Bebauungsplan Lügerwiesen Ost

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1 Stadt Kraichtal Stadtteil Unteröwisheim Bebauungsplan Lügerwiesen Ost Fachbeitrag Schall Karlsruhe September 2017

2 Stadt Kraichtal Stadtteil Unteröwisheim Bebauungsplan Lügerwiesen Ost Fachbeitrag Schall Bearbeiter Dr.-ng. Frank Gericke (Projektleitung) Dipl.-ng. Martin Reichert Dipl.-ng. (FH) Thomas Schmalz Verfasser MODUS CONSULT Karlsruhe Dr.-ng. Frank Gericke Freier Architekt und Stadtplaner Pforzheimer Straße 15b Karlsruhe 0721 / Erstellt im Auftrag der Stadt Kraichtal im September 2017

3 Fachbeitrag Schall 3 nhalt 1. Aufgabenstellung Datengrundlagen Örtliche Situation und geplante Nutzung Verkehrslärm Herleitung der Emissionspegel Beurteilungsgrundlagen Schalltechnische Berechnungen Schallschutzkonzept Vorschlag für textliche Festsetzungen (Verkehrslärm) Gewerbelärm Methodik Beurteilungsgrundlagen Ermittlung der Geräuschvorbelastung Schallschutzkonzept Fazit Ermittlung der Gesamtbelastung Vorschlag für textliche Festsetzungen (Gewerbelärm) Zusammenfassung...25 Tabellen Tab. 1: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DN Teil 1 8 Tab. 2: mmissionsgrenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. BmSchV 9 Tab. 3: Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße nach DN 4109, Tab. 8 vom November Tab. 4: mmissionsrichtwerte der TA Lärm 18 Tab. 5: Emissionskontingent der GEe-Fläche 23

4 Fachbeitrag Schall 4 Pläne Plan 1 Übersichtsplan Plan 2 Verkehrslärm (Schiene) DN 18005: Rasterlärmkarte in 2,0 m Höhe ü. Gelände bei freier Schallausbreitung und Ergebnisse an Einzelpunkten, Tag (6-22 Uhr), Analyse 2017 Plan 3 Verkehrslärm (Schiene) DN 18005: Rasterlärmkarte in 6,0 m Höhe ü. Gelände bei freier Schallausbreitung und Ergebnisse an Einzelpunkten, Nacht (22-6 Uhr), Analyse 2017 Plan 4 Lärmpegelbereiche DN 4109, freie Schallausbreitung Plan 5 Verkehrslärm (Schiene) DN 18005: Rasterlärmkarte in 2,0 m Höhe ü. Gelände und Ergebnisse an Einzelpunkten, Tag (6-22 Uhr), reale Schallausbreitung, Analyse 2017 Plan 6 Verkehrslärm (Schiene) DN 18005: Rasterlärmkarte in 6,0 m Höhe ü. Gelände und Ergebnisse an Einzelpunkten, Nacht (22-6 Uhr), reale Schallausbreitung, Analyse 2017 Plan 7 Lärmpegelbereiche DN 4109, entlang der Baugrenzen Plan 8 Gewerbelärm (TA Lärm): Übersichtsplan vorhandener gewerblicher Nutzungen Plan 9 Gewerbelärm-Vorbelastung (TA Lärm): Beurteilungspegel an beispielhaften mmissionsorten, freie Schallausbreitung Plan 10 Gewerbelärm-Vorbelastung (TA Lärm): Beurteilungspegel an beispielhaften mmissionsorten, reale Schallausbreitung Plan 11 Gewerbelärm-Gesamtbelastung (TA Lärm): Beurteilungspegel an mmissionsorten der Nutzungen innerhalb des Plangebiets Tabellen im Anhang Tab. 1 Verkehrs-Kennwerte der schalltechnische Berechnung - Analyse 2017

5 Fachbeitrag Schall 5 1. Aufgabenstellung Die Stadt Kraichtal beabsichtigt, im Norden des Stadtteils Unteröwisheim in einem ehemaligen Gewerbegelände zwecks Schaffung von Wohnraum den Neubau und die Umnutzung zu Wohngebäuden zuzulassen. Hierzu liegt eine konkrete Bauabsicht vor. Das Plangebiet liegt im unbeplanten nnenbereich und ist derzeit nach 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) zu beurteilen. n ihm befinden sich Wohnnutzungen, gewerbliche Nutzungen und aufgelassene gewerbliche Flächen. Um das Gebiet städtebaulich geordnet und unter angemessener Berücksichtigung des Bestands zu entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die auf die schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Planungsgebietes einwirkenden Verkehrs- sowie Betriebs- und Anlagengeräusche sind zu quantifizieren und zu bewerten. Der Bebauungsplan hat dafür Sorge zu tragen, dass die an den schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet auftretenden Geräuscheinwirkungen die maßgebenden Orientierungswerte der DN (Schallschutz im Städtebau) bzw. die gleichlautenden mmissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten. Erforderlichenfalls sind Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan zu formulieren. 2. Datengrundlagen Dem schalltechnischen Gutachten liegen folgende Quellen zugrunde: < Stadt Kraichtal, Stadtteil Unteröwisheim, Bebauungsplan Lügerwiesen-Ost, Modus Consult Karlsruhe, Stand < Stadt Kraichtal, Stadtteil Unteröwisheim, Bebauungsplan Brückberg, 5. Änderung, rechtskräftig sein < Stadt Kraichtal, Stadtteil Unteröwisheim, Bebauungsplan Kraichtaler Hof - 1. Änderung, rechtskräftig seit < Stadt Kraichtal, Online - Geoinformationssystem ( < Stadt Kraichtal, Stadtteil Unteröwisheim, Bebauungsplan Lügerwiesen-Ost, Messbericht, Modus Consult Karlsruhe, Stand < DN , Juli 2002, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. < DN Beiblatt 1, Mai 1987, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung.

6 Fachbeitrag Schall 6 < DN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November < Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03), als Anlage 2 (zu 4) der 16. BmSchV, geändert durch Art. 1 V v < Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-mmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 28. August 1998, zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMBU vom 01.Juni 2017, in Kraft getreten am 09. Juni Örtliche Situation und geplante Nutzung Das Plangebiet befindet sich im Norden des Stadtteils Unteröwisheim der Stadt Kraichtal. Es wird im Süden von der S-Bahnstrecke S 32, im Osten von der Eisenbahnstraße und im Norden vom Verlauf des Kraichbachs begrenzt. Nach Westen hin schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. m rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Stadt Kraichtal ist der Planbereich zwischen dem Kraichbach und der Bahnlinie als gewerbliche Baufläche bzw. im Südosten als gemischte Baufläche dargestellt. m Umfeld sind südlich der Flächen für Bahnanlagen gemischte Bauflächen, östlich und nordwestlich des Gebiets gewerbliche Bauflächen und nördlich bis südwestlich gemischte Bauflächen bzw. Wohnbauflächen dargestellt. Nordöstlich des Plangebietes liegt der Bebauungsplan Brückberg - 5. Änderung mit allgemeinen Wohngebieten, südöstlich der vorhabensbezogene Bebauungsplan Kraichtaler Hof. Das Plangebiet ist im Osten über die Fabrikstraße sowie im Westen nach Querung der Bahnlinie über eine Zufahrt entlang der Bahn verkehrlich von Kraftfahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern zu erreichen. Das Plangebiet ist im Wesentlichen eben. Nördlich steigt im Anschluss an den tieferliegenden Kraichbach das Gelände an (Brückberg). Das Plangebiet gliedert sich heute im Wesentlichen in einen westlichen Teil mit aufgelassenen und bestehenden Gewerbenutzungen und einen östlichen Teil mit mischgebietstypischen Nutzungen. m Südwesten liegt die Firma Allrad-Fahrzeuge Gasafi GmbH mit einer gewerblich genutzten Halle mit Anbauten, von Kfz genutzten Freibereichen mit Stellplätzen und einem Betriebswohnhaus mit Garage. Nach Osten hin ist an die Halle angebaut. Die gewerblichen Gebäude sollen zukünftig umgenutzt (u.a. zu Reihenhäusern) oder abgerissen werden.

