- Amt Finanzen - Herzlich willkommen!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "- Amt Finanzen - Herzlich willkommen!"

Transkript

1 Gemeinde Kirkel - Amt Finanzen - Herzlich willkommen!

2 Gemeinde Kirkel Limbach Kirkel - Neuhäusel Altstadt

3 Bei der Präsentation des letzen kameralen Haushaltsplanes wurde bereits angedeutet, dass sich der doppische Haushaltsplan doch in einigen Bereichen grundlegend von der kameralen Betrachtungsweise unterscheidet. Konzeption des kameralen Systems: Das bisherige Haushaltsrecht beschränkte sich im Wesentlichen auf den Nachweis von Einnahmen und Ausgaben (sog. Geldverbrauchskonzept). Es war in einen konsumtiven Bereich, den Verwaltungshaushalt und einen investiven Bereich, den Vermögenshaushalt gegliedert. Die Einnahmen und Ausgaben wurden in Planung und Rechnung in 10 Einzelplänen mit entsprechenden Abschnitten und Unterabschnitten erfasst. Hinzu kam eine Verbuchung der Einnahme- oder Ausgabeart. Diese Arten wurden in Gruppierungen ausgedrückt. Die Haushaltsstelle war demgemäß eine Synthese aus Gliederung und Gruppierung.

4 Die Einnahmen und Ausgaben wurden nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip (Fälligkeit) erfasst und zwar unabhängig vom Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Entstehung. Konzeption des doppischen Systems Ziel war der Übergang vom zuvor beschriebenen Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept. Dies beinhaltet die Forderung nach der sog. intergenerativen Gerechtigkeit, d.h. jede Generation soll nur die Mittel verbrauchen, die sie auch selbst erwirtschaftet hat. Um dies darzustellen ist es erforderlich den Werteverzehr und das zugrundeliegende Vermögen zu kennen. Einer der Kernpunkte des Neuen Kommunalen Rechnungswesens ist daher die Gesamtdarstellung von Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch sowie der Vermögens- und Verbindlichkeitspositionen der Gemeinde. Damit verbunden ist auch die Darstellung der Verwaltungsleistungen als Produkte.

5 Was zeichnet das Neue Kommunale Rechnungswesen (3 Komponentensystem) aus Ergebnishaushalt/-rechnung Sie entspricht grob ausgedrückt der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen eines Haushaltsjahres zu veranschlagen. Ertrag ist der Wertzuwachs einer bestimmten Periode, Aufwand bezeichnet den Werteverbrauch einer bestimmten Periode. Der Ergebnishaushalt stellt also konsumtive Größen dar und ist daher eng mit dem alten Verwaltungshaushalt verwandt. Der Unterschied läßt sich an folgendem Beispiel leicht erläutern: Der Kauf von Heizöl für führte im kameralen Verwaltungshaushalt zu einer Auszahlung in gleicher Höhe, die auch das Rechnungsergebnis entsprechend negativ beeinflusste. In der Doppik muss ich natürlich zunächst den gleichen Geldbetrag aufwenden. Er verändert meine Finanzrechnung und meine Vermögensrechnung (Bilanz). Aber meine Ergebnisrechnung wird nur durch den Teil (Wert) des Heizöls belastet, den ich in der entsprechenden Periode (Haushaltsjahr) verbraucht habe.

6 Als Besonderheiten (die es im kameralen Haushalt nicht gab) sind im Ergebnishaushalt Belastungen durch Abschreibungen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, etc. zu berücksichtigen (nicht zahlungswirksamer Aufwand). Ebenso sind als Entlastung Auflösungen von Sonderposten (nicht zahlungswirksame Erträge) vorgesehen. Ein weiteres Beispiel soll das komplexe Zusammenspiel der einzelnen Komponenten verdeutlichen: Ich kaufe ein Feuerwehrfahrzeug für Kameral führt dies im Jahr der Anschaffung zu einer Auszahlung im Vermögenshaushalt. Ansonsten passiert im Vermögenshaushalt künftiger Jahre (Lebensdauer des Fahrzeuges) nichts. Auch der Verwaltungshaushalt wird nur durch den laufenden Betrieb (Diesel, Versicherung, etc. ) belastet. Diese Belastungen (Aufwendungen) bestehen auch im Ergebnishaushalt der doppischen Welt. Neu hinzu kommt jetzt jedoch die Belastung des Ergebnishaushaltes durch den Werteverzehr (Abschreibung) des Fahrzeuges. Diese erschwert künftig den Haushaltsausgleich, da ich im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit den Mittelverbrauch auch erwirtschaften soll.

7 Den Abschreibungen steht im Gegensatz zum Kauf von Diesel kein Zahlungsstrom gegenüber, es handelt sich um eine nicht zahlungswirksame Größe. Der Kauf des Fahrzeuges ( ) selbst wird im Finanzhaushalt (genauso wie in der kameralen Welt im Vermögenshaushalt) dargestellt.

