RZKKA Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen

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1 RZKKA Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen Thomas Schranner, Bayer. Staatsministerium für Folie: 1

2 Themen Stand der Abwasserentsorgung in Bayern Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen Abwasserentsorgungskonzepte Förderverfahren nach RZKKA Folie: 2

3 60 Jahre Gewässerschutz in Bayern Abwasserentsorgung in den 50er Jahren Membrankläranlage Monheim Folie: 3

4 Struktur der Abwasserentsorgung in Bayern (Stand 2007) Komm. Kläranlagen: Anlagen mit 26,9 Mio. Einwohnerwerten Anschlussgrad: 96 % (langfristig 97 %) km Kanäle Private Kleinkläranlagen: auf Dauer ca Anlagen für ca Einwohner Folie: 4

5 35 30 Investitionen der Kommunen und Fördermittel des Freistaates Bayern für die Abwasserentsorgung in Mrd. Gesamtinvestitionen 32 Mrd. Euro Geförderte Investitionen 19 Mrd. Euro Zuwendungen des Freistaates 8,3 Mrd. Euro Folie: 5

6 Bayerisches Staatsministerium für Geförderte Investitionen der Kommunen und staatliche Fördermittel für Abwasseranlagen und Entwicklung des Anschlussgrades an kommunale Kläranlagen in Bayern Folie: Investitionen / Fördermittel in Mio Anschlussgrad in % geförderte Investitionen staatliche Fördermittel Anschlussgrad

7 Anschlussgrad an Kläranlagen nach Landkreisen Bayerisches Staatsministerium für Prognose 2015 Ist-Zustand 2007 Anschlussgrad Landkreise und Kreisfreie Städte 70% - 80% 80% - 90% 90% - 95% 95% - 100% Folie: 7

8 Folie: 8

9 In kleinen Ortsteilen überwiegend Kleinkläranlagenlösungen Anzahl Ortsteile in RZKKA-Online erfasste Einwohner in Ortsteilen <10 <20 <30 <40 <50 <60 <70 <80 <90 <100 <150 <200 <250 Einwohner je Ortsteil Folie: 9

10 Folie: 10

11 Folie: 11

12 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Abwasserherkunft und frachtanteile in Bayern vor / nach der Kleinkläranlagennachrüstung Anteil in Prozent Anteil KKA, durch Anschluss bzw. verbesserte Reinigung zukünftig entfallend Anteil KKA verbleibend kommunale KA 0 Einwohner Org. Restfracht Folie: 12

13 Themen Stand der Abwasserentsorgung in Bayern Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen Abwasserentsorgungskonzepte Förderverfahren nach RZKKA Folie: 13

14 Broschüren des Landesamtes für Umwelt zum Thema Kleinkläranlagen im Internet: Abwasserentsorgung von Einzelanwesen Bepflanzte Bodenfilter Wasser Fachinformationen Abwasserentsorgung von Einzelanwesen Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen NEU Folie: 14

15 Folie: 15

16 Folie: 16

17 Folie: 17

18 Folie: 18

19 eingesetzte Reinigungsverfahren bei Kleinkläranlagen Filtergraben Membrananlage Tropfkörper Abwasserteich 4 Filterschacht privater Anschlusskanal 6 7 Tauchkörper Pflanzenbeet 8 8 Belebungsanlage 13 SBR-Anlage Anteil in % Folie: 19

20 Durchschnittswerte Im Durchschnitt leben 3,5 Einwohner in einem Gebäude 13 % aller Gebäude sind an eine Kleinkläranlage eines anderen Gebäudes angeschlossen 13 % aller Gebäude leiten in abflusslose Gruben Die durchschnittliche Kleinkläranlage hat eine Bemessung von 8,1 EW und 4,2 angeschlossene Einwohner Folie: 20

21 Verteilung der Ausbaugrößen nach Anzahl 10 EW 12 EW 16 EW 20 EW 50 EW Bayerisches Staatsministerium für 4 EW 8 EW 6 EW Folie: 21

22 Verteilung der Ausbaugrößen nach Fracht 20 EW 50 EW Bayerisches Staatsministerium für 4 EW 16 EW 6 EW 12 EW 10 EW 8 EW Folie: 22

23 Auslastung Einwohner je Kleinkläranlage 60 Einwohner bzw. Einwohnerwerte Ausbaugröße in EW Einwohner 2,47 3,64 4,44 5,55 5,97 7,33 8,45 9,98 14,60 17,46 4 EW 6 EW 8 EW 10 EW 12 EW 16 EW 20 EW 30 EW 40 EW 50 EW Ausbaugröße Folie: 23

