Tarifbestimmungen gültig ab Anlagen

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1 Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) Tarifbestimmungen gültig ab Anlagen

2 2 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlagen Anlage 1 Gesellschafter der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB)... 3 Anlage 2 Teil 1: Zuordnung der Orte und Teilorte zu den Tarifzonen... 4 Teil 2: Grenzüberschreitende Gültigkeiten... 5 Anlage 3 Tarifzonenplan VHB... 6 Anlage 4 Preistafel Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB)... 7 Anlage 5 Anerkennung von Sonderangeboten und verbundübergreifenden Angeboten im Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB)... 9 Anlage 6 Tarif Tageskarte Euregio Bodensee...11 Anlage 7 Stadtverkehr Konstanz GmbH: Tarif- u. Beförderungsbestimmungen...11 Anlage 8 Stadtverkehr Singen: Preistafel & ergänzende Bestimmungen...19 Anlage 9 Stadtverkehr Radolfzell GmbH: Preistafel & ergänzende Bestimmungen 21 Anlage 10 Sondertarif Stadtbus Engen...23 Anlage 11 Sondertarif Kernstadt Stockach...23 Anlage 12 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax...24 Anlage 13 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / OTV...32 Anlage 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland..42

3 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 3 Anlage 1 Gesellschafter der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) Stadtwerke Konstanz GmbH Stadtwerke Singen Stadtwerke Radolfzell GmbH Deutsche Bahn AG SBG Südbadenbus GmbH SBB GmbH DB ZugBus RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) Busunternehmen Jörg Schmidbauer, Engen Landkreis Konstanz

4 4 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 2 Teil 1: Zuordnung der Orte und Teilorte zu den Tarifzonen Orte und Teilorte innerhalb des Landkreises Konstanz Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 Aach Aach Aach Allensbach Allensbach Anselfingen Beuren an der Aach Bodman Bankholzen Dettingen Bargen Bietingen Deutwang Böhringen Dingelsdorf Beuren am Ried Binningen Eigeltingen Gaienhofen Hegne Biesendorf Böhringen Espasingen Güttingen Kaltbrunn Binningen Bohlingen Gallmannsweil Gundholzen Konstanz Bittelbrunn Büsingen Heudorf im Hegau Hemmenhofen Langenrain Blumenfeld Duchtlingen Hindelwangen Horn Litzelstetten Büßlingen Ebringen Hohenfels Iznang Reichenau(Insel) Ehingen Ehingen Honstetten Kattenhorn Reich.- Waldsiedlung Engen Friedingen Hoppetenzell Liggeringen Wallhausen Mühlhausen Gailingen Kalkofen Markelfingen Neuhausen Gottmadingen Liggersdorf Möggingen Stetten Hausen an der Aach Ludwigshafen Moos (Höri) Talheim Hilzingen Mahlspüren im Hegau Öhningen Tengen Mühlhausen Mahlspüren im Tal Radolfzell Watterdingen Randegg Mainwangen Schienen Weil Riedheim Mindersdorf Stahringen Welschingen Rielasingen Mühlingen Steißlingen Wiechs a. R. Schlatt am Randen Münchhöf Wangen (Höri) Uttenhofen Schlatt unter Krähen Nenzingen Weiler Weiterdingen Singen Orsingen Zimmerholz Steißlingen Raithaslach Überlingen am Ried Reute im Hegau Volkertshausen Rorgenwies Weiterdingen Schwackenreute Wiechs bei Steißlingen Worblingen Selgetsweiler Stahringen Steißlingen Stockach Wahlwies Wiechs bei Steißlingen Winterspüren Zizenhausen Zoznegg Zone 33 Ludwigshafen

5 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 5 Anlage 2 Teil 2: Grenzüberschreitende Gültigkeiten Zuordnung der Orte und Teilorte außerhalb des Landkreises Konstanz zu den VHB-Tarifzonen/grenzüberschreitende Gültigkeit Besonderheiten es gelten: Zone 1 ENGEN - Mauenheim, Abzw. (Stadtbus Engen) alle VHB-Fahrkarten Zone 2 SINGEN - CH-Herblingen (Zug 730), 7351 (3332)/SBG - CH-Schaffhausen (Zug 730, Bus /RVSH, 7351 (3332)/SBG) - CH-Thayngen (Zug 730), 7351 (3332)/SBG nur Tages- und Familientageskarten Zone 3 Stockach - Krauchenwies (Bus 7391/RAB) - Krauchenwies-Ablach (Bus 7391/RAB) - Krauchenwies-Göggingen (Bus 7391/RAB) - Meßkirch (Bus 7391/RAB) - Meßkirch-Igelswies (Bus 7391/RAB) - Meßkirch-Menningen (Bus 7391/RAB) - Meßkirch-Schnerkingen (Bus 7391/RAB) - Pfullendorf (Bus 7392/RAB) - Pfullendorf-Aach/Linz (Bus 7392/RAB) alle Zeit- und Tageskarten - Ruhestetten (Bus 7392/RAB) sowie Familientageskarten - Sauldorf (Bus 7391/RAB) - Sauldorf-Boll (Bus 7391/RAB) - Sauldorf-Krumbach (Bus 7391/RAB) - Sauldorf-Roth/Abzweig (Bus 7391/RAB) - Sigmaringen (Bus 7391/RAB) - Wald-Sentenhart (Bus 7391/RAB) Zone 4 Radolfzell-Höri - CH-Stein am Rhein (Bus 7368) alle Fahrausweise Zone 33 Überlingen (bodo-zonen 24, 25, 26, 123) Jeweils mit allen Teilorten: - Frickingen Alle Busse und Bahnen des Nahver- - Owingen - Sipplingen kehrs, in denen im - Überlingen Binnenverkehr der Tarif des Nachbarverbundes bodo gilt. alle VHB-Fahrkarten

