Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder der Stadt Südliches Anhalt (Gebührensatzung)
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- Alexandra Krause
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1 Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Bäder der Stadt Südliches Anhalt (Gebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 383) in Verbindung mit den 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 406) in den zur Zeit geltenden Fassungen hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am folgende Gebührensatzung beschlossen: 1 Erhebungsgrundsatz (1) Die Stadt Südliches Anhalt betreibt das Freibad in Glauzig und das Seebad in Edderitz als öffentliche Einrichtung. Bäder im Sinne dieser Gebührensatzung sind alle Einrichtungen, die der Ausübung des Badens, Schwimmens und der Erholung im bzw. am Wasser dienen. Dem Schwimmen gleichgestellt sind alle Sportarten, die in der Regel im Wasser ausgeführt werden, wie z.b. Tauchen, Wasserspringen, Wasserball, usw. 2 Gebührenpflicht (1) Für die Benutzung der kommunalen Bäder im Sinne dieser Satzung (Freibad Glauzig und Seebad Edderitz) werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.. (2) Für die Nutzung der Grünfläche zum Aufbau von maximal 3 Zelten, unter Beachtung des 1 Abs.1 der Verordnung über Campingplätze und Wochenendplätze (CWVO), durch Schulen, Sportvereine, dem DRK und sonstigen Personengruppen, erfolgt auf vorherige schriftliche Anmeldung bei der Stadt im FB II, Sachgebiet Mieten und Pachten, der Abschluss eines Nutzungsvertrages. Die Gebühr für den Standplatz für das Zelt und die Eintrittsgebühr pro Person wird mit Gebührenbescheid erhoben. Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 1
2 3 Gebührenschuldner (1) Jeder Besucher und Benutzer des Freibades Glauzig und des Seebades Edderitz ist Gebührenschuldner. (2) Gebührenschuldner der Abstellgebühr ist der Fahrzeugführer der das Fahrzeug auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz abstellt. (3) Gebührenschuldner der Benutzungs- und Ausleihgebühr ist der Nutzer. (4) Gebührenschuldner zum Aufstellen von Zelten ist der Antragsteller. 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Die Benutzungsgebühr entsteht mit Betreten des Bades. Die Gebühr ist ohne Aufforderung, sofort an den jeweiligen Kassen- und Eingangsbereichen durch lösen einer Eintrittskarte fällig. Nach Entrichtung der Gebühr wird eine Eintritts- bzw. Parkkarte ausgehändigt, die bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und bei Aufforderung vorzuweisen ist. Gebühren für Mehrfachkarten und Zeitkarten sind bei deren Erwerb zu entrichten. (2) Ist in Nutzungsverträgen eine einmalige bzw. eine aufeinanderfolgende mehrtätige Nutzungszeit vereinbart, entsteht die Gebührenschuld für die Eintrittskarte und der Standsgebühr für das Zelt zu diesem Zeitpunkt. Die Fälligkeit bestimmt sich nach dem im Gebührenbescheid ausgewiesenen Termin. (3) Die Ausleihgebühr entsteht mit der Ausleihe des Spiel-, Sport- oder Badeartikels oder Sonnenschirmes, und ist sofort an der Kasse des Bades durch Barzahlung fällig. Nach Zahlung der Gebühr ist der Nutzer zur Nutzung berechtigt. (4) Die Parkgebühr entsteht und wird mit Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf der für das Bad gekennzeichneten Parkplätzen und Parkflächen fällig. 5 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem gewählten Nutzungstarif und der Benutzungsdauer bzw. den Stundensätzen gemäß 8 dieser Gebührensatzung. Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 2
