenfelskubus Düsseldorf, 3.6.2016 Dipl.-Ing. Achim Baumgartner (AKNW) BUND Rhein-Sieg Bauvorhaben im FFH-Gebiet Aufhebung NSG (14.3.2011) für konkurrierenden

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg

Managementplanung Leitsakgraben. Managementplanung Natura 2000 im Land Brandenburg Managementplanung Natura 2000 im Land Managementplan für das FFH-Gebiet Leitsakgraben DE 3343-301 1 Gliederung der Präsentation Darstellung der Erhaltungszustände Maßnahmenvorschläge Entwicklungsziele

Mehr

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax

Ulrich Bielefeld Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr Überlingen Tel / , Fax Dipl.Ing., Landschaftsarchitekt bdla Gällerstr. 5 88662 Überlingen Tel. 07551 / 9484-55, Fax -56 e-mail: BielefeldUlrich@aol.com September 2018 Bebauungsplan Roter Sandberg der Stadt Prüm Artenschutzrechtliche

Mehr

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bebauungsplan Industriestraße Süd. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de März

Mehr

1 Anlass und Aufgabenstellung

1 Anlass und Aufgabenstellung Anhang 3 FFH-Vorprüfung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Beschreibung des FFH-Gebietes DE 4132-301 Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg und seiner Erhaltungsziele 2 1.2.1 Übersicht

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

- PLANFESTSTELLUNG -

- PLANFESTSTELLUNG - Unterlage: 12.5.2 Fachbeitrag Artenschutz gemäß 10 (2) LNatSchG - PLANFESTSTELLUNG - Aufgestellt: St. Guido- Straße 17, 67346 Speyer Tel. 0 62 32 / 626 0, Fax 1104 i.a. gez. Krömer Speyer, den 10.06.2013

Mehr

Vorstellung des FFH-Monitorings für ausgewählte Vertreter der Artengruppe der Fledermäuse. Hartmut Geiger

Vorstellung des FFH-Monitorings für ausgewählte Vertreter der Artengruppe der Fledermäuse. Hartmut Geiger Vorstellung des FFH-Monitorings für ausgewählte Vertreter der Artengruppe der Fledermäuse Hartmut Geiger Monitoring-Geschichte 2004: Bewertung, Monitoring und Berichterstattung des Erhaltungszustands Vorbereitung

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim

Artenschutzrechtliche Prüfung. Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal. Stadt Pforzheim Artenschutzrechtliche Prüfung Aufstellung des Bebauungsplans Hafner-Areal Stadt Pforzheim Auftraggeber: Auftragnehmer: WLH Projekt- und Grundstücksentwicklung GmbH Schumacherstraße 18 76275 Ettlingen THOMAS

Mehr

Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz

Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz Historie der Implementierung von Natura 2000 in Rheinland-Pfalz Das Leben ist ein langer (ruhiger?) Fluss Rüdiger Burkhardt - Landesnaturschutztagung - 16. Mai 2018 Folie 1 Europäische Naturschutzstrategie

Mehr

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG

ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG ARTENSCHUTZRECHTLICHE RELEVANZEINSCHÄTZUNG 44 BNatSchG STADTTOR WANGENER STRASSE FLURSTÜCKE 1951/1, 1951/4, 1951/6, 1984 Auftraggeber: Betz und Weber BauPartner GmbH Ensisheimer Strasse 8 88677 Markdorf

Mehr

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt

Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, Bocholt Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP 2) zum geplanten Abbruch des Hauses Theodor-Heuß-Ring 16, 46397 Bocholt Auftraggeber: Schmeing Bau GmbH z. Hd. Josef Schmölzl Telingskamp 10 46395 Bocholt Bearbeitet

Mehr

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil

Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Kontrolle zum Vorkommen der Zauneidechse im Rahmen der 10. Änderung des Bebauungsplans Dortelweil West Stadt Bad Vilbel, Stadtteil Dortelweil Bericht Mai 2014 Auftraggeber: Planungsbüro Holger Fischer

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim

Artenschutzrechtliche Begutachtung des. Flurstücks 3879/7. in Neckarwestheim des Flurstücks 3879/7 Auftraggeber: Gemeinde Neckarwestheim Februar 2019 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 6 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 7 3.1 Vorgehensweise 7 3.2 Ausschluß

Mehr

1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands

1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands 1. Einwendungen zum Regionalplan Main-Rhön sowie Stellungnahmen des Regionalverbands zu WK 3 (bei Hendungen) E 146 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. 22.02.2012 1 km-zone zu Rotmilan und Baumfalke

Mehr