6 6 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 3 Tarifzonenplan VHB

7 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 7 Anlage 4 Preistafel Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB) gültig ab Einzelkarte Punktekarte 18,00 (60 Pkt.) Erwachsene Kinder Erwachsene Kinder eine Zone 2,35 1, zwei Zonen 3,60 2, drei Zonen 4,65 2, alle Zonen 5,70 3, Vorangemeldete Gruppen (ab 10 Personen) Erwachsene Kinder eine Zone 2,10 1,10 zwei Zonen 3,20 1,65 drei Zonen 4,15 2,10 alle Zonen 5,00 2,65 Monatskarte 2. Klasse 1. Klasse bis 2 Zonen Preisstufe 1 52,40 78,60 bis 3 Zonen Preisstufe 2 69,20 103,80 alle Zonen Preisstufe 3 85,00 127,50 Jahresabonnement 12 für Klasse 1.Klasse bis 2 Zonen Preisstufe 1 43,75 65,60 bis 3 Zonen Preisstufe 2 57,50 86,25 alle Zonen Preisstufe 3 70,85 106,25 Schülermonatskarte plus bis 2 Zonen Preisstufe 1 39,30 32,00 bis 3 Zonen Preisstufe 2 51,90 43,00 alle Zonen Preisstufe 3 63,80 52,00 Studi-Ticket 1 alle Zonen 52,00 1 Ab Wintersemester 2012/2013, gültig bis einschließlich Sommersemester 2014

8 8 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Tageskarte Insel Mainau Kombi-Karte alle Zonen 10,50 alle Zonen und Eintritt 22,25 Familientageskarte Insel Mainau Kombi-Karte alle Zonen 15,30 alle Zonen und Eintritt 42,40 Fahrradkarte Fahrrad-Tageskarte alle Zonen Fahrrad-Einzelkarte alle Zonen 3,50 2,50 Besondere Entgelte und Gebühren Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) 40,00 Ermäßigtes EBE bei fristgerechter Vorlage einer persönlichen Zeitkarte 7,00 Entgelt für die Ausstellung eines persönlichen Ersatz-Jahresabonnement 10,00 2 Entgelt für die Änderung eines Jahresabonnements 5,00 2 Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzmagnetkarte 5,00 2 Entgelt für die Bearbeitung einer Erstattung 2,00 3 Verunreinigung von Fahrzeugen und Ausstattungsgegenständen, Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen nach Aufwand, mindestens 5,00 4 Des Weiteren gelten im Verbund die Tarife der aufgeführten Stadtverkehre Anlagen Alle Fahrkarten (auch Ersatzkarten) enthalten den z. Zt. gültigen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7%. 2 Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Bearbeitungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als das angesetzte Bearbeitungsentgelt. 3 Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Bearbeitungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Mindestbeitrag. 4 Dem Fahrgast wird der Nachweis gestattet, dass ein Reinigungsaufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Mindestbetrag.

