Außergewöhnliche Belastungen
|
|
- Matthias Feld
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Außergewöhnliche Belastungen Aufwendungen und Ausgaben werden als außergewöhnliche Belastung dann steuerlich anerkannt, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: sie müssen außergewöhnlich sein, sie müssen zwangsläufig erwachsen und sie müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung der Steuerpflichtigen muss im Vergleich mit allen, die sich in denselben Einkommens- und Vermögensverhältnissen befinden und denselben Familienstand aufweisen, außergewöhnlich sein(zb Vermögensschaden durch Naturkatastrophen). Zwangsläufig erwachsen bedeutet, dass sich der/die Steuerpflichtige der Belastung aus rechtlichen, tatsächlich oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Sind die Aufwendungen aufgrund eines freiwilligen oder schuldhaften Verhaltens (zb Alkoholisierung) entstanden, so fehlt diesen Aufwendungen das Merkmal der Zwangsläufigkeit. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist dann wesentlich beeinträchtigt, wenn der Aufwand von dem/der Steuerpflichtigen selbst und endgültig getragen werden muss. Ersatzleistungen für diese Aufwendungen, auch wenn sie nicht im selben Kalenderjahr wie der Aufwand geleistet werden, schließen die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung aus. Darüber hinaus müssen die Ausgaben je nach Familienstand einen gewissen Prozentsatz des Einkommens (=Selbstbehalt) übersteigen. Der Selbstbehalt wird nicht bei allen außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt. Die Ausgaben müssen vom laufenden Einkommen (nicht etwa vom angesparten Vermögen) getragen werden, da es sonst zu keiner außergewöhnlichen Belastung des Einkommens und damit zu keiner Steuerermäßigung kommt. Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen sind durch Belege (Rechnungen, Quittungen) nachzuweisen. Ist dies nicht möglich, genügt Glaubhaftmachung. 1 Außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes Seite 1/6
2 Krankheitskosten - Ausgaben zur Linderung und Heilung einer Allergieerkrankung - Arzt- und Krankenhaushonorare - Kosten für Medikamente und Heilbehandlungen (auch homöopathische Präparate) - Rezeptgebühr - Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie) - Ausgaben für Heilbehelfe (zb Sehbehelfe, Hörgeräte, Prothesen, Gehbehelfe, Bruchbänder, usw) - Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital - Fahrtkosten der Angehörigen im Rahmen des Besuches der erkrankten Person - Aufenthaltskosten im Spital untergebrachter Begleitpersonen, wenn das Kind im Krankenhaus liegt - Zuzahlungen zu Kur-, Rehabilitations- bzw Krankenhausaufenthalten - Kosten der Zahnbehandlung bzw für Zahnersatz (nicht jedoch Mundhygiene) - Kosten der künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation). Begräbniskosten, soweit diese nicht durch das Nachlassvermögen gedeckt sind - Kosten für ein würdiges Begräbnis bis zur Höhe von 4.000,-, - Kosten für einen einfachen Grabstein bis zur Höhe von 4.000,-. Kurkosten, wenn der Kuraufenthalt im Zusammenhang mit einer Krankheit anfällt und aus medizinischen Gründen erforderlich ist 1.1 Sonstige außergewöhnliche Belastungen Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege bzw Betreuung: Die Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim können dann geltend gemacht werden, wenn Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen. Unterhaltsleistungen: Diese sind für Angehörige nur dann absetzbar, wenn die Kosten für den Unterhaltsberechtigten selber eine außergewöhnliche Belastung darstellen (zb Kinder übernehmen für mittellose Eltern Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden, Eltern bezahlen Krankheitskosten für die Kinder). Kosten der Adoption eines Kindes 1.2 Höhe des Selbstbehalts Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von: Seite 2/6
