Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str Berlin-Mitte u+ salexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 D Berlin An alle öffentlichen Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Schulen der Sekundarstufe I die Schulaufsicht in den Außenstellen die für Schule zuständigen Bezirkstadträtinnen und Bezirksstadträte die Leitungen der bezirklichen Schulämter nachrichtlich alle allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft Geschäftszeichen II C 1.4 Bearbeitung Zimmer Heidrun Wiese-Lühr 4B38 Telefon Zentrale intern Fax Datum 1. September 2011 Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 12 / 2011 Übergang von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2012/13 Für den Übergang zum Schuljahr 2012/13 von der Grundschule in die Jahrgangsstufe 7 der öffentlichen Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen gelten gemäß 5 und 6 Sek I-VO für die im Einzelnen dargestellten Verfahrensschritte verbindlich die im Folgenden festgelegten Termine. Bitte beachten Sie, dass die unter 2. aufgeführten Verfahrensschritte nur dann erforderlich sind, wenn die Kriterien einer Schule geändert werden sollen oder müssen (vgl. mein Informationsschreiben vom 12. August 2011) 1. Festlegung der Aufnahmekapazitäten Termine bis bis Verfahrensschritte Die bezirklichen Schulämter stimmen mit den Schulen der Sek. I ihres Zuständigkeitsbereichs deren Aufnahmekapazitäten ab, legen diese fest und teilen ihre Festlegungen SenBildWiss - II B - mit. Die bezirklichen Schulämter stimmen mit der regionalen Schulaufsicht und den betroffenen Schulen die jeweils vorgesehenen Klassen oder Platzzahlen für Lerngruppen für die Fortsetzung von Französisch als erste Fremdsprache ab, legen diese verbindlich fest und teilen ihre Festlegungen SenBildWiss - II B - mit.

2 2 2. Änderung der Kriterien oder der Kriterienplatzzahl für den Fall der Übernachfrage an Schulen der Sek I bis bis Die Schulkonferenzen der Schulen der Sek. I beschließen die Kriterien und das Verfahren der Aufnahme für den Fall der Übernachfrage, falls die Kriterien verändert werden sollen oder müssen, weil sich aus der Kapazitätsfestlegung veränderte Platzzahlen für die Kriterienauswahl ergeben. Die Schulleitungen der Schulen der Sek. I übermitteln der regionalen Schulaufsicht per Mail ihre veränderten Festlegungen unter Verwendung des Formblatts der Anlage 2 der Handreichung Herbstferien bis Die regionale Schulaufsicht übersendet das Formblatt der Anlage 2 mit ihrem Entscheidungsvorschlag zu den Festlegungen der Schulen parallel - an SenBildWiss per Mail (Adresse: aufnahme@senbwf.berlin.de) und - an die bezirklichen Schulämter zur Herstellung des Benehmens (zu den Kriterien) und des Einvernehmens (zum Verfahren der Aufnahme). bis bis bis bis Die regionale Schulaufsicht informiert SenBildWiss - II C - über das Ergebnis der Abstimmung mit den bezirklichen Schulämtern. SenBildWiss - II C - teilt der regionalen Schulaufsicht das Ergebnis seiner Prüfung der Festlegungen der Schulen mit. Die regionale Schulaufsicht übersendet den Schulen und den bezirklichen Schulämtern das Ergebnis der Überprüfung (Genehmigung oder Nichtgenehmigung mit Begründung). Die genehmigten geänderten Kriterien und das Verfahren der Aufnahme für den Fall der Übernachfrage sowie die ggf. veränderten Platzzahlen für die Kriterienauswahl werden im Schulportrait der jeweiligen Schulen durch die Online-Redaktion von SenBWF veröffentlicht. 3. Verfahrensschritte an den Grundschulen bis bis bis Alle Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 6 - einschließlich des Wegfalls von sonderpädagogischem Förderbedarf - sind abgeschlossen. Die regionale Schulaufsicht übergibt eine Übersicht aller in die Sek I übergehender Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf - mit Nennung des jeweiligen Förderbedarfs, der Herkunftsschule und des Wohnortbezirks an ihr bezirkliches Schulamt. Die Grundschulen führen die Beratungsgespräche mit den Eltern zum Übergang durch.

3 3 am Die Grundschulen geben die Halbjahreszeugnisse der Jahrgangsstufe 6 zusammen mit der Förderprognose, dem Anmeldebogen und dem Elternbrief aus Winterferien Siehe auch die beiden weiteren Verfahrensschritte unter 4. (Termine und ) Dieses Verfahren ist in gleicher Weise an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt durchzuführen; Förderprognose und Anmeldebogen sind jedoch bei Weiterbestehen von sonderpädagogischem Förderbedarf nur auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zu erstellen. 4. Verfahrenschritte an den Erst-, Zweit- und Drittwunschschulen der Sekundarstufe I Die Eltern melden ihre Kinder bei der Erstwunschschule an. - Anmeldezeitraum - am bis Die Erstwunschschulen - übersenden ihrem bezirklichen Schulamt eine Auflistung der angemeldeten Schülerinnen und Schüler und - informieren SenBWF - II D -, sofern sich insgesamt mehr als die zulässige Gesamtzahl (3 bzw. 4 pro Klasse) von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf angemeldet haben. Die bezirklichen Schulämter informieren die jeweiligen Grundschulen über die Anmeldungen ihrer Schülerinnen und Schüler. Die Grundschulen informieren ihr zuständiges bezirkliches Schulamt über nichtangemeldete Schülerinnen und Schüler jeweils gesondert für die 1. Fremdsprache Englisch und Französisch. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden die ggf. erforderlichen Aufnahmeausschüsse nach 34 SopädVO durchgeführt. bis Die bezirklichen Schulämter informieren die anderen Schulämter und SenBWF - II B -, welche Schulen ihres Bezirks wegen Übernachfrage keine freien Plätze mehr haben, jeweils gesondert für Klassen oder Lerngruppen mit 1. Fremdsprache Englisch und Französisch. Die regionale Schulaufsicht informiert das bezirkliche Schulamt und die Schulaufsicht des Wohnorts, sofern Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht entsprechend ihrem Erst-, Zweit- und Drittwunsch aufgenommen werden können. bis Die Schulen entscheiden in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht und im Einvernehmen mit dem bezirklichen Schulamt über die Aufnahme der Bewerber/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im Fall einer Übernachfrage und soweit Aufnahmeausschüsse gebildet werden, entscheidet die regionale Schulaufsicht.