7 Fachbeitrag Schall 7 m mischgebietstypischen östlichen Teil des Plangebiets bestehen Wohnhäuser an der Fabrikstraße mit Garagen, Nebenanlagen und kleineren gewerblichen Nutzungen. Des Weiteren bestehen im nordöstlichen Bereich eine Branntwein- Brennerei / -Kelterei mit Ankauf und Lager, ein Raumgestaltungsunternehmen, ein Wohnhaus sowie Betriebsgebäude bzw. bauliche Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze. Südlich des Plangebiets liegt zwischen der Bahnlinie S 32 mit Haltestelle und der Josef-Heid-Straße ein Getränkemarkt sowie ein Mehrfamilienhaus. Südlich der Josef-Heid-Straße liegen die innerörtlichen Wohnbauflächen des Stadtteils Unteröwisheim. Nördlich des Kraichbachs liegen eine Umspannstation und Flüchtlingsunterkünfte. Nach Westen hin befindet sich in größerem Abstand eine Gärtnerei. Mit der Planung sollen im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Ordnung und nnenentwicklung Gewerbe und Mischgebietsflächen festgesetzt werden, so dass sich der Schwerpunkt im Gebiet stärker in Richtung Wohnen bewegt, ohne den Mischgebietscharakter aufzugeben und vorhandene gewerbliche Nutzungen zu erhalten. Plan 1,8 Die genauen örtlichen Gegebenheiten innerhalb und im Umfeld des Plangebietes können dem Übersichtsplan in Plan 1, die berücksichtigten gewerblichen Nutzungen im weiteren Umfeld aus dem Plan 8 entnommen werden. 4. Verkehrslärm Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die S-Bahnlinie S 32 Bruchsal - Ubstadt - Unteröwisheim bis Menzingen an, von der relevante Schienenverkehrsgeräusche ausgehen. Straßenverkehrsgeräusche wirken hingegen nur in Form tangierender Erschließungsstraßen auf das Plangebiet ein und können aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens im Weiteren vernachlässigt werden. Es wird daher geprüft, ob innerhalb des Plangebietes Maßnahmen zum Schutz gegen den Schienenverkehrslärm getroffen werden müssen. 4.1 Herleitung der Emissionspegel Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen des Schienenverkehrslärms wird auf die Zugmengenangaben des aktuellen Fahrplans der S 32 der AVG zurückgegriffen. Ausbauplanungen bzw. Betriebserweiterungen sind auch mittelfristig auf der Strecke nicht vorgesehen.

8 Fachbeitrag Schall 8 Demnach verkehren heute sowie zukünftig auf der Strecke der S 32 täglich 56 / 12 Stadtbahn-Triebwägen tags / nachts Anh-Tab. 1 Die zugrunde gelegten Zugmengen, -längen, -geschwindigkeiten und sonstigen schalltechnischen Parameter und Emissionspegel des Schienenverkehrs sind in Tabelle 1 im Anhang wiedergegeben. Die Bestimmung der höhenbezogenen Schallleistungspegel des Schienenverkehrs erfolgt nach Anlage 2 zu 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege, Schall 03 [2012] der 16. BmSchV. Fahrwegbedingte Zuschläge sind für die vorhandenen Schwellengleise nicht zu vergeben. m Bereich der vorhandenen Bahnübergänge werden die erhöhten Schallabstrahlungen durch die Pegelkorrektur c1 nach der Schall 03 [2012] berücksichtigt. 4.2 Beurteilungsgrundlagen Bei städtebaulichen Aufgabenstellungen, wie der Aufstellung eines Bebauungsplans, ist die DN Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zu DN Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 die maßgebliche Beurteilungsgrundlage. Für einwirkende Verkehrsgeräusche nennt die DN die in der nachfolgenden Tabelle genannten Orientierungswerte, die im Sinne der Lärmvorsorge, soweit wie möglich, eingehalten werden sollen. Gebietsnutzung 1 reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete 2 allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (M) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Tab. 1: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DN Teil 1 Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. m Rahmen der städtebaulichen

9 Fachbeitrag Schall 9 Planung sind sie, insbesondere bei Vorliegen einer Vorbelastung, in Grenzen zumindest hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. m Beiblatt 1 zu DN Schallschutz im Städtebau Teil 1 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. Deshalb wird als Maßstab für die Verträglichkeit von Verkehrslärm in der Regel die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes - mmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BmSchV) vom 12. Juni 1990 zur weiteren Beurteilung herangezogen, die stets bei Neubauvorhaben im Straßenverkehr verwendet wird und insofern einen festen Grenzwert für die Lärmvorsorge schafft. Die 16. BmSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen einzuhaltenden mmissionsgrenzwerte fest und regelt das Verfahren für die Berechnung des Beurteilungspegels zur Feststellung der Belastung durch Verkehrsgeräusche. Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgenden mmissionsgrenzwerte: Gebietsnutzung mmissionsgrenzwerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) 1 Krankenhäuser, Schulen, Altenheime Reine und Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 3 Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (M) Gewerbegebiete (GE) Tab. 2: mmissionsgrenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. BmSchV Damit wird die 16. BmSchV für die Beurteilung von Neubauvorhaben herangezogen. Sollten die Werte schon im Bestand überschritten sein, wird dies über die Verkehrslärmschutzverordnung für die Beurteilung von Lärmsanierungsfragen behandelt. Für die Abwägung relevant ist zusätzlich der Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung. Man geht derzeit davon aus, dass ab einer Geräuschbelastung von 70 db(a) am Tag bzw. 60 db(a) in der Nacht Gesundheitsschäden verursacht werden und insofern zu vermeiden sind.