3 höchstens 7.300,- 6% mehr als 7.300,- bis ,- 8% mehr als ,- bis ,- 10% mehr als ,- 12% Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt: für jedes Kind und wenn der Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. 1.3 Berechnung des Selbstbehalts Steuerpflichtige Bezüge (Kennzahl 245 laut Jahreslohnzettel) + sonstige Bezüge (Kennzahl 220) SV-Beiträge der sonstigen Bezüge (Kennzahl 225) Werbungskosten (mindestens 132,-) Sonderausgaben (mindestens 60,-) Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt Kinderfreibetrag, Landarbeiterfreibetrag, Freibetrag für Opferausweis Inhaber = Bemessungsgrundlage für den Selbstbehalt Von dem nach diesem Schema errechneten Einkommen wird nun der Selbstbehalt ermittelt. Der Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt, mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage. 2 Außergewöhnliche Belastungen ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts 2.1 Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden Geltend gemacht werden können Aufwendungen aus Katastrophenschäden wie Hochwasser, Erdrutsch, Vermurungs-, Lawinen-, Sturmschäden, Schneekatastrophen, Schäden durch Flächenbrand, Strahleneinwirkung, Erdbeben, Felssturz oder Steinschlag, wenn diese Schäden nicht durch eine Versicherung gedeckt sind. 2.2 Krankheitskosten Kosten, die durch eine Krankheit verursacht werden, werden, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 25% vorliegt, in Form von Seite 3/6
4 Pauschalbeträgen abgegolten. Die Erwerbsminderung muss durch eine amtliche Bescheinigung der dafür zuständigen Stelle nachgewiesen werden. Folgende Stellen sind zuständig: der Landeshauptmann bei Empfängern einer Opferrente der Sozialversicherungsträger bei Berufskrankheiten und unfällen von ArbeitnehmerInnen in allen übrigen Fällen, sowie bei Zusammentreffen von Behinderungen verschiedener Art, das örtlich zuständige Bundessozialamt. Der jährliche Freibetrag beträgt bei einer Erwerbsminderung von: 25 bis 34% 75,- 35 bis 44% 99,- 45 bis 54% 243,- 55 bis 64% 294,- 65 bis 74% 363,- 75 bis 84% 435,- 85 bis 94% 507,- ab 95% 726,- Anstelle der Pauschalbeträge können auch die tatsächlichen Kosten der Behinderung geltend gemacht werden. Neben den Pauschalbeträgen sind Aufwendungen für nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel (zb Rollstuhl, Hörgerät) und Kosten der Heilbehandlung (Arztkosten, Spitalskosten, Kurkosten, Kosten für Medikamente, Fahrtkosten, zb Taxi, Kilometergeld, Krankentransportkosten) absetzbar. Zusätzlich werden für nachstehende Krankheiten folgende monatliche Freibeträge für Diätverpflegung gewährt: Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie 70,- Gallen-, Leber-, Nierenkrankheit 51,- Magenkrankheit oder andere innere Krankheit 42,- Auch für Krankendiätverpflegung können anstatt der Pauschalbeträge die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Für Körperbehinderte gibt es einen Freibetrag von 190,- ( 153,- bis einschließlich Kalenderjahr 2010) monatlich, sofern sie infolge ihrer Behinderung ein eigenes Fahrzeug zur Fortbewegung bei Privatfahrten benötigen. Zur Geltendmachung dieses Pauschalbetrages kann der Befreiungsbescheid von der Kraftfahrzeugsteuer oder ein Ausweis gemäß 29 b der Straßenverkehrsordnung vorgelegt werden. Gehbehinderte mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, die über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügen, können Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von 190,- monatlich geltend machen. PflegegeldbezieherInnen: Werden Pauschalbeträge für Diätverpflegung, KFZ- oder Taxikosten sowie nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen und Seite 4/6