9 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 9 Anlage 5 Anerkennung von Sonderangeboten und verbundübergreifenden Angeboten im Tarifverbund Hegau-Bodensee (VHB) Innerhalb des Geltungsbereichs werden dauernd oder zeitlich begrenzt Angebote von allen Verkehrsunternehmen des VHB anerkannt: Baden-Württemberg-Ticket und Baden-Württemberg-Ticket Nacht Das Baden-Württemberg-Ticket und das Baden-Württemberg-Ticket Nacht werden im gesamten Verbundraum nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen ausgegeben und anerkannt. Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg Das Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg gilt im gesamten Verbundraum nach den jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Monatskarten im Ausbildungsverkehr Schülermonatskarten der Regionalen Tarifkooperation Schwarzwald-Baar-Heuberg RTK (VSB, TUTicket, VVR) werden im Freizeitverkehr gemäß Ziff. 5.7 auch im gesamten Gebiet der Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH (VHB) anerkannt. Die VHB-Schülermonatskarte plus gilt im Freizeitverkehr im gleichen Umfang im RTK- Gebiet: VSB (Landkreis Schwarzwald-Baar), TUTicket (Landkreis Tuttlingen) und VVR (Landkreis Rottweil). Das AboPlus Baden-Württemberg Das verbundübergreifende Jahreskartenangebot AboPlus Baden-Württemberg gilt zur Nutzung im VHB wie ein VHB-Jahresabonnement gleicher Gültigkeit. Es gelten die Regelungen des VHB-Gemeinschaftstarifs zu diesem Angebot entsprechend, soweit sich nicht aus den AGB der DB AG zum AboPlus Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere zu Erwerb, Erstattung, Umtausch, Kündigung und Verlust abweichende Regelungen ergeben. Bodensee-Gästepass mit VHB-Logo = VHB-Gästekarte Der Bodensee-Gästepass mit VHB-Logo wird innerhalb des Verkehrsverbundes Hegau- Bodensee, nach Anlage 2 Teil 1 der Tarifbestimmungen, als VHB-Gästekarte anerkannt. Darüber hinaus wird die VHB-Gästekarte in der Kooperationszone 33 (VHB/bodo) anerkannt. Die VHB-Gästekarte gilt ausschließlich im Nahverkehr der 2. Klasse. Ausgeschlossen sind IC, EC, ICE und CIS. Die VHB-Gästekarte gilt ausnahmslos für Personen und ist nicht übertragbar. Für die Mitnahme von Tieren und Fahrrädern gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes bzw. der genutzten Verkehrsunternehmen. Die VHB- Gästekarte ist nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, welche auf der VHB-Gästekarte genannt ist, gültig. Die auf der VHB-Gästekarte genannte Person, muss auch wenn die VHB-Gästekarte als Familie oder Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein. Sofern die Anmeldung als Gruppe oder Familie erfolgt ist und einzelne Familien- oder Gruppenmitglieder die VHB-Gästekarte nutzen wollen, erhalten diese bei der jeweiligen lokalen Kurverwaltung, Tourist-Information oder Rathaus einen Gruppenteilfahrschein. Die VHB-Gästekarte gilt am Anreisetag nach Ankunft beim Gastgeber (nicht zur Anreise).

10 10 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbh (bodo) Für die Kooperationszonen 3 und 33 gelten folgende Regelungen: VHB-Fahrscheine für die Zonen 3 / 33 berechtigen zur Fahrt auf allen Strecken und Linienabschnitten in den bodo- Zonen 24, 25, 26 und 123 bis jeweils zur letzten Station vor der Grenze zu weiteren bodo- Zonen. Bei Fahrten zwischen den VHB-Tarifzonen 1-5 und den bodo-zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des VHB. Im Binnenverkehr der bodo-zonen 24, 25, 26 und 123 gilt der Tarif des bodo. Der Ortsteil Ludwigshafen der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen liegt auf der Zonengrenze der VHB-Zonen 3 und 33. Tarife des bodo haben in Ludwigshafen keine Gültigkeit. VHB-Zeitkarten mit Gültigkeit in der VHB-Zone 3 sind ohne Aufpreis in der Kooperationszone 33 gültig. VHB-Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten auch für Personen, deren Schulort bzw. Ausbildungsort innerhalb der Kooperationszone 33 liegt. Für das Kombinieren von Zeitkarten zwischen weiteren bodo-zonen und VHB gelten die bodo-zone 24 und 123 zwingend als gemeinsame Tarifpunkte VHB/bodo. Anschlussfahrscheinregelungen des bodo-tarifs sind auf VHB-Zeitkarten nicht anwendbar. Verkehrsverbund Tuttlingen (TUTicket) Für alle Fahrten, die im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee beginnen und im Gebiet des Tarifverbundes TUTicket enden bzw. umgekehrt und ausschließlich über diese Gebiete führen, werden nachstehende Fahrkartengattungen zum Gemeinschaftstarif VHB/TUTicket ausgegeben: Einzelfahrkarte Erwachsene Einzelfahrkarte Kind Tages-Ticket Single Monats-Ticket Monats-Ticket im Ausbildungsverkehr Abo-Ticket Tickets des Gemeinschaftsangebotes sind grundsätzlich persönliche Fahrkarten, übertragbare Fahrkarten sind nicht erhältlich. Einzelfahrkarte, Monats-Ticket und Abo-Ticket sind wahlweise für die 1. oder 2. Wagenklasse erhältlich. Das Tages-Ticket Single gilt an einem Tag bis Betriebsschluss für die 2. Klasse für beliebig viele Fahrten. Tages-Tickets für mehrere Personen sind nicht erhältlich. Das Monats-Ticket im Ausbildungsverkehr ist nur gültig mit VHB-Basis-Karte, auch im TUTicket. Voraussetzung ist ein Schul-/Ausbildung-/Studienort innerhalb von VHB bzw. TUTicket. Für das VHB-Tarifgebiet gelten die Bestimmungen des VHB-Schüler-Monats-Tickets plus. Bei Monats- und Abo-Tickets gelten die Mitnahmeregelungen des jeweils befahrenen Verbundgebietes. Darüber hinaus gilt für Abo-Tickets, die von der TUTicket-Geschäftsstelle ausgegeben werden, die Wochenendregelung nach TUTicket-Tarif, sofern der Wohnsitz des Karteninhabers im Landkreis Tuttlingen liegt. Es gilt die Preistafel VHB/TUTicket. Gewählte Zonen müssen zusammenhängend und plausibel sein. Fahrkarten zum Gemeinschaftstarif werden im Geltungsbereich vertrieben durch DB Vertrieb GmbH (Automaten, Schalter), Ringzug und TUTicket-Geschäftsstelle. Verkauf innerhalb VHB zudem durch Firma Schmidbauer sowie KundenCenter SBG SüdbadenBus GmbH. In den Bussen der SBG ist der durchgängige Verkauf ab Anfang 2015 möglich; in den Bussen der DBZugBus Regionalverkehr Alb Bodensee GmbH (RAB) ist ausschließlich das Tages- Ticket erhältlich. Möglichkeiten der Kombination von Verbundfahrkarten: Eine VHB-Zeitkarte berechtigt in Kombination mit einer TUTicket-Fahrkarte zu verbundüberschreitenden Fahrten zwischen VHB und TUTicket. Umgekehrt berechtigt eine Zeitkarte nach TUTicket-Tarif in Kombination mit einer VHB-Fahrkarte zu ver-

