Reform der Investmentbesteuerung. Überblick und Auswirkungen auf den Fondsanleger European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) 8.

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1 Reform der Investmentbesteuerung Überblick und Auswirkungen auf den Fondsanleger European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) 8. Dezember 2017

2 Ziel der Reform und wichtigste Neuerungen Geltungsbereich: Inländische und ausländische Investmentfonds sowie Exchange Traded Funds (ETFs) Sicherstellung einer Konformität mit dem europäischen Recht zwischen inländischen und ausländischen Fonds Verringerung des Aufwands zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen Getrennte Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern 15 % Körperschaftssteuer auf Fondsebene InvStRefGes Vorabpauschale Veränderung des Bestandsschutz für Fondsanteile, die vor 2009 erworben wurden Euro Freibetrag 1

3 Kurzer Überblick (1/2) Kein Handlungsmuster aus rein steuerlicher Sicht beim Kunden Die Grundzüge der Abgeltungssteuer, Sparerpauschbetrag und Verlustverrechnungstopf bleiben unverändert Inländische Dividendenerträge, sonstige inländische und ausländische Mieterträge werden mit 15 % Körperschaftssteuer auf Fondsebene belegt Als Ausgleich zur Besteuerung auf Fondsebene erhält der Anleger eine Teilfreistellung auf Ausschüttungen, Veräußerungsgewinne und Vorabpauschale abhängig von der Fondskategorie (Assetklasse) Neu eingeführt wird eine Vorabpauschale als Mindestbesteuerung für inländische und ausländische Publikumsfonds mit fehlender oder zu geringer Ausschüttung als Ablösung der Thesaurierungsbesteuerung 2

4 Kurzer Überblick (2/2) Der Bestandsschutz für Alt-Anteile, die vor dem erworben sind (vor Einführung der Abgeltungssteuer) wird aufgehoben. Veräußerungsgewinne bis zum sind weiterhin steuerfrei Wertsteigerungen ab sind steuerpflichtig Im Veranlagungsverfahren steht dem Anleger ein Freibetrag von ,00 pro Anleger zur Verfügung Alle Investmentfonds mit abweichenden Geschäftsjahr werden zum ein Rumpfgeschäftsjahr fingieren Um eine klare Trennung zwischen altem und neuem Recht zu erreichen, werden alle gehaltenen Fondsanteile zum fiktiv veräußert und zum neu angeschafft (Wichtig: keine ersichtliche Buchung auf Kundenbelegen) 3

5 Besteuerung von Publikumfonds FONDSEBENE Zinsen Ausl. Dividenden Veräußerungs- gewinne inländische Dividenden und Immobilienerträge Inländische und ausländische Fonds sind Körperschaftsteuersubjekte 15% KSt bisherige Steuerbefreiung nach 11 InvStG entfällt NEU Neuer Einkünfte Tatbestand Erträge aus Investmentfonds 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG (NEU) ANLEGEREBENE Vorabpauschale 18 InvStG Ausschüttungen Veräußerungsgewinn 16 InvStG 19 InvStG Teilfreistellung nach Anleger und Fondskategorie Anlegerbesteuerung nach Einkommensteuergesetz Verlustverrechnungstopf / Freistellungsauftrag 4

6 Ausschüttungen Gleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds Steuerpflicht fällt bei Geldfluss an Ausschüttung erfolgt abzgl. Teilfreistellung steuerpflichtiger Ertrag Mieterträge Ausländische Dividenden Ausschüttung aus Investmentfonds Steuerbemessungsgrundlage Inländische Dividenden Zinserträge Fonds XYZ Veräußerungsgewinne 5

7 Veräußerungsgewinn Aktuelles Steuerrecht (bis Ende 2017) Veräußerungserlös - Anschaffungskosten + Zwischengewinn bei Erwerb - Zwischengewinn bei Rückgabe - anteilige ausschüttungsgleiche Erträge anteilige ausgeschüttete ausschl. - Erträge ausgeschüttete + Altveräußerungsgewinne Neues Steuerrecht Veräußerungserlös - Anschaffungskosten bereits versteuerte (Brutto) - Vorabpauschale = steuerlicher Veräußerungsgewinn - Teilfreistellung ( 30% Aktienfonds ) Freistellungsauftrag / - Verlustverrechnungstopf (Anwendung EStG) - anteiliger Immobiliengewinn + Substanzauskehr = steuerlicher Veräußerungsgewinn Freistellungsauftrag / - Verlustverrechnungstopf (Anwendung EStG) Veräußerungsgewinn wird um die während der Besitzzeit vor Anwendung der Teilfreistellung angesetzte Vorabpauschale gekürzt 6

