Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der KNAPPSCHAFT. Datenübermittlung nach 302 SGB V
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- Adolph Hausler
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1 Datenübermittlung nach 302 SGB V Stand dieser Information: August 2017 Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der
2 Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der EINLEITUNG Die hier aufgeführten Hinweise sind als ergänzende Informationen gedacht und richten sich u. a. an Leistungserbringer 1 oder Dienstleister, die z. B. die eingesetzte Abrechnungssoftware optimal konfigurieren wollen oder weitere Hintergrundinformationen zu den Kostenträgerkennungen der KNAPP- SCHAFT wünschen. Diese Informationen ersetzen nicht die Verwendung der gültigen Kostenträgerdatei für die KNAPP- SCHAFT (s. Allgemeine Hinweise zur Kostenträgerdatei) in den jeweiligen Abrechnungssystemen zur Abrechnung nach 302 SGB V. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR KOSTENTRÄGERDATEI Über die Kostenträgerdatei der wird die korrekte Zustellung Ihrer Abrechnungsdaten und der dazugehörigen rechnungsbegründenden Papierunterlagen (wie z. B. Verordnungen, Leistungsnachweise) an die für Sie zuständige Abrechnungsstelle der geregelt. Insoweit kommt der Kostenträgerdatei eine besondere Bedeutung zu. Des Weiteren ist im Rahmen der Abrechnung nach 302 SGB V festgelegt, dass immer die aktuelle Kostenträgerdatei Bestandteil der eingesetzten Abrechnungssoftware sein soll. Es empfiehlt sich daher stets, die aktuelle Kostenträgerdatei aus dem Internet über die Internet- Adresse herunterzuladen. Sofern Sie eine Abrechnungssoftware einsetzen, beantwortet Ihnen ihr Software-Anbieter oder die jeweils zuständige IT-Abteilung sich hier ergebende Fragen sicher gerne. Die Verwendung einer in dieser Information nicht aufgeführten Kostenträgerkennung (s. u. Adressen für Daten-/Papierlieferungen an die im Rahmen des 302 SGB V ), im Rahmen der elektronischen Abrechnung, wird bei der Rechnungsprüfung als Fehler gewertet und führt zur Abweisung der Datei und zur Zurücksendung der dazugehörigen rechnungsbegründenden Unterlagen. Ebenso werden von den Abrechnungsstellen organisatorisch nicht korrekt zugeordnete rechnungsbegründende Unterlagen - sofern diese bei den Abrechnungsstellen der vorliegen - an den Absender der Abrechnungsdatei oder an den Leistungserbringer zurückgesandt. DATEN(-TRÄGER)ANNAHMESTELLE Die hat den Dienstleister BITMARCK Service GmbH mit der Annahme aller elektronischen Abrechnungsdaten betraut. Die Adresse lautet: BITMARCK Service GmbH Postfach Essen Tel.: (Hotline) le@bitmarck-daten.de Die bevorzugt und empfiehlt den Versand der Abrechnungsdaten per . 1 Die in dieser Beschreibung verwendeten Personenbezeichnungen sind, auch wenn sie nur in einer Form auftreten, gleichwertig für alle Geschlechter gemeint. Stand: Aug Seite: 2 von 7
3 Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der PAPIERANNAHMESTELLEN Die Abrechnung nach 302 SGB V erfolgt - nach Leistungsbereichen aufgeteilt - durch unterschiedliche Abrechnungsstellen der. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Adressen unserer Abrechnungsstellen, an die die rechnungsbegründenden Unterlagen (z. B. Verordnungen, Leistungsnachweise etc.) übersandt werden sollen. Die Zuständigkeiten können Sie sodann der weiter unten angegebenen Kostenträgerkennungstabelle entnehmen: Leistungsbereich Heilmittel Hilfsmittel Krankentransportleistungen Wilhelmstr Weilburg Häusliche Krankenpflege/ Pflegesachleistungen Putzbrunner Str München heilmittel-muenchen@knappschaft.de 2 Engelsburgstr. 1a Castrop-Rauxel cr-abrechnung@knappschaft.de 2 Millerntorplatz Hamburg hamburg@kbs.de 2 CLEARINGSTELLE DER Siemensstr Hannover hannover@kbs.de 2 Jagdschänkenstr Chemnitz chemnitz-abrechnung@knappschaft.de 2 St. Johanner Str Saarbrücken Wilhelmstr Weilburg Die Knappschaft betreibt eine Clearingstelle, um die Leistungserbringer rund um den elektronischen Datenaustausch optimal betreuen zu können. Unsere Clearingstelle ist wie folgt zu erreichen: Anschrift Postalisch Clearingstelle im Dezernat I.5.5 Knappschaftstr Bochum Kontakt Tel: Fax: 0234/ datenaustausch@kbs.de 2 Grosskunde Clearingstelle im Dezernat I Bochum 2 -Adresse darf nicht für die Übermittlung von Abrechnungsdaten genutzt werden sondern lediglich für allgemeine Anfragen an die jeweilige Stelle. Stand: Aug Seite: 3 von 7