11 Preistafel (Euro) Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 11 bundüberschreitenden Fahrten. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die gelösten Zonen gemäß Zonenplan VHB/TUTicket angrenzend sind. Für Fahrkarten zum 3er- Tarif mit TUTicket-Zonen gelten diese Kombinationsmöglichkeiten mit VHB-Tickets analog. (Der 3er-Tarif gilt auf Fahrten zwischen VVR, TUTicket und VSB.) Studierende mit Ausbildungsort innerhalb des VHB sind zur Nutzung der TUTicket- StudentenCard berechtigt. Dieses ist grundsätzlich bei der TUTicket-Geschäftsstelle zu beantragen. Studierende mit Ausbildungsort innerhalb TUTicket sind mit gültiger VHB-Basis-Karte berechtigt, Schüler-Tickets zum VHB-Tarif zu nutzen. Für die Kombination mit einer Zeitkarte gilt des Weiteren: Fahrkarten zum VHB-Tarif können außerhalb des VHB-Verbundgebietes nur über HandyTicket Deutschland erworben werden, erhältlich sind ausschließlich Einzelfahrkarten und Tages-Tickets. TUTicket-Fahrkarten sind innerhalb VHB nur im bedienten Verkauf der DB Reisezentren erhältlich, jedoch nicht im Video-Reisezentrum Engen. Anzahl Zonen Einzelfahrkarte Tages- Monat Monat Abo VHB + TUT / Kind Erwachsene Ticket Schüler Erwachsene Erwachsene TUT + VHB 2.Kl. 1.Kl. 2.Kl. 1.Kl. 2.Kl. 2.Kl. 2.Kl. 1.Kl. 2.Kl. 1.Kl Zonen 2,40 5,70 4,15 7, Zonen 2,80 6,45 4,95 8, Zonen 3,25 7,15 5,85 9, alle Zonen 3,80 7,95 6,95 11, Zonen 3,25 7,15 5,85 9,75 56,20 72,40 123,80 60,40 103, Zonen 3,65 7,85 6,70 10,90 67,70 88,40 145,00 73,70 120, alle Zonen 4,20 8,70 7,70 12,25 80,50 105,10 167,00 87,60 139, Zonen 4,05 8,50 7,65 12,10 79,20 104,40 166,10 86,90 138, alle Zonen 4,60 9,35 8,70 13,45 92,00 121,10 188,20 100,90 156,80 alle + alle Zonen 5,15 10,20 9,70 14,75 15,10 104,80 137,70 210,20 114,80 175,30 Zonenplan

12 12 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 6 Tarif Tageskarte Euregio Bodensee Siehe Die Gültigkeit der Anlagen 7 bis 11 beschränkt sich auf den Stadtverkehr des jeweiligen Unternehmens. Anlage 7 Stadtverkehr Konstanz GmbH: Tarif- und Beförderungsbestimmungen

13 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 13

14 14 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

15 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 15

16 16 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

17 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 17

18 18 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

19 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 19

20 20 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 8 Stadtverkehr Singen: Preistafel und ergänzende Bestimmungen

21 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 21 Anlage 9 Stadtverkehr Radolfzell GmbH: Preistafel und ergänzende Bestimmungen

22 22 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

23 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 23 Anlage 10 Sondertarif Stadtbus Engen Für Fahrten innerhalb der Kernstadt und zwischen der Kernstadt und den Stadtteilen (Anselfingen, Bargen, Biesendorf, Bittelbrunn, Neuhausen, Stetten, Talmühle, Welschingen, Zimmerholz) sowie zwischen den Stadtteilen untereinander gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB und folgende zusätzliche Regelungen (City-Tarif). 1. Kernstadt und Stadtteile innerorts Fahrausweise für einfache Fahrt= = 1,10 (ermäßigt: 1,00 ) Monatskarte = 16,90 Monatskarte im Ausbildungsverkehr/Schülermonatskarte = 15,00 Schüler-Geschwisterkarte = 11,00 Jahreskarte im Ausbildungsverkehr/Schülerjahreskarte = 150,00 Jahreskarte Erwachsene = 169,00 2. Zwischen der Kernstadt und den Stadtteilen sowie zwischen den Stadtteilen Fahrausweis für einfache Fahrt = 2,10 (ermäßigt: 1,20 ) Umweltpunktekarte = 7 Punkte (ermäßigt: 4) Zeitkarten sind als VHB-Tarif erhältlich. Anlage 11 Sondertarif Kernstadt Stockach Für Fahrten innerhalb der Kernstadt Stockach gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VHB und folgende zusätzliche Regelung (City-Tarif) Fahrausweise für einfache Fahrt = 1,25 EUR (1/2 = 0,65 EUR)

