Jahresbelehrungsplan
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- Helge Schuster
- vor 6 Jahren
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1 Freigegeben/Datum: Seite 1 von 1 Jahresbelehrungsplan Intervall Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sep Okt N hweigepflicht) hutzgesetz nung) schutzgesetz) ordnung) iostoffv ung) Notfall/ Brand Unfall- min. ½ jährlich min. min. Freigegeben/Datum Unterweisung lt. 29 JArbSchG FB Der 29 JArbSchG hat folgenden Wortlaut: (1) Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Er hat die Jugendlichen vor
2 der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen oder mit Arbeiten, bei denen sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, über die besonderen Gefahren dieser Arbeiten sowie über das bei ihrer Verrichtung erforderliche Verhalten zu unterweisen. (2) Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen. Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, dass die bzw. der Jugendliche nach 29 JArbSchG unterwiesen wurde. Ferner wird mit der Unterschrift bestätigt, dass gem. 47 JArbSchG darauf hingewiesen wurde, an welcher Stelle das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Praxis ausliegt. Nr. Name, Vorname Datum Unterschrift Unterweisung lt. 14 GefStoffV FB Thema / Fachgebiet: Mitarbeiterunterweisung über den Umgang mit Gefahrstoffen Im Einzelnen wurde auf die nachstehenden Punkte und deren Einhaltung besonders hingewiesen: 1. Die Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen finden Sie in der Praxis. 2. Auf das vorhandene Gefahrstoffverzeichnis wird verwiesen.
3 3. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten. 4. Die beim Umgang mit Gefahrstoffen entstehenden gefährlichen Abfälle sind sachgerecht zu entsorgen. 5. Das Tragen von Schutzkleidung ist Pflicht. 6. Gebärfähige Mitarbeiterinnen werden über die für werdende Mütter möglichen Gefahren und Beschäftigungsbeschränkungen unterrichtet. 7. Die für den Verbrauch in der Praxis bestimmten Lebensmittel und Tabakerzeugnisse dürfen nur so aufbewahrt werden, dass sie mit Gefahrstoffen nicht in Berührung kommen. Nr. Name, Vorname Unterschrift Unterweisung Hygiene FB Thema / Fachgebiet: Mitarbeiterunterweisung Hygiene gem. 12 Biostoffverordnung (BioStoffV), BGV C8 Gesundheitsdienst, RKI Richtlinien Anforderungen an die Hygiene in der Zahnmedizin und Händehygiene Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, dass die Unterzeichnenden anhand der gesetzlichen Vorschriften und des Hygieneplans der Praxis über folgende Aspekte unterrichtet wurden: Infektionsgefahren, Infektionsquellen Gefährdungen am Arbeitsplatz Tragen geeigneter Schutzkleidung Händehygiene lt. FB Hautschutzplan Desinfektionsmaßnahmen lt. FB Hygieneplan
4 Reinigung und Sterilisation von Instrumenten, Desinfektion und Reinigung von Geräten und Flächen lt. FB Hygieneplan Entsorgung von Praxisabfällen lt. CL Müllentsorgung Verhalten bei Arbeitsunfällen und Notsituationen Nr. Name, Vorname Unterschrift Unterweisung 203 StGB FB Thema / Fachgebiet: Mitarbeiterunterweisung gem. 203 StGB Schweigepflicht Frau / Herr wohnhaft in wurde heute von mir eingehend darüber belehrt, dass sie/er zur absoluten Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Begebenheiten, die ihr/ihm in der Eigenschaft als Mitarbeiterin/Mitarbeiter meiner Praxis anvertraut oder bekannt werden bzw. bekannt geworden sind, verpflichtet ist. Hierzu gehören auch sämtliche wirtschaftlichen, finanziellen privaten und oder sonstigen Umstände, die ihr/ihm über Patienten mitgeteilt oder bekannt werden. Sie/Er wurde des Weiteren darüber belehrt, dass auch nahen Angehörigen der Patienten nicht unbefugt Auskunft erteilt werden darf. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich ebenso auf schriftliche Mitteilungen der Patienten, Dokumentationen und Aufzeichnungen über Patienten, Röntgenaufnahmen
5 und sonstige Untersuchungsbefunde. Die Mitarbeiterin/Der Mitarbeiter wurde darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht. Im Rahmen dieser Unterweisung wurde auf den 203 Strafgesetzbuch Verletzung von Privatgeheimnissen verwiesen. Eine Kopie dieses Unterweisungsnachweises wurde ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift Unterschrift Mitarbeiter Erstellt/Datum: Freigegeben/Datum: Seite 1 von 1 Unterweisung Immunisierung FB Thema / Fachgebiet: Mitarbeiterunterweisung über die kostenlose Immunisierungsmöglichkeit gegen Hepatitis B Schulungsinhalte: 1. Nach 4 BGV C8 Gesundheitsdienst - ist die Immunisierung für die Beschäftigten kostenlos. 2. Die gebotenen Maßnahmen zur Immunisierung sind im Einvernehmen mit dem Arzt, der die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gem. BGV A4 durchführt, festzulegen. 3. Die im Arbeitsbereich auftretenden übertragbaren Krankheiten sind unverzüglich dem zur Mitteilung an den die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchführenden Arzt bekannt zu geben.
6 Datum Name, Vorname angenommen abgelehnt Unterschrift
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