8 Ergebnishaushalt

9 Finanzhaushalt/-rechnung Der Finanzhaushalt erfasst wie in der Kameralistik- alle zahlungswirksamen Vorgänge, also alle Ein- und Auszahlungen. Es wird dokumentiert, welche Zahlungen für welche Zwecke eingenommen oder geleistet werden sollen. Außerdem enthält der Finanzhaushalt die investiven Ein- und Auszahlungen, d.h. über den Finanzhaushalt ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung zur Durchführung von Investitionen. Insoweit kann er daher mit dem kameralen Vermögenshaushalt verglichen werden.

10 Finanzhaushalt

11 Vermögensrechnung (Bilanz) Der Aufbau der Bilanz ist in 42 KommHVO geregelt. Sie zeigt auf der Aktivseite das Vermögen und auf der Passivseite, wie das Vermögen finanziert ist. Als rechnerische Größe zwischen Vermögen und Fremdkapital ergibt sich (soweit vorhanden) das Eigenkapital, das im Haushaltsausgleich eine wichtige Rolle spielt (dazu später mehr). Die Bilanz ist im Rahmen des Jahresabschlusses aufzustellen (abgesehen von der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz beim Wechsel Kameralistik/Doppik). Es gibt einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt mit Planwerten und eine Ergebnisrechnung und eine Finanzrechnung mit Echtdaten, aber keine Planbilanz. Das Saldo der Ergebnisrechnung verändert das Eigenkapital, ein Überschuss erhöht das Eigenkapital, ein Fehlbetrag vermindert das Eigenkapital. Das Ergebnis der Finanzrechnung wird in die Bilanzposition liquide Mittel übernommen, d.h. mein Bankbestand erhöht oder vermindert sich.

12 Vermögensrechnung (Bilanz) Die vorläufige Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kirkel befindet sich übrigens auf den Seiten 421/422 des Haushaltsplanes. Sie wird Gegenstand einer eigenen Präsentation sein, bei der auch auf die doppische Buchungssystematik (von Bestands- bis Erfolgskonten, Buchungssätzen, Aktiv-/Passivtausch, Bilanzverlängerung/-verkürzung, Kontenplan, etc.) ausführlich eingegangen wird.

13

14 Das Drei-Komponenten-System (vereinfachte Darstellung) Zusammenfassung und Zusammenspiel der zuvor beschriebenen Komponenten Finanzrechnung Bilanz Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Einzahlungen./. Auszahlungen Vermögen Eigenkapital Erträge./. Aufwendungen Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo

15 Wie wird der doppische Haushalt geplant? Teil 1 Produkte und Leistungen als neue Planungsgrößen. Der Wechsel von Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept bedingt die sog. Outputsteuerung. Sie stellt die Produkte der Gemeinde in den Mittelpunkt der Haushaltsgliederung und der Steuerung. Im Haushaltsplan (Produktbuch/-plan) wird beschrieben, welche Leistungen die Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt und welche Mittel dafür aufgewandt werden müssen. Im Mittelpunkt soll nicht mehr das Verwaltungshandeln als solches, sondern die Ergebnisse des Verwaltungshandels, eben der sog. Output, stehen.

16 Was ist ein Produkt? Versuch einer Definition Achtung Theorie! Ein Produkt ist eine abgrenzbare, beschreibbare Leistung oder Gruppe von Leistungen (Output) einer Organisationseinheit, die Dritte (z.b. Bürger, Unternehmer, Haushalte) benötigen oder nachfragen (evtl. auch zwangsweise, Stichwort: Anschluss- und Benutzungszwang). Produkte definieren Leistungen und kommunale Prozesse (nach innen und außen), legen qualitative und quantitative Leistungsziele fest (Menge, Qualität, Kundenzufriedenheit, etc.), dienen der internen und externen Steuerung der Verwaltung (Kennzahlen, Mengen, etc.), Sind Bestandteil eines Berichtswesens (Zielerreichungsgrad, Einhaltung der Vorgaben im Rahmen von Kontraktmanagement).

17 Wie wird der doppische Haushalt geplant Teil 2 Kontierung Während die Produkte der Outputsteuerung dienen, legen die Konten die Art der Buchung fest. Kamerales Pendant war die Gruppierung. Grob: Kontenklasse 0 1 Aktive Bestandskonten Kontenklasse 2 3 Passive Bestandskonten Kontenklasse 4 Ertragskonten Kontenklasse 5 Aufwandskonten Kontenklasse 6 Einzahlungskonten Kontenklasse 7 Auszahlungskonten Durch die Verbindung von Produkt bzw. Leistung und Konto wird die doppische Haushaltsstelle (Produktsachkonto) als unterste Planungsebene gebildet.