24 24 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 12 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax A 12 Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes Schaffhausen (TVSH) Ausgabe und Benutzung des Kombi-Tickets VHB/FlexTax Verkehrsverbund Hegau-Bodensee Tarifverbund Schaffhausen Geschäftsstelle Ebnatstrasse 145 Eisenbahnstrasse 3 D Radolfzell CH Schaffhausen Gültig ab

25 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 25 A 12 INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorbemerkungen 1.1 Tarifbestimmungen 1.2 Abgrenzung 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Fahrkartenangebot 2.2 Preise 2.3 Ausgabe 2.4 Gültigkeit 2.5 Erstattung und Ersatz 3 Anwendungsbereich 3.1 Übersichtsplan des Geltungsbereiches 4 Fahrpreistafel

26 26 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 1 Vorbemerkungen A Tarifbestimmungen Das Kombi-Ticket VHB/FlexTax (Kombi-Ticket) ist eine gemeinsame Fahrkarte des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes Schaffhausen (TVSH) Es gelten diese Tarifbestimmungen und, soweit sie keine Regelungen treffen, die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes. Es sind dies insbesondere: die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee der Verbundtarif Region Schaffhausen (Tarif 651.9) 1.2 Abgrenzung Für alle Fahrten, die im Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee beginnen und im Gebiet des Tarifverbundes Schaffhausen enden bzw. umgekehrt und ausschließlich über diese Gebiete führen, werden nur Kombi-Tickets ausgegeben. Ausnahme siehe Punkt Das Kombi-Ticket berechtigt zur Benutzung des gesamten fahrplanmäßigen Angebots (ohne Fernverkehr) innerhalb der auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifzonen in den Gebieten des VHB und TVSH Bei Fahrten, die über die Grenze der Verbundgebiete des VHB und TVSH führen, sind Kombi-Tickets nur gültig ab und bis zum letzten fahrplanmäßigen Halteort innerhalb des Geltungsbereiches Nachtzuschläge sind nicht im Kombi-Ticket enthalten und müssen separat bezahlt werden. In speziellen Nachtbussen der beteiligten Verkehrsunternehmen werden die Kombi-Tickets nicht anerkannt.

27 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 27 A 12 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Fahrkartenangebot Es werden folgende persönliche Kombi-Tickets für die 2. Klasse ausgegeben: Monatskarten 5 für: - Erwachsene - Schüler Jahresabonnemente für: - Erwachsene 2.2 Preise Die aktuellen Fahrpreise (inkl. Mehrwertsteuer) sind in der jeweils gültigen Fahrpreistafel (Anlage 2) enthalten Für Hunde ist der Fahrpreis für Erwachsene zu entrichten. Kleine Hunde in Behältnissen werden unentgeltlich befördert. 2.3 Ausgabe Das Kombi-Ticket wird im TVSH grundsätzlich mit einer Grundkarte ausgegeben. Im VHB erfolgt die Ausgabe des Kombi-Tickets ohne Grundkarte. Monatskarten und Jahresabonnements für Erwachsene sind frei erhältlich Kombi-Tickets für Schüler werden nur gegen Vorlage einer gültigen VHB-Basiskarte ausgegeben, auch im TVSH. Studenten weisen sich mit ihrem gültigen Studentenausweis aus. Eine Basiskarte ist für Studenten nicht erforderlich Im TVSH wird das Kombi-Ticket von der Ticketeria Schaffhausen und dem DB- Reisezentrum Schaffhausen ausgegeben. Monatskarten werden im VHB im bedienten Verkauf an den Bahnhöfen ausgegeben. Das Jahresabonnement wird durch die Geschäftsstelle des VHB ausgegeben und nimmt am Lastschriftverfahren teil. Der Bestellschein mit Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift muss zum 10. des Vormonats bei einem Mitgliedsunternehmen des VHB vorliegen. Dies gilt für Änderungen sowie Kündigungen