4 Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der INTERNETAUFTRITT DER Viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Abrechnung nach 302 SGB V finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem Reiter Leistungserbringer. ERLÄUTERUNG ZUM AUFBAU DER BEIGEFÜGTEN KOSTENTRÄGERKENNUNGSTABELLE Die hier erläuterte Kostenträgerkennungstabelle ist ein Abbild der für die Abrechnungssoftware im Internet abgelegten Kostenträgerdatei (s. allgemeine Hinweise zur Kostenträgerdatei). Nachfolgend finden Sie einige Erklärungen dazu: Kostenträgerkennung Hier finden Sie die Kostenträgerkennung, welche für die zeitnahe Verarbeitung der Abrechnungsdaten von besonderer Bedeutung ist. Die Kostenträgerkennung können Sie u. a. der Verordnung entnehmen. IK physikalischer Empfänger Partner (ohne Entschlüsselungsbefugnis), der die Daten annimmt und ggfs. weiterleitet; hier der von der beauftragte Dienstleister, die BITMARCK Service GmbH. Da die BITMARCK Service GmbH erweiterte Servicefunktionalitäten für die übernimmt, ist hier das IK des logischen Empfängers in diesem Fall der zu verwenden. IK logischer Empfänger Partner, für den die Daten der Datenlieferung bestimmt sind und der die Daten entschlüsseln kann; hier die in Bochum. Papier (Verordnungen, Leistungsnachweise etc.) Hier können Sie die für Sie zuständige Abrechnungsstelle ermitteln, an die die rechnungsbegründenden Unterlagen in Papierform (parallel zu der elektronischen Abrechnung) zu senden sind. Für die Leistungsbereiche Heilmittel Hilfsmittel Fahrkosten Häusliche Krankenpflege/Pflegesachleistung richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bundesland, in dem der Rechnungssteller/Leistungserbringer seinen Betriebssitz hat. Stand: Aug Seite: 4 von 7
5 Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der Beispiele für die Ermittlung der zuständigen Abrechnungsstelle Abgabe von Heilmitteln Für die Bearbeitung der Abrechnungen aus dem Leistungsbereich Heilmittel ist ausschließlich die Abrechnungsstelle München zuständig. Abgabe von Hilfsmitteln Bundesland Abgebender Partner Wohnort Versicherte(r) der NRW NRW Castrop-Rauxel NRW Brandenburg Castrop-Rauxel Sachsen-Anhalt NRW Chemnitz Abgabe von Krankentransportleistungen Bundesland Abgebender Partner Wohnort Versicherte(r) der NRW NRW Weilburg NRW Brandenburg Weilburg Sachsen-Anhalt NRW Saarbrücken Abgabe von Häuslicher Krankenpflege/Pflegesachleistungen Bundesland Abgebender Partner Wohnort Versicherte(r) der NRW NRW Hamburg NRW Brandenburg Hamburg Sachsen-Anhalt NRW Hannover Bayern Thüringen Weilburg Hinweis: Eine genaue Übersicht der zuständigen Abrechnungsstellen können Sie unserer Internetseite unter Reiter Leistungserbringer Übergreifende Informationen für die elektronische Datenübermittlung Allgemeines Derzeit von der bediente Datenaustauschverfahren entnehmen. Stand: Aug Seite: 5 von 7
6 Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der Knappschaft ADRESSEN FÜR DATEN-/PAPIERLIEFERUNGEN AN DIE IM RAHMEN DES 302 SGB V KOSTENTRÄGER- KENNUNG BUNDESLAND Meckl.-Vorp Brandenburg Sachsen-Anhalt Schl. Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Westfalen-Lippe Nordrhein-West Hessen Thüringen Rheinhessen DATENLIEFERUNGEN AN PHYSIKALISCHER LOGISCHER PAPIER (VERORDNUNGEN, LEISTUNGSNACHWEISE ETC.) ZUSTÄNDIGE ABRECHNUNGSSTELLE FÜR HEILMITTEL HILFSMITTEL FAHRKOSTEN HÄUSLICHE KRAN- KENPFLEGE/ PFLEGESACHLEISTUN- GEN Bochum München Castrop-Rauxel Weilburg Hamburg Bochum München Castrop-Rauxel Weilburg Hamburg Stand: Aug Seite: 6 von 7
7 Ergänzende Informationen zu Kostenträgerkennungen der Knappschaft KOSTENTRÄGER- KENNUNG BUNDESLAND DATENLIEFERUNGEN AN PHYSIKALISCHER Koblenz Pfalz Trier beauftragte Datenannahmestelle der Nordbaden Südbaden Sachsen Südwürttemb Nordwürttemb Bayern Saarland Berlin Berlin-Ost (BVG) LOGISCHER PAPIER (VERORDNUNGEN, LEISTUNGSNACHWEISE ETC.) ZUSTÄNDIGE ABRECHNUNGSSTELLE FÜR HEILMITTEL HILFSMITTEL FAHRKOSTEN HÄUSLICHE KRAN- KENPFLEGE/ PFLEGESACHLEISTUN- GEN Bochum München Castrop-Rauxel Weilburg Hamburg Stand: Aug Seite: 7 von 7
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