18 Teilhaushalte Der Gesamtergebnis- und der Gesamtfinanzhaushalt ist gem. 4 KommHVO in Teilhaushalte zu untergliedern. Das Gleiche gilt für die Ergebnis- und die Finanzrechnung. Die Gliederung kann nach der örtlichen Organisation (institutionell) oder nach den im Produktplan des Saarlandes vorgegebenen Produktbereichen (funktional) erfolgen. Detailerläuterungen: Siehe S. 15 des Vorberichts. Die Verwaltung hat sich für die funktionale Variante entschieden, Erläuterungen hierzu und zur Struktur des produktorientierten Haushalts 2009 finden sich ab S. 24 des Vorberichts. Wichtig: Die Teilhaushalte ersetzen die Einzelpläne des kameralen Haushalts. Sie entsprechen bei der Gemeinde Kirkel den Hauptproduktbereichen des Saarländischen Produktplanes.

19 Teilhaushalte Teilhaushalt 1 Teilhaushalt 2 Teilhaushalt 3 Teilhaushalt 4 Teilhaushalt 5 Teilhaushalt 6

20 Zusammenfassung Die kamerale Gliederung wird durch den Produktplan ersetzt. Die kamerale Gruppierung wird durch den Kontenplan ersetzt. Die kameralen Einzelpläne werden durch Teilhaushalte ersetzt.

21 Die kamerale Haushaltsstelle , Verwaltungshaushalt 2008, Seite 74 (Gewerbesteuer), heißt nun immer noch Gewerbesteuer oder genauer Gewerbesteuerertrag , Doppischer Haushalt 2009, Seite 203 und Seite Einzahlung Gewerbesteuer. Noch ein Hinweis zum Verständnis: Aus Vereinfachungsgründen und um eine Rückberechnung Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt im ersten doppischen Haushaltsplan zu ermöglichen, wurden die zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen in gleicher Höhe in den Finanzhaushalt übernommen. In den nächsten Jahren wird dieses System verfeinert ( und damit abweichend dargestellt), denn ein Bescheidvolumen i. H. v. 4 Millionen Gewerbesteuer ist natürlich nicht gleichbedeutend mit Einzahlungen in dieser Höhe. Als Differenz verbleiben die Kasseneinnahmereste, jetzt offene Forderungen.

22 Zusammenfassung Verwaltungs und Vermögenshaushalt entfallen Sie werden durch ein 3 Komponentensystem ersetzt (Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung) Der Ergebnishaushalt/- rechnung stellt den Ressourcenverbrauch dar. Der Haushaltsausgleich erfolgt ausschließlich über den Ergebnishaushalt/- rechnung (Details: Siehe S. 17 des Vorberichts) Der Finanzhaushalt/-rechnung stellt den Geldfluss dar und dokumentiert die Investitionen. Die Vermögensrechnung (Bilanz) stellt das Vermögen und die Verbindlichkeiten gegenüber und weist das Eigenkapital aus. Die gesamte Darstellung unserer Haushaltswirtschaft (geschlossenes System) wird wesentlich komplexer. Was auch an der Seitenzahl des 1. doppischen Haushaltes zu erkennen ist.

23 Ende des allgemeinen Doppikteils

24 Haushaltsplan 2009

25 H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s p l a n

26 E r g e b n i s h a u s h a l t Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 setzt den Gesamtbetrag der Erträge auf: EUR und den Gesamtbetrag der Aufwendungen auf: EUR fest. Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen und schließt mit einem Fehlbedarf von EUR ab. Er gilt aber als ausgeglichen, da der Fehlbedarf durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

27 F i n a n z h a u s h a l t Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 setzt die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf: und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf: EUR EUR fest, der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt somit: EUR

28 F i n a n z h a u s h a l t Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 setzt die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf: und die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf: EUR EUR fest, der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt somit: EUR

29 Kreditaufnahme 2009 Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen wird auf EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf EUR festgesetzt.

30 Verpflichtungsermächtigungen 2009 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf EUR festgesetzt. Es handelt sich um den Investitionszuschuss Ev. Kita Pusteblume in Limbach Teilfinanzhaushalt S. 324

31 Rücklagen 2009 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird auf EUR festgesetzt. Details zur Entwicklung des Eigenkapitals befinden sich auf S Die Ausgleichsrücklage weist nach der Reduzierung noch einen Bestand von ,58 EUR auf. Demgemäß ist eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage noch nicht erforderlich.

32 R e a l s t e u e r n Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A: Grundsteuer B: 240 v.h. 295 v.h. Gewerbesteuer: 400 v.h. und entsprechen damit den Hebesätzen des Vorjahres.