24 Auslastung aller Kleinkläranlagen mit Ausbaugröße 4 EW prozentueler Anteil aller Anlagen Durchschnitt 2,47 EZ >4 angeschlossene Einwohner in EZ Folie: 24

25 Auslastung aller Kleinkläranlagen mit Ausbaugröße 8 EW prozentualer Anteil an allen Anlagen Durchschnitt 4,44 Einwohner >8 angeschlossene Einwohner Folie: 25

26 Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.r.d.t.) für naturnahe Anlagen DWA-A 201: Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Abwasserteichanlagen (August 2005) DWA-A 262: Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Pflanzenkläranlagen mit bepflanzten Bodenfiltern zur biologischen Reinigung kommunalen Abwassers (März 2006) Folie: 26

27 Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.r.d.t.) für technische Anlagen DIN 4261 Kleinkläranlagen - Teil 1: Anlagen zur Abwasservorbehandlung - (Teile 2 und 4: Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung) DIN EN Kleinkläranlagen für bis zu 50 Einwohnerwerte, Teile 1 bis 7 Folie: 27

28 Werkmäßig hergestellt Kleinkläranlagen: EU-einheitliche Prüfung nach DIN Teil 3 (Auslegung, Standsicherheit, Reinigungsleistung (38 + x Wochen Prüfung auf einem Abwassertestfeld), Wasserdichtheit, Dauerhaftigkeit) Prüfung auf Einhaltung der jeweiligen wasserrechtlichen Anforderungen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (Anwendungszulassung) Folie: 28

29 Folie: 29

30 Reinigungsklassen des Deutschen Instituts für Bautechnik (ab 2005) Anlagen mit Kohlenstoffelimination: Klasse C Anlagen mit zusätzlicher Nitrifikation: Klasse N Anlagen mit zusätzlicher Denitrifikation: Klasse D Anlagen mit zusätzlicher Phosphorelimination: Klasse C, N, D, +P Anlagen mit zusätzlicher Hygienisierung: Klasse C, N, D, +H Folie: 30

31 Anforderungswerte DIBt-Reinigungsklassen Folie: 31

32 Einsatzmöglichkeiten für Kleinkläranlagen Reinigungsklasse C: Einleitungen in unproblematische, abflussstarke Gewässer Reinigungsklassen N, D, +H, +P: Einleitungen in abflussschwache oder stehende Gewässer Einleitungen in oberirdische Gewässer mit besonderen hygienischen Anforderungen Einleitungen in das Grundwasser bei erhöhten Nitratbelastungen, bei besonderen hygienischen Anforderungen (z.b. in WSG) oder in Karstgebieten Folie: 32

33 DIBt-Zulassungen für Kleinkläranlagen (Stand ) Bayerisches Staatsministerium für 143 SBR-Anlagen (davon 8 mit UV-Bestrahlung) 15 Membranbelebungsanlagen 9 Belebungsanlagen (klassisch) 4 Belebungsanlagen mit Festbett 4 Belebungsanlagen mit Schwimmkörper 11 Anlagen mit belüftetem Festbett 10 Wirbelschwebebettanlagen (davon 1 mit UV) 8 Tauchkörperanlagen 8 Tropfkörperanlagen 5 Filteranlagen 3 bepflanzte Bodenfilter Σ 220 Zulassungen Folie: 33

34 DIBt-Zulassungen für Kleinkläramlagen (Stand ) 21 Zulassungen ohne Reinigungsklasse 81 Zulassungen für Reinigungsklasse C 34 Zulassungen für Reinigungsklasse N 84 Zulassungen für Reinigungsklasse D 17 Zulassungen für Reinigungsklasse +P 25 Zulassungen für Reinigungsklasse +H Folie: 34

35 x: Standard (x): Nur bei besonderer Bemessung / Betriebsweise ((x)): Nur sehr eingeschränkt Bayerisches Staatsministerium für Leistungsfähigkeit der Behandlungsverfahren Erreichbare Ablaufqualität C N D +P +H Abwasserteiche... x... (x)... ((x))... Pflanzenbeete... x... (x)... ((x))... Tropfkörper... x... (x)... (x)... Tauchkörper... x (x)... (x)... Belüftetes Festbett... x (x)... (x)... Belebung konventionell... x... x. (x)... Belebung SBR... x. x. (x)... Belebung Membran... x x. (x)... x Belebung mit UV-Bestrahlung... x x. (x)... x (Sandfiltergraben)... x... Filterschacht... x... (x)... ergänzende Phosphorfällung x... Versickerung belebte Bodenzone (x) Folie: 35

36 Wasserhaushaltsgesetz Das Einleiten von Abwasser ist eine Gewässerbenutzung und bedarf der behördlichen Erlaubnis Das Abwasser muss nach dem Stand der Technik behandelt werden (S.d.T. - 7a) Abwasseranlagen müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden (a.a.r.d.t. - 18b) Folie: 36

