Ausgabe 2009 Die Informatiklehre an der TBZ
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- Adam Giese
- vor 8 Jahren
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1 INFORMATIONS-TECHNIK Ausstellungsstrasse 70 Telefon Zürich Fax Homepage An die Lehrbetriebe, Lernende und Lehrkräfte Zürich, /Tho-ge Ausgabe 2009 Die Informatiklehre an der TBZ 1. Einleitung Die Informatiklehre mit dem Modulkonzept wurde im Jahre 2001 eingeführt und hat sich inzwischen bestens bewährt. Insbesondere die 3 Schwerpunkte Support, Systemtechnik und Applikationsentwicklung werden von den Lehrbetrieben geschätzt und ermöglichen eine sinnvolle produktive Tätigkeit im Betrieb. Durch Änderungen in den Modulverteilungen oder durch neue Module kann die Ausbildung aktualisiert und den Bedürfnissen der Wirtschaft wie auch der Entwicklung der Technik angepasst werden. Für die neuen Klassen ab Sommer 2009 ergeben sich Änderungen in der Abfolge der Module, aber keine neuen Module. Auf Wunsch der Lehrbetriebe wurden einzelne Module, welche dem produktiven Einsatz der Lernenden im Lehrbetrieb dienen, in frühere Semester verschoben im Austausch von Modulen für längerfristige Kompetenzen. Die entsprechenden neuen Modulverteilungen befinden sich am Ende der Broschüre. Die Klassen mit Lehrbeginn 2006 bis 2008 sind von diesen Anpassungen nicht betroffen und für sie gelten unverändert die bisherigen Modulverteilungen vom 18. August Seit Sommer 2008 läuft an der TBZ das Pilotprojekt mit einer Klasse Informatikpraktiker, der zweijährigen Grundausbildung mit Berufsattest. Der Informatikpraktiker ist ein eigenständiger Beruf mit einer eigenen Bildungsverordnung. Der Beruf beruht aber ebenfalls auf dem Modulkonzept und es gelten sinngemäss die gleichen Regeln. Er ist darum auch in dieser Broschüre unter Kap. 5 aufgeführt. 2. Das Modulkonzept Die Ausbildung der Informatiklehre beruht auf der BBT-Verordnung Informatikerin/Informatiker vom Die Umsetzung im Kanton Zürich wird durch das Vollzugs-Reglement des MBA vom 16. September 2008 geregelt. Die Modularisierung betrifft die Fachausbildung an der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen. Die Ausbildung in den Lehrbetrieben orientiert sich unverändert an den vorhandenen Aufträgen und Arbeiten und die Qualifikation erfolgt dort ausschliesslich durch die Abschlussarbeit (individuelle praktische Arbeit IPA). Die Modularisierung beruht auf den folgenden drei grundlegenden Elementen: - Die berufskundliche Ausbildung ist in Module gegliedert, wobei jedes Modul mit einem Kompetenznachweis (Modulprüfung) abgeschlossen wird. Jedes Modul wird definiert durch eine Handlungskompetenz, durch mehrere Handlungsziele und durch die handlungsnotwendigen Kenntnisse (Hanoks). - Die Ausbildung in den Modulen ist auf Handlungskompetenzen ausgerichtet, die sich an der Praxis orientieren. Handlungskompetenz bedeutet, dass erworbenes Wissen auch praktisch eingesetzt werden kann. Das verlangt einen verstärkt handlungsorientierten Unterricht. - Das Qualifikationsverfahren (LAP) wird in die einzelnen Module verlegt. Deshalb gibt es im berufskundlichen Bereich keine Schlussprüfung mehr am Ende der Lehre. Damit erfolgen die einzelnen Qualifikationen praxisnah und mit der erforderlichen Tiefe.
