Mellis Seniorenservice

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1 Mellis Seniorenservice Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich (1) Mellis Seniorenservice betreibt gemäß 652 BGB die Vermittlung nebengewerblicher oder nebenberuflicher Auftragnehmer im Bereich Dienstleistungen als Kleinunternehmer nach 19 Umsatzsteuergesetz. Es handelt sich um die Übernahme von Dienstleistungen gemäß Broschüre und Preisliste nach Terminabsprache. Auftragnehmer sind im Sinne dieser AGB Kleinunternehmer nach 19 UStG. Auftraggeber sind im Sinne dieser AGB Privatpersonen. (2) Diese Geschäftsbedingungen gelten in der Geschäftsbeziehung mit den Auftraggebern stets und ausschließlich für sämtliche Vermittlungstätigkeiten, welche Mellis Seniorenservice für den Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch, wenn bei einzelnen Aufträgen nicht besonders auf sie Bezug genommen wird. 2 Umfang der Leistung (1) Der Auftraggeber beauftragt Mellis Seniorenservice mit der Vermittlung eines Auftragnehmers für Dienstleistungstätigkeiten. Mellis Seniorenservice prüft daraufhin, ob ein ihm bekannter Auftragnehmer nach dessen eigenen Angaben den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen könnte und verfügbar ist. (2) Hierbei wird Mellis Seniorenservice nach eigenem Ermessen ein Vermittlungsangebot über einen Auftragnehmer dem Auftraggeber mitteilen, ohne für entsprechende Angaben selbst irgendeine Gewähr zu übernehmen. Gleichermaßen wird Mellis Seniorenservice, soweit ihm das tunlich erscheint, etwaige ihm bekannten Informationen über den Auftraggeber dem Auftragnehmer übermitteln. (3) Es gilt als vereinbart, dass Mellis Seniorenservice die Verhandlung, den Vertragsabschluss, die Durchführung der Dienstleistungstätigkeit und die Fakturierung koordiniert und organisiert. 3 Allgemeine Pflichten der Auftraggeber (1) Ein Auftragnehmer darf innerhalb einer Frist von 12 Monaten nicht durch den Auftraggeber für eine Dienstleistungstätigkeit abgeworben werden. Das heißt außerdem, der Auftragnehmer darf sich nicht innerhalb dieser Frist selbstständig an den Auftraggeber vermitteln. Diese Regelung beginnt mit dem Tag an dem der zuletzt vermittelte Auftrag abgeschlossen ist. Im Widrigkeitsfalle, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von zzgl. MwSt von 19 % von jeder Partei fällig, die der Auftraggeber und auch der Auftragnehmer an Mellis Seniorenservice zu leisten hat.