8 Vorabpauschale (1/2) Die Vorabpauschale gilt sowohl für in- als auch ausländische Investmentfonds. bis 2017 (Thesaurierung) Inländische Investmentfonds Entnahme der Steuerliquidität aus dem Fondsvermögen Ausländische Investmentfonds kein Steuerabzug ab 2018 (Vorabpauschale) Anleger muss Steuerliquidität zur Verfügung stellen (Stückeverkauf) andernfalls: Meldung an Finanzamt 7

9 Vorabpauschale (2/2) Mindestbesteuerung für Inländische und ausländische Publikumsfonds mit fehlender oder zu geringer Ausschüttung Ablösung der Thesaurierungsbesteuerung (Steuerstundungseffekt) Die Vorabpauschale ermittelt sich aus 70% des Basiszinses, der jährlich von der Bundesbank für Bundeswertpapiere veröffentlicht wird (2017: 0,59%) Zufluss am 01. Werktag des folgenden Kalenderjahres - erstmalig am Beispiel Ermittlung der Vorabpauschale: Wert des Fondsanteils am Jahresanfang Wert des Fondsanteils am Jahresende Ausschüttung je Anteil 100,00 Euro 100,20 Euro 0,10 Euro Basiszins (2017) 0,59 % 70% vom Basiszins 0,41 % max. Basisertrag je Anteil (100 x 0,41 %) Wertsteigerung je Anteil + Ausschüttung = Obergrenze abzgl. Ausschüttung je Anteil Vorabpauschale (vor Teilfreistellung) 0,41 Euro 0,20 Euro 0,10 Euro 0,30 Euro - 0,10 Euro 0,20 Euro 8

10 Teilfreistellungen Unterschiedliche Teilfreistellungssätze je nach Fondsart (gem. Anlagebedingungen des Fonds) Teilfreistellung soll die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene kompensieren Änderung der Anlagebedingungen bewirkt einen fiktiven Verkauf und Neuanschaffung der Anteile. Die KESt-Bemessungsgrundlagen müssen vorgehalten werden. Anlage des Fonds mind. 51% in Aktien mind. 25% in Aktien max. 51% in Aktien Fondskategorie Aktienfonds Mischfonds Freistellungssatz 30% Privatanleger 60% Betriebsvermögen EStG 80% Betriebsvermögen KStG 15% Privatanleger 30% Betriebsvermögen EStG 40% Betriebsvermögen KStG mind. 51% Immobilien Immobilienfonds 60% alle Anleger mind. 51% ausl. Immobilien Auslandsimmobilienfonds 80% alle Anleger Die für betriebliche Anleger abweichenden Teilfreistellungsprozentsätze können ausschließlich im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. 9

11 Übergangsregel per Neuer Anwendungsbereich des Gesetzes ab dem fiktive Veräußerung aller Investmentfondsanteile zum (altes Steuerrecht) Auslöser der fiktiven Veräußerung Stückeabgang bei ebase (Verkauf, entg. Depotübertrag) Fonds mit abweichendem Geschäftsjahr bilden zum ein sog. Rumpfgeschäftsjahr Großteil der inländischen Fonds liefert Steuerliquidität für das Rumpfgeschäftsjahr Keine ersichtliche Buchung auf Kundendepot Fiktive Veräußerung Bildung von Rucksäcken mit steuerlichen Bemessungsgrundlagen Zwischengewinn, kumulierte ausschüttungsgleiche Erträge, Veräußerungsgewinne, Ersatzbemessungsgrundlage Besteuerung der Rucksäcke zum Zeitpunkt der tatsächlichen Veräußerung (Achtung ggf. anderer Abgeltungssteuersatz) Anwendung des FIFO-Verfahrens Veräußerung mit Ersatzbemessungsgrundlage verpflichtende Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung 10