3 6 Eintrittskarten (1) Tages- Feierabend- und Tagesparkkarten gelten nur am Lösungstag und nur für den gewählten Tarif bzw. die gewählte Nutzungsdauer. (2) Sonder- und Mehrfachkarten im gewählten Tarif berechtigen zur Nutzung während der gesamten Badesaison. (3) Gelöste Eintritts-, Sonder-, Mehrfach- und Parkkarten werden bei ganzer oder teilweiser Nichtbenutzung nicht zurückgenommen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet. Tageskarten berechtigen zur einmaligen Nutzung, diese verlieren beim Verlassen des Bades alle mit der Gebühr erworbenen Rechte. 7 Gebührenermäßigung (1) Gebührenermäßigung bei Eintrittsgeldern gemäß den ausgewiesenen Gebührensätzen in 8 erhalten: Kinder Studenten, unter Vorlage eines gültigen Ausweises, Schwerbehinderte mit Merkzeichen (2) Die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Ermäßigung ist nur durch die Vorlage gültiger Nachweise und Dokumente möglich. (3) Anerkannte Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, welche den Schwerbehinderten beim Umkleiden und beim Benutzen des Bades behilflich sind, haben gebührenfreien Zutritt. (4) Bei der Durchführung von Veranstaltungen in den Bädern, kann die Stadt nach pflichtgemäßem Ermessen abweichend von dieser Gebührensatzung, die für die Veranstaltung erforderlichen Eintrittspreise in Abstimmung mit dem Veranstalter festlegen. Die Stadt kann für die jeweilige Leistung entstehende Kosten und Aufwendungen gesondert berechnen und die Durchführung dem Veranstalter übertragen. Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 3
4 8 Eintritts-, Park- und sonstige Gebühren (1) Freibad Glauzig Südliches Anhalt OT Glauzig Eintrittskarten als - Tageskarten: Tageskarte für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 13.Lebenjahr Tageskarte für Jugendliche ab 14, Erwachsene und Rentner (Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner) 1,20 Euro 2,50 Euro Tageskarte für Gruppen aus Schulen und Heimen unter Aufsicht von Erwachsenen pro Person einer Gruppe von bis zu 10 Besuchern 1,00 Euro pro Person einer Gruppe von 11 bis 20 Besuchern 0,90 Euro pro Person einer Gruppe von mehr als 21 Besuchern 0,80 Euro Tageskarten pro Person einer Gruppe von mehr als 10 Erwachsenen 2,00 Euro - Feierabendkarten ab Uhr: Feierabendkarte für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr Feierabendkarte für Jugendliche ab 14, Erwachsene und Rentner (Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner) - 10-er Paket: Eintrittskarte für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 13.Lebenjahr Eintrittskarte für Jugendliche ab 14, Erwachsene und Rentner Jahreskarten Jahreskarten für Jugendliche ab 14, Erwachsene und Rentner (Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner) Jahreskarten für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 13.Lebenjahr 0,60 Euro 1,30 Euro 8,00 Euro 20,00 Euro 40,00 Euro 30,00 Euro Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Eintritt. Parkgebühren als Abstellgebühr ganztägig: Krad 0,90 Euro Auto 1,50 Euro 10er Karte Krad 7,00 Euro 10er Karte Auto 13,00 Euro Abstellgebühren für max. 4 Stunden: Krad Auto 0,60 Euro 1,00 Euro Abstellgebühren für max. 2 Stunden: Krad 0,30 Euro Auto Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 4
5 Ausleihgebühren für Spiel-, Sport- und Badeartikel als Gebühren für Tischtennis je Stunde: Platte Schläger 1,00 Euro 0,30 Euro Ausleihgebühren je Stunde: Schachspiele Federballspiel Softballspiele Springseil Ball Schwimmring Schwimmärmel Taucherbrille Taucherflossen Großer Reifen Sonnenschirm Standgebühren für 1 Zelt 1,00 Euro 2,00 Euro/Tag zgl. der Eintrittsgebühren pro Person (2) Seebad Edderitz, Südliches Anhalt OT Edderitz Tageskarten Eintritt Erwachsene 2,50 EUR Eintritt Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten/Schüler (mit Nachweis eines gültigen Studenten-/Schülerausweises) 2,00 EUR Schwerbehinderte (nach Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ) 2,00 EUR eine Begleitperson für den Schwerbehinderten mit Merkzeichen ist frei Kinder- Jugendgruppen (Schulen und Sportvereine) einschließlich Betreuungspersonal ab 10 Personen pro Person 1,00 EUR Eintritt Kinder unter 7 Jahren frei Familienkarte für maximal 4 Personen 7,00 EUR davon max. 2 Erwachsene mit Kindern ab 7 Jahre und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 5
