Soziale Sicherheit in Belgien

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1 Soziale Sicherheit in Belgien

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3 Vorwort Nur wenige wissen genau, was unsere soziale Sicherheit umfasst. Dank dieses Systems können wir jedoch auf verschiedene Einrichtungen zählen, die mehr Sicherheit für jeden garantieren. Die soziale Sicherheit ist ein öffentliches System, das ein Einkommen und/oder die Pflegeversorgung sichert, wenn Sie oder Ihre Familie selbst nicht mehr in der Lage sind, dafür zu sorgen (bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder aus Altergründen). Das ist wichtig für eine gut funktionierende Gesellschaft. Solidarität ist dabei das Schlüsselwort; jeder leistet nach Maßgabe seiner/ihrer Möglichkeiten seinen Beitrag zum System. Die HKIV ist Teil dieses Systems. Sie bietet jedem Bürger die Kranken- und Invalidenpflichtversicherung, wie die Krankenkassen, aber ohne zusätzliche Kosten. Ich hoffe, dass diese kleine Broschüre Ihnen hilft, das soziale Sicherheitssystem besser zu verstehen, und eine seiner Einrichtungen kennenzulernen: die HKIV. Christine MICLOTTE, Stellvertretender Generalverwalter 3

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort p.3 1. Gegenstand der Broschüre p.5 2. Die soziale Sicherheit p Aufbau der sozialen Sicherheit p Sieben Aufgabenbereiche p Alters- und Hinterbliebenenpensionen p Arbeitslosigkeit p Arbeitsunfallversicherung p Berufskrankheitenversicherung p Kinderzulage p Jahresurlaub p Kranken- und Invalidenversicherung p Was tut die HKIV? p Gesundheitspflegeversicherung p Wer erhält eine Kostenbeteiligung? p Berechtigte p Personen zu Lasten p Die Entschädigungsversicherung p Weitere Informationen über die HKIV? p Adressen und Telefonnummern der Regionaldienste p.19 4

5 1. Gegenstand der Broschüre In dieser Broschüre finden Sie einen kurzen Überblick über das belgische Sozialsicherungssystem. Wir können natürlich nicht alle Einrichtungen im Einzelnen behandeln: dafür wären mehrere Bücher nötig. Wir gehen jedoch ausführlicher auf die Aufgabe der Kranken- und Invalidenversicherung ein, zu der die HKIV (Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung) gehört. Im zweiten Teil der Broschüre lernen Sie unsere Einrichtung besser kennen. Umfassende Informationen sind bei den verschiedenen Sozialsicherungseinrichtungen erhältlich. Für zusätzliche Informationen können Sie sich mit diesen in Verbindung setzen. Wir haben ihre jeweiligen Kontaktdaten in dieser Broschüre angegeben. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen! 5

6 2. Die soziale Sicherheit 1945, nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen die belgischen Behörden, ein soziales Sicherungssystem zu schaffen, um die Menschen nicht in Unsicherheit geraten zu lassen und um den Zusammenhalt der belgischen Gesellschaft zu festigen. So begann unser Sozialsicherungssystem, das heute noch besteht. Dieses System beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Jeder Bürger trägt durch Sozialbeiträge dazu bei. Dieser Beitrag wird automatisch vom Einkommen der Arbeitnehmer einbehalten, oder freiwillig von den Selbstständigen eingezahlt Aufbau der sozialen Sicherheit Die belgische soziale Sicherheit ist in 3 Systeme unterteilt, in denen die Gesetze und Pflichten der Bürger aufgrund ihrer Tätigkeiten festgelegt sind. Das System für die Arbeitnehmer Die Arbeitnehmer sind durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber gebunden. Der Arbeitgeber zahlt die Sozialbeiträge für die Arbeitnehmer. Arbeitslose und einige andere Arbeitnehmerkategorien (z.b. Vertragsbeamte, Zeitarbeitspersonal und Teilzeitbeschäftigte) wurden ebenfalls in dieses System aufgenommen. Das System für die Selbständigen Die Selbständigen sind nicht durch einen Vertrag gebunden und sind daher selbst für die Zahlung der Sozialbeiträge verantwortlich. Dazu müssen sie einer Sozialversicherungskasse beitreten. 6