5 Kosten der Heilbehandlung geltend gemacht, werden diese Beträge nicht um das Pflegegeld gekürzt. Werden hingegen tatsächliche Kosten geltend gemacht, mindert das Pflegegeld diese Aufwendungen und nur der übersteigende Betrag wirkt sich steuermindernd aus. 3 Außergewöhnliche Belastungen bei Kindern Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder: Werden Unterhaltszahlungen für unterhaltsberechtigte Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten und für die kein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, geleistet, können pro Monat und Kind 50,- steuermindernd geltend gemacht werden. Aufwendungen für Kinderbetreuung: Aufwendungen für die Betreuung von Kindern durch pädagogisch qualifizierte Personen sind bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahr des Kindes bis höchstens 2.300,- pro Kind abschreibbar. Für erheblich behinderte Kinder (Bezug der erhöhten Familienbeihilfe) sind diese Kosten bis zum 16. Lebensjahr absetzbar. Dazu gehören nicht die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten zum und vom Ferienlager sowie Nachhilfeunterricht. AlleinerzieherInnen können die Kosten der Kinderbetreuung für Kinder über dem vollendenten zehnten Lebensjahr bei den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt geltend machen. Kosten einer zwangsläufigen auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes, sofern im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht, und das Kind eine auswärtige Schule, Universität oder Lehrstelle besuchen muss. Hierbei kann ein monatlicher Freibetrag von 110,- für jedes angefangene Monat geltend gemacht werden. Krankheitskosten für Kinder: - Bei einer Behinderung bis 24% können nur die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen abzüglich Pflegegeld berücksichtigt werden. - Bei einer Behinderung ab 25% bis 49% können die Krankheitskosten wie im Kapitel 2.2 angegeben geltend gemacht werden. - Bei einer Behinderung ab 50% besteht Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. In diesem Fall können entweder die tatsächlichen Aufwendungen abzüglich des Pflegegeldes geltend gemacht werden, oder ein Freibetrag von 262,- monatlich, bei dem das Pflegegeld Seite 5/6
6 gegengerechnet wird. Zusätzlich können Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung sowie Aufwendungen für eine Sonder- oder Pflegeschule oder für eine Behindertenwerkstätte geltend gemacht werden. Seite 6/6
Generell müssen außergewöhnliche Belastungen immer im Jahr der Zahlung abgesetzt werden. Es. 1 von :25
1 von 5 23.04.2013 09:25 Anneliese Proissl/TPA 22.04.2013 11:22 Uhr Eine außergewöhnliche Belastung liegt dann vor, wenn die Aufwendungen höher sind als bei der Mehrheit der Steuerpflichtigen mit einem
MehrSteuerrecht und Diabetes
Steuerrecht und Diabetes einfachgewinnt 03/11 Bei der Arbeitnehmerveranlagung können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden: Außergewöhnliche Belastungen müssen sein: 1. zwangsläufig 2. außergewöhnlich
MehrWelche krankheits- bzw. behinderungsbedingte Ausgaben können bei der Arbeitnehmerveranlagung
Freitag, 01. März 2013 Welche krankheits- bzw. behinderungsbedingte Ausgaben können bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden? (Stand Februar 2013) Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung:
MehrSteuerliche Absetzmöglichkeiten
Steuerliche Absetzmöglichkeiten DAS BUNDESSOZIALAMT INFORMIERT ÜBER EINE LEISTUNG DES FINANZAMTES: AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN bei Behinderungen: Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen
MehrSteuertipps für Eltern
Steuertipps für Eltern Wer Kinder hat, kann jeden Euro gut brauchen Gerechtigkeit muss sein Steuertipps für Eltern Wenn Sie nach der Karenz in den Beruf zurückkehren, können Sie sich Geld vom Finanzamt
MehrGrundbegriffe Ertragsteuern. Verkehrsteuern Sonstige Steuern Verfahrensrecht
steuer 31 steuer 32 1 steuer Werbungskosten sind Aufwendungen, die mit der Einnahmenerzielung, also dem Beruf in Zusammenhang stehen. 33 steuer Das Pendlerpauschale wird als Abgeltung der Werbungskosten
MehrSteuerliche Erleichterungen für chronisch Kranke
Steuerliche Erleichterungen für chronisch Kranke Mag. Josef Ehn office@astoria.at www.astoria.at 1 24.02.2014 / Wien AGENDA Arbeitnehmerveranlagung Werbungskosten Sonderausgaben Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
MehrABGABEN UND STEUERN. Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung. 2. Auflage. Juni 2005 1