4 4 bis Die Erstwunschschulen führen ihre Aufnahmeverfahren jeweils gesondert für Klassen oder Lerngruppen mit 1. Fremdsprache Englisch und Französisch (siehe Hinweise in der Anlage) durch: - Besteht keine Übernachfrage: Alle Bewerbungen werden berücksichtigt und die Schulen teilen ihrem bezirklichen Schulamt die Zahl der aufgenommenen Bewerber/innen und der freien Plätze jeweils gesondert für die 1. Fremdsprache Englisch und Französisch mit. - Bei Übernachfrage: Die Schulen entscheiden zunächst im Einvernehmen mit dem bezirklichen Schulamt über die Härtefälle (bis zu 10%), führen danach das Auswahlverfahren nach Kriterien (mind.60 %) und zum Schluss das Losverfahren (30 %) durch. Abschließend übermitteln sie ihrem Schulamt die Unterlagen für das gesamte Auswahlverfahren mit der Dokumentation der Auswahlentscheidungen sowie die Anmeldeformulare der nicht berücksichtigten Bewerber/innen. bis bis Die Schulämter der Erstwunschschulen informieren die Schulämter der Zweitwunschschulen, sofern dort noch freie Plätze in den Klassen oder Lerngruppen mit 1. Fremdsprache Englisch und/oder Französisch bestehen, über die nicht berücksichtigten Bewerber/innen und übermitteln deren Durchschnittsnote der Förderprognose. Die Schulämter der Zweitwunschschulen prüfen die Aufnahmemöglichkeiten an den Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs und informieren - die Schulämter der Erstwunschschulen über Aufnahme oder Nichtaufnahme der Bewerber/innen jeweils gesondert für die 1. Fremdsprache Englisch und Französisch, - alle Schulämter und SenBWF - II B -über die Schulen, die nach Berücksichtigung der Zweitwünsche keine freien Plätze mehr haben. bis bis Die Schulämter der Erstwunschschulen informieren die Schulämter der Drittwunschschulen, sofern dort noch freie Plätze in den Klassen oder Lerngruppen mit 1. Fremdsprache Englisch und/oder Französisch bestehen, über die nicht berücksichtigten Bewerber/innen und übermitteln deren Durchschnittsnote der Förderprognose. Die Schulämter der Drittwunschschulen prüfen die Aufnahmemöglichkeiten an den Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs und informieren - die Schulämter der Erstwunschschulen über Aufnahme oder Nichtaufnahme der Bewerber/innen jeweils gesondert für die 1. Fremdsprache Englisch und Französisch, - alle Schulämter und SenBWF - II B - über die Schulen, die nach Berücksichtigung der Drittwünsche noch freie Plätze haben. bis Die Schulämter der Erstwunschschulen informieren alle Wohnortschulämter über die Nichtaufnahme der Bewerber/innen bei Erst-, Zweit- und Drittwunschulen.

5 Osterferien Die Schulämter der aufnehmenden Schulen übersenden den Eltern - die Aufnahmebescheide der Erst-, Zweit- und Drittwunschschulen Die Schulämter der Erstwunschschulen übersenden - die Bescheide über die Nichtaufnahme an der Erstwunschschule und ggf. die Information über die Nichtberücksichtigung bei der Zweit- und Drittwunschschule. 5. Benennungs- und Zuweisungsverfahren im Zeitraum Termin der Ausgleichskonferenz zwischen den Bezirken. Die Schulämter der Erstwunschschulen übergeben den Schulämtern der Bewerberwohnorte die Anmeldeformulare der nicht berücksichtigten Bewerber/innen Osterferien bis bis Die Schulämter der Bewerberwohnorte benennen den Eltern der an den Erst-, Zweit- und Drittwunschschulen nicht aufgenommenen Bewerber/innen mit Fristsetzung eine aufnahmefähige Schule und weisen ggf. im Anschluss zu. Die aufnehmenden Schulen übersenden den Eltern die Aufnahmebescheide. 6. Meldung aller Aufnahmen an die Grundschulen bis Die Schulen der Sekundarstufe I melden den Grundschulen die aufgenommenen Schüler/innen. Als Anlage 1 übersende ich die überarbeitete Fassung der Handreichung zum Aufnahmeverfahren, in der die Änderungen zur Rundung der Quoten und zum gesonderten Aufnahmeverfahren für Klassen oder Lerngruppen mit der 1. Fremdsprache Französisch berücksichtigt sind. Zu den Einzelheiten des Verfahrens der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist ein Informationsschreiben als Anlage 2 beigefügt. Die Verfahrensschritte und Termine des Übergangs in die Jahrgangsstufe 5 werden in einer gesonderten Verwaltungsvorschrift geregelt. Im Auftrag Ludger Pieper (Abteilungsleiter)

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