37 Sanierungsfristen 7a WHG Abs. 3: Entsprechen vorhandene Einleitungen von Abwasser nicht den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2, so stellen die Länder sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen in angemessenen Fristen durchgeführt werden. Art. 41e BayWG Abs. 2: Entsprechen vorhandene Abwasseranlagen nicht den Anforderungen nach 18b WHG und nach Absatz 1, so hat der Unternehmer die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. Folie: 37

38 Wasserrechtliche Erlaubnis für Kleineinleitungen Beschränkte Erlaubnis nach Art. 17 BayWG (Kommt nur dann zum Tragen, wenn kein Verfahren nach Art. 17 a BayWG durchzuführen ist) Beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 17a BayWG Folie: 38

39 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) Voraussetzungen für 17a-Erlaubnis: Bayerisches Staatsministerium für Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten Bestimmte behördliche Vorentscheidungen (Ausweisung bezeichneter Gebiete, Bebauungsplan, Bauvorbescheid) Festlegung von Anforderungen an die Abwasserbehandlung durch das Wasserwirtschaftsamt Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW), das die Erfüllung dieser Voraussetzungen bestätigt sowie nachweist, dass die Anlage den a.a.r.d.t. entspricht Folie: 39

40 Wasserrechtliche Erlaubnis für Kleineinleitungen (Art. 17a BayWG) Antragsverfahren Den Antragsunterlagen kommt wegen der Fiktion eine besondere Bedeutung zu. Die Erlaubnis gilt als erteilt, wenn sie die Kreisverwaltungsbehörde nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang des (vollständigen) Antrags versagt. Ist der Antrag unvollständig, hat die Kreisverwaltungsbehörde den Antragsteller unverzüglich unter Hinweis auf den Nichtbeginn des Fristablaufs zu informieren. Folie: 40

41 Wasserrechtliche Erlaubnis für Kleineinleitungen (Art. 17a BayWG) Der Antrag hat nach Art. 17a Abs. 1 Satz 2 BayWG Folgendes zu enthalten: den genauen Ort der Benutzung die benutzten Gewässer Beginn und Ende der Benutzung Kurzbeschreibung der verwendeten Anlagen und Einrichtungen Gutachten des PSW Folie: 41

42 Aufgaben der PSW im Bereich Kleinkläranlagen Begutachtung von Kleinkläranlagen im wasserrechtlichen Verfahren nach Art. 17a BayWG Bauabnahme von Kleinkläranlagen Bescheinigung des ordnungsgemäßen Betriebes und der fachgerechten Wartung von Kleinkläranlagen (Mitwirkung bei der staatlichen Bezuschussung nach RZKKA) Folie: 42

43 PSW insgesamt im Bereich KKA: 470 (Stand 2008) Folie: 43

44 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Ziel: Mit Kleinkläranlagen muss eine gleichwertige Reinigung wie bei kommunalen Kläranlagen erreicht werden bzw. eine weitergehende Reinigung entsprechend den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen Gesetzliche Mindestanforderungen sind: CSB < 150 mg/l BSB 5 < 40 mg/l. Folie: 44

45 Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB 5 ) Bayerisches Staatsministerium für Abwasserverordnung Anhang 1 Anforderungen an die Abwasserbehandlung: Proben nach Größenklassen der Abwasserbehandlungsanlagen Ammoniumstickstoff (NH 4 -N) Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N ges ) Phosphor, gesamt (Pges) mg/l mg/l mg/l mg/l mg/l Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe Größenklasse 1 < EW Größenklasse EW Größenklasse EW Größenklasse EW Größenklasse 5 > EW Folie: 45

46 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Anhang 1 Teil C Abs. 4 Abwasserverordnung Anforderungen gelten als eingehalten, wenn eine durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, europäische technische Zulassung nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes oder sonst nach Landesrecht zugelassene Abwasserbehandlungsanlage nach Maßgabe der Zulassung eingebaut und betrieben wird. In der Zulassung müssen die erforderlichen Anforderungen an den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Anlage festgelegt sein. Folie: 46

47 Seit August 2002 gelten diese Anforderungen auch für Kleinkläranlagen (Größenklasse 1). Es sind mindestens Ablaufwerte für CSB < 150 mg/l und für BSB 5 < 40 mg/l einzuhalten. Diese Grenzwerte können nur mit einer biologischen Stufe errecht werden. Kleinkläranlagen, die auf Dauer bestehen bleiben sollen, müssen deshalb mit einer biologischen Stufe nachgerüstet werden. Für Übergangslösungen (< 7 Jahre) reicht die Behandlung mittels Dreikammerausfaulgrube. Folie: 47