ABGABEN UND STEUERN Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung 2. Auflage Juni 2005 1 Impressum Wirtschaftskammern Österreich Für den Inhalt verantwortlich: Kompetenz-Center Abgaben und Steuern Es
MehrFREIBETRÄGE BEI KRANKHEIT UND KÖRPERLICHER BEEINTRÄCHTIGUNG
Krankheitskosten sind steuerbegünstigte außergewöhnliche Belastungen Jede langandauernde Krankheit kostet Geld. Aus diesem Grund haben wir eine Unterlage zusammengefasst, die vor allem Steuerpflichtigen,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/1616-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Johann A., Adr., vom 30. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen
MehrGRENZGÄNGER Checkliste für Ihre Steuererklärung
GRENZGÄNGER Checkliste für Ihre Steuererklärung In Ihrem eigenen Interesse ersuchen wir Sie darum, diese Checkliste gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Nur so ist es möglich, sowohl Ihre Einkommensteuer
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/2847-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und
MehrEin Service von SIART + TEAM TREUHAND GmbH für die MitarbeiterInnen unserer Klienten und Partner
Ein Service von SIART + TEAM TREUHAND GmbH für die MitarbeiterInnen unserer Klienten und Partner Holen Sie sich Ihr Geld zurück Schenken Sie keinen Steuer-Euro her. Machen Sie die Arbeitnehmerveranlagung.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 16 GZ. RV/2352-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 20. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 21/22 vom
MehrPatient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz
Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer
MehrDIE ZEHN BESTEN STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMERINNEN
DIE ZEHN BESTEN STEUERTIPPS FÜR ARBEITNEHMERINNEN Arbeit ist Österreich immer noch viel zu hoch und das Vermögen viel zu niedrig besteuert. Doch viele ArbeitnehmerInnen haben gute Chancen, Geld vom Finanzamt
Mehrbei Behinderungen Steuerl iche Absetzu n gsmög I ich keiten Skriptum ers-tqllt durch Franz Nagl, Schlierbach Allg Rechte vprbehalten
l'7 Steuerl iche Absetzu n gsmög I ich keiten bei Behinderungen z,un Sbnd 1, Mai 2012 i n kl usive Abgabenändpfu n gsaesee 20 1 1 und Budgetbqleitgesetz 20 1 2 Skriptum ers-tqllt durch Franz Nagl, Schlierbach
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrErläuterungen zum Berechnungsbogen Unterhalt 2005
Berechnungsbogen Unterhalt 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Unterhalt 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen und
MehrSonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt sind:
Tipps für Energie-AG-Pensionisten zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 Arbeitnehmer und Pensionisten zahlen Lohnsteuer! Selbständige unterliegen der Einkommensteuer. Steuermindernde Maßnahmen: 1. Sonderausgaben
MehrSteuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de
MehrAbzugsfähige Aufwendungen und maximale Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen
!"!# $%&'(!"#"$ %"&' Kinderbetreuungskosten ( 34 Abs. 9 EStG 1988) Aufwendungen für Kinderbetreuung sind bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, als außergewöhnliche
MehrABGABEN UND STEUERN. Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung
ABGABEN UND STEUERN Steuerermäßigung bei außergewöhnlicher Belastung Jänner 2015 Dieses Infoblatt ist ein Produkt der Zusammenarbeit aller Wirtschaftskammern. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftskammer
MehrDie besten Tipps für den Steuerausgleich
Impressum & Mediadaten Fotocredits Anmelden oder Registrieren trend.at Branchen Steuern Die besten Tipps für den Steuerausgleich veröffentlicht am 28. 1. 2016 von Anneliese Proissl istock Seite 1 von 9
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat (Graz) 6 GZ. RV/0758-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AAA, Adresse, vom 7. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark
Mehr. Ausgaben aus ihrer Privatsphäre steuerlich absetzbar?