10 Fachbeitrag Schall Schalltechnische Berechnungen Schalltechnisches Geländemodell Die Berechnung der Geräuschbelastung erfolgt in einem 3-dimensionalen schalltechnischen Geländemodell (SGM), das als Grundlage für die Berechnung der Geräuschbelastungen dient. Das SGM enthält folgende Daten: < die vorhandene Bebauung in der Umgebung des Plangebiets, < die im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Baufenster sowie < die maßgebenden Abschnitte der S-Bahntrasse in der Umgebung des Plangebiets als Schallquellen Schallausbreitungsberechnungen Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnungen des Schienenverkehrslärms wird als Berechnungsvorschrift die Anlage 2 zu 4 Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege, Schall 03 [2012] der 16. BmSchV herangezogen. Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm SoundPLAN Vers. 7.4 der Firma SoundPLAN GmbH durchgeführt Berechnungsergebnisse und deren Beurteilung Plan 2,3 Die Berechnung der Beurteilungspegel bei freier Schallausbreitung erfolgt im Beurteilungszeitraum Tag zum einen flächenhaft in 2 m Höhe über Gelände- Oberkante (d.h. in der maßgeblichen Höhe für die Beurteilung von Geräuschen bei ebenerdigen Aufenthaltsbereichen im Freien, d.h. für Terrassen, Gärten, etc. zur Festlegung gegebenenfalls erforderlicher aktiver Schallschutzmaßnahmen) sowie in der Nacht in 6 m Höhe (entspricht ungefähr dem 1. Geschoss) als repräsentative Höhe für die geplante Bebauung zur Festlegung gegebenenfalls erforderlicher passiver Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Schlafruhe. Die Einteilung der Farbskalen der Rasterlärmkarte ist entsprechend der Vorgabe der DN gewählt. Zum anderen werden die Verkehrslärmimmissionen an repräsentativen mmissionsorten innerhalb des Plangebietes ermittelt. Dabei berechnen sich innerhalb des Plangebietes:

11 Fachbeitrag Schall 11 < Beurteilungspegel von bis zu 61 / 54 db(a) tags / nachts im Südwesten und Süden des Plangebietes (vgl. O-2), < Beurteilungspegel von bis zu 60 / 53 db(a) tags / nachts im Südosten des Plangebietes am Bahnübergang Eisenbahnstraße (vgl. O-6) sowie < Beurteilungspegel von bis zu 47 / 40 db(a) tags / nachts im Norden des Plangebietes (vgl. O-1). Die maßgebenden Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) am Tag und 50 db(a) in der Nacht, sowie die für Gewerbegebiete von 65 db(a) am Tag und 55 db(a) in der Nacht, werden am südlichen Rand des Plangebietes entlang der S-Bahnstrecke am Tag nicht überschritten. n der Nacht hingegen kommt es zu Überschreitungen um bis zu 3 db(a). m übrigen Plangebiet wird bei freier Schallausbreitung der maßgebende Orientierungswert für Mischgebiete in der Nacht ab einem Abstand von maximal 25 m, jeweils bezogen auf die Gleisachse des nördlichen S-Bahngleises, eingehalten. Plan 5,6 Die Schallimmissionssituation im ebenerdigen Freiraum (h = 2,0 m ü. Gelände) sowie im 1. Obergeschoß (h = 6,0 m ü. Gelände) unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung im Plangebiet geben die Pläne 5 und 6 wieder. Dabei berechnen sich innerhalb des Plangebietes unter Berücksichtigung der Reflexionswirkungen, aber auch der abschirmenden Wirkung der Bebauung: < Beurteilungspegel von bis zu 64 / 57 db(a) tags / nachts im Süden des Plangebietes (vgl. O-12), < Beurteilungspegel von bis zu 60 / 53 db(a) tags / nachts im Südosten des Plangebietes am Bahnübergang Eisenbahnstraße (vgl. O-9) sowie < Beurteilungspegel von bis zu 45 / 38 db(a) tags / nachts im Norden des Plangebietes (vgl. O-6). Die maßgebenden Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) am Tag und 50 db(a) in der Nacht, sowie die für Gewerbegebiete von 65 db(a) am Tag und 55 db(a) in der Nacht, werden am südlichen Rand des Plangebietes entlang der S-Bahnstrecke am Tag nicht überschritten. n der Nacht kommt es zu Überschreitungen von maximal 3 db(a). m übrigen Plangebiet wird der maßgebende Orientierungswert für Mischgebiete bzw. Gewerbegebiete, in der Nacht ab einem Abstand von maximal 25 m, jeweils bezogen auf die Gleisachse des nördlichen S-Bahngleises, eingehalten. m Hinblick auf die Verkehrslärmeinwirkungen am südlichen Rand des Plangebietes werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

12 Fachbeitrag Schall Schallschutzkonzept Bei Überschreiten der maßgebenden Orientierungswerte für die geplanten Nutzungen werden zur Minderung der Geräuschbelastungen des Schienenverkehrs Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Zur Aufstellung eines Schallschutzkonzepts gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten: < Maßnahmen an der Schallquelle. < Einhalten von Mindestabständen. < Grundrissorientierung schutzbedürftiger Räume. < Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Maßnahmen an der Schallquelle (Schiene) m vorliegenden Fall werden hohe Geräuscheinwirkungen durch den Schienenverkehr der Strecke der S 32 verursacht. m ersten Schritt sind daher Maßnahmen zur Emissionsminderung an den Schienenfahrzeugen denkbar. Solche Minderungsmaßnahmen sind auf der Ebene der Bauleitplanung jedoch nicht umsetzbar, sondern ergeben sich ausschließlich aus der Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik (leisere Straßenbahnfahrzeuge, etc.). Mit Lärmschutzwänden kann die Schallausbreitung von Schienenverkehrslärm effektiv gemindert werden. Da die Geräusche wesentlich am Kontakt von Radreifen und Gleis entstehen, können bereits niedrige Wandkonstruktionen von 74 cm über der Gleisoberkante eine hohe Wirkung erzielen, insbesondere für schutzwürdige Nutzungen in direkter Nähe zur Schienenstrecke. Mit den niedrigen Schallschutzwänden kann die Schallimmission um 3 db(a) gesenkt werden. Bei Kosten von rund pro Laufmeter für eine Wand und einer Länge von ca. 250 m entlang des südlichen Plangebietes ergeben sich hier nvestitionskosten von ca Diese Kosten liegen jedoch in Anbetracht der im Westen vorhandenen gewerblichen Nutzungen außer Verhältnis zum erreichbaren Schutzzweck und werden daher nicht weiterverfolgt. Mit der Geschwindigkeitsbegrenzung kann grundsätzlich eine deutliche Lärmminderung erreicht werden. Es entsteht jedoch ein Zielkonflikt mit der Forderung nach möglichst schnellen und damit gegenüber dem Kfz-Verkehr konkurrenzfähigen Bahnverbindungen und der Aufgabe des ÖPNV zum Betrieb des Schienennetzes und der Sicherung der Versorgung. Schon leichte Zeitverluste können sich in dem streng durchgeplanten Fahrtenangebot (Fahrplan) unter Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften extrem auf das Angebot

