Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflichtmodule Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlpflichtmodule... 4

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1 Die nachfolgende Auflistung häufig gestellter Fragen zum Priorisierungsverfahren der Wahlpflichtmodule im BA BW 7 und die dargestellten Antworten sind lediglich zusätzliche Informationen und dienen der Erläuterung etwaiger Fragen. Die FAQs entfalten keine rechtliche Bindungswirkung. Es zählt weiterhin alleine die Studiengangsprüfungsordnung. Für Fragen zum Verfahren wird semesterweise ein Jour Fix (Studiengangsversammlung, die einer Informationsveranstaltung zu best. Themen gleicht) angeboten. Des Weiteren stehen Informationen unter Wahlpflichtmodule auf der Fachbereichsseite bereit. Verzeichnis der häufig gestellten Fragen Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflichtmodule Was ist ein Pflichtmodul? Welche Pflichtmodule für das Semester werden angeboten? Was verbirgt sich inhaltlich hinter einzelnen Modulen?... 3 Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlpflichtmodule Wo liegt der Unterschied zwischen Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen? Welche Auswirkungen hat das Auslandsstudien- bzw. Praxissemester auf meinen Studienverlaufsplan? Wie viele Wahlpflichtmodule muss ich im Rahmen meines Studiums wählen? Wann muss ich die Wahlpflichtmodule wählen? Welche Wahlpflichtmodule werden angeboten? Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Wahlpflichtmodule? Was bedeutet Intensivierungsbereich und muss ich Module so wählen, dass sie eine Intensivierung ergeben? Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Wahlpflichtmodule?... 6 Häufig gestellte Fragen zum Thema Priorisierungsverfahren Was ist das Priorisierungsverfahren? Was bedeutet priorisieren und wo wird es durchgeführt? Weshalb wurde das Priorisierungsverfahren überhaupt eingeführt? Ist das Priorisierungsverfahren fair? Was passiert vor bzw. nach dem Priorisierungsverfahren (gibt es eine Reihenfolge, die für die Wahl der Pflicht und später der Wahlpflichtmodule eingehalten werden muss)? Anhand welcher Kriterien wird die Vergabe der Wahlpflichtmodule vorgenommen? Wann und wo bekomme ich die Information darüber, welches Wahlpflichtmodul ich erhalten habe? 7 1

2 19. Was ist, wenn ich in einem Semester mehr bzw. weniger Wahlpflichtmodule, als im Studienverlaufsplan vorgeschrieben, belegen möchte? Muss ich alle angebotenen Wahlpflichtmodule priorisieren? Warum sollte ich Module, die ich bereits in einem vorherigen Semester (oder im aktuellen Semester) absolviert habe, nicht noch einmal priorisieren? Was passiert, wenn ich ein Modul priorisiere, aber erst später bemerke, dass ich die Zulassungsprüfungen gar nicht erfülle und warum ist die Priorisierung bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überhaupt möglich? Kann ich auch nach Ablauf der Frist noch Module priorisieren? Was hat der Hinweis Terminüberschneidung zu bedeuten? Mir wurde ein Modul zugewiesen, welches ich nun doch nicht mehr belegen möchte was kann ich tun? Warum/Wie kann es passieren, dass mir Module zugewiesen werden, die ich nicht gerne belegen möchte/ mir zu wenig/gar keine Module zugewiesen werden? Kann ich zugewiesene Module mit Kommilitonen tauschen? Häufig gestellte Fragen zum Thema Windhundverfahren Was ist das Windhundverfahren bzw. die Restplatzvergabe durch Einzelanmeldung? Warum gibt es überhaupt Restplätze? Was passiert mit meinen zugewiesenen Wahlpflichtmodulen, wenn ich über das Windhundverfahren weitere/andere Wahlpflichtmodule belegen möchte?

