Beratervertrag Finanzierung/Kreditsanierung
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- Hans Boer
- vor 8 Jahren
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1 Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber genannt, und Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Auftragnehmer genannt, wird folgender Beratervertrag geschlossen:
2 1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in allen unternehmensrelevanten Fragen im Bereich Refinanzierung und Fremdkapitaloptimierung, beraten. Die Beratung wird in Abstimmung mit den Gesellschaftern und der Geschäftsleitung erfolgen. (2) Zur Beratertätigkeit gehört insbesondere: a) Die Analyse und Auswertung der bestehenden Fremdfinanzierungen, der Kapitalzusammensetzung und der verfügbaren Sicherheiten. b) Die Erstellung eines Finanzierungskonzeptes zur grundlegenden Sanierung bzw. Konsolidierung der Unternehmensfinanzierung. c) Die Verhandlungsführung mit Kreditinstituten, Bürgschaftsbanken resp. Kreditgarantiegemeinschaften, Leasinggebern, sonstigen Kapitalgebern und sofern erforderlich den zuständigen Finanzbehörden (FA/OFD). 2 Beginn, Laufzeit (1) Der Beratungszeitraum wird vom Auftragnehmer gemäß Angebot vom auf , ab Vertragsunterzeichnung veranschlagt. Sollten außergewöhnliche Einflüsse zu einer erkennbaren Überschreitung des Beratungszeitraumes führen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. (2) Die Beratungstätigkeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet mit Fertigstellung des Finanzierungskonzeptes und/oder der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen, ohne dass es einer Kündigung des Vertrages bedarf. (3) Sofern die Gläubiger oder andere direkt beteiligte Institutionen (finanzierendes Kreditinstitut, Bürgschaftsgeber, Gesellschafter) ihre Zustimmung zum Sanierungskonzept von einer weitergehenden Beratung abhängig machen (z.b. begleitende Beratung des Unternehmens über einen noch festzulegenden
3 Zeitraum oder direkte Mitwirkung bei der Umsetzung), so wird der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer, einen Anschlussberatungsvertrag, analog zu diesem Vertrag, abschließen. 3 Ort und Zeit der Tätigkeit (1) Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit es der Auftragnehmer für erforderlich erachtet im Betrieb des Auftraggebers tätig zu sein, so wird er den Auftraggeber rechtzeitig informieren und die Termine abstimmen. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Zeit der innerbetrieblichen Tätigkeit dem Auftragnehmer einen Büroarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. 4 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer der Beratungstätigkeit dem Auftragnehmer sämtliche Geschäftsunterlagen zugänglich zu machen und bei Bedarf Geschäftsvorgänge zu erläutern sofern diese für eine erfolgreiche Umfinanzierung/Kreditsanierung von Bedeutung sind. (2) Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter im Sinne von Abs. 1 unterrichten und zu entsprechender Mitarbeit anhalten. (3) Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und sonstige der Schweigepflicht unterliegende Berufsgruppen werden im Bedarfsfall durch den Auftraggeber von der Schweigepflicht entbunden.
4 5 Verschwiegenheit (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten - auch über das Ende des Beratervertrages hinaus - strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten. (2) Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäfts-, Betriebs- und Finanzunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlagen nach dem Ende des Beratervertrages zurückgeben. 6 Honorar (1) Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Beratungspauschale in Höhe von 000,00 netto gemäß Angebot vom pro Beratungstag und Person. (2) Die Vergütung der Spesen erfolgt auf Nachweis. Für die An- und Abreise des Auftragnehmers werden jeweils wahlweise die Kosten für die Fahrt mit der Deutschen Bahn AG, ICE 2. Klasse oder 0,35 /Km mit dem PKW berechnet (3) Vor Beratungsbeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 30% Prozent des Beratungshonorars, ausgehend von dem vorläufigen Beratungsaufwand fällig. Ein weiterer Abschlag von 20% nach Vorlage der Rohfassung des Konzeptes, eine weitere Zahlung von 20% nach Vorlage der Endfassung des Konzeptes und 30% nach Fertigstellung und Genehmigung des Vorhabens. (4) Die Aufwandspauschale für Logistik, Bürodienstleistungen (Porto, Telefon, etc.) beträgt 200,00 /Woche zuzüglich Umsatzsteuer. (5) Außergewöhnliche Leistungen wie Auslandsreisen oder Erstellung umfangreicher schriftlicher Gutachten werden, soweit diese nicht vertraglich vereinbart worden sind, gesondert berechnet. Ein Honorar wird indes nur fällig, wenn sich die Vertragsparteien vorher über die Erstellung der Leistung und deren Honorierung geeinigt haben.
5 7 Beendigung des Vertragsverhältnisses (1) Der Beratervertrag endet nach Ablauf der Beratung gemäß Angebot. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. (2) Darüber hinaus ist der Beratervertrag von beiden Seiten nur aus wichtigem Grunde kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 8 Sonstige Vereinbarungen (1) Mündliche Abreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf das Formerfordernis kann schriftlich verzichtet werden. (2) Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit hinsichtlich erbrachter Beratungsleistungen. Die Haftung ist auf einen Maximalbetrag von ,00 (Euro) beschränkt und erlischt 6 Monate nach Beendigung der Beratung. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien am nächsten kommen. (4) Gerichtsstand ist soweit zulässig der Geschäftssitz des Auftragnehmers., den Offenbach, den Auftraggeber Auftragnehmer
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