48 Kleinkläranlagen sind eine gleichwertige Alternative zur zentralen Abwasserbehandlung. Grundvoraussetzungen hierfür sind aber: Die regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber Fahrer prüft Ölstand, Luftdruck Die fachgerechte Durchführung der Wartung Fachwerkstatt stellt Vergaser, Bremsen ein Die Bescheinigung durch PSW alle zwei Jahre TÜV prüft Verkehrssicherheit Folie: 48

49 Bayer. Eigenüberwachungsverordnung (Änderung zum 10. Juni 2008) Betrieb, Wartung, Bescheinigung: Wer eine Kleinkläranlage betreibt, hat diese nach den Festlegungen der wasserrechtlichen Erlaubnis zu betreiben, zu warten und zu überwachen. Der Abschluss eines Wartungsvertrages ist für diejenigen Arbeiten nicht erforderlich, die Wartungspflichtige selbst ordnungsgemäß ausführen. Bescheinigungspflicht alle 2 bzw. 4 Jahre Folie: 49

50 Bescheinigung nach der EÜV Bescheinigung Die Funktionstüchtigkeit der Anlagen, insbesondere die ordnungsgemäße Eigenkontrolle, die fachgerecht durchgeführte Wartung sowie die ordnungsgemäße Beseitigung der bei der Wartung festgestellten Mängel sind alle zwei Jahre von einem PSW zu prüfen und gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde zu bescheinigen. Wurde nach dem 9. Juni 2006 eine Bescheinigung mit der Gesamtbewertung ohne Mängel ausgestellt, ist die folgende Bescheinigung nach vier Jahren vorzulegen. Bei erheblichen Mängeln überprüft der PSW innerhalb von zwei Monaten nach der Überprüfung, ob die Mängel abgestellt und die Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt sind. Wenn die Mängel nicht abgestellt wurden, meldet der PSW dies der Kreisverwaltungsbehörde. Folie: 50

51 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für PSW-Arbeitshilfe 51 Folie: 51 LfU / Referat 67 / Dr. Seyler / März 2009

52 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Wartungshäufigkeit Technische Anlagen C, N, D Technische Anlagen +H, +P Naturnahe Anlagen 2 x jährlich 3 x jährlich 2 x jährlich Altanlagen (DIN 4261 Teil 2) 3 x jährlich Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Herabstufung auf 2 x jährlich möglich Folie: 52

53 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Was gehört in das Betriebtagebuch? Planunterlagen Gutachten Wasserrechtsbescheid Protokolle zur Eigenkontrolle Wartungsvertrag Wartungsberichte Schlammentsorgungsnachweise Bescheinigungen Folie: 53

54 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Die Eigenkontrolle durch den Betreiber ist zu dokumentieren (Muster entnommen aus Internetangebot Landratsamt TS) Folie: 54

55 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Die Ergebnisse der Wartung sind schriftlich zu dokumentieren (Muster entnommen aus Boller, Strunkheide, Witte: Betrieb und Wartung von Kleinkläranlagen) 55 Folie: 55 LfU / Referat 67 / Dr. Seyler / März 2009

56 Anforderungen an den Betrieb von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für Weiterführende Literatur Folie: 56

57 Themen Stand der Abwasserentsorgung in Bayern Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen Abwasserentsorgungskonzepte Förderverfahren nach RZKKA Folie: 57

58 Begriffe: zentrale dezentrale dezentrale Sammel- Ortsteil- Haus- (Klein-) Kläranlage Kläranlage Kläranlage Kläranlage Folie: 58

59 Rechtliche Grundlagen Bayerisches Staatsministerium für Art. 41b BayWG Zur Abwasserbeseitigung Verpflichtete (1) 1 Zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Fäkalschlammentsorgung sind die Gemeinden verpflichtet, soweit nicht... nach den Absätzen 3 und 5 ein anderer verpflichtet ist. 2 Sie wird von den Gemeinden im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. Folie: 59

60 Rechtliche Grundlagen Bayerisches Staatsministerium für Art. 41b BayWG (2) 1 Durch Satzung können Gemeinden oder Zweckverbände bestimmen, dass die Übernahme des Abwassers abgelehnt werden darf, 1. wenn das Abwasser wegen seiner Art oder Menge besser von demjenigen behandelt wird, bei dem es anfällt, 2. wenn eine gesonderte Behandlung des Abwassers wegen der Siedlungsstruktur das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt oder 3. solange eine Übernahme des Abwassers technisch oder wegen des unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht möglich ist. Folie: 60