7 Das System für die Beamten Personen, die zu statutarischen Beamten in einer öffentlichen Verwaltung ernannt wurden, gehören diesem besonderen System an. Doch gibt es auch Ausnahmen von diesen 3 Systemen und bestimmte Personen können abhängig von ihrer Arbeitssituation von einem System ausgeschlossen oder darin aufgenommen werden Sieben Aufgabenbereiche Die belgische soziale Sicherheit besteht aus 7 großen Aufgabenbereichen: Alters- und Hinterbliebenenpensionen Arbeitslosigkeit Arbeitsunfallversicherung Berufskrankheitenversicherung Familienbeihilfe Jahresurlaub Kranken- und Invalidenversicherung Darüber hinaus umfasst die soziale Sicherheit 4 Systeme, die zur Sozialunterstützung gehören. Es handelt sich um: Eingliederungsbeihilfe Einkommensgarantie Garantierte Familienbeihilfe Beihilfe für behinderte Personen Jede dieser Aufgaben entspricht bestimmten Einrichtungen, die fest miteinander verbunden sind. Sie benötigen gegenseitige Informationen, um gut zu funktionieren. 7

8 Wissen Sie beispielsweise, dass das Landespensionsamt Ihre Krankenkasse automatisch benachrichtigt, wenn Sie in den Ruhestand treten, weil diese Information Ihre Situation hinsichtlich der Krankenversicherung ändert. Nachstehend beschreiben wir kurz den Gegenstand der 7 Aufgabenbereiche, und was die Einrichtungen für Sie bedeuten. Sie finden nach der Beschreibung immer die entsprechenden Kontaktdaten Alters- und Hinterbliebenenpensionen Das gesetzliche Rentenalter beträgt in den drei Systemen (Arbeitnehmer, Selbständige und Beamte) 65 Jahre. In bestimmten Fällen können Sie die Frühpension wählen, wenn Sie die Bedingungen hierfür erfüllen. Die Bedingungen ändern sich je nach dem System. Wenn Sie eine gemischte Berufslaufbahn hatten und verschiedene Statuten kombiniert haben, tauschen die verschiedenen Rentendienste die Angaben für die Berechnung Ihrer Rente untereinander aus. Wünschen Sie zusätzliche Informationen über die (Früh)Pension, die Berechnung Ihrer Rente, das garantierte Einkommen für Betagte (EGP), usw., dann können Sie sich an folgende Einrichtungen wenden: Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft Landespensionsamt (LPA) Zuidertoren 1060 Brüssel Tel oder (kostenlose Nummer) info@rvp.fgov.be Website: 8

9 Für Selbständige Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbständige (LISIVS) Jan Jacobsplein Brüssel Tel info@rsvz-inasti.fgov.be Website: Für statutarische Beamte des öffentlichen Dienstes Pensionsdienst des öffentlichen Dienstes (PdöD) Victor Hortaplein 40 bus Brüssel Tel info@pdos.fgov.be Website: Arbeitslosigkeit Die Regelung bezüglich der Arbeitslosigkeit unterscheidet Vollarbeitslose und zeitweilig Arbeitslose. Ein Vollarbeitsloser ist ein Arbeitsloser, der nicht oder nicht mehr durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist. Ein zeitweilig Arbeitsloser ist ein Arbeitsloser, der durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist, dessen Erfüllung zeitweilig, völlig oder teilweise ausgesetzt ist. Das LfA (Landesamt für Arbeitsbeschaffung) entscheidet, ob ein Arbeitsloser Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat oder nicht. Für die Eintragung als Arbeitssuchender zur Arbeitssuche oder Berufsausbildung müssen Sie sich an die Arbeitsvermittlungsdienste wenden, die von den Regionen und Gemeinschaften verwaltet werden: 9