6 Feierabendkarten ab Uhr Eintritt Erwachsene 1,50 EUR Eintritt Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten/Schüler (mit Nachweis eines gültigen Studenten-/Schülerausweises) 1,00 EUR Schwerbehinderte (nach Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ) eine Begleitperson für den Schwerbehinderten mit Merkzeichen ist 1,00 EUR frei Eintritt Kinder unter 7 Jahren frei Sonderkarten Jahreskarte Erwachsene Jahreskarten für Kinder /Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten/Schüler (mit Nachweis eines gültigen Studenten-/Schülerausweises) Schwerbehinderte (nach Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ) eine Begleitperson für den Schwerbehinderten mit Merkzeichen ist 40,00 EUR 30,00 EUR 30,00 EUR frei 10 er Karte Erwachsene 20,00 EUR 10 er Karte Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten/Schüler (mit Nachweis eines gültigen Studenten-/Schülerausweises) Schwerbehinderte (nach Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises ) eine Begleitperson für den Schwerbehinderten mit Merkzeichen ist 15,00 EUR 15,00 EUR frei Eintritt Kinder unter 7 Jahren frei Sportgruppen sollen ermäßigten Gruppenpreis zahlen, auch wenn der Badebereich nicht genutzt wird. Ausleih- und Standgebühren 1 Sonnenschirm 1,00 EUR/Tag Standgebühren für 1 Zelt 5,00 EUR/Tag zuzüglich der Eintrittsgebühren pro Person Nutzung Grillplatz Die erworbene Tages-, Feierabend- bzw. Sonderkarte berechtigt Personen ab 18 Jahren zur kostenfreien Nutzung des vorhandenen Grillplatzes, nach vorheriger Anmeldung an der Kasse. Ohne gültige Eintrittskarte ist die Grillplatznutzung nicht erlaubt. Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 6
7 Parkkarten Autokennzeichen bezogene Jahreskarte gültig für das laufende Kalenderjahr (von Mai bis August an der Kasse Seebad erhältlich) 25,00 EUR Tagespreis Parkkarte für 1 PKW (Parkscheinautomaten) 2,00 EUR (ganzjährig zu lösen) Parkkarte für 2 Stunden für 1 PKW (Parkscheinautomaten) 1,00 EUR (ganzjährig zu lösen) Sanitärgebäude (von Mai bis August des Jahres an der Kasse Seebad erhältlich) Wasserabgabe der Duscheinrichtung je Nutzung einer Duschstelle 1,00 EUR Pfand für Schließfachschlüssel zur Unterbringung persönlicher Sachen 5,50 EUR (davon sind 5,00 EUR die Kosten für die Ersatzbeschaffung des Schlüssels bei Verlust) Kosten für ein Ersatzschloss mit Einbau bei Verlust des Schlüssels 15,00 EUR 9 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 10 Billigkeitsregelung Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können diese ganz oder zum Teil erlassen werden. Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 7
8 11 In-und Außer Kraft-Treten Die Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Entgeltordnung für die Benutzung des Seebades Edderitz vom , zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Entgeltordnung vom , sowie die Satzung der Gemeinde Glauzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Glauzig vom , zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom , außer Kraft. Südliches Anhalt, den gez. Bresch Bürgermeister (Siegel) Stadt Südliches Anhalt / Stadtrecht Seite: 8
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