Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV
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- Christin Graf
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1 Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV
2 ÖPNV - Einführung Ausgangspunkt stellt das Regionalisierungsgesetz (RegG) dar ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) auf Straße, Schiene und Wasser im Nahbereich (Reiseweite max. 50 km, Reisezeit max. 1 h) Unterteilung des ÖPNV in Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den übrigen ÖPNV (üöpnv) Um Mobilität zu gewährleisten und Reiseketten zu verknüpfen, müssen SPNV und üöpnv auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene vernetzt sein Landkreis Uckermark 2
3 ÖPNV Grundlagen ÖPNV Grundversorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Nahbereich - Daseinsvorsorge Schiene Straße Wasser Aufgabenträger Land Aufgabenträger Landkreise und kreisfreie Städte Landkreis Uckermark 3
4 ÖPNV Aufstellungspflicht Nahverkehrsplan 7 ÖPNVG regelt die Aufstellung des Landesnahverkehrsplans eine Aufstellungspflicht von kommunalen Nahverkehrspläne besteht nach 8 ÖPNVG nicht Der Landkreis Uckermark möchte seiner Aufgabe der Daseinsvorsorge nachkommen und hat als zentrales Planungsinstrument einen Nahverkehrsplan aufgestellt Landkreis Uckermark 4
5 ÖPNV - Leistungen Nahverkehrsplan Zur räumlichen Ordnung der Daseinsvorsorge wurde ein flächendeckendes System zentraler Orte mit 3 Stufen festgelegt (Metropole, Oberzentren, Mittelzentren) Mindestbedienstandards stellen die Erschließung der Mittelzentren, Verwaltungsstandorte und Siedlungseinheiten sicher Der SPNV bildet die Rückgratfunktion des ÖPNV, daher ist die Verknüpfung zum SPNV zu gewährleisten Zur Sicherstellung der Qualität der Leistungen des Verkehrsunternehmen wurden Qualitätsstandards festgelegt Landkreis Uckermark 5
6 ÖPNV - hierarchische Netzstruktur im NVP A-Netz: Vernetzung der Mittelzentren Prenzlau, Schwedt/Oder und Templin untereinander durch Regionalverkehr sowie Erschließung mit Stadtverkehr (Bedienung mit 5-10 Fahrtenpaare pro Tag) Zusätzlich erfüllt Angermünde Teilfunktionen eines Mittelzentrums. Die 4 Zentren erschließen ein räumlich gebündeltes Angebot: - der öffentlichen und privaten Einrichtungen der Versorgung, - der Bildung und Kultur, - der sozialen und gesundheitlichen Betreuung, - des Sports und der Freizeitgestaltung. B-Netz: Anbindung der Verwaltungsstandorte und Orte der Grundversorgung (Bedienung mit 3-5 Fahrtenpaare pro Tag). Orte der Grundversorgung = die die Versorgung von Siedlungseinheiten im Nahbereich mit Gütern und Dienstleistungen des wirtschaftlichen und sozialen Grundbedarfs absichern. C-Netz: Anbindung der Siedlungseinheiten an die Verwaltungsstandorte und Orte der Grundversorgung. Grundsätzlich sind Siedlungseinheiten mit wenigstens 100 Einwohnern zu erschließen. Einwohner je Siedlungseinheit Fahrten je Tag und Richtung ab Landkreis Uckermark 6
7 ÖPNV - Nutzergruppen Das ÖPNV-Angebot ist als ganzheitliches, integriertes System aus Bahn-, Bus- und Bedarfsverkehren zu leisten. Es orientiert sich an einer hohen Nutzungsattraktivität. Die Angebotsgestaltung soll grundsätzlich nachfrageorientiert erfolgen. Nutzergruppen: Schüler- und Ausbildungsverkehr (Grundgerüst des ÖPNV Uckermark) Berufsverkehr Daseinsvorsorge (Anbindung an Verwaltungsstandorte, Einkauf, Ärzte etc.) Freizeit- und Touristenverkehr Landkreis Uckermark 7
8 ÖPNV - Zukunft Ziel des üöpnv bei der Umsetzung des Nahverkehrsplans ist es, eine optimale Taktung zwischen SPNV und üöpnv sowie innerhalb des üöpnv zu gewährleisten Barrierefreiheit bis 2022 im üöpnv sicherzustellen Zwischenziele: bis Ende 2016 Status Quo eruieren, bis Ende 2017 detailliertes Konzept zur Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit erarbeiten Flexibilität auch in weniger besiedelten Gebieten, z. B. durch den Einsatz von Rufbussen, zu gewährleisten Anschlusssicherheit zwischen SPNV und üöpnv bzw. innerhalb des üöpnv zu garantieren Möglichkeiten zur Intermodalen Vernetzung zum Individualverkehr zu schaffen und zu verstärken Landkreis Uckermark 8
9 ÖPNV Modal Split Modal Split bezeichnet in der Verkehrsstatistik die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel (Modi) Modal Split beschreibt das Mobilitätsverhalten von Personen, er hängt unter anderem vom Verkehrsangebot und wirtschaftlichen Entscheidungen von Unternehmen ab sonstiges Kfz ÖPNV Fahrrad zu Fuß Modal Split des Einkaufsweges in % (Bsp. Altersgruppe Jahre im Land Brandenburg) Quelle: _Kurzvorstellung%20Studie%20Mobilit%C3%A4t soptionen%20%c3%84lterer%20im%20l%c3%a4n dlichen%20raum%20brandenburg_ pdf Landkreis Uckermark 9
10 ÖPNV Finanzierung [in Mio. EUR] Landesförderung Schüler Landesförderung normal Kreisliche Förderung Summe Differenz zu Landkreis Uckermark 10
11 ÖPNV Kostendeckung 2015 je Kilometer sonstiges Eigenmittel LK Landesmittel Fahrgeldeinnahmen m je Einnahme sonstiges : Stadtverkehre, Erstattungsleistungen Schwerbehinderte, sonstige Erlöse Landkreis Uckermark 11
12 ÖPNV Kostendeckung 2015 davon aus Schülerverkehr sonstiges 4% Mittel des Landes 42% Fahrgeldeinnahmen 37% Eigenmittel LK 17% Landkreis Uckermark 12
13 ÖPNV Einnahmen des VU Fahrgeldeinnahmen aus Normalverkehr 24% aus Gelegenheitsverkehr 5% aus Schülerverkehr 66% aus Vertragsverkehr 4% Landkreis Uckermark 13
14 ÖPNV Aufteilung Landeszuweisung ÖPNV-Gesetz 10: 85 Mio. Euro an Aufgabenträger ÖPNV (wird gespeist aus Bundesmitteln nach Regionalisierungsgesetz) ÖPNV-Finanzierungsverordnung 2: 48 Mio normale Verkehre - 30 % nach Fläche - 20 % nach Verkehrsangebot (Fahrplan-km) - 20 % nach Höhe der Eigenmittel - 30 % nach Zahl der Fahrgäste (ohne Ausbildung) 37 Mio Ausbildungsverkehr - 30 % nach Fläche - 30 % nach Anzahl Schüler und Studierende - 40 % nach Verkehrsangebot (Fahrplan-km) Landkreis Uckermark 14
15 ÖPNV - Fazit der ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge Kosten der Verkehrsunternehmen steigen Einnahmen durch Zuweisungen vom Land sinken Finanzierung des ÖPNV muss immer stärker durch den Haushalt der Landkreise ausgeglichen werden auskömmliche Finanzierung zur Sicherung der Daseinsvorsorge nur mit Hilfe eigenständiger Landesanteile realisierbar Landkreis Uckermark 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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