13 Fachbeitrag Schall 13 auswirken und die Kapazität der Strecken deutlich reduzieren. Zudem liegt das Plangebiet unmittelbar nördlich des Haltepunktes Unteröwisheim, der von allen S-Bahnen zum halten genutzt wird. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist somit im Haltepunktsbereich ohne schalltechnische Wirkung und wird nicht weiterverfolgt Einhalten von Mindestabständen Aufgrund der Lage des Plangebietes im Bereich vorhandener gewerblicher Nutzungen sowie Mischgebietsnutzungen im Norden von Unteröwisheim lassen sich größere Abständen nur in den Bereichen verwirklichen, in denen keine Rücksicht auf bestehende Bebauung genommen werden muss. Der Bebauungsplan reagiert jedoch im M 3c auf die schalltechnischen Vorgaben und rückt mit der Baugrenze nach Norden ab Grundrissorientierung schutzbedürftiger Räume Bei hohen Geräuscheinwirkungen an bestimmten Gebäudefassaden, die über den Schwellenwerten einer Gesundheitsbeeinträchtigung von 70 db(a) am Tag bzw. 60 db(a) in der Nacht liegen, besteht die Möglichkeit, die Anordnung von besonders schutzbedürftigen Räumen wie z. B. Schlaf- und Kinderzimmern an diesen Fassaden auszuschließen bzw. eine Orientierung der notwendigen Fenstern nach weniger hoch belasteten Fassaden durch Festsetzungen im Bebauungsplan zu regeln. Derartige Situationen mit Beurteilungspegeln von größer 70 db(a) am Tag bzw. 60 db(a) in der Nacht treten im Plangebiet nicht auf. Eine Grundrissorientierung wird im Bebauungsplan daher nicht erforderlich Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden Nachdem sich oben genannte Maßnahmen im Plangebiet nicht umsetzen lassen bzw. ausschließlich am südlichen Rand des Plangebietes erforderlich sind, werden weitere Maßnahmen an den Gebäuden zum Schutz der Bebauung vor den Geräuschbelastungen durch den Schienenverkehrsweg erforderlich. Für die Bereiche, in denen Beurteilungspegel in der Nacht vorliegen, welche die gebietsspezifischen Orientierungswerte überschreiten, wird als Schallschutzmaßnahme die Durchführung besonderer passiver Schallschutzmaßnahmen (Verbesserung der Schalldämmung der Außenbauteile) an den zum Wohnen genutzten Aufenthaltsräumen vorgeschlagen.

14 Fachbeitrag Schall 14 Zusätzlich wird der Einbau von schallgedämmten Lüftern in den in der Nacht zum Schlafen genutzten Aufenthaltsräumen an den Südseiten der Bebauung vorgeschlagen, an denen in der Nacht ein Beurteilungspegel von 50 db(a) für Mischgebiet bzw 55 db(a) für Gewerbegebiet überschritten wird. Ausnahmsweise kann an den lärmbeaufschlagten Fassaden davon abgewichen werden, wenn durch konkrete bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie z.b. verglaste Loggien, vorgehängte Glasfassaden, vorgelagerte Wintergärten oder vergleichbare Maßnahmen im belüfteten Zustand gewährleistet wird, dass vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen der Beurteilungspegel des Verkehrslärms der gebietsspezifische Orientierungswert in der Nacht eingehalten ist. Die Qualität und der erforderliche Umfang der passiven Lärmschutzmaßnahmen bestimmen sich nach der DN 4109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise vom November n der DN 4109 werden Aussagen zu den Lärmpegelbereichen, zu den Anforderungen an die Außenbauteile unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen, für Decken und Dächer sowie für Lüftungseinrichtungen und Rollladenkästen getroffen, die beim Bau der Gebäude zu berücksichtigen sind. Gemäß DN 4109 wird der für die Dimensionierung der passiven Schallschutzmaßnahmen maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Beurteilungspegel am Tag unter Berücksichtigung der Freifeldkorrektur von 3 db(a) errechnet. Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenraum in Krankenanstalten und Sanatorien [db] erf.r w,res des Außenbauteils in db Wohn- und Schlafraum in Wohnungen und Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches [db] Büroraum und ähnliches [db] bis bis bis V 66 bis V 71 bis V 76 bis 80 Einzelfestlegung V >80 Einzelfestlegung Einzelfestlegung 50 Tab. 3: Lärmpegelbereiche und erforderliche Schalldämm-Maße nach DN 4109, Tab. 8 vom November 1989 Plan 4 Die nach DN 4109 erforderlichen Maßnahmen zum passiven Schallschutz an den Gebäuden zeigt Plan 4 für die Situation bei freier Schallausbreitung. Die Lärmpegelbereiche werden für eine Höhe in 6 m Höhe über Gelände ermittelt.

15 Fachbeitrag Schall 15 Plan 7 Die erforderlichen Maßnahmen zum passiven Schallschutz entlang der Baugrenzen zeigt der Plan 7. Die Schallschutzmaßnahmen werden gemäß DN 4109 gestaffelt nach Lärmpegelbereichen bestimmt. m Plangebiet wird bei freier Schallausbreitung der Lärmpegelbereich bis ermittelt. Für die Fassadenseiten entlang der Baugrenzen sind ebenfalls die Lärmpegelbereiche bis definiert, wobei die Bereiche mit Lärmpegelbereich bzw. aufgrund der heute üblichen Baustandards keine erhöhten Ansprüche an die Schalldämmung der Außenhaut des Gebäudes stellen. Festsetzungen von Maßnahmen sind erst ab dem Lärmpegelbereich erforderlich. Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume, die zum Schlafen genutzt werden, ist im Süden des Planungsgebietes an den zur Bahnstrecke orientierten Fassaden zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen die Belüftung durch fensterunanhängige schallgedämmte Belüftungsanlagen oder gleichwertige Maßnahmen zu sichern, sofern die Räume nicht über Fenster auf einer schallabgewandten Fassade belüftet werden können. m Rahmen der Vorgaben der DN 4109 kann nach 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise von der Ausbildung der Außenbauteile abgewichen werden, wenn beispielsweise im Zuge der Baugenehmigung nachgewiesen wird, dass auf Grund tatsächlicher Baustrukturen geringere Lärmpegelbereiche als in Plan 4 bzw. 7 dargestellt erforderlich sind. 4.5 Vorschlag für textliche Festsetzungen (Verkehrslärm) n der Planzeichnung sind Fassadenseiten für Vorkehrungen zum Schutz vor Lärm festgesetzt. An diesen ist ein erhöhter Schallschutz der Außenbauteile von schutzwürdigen Aufenthaltsräumen bei der Baugenehmigung nachzuweisen. Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden sind an diesen Fassadenseiten die Außenbauteile der Aufenthaltsräume mindestens gemäß den Anforderungen des Lärmpegelbereichs nach der DN 4109 'Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 entsprechend nachfolgender Tabelle auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmaße sind in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Genehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahren auf Basis der DN 4109 'Schallschutz im Hochbau- Anforderungen und Nachweise' vom November 1989 nachzuweisen.