3 Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflichtmodule 1. Was ist ein Pflichtmodul? Ein Pflichtmodul, ist ein Modul welches Sie absolvieren müssen, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Es ist also keine Auswahl an Modulen, sondern eine feste Vorgabe, die sich i.d.r. auf die geltende Prüfungsordnung zurückführen lässt. Ein Pflichtmodul kann eine oder mehrere Veranstaltungen umfassen und sich über ein/mehrere Semester erstrecken. Die Veranstaltungsformen können variieren (bspw. in Seminaren, Projekten, Vorlesungen oder Gruppenarbeiten). Eine Übersicht der Pflichtmodule erhalten Sie jeweils im aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Das Vorlesungsverzeichnis bietet eine Übersicht der Pflichtmodule, die im jeweiligen Semester abgelegt werden sollen. 2. Welche Pflichtmodule für das Semester werden angeboten? Die Übersicht über die zu absolvierenden Pflichtmodule finden Sie im aktuellen Vorlesungsverzeichnis. Das Vorlesungsverzeichnis stellt hierbei Ihre Primärquelle dar, da dort die Räume, Zeiten und Dozenten des entsprechenden Moduls tagesaktuell hinterlegt sind. Sekundärquellen, wie PDF-Dokumente oder Präsentationen, dienen zwar ebenfalls dem Informationsgewinn, können aber veraltet sein. Die Pflichtmodule des Semesters sind die Folgenden: Grundlagen des Strategischen Managements Planspiel Advanced Investition und Finanzierung II Steuern II Wirtschaftspolitik Teil I und Teil II Wirtschaftsinformatik II* Quantitative Methoden* o Operations Research oder o Fortgeschrittene Statistik Englisch III BSC II (Thesis schreiben & Bewerbertraining) *Bei diesen 3 Modulen besteht eine Auswahlmöglichkeit. Es muss nur ein, von den drei angebotenen, Pflichtmodulen absolviert bzw. bestanden werden. 3. Was verbirgt sich inhaltlich hinter einzelnen Modulen? Die Inhalte des jeweiligen Moduls sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Dort befinden sich neben einer Inhaltsbeschreibung auch Literaturhinweise oder formale Zulassungsvoraussetzungen Die Belegung des Moduls BSC II (Thesis schreiben und Bewerbertraining) beispielsweise, dient u.a. der Vorbereitung für das Anfertigen Ihrer wissenschaftlichen Bachelor- 3

4 Thesis. Das eben genannte Modul ersetzt allerdings nicht Ihre Abschlussarbeit. Beide Leistungen sind mit unterschiedlichen Prüfungsnummern gegenzeichnet, was ein zusätzliches Indiz für die separat zu bewertende Prüfung darstellt. Häufig gestellte Fragen zum Thema Wahlpflichtmodule 4. Wo liegt der Unterschied zwischen Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen? Alle ausgewiesenen Pflichtmodule müssen für den erfolgreichen Abschluss des Studiums bestanden sein. Auch ist das Bestehen bestimmter Pflichtmodule nicht selten an eine Zulassungsvoraussetzung für Wahlpflichtmodule geknüpft. Zudem besteht, anders als bei Wahlpflichtmodulen, keine Kompensationsmöglichkeit. Beispiel: Für Studierende, die ihr Studium ab dem WiSe 13/14 aufgenommen haben, gilt als Zulassung zu den Wahlpflichtmodulen im Semester ein Mindestumfang von 60 ECTS aus dem Semester. In der PO (Prüfungsordnung, unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente auf der Fachbereichsseite) sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahlpflichtmodule tabellarisch dargestellt. So benötigen Sie für die Zulassung zum Wahlpflichtmodul Controlling gem. 14 Abs. 1 Satz 4 die Pflichtmodule Rechnungswesen I und Rechnungswesen II. 5. Welche Auswirkungen hat das Auslandsstudien- bzw. Praxissemester auf meinen Studienverlaufsplan? Das Auslandsstudien- bzw. Praxissemester zählt zu der Anzahl Ihrer Fachsemester, da es sich hierbei um einen integrativen Bestandteil des Studiengangs handelt und für das Bestehen ECTS vergeben werden. 