33 Rückblick 2008

34 H a u s h a l t s d a t e n V e r w a l t u n g s h a u s h a l t Einnahmen: Ausgaben: Fehlbedarf: Davon jahresbezogen EUR EUR EUR EUR

35 Ergebnisse der Haushaltsrechnung 2008 V e r w a l t u n g s h a u s h a l t Bereinigte Solleinnnahmen ,73 EUR Bereinigte Sollausgaben ,35 EUR Damit Überschuss ,38 EUR

36 Dies bedeutet: Eine Verbesserung von ,38 gegenüber dem Planansatz in Höhe von EUR!!! Das 1997 entstandene Defizit ist damit nicht nur ausgeglichen; Es ist sogar ein Überschuss von ,38 EUR entstanden!!!

37 Verwaltungshaushalt HH.jahr Defizit lt. HH.plan Defizit lt. Jahresrechnung Verbesserung/ Verschlechterung Defizit jahresbezogen Anmerkung , , , , , , , , , , , ,26 Überschuss , , , , , , , , , , , ,79 Überschuss , , , ,59 Überschuss , , , , , , , ,52 Überschuss , , , ,08 Überschuss , , , ,47 Überschuss , , , ,40 Überschuss

38 Defizitentwicklung Verwaltungshaushalt , , , , , ,00 0, , Defizit lt. Plan Defizit lt. Ergebnis

39 Haushaltsdaten Vermögenshaushalt 2008 Einnahmen: Ausgaben: Damit Fehlbedarf: 0 Der Vermögenshaushalt war damit im Plan ausgeglichen.

40 Ergebnisse der Haushaltsrechnung 2008 V e r m ö g e n s h a u s h a l t Bereinigte Solleinnahmen ,78 EUR Bereinigte Sollausgaben ,08 EUR Damit Überschuss: ,70 EUR

41 Dies bedeutet: Der seit 1997 defizitäre Vermögenshaushalt konnte wie bereits in den Jahren 2003 bis 2007 im Jahr 2008 (nicht nur) ausgeglichen werden, es wurde sogar ein Überschuss von ,70 EUR erzielt.

42 Vermögenshaushalt HH.jahr Defizit lt. HH.plan Defizit lt. Jahresrechnung Verbesserung/ Verschlechterung Defizit jahresbezogen Anmerkung , , , , , , , ,04 Überschuss , , , , , , , , , , , ,49 Überschuss , , , ,14 Überschuss ,00 0,00 0, ,79 Überschuss ,00 0,00 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0, , , , ,70 Überschuss

43 Defizitentwicklung V e r m ö g e n s h a u s h a l t , , , , , ,00 0, , Defizit lt. Plan Defizit lt. Ergebnis

44 Ergebnishaushalt 2009

45 1. Entwicklung der wichtigsten Ertragsarten Ergebnishaushalt 2009 Rechnungsergebnis Haushaltsansatz Haushaltsansatz EURO EURO EURO Grundsteuer A und B , Gewerbesteuer , Gemeindeanteil Einkommensteuer , Gemeindeanteil Umsatzsteuer , Schlüsselzuweisungen , Familienleistungsausgleich , Müllabfuhrgebühren , Verwaltungskostenerstattung Eigenbetriebe , Konzessionsabgaben , Zinseinnahmen Eigenbetriebe ,

46 Entwicklung der wichtigsten Erträge Rechnungsergebnis 2008 Haushaltsansatz 2008 Haushaltsansatz ,00 Gewerbesteuer ,00 Gemeindeanteil Einkommensteuer ,00 Familienleistungsausgleich ,00 Grundsteuer A und B , ,00 Gemeindeanteil Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen Müllabfuhrgebühren Verw.kostenerstattung Eigenbetriebe Zinseinnahmen Eigenbetriebe Konzessionsabgaben -

47 1. Entwicklung der wichtigsten Aufwandsarten Ergebnishaushalt 2009 Rechnungsergebnis Haushaltsansatz Haushaltsansatz EURO EURO EURO Personalaufwendungen (zahlungswirksam) , , ,00 incl. Versorgungsaufwendungen (zahlungswirksam) Sachaufwendungen , , ,00 Schuldzinsen , , ,00 Zuschuss Eigenbetriebe , , ,00 Abführung Müllabfuhrgebühren , , ,00 Kreisumlage , , ,00 Finanzausgleichsumlage , , ,00 Gewerbesteuerumlage , , ,00 Zuschüsse an Kindergärten , , ,00

48 Entwicklung der wichtigsten Aufwendungen Rechnungsergebnis 2008 Haushaltsansatz 2008 Haushaltsansatz ,00 Kreisumlage , , ,00 Zuschuss Eigenbetriebe Personalaufw endungen Abführung Müllabfuhrgebühren Finanzausgleichsumlage ,00 Gew erbesteuerumlage , ,00 Sachausgaben ,00 Schuldzinsen Zuschüsse an Kindergärten , ,00 -