28 28 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen entsprechend. Das Jahresabonnement kommt mit Zusendung der Jahreskarte zustande. A In den Zügen und Bussen werden keine Kombi-Tickets ausgegeben. 2.4 Gültigkeit Auf den Kombi-Tickets müssen die gelösten Zonen, die Geltungsdauer und der Vor- und Zuname (ausgeschrieben und leserlich) aufgeführt sein Die Kombi-Tickets können für einen Kalendermonat oder für ein Jahr (ab jedem 1. eines Monats) ausgestellt werden. Innerhalb der eingetragenen VHB-Zonen gelten Kombi-Tickets darüber hinaus bis zum folgenden Werktag. Ist dieser ein Samstag, gelten die Tickets bis zum nächstfolgenden Werktag Das im TVSH ausgegebene Kombi-Ticket gilt nur mit der Grundkarte. Das im VHB ausgegebene Kombi-Ticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis. 2.5 Gültige Fahrausweiskombinationen Inhaber eines Generalabonnements oder Z-Passes benötigen für die Fahrten ins VHB-Gebiet kein Kombi-Ticket VHB/FlexTax, sondern eine gültige VHB-Monats- o- der Jahreskarte mit den zu befahrenen Zonen. 2.6 Erstattung und Ersatz Anträge für Erstattung und Ersatz sind an die jeweilige Ausgabestelle des Kombi- Tickets zu stellen und werden nach deren Verbundbestimmungen sinngemäß bearbeitet. 5 Sprachgebrauch: D: Monatskarte = CH: Abonnemente

29 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 29 A 12 Anlage 1 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax 3 Anwendungsbereich 3.1 Übersichtsplan von VHB und TVSH

30 30 Anlage 2 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax 4 Preistabellen Anlagen VHB-Tarifbestimmungen A 12 Monatskarte Erwachsene in EUR in CHF monatlich monatlich Zonen 92,00 111, Zonen 109,10 131, Alle Zonen 125,70 151, Zonen 126,20 152, Alle Zonen 142,80 172,00 Alle + Alle Zonen 159,40 192,00 Monatskarte Schüler in EUR in CHF monatlich monatlich Zonen 70,30 85, Zonen 83,10 100, Alle Zonen 95,60 115, Zonen 95,90 116, Alle Zonen 108,40 131,00 Alle + Alle Zonen 120,90 146,00 Jahreskarte Erwachsene (Abo) in EUR in CHF monatlich jährlich Zonen 76, , Zonen 90, , Alle Zonen 104, , Zonen 105, , Alle Zonen 119, ,00 Alle + Alle Zonen 132, ,00

31 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 31 A 12 Anlage 3 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / FlexTax

32 32 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen Anlage 13 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / OTV A 13 Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbund OSTWIND (OTV) Ausgabe und Benutzung der Kombi-Tickets VHB/OTV Verkehrsverbund Hegau-Bodensee Geschäftsstelle Eisenbahnstrasse 3 D Radolfzell Tarifverbund OSTWIND Geschäftsstelle Bahnhofplatz 1a CH St. Gallen Gültig ab

33 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 33 A 13 INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorbemerkungen 1.1 Tarifbestimmungen 1.2 Abgrenzung 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Fahrkartenangebote Konstanz Kreuzlingen 2.2 Fahrkarten Kombiangebote VHB OTV 2.3 Preise 2.4 Ausgabe 2.5 Gültigkeit 2.6 Erstattung und Ersatz 3 Anwendungsbereich 3.1 Übersichtsplan Konstanz Kreuzlingen 3.2 Übersichtsplan VHB OTV 4 Preistabellen 4.1 Einzelfahrkarten 4.2 Monatskarten 4.3 Jahresabonnemente

34 34 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 1 Vorbemerkungen A Tarifbestimmungen Das Kombi-Ticket VHB/OTV (Kombi-Ticket) ist ein gemeinsames Fahrkartenangebot des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbundes OSTWIND (OTV) Es gelten diese Tarifbestimmungen und, soweit sie keine Regelungen treffen, die Tarifbestimmungen des jeweiligen Verbundes. Es sind dies insbesondere: die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) der Verbundtarif OSTWIND (Tarif ) 1.2 Abgrenzung Im grenzüberschreitenden Verkehr VHB OTV bestehen zwei Angebote: - Gegenseitige Anerkennung der Fahrkarten in der VHB-Cityzone Konstanz und der Lokalzone Kreuzlingen (Punkte 3.1) - Kombiangebote für die übrigen Zonen (Punkte 3.2) VHB: VHB-Cityzone Konstanz, VHB-Zonen 4 und 5 OTV: Lokalzone Kreuzlingen, OTV-Zonen 255 und Die Kombi-Tickets berechtigten zur Benutzung des gesamten fahrplanmäßigen Angebotes (ohne Fernverkehr Deutschland) innerhalb der auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifzonen in den Gebieten des VHB und OTV Fahrkarten die ausschließlich die VHB-Cityzone Konstanz beinhalten, sind ohne Aufpreis im Lokalnetz Kreuzlingen des OTV gültig. OTV-Fahrkarten die ausschließlich die Lokalzone Kreuzlingen beinhalten, sind ohne Aufpreis in der VHB-Cityzone Konstanz gültig Bei Fahrten, die über die Grenze der Verbundgebiete des VHB und OTV führen, sind Kombi-Tickets nur gültig ab und bis zum letzten fahrplanmäßigen Halteort innerhalb des Geltungsbereiches.