. Ausgaben aus ihrer Privatsphäre steuerlich absetzbar? In den letzten beiden Ausgaben habe ich die steuerliche Behandlung jener Ausgaben beschrieben, die durch Ihre zahnärztliche Tätigkeit veranlasst
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien SENAT 14 GZ. RV/1247-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. Mai 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. April 2006
MehrKOSTENLOSER STEUER-INFORMATIONSABEND
KOSTENLOSER STEUER-INFORMATIONSABEND Sie sollten eine Arbeitnehmerveranlagung machen, wenn Sie: SonderausgabenWerbungskosten oder Außergewöhnliche Belastungen abzuschreiben haben Alleinverdiener oder Alleinerzieher
MehrFreibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge
Arbeitshilfe Juli 2015 Freibeträge, Freigrenzen und Höchstbeträge Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag ( 24b EStG) Alleinstehender Steuerpflichtiger, zu dessen Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/2184-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des O, 3292, vom 15. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs
MehrSozialleistungen auf einen Blick 2012
Sozialleistungen auf einen Blick 2012 Zuverdienst-/ Einkommensgrenzen Alleinverdienerabsetzbetrag / Alleinerzieherabsetzbetrag Anspruch u. Höhe: bei einem Kind 494,-- bei zwei Kindern 669,-- 6.000,-- für
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 14 GZ. RV/0046-S/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vom 4. Jänner 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0477-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 8. November 2005 betreffend Einkommensteuer
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG wien.arbeiterkammer.at Wir schauen auf Ihr Geld! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lassen Jahr für Jahr viel Geld am Finanzamt liegen,
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Feldkirch Senat 2 GZ. RV/0507-F/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bfadr, vom 1. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7103405/2012 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 20.08.2012, betreffend
MehrKinderbetreuungskosten
1 von 5 12.05.2014 11:43 Sie sind hier: Steuern Für Familien & Kinder Kinderbetreuungskosten Nachfolgend informieren wie Sie in welcher Höhe Betreuungskosten für Kinder absetzbar sind, welche Kosten genau
Mehr(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:
TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung 16. (1) 1. bis 5. 16. Abs. 1 Z 1 bis Z 5 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung
MehrKrankheitskosten in der Steuererklärung
Krankheitskosten in der Steuererklärung Von Grippe, Erkältungen und Husten bleiben Jahr für Jahr nur wenige verschont. Schnell kommen einige Euro zusammen, um sich wieder in Form zu bringen. Damit sich
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 16 GZ. RV/650-W/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2001des Finanzamtes
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 3 GZ. RV/1234-L/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom
MehrMusterbriefe 189. Für die genannte Tätigkeit als... (Berufsgruppe) haben wir als Arbeitgeber folgende Kostenersätze 1) steuerfrei ausgezahlt:
Musterbriefe 189 Absender Empfänger Bestätigung über pauschalierte Werbungskosten Sehr geehrte Damen und Herren, Arbeitnehmer:... SV-Nr.:... war bei uns im Jahr... / in den Zeiträumen.... ausschließlich
MehrPflegekosten und deren steuerliche Absetzbarkeit
Viele, die selbst auf Pflege angewiesen sind oder selbst Pflege leisten, würden liebend gerne auf steuerliche Vorteile verzichten, wenn der Grund für die Absetzbarkeit der Kosten entfiele. Diesem Wunschdenken
MehrNeuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung!
