TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV )

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1 TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV )

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3 Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße Hamburg Telefon: Telefax: perszert@tuev-nord.de TÜV Inhalt 1. Geltungsbereich 4 2. Prüfer 4 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 4 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 5 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 5 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 6 9. Wiederholung der Prüfung Prüfungsunterlagen Feststellung der Prüfungsergebnisse Zertifikaterteilung Prüfungsgebühren Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit Mitgeltende Unterlagen 8 Übersicht der Anlagen 9 Anlage 1: Themenkreise und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) 10 Rev. 00 Version: 4 Stand: :30 Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, die Verbreitung, der Nachdruck und die Gesamtwiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege bleiben, auch bei auszugsweiser Verwertung, der vorherigen Zustimmung des Herausgebers vorbehalten. PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 3 von 10 Seiten

4 1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Zertifizierungsverfahren zur Erlangung des Zertifikats Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) im Rahmen von Schulungen, die von der TÜV NORD Akademie oder in Kooperation mit der TÜV NORD Akademie durchgeführt werden und mit der Erlangung eines Zertifikates abschließen. 2. Prüfer Die Prüfungen werden von benannten Prüfern abgenommen. 3. Prüfungsgegenstand und Prüfungshilfsmittel 3.1 In der Prüfung wird festgestellt, ob der Kandidat das in den fachbezogenen Lehrveranstaltungen für das Qualifikationsgebiet oder in sonstiger Art und Weise erworbene Wissen auf konkrete Fragen des jeweiligen Fachgebiets anwenden kann. 3.2 Die Prüfungsmodalitäten (Teilprüfungen, angesprochene Themenkreise, Anzahl der Aufgaben, Prüfungsdauer usw.) sind in der Anlage zu dieser Prüfungsordnung für das Qualifizierungsgebiet festgelegt. 3.3 Schriftliche Prüfung Bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben wird zwischen Multiple-Choice-Aufgaben (MC- Fragen) und offenen Aufgaben unterschieden. Bei MC-Aufgaben muss/müssen unter mehreren vorgegebenen Lösungsvorschlägen durch Ankreuzen die richtige(n) Lösung(en) ausgewählt werden. Bei offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, jedoch knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. 3.4 Zu den Prüfungen für das Qualifikationsgebiet Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen und bei Bedarf Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen. Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig. 3.5 Für Aufgaben, die eine rechnerische Lösung erfordern, ist der Lösungsweg nachvollziehbar anzugeben. 4. Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4.1 Zu einer Prüfung wird zugelassen, wer die Teilnahme an den fachbezogenen Lehrveranstaltungen des Qualifikationsgebietes nachweisen kann. Für Inhalt und Dauer gelten die Festlegungen des Merkblatts Personalqualifikation Anforderungen an Prüfmittelbeauftragte (TÜV ). 4.2 Für den Zugang zur Prüfung ist der Nachweis des Kenntnisstandes entsprechend des Merkblatts Personalqualifikation Anforderungen an Prüfmittelbeauftragte (TÜV ) erforderlich. 4.3 Bei Seiteneinstieg in die Prüfung werden Lehrveranstaltungen anderer Bildungsanbieter, die den im Merkblatt Personalqualifikation Anforderungen an Prüfmittelbeauftragte (TÜV ) genannten Anforderung entsprechen, ggf. nach Prüfung durch die Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie, anerkannt. PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 4 von 10 Seiten