2 3. Beteiligte Stellen Die folgenden Stellen sind an der Umsetzung der Informatiklehre beteiligt und können entsprechende Informationen liefern. I-CH ist der verantwortliche Träger des Berufes Informatiker wie auch der beruflichen Weiterbildung in Informatik. I-CH - Informatik Berufsbildung Schweiz AG - gehört dem Verband SwissICT. Dieser Träger soll aber durch eine neue OdA (Organisation der Arbeitswelt) abgelöst werden. Wer das ist, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Jedenfalls, die einschlägigen Dokumente zu den Modulen und zum Modulbaukasten sind weiterhin unter zu finden. i-zh heisst die Projektorganisation im Kanton Zürich, welche für die Informatiklehre im Kanton verantwortlich ist und die Zusammenarbeit zwischen den Schulen koordiniert. Unter der Adresse sind die einschlägigen Regelungen und Dokumente zu finden. ZLI (Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik) führt die überbetrieblichen Kurse (ÜK) durch. Der Besuch dieser Kurse ist obligatorisch mit Ausnahmen für einzelne grössere Betriebe, welche die Kurse selber durchführen können und dazu akkreditiert sind. Die ZLI gibt auch die Leitfäden für die Lehrbetriebe heraus. Diese und weitere wertvolle Informationen finden sich unter Jede Schule hat leicht unterschiedliche Rahmenbedingungen. Darum kann es in der Abfolge der Module leichte Unterschiede zwischen den Schulen geben. Für die TBZ finden sich die aktuellen Informationen unter Dabei ist besonders auf das OrgWeb unter intern hinzuweisen, wo alle verbindlichen Dokumente der TBZ zu finden sind. Neben der TBZ bilden im Kanton Zürich noch weitere Schulen in der Informatiklehre aus, nämlich die Berufsfachschulen in Winterthur ( Uster ( Horgen ( die IMS in Zürich und Winterthur sowie diverse Privatschulen. 4. Die Schwerpunkte Ein wesentlicher Vorteil des Konzeptes besteht in der Definition von Schwerpunkten, welche sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientieren. An der TBZ werden alle 3 Schwerpunkte ausgebildet, welche die Verordnung vorsieht: Schwerpunkt Support Dieser Schwerpunkt besteht in der Installation, Betreuung und Störungsbehebung von Informatikarbeitsplätzen und den zugehörigen Peripheriegeräten sowie in der Kundenberatung. Diese Tätigkeit verlangt ein gewisses handwerkliches Geschick und der Schwerpunkt ist darum speziell auch für praktisch begabte Schulabgänger der Stufe B geeignet. Der Unterricht erfolgt im Wochenunterricht mit 2 Schultagen im 1. und 2. Lehrjahr und 1 Schultag im 3. und 4. Lehrjahr. Schwerpunkt Systemtechnik Dieser Schwerpunkt betrifft das Kerngebiet der Informatik, die Planung und Realisierung von Gesamtlösungen, von der Hardware über das Netzwerk bis zum Betriebssystem und der benötigten Software. Technische Begabung wie auch die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken sind hier unerlässlich und ein Schulabschluss der Stufe A ist zu empfehlen. Der Unterricht erfolgt im Wochenunterricht mit 2 Schultagen im 1. bis 3. Lehrjahr und 1 Schultag im 4. Lehrjahr. Schwerpunkt Applikationsentwicklung Bei diesem Schwerpunkt steht die Entwicklung und Pflege von technischen und kommerziellen Applikationen und Programmen im Zentrum, wobei man aber doch noch gewisse Kenntnisse erwartet, was den technischen Hintergrund betrifft wie Betriebssystem, Netzwerk, Telekommunikation und auch etwas Hardware. Diese Tätigkeit verlangt von den Schülern hohe intellektuelle Fähigkeiten und ist somit nur für gute Schulabgänger geeignet. Der Unterricht erfolgt im Wochenunterricht mit 2 Schultagen im 1. bis 3. Lehrjahr und 1 Schultag im 4. Lehrjahr. 2