2 (2) Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nicht weiter vermitteln und die personenbezogenen Daten des Auftragnehmers auch nicht an Dritte oder mit ihm verbundene Unternehmen zu Vermittlungszwecken zur Verfügung stellen. (3) In allen Fällen der Nichterbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, gleich aus welchem Grund (Krankheit oder sonstige Abwesenheit), wird der Auftragnehmer den jeweiligen Auftraggeber und Mellis Seniorenservice unverzüglich, wenn möglich schriftlich informieren. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ebenso fallen, für den Zeitraum durch den Ausfall des Auftragnehmers keine Zahlungen an Mellis Seniorenservice an, es sei denn es wird dem Auftraggeber gleichwertiger Ersatz gestellt. Der jeweilige Auftraggeber verzichtet auf etwaige Schadensersatzleistungen an Mellis Seniorenservice, die durch den Ausfall des Auftragnehmers entstanden sind. 4 Vermittlungs- und Dienstleistungsvereinbarung (1) Die gewünschten Tätigkeiten/Dienstleistungen werden zwischen Mellis Seniorenservice und dem Auftraggeber vereinbart und terminiert. Mit Erscheinen des Auftragnehmers zum jeweiligen Termin und der Durchführung der gewünschten Tätigkeit beim Auftraggeber wird schriftlich ein Leistungsnachweis erstellt und unterzeichnet. Hiermit gilt die jeweilige Dienstleistung als abgeschlossen und wird durch die Verwaltung von Mellis Seniorenservice berechnet. Die Vermittlungsprovision entsteht dem Auftragnehmer und wird mit diesem jeweils gesondert abgerechnet. Dem Auftraggeber entstehen keine Kosten hierdurch. Jedwede Nebenabrede ist schriftlich zu fixieren. (2) Vor Aufnahme der Tätigkeit legt der Auftraggeber eine Mindestqualifikation fest. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu prüfen, ob der Auftragnehmer die Anforderungen des Auftraggebers tatsächlich erfüllt und prüft insbesondere nach Ausführung der Dienstleistung die Ordnungsmäßigkeit dieser. Mit Unterzeichnung des Leistungsnachweises gilt die Dienstleistung als abgenommen und in Ordnung. Begründete Einwände sind umgehend vorzutragen. Spätere Reklamationen finden keine Berücksichtigung. (3) Der Auftragnehmer wird jeden Leistungsnachweis zwischen ihm und dem Auftraggeber einschließlich Nebenabreden Mellis Seniorenservice unverzüglich im Original zukommen lassen, sofern diese Mellis Seniorenservice noch nicht vorliegen. Ein Durchschlag verbleibt beim Auftraggeber. (4) Bei Beauftragung eines Auftragnehmers durch den Auftraggeber behält sich Mellis Seniorenservice zur Erfüllung der Dienstleistung vor im Falle von Verhinderung des Auftragnehmers Ersatz beizubringen in Form eines anderen Auftragnehmers, damit die gebuchte Dienstleistung ausgeführt werden kann. Im Falle von einem Totalausfall haftet Mellis Seniorenservice nicht für etwaige Schäden, sofern Mellis Seniorenservice kein Verschulden trifft für den Ausfall. (5) Der Auftraggeber kann seinen Dienstleistungswunsch rechtzeitig - mindestens 24 Stunden vor Antritt widerrufen oder umbuchen. Der Widerruf muß telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ferner

3 kann der Auftraggeber einen potentiellen Auftragnehmer ohne Angabe von Gründen ablehnen und um Ersatz bitten. (6) Mellis Seniorenservice ist berechtigt Auftragnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu sperren. Ein wichtiger Grund kann sein, wenn der Auftragnehmer falsche Angaben zu seiner Identität oder Qualifikation gemacht hat, oder seinen Pflichten nicht nachkommt. Bei einer Sperrung berücksichtigt Mellis Seniorenservice die Interessen des Auftraggebers soweit als möglich. 5 Abrechnung/ Rechnungsstellung und Provision (1) Der Auftragnehmer belegt für die geleisteten Stunden/Dienstleistungen einen Leistungs- bzw. Stundennachweis, der vom jeweiligen Auftraggeberumgehend kontrolliert und unterzeichnet wird. Der ausgefüllte Leistungsnachweis ist Bestandteil der Rechnung. (2) Mellis Seniorenservice rechnet, im Rahmen der zentralen Verwaltung, die erbrachten Leistungen mit dem Auftraggeber im Namen des Auftragnehmers wöchentlich ab. Der Zeitraum in dem Mellis Seniorenservice für den Auftragnehmer abrechnet, kann nach Absprache auch 14-tägig oder monatlich erfolgen. Mellis Seniorenservice leitet seine eigene Rechnung an den Auftragnehmer weiter. Wird die Rechnung durch Mellis Seniorenservice im Namen des Auftragnehmers gestellt, erhält der Auftragnehmer ebenso ein Originalexemplar. (3) Der jeweilige Rechnungsbetrag des Auftragnehmers ist 10 Tage nach Rechnungseingang beim Auftraggeber auf das angegebene zentrale Verwaltungskonto von Mellis Seniorenservice ohne Abzüge zu überweisen. (4) Mellis Seniorenservice erhält von dem Auftragnehmer für die Vermittlungstätigkeit an den Auftraggeber eine Provision, gemäß Vermittlungsvertrag zwischen Mellis Seniorenservice und dem Auftragnehmer. Die Provision wird fällig bei Abschluss einer Dienstleistung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, Übergabe des Leistungsnachweises und Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine Kosten, mit Überweisung der Rechnung des Auftragnehmers auf das zentrale Verwaltungskonto von Mellis Seniorenservice erstellt Mellis Seniorenservice auch die Provisionsrechnung für den Auftragnehmer. Die jeweilige Provision wird nach Zahlungseingang direkt einbehalten und die Differenz auf das Konto des Auftragnehmers überwiesen. (5) Für eine weitere Vermittlung des gleichen oder eines anderen Auftragnehmer im Anschluss an die vermittelte Tätigkeit wird eine erneute Provision fällig. Sowohl die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts als auch die Aufrechnung mit von dem Auftraggeber geltend gemachten Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. (6) Bei einer, durch den Auftraggeber verursachten Zahlungsverspätung ist Mellis Seniorenservice und der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf des Zahlungsziels einen Verzugszins von 5% der jeweiligen Rechnung bei dem Auftraggeber zu berechnen. (7) Stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer sozialversicherungspflichtig ein, so wird Mellis