10 VDAB - Flämischer Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung (Tel ACTIRIS - Brüsseler Regionaldienst für Arbeitsvermittlung (Tel FOREM - Wallonischer Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung (Tel ADG - Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Tel Diese Dienste unterrichten Sie zu Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit per oder Brief über eine mögliche LfA-Kontrolle. Während der letzten 24 Monate vor der LfA-Kontrolle sollte Ihnen die LfA mindestens ein Stellenangebot vorgeschlagen haben. Haben Sie mindestens 15 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, dann wird die LfA Sie zu einem Gespräch einladen, um zu prüfen, ob Sie genügende Anstrengungen unternehmen, eine Arbeit zu finden. Wenn sich ergibt, dass Sie genügende Anstrengungen gemacht haben, um Arbeit zu finden, werden Sie 16 Monate später erneut zu einem Gespräch geladen. Waren Ihre Bemühungen unzureichend, müssen Sie sich schriftlich verpflichten, innerhalb von 4 Monaten nach dem Gespräch aktiv zu werden. Danach folgt ein zweites Gespräch. Frühere Arbeitgeber wenden sich an das Arbeitslosigkeitsbüro der Gemeinde, in der ihr Unternehmen liegt. Nähere Auskünfte über die Arbeitslosigkeit und das Arbeitslosengeld erhalten Sie bei: Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) ist verantwortlich für die Organisation und die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung. Website: Sie finden auch Arbeitsangebote auf dieser Website. 10

11 Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes und die Bearbeitung der persönlichen Akte erfolgt: entweder bei der Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung (HFA) oder bei einer anerkannten Gewerkschaft, hier finden Sie die drei größten: - Die Sozialistische Gewerkschaft (FGTB/ABVV) - Die christliche Gewerkschaft (CSC/ACV) - Die liberale Gewerkschaft (CGSLB/ACLVB) Arbeitsunfallversicherung Wer durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig wird, dem steht dank der belgischen sozialen Sicherheit einer Entschädigung zu. Die Opfer eines Arbeitsunfalls haben in bestimmten Fällen Anspruch auf ein Ersatzeinkommen. Bei Tod durch einen Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen in der Regel Anspruch auf eine Rente. Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein/eine Arbeitnehmer/in während der Erfüllung seines/ihres Arbeitsvertrages erleidet und der eine Verletzung verursacht. Ein Unfall auf dem Weg nach oder von der Arbeit wird ebenfalls als Arbeitsunfall erachtet. Weitere Informationen über Arbeitsunfälle im privaten oder öffentlichen Sektor erhalten Sie beim Fonds für Berufsunfälle. 11

12 Fonds für Berufsunfälle (FBU) Troonstraat Brüssel Tel Website: Berufskrankheitenversicherung Das Ziel des Fonds für Berufskrankheiten (FBK) ist die Wahrung und die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Die zweite Zielsetzung ist die Vermeidung, Behebung oder Entschädigung von Schadensfällen durch Berufskrankheiten. Nicht jede Krankheit, die bei der Arbeit auftritt, ist eine Berufskrankheit. Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die eine unmittelbare Folge einer mehr oder weniger lang andauernden Aussetzung eines Arbeitnehmers gegenüber physikalischen, chemischen oder biologischen Risiken ist Anders ausgedrückt kann eine Berufskrankheit eine Krankheit infolge von Bedingungen sein, unter denen der Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit ausübt. Sie können beispielsweise bei der Arbeit erkranken, weil Sie täglich in geringen Dosen giftige Dämpfe einatmen oder weil Sie wiederholt Lärm, Schwingungen usw. ausgesetzt sind. Weitere Informationen zu Berufskrankheiten (Beantragung und Entschädigungen) finden Sie auf der Website des Fonds für Berufskrankheiten. Fonds für Berufskrankheiten (FBK) Sterrenkundelaan Brüssel (auch Zentren in Lüttich, Charleroi und Hasselt: siehe website) - Website: Tel secr@fmp-fbz.fgov.bewebsite: 12

13 Kinderzulage Die Kinderzulage, auch Familienbeihilfe oder Kindergeld genannt, ist ein monatlicher Beitrag zu den Erziehungskosten Ihres Kindes. Dieser Beitrag wird ohne Bedingungen gezahlt bis das Kind 18 Jahre alt wird. Der Berechtigte beantragt die Kinderzulage bei der Kasse für Familienbeihilfe seines (letzten) Arbeitgebers. Der Berechtigte muss blutverwandt mit dem Kind sein (bis zum 3. Grad) oder in einer familiären Gemeinschaft mit einem Elternteil (meistens ist es der Vater des Kindes) leben. Die Berechtigtenkategorien, Anfrageformulare, Kontaktdaten und Kinderzulagenbeträge finden Sie auf der Website des Landesamtes für Sozialsicherheit der provinzialen und lokalen Verwaltungen. Landesamt für Sozialsicherheit der provinzialen und lokalen Verwaltungen (LSSPLV) Website: Die Daten aller Kinderzulagenkassen sind auf der Website der Zentralen Anstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer verfügbar. Zentrale Anstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer (ZFA) Website: Jahresurlaub Der Jahresurlaub ist das Ihnen zustehende Recht, für eine Anzahl Tage die Arbeit mit Fortzahlung des Lohnes zu unterbrechen. Die Berechnung der Anzahl Urlaubstage und des Urlaubsgeldes ist für Angestellten und Arbeiter unterschiedlich. Sind Sie Angestellte(r), wird Ihr Urlaubsgeld direkt von Ihrem Arbeitgeber gezahlt. Für Arbeiter wird das Urlaubsgeld vom Landesamt für Jahresurlaub (LJU) ausgezahlt. 13