3 Bei allen 3 Schwerpunkten ist ein Besuch der (technischen) Berufsmaturitätsschule möglich. Diese umfasst durchgehend 1 Schultag pro Woche, wobei dafür gewisse Fächer an der Berufsschule wegfallen und sich der Unterricht dort auf einen Schultag reduziert. Am Berufsbildungszentrum Zürichsee, Horgen werden auch Klassen mit Applikationsentwicklung geführt, welche die kaufmännische BMS besuchen. Bei der Unterzeichnung des Lehrvertrages ist für die Klasseneinteilung an der Berufsfachschule die Angabe des Schwerpunktes unerlässlich. Ein nachträglicher Wechsel verlangt stets zusätzliche Anstrengungen des Lernenden. Die Wahl des richtigen Schwerpunktes ist entscheidend für die Zufriedenheit aller Beteiligten und soll sowohl die Möglichkeiten des Lehrbetriebs wie auch die Fähigkeiten der Lernenden berücksichtigen. 5. Informatikpraktikerin und Informatikpraktiker Der Beruf Informatikpraktiker (ursprünglich Infopraktiker) ist eine neue zweijährige Ausbildung, die zum eidgenössischen Berufsattest (EBA) führt. Die Ausbildung eignet sich speziell für praktisch begabte Jugendliche mit bescheidenen Schulleistungen. Ab Sommer 2008 werden Klassen für diese Ausbildung an der TBZ-IT geführt. Die Ausbildung beruht vorläufig auf der provisorischen Verordnung vom 22. Juni Ab 2011 soll dann der Beruf definitiv eingeführt werden. Weitere Unterlagen finden sich unter Der Beruf Informatikpraktiker ist zwar völlig unabhängig vom Beruf Informatiker, verwendet aber das gleiche Modulkonzept und die gleichen Module gemäss I-CH, wobei aber mehr Lernzeit pro Modul eingeräumt wird. Diese Module können darum bei einem allfälligen späteren Übertritt in die Informatiklehre angerechnet werden und die Ausbildung zum Informatiker EFZ (Schwerpunkt Support) kann verkürzt in 3 Jahren absolviert werden. Die schulische Ausbildung besteht aus einem Schultag mit folgender Aufteilung nach Lektionen: 4. Sem. ABU ABU ABU Spo Sem. ABU ABU ABU Spo ABU = Allgemeinbildung 2. Sem. ABU ABU ABU Spo Spo = Sport 1. Sem. ABU ABU ABU Spo FiB FiB = Fachkundige individ. Betreuung Im Modulunterricht werden die folgenden 5 Module vermittelt: 304 Personalcomputer in Betrieb nehmen 125 Peripheriegeräte in Betrieb nehmen 101 Webauftritt erstellen und veröffentlichen 316 Spannung und Strom messen und interpretieren 117 Informatik- und Netzinfrastruktur für ein kleines Unternehmen realisieren In den überbetrieblichen Kursen werden die folgenden 3 Module besucht: 124 Personalcomputer auf/-umrüsten 214 Benutzer im Umgang mit Informatikmitteln instruieren oder Modul 112: First Level Support 301 Office-Werkzeuge anwenden Das Qualifikationsverfahren beruht auf den 3 Fachnoten Allgemeinbildung Durchschnitt aus den 8 Modulnoten Individuelle praktische Arbeit IPA (ca. 4 Std.) In der Gesamtnote zählt die IPA doppelt und für das Bestehen muss sowohl die Gesamtnote wie auch die IPA mindestens die Note 4 erreichen, Die folgenden Ausführungen zum Informatiker gelten, soweit es Sinn macht, auch für Informatikpraktikerinnen und Informatikpraktiker. 3
4 6. Der Unterricht in Schule und ÜK Die Ausbildung mit Modulen bringt insbesondere den Vorteil, dass klar festgelegt ist, welche Kompetenzen die Lernenden am Ende eines Moduls erreichen sollten. Damit wird auch transparent, ab wann Lernende für welche Arbeiten im Betrieb sinnvoll eingesetzt werden können. Die Ausbildung an der Berufsschule gliedert sich in die folgenden Bereiche: Die Allgemeinbildung (A) beruht auf einem eidg. Rahmenlehrplan, der für alle Berufe gemeinsam gilt und die Allgemeinbildung wurde darum nicht modularisiert. Dieser Rahmenlehrplan wird an der TBZ in einem einheitlichen Schullehrplan umgesetzt. Die Allgemeinbildung wird im Zeugnis mit den beiden Semesternoten Sprache und Kommunikation und Gesellschaft bewertet. BMS-Schüler