12 Übergangsregelung (Beispiel) Anleger hält 100 Anteile in Fonds XYZ (Aktienfonds mit 30% Teilfreistellung) Anschaffung Euro kae 0,20 Euro Fondspreis Euro kae 2,20 Euro Zwischengewinn per (je Anteil) Was passiert am ? nur durch Auslösungsereignis = Verkauf Bildung der Steuerbemessungsgrundlage für den Rucksack Veräußerungsgewinn Zwischengewinn (100 Anteile x 1 Euro) 1,00 Euro kae (2,20-0,20) x 100 Anteile frei 100 Euro 200 Euro Verkauf am ? Fondspreis per = 104 Euro kae = kumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag Kurssteigerung ab (4 Euro x 100 Anteile) abzgl. Teilfreistellung 30% (Freibetrag 100 TEUR) Veräußerungsgewinn (neues Recht) Zwischengewinn (alt) kae (alt) Steuerliche Bemessungsgrundlage 400 Euro 120 Euro 280 Euro 100 Euro 200 Euro 580 Euro 11

13 Freibetragsregelung Steuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne für Alt-Anteile, die vor dem angeschafft wurden Großzügige Freibetragsregelung Euro für ab dem eingetretene Wertsteigerungen Berücksichtigung des Freibetrages nur im Rahmen der Veranlagung Personenbezogener Freibetrag/Mehrfache Nutzung innerhalb der Familie möglich atmender Freibetrag bei realisierten Verlusten lebt der Freibetrag wieder auf aus steuerlicher Sicht kein Handlungsbedarf Alt-Anteile behalten! 12

14 Freibetrag (Beispiel) Ausgangssituation: (Kauf / Verkauf Anteile) Kauf Euro fiktiver Verkauf Euro Verkauf Euro Euro steuerfrei Euro steuerpflichtig (KESt) Inanspruchnahme Freibetrag Euro Steuereinbehalt bei ebase 26,375 % KESt/Soli Steuer anrechenbar im Veranlagungsverfahren Euro atmender Freibetrag Übergang Gewinn Gewinn Verlust Freibetrag Freibetrag Freibetrag Freibetrag Max

15 Was ist zu tun? Kein Handlungsbedarf aus steuerlicher Sicht beim Kunden Der Wegfall des Bestandsschutzes ist kein Grund für Anleger, die Alt-Anteile noch vor 2018 zu verkaufen. Im Gegenteil: Wer die Anteile bis dahin veräußert, verschenkt zumindest Teile des Freibetrags von Euro. 14

16

17 Impressum & Disclaimer ebase Hausanschrift European Bank for Financial Services GmbH Bahnhofstraße Aschheim ebase Postanschrift European Bank for Financial Services GmbH München ebase Info-Lines für Interessenten Telefon: (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) Telefax: Geschäftsführung Rudolf Geyer Marc Schäfer Vorsitzender des Aufsichtsrats Arno Walter ebase im Internet Disclaimer Die vorliegende Unterlage beruht auf rechtlich unverbindlichen Erwägungen der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ). Sämtliche Angaben dienen ausschließlich Informations- und Werbezwecken und stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung /Anlageberatung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Die in der Unterlage enthaltenen Informationen ersetzen keine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung noch berücksichtigen sie steuerliche Aspekte. Eine Anlageentscheidung bzgl. eines Investmentfonds/ETFs oder anderen Wertpapieres bzw. Finanzinstrumentes sollte nur auf Grundlage der jeweiligen Produktinformations- und/ oder Verkaufsunterlagen, die insbesondere auch Informationen zu den Chancen und Risiken der Vermögensanlage enthalten, getroffen werden. Die ausführlichen Verkaufsprospekte, welche u.a. auch die vollständigen Anlagebedingungen enthalten, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIIDs bzw. ggf. Basisinformationsblatt (BIB)/Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs)), die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sowie auch Produktinformationsunterlagen sind unter abrufbar bzw. können bei der ebase angefordert werden. Diese Unterlage ist urheberrechtlich geschützt. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung, Bearbeitung und Weitergabe an Dritte darf nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der ebase erfolgen.

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