16 Fachbeitrag Schall 16 Lärmpegelbereiche, 'Maßgeblicher Außenlärmpegel' und erforderliches Gesamtschalldämm-Maß der Außenbauteile nach DN 4109 vom November 1989, Tabelle 8, anzuwenden in Verbindung mit Tabelle 9 (erforderliches Schalldämmmaß in Abhängigkeit von der Raumnutzungsart und Raumgröße) (erschienen im Beuth-Verlag) Lärmpegelbereich maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenraum in Krankenanstalten und Sanatorien [db] erf.r w,res des Außenbauteils in db Wohn- und Schlafraum in Wohnungen und Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches [db] Büroraum und ähnliches [db] 61 bis Bei Schlafräumen an diesen Fassadenseiten ist die Belüftung zu sichern < durch die Verwendung fensterunabhängiger schallgedämmter Lüftungseinrichtungen oder gleichwertiger Maßnahmen bautechnischer Art, die eine ausreichende Belüftung sicherstellen, < durch Anordnung der Fenster an einer schallabgewandten Fassade oder < durch eine geeignete Eigenabschirmung der Fenster. Hiervon kann nach 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass geringere Lärmpegelbereiche an der Fassade vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DN 4109 reduziert werden. 5. Gewerbelärm 5.1 Methodik Wesentliches Planungsziel ist in einem ehemaligen Gewerbegebiet zwecks Schaffung von Wohnraum den Neubau und die Umnutzung zu Wohngebäuden in einem Mischgebiet zuzulassen. Das Plangebiet liegt im unbeplanten nnenbereich und ist derzeit nach 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) zu beurteilen. n ihm befinden sich Wohnnutzungen, gewerbliche Nutzungen und aufgelassene gewerbliche Flächen. Um das Gebiet städtebaulich geordnet und unter angemessener Berücksichtigung des Bestands zu entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Zum Schutz des entstehenden Mischgebietes, respektive der darin vorgesehenen Wohnnutzungen, soll die verbleibende Gewerbegebietsfläche in Form eines GEe hinsichtlich seines Schallemissionspotential eingeschränkt werden. Es muss daher untersucht werden, ob die heranrückende Wohnbebauung eine betriebli-

17 Fachbeitrag Schall 17 che Einschränkung für den vorhandenen Nutzfahrzeug-Reparaturbetrieb darstellen könnte. Auf die schutzwürdigen Nutzungen im geplanten Mischgebiet innerhalb des Plangebiets wirken neben den zukünftigen Geräuschemissionen des eingeschränkten Gewerbegebietes innerhalb des Plangebietes weitere Emissionen von bestehenden gewerblichen Nutzungen außerhalb ein. Aus diesem Grund müssen in einem ersten Schritt die Vorbelastungen der bestehenden gewerblichen Nutzungen am Rand des geplanten Mischgebietes ermittelt werden. m nächsten Schritt kann dann das noch zulässige Emissionskontingent des eingeschränkten Gewerbegebietes derartig festgelegt werden, dass Einschränkungen im Hinblick auf den (schalltechnischen) Umfang der gewerblichen Nutzungen inner- und außerhalb des Plangebietes ausgeschlossen sind. Ziel muss es sein, die mmissionsrichtwerte der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-mmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) als Summe der Geräuschemissionen des geplanten eingeschränkten Gewerbegebietes sowie der vorhandenen Vorbelastung an der geplanten Wohnnutzung im Mischgebiet einhalten zu können. 5.2 Beurteilungsgrundlagen Nach DN werden Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach TA Lärm in Verbindung mit DN SO berechnet. Die Orientierungswerte der DN für Gewerbelärmeinwirkungen entsprechen hinsichtlich ihrer Zahlenwerte überwiegend den mmissionsrichtwerten der TA Lärm. Um im Zuge der Bauleitplanung spätere Lärmkonflikte zu vermeiden, erfordert der Belang des Schallimmissionsschutzes bei Gewerbe- und Anlagenlärmimmissionen einen Nachweis der Einhaltung der einschlägigen Orientierungswerte unter Berücksichtigung der Summe aller Anlagen, für welche die TA Lärm gilt. Überschreitungen können, anders als bei Verkehrslärmeinwirkungen, nicht mit sonstigen städtebaulichen Belangen abgewogen werden und müssen planerisch vermieden werden. Die Beurteilung der Schallimmissionen aus gewerblichen Anlagen bzw. von gewerblich genutzten Flächen ergibt sich aus der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom August Mit den mmissionsrichtwerten muss der für den mmissionsort ermittelte Beurteilungspegel verglichen werden.

18 Fachbeitrag Schall 18 Demnach gelten folgende mmissionsrichtwerte: Gebietsnutzung mmissionsrichtwerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) 1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten reine Wohngebiete allgemeine Wohngebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete urbane Gebiete Gewerbegebiete ndustriegebiete Tab. 4: mmissionsrichtwerte der TA Lärm Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen sind nach TA Lärm in Verbindung mit DN SO zu berechnen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Gebiete mit in vorliegendem Fall vorhandenen gewerblichen Nutzungen ist darauf zu achten, dass die mmissionsrichtwerte nicht bereits von Anlagen ausgeschöpft werden, die außerhalb des Plangebietes liegen (städtebauliche Konfliktminderung) oder nur von nur einem Teil der Fläche des Gebietes erreicht werden, wodurch die beabsichtigte Nutzung der übrigen Teile des Gebietes eingeschränkt werden würde (Konfliktvermeidung im Plangebiet). Während bei vielen Schallquellen (speziell beim Straßenverkehr) aufgrund bekannter spezifischer Emissionen eine sehr sichere Emissionsprognose erstellt werden kann, kann bei der individuellen Vielzahl gewerblicher Anlagen im Stadium der Bauleitplanung eine Vorausberechnung der Lärmemission oft nur auf der Grundlage von Vorgaben oder stark generalisierten Annahmen erfolgen, für die DN Teil 1 eine gute Hilfestellung gibt. Unter Berücksichtigung der in dieser Norm genannten Hinweise sollte es zwischen den geplanten gewerblichen Nutzungen im Plangebiet und einer schutzwürdigen Wohnbebauung i.d.r. keine schalltechnischen Konflikte geben. Bei der planungsrechtlichen Beurteilung der Flächen mit gewerblicher Nutzung im Bauleitplanverfahren ist nicht der aktuelle Umfang der gewerblichen Tätigkeiten relevant, sondern vielmehr die grundsätzliche Möglichkeit einer Entwicklung der Betriebe zu berücksichtigen, die sich (aus schalltechnischer Hinsicht) unter Berücksichtigung der umgebenden schutzwürdigen Nutzungen und bei Einhalten aller schalltechnischen Randbedingungen ergeben würde.