4 Seniorenservice ein Vermittlungshonorar in Höhe von 3.500,00 EUR zuzüglich 19 % MwSt. an den Auftraggeber in Rechnung stellen. 6 Haftung (1) Mellis Seniorenservice prüft die Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen auf Ausbildung und Lebenslauf, Bonität und verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis. Mellis Seniorenservice übernimmt keine Gewähr für unrichtige Angaben, die Identität, das Vorliegen einer Berufserlaubnis und der fachlichen Qualifikation des Auftragnehmers. Der Auftraggeber trifft daher die Verpflichtung zur Überprüfung dieser Voraussetzungen nach 4 Absatz 2 dieser AGB. Mellis Seniorenservice ist nicht Partei der auszuführenden Dienstleistung. Der Auftragnehmer ist weder Erfüllungshilfe noch Verrichtungshilfe von Mellis Seniorenservice. Diese haftet daher nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der Tätigkeit des vermittelten Auftragnehmers und für weitere Pflichtverletzungen des Auftragnehmers. Mellis Seniorenservice sorgt dafür, dass alle Auftragnehmer über eigene Betriebs- und Berufshaftplichtversicherungen abgesichert sind. (2) Mellis Seniorenservice haftet nur für vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden aus dem Vermittlungsvertrags. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mellis Seniorenservice oder eines ihrer gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungshilfen beruhen. Ferner gilt die Haftungsbeschränkung auch dann nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 7 Datenschutz und Schweigepflicht (1) Mellis Seniorenservice richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz Personenbezogene Daten sind Informationen zu ihrer Identität. Darunter fallen vollständiger Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Telefonnummer. (2) Mellis Seniorenservice verwendet die personenbezogenen Daten nur innerhalb des Vermittlungsvertrages mit den Auftragnehmern. Die Daten werden nur im Rahmen wie folgt aufgeführt verwendet: bei einer Buchungsanfrage, bei Buchung eines Termins, bei Abgabe eines Angebots für einen Termin, bei Kontaktaufnahme mittels eines Kontaktformular. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass ausdrücklich dazu Einverständnis abgegeben wurde oder gesetzliche Bestimmungen dies von uns verlangen. (3) Mellis Seniorenservice schützt die Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung.

5 (4) Der Auftraggeber versichert, dass sie in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Auftragnehmers die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes einhält. (5) Die Parteien vereinbaren wechselseitig, über die einzelnen Vermittlungsverträge und für die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. (6) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass auch die ihm verbundenen Unternehmen, sofern sie Verträge mit Mellis Seniorenservice eingehen wie der Auftraggeber selbst die Unterlassungs-, Informations- und Provisionspflichten aus diesem Vertrag erfüllen. "Verbundene Unternehmen" bezeichnet solche Rechtssubjekte, an dem der Auftraggeber direkt oder indirekt gesellschaftsrechtlich beteiligt ist oder an denen die Auftraggeber gesellschaftsrechtlich beteiligt sind, sofern diese Beteiligung oder Einflussmöglichkeit sich nicht auf weniger als 1% Aktien einer börsennotierten Gesellschaft bezieht. 8 Gerichtsstand (1) Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus den Dienstleistungen resultieren, ist das für den Auftraggeber zuständige Gericht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 9 Schlussbestimmung (1) Mündliche Nebenreden zu diesen AGB sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ausschließlich der Schriftform. (2) Kündigung, Änderungen und Aufhebung dieses Vertrags einschließlich der Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Über Änderungen der AGB wird der Auftragnehmer umgehend informiert. (3) Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsverhältnisses, des Vermittlungsvertrages mit dem Auftragnehmer oder der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regeln des Vertrags oder der AGB. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem von den beteiligten Parteien wirtschaftlich Gewolltem am nächsten kommt.

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