49 Ergebnishaushalt 2009 Entwicklung der nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen Rechnungsergebnis Haushaltsansatz Haushaltsansatz EURO EURO EURO 1.) Nicht zahlungswirksame Erträge Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 0,00 0, ,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Versorgung) 0,00 0, ,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Beihilfe) 0,00 0, ,00 Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0, ,00 Summe nicht zahlungswirksame Erträge ,00 2.) Nicht zahlungswirksame Aufwendungen Zuführung zu Pensionsrückstellungen 0,00 0, ,00 Zuführung zur Beihilferückstellung 0,00 0, ,00 Bilanzielle Abschreibungen (Konten ) 0,00 0, ,00 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0, ,00 Summe nicht zahlungswirksame Aufwendungen ,00

50 Finanzhaushalt 2009 Investive Einzahlungen nach Teilhaushalten Nr. Teilhaushalt Ansatz 2009 in % Ansatz 2008 in % 1 Zentrale Verwaltung ,00 29, ,00 29,8 2 Schule und Kultur Soziales und Jugend Gesundheit und Sport 7.300,00 3, Gestaltung Umwelt ,00 47, ,00 47,1 6 Zentrale Finanzdienstleistungen ,00 18, ,00 23,1 1-6 zusammen , , Investive Einzahlungen 2009 nach Teilhaushalten Investive Einzahlungen 2008 nach Teilhaushalten Zentrale Finanzdienstleistungen Zentrale Verwaltung Zentrale Finanzdienstleistungen Zentrale Verwaltung Gestaltung Umwelt Gesundheit und Sport Gestaltung Umwelt

51 Finanzhaushalt 2009 Investive Einzahlungen nach Leistungen Abrechnung kommunaler Sonderrechnungen (Immobilienbetrieb) einzeln Summen 6845 Rückflüsse von Darlehen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen , , Abrechnung kommunaler Sonderrechnungen (Freizeitbetrieb) 6845 Rückflüsse von Darlehen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 7.300, , Abrechnung kommunaler Sonderrechnungen (Abwasserwerk) 6845 Rückflüsse von Darlehen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen , , Abrechnung kommunaler Sonderrechnungen (Friedhofsbetrieb) 6845 Rückflüsse von Darlehen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 1.860, , Allgemeine Finanzwirtschaft 6811 Investitionszuweisungen vom Land , , ,00

52 Finanzhaushalt 2009 Investive Auszahlungen nach Teilhaushalten Nr. Teilhaushalt Ansatz 2009 in % Ansatz 2008 in % 1 Zentrale Verwaltung ,00 27, , Schule und Kultur ,00 2, ,00 2,93 3 Soziales und Jugend ,00 69, , Gesundheit und Sport Gestaltung Umwelt Zentrale Finanzdienstleistungen zusammen , , Investive Auszahlungen 2009 nach Teilhaushalten Soziales und Jugend Zentrale Verwaltung Soziales und Jugend Investive Auszahlungen 2008 nach Teilhaushalten Zentrale Verwaltung Schule und Kultur Schule und Kultur

53 Finanzhaushalt 2009 Investive Auszahlungen nach Leistungen Verwaltungsführung, Zentrale Dienste einzeln Summen 7821 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 5.000, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) , Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von Euro , , Haushaltswesen 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 1.000, , Gemeindekasse 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 1.000, , Allgemeine Sicherheit und Ordnung, Bürgerservice 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 3.000, ,00

54 Standesamt 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 400,00 400, Feuerwehr der Gemeinde Kirkel 783 Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen 5.000, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) , Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von Euro , , Grundschule Kirkel-Neuhäusel 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 1.500, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von Euro 4.500, , Grundschule Limbach 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 1.500, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von Euro 4.500, ,00

55 Freiwillige Ganztagsschule Kirkel-Neuhäusel 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 800,00 800, Sozialbüro allgemein 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 500,00 500, Investitionszuschuss Neubau ev. KiTa "Pusteblume" Limbach 7818 Aktivierbare Zuwendungen an übrige Bereiche , , Investitionszuschuss Neubau Ev. KiTa Kirkel-Neuhäusel 7818 Aktivierbare Zuwendungen an übrige Bereiche , , Jugendpflege der Gemeinde Kirkel 7826 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zwischen 150 und EUR (GWG neu) 400, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 2.000,00 oberhalb der Wertgrenze von Euro 2.400,00 Summe investive Auszahlungen ,00

56 Finanzhaushalt 2009 Investive Zahlungen nach Ein / Auszahlungskonten a) Einzahlungen 6811 Investitionszuweisungen vom Land , Rückflüsse von Darlehen an verbundene Unternehmen ,00 b) Auszahlungen Summe Einzahlungen: , Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen 5.000, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen zwischen 150 und Euro (GWG neu) , Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen über der Wertgrenze von Euro , Aktivierbare Zuwendungen an übrige Bereiche , Auszahlungen für den Erweb von immateriellen Vermögensgegenständen 5.000,00 Summe Auszahlungen: ,00 c) Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen ,00

