R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung"

Transkript

1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Architekturvorgabe Datum der Inkraftsetzung: 27. März 2017 Version: 3-2 Status: Genehmigt Ersetzt: 3-1 Verbindlichkeit: Weisung Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB, am 23. März 2017 Sprachen: Beilagen: Deutsch (Original), Französisch Keine

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich Geltungsbereich Verbindlichkeit Begriffe Regeln Regel 1: Einheitliches Erscheinungsbild und,.admin.ch im Internet Regel 2: Unterscheidung Internet und Intranet Regel 3: Adressierung unter.admin.ch Regel 4: Namenskonfliktauflösung Regel 5: Automatisierte Vorauswahl der Sprache Regel 6: Adressierung von optimierten Webseiten für mobile Endgeräte Schlussbestimmungen Aufhebung bisheriger IKT-Vorgaben Überprüfung der Einhaltung der IKT-Vorgabe Inkrafttreten... 6 Anhänge... 6 A. Änderungen gegenüber Vorversion... 6 B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades 6 C. Referenzen... 7 D. Abkürzungen... 7 E. Erläuterungen /8

3 Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB erlässt gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (BinfV) nachfolgende Weisungen. 1 Anwendungsbereich Die vorliegende IKT-Vorgabe regelt die einheitliche Adressierung von Web-Sites und die damit verbundenen Zuständigkeiten in der Bundesverwaltung. Sie ergänzt den Standard I003 Domain Name System (DNS) [I003]. 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Weisungen ist identisch mit dem Geltungsbereich der BinfV 1. 3 Verbindlichkeit Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Bestimmungen dieser IKT-Vorgabe wird mittels den im Anhang B zusammengestellten Schlüsselwörtern in Grossbuchstaben gekennzeichnet. 4 Begriffe Die Begriffe Adresse und Name werden in dieser IKT-Vorgabe wie folgt verwendet: 1. Adresse: Zeichenkette, die ein Benutzer im Browser in das Adressfeld eingibt, um eine Web-Site aufzurufen. 2. Namen: Synonym für Adresse 5 Regeln 5.1 Regel 1: Einheitliches Erscheinungsbild und,.admin.ch im Internet 1. Wird das einheitliche Erscheinungsbild gemäss Vorgabe der Bundeskanzlei in einer Website im Internet benutzt, so MUSS der Benutzer im Adressfeld einen Namen sehen, der auf.admin.ch endet. 2. Soll eine Website im einheitlichen Erscheinungsbild unter weiteren Adressen erreichbar sein, MÜSSEN diese auf die Website unter.admin.ch umgeleitet werden (redirect). 3. Wird das einheitliche Erscheinungsbild im Internet nicht benutzt, DARF im Adressfeld NICHT.admin.ch stehen. 1 SR /8

4 5.2 Regel 2: Unterscheidung Internet und Intranet 1. Eine Website, die aus dem öffentlich zugänglichen Internet abrufbar ist, MUSS einen Namen erhalten, der mit www beginnt. 2. Eine Website die ausschliesslich aus dem nicht öffentlich zugänglichen Intranet abrufbar ist, MUSS einen Namen erhalten, der mit intranet beginnt. 5.3 Regel 3: Adressierung unter.admin.ch 1. Die Adressierung der Websites unter.admin.ch, die nicht für mobile Endgeräte optimiert sind, MUSS nach folgenden Regeln erfolgen: Site-Type Behördenauftritt Departement oder Behördenauftritt Amt Andere Web-Auftritte Domain-Name oder intranet.<ds>.admin.ch, wobei <ds> das von der BK zugeteilte deutsche Kürzel der Dienststelle ist. oder intranet.<sprechendername>.admin.ch Ausnahme: für das Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2. Die Bundeskanzlei MUSS sicherstellen, dass alle Kürzel der Dienststellen innerhalb der Sprachen, für welche Kürzel vergeben werden, nach Umwandlung in einen gültigen Domänennamen gemäss I003 eindeutig sind. Im Konfliktfall entscheidet die Bundeskanzlei, wer welches Kürzel erhält. 5.4 Regel 4: Namenskonfliktauflösung Namenskonflikte werden nach den folgenden Regeln in der aufgeführten Reihenfolge angewandt, bis eine Auflösung des Namenskonfliktes erzielt ist: 1. Beanspruchen mehrere Organisationseinheiten einen Namen, der sowohl ein Dienststellenkürzel ( wie auch ein sprechender Name ( Name>.admin.ch) ist, so erhält die Organisationseinheit den Namen, welcher das Dienststellenkürzel von der BK zugeteilt wurde. 2. Beanspruchen mehrere Organisationseinheiten ein Kürzel ( das in mehreren Sprachen dasselbe Kürzel ist, so wird das Kürzel derjenigen Organisationseinheit zugeteilt, die nach der folgenden absteigenden Sprachreihenfolge Anspruch hat: Deutsch Französisch Italienisch Rätoromanisch Englisch 3. Beanspruchen mehrere Organisationseinheiten einen Domainnamen in der Form xyz.ch (und alle weiteren Domainnamen), so darf sie von derjenigen Organisationseinheit verwendet werden, welche Anrecht auf xyz.admin.ch hat. 4/8