6. Wie viele Wahlpflichtmodule muss ich im Rahmen meines Studiums wählen? Grundsätzlich müssen für den Studiengang BA/BW (7 Sem.) bis zum Ende des Studiums insgesamt 5 Wahlpflichtmodule bestanden werden. Laut Studienverlaufsplan erfolgt die Zuteilung der Wahlpflichtmodule folgendermaßen: Im 5. Semester: 1 WPM Im 6. Semester: 3 WPM Im 7. Semester: 1 WPM Die Anzahl der, in einem Semester belegten, Wahlpflichtmodule kann jedoch individuell abweichen. Zu beachten ist jedoch, dass seit dem Sommersemester 2015 gilt, dass Studierende, die sich an den Studienverlaufsplan halten, einen Vorrang bei der Zuteilung der Wahlpflichtmodule haben. Das Wählen bzw. Priorisieren der Wahlpflichtmodule wird jeweils im Vor- 4

5 semester für das kommende Semester durchgeführt. Der ungefähre Zeitraum im Wintersemester (für die Module des anstehenden Sommersemesters) ist Januar/Februar; Der ungefähre Zeitraum im Sommersemester (für die Module des anstehenden Wintersemesters) ist Juli/August. 7. Wann muss ich die Wahlpflichtmodule wählen? In der Regel beginnt der Priorisierungszeitraum für die Wahlpflichtmodule nach der Wahl der Pflichtmodule. Der Zeitraum umfasst jeweils das Ende des aktuellen Semesters. Die genauen Start- und Endtermine aller Fristen werden über Aktuelle Meldungen bekannt gegeben. Der ungefähre Zeitraum im Wintersemester (für die Module des anstehenden Sommersemesters) ist Januar/Februar; Der ungefähre Zeitraum im Sommersemester (für die Module des anstehenden Wintersemesters) ist Juli/August. 8. Welche Wahlpflichtmodule werden angeboten? Die im Folgesemester angebotenen Wahlpflichtmodule sind dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Auf Basis des Vorlesungsverzeichnisses wird auch die Überschneidungsmatrix der Pflicht- und Wahlpflichtmodule gebildet. Das Vorlesungsverzeichnis für das Folgesemester wird i.d.r. im aktuellen Semester (im SoSe für das WiSe meistens im Juli und im WiSe für das SoSe meistens im Januar) seitens der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsplanung zur Verfügung stellt (unter Vorlesungsverzeichnis auf der Fachbereichsseite). Eine Liste des Angebotsrhythmus der Wahlpflichtmodule befindet sich auf der Fachbereichsseite unter Wahlpflichtmodule. Auch im Modulhandbuch können Sie Angaben hierzu finden (unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente auf der Fachbereichsseite). Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von organisatorischen Änderungen ggf. vereinzelt zu Abweichungen im Angebotsrhythmus kommen kann. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an den jeweiligen Dozenten. 9. Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Wahlpflichtmodule? Ja, für einige Wahlpflichtmodule gibt es Zulassungsvoraussetzungen. Diese können der geltenden Prüfungsordnung entnommen werden. Achtung: Auch im Modulhandbuch oder unter Wahlpflichtmodule auf der Fachbereichssite sind formale Zulassungsvoraussetzungen der Wahlpflichtmodule zu finden, diese können jedoch veraltet sein, daher gilt als Primärquelle ausschließlich die Prüfungsordnung (unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente auf der Fachbereichsseite). In der Regel befinden sich Auszüge der relevanten Paragraphen auf der Fachbereichsseite unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente. 5