19 Fachbeitrag Schall 19 Daher ist, wenn die Art der unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, für die Berechnung der in der Umgebung geplanter gewerblicher Nutzungen ohne Emissionsbegrenzung ein allgemeiner Ansatz für die Emission zu wählen. Es wird im ersten Ansatz, unabhängig von derzeit vorhandenen oder messbaren Geräuscheinwirkungen, ein von der Gebietsart abhängiger Ansatz gemäß DN 18005, Abschnitt gewählt. n der DN wird für weitgehend uneingeschränkte Gewerbegebiete ein Emissionskennwert von 60 db(a)/m² tags und nachts genannt, der in der vorliegenden Aufgabenstellung als flächenbezogener Schallleistungspegel (FSP) zu verstehen ist. Für die im Plangebiet vorgesehene Mischgebietsnutzung wird der Wert um 5 db(a) reduziert angesetzt. Abweichend von den Vorgaben der DN wird in der Nacht ein um 15 db(a) verringerter Emissionsansatz gewählt, da im Umfeld der emittierenden Nutzungen auch Wohnnutzungen vorhanden sind, die in der Nacht nach TA Lärm einen um 15 db(a) erhöhten Schutzanspruch im Vergleich zum Tag genießen. Eine im Vergleich zum Tag unverminderte Betriebstätigkeit in der Nacht ist somit bereits in der Bestandssituation nicht möglich. Da in der vorliegenden städtebaulichen / planungsrechtlichen Aufgabenstellung eine allgemeine, pauschalisierende Betrachtung und keine konkrete Anlagengenehmigung durchzuführen ist, werden die Besonderheiten einzelner Gewerbebetriebe nicht in die Betrachtung eingestellt, d.h. es findet keine Berücksichtigung von Betriebszeiten oder der besonderen Charakteristik von Geräuschen statt. Die entsprechenden Zu- und Abschläge z.b. für Geräuscheinwirkungen in besonders ruhebedürftigen Zeiten oder für impulshaltige Geräusche werden nicht erteilt. Mit der hier gewählten Methodik wird sichergestellt, dass nicht nur der gewerbliche Bestand außerhalb des Plangebietes ausreichend berücksichtigt ist; es werden auch mögliche Erweiterungsabsichten hinreichend berücksichtigt und vor dem Hintergrund der bestehenden Einschränkungen weiterhin ermöglicht. 5.3 Ermittlung der Geräuschvorbelastung Zunächst werden die Geräuscheinwirkungen aufgrund der im weiteren Umfeld vorhandenen gewerblichen Nutzungen in den umliegenden Misch- und Gewerbegebieten an den maßgeblichen schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet ermittelt. Dies erfolgte zum einen durch naugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten, zum anderen durch Befragung einzelner angrenzender Betriebe hinsichtlich des üblichen Betriebsumfangs. Ergänzend dazu wurde eine Dauermessung der

20 Fachbeitrag Schall 20 Umgebungsgeräusche im Zeitraum zwischen dem und dem am nördlichen Rand des Plangebietes durchgeführt. Bereits heute werden die gewerblich genutzten Flächen hinsichtlich ihres Schallemissionspotentials durch die vorhandene schutzwürdige Nachbarschaft eingeschränkt. Die im Umfeld liegenden Wohngebäude in Wohn- und Mischgebieten in Richtung Brückberg bzw. entlang des Eisenbahn- / Josef-Heid-Straße schränken insbesondere im Beurteilungszeitraum Nacht die gewerbliche Nutzung deutlich ein. Es kann davon ausgegangen werden, dass bereits im Bestand in Bezug auf die Lärmemissionen nur Nutzungen stattfinden können, die dem Lärmpotential eines eingeschränkten Gewerbegebietes bzw. eines Mischgebietes entspricht. Die derzeitig gewerblichen Nutzungen (z.b. Allrad-Fahrzeuge Gasafi GmbH in der Fabrikstraße 7, Raumgestaltung Scheck in der Eisenbahnstraße 39, etc.) sollen aber auch zukünftig innerhalb der geplanten Misch- und Gewerbegebietsnutzung des Plangebietes erhalten bleiben. Die gewerblich genutzten Flächen außerhalb des Plangebietes (z.b. Beckers Haus- und Garten Getränkemarkt in der Josef-Heid-Straße 4, Gärtnerei Feil in der Josef-Heid-Straße 20, etc.) oder als Hotel (Kraichtaler Hof), Kulturtreff oder sonstig öffentlich genutzten Flächen weisen eine sehr unterschiedliche Nutzungsintensität auf. Somit wird für die Gewerbegebietsteilflächen ein flächenbezogener Schallleistungspegel (FSP) von 60 db(a)/m² am Tag und 45 db(a)/m² in der Nacht, für Mischgebiete ein FSP von 55 db(a)/m² am Tag und 40 db(a)/m² in der Nacht in Ansatz gebracht. Plan 8 Plan 9,10 Die Lage der emittierend angesetzten Flächen sowie deren Höhe des Schallemissionspegels können dem Plan 8 entnommen werden. Die Durchführung der schalltechnischen Ausbreitungsberechnung für die Ermittlung der Vorbelastung erfolgt nach der DN Die Flächenschallquellen werden in einer Höhe von 2 m über Gelände und mit einer Mittenfrequenz von 500 Hz in die Berechnungen eingestellt. Die Berechnungsergebnisse der Berechnungen an Einzelpunkten bei freier Schallausbreitung können dem Plan 9, bei realer Schallausbreitung dem Plan 10 entnommen werden. n den Pegeltabellen der Pläne 9 und 10 sind in der ersten Spalte die Gebietsart sowie die Stockwerke aufgezeigt. n der 2. und 3. Spalte sind die gebietsabhängigen mmissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Beurteilungszeiträume Tag (6:00-22:00 Uhr) sowie Nacht (22:00-6:00 Uhr) dargestellt. Den darunter liegenden Zeilen können die ermittelten Beurteilungspegel entnommen werden.

21 Fachbeitrag Schall 21 Auf das Plangebiet wirken von Westen, Süden und Osten Gewerbelärmimmissionen ein. Es berechnen sich freier Schallausbreitung (siehe Plan 9): < Beurteilungspegel von bis zu 45,7 / 30,7 db(a) tags / nachts im Westen des Plangebietes im GEe (vgl. O-3), < Beurteilungspegel von bis zu 50,4 / 35,4 db(a) tags / nachts im Süden entlang der S-Bahn-Trasse im GEe (vgl. O-12), < Beurteilungspegel von bis zu 45,0 / 30,0 db(a) tags / nachts im Osten des Plangebietes entlang der Eisenbahnstraße im M1b (vgl. O-8) und < Beurteilungspegel von bis zu 42,8 / 27,8 db(a) tags / nachts im Norden des Plangebietes im M3a (vgl. O-5). Die maßgebenden Orientierungswerte der DN für Gewerbelärmimmissionen bzw. die gleichlautenden mmissionsrichtwerte der TA Lärm von 60 / 45 db(a) tags / nachts für Mischgebiete und 65 / 50 db(a) tags / nachts für Gewerbegebiete werden bei freier Schallausbreitung am Tag und in der Nacht im Plangebiet deutlich unterschritten. Auch bei Betrachtung der Gewerbelärmimmissionen unter Berücksichtigung der realen Schallausbreitung entsprechend Plan 10 lässt sich feststellen, dass die maßgebenden Orientierungswerte der DN für Gewerbelärmimmissionen bzw. die gleichlautenden mmissionsrichtwerte der TA Lärm im Plangebiet ebenfalls deutlich unterschritten werden. 5.4 Schallschutzkonzept Ein geeignetes nstrument zur Regelung der zulässigen Schallabstrahlung einer Teilfläche stellt die Geräuschkontingentierung dar. Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es, zu gewährleisten, dass durch die Summe der Schallabstrahlungen der gewerblichen Nutzungen an den schutzwürdigen Nutzungen, d.h. hier in den geplanten angrenzenden Mischgebietsflächen, keine schädlichen Einwirkungen durch gewerbliche Geräusche hervorgerufen werden. Dazu wird über die Berechnung von Geräuschkontingenten nach der DN Geräuschkontingentierung vom Dezember 2006 die Grundlage für Festsetzung im Bebauungsplan geschaffen. Das nstrument der Geräuschkontingentierung ist dabei für den Bebauungsplan verwendbar, da es allein aufgrund des Abstandsmaßes und ohne Berücksichtigung von schalldämmenden Objekten ermittelt wird. Die Umsetzung der Geräuschkontingentierung in den Bebauungsplan erfolgt durch die Festsetzung von Emissionskontingenten L EK in db(a) pro m² nach DN

