Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

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1 Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats-und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Betriebsausgaben (BA), 4 IV, V EStG, vgl. 4 I 9, 5 VI EStG Veranlassungsprinzip, 4 IV EStG aber: nicht abziehbare BA, 4 V 1 EStG u.a. 1.Geschenke>35 2.Bewirtung >70% 3. Gästehäuser 4. Jagd, Jacht u.dgl. 5. Verpflegung AN-Vorbhtanal. 6. Fahrten, Wege 9 7. unangemessene Aufw. 8.,8a.,12. Sanktionen 10. Schmiergelder 9.,11.,13. Sonstiges 4 IVa: z.t. Schuldzinsen 4 IX: Erststudium 6a. dopp. HhFührg. 4 Vb: GewSt (entgegen Wortlaut) 6b. häusliches Arbeitszimmer zudem: 4c 4f, 4h 4j EStG bei 4 I, 5 außerbilanzielle Hinzurechnung (Korrektur) Keine BA: 4 VI EStG: Parteispenden 2 1

2 Abschreibungen, insb. Absetzungen für Abnutzung (AfA) Wertminderungen eines WG Aufwand Verringerung von Gewinn und Steuer AfA, 7 EStG Teilwertabschreibungen 6 I Nr.1 / 2 S.2 EStG Fiskalzwecknormen (Leistungsfähigkeitsprinzip) erhöhte Absetzungen 7h, 7i EStG Sonderabschreibungen 7g V VII EStG Sozialzwecknormen (Steuervergünstigungen) 3 Absetzungen für Abnutzung (AfA) 7 EStG 4 I 9, 4 III 3, 5 VI, 6 I Nr. 1, 9 I 3 Nr. 7 EStG Verteilung der AK/HK für abnutzbare WG (des AV) auf betriebsgewöhnliche ND Ausschluss des Sofortabzugs der AK/HK, 4 IV, 9 I 3 EStG ( ) Vor.: Abschreibungsfähigkeit Wirtschaftsgut (WG) abnutzbar (nicht GuB) Anlagevermögen (AV) = Nutzung > 1 Jahr Ausnahme: gwg 6 II, IIaEStG 4 2

3 AfA für bewegliche WG, 7 I EStG regelmäßige AfA-Rate (AfA-Jahresbetrag) AfA-Beginn AfA-Methode Abkürzungen: AfA = Absetzung für Abnutzung AfaA = Absetzung für außerordentliche Abnutzung AfS = Absetzung für Substanzverringerung AHK = Anschaffungs- und Herstellungskosten (b)nd = (betriebsgewöhnliche) Nutzungsdauer AHK, 255 HGB; USt: 9b I EStG 6 III V; 11d EStDV betriebsgewöhnliche ND, 7 I 2, 3 EStG (AfA-Tabellen) AHK bnd ab Monat der Anschaffg./ Herstellg., 7 I 4 EStG 7 I 1 EStG: linear [ 7 II EStG: degressiv] 7 I 6 EStG: Leistungs-AfA 7 VI EStG: AfS 7 I 7 EStG: AfaA 5 AfA für unbewegliche WG, 7 IV, Va i.v.m. I EStG (Gebäude und Geb.-Teile) AfA-Bemessungsgrundlage AfA-Zeitraum AfA-Bemessungsgrundlage AfA-Zeitraum, AfA-Rate AfA-Beginn AfA-Methode AHK, 255 HGB; USt: 9b I EStG 6 III V; 11d EStDV nicht: GuB(Grst.-Wert) typisiert: feste AfA-Sätze, 7 IV 1 EStG: Wirtschaftsgebäude: 3% andere Gebäude: 2% / 2,5% Ausn.: 7 IV 2 EStG, 11c I EStDV ab Monat der Anschaffg./ Herstellg., 7 I 4 EStG 7 IV 1 EStG: linear [ 7 V EStG: degressiv] 7 I 7 EStG: AfaA 6 3

4 AfA bei Änderung der Bemessungsgrundlage Bmg = Bemessungsgrundlage RW = Restwert RND = Restnutzungsdauer bnd = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer AHK = Anschaffungs- und Herstellungskosten Bewegliche WG Gebäude u.dgl. urspr. Bmg= urspr. AHK urspr. Bmg= urspr. AHK urspr. bnd AfA-Rate AfA-Satz AfA-Rate jährliche AfA RW jährliche AfA RW nachtr. HK + RW nachtr. HK + urspr. AHK = neue AfA-Bmg = neue AfA-Bmg neue AfA-Bmg neue AfA-Bmg neu geschätzte RND urspr. AfA-Satz = neue AfA-Rate = neue AfA-Rate RW + nachtr. HK RW + nachtr. HK = neues AfA-Volumen = neues AfA-Volumen davon jährl. ab: neue AfA-Rate davon jährl. ab: neue AfA-Rate 7 Gewinnermittlung nach 4 III EStG Anwendungsbereich, 4 III 1 EStG keine Verpflichtung zur Buchführung/Bilanzierung 140 AO AO>> 238 ff. HGB oder 141 AO + tatsächlich keine Buchführung vor allem Freiberufler, 18 I Nr. 1 EStG 8 4

5 Gewinnermittlung nach 4 III EStG Konzeption technisch vergleichbar mit Überschussrechnung, 8 ff. EStG BE, 8 EStG analog./.ba, 4 IVff. EStG =Gewinn Zufluss- statt Gewinnrealisationsprinzip, 11 EStG (+) aber materiell: Gewinnermittlung Relevanz des BV Sondervorschriften: S.2: durchlfd. Posten S.3:insb. AfA >> 7 S.4: BA erst bei Veräußerung bei AV: nicht abnutzb. WG, UV: Beteilg., WP u.dgl., GuB, Gebäude 9 5

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