sind von der Allgemeinbildung dispensiert. Die allgemeinen Berufskenntnisse (abk) umfassen die vier Bereiche Mathematik (M), Naturwissenschaften (N), Wirtschaft (W) und Englisch (E). Für diese Bereiche sind ebenfalls Module in Entwicklung, die nun erprobt und schrittweise eingeführt werden. Die 4 Bereiche werden mit je einer Semesternote im Zeugnis bewertet. BMS-Schüler sind von den allg. Berufskenntnissen weitgehend dispensiert (siehe Modulverteilungen). Die Informatikmodule, der Kern der Informatikausbildung, werden durch I-CH mit der Handlungskompetenz, mit den Handlungszielen sowie den sogenannten Hanoks (handlungsnotwendigen Kenntnissen) definiert. Während die Handlungsziele verbindlich sind, haben die Hanoks nur einen erläuternden Charakter ohne Verpflichtung. Jedes Modul wird mit einer Modulnote (auf 1/2) bewertet, die im Zeugnis erscheint. Diese Modulnote wird je zur Hälfte aus der Vornote (Semesternote auf 1/10) und dem Kompetenznachweis bzw. der Modulprüfung (auf 1/2) gebildet. In der Qualifikation unterscheidet man zwischen grundlagenbezogenen Modulen (G) und schwerpunktbezogenen Modulen (S). Die Module der Überbetrieblichen Kurse sind den Modulen der Schule gleichgesetzt und erscheinen darum auch im Zeugnis der Schule. Sport kann an der TBZ nur in reduziertem Umfang durchgeführt werden, weil nur beschränkt Turnhallen zur Verfügung stehen. In der Regel erhalten die Klassen im 1. und 2. Lehrjahr je eine Lektion Sport pro Woche bzw. je eine Doppellektion über ein Quartal. Die zu besuchenden Module wie auch der Umfang der allg. Berufskenntnisse sind vom Kanton weitgehend verbindlich festgelegt. Im 7. und 8. Semester sind aber Wahlpflichtmodule vorgesehen und die Lernenden bzw. die Klasse können gewisse Module auswählen. Eine freie Wahl besteht in der i-zh-studienwoche im 6. Semester. In dieser Woche können die Lernenden an irgendeiner Berufsfachschule (mit Informatiklehre) im Kanton und unabhängig von ihrer Klasse ein Modul auswählen. Weiter besteht die Möglichkeit, Freifächer wie Fremdsprachen, ECDL, Sport oder weitere Module zu besuchen, die aber nicht mehr für die Qualifikation zählen. Als Freifächer können auch Kurse von EB- Zürich oder TBZ-Technikerschule (ab 3. Lehrjahr) besucht werden. Für einen unentgeltlichen Besuch ist ein Antrag an die Abteilungsleitung IT mit dem Formular F2.7-02A (Kostengutsprache) erforderlich. 7. Die Modulverteilungen Die Modulverteilungen der drei Schwerpunkte, die Abfolge der allgemeinen Berufskenntnisse sowie die Liste der obligatorischen Module befinden sich im zweiten Teil dieser Broschüre. Die Modultitel gemäss I-CH sind zwar recht aussagekräftig, für gewisse Dokumente wie Stundenplan, etc. sind die Titel aber zu lange und es werden Kurzbezeichnungen verwendet. Die Modulverteilungen zeigen die Zuordnung der Module und Fächer zu den einzelnen Semestern. Die Buchstaben geben an, zu welchem Qualifikationsbereich die einzelnen Module gehören. Innerhalb eines Semesters werden gewisse Module aus didaktischen Gründen nur in einem Quartal vermittelt, dafür mit 2 statt 1 Lektion bzw. 4 statt 2 Lektionen pro Woche. Das ist aber in der Modulverteilung nicht angegeben. 4
5 8. Die Ausbildung im Lehrbetrieb Die Bildung in der beruflichen Praxis, d.h. die Ausbildung im Lehrbetrieb ist nicht modularisiert, wie eingangs erwähnt und die Lehrbetriebe haben den erforderlichen Spielraum für ihr Ausbildungsprogramm. Eine wichtige Orientierung dazu bietet die Abfolge der Module an der Schule und den ÜK's, aus welcher ersichtlich ist, ab wann welche Kompetenzen bei den Lernenden zu erwarten sind. Damit kann ein sinnvoller Einsatz geplant werden. Eine gute Unterlage bilden auch die ZLI-Leitfäden für die Lehrbetriebe, welche unter bezogen werden können. 9. Qualifikationsverfahren Das "wichtigste Ziel der Ausbildung ist das Bestehen der Lehrabschlussprüfung. Für das Bestehen sind die folgenden 4 Fachnoten massgebend, wobei jede Fachnote mindestens die Note 4 erreichen muss: Die Fachnote Allgemeinbildung setzt sich zu je einem Drittel zusammen aus - dem Durchschnitt der Semesternoten (ohne 7. Semester: SVA) - der SVA, Selbständige Vertiefungsarbeit - der Einzelprüfung am Ende der Lehre. Mit der Berufsmatura fällt diese Fachnote weg. Die Fachnote grundlagenbezogene Bildungen wird aus dem Durchschnitt der "G-Module sowie den 4 Durchschnittsnoten aus Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Englisch gebildet. Diese 4 Noten fallen für Berufsmaturanden weg. Die Fachnote schwerpunktbezogene Bildung wird aus dem Durchschnitt der "S-Module gebildet. Die Abschlussarbeit als individuelle praktische Arbeit (IPA) im Lehrbetrieb qualifiziert die betriebliche Ausbildung. Beim Support ist aber auch eine eintägige vorgegebene, aber individuelle Arbeit unter ständiger Beobachtung möglich. Diese vier Fachnoten werden auf 1/10 gerundet, während alle Zeugnisnoten auf 1/2 gerundet werden. Die Zeugnisse werden jeweils erst nach den entsprechenden Semesterferien abgegeben, weil bis zu den letzten Schultagen noch Modulprüfungen durchzuführen sind. Weiter sind noch folgende Bedingungen zu beachten: - Für das Fähigkeitszeugnis müssen die Noten aller vorgeschriebenen Module vorliegen. Fehlt auch nur ein Modul, kann kein Fähigkeitszeugnis abgegeben werden. - Die Modulprüfungen sind Bestandteil der LAP. Ohne einen anerkannten Grund wird für die verpasste Modulprüfung die Note 1 erteilt (siehe 11. Absenzen). - Ungenügende Module können nicht wiederholt werden. Nur bei der Wiederholung eines Lehrjahres dürfen die Module dieses Lehrjahrs wiederholt werden. Das ist zu empfehlen, wenn sich ein ungenügender Durchschnitt abzeichnet und die LAP gefährdet ist. Bei einer Wiederholung von einem Modul zählt stets die neue Modulnote. Formelle Einsprachen sind nur bei einer nicht bestandenen LAP möglich. Während der Lehre kann aber innerhalb 30 Tagen ein Wiedererwägungsgesuch an die Abteilungsleitung gestellt werden, wenn ein Lernender mit einer ungenügenden Modulnote nicht einverstanden ist. Dieses Gesuch ist zu begründen. Die Einsichtsnahme in Modulprüfungen ist auf schriftlichen Antrag zu gewährleisten. 5
6 10. Zweisprachiger Unterricht Mit dem Projekt bili (bilingual) wird der zweisprachige Unterricht in Deutsch und Englisch schrittweise an der Abteilung IT eingeführt. Damit soll der selbstverständliche Gebrauch der Fremdsprache Englisch in Alltagsituationen wie auch im Berufsalltag gefördert werden. Bili soll den Lernprozess im Fachbereich nicht erschweren, sondern diesen zusätzlich fördern. Im bili-unterricht behalten die Fachthemen Priorität und bili wird auch nicht benotet. Details finden sich im bili-schulkonzept (OrgWeb D2.3-02A). Weitere informative Links sind oder Im bili-unterricht wird bei bestimmten Themen und Aktivitäten Englisch gesprochen, gelesen, geschrieben. Ein Teil des Unterrichts bleibt also Deutsch, doch wird ergänzend zum Fach Englisch zusätzlich Englisch gefördert. Bili-Unterricht kann in Allgemeinbildung wie auch in Berufskunde bzw. in Informatik- Modulen erfolgen. Um auf die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Klassen und einzelnen Lernenden Rücksicht zu nehmen, werden 3 Stufen unterschieden, in welchem Umfang bili zu Einsatz kommt: bili-selected: bili-standard: bili-advanced: Der bili-unterricht erfolgt nur in einzelnen Sequenzen in ausgewählten Modulen. Das ist aber bei allen Klassen möglich. Für diese Stufe werden Klassen speziell ausgewählt und als bili-klassen bezeichnet. Hier ist der bili-unterricht in allen Bereichen möglich. Mit dieser Stufe werden bei optimalen Bedingungen auch Modulprüfungen oder die ABU-LAP in Englisch möglich sein. 11. Absenzen Das Absenzwesen ist im Kanton Zürich durch das Disziplinarreglement vom geregelt. Darin ist auch abschliessend festgehalten, welche Gründe als Entschuldigung gelten. Für voraussehbare Abwesenheiten ist 2 Wochen im Voraus ein Gesuch bei der Abteilungsleitung einzureichen, für andere Abwesenheiten ist die Entschuldigung, unterschrieben vom Lehrmeister, spätestens 2 Wochen nach der Absenz den Lehrpersonen vorzulegen. Bei längeren Abwesenheiten wie Unfall oder Krankheit ist spätestens nach der 2. Woche das Sekretariat IT zu informieren. Liegt für eine Absenz keine gültige Entschuldigung vor, wird von der Lehrperson mit dem "gelben Zettel" eine Ermahnung beantragt. Darauf kann der/die Lernende entweder den Sachverhalt bestätigen oder erhält nochmals eine Frist von 2 Wochen, um die Abwesenheit zu begründen. Gemäss Reglement muss spätestens nach 4 Wochen eine gültige Entschuldigung vorliegen. Für die dritte unentschuldigte Absenz innerhalb eines Schuljahres wird ein kostenpflichtiger Verweis erteilt. Modulnoten sind Bestandteile des Qualifikationsverfahrens und es gelten darum verschärfte Bedingungen für versäumte Modulprüfungen. Wer bei einer Modulprüfung verhindert ist, muss sofort das Sekretariat IT informieren. Bei gesundheitlichen Gründen ist innert 3 Arbeitstagen ein ärztliches Zeugnis an das Sekretariat IT zu schicken. Fehlt eine gültige Begründung, wird die Note 1 erteilt. Das gilt auch für die übrigen Semesterprüfungen, bei denen bei unentschuldigter Absenz ebenfalls die Note 1 erteilt werden kann. Ergeben sich zu viele Absenzen in einem Modul bzw. fehlen mehrere Semesternoten, kann die Vornote verweigert werden. Für die Modulprüfung wird grundsätzlich ein Unterrichtsbesuch von 80 % vorausgesetzt. Der Entscheid, ob ein Modul wiederholt werden muss, liegt bei der Abteilungsleitung. 6
7 12. Benützung der TBZ-Infrastruktur Für den Unterricht stehen an der Schule sowohl feste Computerarbeitsplätze wie auch Wagen mit Notebooks zur Verfügung. Der TBZ-Client enthält eine grosse Zahl von Programmen, welche für den Unterricht an allen Klassen erforderlich sind. Alle Lernenden erhalten einen Account mit einem Passwort. Private Notebooks können das Netzwerk und das WLAN der TBZ benutzen. Für den einwandfreien Betrieb muss, in ihrem eigenen Interesse, dringend an die Sorgfalt der Benutzer appelliert werden. Es sind darum folgende Regeln zu beachten: Jeder Benutzer muss die Nutzungsvereinbarung zur korrekten Nutzung unterzeichen. Beim Aufstarten (grüner Knopf) wird jeweils der Normalzustand des Client wiederhergestellt. Computer müssen stets korrekt abgemeldet und ausgeschaltet werden (d.h. nicht über den Netzschalter!), sonst hat der nachfolgende Benutzer Probleme beim Aufstarten. Spiele und private Programme (Installation wie Nutzung) sind grundsätzlich auf den TBZ-Computern und dem TBZ-Netz nicht gestattet, soweit sie nicht für den Unterricht benötigt werden. Auch auf privaten Notebooks sind Bilder und Spiele verboten, die gegen den guten Anstand verstossen. Das Internet kann durch die Lehrperson freigegeben bzw. gesperrt werden. Für Daten, die auf dem TBZ-Server abgelegt sind, kann die Schule keine Garantie übernehmen. Mängel und Defekte sind stets unverzüglich der Lehrperson zu melden. Für weitere Fragen steht die Abteilungsleitung IT gerne zur Verfügung unter Ch. Thomann, Abteilungsleiter IT 7
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