5 4. Für sprechende Namen gilt das Prinzip first come, first served Regel 5: Automatisierte Vorauswahl der Sprache Die Websitebetreiber MÜSSEN sicherstellen, dass die automatisierte Vorauswahl der Sprache nach folgenden Kriterien und in der folgenden absteigenden Reihenfolge erfolgt: 1. Sprache des Namens ( Beispiele : -> deutsch, -> französisch 2. Im Browser eingestellte bevorzugte Sprache 3. Sprache des inhaltlich komplettesten Angebotes der Website. 5.6 Regel 6: Adressierung von optimierten Webseiten für mobile Endgeräte 1. Die Adressierung von für mobile Endgeräte optimierte Websites unter.admin.ch MUSS nach folgenden Regeln erfolgen: Site-Type Behördenauftritt Departement oder Behördenauftritt Amt Andere Web-Auftritte Domain-Name mobile.<ds>.admin.ch, wobei <ds> das von der BK zugeteilte deutsche Kürzel der Dienststelle ist mobile.<sprechendername>.admin.ch Ausnahme: mobile.admin.ch für das Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2. Die Bundeskanzlei MUSS sicherstellen, dass alle Kürzel der Dienststellen innerhalb der Sprachen, für welche Kürzel vergeben werden, nach Umwandlung in einen gültigen Domänennamen gemäss I003 eindeutig sind. Im Konfliktfall entscheidet die Bundeskanzlei, wer welches Kürzel erhält. Im Weiteren gelten für die optimierten Webseiten für mobile Endgeräte - unter Berücksichtigung der erwähnten Adressierungsregel - Regel 4: Namenskonfliktauflösung sowie Regel 5: Automatisierte Vorauswahl der Sprache. 2 Gleichbedeutend mit Wer zuerst kommt, gewinnt. 5/8

6 6 Schlussbestimmungen 6.1 Aufhebung bisheriger IKT-Vorgaben Die Version 3-1 der IKT-Vorgabe [R008] wird aufgehoben. 6.2 Überprüfung der Einhaltung der IKT-Vorgabe Die Departemente und die Bundeskanzlei sorgen für die Umsetzung dieser IKT-Vorgabe sowie deren Einhaltung. 6.3 Inkrafttreten Diese IKT-Vorgabe tritt am 27. März 2017 in Kraft. Anhänge A. Änderungen gegenüber Vorversion 1. Es wird die neue Vorlage für IKT-Vorgaben Bund verwendet [P035]. 2. Die Referenz auf den aufgehobenen Standard R013 - Usability Standards für die Bildschirmauflösung, die Seiteneinteilung und die Navigationselemente von Webseiten des Bundes wurde entfernt. 3. Um Missverständnisse zu vermeiden, wurde Regel 2.2 so umformuliert, dass klar ist, dass damit nicht vorgeschrieben wird, dass betroffene Web-Sites zwingend im Bundesnetz betrieben werden müssen. Intranet-Web-Sites dürfen sofern die Sicherheitsanforderungen dies erlauben extern gehostet werden. B. Bedeutung der Schlüsselwörter zur Bestimmung des Verbindlichkeitsgrades Der Verbindlichkeitsgrad der einzelnen Bestimmungen dieser IKT-Vorgabe wird mittels folgender Schlüsselwörter in Grossbuchstaben markiert: Schlüsselwort MUSS DARF NICHT DARF Verbindlichkeitsgrad Vorgabe, die einzuhalten ist (gewährte Ausnahmen ausgenommen) Option, die nicht gewählt werden darf Die Option ist explizit erlaubt. Die Nutzer entscheiden, ob sie die Option nutzen möchten. Betrifft die Vorgabe eine IKT-Lösung, muss der Anbieter der Lösung die Option anbieten. 6/8