14 Landesamt für Jahresurlaub (LJU) Elyzeese Veldenstraat Brüssel Tel.: Website: Kranken- und Invalidenversicherung Der Tätigkeitsbereich der HKIV und anderer Krankenkassen ist die Kranken- und Invalidenversicherung. Um die gesetzliche Krankenversicherung beanspruchen zu können, müssen Sie Mitglied einer Versicherungseinrichtung (Krankenkasse, HKIV oder Kasse der NGBE) sein. Diese Einrichtungen müssen ihren Mitgliedern die Kosten für ärztliche Leistungen aus der Pflichtversicherung für die Gesundheitspflege erstatten. In bestimmten Fällen haben Sie auch Anspruch auf Entschädigungen. Die Krankenkassen arbeiten unter der Aufsicht des LIKIV. Die HKIV ist eine öffentliche Einrichtung der sozialen Sicherheit und wird von einem paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsausschuss geleitet. In den folgenden Kapiteln beschreiben wir, wie sie funktioniert. 14

15 3. Was tut die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV)? Wer Mitglied der HKIV ist, erhält eine Kostenbeteiligung für die Gesundheitspflege (Ärzte, Zahnärzte, Heilgymnasten, Logopäden, krankenpflegerische Betreuung, Arzneimittel, Krankenhausaufenthalt, usw.). Die HKIV zahlt auch eine Entschädigung bei Krankheit oder Invalidität. Die Eintragung bei der HKIV ist kostenlos. Da die HKIV nur die Kranken- und Invalidenpflichtversicherung anbietet, zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge Gesundheitspflegeversicherung Die belgische Krankenversicherung ist eine Versicherung zur Deckung der Kosten im Krankheitsfall. Die Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für die Gesundheitspflege. Manchmal müssen Sie die Kosten nicht vorstrecken, zum Beispiel im Falle der Krankenhauspflege. Das nennt man Drittzahlersystem. Dank des Drittzahlersystems zahlt man nur den persönlichen Anteil (Eigenanteil). Die HKIV zahlt den verbleibenden Betrag unmittelbar an den Leistungserbringer. Dieses Verfahren ist für Leistungen, die im Krankenhaus erbracht werden, verpflichtend Wer erhält eine Kostenbeteiligung? Personen, die im Nationalregister eingetragen sind, haben Anspruch auf Gesundheitsleistungen und können Mitglied einer Krankenkasse werden. Man kann Anspruch auf Gesundheitsleistungen als Berechtigte(r), oder als Person zu Lasten haben. 15

16 Berechtigte Berechtigte sind Personen, die den Anspruch auf die Gesundheitspflege eröffnen. Das bedeutet, dass anspruchsberechtigte Personen die sind, die eigenes Mitgliedsbuch der HKIV besitzen und folglich auf eigenen Namen Anspruch auf die Gesundheitspflege und eventuelle Entschädigungen haben Personen zu Lasten Jemand kann auch Anspruch auf die Gesundheitspflege aufgrund des Verwandtschaftsgrads haben oder des Zusammenlebens mit einem Berechtigten. Es gibt Bedingungen hinsichtlich des Alters, Wohnsitzes und Einkommens. Die Regelung, die bestimmt ob jemand eine Person zu Lasten ist oder nicht, ist sehr kompliziert und es gibt viele Ausnahmen. Es ist unsere Aufgabe, Sie darüber aufzuklären. Setzen Sie sich hierzu mit unseren Regionaldiensten in Verbindung Die Entschädigungsversicherung Zowohl Arbeitnehmer, als auch Selbständige haben denselben Anspruch auf die Kostenerstattung für die Gesundheitspflege. In der Entschädigungsversicherung gibt es für die zwei Gruppen jeweils eine unterschiedliche Regelung. Arbeitnehmer erhalten eine Entschädigung, die hauptsächlich von ihrem früheren Lohn und Ihrer familiären Situation abhängt. Der Zweck der Entschädigung ist der Ausgleich des Lohnausfalls. Selbständige erhalten eine Pauschalentschädigung je nach ihrer familiären Situation und je nachdem, ob die Erwerbstätigkeit aufgegeben wurde oder nicht. 16