6 Siehe hierzu auch Frage 4, insbesondere wegen des Beispiels! 10. Was bedeutet Intensivierungsbereich und muss ich Module so wählen, dass sie eine Intensivierung ergeben? Sie haben die Möglichkeit, einen Schwerpunkt, eine sog. Intensivierung, zu bilden. Zu einer Intensivierung gehören zwei Module. Haben Sie beide Module aus einem Intensivierungsbereich absolviert, wird dies auf Ihrem Zeugnis vermerkt. Beispiel: Der Intensivierungsbereich Finanzwirtschaft setzt sich aus den beiden Wahlpflichtmodulen Investments und Corporate Finance zusammen. Die Möglichkeit einer Intensivierung gilt nur als Angebot, d.h. es besteht keine Pflicht zwei Module aus einem Intensivierungsbereich zu wählen. Die vollständige Übersicht der Intensivierungsbereiche finden Sie in der Prüfungsordnung (unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente auf der Fachbereichsseite). 11. Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Wahlpflichtmodule? Ja, für einige Wahlpflichtmodule gibt es Zulassungsvoraussetzungen. Diese können der geltenden Prüfungsordnung entnommen werden. Achtung: Auch im Modulhandbuch oder unter Wahlpflichtmodule auf der Fachbereichssite sind formale Zulassungsvoraussetzungen der Wahlpflichtmodule zu finden, diese können jedoch veraltet sein, daher gilt als Primärquelle ausschließlich die Prüfungsordnung (unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente auf der Fachbereichsseite). In der Regel befinden sich Auszüge der relevanten Paragraphen auf der Fachbereichsseite unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente. Siehe hierzu auch Frage 4, insbesondere wegen des Beispiels! Häufig gestellte Fragen zum Thema Priorisierungsverfahren 12. Was ist das Priorisierungsverfahren? Das Priorisierungsverfahren dient der Vergabe von Wahlpflichtmodulen. An dem Verfahren nehmen i.d.r. Studierende des Semesters teil, um abhängig von der Anzahl der Fachsemester, eine Zuweisung von einem oder mehreren Wahlpflichtmodulen zu erhalten. 13. Was bedeutet priorisieren und wo wird es durchgeführt? Priorisieren definiert das Festlegen einer Reihenfolge von Modulen (ähnlich einer Lieblingsliste/Favoritenliste) und wird in LSF durchgeführt. Beispiel: Das Prio.-verfahren für das SoSe 2030 ist in LSF, im aktuellen Semester (für das Folgesemester) unter Modulbelegung SoSe 2030, zu finden. Neben dem Prio.-verfahren 6

7 befinden sich an dieser Stelle ebenfalls die, zum Zeitpunkt der Priorisierung, bereits gewählten Pflichtmodule. 14. Weshalb wurde das Priorisierungsverfahren überhaupt eingeführt? Das Priorisierungsverfahren wurde eingeführt, um für mehr Fairness zu sorgen. 15. Ist das Priorisierungsverfahren fair? Hinter dem Priorisierungsverfahren steckt ein, von der Hochschul-IT programmierter, Algorithmus. Dieser Algorithmus verteilt die Wahlpflichtmodule auf Grundlage des Fachsemesters des Studierenden und auf Grundlage der im Studienverlaufsplan vorgesehenen Anzahl an Wahlpflichtmodulen. I.d.R. werden so Studierenden, die gemäß des Studienverlaufsplans studieren, im 5. und im 7. Semester jeweils ein Wahlpflichtmodul zugewiesen, wohingegen Studierende aus dem 6. Semester drei Wahlpflichtmodul-Zuweisungen erhalten. Studierende, die für den erfolgreichen Abschluss ihres Studiums noch ein Modul absolvieren müssen (höher als 7. Semester) sowie Studierende, die ein Modul vorziehen, weil sie nicht oder später ins Auslandsstudien- oder Praxissemester gehen, erhalten je nach Kapazität bestenfalls auch eine Zuweisung. Die Berücksichtigung dieser Studierenden ist jedoch eine andere, als die der Studierenden, die sich in der Regelstudienzeit befinden. 