Neuerungen bei der Arbeitnehmerveranlagung! Der ÖAAB konnte zahlreiche Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen. Beispielsweise wurde die Pendlerpauschale ab Juli 2007 um 10% erhöht.
MehrWege aus dem Steuerdschungel
Wege aus dem Steuerdschungel Impulsvortrag 24. 4. 2013 1 Mag. Dieter Zins Steuerberater Überblick 2 I. Allgemeines zur Lohn- und Einkommensteuer II. III. Steuertarif und Steuerabsetzbeträge Lohnabrechnung
MehrCheckliste zur Arbeitnehmerveranlagung
Himmelsberger & Partner Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs KG 0676/9367819 office@himmelsberger.at www.himmelsberger.at Checkliste zur Arbeitnehmerveranlagung Bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung
MehrSkriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner
Skriptum Einkommensteuer Stand 09/2013 I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. STEUERPFLICHT... 1 3. EINKÜNFTEERMITTLUNG... 1 3.1. Betriebsvermögensvergleich... 2 3.2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (
MehrT A X W R K beraten gestalten vertreten
Geburt/Adoption eines Kindes im Steuerrecht Die Geburt eines Kindes verändert nicht nur Ihre persönliche (familiäre) Situation, sondern auch die steuerlichen Rahmenbedingungen in besonderem Maße. Das Steuerrecht
MehrBehindertenpässe im Scheckkartenformat Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen (BGBl. II Nr.
Behindertenpässe im Scheckkartenformat Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen (BGBl. II Nr. 263/2016) Bei Anträgen, die ab dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/1303-L/07 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G.P., 4030 Linz, A.-Straße, vom 16. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG GerechtiGkeit muss sein WIr schauen auf Ihr Geld! dass arbeitnehmerinnen es auf jeden euro und arbeitnehmer ankommt wer lassen wüsste Jahr
MehrSenioren und Steuern.
www.bmf.gv.at Senioren und Steuern. INFORMATION STEUER INFOS A U S E RSTE R H A N D www.bmf.gv.at www.facebook.com/finanzministerium Inhaltsverzeichnis Senioren & Steuern 7 Nützen Sie Ihre Vorteile FinanzOnline
Mehr1. Pensionsinformation 2014
KOBV Nachrichtendienst Was ist NEU 2014! In der aktuellen Ausgabe finden sie Informationen über: 1. Pensionsinformation 2014 2. Rezeptgebühr 3. Heilbehelfe - Kostenanteil 4. Zuzahlungen bei Rehabilitations-
MehrDas Wichtigste im Überblick
A.1.2. ABSETZBETRÄGE Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag Höhe Auswirkungen: Kinderabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Mehrkindzuschlag Das Wichtigste im Überblick 494 jährlich mit einem Kind 669
MehrLösungshinweise zu den. Prüfungsklausuren Teilbereich I ESt II
Lösungshinweise zu den Prüfungsklausuren 200 Teilbereich I ESt II ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 8.09.200 Prüfungsteil: EStG
MehrAlle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.
Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,
MehrLeistungsbeschreibung zum Vorschlag für eine private Krankenversicherung bei der Continentale Krankenversicherung a.g.
Tarif ECONOMY-U Garantierte Beitragsrückerstattung 2/12 der gezahlten Beiträge werden im Folgejahr ausgezahlt, sofern für das Geschäftsjahr keine Rechnungen eingereicht wurden. Der gesetzliche Beitragszuschlag
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0521-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERVERANLAGUNG GerechtiGkeit muss sein Gerecht verteilen Holen Sie sich ihr Geld zurück Dass es auf jeden Euro ankommt wer wüsste das nicht besser als
MehrSatzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn
Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Bad Zwischenahn Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (04403/604-104) veröffentlicht
MehrSTAND: DEZEMBER 2016 KONTAKT FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD... 3 GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG... 4 ARBEITSLOSENGELD... 4
Mit 01.01.2017 hat sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Wir haben für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt. Inhalt Seite FAMILIENBEIHILFE... 2 KINDERBETREUUNGSGELD...