35 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 35 A Nachtzuschläge sind nicht im Kombi-Ticket enthalten und müssen separat bezahlt werden. Im Nachtschwärmer der Stadtwerke Konstanz GmbH gelten ausschließlich die Sondertarife Nachtschwärmer. 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Fahrkartenangebote Kreuzlingen Konstanz In der Lokalzone Kreuzlingen sind alle Fahrkarten gültig, die ausschließlich die VHB- Cityzone Konstanz beinhalten: - Einzelticket - Konstanz-Ticket - Gruppenticket - Tageskarte (Einzel/Familie) - Mehrfahrtenkarte / Mehrfahrtenblock - Umwelt-Ticket (Woche, Monat, 6 Monate, 12 Monate, Fähre/Bus) - Monatskarte für Schüler, Studenten und Auszubildende (Fähre/Bus) - Studi-Ticket Stadtwerke Konstanz einschl. 19-Uhr Regelung für Studenten der Konstanzer Hochschulen - Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke für den ÖPNV SWK-MFK können für die Rückfahrt in den BKK- und PostAuto Bussen nicht entwertet werden (Ausnahme auf der Linie 908). Der Kunde muss für die Rückfahrt eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte für das OTV-Lokalnetz Kreuzlingen kaufen In der VHB-Cityzone Konstanz sind OTV-Fahrkarten gültig, die ausschließlich die Lokalzone Kreuzlingen beinhalten: - Einzelticket - Tageskarten - Mehrfahrtenkarte - Multitageskarten - Gruppenbillett - Monatsabonnement 6 (OTV oder Bambus) - Jahresabonnement (OTV oder Bambus) - Reisende mit Behindertenausweis - City-Ticket 6 Sprachgebrauch: D: Monatskarte = CH: Abonnemente

36 36 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen OTV MFK können für die Rückfahrt in den SWK-Bussen nicht entwertet werden (Ausnahme auf der Linie 908). Der Kunde muss für die Rückfahrt eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte für die VHB-Cityzone Konstanz kaufen. A Fahrkarten Kombiangebote VHB OTV Es werden folgende Kombi-Tickets für die 2. und 1. Klasse ausgegeben: Einzelfahrkarten: - Erwachsene - Kinder (6 14 Jahre) - Kunden mit einem Schweizer Halbtaxabonnement Persönliche Monatskarten für: - Erwachsene - Schüler mit VHB-Basiskarte Persönliche Jahreskarten für: - Erwachsene 2.3 Preise Die aktuellen Fahrpreise (inkl. Mehrwertsteuer) für die Kombiangebote sind in der jeweils gültigen Fahrpreistafel (Punkt 4) enthalten Hunde: Kleine Hunde in Behältnissen werden unentgeltlich befördert. Einzeltickets: Für Hunde ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. Kombi-Abonnemente: Für Hunde ist der Fahrpreis für Erwachsene zu entrichten. 2.4 Ausgabe Im OTV werden die Kombi-Tickets von allen OTV Verkaufsstellen ausgegeben. Ausnahme: Jahresabonnemente werden nur von Verkaufsstellen mit PRISMA ausgegeben. Im VHB werden die Einzel- und Monatskarten an Automaten und im bedienten Verkauf an den Bahnhöfen ausgegeben. Das Jahresabonnement wird durch die Geschäftsstelle des VHB ausgegeben und nimmt am Lastschriftverfahren teil. Der Bestellschein mit Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift muss zum 10. des Vormonats bei einem Mitgliedsunternehmen des VHB vorliegen.

37 A 13 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 37 Dies gilt für Änderungen sowie Kündigungen entsprechend. Das Jahresabonnement kommt mit Zusendung der Jahreskarte zustande. In den Zügen werden keine Kombi-Tickets ausgegeben. In Bussen werden nur Kombi-Einzelfahrkarten ausgegeben Die Kombi-Abonnements werden im OTV grundsätzlich mit einer Grundkarte ausgegeben. Im VHB erfolgt die Ausgabe der Kombi-Monatskarten und Jahresabonnemente ohne Grundkarte, die Kundendaten werden auf dem Abonnement eingetragen Kombi-Monatskarten für Schüler werden nur gegen Vorlage einer gültigen VHB- Basiskarte ausgegeben, auch im OTV Die Kombi-Abonnements mit BAMBUS-Ermässigung werden nur an die Einwohner der beteiligten Schweizer-Gemeinden verkauft (Wohnsitznachweis) Auf den Kombi-Tickets müssen die gelösten Zonen und die Geltungsdauer, auf Monatskarten und Jahresabonnements, welche im VHB ausgegeben werden, zusätzlich Vor- und Zuname (ausgeschrieben und leserlich) aufgeführt sein Auf allen Kombi-Fahrkarten sind die Schweizerischen FQ-Codes aufzuführen. 2.5 Gültigkeit Kombi-Einzelfahrkarten gelten für eine einfache Fahrt in eine Richtung und sind ab Ausgabe zwei Stunden gültig. Ist die Fahrt mit einer bis zu zwei Stunden gültigen Kombi-Einzelfahrkarte auf direktem und ununterbrochenem Weg gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden Im VHB werden die Kombi-Monatskarten und Jahresabonnemente für einen Kalendermonat bzw. für ein Jahr (ab jedem 1. eines Monats) ausgestellt. In der Schweiz werden die Kombiabonnemente mit Fliessdatum ausgestellt Die im OTV ausgegebenen Kombi-Abonnemente gelten nur mit der Grundkarte. A Die im VHB ausgegebenen Kombi-Monatskarten und Jahresabonnemente gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis.