16. Was passiert vor bzw. nach dem Priorisierungsverfahren (gibt es eine Reihenfolge, die für die Wahl der Pflicht und später der Wahlpflichtmodule eingehalten werden muss)? Vor dem Prio.-verfahren müssen die Pflichtmodule gewählt werden, damit entsprechend der gewünschten Wahlpflichtmodule bestimmte Terminblocke freigehalten werden können. Die Planung des Folgesemesters ist der sog. Überschneidungsmatrix zu entnehmen. Aus dieser Matrix wird ersichtlich zu wann die jeweiligen Module im Semester angeboten werden. Nach dem Prio.-verfahren erfolgt das Vergabeverfahren und die Bekanntgabe der Zuweisungen in LSF. Kurze Zeit später startet das Windhundverfahren für die Einzelplatzanmeldung zu den Restplätzen (Windhundverfahren siehe Fragen ab 28). 17. Anhand welcher Kriterien wird die Vergabe der Wahlpflichtmodule vorgenommen? Entscheidend ist die Fachsemesteranzahl und die gemäß Studienverlaufsplan vorgesehene Anzahl der Wahlpflichtmodule pro Semester. 18. Wann und wo bekomme ich die Information darüber, welches Wahlpflichtmodul ich erhalten habe? Die zugewiesenen Wahlpflichtmodule können in LSF unter Meine Veranstaltungen oder Meine Belegungen eingesehen werden. Häufig werden die zugewiesenen Module erst nach Ende der Rückmeldefrist bekanntgegeben bzw. für Sie in LSF sichtbar. 7

8 19. Was ist, wenn ich in einem Semester mehr bzw. weniger Wahlpflichtmodule, als im Studienverlaufsplan vorgeschrieben, belegen möchte? Sollten Sie mehr Wahlpflichtmodule als vorgesehen belegen wollen, so müssen Sie versuchen sich im Rahmen des Windhundverfahrens über Restplätze (per Einzelplatzanmeldung im jeweiligen Modul) anzumelden. Obacht: Dies geht nur ab Start des Windhundverfahrens und sofern Restplätze vorhanden sind oder Plätze durch eine Abmeldung frei werden. Eine weitere Möglichkeit ist, die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Lehrperson. Dies empfiehlt sich jedoch erst nach Start des Windhundverfahens, da vorher eine Teilnehmererfassung in LSF nicht umsetzbar ist. Sollten Sie weniger Wahlpflichtmodule als vorgesehen belegen wollen, so müssen Sie sich selbstständig ab Start des Windhundverfahens wieder von der jeweiligen Lehrveranstaltung abmelden. 20. Muss ich alle angebotenen Wahlpflichtmodule priorisieren? Es müssen alle Wahlpflichtmodule priorisiert werden (ausgenommen sind bereits bestandene Wahlpflichtmodule oder solche dessen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden. a. Kann die Priorisierung in LSF auch dann gespeichert werden, wenn nicht alle Module priorisiert wurden? (also bspw. nur Prio 1-11 von 23)? Ja, dies ist möglich. b. Ist es möglich die festgelegte Reihenfolge der Priorisierung im Nachhinein zu ändern? Dazu ist eine Abmeldung (Parallelgruppen) der zu ändernden Priorisierungen erforderlich. Anschießend ist eine erneute Anmeldung zu den relevanten Parallelgruppen möglich. 21. Warum sollte ich Module, die ich bereits in einem vorherigen Semester (oder im aktuellen Semester) absolviert habe, nicht noch einmal priorisieren? Bereits bestandene Wahlpflichtmodule sollten nicht priorisiert werden, da sonst das Risiko einer ungewollten Zuweisung besteht. 22. Was passiert, wenn ich ein Modul priorisiere, aber erst später bemerke, dass ich die Zulassungsprüfungen gar nicht erfülle und warum ist die Priorisierung bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überhaupt möglich? Die Zulassungsvoraussetzungen sollten vor einer jeden Priorisierung selbstständig überprüft werden, um nachträgliche Probleme zu vermeiden. Die Zulassungsvoraussetzungen befinden sich in der Prüfungsordnung, zu finden unter Ordnungen, Formulare und weitere Dokumente. 8