61 Rechtliche Grundlagen Bayerisches Staatsministerium für Art. 41b BayWG (5) 1 Hat eine Gemeinde... die Übernahme des Abwassers... abgelehnt..., so hat derjenige diese Pflicht zu erfüllen, der befugt ist, das Abwasser in ein Gewässer einzuleiten, oder bei dem das Abwasser anfällt. Private Kleinkläranlage ggf. private Zusammenarbeit mit Nachbarn Folie: 61

62 Rechtliche Grundlagen Verantwortung: Bayerisches Staatsministerium für privat Klassische Kleinkläranlage Behandlung Einleitung Nachbarschafts-Kleinkläranlage Sammlung Behandlung Einleitung Behandlung Sammlung Einleitung Übernahme abgelehnt öffentlich RZKKA RZWas Bürgermeisterkanal Behandlung Sammlung Einleitung Klassische gemeindliche Entwässerung Sammlung Behandlung Einleitung Übernahme nicht abgelehnt Folie: 62

63 Gebietsklassen: I. Kanalisierte Ortsteile (keine Kleinkläranlagen) II. III. Kanalisierung innerhalb von 7 Jahren geplant (übergangsweise reichen Mehrkammerausfaulgruben aus) 17a BayWG- Verfahren Auf Dauer Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen erforderlich 17a BayWG-Verfahren IV. Auf Dauer Kleinkläranlagen mit biologischen Reinigungsstufen erforderlich 17 BayWG-Verfahren Folie: 63

64 Wer ist für was zuständig? Bayerisches Staatsministerium für Das WWA legt nach den örtlichen Verhältnissen die Anforderungen an die Abwasserbehandlung fest Die KVB übernimmt diese fachlichen Festlegung als Vorgaben im Rahmen des Art. 17a BayWG Der Planer konzipiert die Kleinkläranlage so, dass die Abwasserbehandlung diesen Qualitätszielen genügt Der Betreiber ist verantwortlich für Eigenkontrolle und Wartung (Wartungsfirma) Der PSW begutachtet die Planung, bestätigt die Erfüllung der behördlichen Vorgaben und Anforderungen und kontrolliert den ordnungsgemäßen Betrieb Folie: 64

65 Beteiligte: Private Sachverständige ca. 500 Kreisverwaltungsbehörden 96 Wasserwirtschaftsämter 17 Regierungen 7 Ministerium 1 Landesamt für Umwelt 1 Kleinkläranlagenbetreiber ca Folie: 65

66 Aufgaben PSW Beratung (nicht Erstellung der Antragsunterlagen!) Erstellung des Gutachtens Erstellung des Bauabnahmeprotokolls (Mitwirkung bei der Bezuschussung) Bescheinigung der Funktionstüchtigkeit (die ordnungsgemäße Eigenkontrolle, die fachgerecht durchgeführte Wartung sowie die ordnungsgemäße Beseitigung der bei der Wartung festgestellten Mängel (fortlaufend) Folie: 66

67 Aufgaben Kreisverwaltungsbehörde Vorbereitung Erlaubnisverfahren (Beratung, Ausweisung bezeichnete Gebiete ) Vollzug der KKA-Nachrüstung (Terminvorgaben, Terminkontrolle) Abwicklung Erlaubnisverfahren (Durchsicht der Antragsunterlagen, Bescheid, Erlaubnisfiktion) Durchsicht der Bauabnahmeprotokolle (Eingang, Inhalt, Konsequenzen) Durchsicht der Bescheinigungen (Eingang, Inhalt, Konsequenzen) Folie: 67

68 Aufgaben Wasserwirtschaftsamt Fachliche Beratung der Gemeinden bei der Aufstellung der Abwasserentsorgungskonzepte Festlegung der an die Einleitung zu stellenden wasserwirtschaftlichen Anforderungen (C, N, D, +P, +H) Begutachtung bei Verfahren nach Art. 17 BayWG Abwicklung Zuwendungsverfahren Folie: 68

69 Themen Stand der Abwasserentsorgung in Bayern Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen Abwasserentsorgungskonzepte Förderverfahren nach RZKKA Folie: 69

70 Historie Bayerisches Staatsministerium für Einführung des Art. 17a BayWG Einführung der VPSW Beginn Kleinkläranlagen-Förderung TRKleinkläranlagen (aufgehoben) Änderung Abwasserverordnung Bekanntmachung RZKKA Freischaltung RZKKA-Online neuer vierter Teil EÜV Kleinkläranlagen Fortschreibung RZKKA Änderung der VPSW Änderung des vierten Teils der EÜV Freischaltung Kleinkläranlagen-Portal Folie: 70