MehrSteuertipps für Menschen mit Behinderung
Steuertipps für Menschen mit Behinderung 3 38 Wohnungsbauprämie und Vermögensbildung 39 Umsatzsteuer 42 Kraftfahrzeugsteuer 47 Impressum Lohn- und Einkommensteuer 4 Steuerfreie Einnahmen 5 Behinderungsbedingte
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/6100944/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. GSW in der Beschwerdesache XXX, vertreten durch Heinrich Othmar Gadner, Dr-Richard-Hartmann-Str 8, 5082 Grödig,
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG
Mehr10. Zusatzkrankenfürsorge
10. Zusatzkrankenfürsorge (1) Im Dienstverhältnis zur Evangelischen Kirche stehende geistliche Amtsträger, Lehrvikare und Pfarramtskandidaten sind mit ihren Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Kindern
MehrInformationen für Beihilfeberechtigte
Informationen für Beihilfeberechtigte Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist die Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein- Westfalen -BVO NRW- geändert worden. Soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist, sind
MehrSteuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland
Steuerliche Behandlung von Geschäftsreisen im Inland Aufwendungen für betrieblich veranlasste Reisen von Unternehmern sind als Betriebsausgaben absetzbar. Darunter fallen sowohl die Aufwendungen für Verkehrsmittel
MehrHOL DIR DEIN GELD ZURÜCK!
HOL DIR DEIN GELD ZURÜCK! 10 SCHRITTE ZUR ARBEITNEHMERiNNENVERANLAGUNG GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Es kommt auf jeden Euro an. Niemand weiß das besser als die ArbeitnehmerInnen. Ich will daher rasch eine Senkung
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 3 GZ. RV/0801-L/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW., Adresse, vom 9. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes AA vom 27. August
MehrKindergeld und Ausbildungsfreibetrag
Kindergeld und Ausbildungsfreibetrag Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Wir möchten Sie in diesem Flyer über die steuerlichen Vergünstigungen für Kinder, insbesondere das Kindergeld und den Ausbildungsfreibetrag,
MehrRezeptgebühr. Befreiung von der Rezeptgebühr
Rezeptgebühr Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebühr Beim Bezug eines Heilmittels ist vom Versicherten grundsätzlich eine Rezeptgebühr in Höhe von 5,70 pro Packung zu bezahlen. Diese wird der Kasse
MehrLeitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte
Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/0036-W/11 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NN, Adresse, vom 12. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom
MehrSteuer-Checkliste. Lohnsteuerhilfeverein OWL e.v. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer):
Steuer-Checkliste Lohnsteuerhilfeverein OWL e.v. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer): - Lohnsteuerbescheinigung(en) - Bescheinigung über Lohnersatzleistungen: -Arbeitslosengeld
MehrInfoBrief. Sozialrecht. November Themen: Kindergeld und Grundsicherung Mittagessen in der WfbM
InfoBrief Sozialrecht November 2009 Themen: Kindergeld und Grundsicherung Mittagessen in der WfbM Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße 281 81377 München Telefon: (089) 76 73 60 70 Telefax:
MehrSozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien
Sozial- und Wirtschaftsstatistik aktuell AK Wien Steuerliche Familienförderung in Österreich WUSSTEN SIE, DASS in Österreich in die steuerliche Familienförderung jährlich zirka 2 Mrd. Euro investiert werden?
MehrS A T Z U N G /07-Aufwandsentschae.DOC
S A T Z U N G der Gemeinde Wingst über die Gewährung von Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und sonstige ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Wingst (Aufwandsentschädigungssatzung)
MehrAußergewöhnliche Belastungen
Einkommensteuer Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen Die Einkommensteuer ist auf dem Prinzip der Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit aufgebaut. Hat man private Aufwendungen
MehrWohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005
Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21
MehrAnlage 1 VA9.1 VA9.1. Die vom Spital rückverrechnete Haushaltsersparnis, Angehörigenprozente der allgemeinen Klasse, werden zu 80 % ersetzt.