9 Technisch lässt sich die Verbindung bzw. der Abgleich von Daten aus dem ODS (Erworbene ECTS durch bestandene Prüfungsleistungen) und die Modulanmeldung bzw. Priorisierung von Wahlpflichtmodulen in LSF nicht abgleichen. Studierende sind daher in der ausdrücklichen Pflicht selbständig zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden o- der nicht. Die automatische Zulassungsprüfung erfolgt lediglich bei der späteren Anmeldung zur Prüfung in ODS. Beispiel: Sie erhalten über das Vergabeverfahren, nach der erfolgreichen Priorisierung das Modul xy und besuchen daraufhin die Lehrveranstaltung. Im regulären Anmeldezeitraum für die Modulprüfungen erhalten Sie dann in ODS den Hinweis nicht zugelassen, weil Sie die Voraussetzung vw nicht erfüllen. 23. Kann ich auch nach Ablauf der Frist noch Module priorisieren? Nein. In diesem Fall müssen Sie auf den Start des Windhundverfahrens warten (Windhundverfahren siehe Fragen ab 28). 24. Was hat der Hinweis Terminüberschneidung zu bedeuten? Nach Ablauf des Priorisierungsverfahrens und der Zuweisung von Wahlpflichtmodulen im Rahmen des Vergabeverfahrens, kann es passieren, dass Sie in LSF unter meine Lehrveranstaltungen oder meine Belegungen eine vermeintliche Zuweisung vorfinden, die in roter Schrift den Hinweis Terminüberschneidung enthält. In diesem Fall wurde Ihnen das betreffende Modul nicht zugewiesen, weil eine Überschneidung mit einem Pflichtmodul vorliegt. Der Hinweis Terminüberschneidung bleibt auch vorhanden, wenn Sie sich nach Bekanntgabe der Vergabe schnell von dem Pflichtmodul (welches zur Überschneidung führte) wieder abmelden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Zuweisung nicht annulliert werden kann. 25. Mir wurde ein Modul zugewiesen, welches ich nun doch nicht mehr belegen möchte was kann ich tun? Sobald klar ist, welches Modul man nicht mehr belegen möchte, sollte zum schnellstmöglichen Zeitpunkt die Abmeldung in LSF erfolgen. Dadurch wird ein Platz frei, den ein anderer Studierender belegen kann. Obacht: Die An-und Abmeldungen sind erst ab dem Start des Windhundverfahrens, welches nach dem Priorisierungsverfahren folgt, möglich. Ab diesem Zeitpunkt, können Studierende sich auch für dann für freigewordene Plätze anmelden. 26. Warum/Wie kann es passieren, dass mir Module zugewiesen werden, die ich nicht gerne belegen möchte/ mir zu wenig/gar keine Module zugewiesen werden? a. Technik: Technische Fehler, wie ein Totalausfall des Systems oder ähnliche Fehler können, seitens der Hochschul-IT, nicht ausgeschlossen werden. 9

10 b. Studierende: Es wäre möglich, dass Sie das Prinzip einer Priorisierung missverstanden haben. Je höher die Priorität, desto besser bewerten Sie ein Modul (Beispiel: Sie vergeben Prio 1 für das Modul Ausbildereignungsschein, weil Sie dieses Modul am liebsten im Folgesemester absolvieren wollen). Je niedriger die Priorität, desto schlechter bewerten Sie ein Modul (Beispiel: Sie vergeben Prio 7 für das Modul Investments, weil Sie dieses Modul nur sehr ungerne im Folgesemester absolvieren wollen). Auch denkbar wäre, dass Ihre Wahl zu viele Terminüberschneidungen mit Pflichtmodulen aufweist und aus diesem Grund weniger oder keine Zuweisung von Wahlpflichtmodulen