71 Ziele der Förderung von Kleinkläranlagen Verbesserung des Gewässerschutzes in den nicht durch kommunale Sammelkläranlagen entsorgten Gebieten Förderung des Baus bzw. der Nachrüstung biologischer Reinigungsstufen aufgrund der Änderung der Abwasserverordnung Anhang 1 Stärkung des ländlichen Raumes Folie: 71

72 Eckpunkte der RZKKA einfaches Förderverfahren pauschale Zuwendungen nach EW ohne zusätzliches Personal für die Wasserwirtschaftsämter Auszahlung über WAL/BayIFS Abruf der Zuwendung erst nach Bauvollendung keine Ansatzpunkte für Rückforderungen Folie: 72

73 zuwendungsfähig sind die Aufwendungen für: den erstmaligen Bau einer den Anforderungen nach 18 b WHG entsprechenden biologischen Reinigungsstufe mit einer Ausbaugröße von bis zu 50 EW den Bau einer mechanischen Vorbehandlungsstufe nach DIN , wenn gleichzeitig eine biologische Reinigungsstufe gemäß Nr errichtet wird Maßnahmen in Verbindung mit Nr zur Erfüllung weitergehender Anforderungen, soweit diese wasserrechtlich gefordert sind und den Bau privater Anschlusskanäle (seit 2006) Folie: 73

74 nicht zuwendungsfähig sind: die Aufwendungen für Kleinkläranlagen für Gebäude, die vor dem keinen Abwasseranfall hatten (Neubauten) Kleinkläranlagen mit einer Ausbaugröße über 50 EW Aufwendungen, die nach RZWas 2005 gefördert werden können vorzeitig begonnene Vorhaben die Erneuerung und Erweiterung vollbiologischer Kleinkläranlagen Folie: 74

75 Die Förderung nach RZKKA beträgt: Biologische Stufe Mechanische Vorbehandlungsstufe weitergehende Anforderungen Sockelbetrag pro 4-EW- Anlage (Mindestgröße) Zusätzlich /EW für jeden weiteren EW Nebenkostenpauschale 7,5 % (Gemeinde) Folie: 75

76 Förderverfahren RZKKA 1. Abwasserentsorgungskonzept der Gemeinde: Liste der Ortsteile, die nicht an gemeindliche Sammelentwässerung angeschlossen werden Abstimmung mit WWA (fachlich) und Kreisverwaltungsbehörde (rechtlich) 2. Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn nach Abstimmung des Abwasserentsorgungskonzeptes: Vorlage der Gebäudeliste von den jeweiligen Ortsteilen durch Gemeinde Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn durch WWA Folie: 76

77 Stand der Abwasserentsorgungskonzepte Bayerisches Staatsministerium für derzeit nutzen RZKKA-Online 1557 Gemeinden 424 PSW erfasste Gebäude mit Baufreigabe erfasste Ortsteile RZKKA Mrz. 03 Jan. 04 Nov. 04 Sep. 05 Jul. 06 Apr. 07 Feb. 08 Dez. 08 Folie: 77

78 Förderverfahren RZKKA 3. Wasserrechtsverfahren Gebietsklasse II und III: Begutachtung durch PSW - wasserrechtliche Erlaubnis im Verfahren nach Art. 17a BayWG Gebietsklasse IV: Begutachtung WWA wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 17 BayWG durch Kreisverwaltungsbehörde Bei vorhandener Erlaubnis Indirekteinleitergutachten durch PSW 4. Bau und Abnahme Bau der Kleinkläranlage durch Antragsteller (Bürger oder Gemeinde) Abnahme durch privaten Sachverständigen Folie: 78

79 Monat der Abnahme Bayerisches Staatsministerium für Anteil in % Monat Folie: 79

80 Bearbeitungsdauer von Einzel- und Sammelförderanträgen Anteil in % Einzelantrag des Bürgers (Mittelwert 24 Tage) Sammelantrag der Gemeinde (Mittelwert 120 Tage) <30 <60 <90 <150 <365 <730 >730 Bearbeitungszeit in Tagen Folie: 80

81 Förderverfahren RZKKA 5. Antrag auf Förderung privater Antragsteller leitet seinen Einzelantrag der Gemeinde zu Gemeinde sammelt und prüft die Einzelanträge (Checkliste) legt einmal im Jahr Sammelantrag als VN dem WWA vor 6. Bewilligung WWA prüft Sammelanträge WWA bewilligt die Sammel-Zuwendung an die Gemeinde Gemeinde leitet die Zuwendung an Antragsteller weiter Folie: 81

82 Kleinkläranlagen Stand der Auszahlung Bayerisches Staatsministerium für 120 Auszahlungen insgesamt 97 Mio. 100 Anträge Auszahlung Zuschüsse in Mio Mio. 14 Mio. 12 Mio. 21 Mio. 30 Mio. 17 Mio Folie: 82