Anlage 1 LEISTUNGSKATALOG DER KIRCHLICHEN ZUSATZKRANKENFÜRSORGE (ABl. Nr. 132/2015) Die kirchliche Zusatzkrankenfürsorge erbringt nachstehende Leistungen, wenn die Belege bei sonstigem Verfall des Anspruches
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/0025-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008
Mehr2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung
2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Mehr8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen
1 2 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen (Kapitelübersicht) Bruttobezüge Sonderzahlungen Gehälter Löhne - + Abzüge für die/den Arbeitnehmer/in (Lohnsteuer, Sozialversicherung) Nebenkosten
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/7101698/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 16.12.2011, betreffend
Mehr60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren
60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren Wichtige Informationen zum Steuersparen Das Einkommensteuergesetz bietet für Steuerzahler verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung
MehrThüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)
Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009
Mehr2516/AB-BR/2009. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
2516/AB-BR/2009 - Anfragebeantwortung 1 von 6 2516/AB-BR/2009 Eingelangt am 23.10.2009 BM für Finanzen Anfragebeantwortung Herrn Präsidenten des Bundesrates Erwin Preiner Wien, am Oktober 2009 Parlament
MehrA n l a g e. R e g e l u n g e n. über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg. ab
A n l a g e R e g e l u n g e n über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg ab 01.08.2010 I. Teilnehmerentgelte 1. Teilnehmerentgelte sollen die
MehrErgreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13
Schnellübersicht Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8 Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9 1 2 Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13 3 Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben
Mehr80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme
Bedarfsgemeinschaft 98802//0000018 Anlage zum Bescheid vom 15.07.2016 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Juli 2016 bis Juni 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/2100685/2012 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 23. Juli
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2463-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., W., Hgassexy, vom 1. Oktober 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien
MehrSteuerliche Absetzungsmöglichkeiten. für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Steuerliche Absetzungsmöglichkeiten für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen Arbeitnehmveranlagung / Jahresausgleich zum Stand 1. März 2015 Skriptum erstellt für die Gemeinde Ort an der Donau
MehrDie gewerblichen Berufsgenossenschaften tragen ihre Rentenlasten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gemeinsam.
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung 176-181 SIEBTER UNTERABSCHNITT Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften HI2067300 176 Grundsatz HI2067301 Die gewerblichen
Mehrjogoli s international kindergarten & pre-school Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten... 1 1. Allgemein... 2 2. Förderungsdauer und -höhe... 2 3. Nachweis der Betreuungskosten... 2 4. Nichteheliche Lebensgemeinschaften...
MehrHaushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen - mit den wichtigen Änderungen ab dem Jahr
Steuerberater Jutta Wimmer Steuerberaterin Prof. Dr. Peter Schlieper Steuerberater Schustergasse 2a 86609 Donauwörth Tel. 0906 / 29 99 44-0 Fax 0906 / 29 99 44-50 info@wimmer-schlieper.de www.wimmer-schlieper.de
Mehr60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren
60 Plus Aktuell Informationen für Menschen in den besten Jahren Wichtige Informationen zum Steuersparen Das Einkommensteuergesetz bietet für Steuerzahler verschiedene Möglichkeiten, im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung
MehrKreisverwaltung Bernkastel Wittlich. Wohngeld. Besteht für Sie ein Anspruch auf Wohngeld?
Kreisverwaltung Bernkastel Wittlich Wohngeld Besteht für Sie ein Anspruch auf Wohngeld? Was ist Wohngeld? Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 7 GZ. RV/1248-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A, vertreten durch B, vom
Mehr