17 Entschädigungen im ersten Jahr der Anerkennung Ihrer Arbeitsunfähigkeit (Primäre Arbeitsunfähigkeit) werden für maximal 12 Monate zuerkannt. Wird dieser Zeitraum überschritten, erhalten Sie eine Invalidenentschädigung. Ernannte Beamte können keinen Anspruch auf die Entschädigungsversicherung erheben. Hier wird eine gesonderte Regelung angewandt. Zuerst müssen die sogenannten Krankheitstage aufgebraucht werden. Anschließend kann der Beamte in Disponibilität gestellt werden. Ein ernannter Beamter kann hier also keine Krankenkasse beanspruchen". 4. Weitere Informationen über die HKIV? Weitere Informationen zu Entschädigungen (wer hat Anspruch darauf, welches sind die verwaltungstechnischen und medizinischen Bedingungen, welches sind Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Meldung, Entschädigung für Begräbniskosten, usw.) sind in der Vorstellungsbroschüre der HKIV zu finden. Diese ausführliche Broschüre gibt Ihnen Informationen über alle Vorteile und Vergütungen, die Ihnen als Versicherten der HKIV zustehen. Für weitere Informationen über die HKIV oder zum Bestellen der Vorstellungsbroschüre Vorteile und Vergütungen können Sie sich mit unserem Kommunikationsdienst in Verbindung setzen. 17

18 Wie stellen Sie Ihre Frage? Per Per Telefon: über die kostenlose Nummer: oder die Nummern: Per Fax: Per Post: HKIV Kommunikationsdienst Troonstraat 30 A 1000 Brüssel Über unsere Website: - Rubrik HKIV-online 18

19 5. Unsere Büros In jeder Provinz gibt es ein Hauptbüro Regionaldienst der HKIV. Nachstehend finden sie die Adressen und Telefonnummern der Regionaldienste. Außer diesen Regionaldiensten hat die HKIV auch örtliche Büros und Bereitschaftsdienste in verschiedenen Städten. Diese Angaben finden Sie auf unserer Website und in unserer Broschüre. HKIV Antwerpen Olijftakstraat 7-13 (bus 4) 2060 Antwerpen 03/ HKIV West-Flandern Leemputstraat Brügge 050/ HKIV Hennegau Rue Neuve Bergen 065/ HKIV Limburg Maastrichtersteenweg 214 (bus 1) 3500 Hasselt 011/ HKIV Namur Avenue Reine Astrid Namur 081/ HKIV Brabant Rue du Trône 30 B 1000 Brüssel 02/ HKIV Ost-Flandern Franklin Rooseveltlaan Gent 09/ HKIV Lüttich Rue des Augustins Lüttich 04/ HKIV Luxemburg Avenue de la Gare Arlon 063/ HKIV Eupen Neustraße Eupen 087/

20 1e Auflage: märz 2011 Redaktion: Guillaume JANSSENS (Schlussredaktion), Joost DE COEN, Ilse DE COENSEL, David VALLE und Pascale DEGRAVE Verantwortlicher Herausgeber: Christine MICLOTTE Rue du Trône 30 A Brüssel Gesetzliches Depot: D/2011/7241/3

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22 Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung Eine andere Krankenkasse Die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) ist eine öffentliche Einrichtung der sozialen Sicherheit. Sie bietet alle Vorteile der Kranken- und Invalidenpflichtversicherung: Erstattung der Kosten für Gesundheitsleistungen; Entschädigung bei Lohnausfall (Mutterschaft, Vaterschaft, Krankheit oder Invalidität). Da die HKIV nur die Kranken- und Invalidenpflichtversicherung anbietet, zahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge. Unser erfahrenes Personal informiert Sie gern über Ihre Rechte und Pflichten als Sozialversicherter. Diese Broschüre enthält nicht die vollständige Krankenversicherungsregelung. Sie kann lediglich als kleiner Leitfaden betrachtet werden.

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