83 Stand der Förderung von Kleinkläranlagen Bayerisches Staatsministerium für derzeit nutzen RZKKA-Online 1584 Gemeinden 439 PSW erfasste Gebäude mit Baufreigabe erfasste Ortsteile nachgerüstete Gebäude RZKKA Mrz. 03 Jan. 04 Nov. 04 Sep. 05 Jul. 06 Apr. 07 Feb. 08 Dez. 08 Okt. 09 Folie: 83

84 Wieso werden KKA-Nachrüstungen vor dem nicht gefördert, obwohl sie vom Landratsamt durchgesetzt wurden? Inkrafttreten RZKKA zum = üblicherweise Beginn der Förderung aber: erstmalige Ankündigung der Förderung auf der Pressekonferenz von Umweltminister Schnappauf am daher rückwirkende Förderung bis zur Vermeidung von Härten Folie: 84

85 Ein Landwirt baut im Jahr 2003 Ferienwohnungen in eine leerstehende Scheune ein. Statt von 2 Personen fließt künftig das Abwasser von 12 EW der Kleinkläranlage zu. Sind 2, 4 oder 12 EW förderfähig? Die Zahl der EW ist der wasserrechtlichen Erlaubnis zu entnehmen (Nr. 6.1 RZKKA) Kürzungen der EW-Anzahl erfolgen nicht im Förderverfahren, wenn, dann im Wasserrechtsverfahren (Bemessung nach DIN ) Folie: 85

86 Ein Ortsteil mit 170 EW soll über 4 Kleinkläranlagen zu je 50 EW entsorgt werden, ohne dass dafür topografische Gründe vorliegen. Ist eine RZKKA-Förderung möglich? Wenn eine gewachsene Sammeleinleitung nur aufgrund der Förderbedingungen aufgesplittet wird, dann ist wasserrechtlich dagegenzuhalten. Handelt es sich um 4 gewachsene Einleitungen und das Abwasserentsorgungskonzept wurde erfolgreich abgestimmt, dann Förderung Folie: 86

87 Eine Ausflugsgaststätte hat nachweislich unter 8 m 3 Abwasseranfall pro Tag, aber über 50 EW Bemessung nach Wasserrechtsbescheid. Ist eine RZKKA-Förderung möglich? nein einzige Möglichkeit: Überrechnung bzw. Pufferung des Abwasseranfalls auf unter 50 EW und neue wasserrechtliche Erlaubnis Folie: 87

88 Ein Landwirt baut ein Austragshaus mit 4 EW. Das Abwasser des Austragshauses soll über die bestehende Kleinkläranlage des Altbaus entsorgt werden. Dazu wird der 4 EW-Filtergraben durch einen 8 EW-Tropfkörper ersetzt. Sind 4 oder 8 EW förderfähig? Nur der erstmalige Bau einer biologischen Reinigungsstufe ist förderfähig (Nr RZKKA), die Erneuerung und Erweiterung vollbiologischer Kleinkläranlagen nicht Folie: 88

89 In einem Haus wohnen 3 Einwohner. Der PSW plant und begutachtet die Kleinkläranlage für 6 EW. Gebaut und abgenommen werden 10 EW. In welcher Höhe wird gefördert? Wenn die gebaute Anlage von der begutachteten bzw. wasserrechtlich erlaubten Anlage gravierend abweicht, darf der PSW nicht die Übereinstimmung bestätigen. Wenn Luxusausführung, dann Abnahme nur im Umfang der Erlaubnis (6 EW) Folie: 89

90 Ein Landwirt baut eine Dreikammerausfaulgrube vor Einleitung in die Güllegrube. Ist diese Vorreinigung förderfähig? Gehört dieses Anwesen auf die Gebäudeliste? Nur der Bau einer Vorreinigungsstufe in Verbindung mit dem Bau einer biologischen Reinigungsstufe wird gefördert Auf die Gebäudeliste gehören alle Anwesen. Folie: 90

91 Ein Bauherr ersetzt eine Untergrundverrieselung durch einem Tropfkörper mit integrierter Vorreinigung, der nach Bauartzulassung auch nitrifizieren kann. Erhält er die Pauschalen für biologische Reinigung, Vorreinigung und weitergehende Anforderungen? biologische Reinigung: ja Vorreinigung: ja Weitergehende Anforderungen: nur, wenn in der wasserrechtlichen Erlaubnis gefordert Folie: 91

92 4 Hauseigentümer schließen sich zu einer gemeinsamen Anlage zusammen. Sie errichten 4 Ausfaulgruben, 100 m Kanal und ein 20 EW-Pflanzenbeet. Wie hoch ist der Zuschuss? biologische Reinigung: * 250 Vorreinigung: einmalig 750 Kanal: in der Pauschale enthalten gesamt: Folie: 92