erfolgt. Auch denkbar wäre, dass Sie zu wenig Module priorisiert haben. Es gilt alle angebotenen Wahlpflicht Module zu priorisieren, die zur Auswahl stehen, mit Ausnahme der Module, die Sie bereits absolviert haben oder für die Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen. c. Kapazitäten (Dozenten/Räume/Lehrangebot): Es kann sein, dass Ihnen Module zugewiesen werden, die Sie mit 4, 5 oder > priorisiert haben, wenn die Kapazitäten eingeschränkt sind. Dies kann sich auf die Lehrpersonen, die Anzahl der angebotenen Module oder die Raumgröße (Raumkapazität) beziehen. d. Planung/Management: Es kann passieren, dass fehlerhafte Zeiten (Veranstaltungstag oder uhrzeit) in LSF eingepflegt worden sind, sodass dies eine fehlerhafte oder gar keine Zuweisung zur Folge hätte (Studiengangsmanagement). Gleiches gilt für eine fehlerhafte Bereitstellung von Daten für das Studiengangsmanagement (seitens der Lehrangebots- und Prüfungsplanung). Vergessen Sie nicht, dass all diese aufgezählten Punkte zur Folge haben können, dass Sie anders als angestrebt, nicht die Prio 1, 2 oder 3 erhalten. 27. Kann ich zugewiesene Module mit Kommilitonen tauschen? Nein. Es gibt keine Tauschbörse. Module wechseln bzw. Ihre Belegung ändern können Sie nur, indem Sie sich von einem Modul ab- und für ein anderes Modul wieder anmelden. Ein bilateraler Tausch oder Wechsel entspricht nicht dem Sinne der Gleichberechtigung und Fairness. Häufig gestellte Fragen zum Thema Windhundverfahren 28. Was ist das Windhundverfahren bzw. die Restplatzvergabe durch Einzelanmeldung? Sofern nach der Vergabe der Wahlpflichtmodule im Anschluss an das Priorisierungsverfahren, noch nicht alle Plätze eines Moduls in LSF ausgeschöpft sind, können diese im Rahmen des sog. Windhundverfahrens belegt werden. Das Windhundverfahren beschreibt also nichts anderes als die Einzelplatzanmeldung zu Restplätzen in LSF. Noch vor Vorlesungsbeginn wird demnach zu einem bestimmten Zeitpunkt (genauer Zeitpunkt wird unter Aktuelle Meldungen bekannt gegeben), Studierenden die Möglichkeit gegeben, sich in LSF zu Modulen anzumelden. Dies ist aber nur möglich, wenn a) nicht alle Plätze vergeben 10

11 wurden und/oder b) sich ab dem Startzeitpunkt des Windhundverfahrens Studierende, die die Veranstaltung doch nicht belegen wollen, wieder von der Veranstaltung abmelden. Das An- bzw. Abmelden ist während der Laufzeit des Windhundverfahren (oftmals bis zu Semesterende) jederzeit möglich. Es gilt hier also: Wer sich zuerst anmeldet, bekommt den noch freien Platz. Während dieses Verfahrens besteht auch die Möglichkeit bzw. Pflicht, sich von Wahlpflichtmodulen abzumelden, sofern man diese nicht belegen möchte/kann. 29. Warum gibt es überhaupt Restplätze? Restplätze entstehen, wenn in einem Semester innerhalb des Priorisierungsverfahren weniger Plätze nachgefragt als angeboten wurden oder sich Studierende wieder abgemeldet haben. 30. Was passiert mit meinen zugewiesenen Wahlpflichtmodulen, wenn ich über das Windhundverfahren weitere/andere Wahlpflichtmodule belegen möchte? Die zugewiesenen Wahlpflichtmodule bleiben erhalten. Es erfolgt keine automatisierte Abmeldung, weder von den Pflichtmodulen noch von den bereits zugewiesenen Wahlpflichtmodulen. Bitte seien Sie so fair und melden Sie sich bei Desinteresse an einem zugewiesenen Modul selbstständig, nach Start des Windhundverfahrens, wieder in LSF ab, um Ihren Kommilitonen eine Chance auf die Belegung zu geben. 11

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