38 38 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 2.6 Erstattung und Ersatz Kombi-Einzelfahrkarten werden weder ersetzt noch erstattet Anträge für Erstattung und Ersatz von Kombi-Abonnementen bzw. Kombi- Monatskarten sind an die jeweilige Ausgabestelle zu stellen und werden nach deren Verbundbestimmungen sinngemäß bearbeitet. Anlage 1 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / Ostwind 3 Anwendungsbereich 3.1 Übersichtsplan Konstanz Kreuzlingen

39 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 39 Anlage 2 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / Ostwind 3.2 Übersichtsplan VHB OTV A 13

40 40 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen A 13 Anlage 3 Tarifbestimmungen Kombi-Ticket VHB / Ostwind 4 Preistabellen 4.1 Einzelfahrkarten Einzelfahrkarten Kombination Normaltarif Kinder (6-14 J.) CH-Halbtax VHB Zone 5 2. Kl. 3,85 4,70 CHF 2,75 3,30 CHF 3,70 4,50 CHF OTV Lokalnetz Kreuzlingen 1. Kl. 6,40 7,70 CHF 5,15 6,20 CHF 6,10 7,30 CHF VHB Zonen Kl. 5,00 6,00 CHF 3,40 4,10 CHF 4,85 5,80 CHF OTV Lokalnetz Kreuzlingen 1. Kl. 8,15 9,80 CHF 6,40 7,70 CHF 7,85 9,40 CHF VHB Zone 5 2. Kl. 4,45 5,40 CHF 3,05 3,70 CHF 4,00 4,80 CHF OTV Zone Kl. 7,45 8,90 CHF 5,65 6,80 CHF 6,60 8,00 CHF VHB Zone Kl. 5,60 6,70 CHF 3,70 4,50 CHF 5,15 6,20 CHF OTV Zone Kl. 9,20 11,00CHF 6,90 8,30 CHF 8,35 10,10 CHF VHB Zone 5 2. Kl. 5,75 6,90 CHF 3,35 4,10 CHF 4,30 5,20 CHF OTV Zone Kl. 9,60 11,60 CHF 6,20 7,40 CHF 7,15 8,60 CHF VHB Zone Kl. 6,85 8,30 CHF 4,00 4,80 CHF 5,45 6,50 CHF OTV Zone Kl. 11,35 13,70 CHF 7,45 9,00 CHF 8,90 10,70 CHF Cityzone Konstanz 2. Kl. 4,35 5,20 CHF 2,90 3,50 CHF 3,90 4,70 CHF OTV Zone Kl. 6,15 7,40 CHF 4,30 5,20 CHF 5,30 6,40 CHF Cityzone Konstanz 2. Kl. 5,60 6,70 CHF 3,20 3,80 CHF 4,20 5,00 CHF OTV Zone Kl. 8,30 10,00 CHF 4,85 5,80 CHF 5,85 7,00 CHF

41 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 41 A Monatskarten Monatskarten Erwachsene Kombination in in CHF VHB OTV 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl Lokalnetz Kreuzlingen 73,50 119,80 89,00 144, ,30 129,70 96,00 156, ,70 165,30 120,00 199,00 Cityzone KN ,00 104,10 87,00 125,00 Cityzone KN ,40 139,70 111,00 168, LZ Kr. Bambus 68,00 121, Bambus ,00 130,00 Kein Verkauf im VHB Bambus ,00 161,00 Cityzone KN Bambus ,00 99,00 Cityzone KN Bambus ,00 130,00 Monatskarten Schüler Kombination in in CHF VHB OTV 2. Kl. 2. Kl Lokalnetz Kreuzlingen 56,10 68, ,20 73, ,00 92,00 Cityzone KN ,10 67,00 Cityzone KN ,90 85, LZ Kr. Bambus 51, Bambus ,00 Kein Verkauf im VHB Bambus ,00 Cityzone KN Bambus ,00 Cityzone KN Bambus ,00

42 42 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen A Jahreskarten Jahreskarten Erwachsene Verkauf VHB (monatliche Abbuchung) Verkauf OTV Kombination in in CHF VHB OTV 2. Kl. 1. Kl. 2. Kl. 1. Kl Lokalnetz Kreuzlingen 61,30 99,90 882, , ,20 108,20 952, , ,20 137, , ,00 Cityzone KN ,00 86,80 864, ,00 Cityzone KN ,00 116, , , LZ Kr. Bambus 693, , Bambus , ,00 Kein Verkauf im VHB Bambus , ,00 Cityzone KN Bambus , ,00 Cityzone KN Bambus , ,00

43 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 43 Anlage 14 Allgemeine Geschäftsbedingungen HandyTicket Deutschland

44 44 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

45 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 45

46 46 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

47 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 47

48 48 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen

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51 Anlagen VHB-Tarifbestimmungen 51

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