93 Ein Ortsteil war in Gebietsklasse II eingestuft und zur Förderung nach RZWas 2005 vorgesehen. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn der Ortsteil nach einem neuen Konzept Kleinkläranlagen erhalten soll? nach RZWas 2005: keine Konsequenzen für bisherige Bauabschnitte, nur für zukünftige nach Wasserrecht: Umstufung auf Gebietsklasse III oder IV Folie: 93

94 Sind die Antragsteller, PSW und Gemeinden verpflichtet, das EDV- System rzkka-online zu nutzen, oder können sie Anträge und Bescheide in Papierform anfertigen? Keine Verpflichtung, aber Bitte / Empfehlung zur Nutzung einmal eingegebene Daten können für spätere Schritte verwendet werden Aufwand der Gemeinden (u.a. für die Dateneingabe) durch die Nebenkostenpauschale abgedeckt Folie: 94

95 Gemeinschaftsanlagen UMS vom : Bei gemeinschaftlichen Anlagen (bis 50 EW) Nur 1 Sockelbetrag Nur 1 mechanische Vorbehandlungsstufe Wenn trotzdem fiktiv mehrere Einzelanlagen beantragt werden, besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung, Folgen: Strafanzeige Disziplinarrechtliche Schritte Entzug der Zulassung als PSW Folie: 95

96 Bemessung von Gemeinschaftsanlagen Bemessung anhand der DIN 4261 / A 122 Beispiel 4 Häuser = 16 EW (Bemessung anhand der Einwohnerzahl + Reserven) Beispiel 15 EZ + 20 % Reserve = 18 EW ((Bemessung anhand Wasserverbrauch)) Auch bei Gemeinschaftsanlagen sind die förderfähigen EW der wasserrechtlichen Erlaubnis zu entnehmen D.h. keine Kürzung der EW-Zahl im Förderverfahren Folie: 96

97 Förderung für Bau einer Vorbehandlungsstufe UMS vom : erforderliches Grubenvolumen muss insgesamt neu hergestellt werden Bei Kompaktanlagen Vor- und Nachreinigung in einem Behälter Rechnungsbeleg für Kompaktanlage ist Beleg für Bau bzw. Kauf einer Vorbehandlungsstufe Neues Ankreuzfeld in Anlage B der RZKKA mechanische Vorbehandlungsstufe wurde neu errichtet Abflusslose Gruben, Übergangslösungen nicht förderfähig Gemeinschaftsanlagen: nur eine Vorbehandlungsstufe förderfähig Folie: 97

98 Bemessung von Kleinkläranlagen UMS vom : Beispiel: 5 ständige Bewohner, Biologie für 10 EW geplant Wasserrechtliche Erlaubnis für maximal 6 EW (i.d.r. nächste verfügbare Anlagengröße) Gutachter muss belegen, dass die 10-EW-Biologie bei einer Auslastung von 5 EZ einwandfrei funktioniert Abnahme ergibt dann, dass die Anlage entsprechend der Planung (10 EW) und der wasserrechtlichen Erlaubnis (6 EW) errichtet wurde Förderung nach RZKKA für 6 EW Folie: 98

99 Ferienhäuser UMS vom : Geeignete Nachreinigungsmethoden sind: Abwasserteich Sandfilterschacht Weitere Lösungsansätze: Zusammenschluss mit benachbarten Anwesen Animpfen mit Belebtschlamm Anlagensteuerung für den (kurzen) Urlaubsfall Abflusslose Grube, soweit nach Art. 42 BayBO zulässig Folie: 99

100 Neubauten Bestand zum In der Gebäudeliste - förderfähig Neubau nach dem Nicht in der Gebäudeliste - Nicht förderfähig Folie: 100

101 Neubauten Bestand zum In der Gebäudeliste - förderfähig - EW-Zahl der Gesamtanlage Folie: 101

102 Verlängerung Förderzeitraum RZKKA RZKKA sind derzeit bis befristet Es besteht die Absicht, die RZKKA zu verlängern Dazu wird im Laufe des Jahres 2009 eine Fortschreibung der RZKKA auf den Weg gebracht Aber: es wird überlegt, die Förderpauschalen für den Zeitraum nach 2010 abzusenken, um einen Anreiz für eine zügige Nachrüstung zu geben Und: Die Nachrüstung und Förderung aller Kleinkläranlagen soll bis 2015 abgeschlossen sein D.h. jede KVB sollte sich ein Konzept überlegen, diese Aufgabe innerhalb der nächsten 6 Jahre vollständig abzuschließen Folie: 102

103 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie: 103

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