7 SOLL KANN Option, die im Normalfall zu wählen ist. Es kann jedoch ohne Ausnahmegewährung des ISB davon abgewichen werden, insbesondere wenn die Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit andernfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Abweichung von der Vorgabe ist jedoch schriftlich zu begründen. Akzeptierte Option. Betrifft die Vorgabe eine Lösung, entscheidet der Anbieter der Lösung darüber, ob er die Option unterstützen will. C. Referenzen ID [BinfV] [I001] [I003] [P035] Referenz Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung vom 26. September 2003 (Stand am 1. August 2007) I001 Messaging Protokolle Bund I003 Domain Name System (DNS) P035 IKT-Anforderungs- und Vorgabenmanagement Bund D. Abkürzungen Kürzel <DS> BK IRB ISB RVOG Bedeutung Platzhalter für den Kürzel einer Dienststelle Bundeskanzlei Informatikrat Bund Informatiksteuerungsorgan des Bundes Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz E. Erläuterungen Überträgt eine Dienststelle das Web-Hosting an einen bundesexternen Leistungserbringer, hat sie die Einhaltung der Bundesvorgaben, insbesondere in den Bereichen Erscheinungsbild, Sicherheit und Datenschutz, sicherzustellen. Intranet-Sites können das einheitliche Erscheinungsbild der Bundesverwaltung umsetzen, ohne dass dies einen Einfluss auf ihre Adressierung hat. Kampagnen, welche nicht unter dem einheitliche Erscheinungsbild der Bundesverwaltung laufen, dürfen für ihre Web-Sites keine Namen unter.admin.ch verwenden. Die Verwendung von Sonderzeichen, Umlauten etc. in der Adressierung von Websites wird in [I003] geregelt. Bei Bedarf kann die Erreichbarkeit der Web-Sites über Adressen der Form weiterhin gewährleistet werden. Diese sind jedoch auf umzuleiten (redirect). Behördenauftritte Departement und Amt, welche denselben Inhalt unter mehreren Adressen anbieten, sind nicht zugelassen, weil durch die Suchmaschinen keine mehrfache Indexierung 7/8

8 erfolgen soll. Im Weiteren sollte die Konsistenz zwischen -Adressen [I001] und den Adressen für Behördenauftritte Departement und Amt, gewährleistet sein, was ebenfalls gegen eine mehrfache Adressierung von Websites spricht. Umleitungen auf ein Angebot sind zugelassen. 8/8

A704 Thin Client Rechner

A704 Thin Client Rechner Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A704 Thin Client Rechner Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-12-15 Version: 1.15 Status:

Mehr

R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung

R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologien AST R008 Adressierung des World Wide Web (WWW) in der Bundesverwaltung Klassifizierung: Dokumentklasse:

Mehr

A555 Drucker. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 4.0. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am

A555 Drucker. IKT-Standard. Ausgabedatum: Version: Ersetzt: 4.0. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A555 Drucker Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version: 4.01 Status: Genehmigt

Mehr

A007 Web Content Management Systeme (CMS)

A007 Web Content Management Systeme (CMS) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A007 Web Content Management Systeme (CMS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 1. November

Mehr

A472 Datenbanken. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-04-01. Version: 2.3. Ersetzt: Version 2.2

A472 Datenbanken. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-04-01. Version: 2.3. Ersetzt: Version 2.2 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A472 Datenbanken Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-04-01 Version: 2.3 Status: Genehmigt

Mehr

A007 Web Content Management Systeme (CMS)

A007 Web Content Management Systeme (CMS) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A007 Web Content Management Systeme (CMS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 27.1.2015 Version:

Mehr

A023 DNS Services. IKT-Architekturvorgabe. Ausgabedatum: 2015-01-20. Version: 1.02. Ersetzt: 1.01

A023 DNS Services. IKT-Architekturvorgabe. Ausgabedatum: 2015-01-20. Version: 1.02. Ersetzt: 1.01 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A023 DNS Services Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Architekturvorgabe Ausgabedatum: 2015-01-20 Version: 1.02

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung

P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P030 The Open Group Architecture Framework (TO-GAF) als Unternehmensarchitektur Methode für die Bundesverwaltung Klassifizierung:

Mehr

A361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-27. Version: 1.03. Ersetzt: 1.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2004-09-07

A361 Web-Server. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-27. Version: 1.03. Ersetzt: 1.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2004-09-07 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A361 Web-Server Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.03 Status: Genehmigt

Mehr

P008 ICO-Methode. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-18. Version: 4.61. Ersetzt: 4.6. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2009-12-21

P008 ICO-Methode. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-18. Version: 4.61. Ersetzt: 4.6. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2009-12-21 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P008 ICO-Methode Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-18 Version: 4.61 Status: Genehmigt

Mehr

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05

A585 Mailserver. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-04. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2005-12-05 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A585 Mailserver Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-04 Version: 2.03 Status: Genehmigt

Mehr

A506 Backup Software. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-03. Version: 1.13. Ersetzt: 1.12

A506 Backup Software. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-03. Version: 1.13. Ersetzt: 1.12 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A506 Backup Software Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version: 1.13 Status:

Mehr

A501 Disk-Subsystem. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-03. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02

A501 Disk-Subsystem. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-03. Version: 2.03. Ersetzt: 2.02 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A501 Disk-Subsystem Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version: 2.03 Status:

Mehr

A702 Mobile-PC. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-05-19. Version: 2.16. Status: Ersetzt: 2.13

A702 Mobile-PC. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-05-19. Version: 2.16. Status: Ersetzt: 2.13 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A702 Mobile-PC Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-05-19 Version: 2.16 Status: Ersetzt:

Mehr

A009 IP-Adressverwaltung

A009 IP-Adressverwaltung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A009 IP-Adressverwaltung Klassifizierung: Typ: intern IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-19 Version: 1.11 Status: Genehmigt

Mehr

A733 Server-Hardware. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2016-05-31. Version: 1.0. Ersetzt: - Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 31.05.

A733 Server-Hardware. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2016-05-31. Version: 1.0. Ersetzt: - Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 31.05. Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Infrmatiksteuerungsrgan des Bundes ISB A733 Server-Hardware Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2016-05-31 Versin: 1.0 Status: Genehmigt

Mehr

A732 Serverbetriebssysteme

A732 Serverbetriebssysteme Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Infrmatiksteuerungsrgan des Bundes ISB A732 Serverbetriebssysteme Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2016-05-31 Versin: 1.0 Status:

Mehr

A505 Network Attached Storage (NAS)

A505 Network Attached Storage (NAS) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A505 Network Attached Storage (NAS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-03 Version:

Mehr

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten

P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologien AST P028 Richtlinien des Bundes für die Gestaltung von barrierefreien Internetangeboten Klassifizierung:

Mehr

A050 Supportprozesse Immobilien

A050 Supportprozesse Immobilien Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A050 Supportprozesse Immobilien Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-26 Version: 1.31

Mehr

P025 Ressourcen- und Umweltstandards für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur

P025 Ressourcen- und Umweltstandards für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB P025 Ressourcen- und Umweltstandards für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard

Mehr

I007 Interoperabilitätsstandards (ech-0014)

I007 Interoperabilitätsstandards (ech-0014) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I007 Interoperabilitätsstandards (ech-0014) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11

Mehr

A006 Beilage 2: Spezifikation BBL: Physikalische Spezifikation und Transponderchip

A006 Beilage 2: Spezifikation BBL: Physikalische Spezifikation und Transponderchip Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL A006 Beilage 2: Spezifikation BBL: Physikalische Spezifikation und Transponderchip Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert

Mehr

A051 Supportprozesse Materialbewirtschaftung

A051 Supportprozesse Materialbewirtschaftung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A051 Supportprozesse Materialbewirtschaftung Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-26

Mehr

I003 Domain Name System (DNS)