22 Fachbeitrag Schall Durch die Festsetzung der zulässigen Schallabstrahlung der geplanten Gewerbegebiete erhält man an den mmissionsorten die zulässigen Geräuschimmissionen, die aufgrund der Schallabstrahlung an diesen nicht überschritten werden dürfen. Plan 9-11 Die Ermittlung der Geräuschkontingentierung sowie erfolgt, wie bereits bei der Ermittlung der Geräuschvorbelastung, an repräsentativen mmissionsorten am Rand des Mischgebietes im Plangebiet. Die mmissionsorte sind in den Plänen 9 und 10 für die Vorbelastung und in Plan 11 für die Kontingentierung dargestellt. Für die schutzwürdigen Nutzungen am Rand des Plangebiets sind gemäß der DN die Gesamt-mmissionswerte L G,T und L G,N festzulegen. Der Gesamt - mmissionswert beschreibt den Wert, der nach Planungsabsicht der Gemeinde, als Summe der einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen - auch von solchen außerhalb des Plangebiets - in einem betroffenen Gebiet nicht überschritten werden darf. Als Gesamt-mmissionswerte L G,T und L G,N werden die mmissionsrichtwerte der TA Lärm entsprechend Tab. 1 in Kapitel 4.2 herangezogen. Da wie bereits ausgeführt an den geplanten schutzwürdigen Nutzungen im Mischgebiet eine Vorbelastung durch vorhandene Betriebe und Anlagen bereits gegeben ist, können die Gesamt-mmissionswerte nicht durch die zukünftigen Betriebe und Anlagen im Plangebiet ausgeschöpft werden. Daher ist für das Plangebiet zu ermitteln, welcher Anteil am Gesamt-mmissionswert den Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans in Form von Emissionskontingenten zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Anteil wird als Planwert bezeichnet. Die DN sieht für die Ermittlung des Planwerts als eine mögliche Vorgehensweise die Ausschöpfen des Gesamt-mmissionswert L G durch die Zusatzbelastung vor. Diese Vorgehensweise ist dann sinnvoll, wenn die Vorbelastung mehr als 10 db(a) unter dem Gesamt-mmissionswert L G liegt, womit die repräsentativen mmissionsorte nach den Regelungen der TA Lärm nicht mehr im Einwirkungsbereich der (hier: vorhandenen) Anlagen liegen und der Gesamt-mmissionswert L G durch die Zusatzbelastung ausgeschöpft werden kann. Unter Berücksichtigung dieser Planwerte werden die zulässigen Emissionskontingente der GEe-Teilfläche im Plangebiet in einem Schalltechnischen Geländemodell durch Rückrechnung von den mmissionsorten errechnet. Das so ermittelte Kontingent darf bei gleichmäßiger Verteilung auf der Teilfläche bei ungehinderter Abstrahlung und bei ungehinderter verlustloser Schallausbreitung im Vollraum je m² höchstens abgestrahlt werden. Damit ist sichergestellt, dass

23 Fachbeitrag Schall 23 die Planwerte durch Beurteilungspegel der Geräuscheinwirkungen, die von vorgesehenen Anlagen und Betrieben auf der Teilfläche im Plangebiet ausgelöst werden, nicht überschritten werden. Anhand der hier ermittelteten Planwerte wird nun die Geräuschkontingentierung der einzelnen Fläche im nördlichen Bebauungsplangebiet vorgenommen. Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt gemäß der DN nur über das Abstandsmaß 4 π s 2 im Vollraum als Abstand zwischen der Quelle und dem mmissionsort. Der damit für die Fläche berechnete zulässige mmissionsanteil ist von den tatsächlichen Umgebungsverhältnissen auf dem Schallausbreitungsweg unabhängig. Abschirmungen und Reflexionen wirken sich erst bei der Verträglichkeitsprüfung aus, bei der überprüft wird, ob der reale Betrieb den aus dem Betriebsgrundstück resultierenden zulässigen mmissionsanteil einhält. Bei günstigen Abschirmungen können die real abgestrahlten Schallleistungen über den festzulegenden Emissionskontingenten L EK liegen. m Rahmen der Kontingentierung wird das in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Emissionskontingent ermittelt. Teilfläche L EK,T in db(a)/m² tags L EK,N in db(a)/m² nachts GEe Tab. 5: Emissionskontingent der GEe-Fläche Von zusätzlichen richtungsabhängige Emissionskontingenten L EK gemäß Anhang A der DN wird abgesehen. 5.5 Fazit Mit dem nstrument der Geräuschkontingentierung kann die Verträglichkeit zwischen den vorhandenen und der geplanten eingeschränkten gewerblichen Nutzung mit den zum Wohnen vorgesehenen Flächen im Mischgebiet hergestellt werden, ohne die zukünftigen gewerblichen Nutzungen im Plangebiet über das städtebaulich vorgesehene Maß hinaus zu beschränken. 5.6 Ermittlung der Gesamtbelastung Plan 11 Die Berechnungsergebnisse der Berechnungen an Einzelpunkten innerhalb des Plangebietes können dem Plan 11 entnommen werden. n den Pegeltabellen des Plan 11 sind wiederum in der ersten Spalte die Gebietsart sowie die Stockwerke aufgezeigt. n der 2. und 3. Spalte sind die gebietsabhängigen mmissionsricht-

24 Fachbeitrag Schall 24 werte nach TA Lärm für die Beurteilungszeiträume Tag (6:00-22:00 Uhr) sowie Nacht (22:00-6:00 Uhr) dargestellt. Den darunter liegenden Zeilen können die ermittelten Beurteilungspegel entnommen werden. Jedoch ist zu beachten, dass die Bezeichnung der mmissionsorte aufgrund der geänderten Aufgabenstellung nicht mit denen des Pläne 9 und 10 übereinstimmt. Es berechnen sich innerhalb des Plangebietes: < an der geplanten Wohnbebauung im M 3a im Nordwesten des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 53,7/ 38,7 db(a) tags / nachts (vgl. O-3), < an der geplanten Wohnbebauung im M 3b im Norden des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 50,6 / 35,6 db(a) tags / nachts (vgl. O-4), < an der geplanten Wohnbebauung im M 2 in unmittelbarer Nachbarscshafat zum GEe im Süden des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 58 / 43 db(a) tags / nachts (vgl. O-17), < an der geplanten Wohnbebauung auf der Westseite des M 3c im nneren des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 50,5/ 36,5 db(a) tags / nachts (vgl. O-8), < an der bestehenden Wohnbebauung im M 1a im Südosten des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 46,8 / 31,8 db(a) tags / nachts (vgl. O-16) und < an der Nordseite des M1b im Nordosten des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 58 / 43 db(a) tags / nachts. Die maßgebenden Orientierungswerte der DN für Gewerbelärmimmissionen bzw. die gleichlautenden mmissionsrichtwerte der TA Lärm von 60 / 45 db(a) tags / nachts für Mischgebiete werden somit auch bei Betrachtung der Gesamtlärmbelastung, d.h. der Summe aus Vorbelastung gewerblich genutzter Flächen außerhalb sowie innerhalb des Plangebietes eingehalten. 5.7 Vorschlag für textliche Festsetzungen (Gewerbelärm) m GEe sind nur Vorhaben zulässig, deren Geräusche ein Emissionskontingent L EK, Tag von 57 db(a)/m² und L EK, Nacht von 42 db(a)/m² nach DN (Dezember 2006, Bezugsquelle Beuth-Verlag, Berlin) weder tags (06:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DN 45691, Abschnitt 5. Das Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen, wenn der Beurteilungspegel L r den mmissionsrichtwert nach TA Lärm vom ,

