Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefon Telefax Telefon Stadtkämmerei Referatsleitung Referat für Arbeit und Wirtschaft Stadtwerke München GmbH; Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke Personennahverkehrs 2 Anlagen Sitzungsvorlage Nr.: / V Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (VB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Laufzeit der bestehenden Vereinbarung endet am Darstellung der bisherigen Vereinbarung und Vorschlag für eine Neuregelung für den Zeitraum vom bis zum Der Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke Personennahverkehrs zwischen der Landeshauptstadt München und der Stadtwerke München GmbH für den Zeitraum vom bis zum sowie der Entgeltvereinbarung, wie sie sich aus den Anlagen ergeben, wird zugestimmt. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarungen im Namen der Landeshauptstadt München zu unterzeichnen. 3. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, dem Stadtrat rechtzeitig vor dem eine Nachfolgeregelung zur Entscheidung vorzulegen und hierbei das Baureferat, das Kommunalreferat, das Referat für Arbeit und Wirtschaft und die Stadtwerke München GmbH mit einzubeziehen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Grundstücke, Straßenbahn, KAE, KAV, PBefG

2 Telefon Telefax Telefon Stadtkämmerei Referatsleitung Referat für Arbeit und Wirtschaft Stadtwerke München GmbH; Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke Personennahverkehrs 2 Anlagen Sitzungsvorlage Nr.: / V Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referenten 1 II. Antrag der Referenten 3 III. Beschluss 3

3 Telefon Telefax Telefon Stadtkämmerei Referatsleitung Referat für Arbeit und Wirtschaft Stadtwerke München GmbH; Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke Personennahverkehrs 2 Anlagen Sitzungsvorlage Nr.: / V Beschluss der gemeinsamen Sitzung des Finanzausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referenten Die Landeshauptstadt München und die Stadtwerke München GmbH haben am eine Konzessionsvereinbarung über die Nutzung von Grundstücken durch den öffentlichen Personennahverkehr geschlossen. Danach erhält die Landeshauptstadt München eine pauschale Konzessionsabgabe von p.a.. Die Konzessionsvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum Mit dieser Beschlussvorlage werden dem Stadtrat als Nachfolgeregelung eine Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke durch Straßenbahnen und Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (Anlage 1) sowie eine Entgeltvereinbarung (Anlage 2) für den Zeitraum vom bis zum zur Zustimmung vorgeschlagen. Vereinbarungen über den Nahverkehr fallen weder unter die Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (KAE) noch unter die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV). Es gilt hier grundsätzlich Vertragsfreiheit. Der vorgelegte Entwurf einer Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke Personennahverkehrs basiert weitgehend auf der bisherigen Regelung (Anlage 1). Die Vereinbarung über ein Entgelt für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch Straßenbahnen sieht ein Entgelt in bisheriger Höhe von p.a. vor (Anlage 2). Es wurde jedoch eine Wertsicherungsklausel eingefügt. Das Entgelt für die Nutzung städtischer Grundstücke stellt für die Stadtwerke München GmbH eine Betriebsausgabe dar

4 Seite 2 und führt damit zu einer Minderung der Steuerbelastung. Entsprechende Entgelte im Nahverkehr bleiben steuerlich ohne Beanstandung, wenn diese die Hälfte der Höchstsätze nach der KAE nicht übersteigen. Die Höchstsätze der KAE liegen bei Gemeinden mit mehr als Einwohnern bei 18 %. Es ergäbe sich damit ein steuerlich maximal zulässiger Höchstsatz von 9 % für die Nutzung von Grundstücken durch den öffentlichen Personennahverkehr. Bemessungsgrundlage wären die Tariferlöse im Bereich der Straßenbahn (ohne Umsatzsteuer), da die Straßennutzung durch Busse dem Gemeingebrauch unterliegt. Die maximal mögliche Entgelthöhe wird damit auch weiterhin nicht ausgeschöpft. Die Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke durch Straßenbahnen und Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Entgeltvereinbarung sollen eine Laufzeit vom bis zum haben. Es handelt sich um eine bei entsprechenden Vereinbarungen übliche, lange Laufzeit. Für die Stadtwerke München GmbH wird damit zudem größtmögliche Planungssicherheit hinsichtlich der Höhe ihrer Belastungen während des Engagements im Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen. Mit Stadtratsbeschluss vom wurde die Stadtwerke München GmbH beauftragt, soviel Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, dass damit die Landeshauptstadt München als erste deutsche Großstadt bis zum Jahre 2015 alle Privathaushalte zu 100 % und bis zum Jahre 2025 alle Privat- und Geschäftskunden zu 100 % versorgen kann. Hierzu sind umfangreiche Investitionen erforderlich, welche die Stadtwerke München GmbH aus Eigen- und Fremdmitteln finanzieren soll. Nachdem die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) im vorliegenden Fall keine Anwendung finden, war eine Bekanntmachung des Vertragsendes spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen der Konzessionsvereinbarung im Bundesanzeiger bzw. Amtsblatt der EU nicht erforderlich ( 46 Abs. 3 EnWG). Eine formelle Ausschreibung der Konzession nach vergaberechtlichen Grundsätzen (GWB, VOL) ist ebenfalls nicht erforderlich. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Die Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke durch Straßenbahnen und Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Entgeltvereinbarung wurde mit dem Baureferat, dem Kommunalreferat und der Stadtwerke München GmbH abgestimmt. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle, da der Stadtrat mit dieser Angelegenheit nicht mehr befasst wird. Der Korreferent der Stadtkämmerei, Herr Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann, der Korreferent des Referats für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für das Beteiligungsmanagement, Herr Stadtrat Dr. Florian Vogel, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.

5 Seite 3 II. Antrag der Referenten 1. Der Vereinbarung über die Nutzung städtischer Grundstücke durch Straßenbahnen und Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen der Landeshauptstadt München und der Stadtwerke München GmbH für den Zeitraum vom bis zum sowie der Entgeltvereinbarung, wie sie sich aus den Anlagen ergeben, wird zugestimmt. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarungen im Namen der Landeshauptstadt München zu unterzeichnen. 3. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, dem Stadtrat rechtzeitig vor dem eine Nachfolgeregelung zur Entscheidung vorzulegen und hierbei das Baureferat, das Kommunalreferat, das Referat für Arbeit und Wirtschaft und die Stadtwerke München GmbH mit einzubeziehen. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig beschlossen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Der Referent Dieter Reiter Dr. Ernst Wolowicz Ober/Bürgermeister/in Berufsm. Stadtrat Stadtkämmerer ea. Stadtrat/-rätin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt z.k.

6 Seite 4 V. WV Stadtkämmerei RL-S2 Zu V. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Per Hauspost An die Stadtwerke München GmbH z.k. Am... I.A.

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