I003 Domain Name System (DNS) Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I003 Domain Name System (DNS) Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11 Version: 1.74

Mehr

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV) 172.081 vom 14. November 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 43

Mehr

A373 Vertragsmanagement

A373 Vertragsmanagement Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A373 Vertragsmanagement Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.01 Status:

Mehr

A034 High End GIS. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-26. Version: 1.11. Ersetzt: 1.1. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2012-03-26

A034 High End GIS. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-01-26. Version: 1.11. Ersetzt: 1.1. Genehmigt durch: Informatiksteuerungsorgan Bund, am 2012-03-26 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A034 High End GIS Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-26 Version: 1.11 Status: Genehmigt

Mehr

Stand: 1. September 2012. Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015

Stand: 1. September 2012. Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Faktenblatt Nr. 2 Bundesinformatik 2012-2015 Stand: 1. September 2012 Seit Anfang Jahr sind sowohl die total revidierte Bundesinformatikverordnung

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) vom 3. Dezember 2008 Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz 2, 113 Absatz 2 und 175 Absatz 1 der

Mehr

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung

Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung Verordnung über die Sprachdienste der Bundesverwaltung (Sprachdiensteverordnung, SpDV) vom 14. November 2012 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 43 Absatz 2 und 47 Absatz 2 des Regierungs-

Mehr

Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung

Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung vom 14. August 2013 Der Schweizerische Bundesrat erlässt folgende Weisungen: 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Gegenstand Diese Weisungen

Mehr

Standardeinsatzgebiet. Informatikstrategieorgan Bund (ISB) Markus Bieri, BBL Emmanuel A. Granges, ISB

Standardeinsatzgebiet. Informatikstrategieorgan Bund (ISB) Markus Bieri, BBL Emmanuel A. Granges, ISB Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatikstrategieorgan Bund ISB Architekturen, Standards, Technologien AST A684 x86-server Klassifizierung: Dokumentklasse: Dokumenttyp: Keine Standard Standardeinsatzgebiet

Mehr

Stand: 1. März 2012. Faktenblatt Bundesinformatik 2012-2015

Stand: 1. März 2012. Faktenblatt Bundesinformatik 2012-2015 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Faktenblatt Bundesinformatik 2012-2015 Stand: 1. März 2012 Der Bundesrat hat am 9. Dezember 2011 die total revidierte Bundesinformatikverordnung

Mehr

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen

Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen Verordnung über die Stellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen von Entlastungsprogrammen und Reorganisationen vom 10. Juni 2004 (Stand am 27. September 2005) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt

Mehr

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) 441.1 vom 5. Oktober 2007 (Stand am 1. Januar 2017) Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

Reglement für Veranstaltungen

Reglement für Veranstaltungen Flüssiggas sicher verwenden Reglement für Veranstaltungen Version: März 2015 Copyright by FVF 1 Inhalt Seite 1 Zweck 3 2 Anwendungsbereich 3 3 Vorgehen 3 4 Umsetzung 3 4.1 Anforderungen an den Veranstalter

Mehr

ETH ZÜRICH INTERNET-RICHTLINIEN

ETH ZÜRICH INTERNET-RICHTLINIEN ETH ZÜRICH INTERNET-RICHTLINIEN AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER DEN AUFTRITT DER ETH ZÜRICH IM INTERNET AUGUST 2009 2009 ETH Zürich, Hochschulkommunikation Seite 1/5 vom 1. August 2009 Der Infrastrukturbereich

Mehr

Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung

Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung Verordnung über den Sonderstab Geiselnahme und Erpressung vom 25. November 1998 (Stand am 9. Februar 1999) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 55 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt

Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB) 221.415 vom 15. Februar 2006 (Stand am 1. März 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 931 Absätze 2 bis und 3 des

Mehr

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung

Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung Verordnung über die elektronische Geschäftsverwaltung in der Bundesverwaltung (GEVER-Verordnung) 172.010.441 vom 30. November 2012 (Stand am 1. Juli 2014) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel

Mehr

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung

Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung Verordnung über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung (Bundesinformatikverordnung, BinfV) 172.010.58 vom 9. Dezember 2011 (Stand am 1. Januar 2012) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz, SpG) vom 5. Oktober 2007 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt

Mehr

Beilage 4 zum Standard P025: Beschaffungskriterien Ressourcen und Umwelt; A682 Host-Server, A683 Unix-Server, A684 Intel-Server

Beilage 4 zum Standard P025: Beschaffungskriterien Ressourcen und Umwelt; A682 Host-Server, A683 Unix-Server, A684 Intel-Server Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Beilage 4 zum Standard P025: Beschaffungskriterien Ressourcen und Umwelt; A682 Host-, A683 Unix-, A684 Intel- Klassifizierung:

Mehr

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals Verordnung über die Wohlfahrtskasse des Zollpersonals vom 18. Oktober 2006 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 des Zollgesetzes vom 18. März 2005 1, verordnet: 1. Abschnitt:

Mehr

Weisung des EJPD über die Einrichtung von Online-Verbindungen und die Erteilung von Zugriffsbewilligungen auf Informatikanwendungen des EJPD

Weisung des EJPD über die Einrichtung von Online-Verbindungen und die Erteilung von Zugriffsbewilligungen auf Informatikanwendungen des EJPD Weisung des EJPD über die Einrichtung von Online-Verbindungen und die Erteilung von Zugriffsbewilligungen auf Informatikanwendungen des EJPD (Online-Weisung EJPD) vom 30. September 2004 Das Eidgenössische

Mehr

Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln

Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln Reglement Werbung auf öffentlichem Grund / Benutzung der Ortseingangstafeln gültig ab: 01. Januar 2015 Revidiert: -- Vom Gemeinderat erlassen am: 18. März 2015 Erste Inkraftsetzung per: 01. Januar 2015

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom Der Schweizerische Bundesrat, im Einvernehmen

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) Von der Regierung erlassen am 7. Februar

Mehr

Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren

Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren Verordnung über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren 172.041.0 vom 10. September 1969 (Stand am 1. Januar 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 46a des Regierungs- und

Mehr

Barrierefreies Internet rechtliche

Barrierefreies Internet rechtliche Barrierefreies Internet rechtliche Anforderungen, Institutionen, Techniken Die besonderen Anforderungen an die digitale Patienten- Kommunikation. Whitepaper für den Medizin-Management-Verband. Autor: Torsten

Mehr

I006 Admin Directory. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-11. Version: 2.02. Ersetzt: 2.01

I006 Admin Directory. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-02-11. Version: 2.02. Ersetzt: 2.01 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I006 Admin Directory Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11 Version: 2.02 Status:

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische

Mehr

Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung

Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung 70.0 Reglement über die vorzeitige Alterspensionierung Vom 9. März 0 (Stand. April 0) Gestützt auf Art. 5 Abs. des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz,

Mehr

I005 NSAP-Adressierung in der Bundesverwaltung

I005 NSAP-Adressierung in der Bundesverwaltung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB I005 NSAP-Adressierung in der Bundesverwaltung Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-02-11

Mehr

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (Pro-Helvetia-Gesetz, PHG) Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung 1,

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Walldürn GmbH

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

vom 2. September 2009 (Stand am 1. Oktober 2009) 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Gegenstand und Geltungsbereich

vom 2. September 2009 (Stand am 1. Oktober 2009) 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Gegenstand und Geltungsbereich Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV) 510.622.4 vom 2. September 2009 (Stand am 1. Oktober 2009) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 949

Mehr

A054 Supportprozesse Personalwesen

A054 Supportprozesse Personalwesen Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A054 Supportprozesse Personalwesen Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version:

Mehr

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen:

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV 0. Mai 05 V. de Referenz/Aktenzeichen: 5.5-00009 Richtlinie Zulassung von Triebfahrzeugführern

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen

Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zugunsten der kleinen und (VKP-KMU) vom Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8, 55 und 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes

Mehr

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Aufhebung des Abkommens vom 6. Oktober 2011 zwischen der

Mehr

Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) 152.3 vom 17. Dezember 2004 (Stand am 19. August 2014) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr

Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom 2. August 2011

Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom 2. August 2011 Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom. August 0 Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon 0.08.0 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich... Seite Art. Sprachform... Seite

Mehr

Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum

Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum Bundesgesetz über Statut und Aufgaben des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGEG) vom 24. März 1995 (Stand am 1. August 2008) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg

Technisches Baurecht in Baden-Württemberg Behälterbau Seite 1/5 Technisches Baurecht in Baden-Württemberg 0 Inhalt 0 Inhalt 1 1 Allgemeines 1 2 Baurecht Baden-Württemberg 1 3 Verwendete Unterlagen 4 3.1 Baurecht Baden-Württemberg 4 3.2 Sonstige

Mehr

Verordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung

Verordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung Verordnung des VBS über die vordienstliche Ausbildung (VAusb-VBS) 512.151 vom 28. November 2003 (Stand am 1. Januar 2015) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),

Mehr

A281 Document Management

A281 Document Management Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A281 Document Management Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-01-27 Version: 1.32 Status:

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE 1.12.2014 L 345/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) BESCHLÜSSE BESCHLUSS S RATES vom 1. Dezember 2014 über die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, dass es sich an

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228) Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden

Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Kurztitel: Sozialwesen Zuständig: Soziale Dienste Verordnung über das Sozialwesen der Stadt Baden Vom 9. November 2015 Der Stadtrat

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz. Zuständiges Departement Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz Vom 4. Mai 2008 (Stand 1. September 2014) Die Landsgemeinde, I C/23/2 gestützt auf die Artikel 98 Absatz 3 und

Mehr

Teilrevision der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Teilrevision der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der Spielbanken zur Bekämpfung der Geldwäscherei Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK Sekretariat 4. November 2014/Ama/Mun Referenz: N442-0082 Teilrevision der Verordnung der Eidgenössischen Spielbankenkommission über die Sorgfaltspflichten der

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen

Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen Verordnung über den Schutz militärischer Anlagen (Anlageschutzverordnung) 510.518.1 vom 2. Mai 1990 (Stand am 1. Januar 1991) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 1, 6 und 10 des Bundesgesetzes

Mehr

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich

Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) Änderung vom 4. November 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1997 1 über die Adressierungselemente

Mehr

Bundesverfassung Reform 2012

Bundesverfassung Reform 2012 Bundesverfassung Reform 2012 Neu: Blau Streichen: Rot Nicht erwähnte Artikel und Punkte bleiben wie Bestehend. (Bemerkungen: Kursiv) Bundesverfassung Der Schweizerischen Eidgenossenschaft Präambel (Religions-Neutral)

Mehr

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderung vom 15. Oktober 2014 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 12. April 1995 1 über den Risikoausgleich

Mehr

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)

Nr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014) Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:

Mehr

ASF 2015_024. Verordnung

ASF 2015_024. Verordnung Verordnung vom 16. März 2015 Inkrafttreten: sofort über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2015/16

Mehr

Kurzbeschrieb: Manuelles Verbinden von Netzlaufwerken mit Windows 8. hslu.ch/helpdesk Andere

Kurzbeschrieb: Manuelles Verbinden von Netzlaufwerken mit Windows 8. hslu.ch/helpdesk Andere IT Services Support Werftestrasse 4, Postfach 2969, CH-6002 Luzern T +41 41 228 21 21 hslu.ch/helpdesk, informatikhotline@hslu.ch Luzern, 14. August 2013 Seite 1/5 Kurzbeschrieb: Manuelles Verbinden von

Mehr

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen

Mehr

Ausbildungsreglement (AR)

Ausbildungsreglement (AR) Ausbildungsreglement (AR) 2017 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Art. 1 Geltungsbereich... 3 Art. 2 Ziel der Ausbildung... 3 II. Kurse... 3 Art. 3 Kurse und Prüfungen... 3 Art. 4 Ausbildungsabschlüsse...

Mehr

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit

Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit Leitfaden Gesetz Oeffentlichkeitsprinzip und Datenschutz: Informations- und Datenschutzgesetz

Mehr

FINNOVA EINFÜHRUNGSCHECKLISTE (ECL) Internet-Banking

FINNOVA EINFÜHRUNGSCHECKLISTE (ECL) Internet-Banking FINNOVA EINFÜHRUNGSCHECKLISTE (ECL) Internet-Banking Copyright 2008-2010 finnova AG Bankware. Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe und Vervielfältigung dieses Dokuments oder Teilen daraus sind, zu welchem

Mehr