57 Verschuldung und Kassenlage

58 S c h u l d e n s t a n d Zum 01. Januar 2009 ergibt sich folgende Verschuldung: a) Schulden der Gemeinde: EUR b) Altschulden Abwasserwerk: EUR c) Altschulden Bauhof- u. Friedhofsbetrieb: EUR d) Altschulden Immobilien- u. Freizeitbetrieb: EUR Zwischensumme: EUR e) Schulden Abwasserwerk: EUR f) Schulden Immobilien- u. Freizeitbetrieb: EUR g) Bauhof- u. Friedhofsbetrieb: EUR Gesamtverschuldung: EUR

59 S c h u l d e n s t a n d Dieser Schuldenstand entstammt der Tabelle aus den Seiten 34/35 des Vorberichts und ist gerundet. Die Detailübersicht (mit Kommazahlen) befindet sich auf Seite 425. Diese Übersicht enthält auch den Stand der aus der Ausgliederung Gemeindewerke Kirkel GmbH entstandenen Verbindlichkeiten, sowie den Kassenkredit in Höhe von 1 Million.

60 Schuldendienst im Haushaltsjahr 2009 Zinsbelastung 2009 = 644 T Zinsbelastung gegenüber dem Kreditmarkt (ohne interne Verrechnungen der Eigenbetriebe, etc.) Öffentl. - rechtl. Banken = 223 T Kontokorrent = 220 T sonstige / private Banken = 201 T

61 Kassenlage im Jahre 2008 Überwiegende Finanzierung der Zahlungsverpflichtungen (Einheitskasse) durch Kontokorrentkredite (Kassenkredite) Gesamtbetrag Kassenkredite Ende 2008: Gewogener Durchschnittszinssatz: 4,65 % (2007 = 4,03 %) 2008 wurden insgesamt ,11 ( 2007: ,05 ) für Kassenkredit- und Kontokorrentzinsen bezahlt.

62 Fazit Zusammenfassender Vergleich der Ansätze im Ergebnishaushalt Chancen und Risiken Erträge Die Gewerbesteuererträge (geschätzte 4 Millionen) weisen im Gegensatz zu den Vorjahren kein Verbesserungspotential auf. Hier bleibt die aktuelle Entwicklung abzuwarten. Stand : ,56 EUR. Wir standen aber Anfang Februar 2009 schon bei über 5 Millionen!!! Die Schlüsselzuweisungen (B/C incl. Sonderschlüsselzuweisung abzgl. Finanzausgleichsumlage) sinken von EUR 2008 um EUR auf EUR im Jahr Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist so realistisch geschätzt, dass hier kein größeres Verbesserungspotential besteht.

63 Aufwendungen Enorme Steigerungen ergeben sich aus den Betriebskostenzuschüssen an die Eigenbetriebe. Diese wären noch höher ausgefallen, wenn nicht im letzten kameralen Jahr der im Wirtschaftsplan ausgewiesene Verlust komplett abgedeckt worden wäre. Der Haushaltsansatz von EUR wurde um EUR überschritten. Die gegenüber dem Planansatz 2008 ausgewiesene Steigerung beträgt EUR. Erläuterungen des Fachamtes: Siehe S. 30 Die Kreisumlage steigt von EUR um EUR auf EUR.

64 Allgemein Informationen Anmerkungen Prognosen

65 K R E I S U M L A G E Haushaltsstelle HH.jahr Umlagesatz Rechnungsergebnis ,55000% , ,95000% , ,23000% , ,35000% , ,20000% , ,30000% , ,77000% , ,15000% , ,15000% , ,96200% , ,24700% , ,22400% , ,05750% , ,21620% , ,64150% , ,22013% , ,28424% , ,54932% , ,14697% ,00

66 Kreisumlage , , , , , , , , , ,00 0, Höhe der Kreisumlage

67 Entwicklung wichtiger Einnahmearten HH.jahr Grundsteuer B Gewerbesteuer Anteil Einkommensteuer Anteil Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00