25 Fachbeitrag Schall 25 geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. Juni 2017 (BAnz AT B5), um mindestens 15 db(a) unterschreitet. 6. Zusammenfassung Die Stadt Kraichtal beabsichtigt, im Norden des Stadtteils Unteröwisheim in einem ehemaligen Gewerbegelände zwecks Schaffung von Wohnraum den Neubau und die Umnutzung zu Wohngebäuden zuzulassen. Hierzu liegt eine konkrete Bauabsicht vor. Das Plangebiet liegt im unbeplanten nnenbereich und ist derzeit nach 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) zu beurteilen. n ihm befinden sich Wohnnutzungen, gewerbliche Nutzungen und aufgelassene gewerbliche Flächen. Um das Gebiet städtebaulich geordnet und unter angemessener Berücksichtigung des Bestands zu entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die auf die schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Planungsgebietes einwirkenden Verkehrs- sowie Betriebs- und Anlagengeräusche sind zu quantifizieren und zu bewerten. Der Bebauungsplan hat dafür Sorge zu tragen, dass die an den schutzwürdigen Nutzungen im Plangebiet auftretenden Geräuscheinwirkungen die maßgebenden Orientierungswerte der DN (Schallschutz im Städtebau) bzw. die gleichlautenden mmissionsrichtwerte der TA Lärm einhalten. Erforderlichenfalls sind Festsetzungen zu Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan zu formulieren. Die Schalltechnische Beurteilung kommt zu folgenden Ergebnissen: Verkehrslärm im Plangebiet nnerhalb des Plangebietes berechnen sich unter Berücksichtigung der Reflexionswirkungen, aber auch der abschirmenden Wirkung der vorhandenen Bebauung: < Beurteilungspegel von bis zu 64 / 57 db(a) tags / nachts im Süden des Plangebietes, < Beurteilungspegel von bis zu 60 / 53 db(a) tags / nachts im Südosten des Plangebietes am Bahnübergang Eisenbahnstraße sowie < Beurteilungspegel von bis zu 45 / 38 db(a) tags / nachts im Norden des Plangebietes. Die maßgebenden Orientierungswerte für Mischgebiete von 60 db(a) am Tag und 50 db(a) in der Nacht, sowie die für Gewerbegebiete von 65 db(a) am Tag

26 Fachbeitrag Schall 26 und 55 db(a) in der Nacht, werden am südlichen Rand des Plangebietes entlang der S-Bahnstrecke am Tag eingehalten, in der Nacht kommt es zu Überschreitungen von maximal 3 db(a). m übrigen Plangebiet wird der maßgebende Orientierungswert für Mischgebiete bzw. Gewerbegebiete, in der Nacht ab einem Abstand von maximal 25 m, jeweils bezogen auf die Gleisachse des nördlichen S-Bahngleises, eingehalten. m Hinblick auf die Verkehrslärmeinwirkungen am südlichen Rand des Plangebietes werden daher Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Als Ergebnis der Abwägung von Lärmschutzmaßnahmen wird empfohlen, für Aufenthaltsräume passive Schallschutzmaßnahmen nach dem Lärmpegelbereich der DN 4109 vorzusehen. Für notwendige Fenster von Schlafräumen am Südrand des Plangebietes wird darüber hinaus empfohlen, diese mit einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung zu versehen, wenn ein Beurteilungspegel von 50 db(a) in der Nacht überschritten wird, da die Belüftung des Schlafraums sonst nicht gewährleistet ist. Anlagen- und Gewerbelärm Auf das Plangebiet wirken als Vorbelastung von Westen, Süden und Osten Gewerbelärmimmissionen ein. Es berechnen sich bei freier Schallausbreitung: < Beurteilungspegel von bis zu 45,7 / 30,7 db(a) tags / nachts im Westen des Plangebietes im GEe, < Beurteilungspegel von bis zu 50,4 / 35,4 db(a) tags / nachts im Süden entlang der S-Bahn-Trasse im GEe, < Beurteilungspegel von bis zu 45,0 / 30,0 db(a) tags / nachts im Osten des Plangebietes entlang der Eisenbahnstraße im M1b und < Beurteilungspegel von bis zu 42,8 / 27,8 db(a) tags / nachts im Norden des Plangebietes im M3a. Mit dem nstrument der Geräuschkontingentierung kann die Verträglichkeit zwischen den vorhandenen und der geplanten eingeschränkten gewerblichen Nutzung mit den zum Wohnen vorgesehenen Flächen im Mischgebiet hergestellt werden, ohne die zukünftigen gewerblichen Nutzungen im Plangebiet über das städtebaulich vorgesehene Maß hinaus zu beschränken. Unter Berücksichtigung der im eingeschränkten Gewerbegebiet zulässigen Geräuschemissionen innerhalb des Plangebietes berechnen sich als Gesamtbelastung:

27 Fachbeitrag Schall 27 < an der geplanten Wohnbebauung im M 3a im Nordwesten des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 53,7/ 38,7 db(a) tags / nachts (vgl. O-3), < an der geplanten Wohnbebauung im M 3b im Norden des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 50,6 / 35,6 db(a) tags / nachts (vgl. O-4), < an der geplanten Wohnbebauung im M 2 in unmittelbarer Nachbarscshafat zum GEe im Süden des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 58 / 43 db(a) tags / nachts (vgl. O-17), < an der geplanten Wohnbebauung auf der Westseite des M 3c im nneren des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 50,5/ 36,5 db(a) tags / nachts (vgl. O-8), < an der bestehenden Wohnbebauung im M 1a im Südosten des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 46,8 / 31,8 db(a) tags / nachts (vgl. O-16) und < an der Nordseite des M1b im Nordosten des Plangebietes Beurteilungspegel von bis zu 58 / 43 db(a) tags / nachts. Die maßgebenden Orientierungswerte der DN für Gewerbelärmimmissionen bzw. die gleichlautenden mmissionsrichtwerte der TA Lärm von 60 / 45 db(a) tags / nachts für Mischgebiete werden somit auch bei Betrachtung der Gesamtlärmbelastung, d.h. der Summe aus Vorbelastung gewerblich genutzter Flächen außerhalb sowie innerhalb des Plangebietes eingehalten. Bei Umsetzung dieser Maßnahmen bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen die Planung.

28 Legende Hauptgebäude Nebengebäude Schienenachse Oberfläche Geltungsbereich Baugrenzen S 32 Maßstab i.o. 1: m 01_Übersicht Kraichtal - OT Unteröwisheim Bebauungsplan "Lügerwiesen Ost" Übersichtsplan 420 x MR TS FG

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