5 5. Prüfungstermin und Prüfungsort 5.1 Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden vom Leiter der durchführenden Geschäftsstelle, der Personalzertifizierungsstelle der TÜV NORD Akademie oder des veranstaltenden Bildungsanbieters festgelegt und rechtzeitig den Prüfungsbewerbern mitgeteilt. 5.2 Bei Prüfungen, die im Rahmen eines Lehrgangs stattfinden, ist der Prüfungstag in der Regel der letzte Schulungstag oder der Tag nach Ende des letzten Schulungstages. Die Prüfungen finden dann am Ort der Lehrgangsdurchführung statt. 6. Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis 6.1 Tritt ein Kandidat vor Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. 6.2 Tritt ein Kandidat nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurück, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Rücktritt wird anerkannt und die Prüfung gilt als nicht durchgeführt, wenn schwerwiegende, vom Kandidat nicht zu vertretende persönliche Gründe vorliegen, die dem Kandidat die weitere Teilnahme an der Prüfung unzumutbar machen. Der Kandidat hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich nachzuweisen. Die Entscheidung trifft der Prüfer. 6.3 Prüfungsleistungen, die der Kandidat aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit 0 Punkten bewertet. 7. Täuschung, Unregelmäßigkeiten 7.1 Täuschungshandlungen werden schriftlich festgehalten. 7.2 Bei Täuschungshandlungen entscheidet der Prüfer, ob der Kandidat die Prüfung fortsetzen darf oder sofort von der weiteren Prüfung auszuschließen ist. Im Falle des Ausschlusses gilt Abschnitt 6.3 entsprechend. 7.3 Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, so kann die Zertifizierungsstelle innerhalb von 2 Jahren die Prüfung für nicht bestanden und das Zertifikat für ungültig erklären. 7.4 Behindert ein Kandidat durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Kandidaten ordnungsgemäß durchzuführen, so kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Die Prüfung gilt in diesen Fällen als nicht bestanden. Die Entscheidung trifft der Prüfungsbeauftragte. PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 5 von 10 Seiten

6 8. Bewertung der Prüfungsleistungen 8.1 Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach einem Punktesystem. 8.2 Schriftliche Prüfungen Unabhängig vom Fragentyp gibt es grundsätzlich für eine nicht oder völlig falsch gelöste Aufgabe Null Punkte. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. Multiple-Choice-Aufgaben Sind bei einer Aufgabe mehrere Lösungen richtig, so gibt es einen Punkt, wenn alle richtigen Lösungen gegeben sind. Jede fehlende richtige und jede falsche Lösung führt zu Null Punkten. Offene Aufgaben Bei den offenen Aufgaben sind die Lösungen in freier, jedoch knapper Form selbst zu formulieren und niederzuschreiben. Für jede vollständig und richtig gelöste Aufgabe werden 2 Punkte vergeben. Eine nur teilweise richtige Lösung erhält auch nur einen Punktanteil entsprechend ihrem Verhältnis zur richtigen Gesamtlösung. 8.3 Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ). Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der maximal möglichen Punkte erreicht werden. 9. Wiederholung der Prüfung 9.1 Im Falle des Nichtbestehens kann der Kandidat die Prüfung wiederholen. 9.2 Eine Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfungen sind innerhalb von 12 Monaten nach der Erstprüfung durchzuführen. 9.3 Termine für Wiederholungsprüfungen können bei den durchführenden Geschäftsstellen der TÜV NORD Akademie erfragt werden. 9.4 In Einzelfällen können die Prüfer in Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle zu gesonderten Regelungen kommen. Diese sind zu dokumentieren. PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 6 von 10 Seiten

7 10. Prüfungsunterlagen 10.1 Alle Prüfungsunterlagen werden in der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie aufbewahrt Die Aufbewahrungsfrist für alle Prüfungsunterlagen beträgt drei Jahre. 11. Feststellung der Prüfungsergebnisse 11.1 Die Prüfer, beauftragt durch die Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie, bewerten das Ergebnis der Prüfung Die Benachrichtigung der Prüfungsteilnehmer über ihr Prüfungsergebnis erfolgt zeitnah zur Prüfung, spätestens jedoch sechs Wochen nach der Prüfung durch die durchführende Geschäftsstelle der TÜV NORD Akademie oder den kooperierenden Bildungsanbieter Bei bestandener Prüfung ist das Zertifikat der TÜV NORD Akademie der Prüfungsbescheid Es werden die Prüfungsprädikate bestanden oder nicht bestanden vergeben. Dem Prüfungsteilnehmer wird die von ihm in der Prüfung erzielte Punktzahl nicht mitgeteilt Dem Prüfungsteilnehmer, der nicht bestanden hat, wird Einsicht in die von ihm abgelegte Prüfung auf Antrag und unter Anerkennung folgender Bedingungen erlaubt: Die Einsicht erfolgt durch ihn persönlich und nur für die von ihm abgelegte Prüfung. Die Einsicht erfolgt ausschließlich im Beisein einer berechtigten Aufsichtsperson. Es ist nicht gestattet, während der Einsicht Notizen, Aufzeichnungen oder ähnliches zu machen. Die Einsichtnahme in die Musterlösung ist nicht vorgesehen. Die Zeit zur Einsichtnahme ist begrenzt auf 20 Minuten. Unklarheiten sind ausschließlich mit der Aufsichtsperson zu besprechen. Die Aufsichtsperson kann dieses auf dem vorliegenden Formblatt verzeichnen und der Leitung der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie zur Entscheidung zuleiten. Die Missachtung einer oder mehrerer der o. g. Bedingungen oder sonstiges Verhalten, welches einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsicht behindert, führen zum sofortigen Abbruch der Einsicht, verbunden mit dem Ausschluss von weiteren Prüfungen für Prüfmittelbeauftragte (TÜV ) bei der TÜV NORD Akademie. PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 7 von 10 Seiten

8 12. Zertifikaterteilung 12.1 Den Teilnehmern wird bei erfolgreichen Prüfungsleistungen durch die Personalzertifizierung der TÜV NORD Akademie ein Zertifikat ausgestellt Das Zertifikat enthält folgende Angaben: Personalien des Prüfungsteilnehmers, Bezeichnung der Qualifikation, Themenkreise der Prüfung, Unterschrift der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie. Jedes Zertifikat ist mit einer eindeutigen Nummer, dem Beispiel folgend, zu versehen: PMB-TÜV / A22 / / 2008 Die Nummer setzt sich wie folgt zusammen: PMB-TÜV Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) A22 Kostenstellenbezeichnung Anmeldenummer des Teilnehmers (ORBIS) 2008 Jahr der Prüfung 13. Prüfungsgebühren 13.1 Jede Prüfung ist gebührenpflichtig Die Höhe der Prüfungsgebühren ist den aktuellen Unterlagen zu entnehmen. 14. Revisionsklausel, Inkrafttreten und Gültigkeit 14.1 Die Prüfungsordnung wird von der Zertifizierungsstelle für Personal der TÜV NORD Akademie in Kraft gesetzt, ebenso wie alle Änderungen Diese Prüfungsordnung ist öffentlich und für jedermann zugänglich. 15. Mitgeltende Unterlagen 15.1 Allgemein mitgeltende Unterlagen für das Zertifizierungsgebiet: Merkblatt Personalqualifikation Anforderungen an Prüfmittelbeauftragte (TÜV ) 15.2 Masteraufgaben zur schriftlichen Prüfung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 8 von 10 Seiten

9 Übersicht der Anlagen Anlage 1: Themen und Prüfungsmodalitäten Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 9 von 10 Seiten

10 Anlage 1: Themenkreise und Prüfungsmodalitäten für die schriftliche Prüfung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Anzahl der Aufgaben 1) Dauer Themenkreis 1. Einführung und Grundlagen (EG) 10 MC 2. Regelwerke (RW) 10 MC 3. Grundlagen des Prüfmittelmanagements (PMM) 10 MC Gesamte schriftliche Prüfung 30 MC 60 Min. 1) MC = multiple choice Aufgaben (1 Punkt); o = offene Fragen (2 Punkte) PMB-Prüf- und Zertifizierungsordnung Prüfmittelbeauftragter (TÜV ) Seite 10 von 10 Seiten

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