68 Verhältnis Kreisumlage zu Einnahmen/Ausgaben des VwHH Einnahmen VwHH/ Rechnungsergebnis Anteil Ausgaben VwHH/ Rechnungsergebnis HH.jahr Umlagesatz Rechnungsergebnis Anteil ,30000% , ,30 12,6072% ,30 12,6072% ,55000% , ,26 13,8487% ,26 13,8487% ,95000% , ,80 13,9814% ,80 13,9814% ,23000% , ,42 15,8401% ,42 15,8401% ,35000% , ,09 17,4016% ,09 17,4016% ,20000% , ,79 18,8095% ,79 18,8095% ,30000% , ,64 20,9324% ,64 20,9324% ,77000% , ,18 24,6294% ,26 22,1489% ,15000% , ,87 27,3650% ,47 22,7925% ,15000% , ,63 24,0035% ,97 20,7948% ,96200% , ,39 27,9896% ,66 21,9473% ,24700% , ,49 26,4851% ,31 20,3489% ,22400% , ,24 25,7668% ,23 20,3709% ,05750% , ,80 27,8666% ,20 22,1814% ,21620% , ,28 32,7297% ,37 24,1854% ,64150% , ,35 31,6276% ,92 24,3142% ,22013% , ,32 30,2349% ,81 25,1210% ,28424% , ,75 31,6110% ,77 27,0174% ,54932% , ,73 26,7348% ,35 27,1757% ,14697% , ,00 36,8744% ,00 31,5828%

69 ,00 Entwicklung wichtiger Einnahmen , , , , , , , , , ,00 0, Grundsteuer B Gewerbesteuer Anteil Einkommensteuer Anteil Umsatzsteuer Schlüsselzuweisungen Sonderschlüsselzuweisung

70 Realsteuerhebesätze ab Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 415% 400% 385% 370% 355% 340% 325% 310% 295% 280% 265% 250% 235% 220% 205% 190% 175% 160%

71 Belastung durch Zins und Tilgung Zinsen Kassenkredite Zinsen Invest.kredite Tilgung Invest.kredite

72 Anteil Defizit an den Einnahmen Haushaltsplan , , , , , , , , , , , , , ,00 38,73% 44,21% 45,24% 57,50% 55,98% 26,81% 39,46% Rechnungsergebnis , , , , , , , , , , , , , ,38 26,49% 25,63% 35,33% 30,08% 20,36% 17,00% -1,62%

73 Entwicklung des Eigenkapitals Hhjahr Allgemeine Rücklage Ausgleichsrücklage Gesamt Jahresfehlbetrag , , , ,00 Entnahme A.R , , , , , , ,00 Entnahme A.R. und Allg.R , , , , , , ,00 Entnahme Allg.R , , , , ,00 Entnahme Allg.R , ,51 Verringerung der Allgemeinen Rücklage % ,42 2,74% ,00 3,95% ,00 4,58% Der Haushalt 2009 gilt als ausgeglichen. Die Ausgleichsrücklage weist noch einen Bestand von ,58 auf. Der Fehlbetrag 2010 wird auf geschätzt. Aus der Ausgleichsrücklage stehen noch ,58 zur Verfügung ,42 sind aus der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Der Bestand beträgt dann ,51 Der Fehlbetrag 2011 wird auf geschätzt. Diese müssen komplett aus der Allg. Rücklage entnommen werden. Danach beläuft sich die Rücklage auf ,51.- Der Fehlbetrag 2012 wird auf geschätzt. Diese müssen komplett aus der Allg. Rücklage entnommen werden. Danach beläuft sich die Rücklage auf ,51

74

Gemeinde Kirkel. Limbach. Kirkel - Neuhäusel Altstadt

Gemeinde Kirkel. Limbach. Kirkel - Neuhäusel Altstadt Haushaltsplan 2016 Gemeinde Kirkel Limbach Kirkel - Neuhäusel Altstadt Ergebnis 2015 vorläufig Aktuell (12.04.2016, Stand der Präsentation) beträgt der Stand der Ergebnisrechnung ca. minus 2,8 Mio Euro.

Mehr

- Amt Finanzen - Herzlich willkommen!

- Amt Finanzen - Herzlich willkommen! Gemeinde Kirkel - Amt Finanzen - Herzlich willkommen! Gemeinde Kirkel Limbach Kirkel - Neuhäusel Altstadt Rückblick 2012 Haushaltsdaten 2012 Erträge: 14.347.510 EUR Aufwendungen: 17.734.250 EUR Saldo:

Mehr

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt bisher: Verwaltungshaushalt hier wurde die laufenden Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet Vermögenshaushalt hier erfolgte die Veranschlagung

Mehr

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan

Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Vom kameralen zum doppischen Haushaltsplan Agenda 1. Grundsätzliche Änderungen durch das NKHR 1.1. Von Einnahmen und Ausgaben zu Erträgen und Aufwendungen 1.2. Das Drei-Komponenten-Modell 1.3. Abgrenzung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen!

Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen! Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen! NKF Gestaltungsmöglichkeiten für die Amtsleitung am 14. September 2005 Stefan Opitz, Jugendhilfeplanung und Organisationsentwicklung Ziele des NKF Darstellung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse

Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig hesse@wifa.uni-leipzig.de Tel.: 0341 97 33 582 Leipzig, 1 Kommunen als Träger von Aufgaben zweistufiger Staatsaufbau bei dreistufiger Verwaltungsgliederung

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Gemeinde Kirkel. Limbach. Kirkel - Neuhäusel Altstadt

Gemeinde Kirkel. Limbach. Kirkel - Neuhäusel Altstadt Gemeinde Kirkel Limbach Kirkel - Neuhäusel Altstadt Haushaltssanierungsplan 2015 Eigenkapital, Haushaltssanierungsplan, Sanierungshaushalt Gesetz Nr. 1598 über das Neue Kommunale Rechnungswesen im Saarland

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Netzwerk- Themenworkshop. Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht

Netzwerk- Themenworkshop. Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht Netzwerk- Themenworkshop Hiddenhausen Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht Münster, 14.09.2006 1 Hiddenhausen Strukturell unausgeglichene Haushalte seit Mitte der 90er Jahre

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Auch vor diesem Hintergrund wird sich der rechtlich vorgeschriebene Ausgleich des Haushalts in Zukunft eher schwieriger gestalten.

Auch vor diesem Hintergrund wird sich der rechtlich vorgeschriebene Ausgleich des Haushalts in Zukunft eher schwieriger gestalten. Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR) 1 Rechtsvorschriften Der Niedersächsische Landtag hat am 9. November 2005 das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher

Mehr

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster

Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 48127 Münster Finanzen Impressum... 2 Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung... 2 Hinweise... 3 Zeichenerklärung... 3 Erläuterungen zum Haushalt... 4 Definitionen... 4 1 Haushalt der

Mehr

Teil I Buchhaltung. 1 Bestandskonten. 6 Bilanzen

Teil I Buchhaltung. 1 Bestandskonten. 6 Bilanzen 6 Bilanzen Teil I Buchhaltung In dem ersten Teil Buchhaltung soll lediglich ein generelles Verständnis für die Art zu buchen, also für Buchungssätze, geschaffen werden. Wir wollen hier keinen großen Überblick

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Hochstadt. für das Haushaltsjahr 2014. vom 4. Juni 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Hochstadt für das Haushaltsjahr 2014 vom 4. Juni 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland für die Jahre 2015 und 2016 vom 12.05.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik. Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Güstrow und Demmin 10. und 11. November 2009 14 KomDoppikEG M-V Rechtliche Regelungen Rechnungslegungsvorschriften für das letzte Haushaltsjahr mit einer kameralen

Mehr

Controlling Thema Beschlussantrag

Controlling Thema Beschlussantrag Vorlage 2010 Controlling Nr. 101 Geschäftszeichen: 10-042.160 13. Juli 2010 VA 21.07.2010 10 nö Beratung GR 28.07.2010 12 ö Beschluss Thema Steuerungsbericht 2010, Beschlussantrag Der Bericht wird zur

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt

11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt 11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt Roland Sahr 5. September 2006 Ziele der Doppik Einführung der doppelten Buchführung im kommunalen

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0368/15 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 06.03.2015 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 24.03.2015

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81

Verw.Hh. Verm.Hh. Gesamthaushalt 1. 6.921.102,23 1.421.308,58 8.342.410,81 Gemäß 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Baindt mit nachstehenden Ergebnissen festgestellt: a)

Mehr

GEMEINDE KÖNGERNHEIM 1.779.557 1.714.842 64.715

GEMEINDE KÖNGERNHEIM 1.779.557 1.714.842 64.715 GEMEINDE Ergebnishaushalt (beinhaltet Erträge und Aufwendungen innerhalb des Haushaltsjahres, incl. Abschreibungen, Rückstellung und Sonderposten) geplant: 1.779.557 1.714.842 64.715 Erträge Aufwendungen

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Sollsaldo und Habensaldo

Sollsaldo und Habensaldo ollsaldo und abensaldo Man hört oft die Aussage "Ein ollsaldo steht im aben, und ein abensaldo steht im oll". Da fragt man sich aber, warum der ollsaldo dann ollsaldo heißt und nicht abensaldo, und warum

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012

Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Haushaltssatzung der Stadt Mülheim-Kärlich für das Jahr 2013 vom 20. Dezember 2012 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen

Mehr

Haushalts- und Deckungsvermerke

Haushalts- und Deckungsvermerke Haushalts- und Deckungsvermerke der Stadt Mühlheim am Main I. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 100 HGO Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nur zulässig,

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

H a u s h a l t 2009

H a u s h a l t 2009 H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

7.10 Betriebliches Rechnungswesen

7.10 Betriebliches Rechnungswesen Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

I. Sachdarstellung und Begründung:

I. Sachdarstellung und Begründung: TOP 7 Drucksache Nr.: 2012-366 Sitzung: GR 19.11.2012 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 3 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.

8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. 8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr