Bericht. des Gemeinderates an den Stadtrat. Kommunikationsverkabelung in den Schulanlagen. Verpflichtungskredit. betreffend

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1 Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat betreffend Kommunikationsverkabelung in den Schulanlagen Verpflichtungskredit

2 2/7 Sehr geehrter Herr Stadtratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Das Wichtigste in Kürze Die Nutzung der Informatikinstrumente in Schulen hat sich in den letzten Jahren stark verändert und wird sich weiter entwickeln. Die Volksschulen der Stadt Biel verfügen heute grösstenteils über autonom pro Schulanlage entwickelte Informatikinfrastrukturen, die den aktuellen Anforderungen mehrheitlich nicht mehr gerecht werden. Auch die Telefonanlagen sind mehrheitlich veraltet und müssen durch VoIP-Telefonie ersetzt werden, da für die bestehenden Anlagen keine Ersatzteile mehr erhältlich sind. Die Abteilungen Informatik und Logistik sowie Schule & Sport erarbeiten zurzeit Lösungsansätze für die zukünftige Ausgestaltung der Schulinformatik. Da sich die Möglichkeiten auf Grund der raschen Entwicklung der Schulinformatik laufend verändern, wird ein Vorgehen in Etappen vorgesehen, wobei zunächst bei einer Schule modellhaft Lösungen implementiert werden. Voraussetzung für die künftige Ausgestaltung der Schulinformatik ist eine ausreichende Infrastruktur. Hierzu gehört eine flexible Kommunikationsverkabelung der Schulanlagen. Ein Anschluss an das Glasfasernetz wurde durch den Stadtrat bereits im Sommer 2012 genehmigt und ist grösstenteils abgeschlossen. In einem nächsten Schritt gilt es, alle Schulanlagen mit einer modernen Kommunikationsverkabelung auszustatten. Anlagen, die vor kurzem bauliche Veränderungen erfuhren, wurden nach Möglichkeit gleichzeitig mit einer professionellen universellen Kommunikationsverkabelung (UKV) ausgerüstet. Die komplette Kommunikationsverkabelung der Schulanlagen ist eine Voraussetzung für einen effizienten Betrieb und zeitgerechten Unterricht. Alle Anlagen sollen daher gemäss den von den Abteilungen Informatik und Logistik, Hochbau und Schule & Sport erarbeiteten Standards mit einer UKV ausgerüstet werden. Eine WLAN-Lösung wurde eingehend geprüft, aber aus technischen und betrieblichen Gründen als nicht zielbringend erachtet. Die Kosten für die Verkabelungen der noch nicht ausgerüsteten Anlagen werden auf CHF 1,825 Mio. geschätzt und können nicht über laufende Budgetmittel finanziert werden. Vorgehen Folgende Schulanlagen sind noch mit einer Kommunikationsverkabelung auszustatten: Rittermatte dringend, da aktuelle Telefonanlage stark veraltet Sahligut dringend, da aktuelle Infrastruktur stark veraltet Bözingen Neumarkt (nur noch Neumarktstrasse 15) Plänke (Gebäude Seite Neuengasse bereits ausgerüstet) Battenberg (ohne Trakt F) Walkermatte (Neubau Tagesschule bereits ausgerüstet) Vingelz Geyisried, bei Sanierung Châtelet, Ausstattung über Kredit Sanierung, Mehrkosten höherer Standard über Kredit UKV

3 3/7 Die Schulanlage Geyisried soll in den nächsten Jahren saniert werden, die Ausstattung mit einer Kommunikationsverkabelung erfolgt im Zuge der Sanierung und ist nicht Gegenstand dieses Kredites. Für das Schulhaus Platanes ist mittelfristig eine Totalsanierung oder ein Neubau vorgesehen. Auf Grund des schlechten Zustandes der Anlage und des dadurch bedingten grossen Eingriffes bei einer eventuellen Sanierung ist eine Ausstattung mit einer Kommunikationsverkabelung nicht sinnvoll. Für die Anlage Platanes wird daher anstelle einer Kommunikationsverkabelung eine provisorische und günstige Lösung gesucht, beispielsweise WLAN oder Signalverteilung über Starkstromnetz. Eine solche Übergangslösung ist weniger zuverlässig und wartungsintensiver als eine Kommunikationsverkabelung, für eine relativ kurze Nutzungsdauer aber ausreichend. Die Anlage Châtelet wird derzeit saniert und gleichzeitig mit einer UKV ausgerüstet. Die Planung der UKV erfolgte jedoch zu einem Zeitpunkt, als die Standards für die UKV noch nicht definiert waren. Die neuen Standards werden Mehrkosten von CHF 110' zur Folge haben, die in den Kredit UKV eingerechnet werden. Die Arbeiten können nur in den Schulferien ausgeführt werden, jene für die grösseren Anlagen nur in den Sommerferien. Daher ist von einem Projektabschluss per Ende 2018 auszugehen. Bei den langfristig gesicherten, externen Standorten für Tagesschulen und Kindergärten sollen nur die grösseren Einheiten mit derselben Infrastruktur versehen werden. Grössere Einheiten sind Tagesschulen mit mehr als 100 Betreuungsplätzen sowie Kindergärten mit mehr als zwei Klassen. Zurzeit erfüllt keiner der Standorte diese Anforderungen. Kommunikationsverkabelung Worum geht es? Eine zuverlässige und qualitativ gute Verkabelung von Gebäuden ist heute unerlässlich. Die Gebäudeverkabelung, auch universelle Kommunikationsverkabelung (UKV) genannt, stellt sicher, dass in ausgewählten Räumlichkeiten Hardware wie PC, Drucker, Kopierer, Telefone und Projektoren ("Beamer") angeschlossen und über ein Netzwerk miteinander verbunden werden können. Sie bildet die Voraussetzung für jede Form zeitgemässer Schulinformatik. Die UKV hat zudem den Vorteil, dass sie flexibel genutzt werden kann und daher unabhängig von der Ausgestaltung der Schulinformatik ist. Es wird daher auch davon ausgegangen, dass die UKV eine viel längere Lebensdauer haben wird als die Hardwareausrüstung. WLAN Das Schulinformatikkonzept sieht vor, dass künftig ganze Klassen im Unterricht Tablets, Laptops, Smartphones und ähnliche Geräte einsetzen. Hierfür müssen die Geräte einfach mit einem leistungsfähigen Netzwerk verbunden werden können. Vorgesehen ist ein "bring your own device"-ansatz. Das heisst, Anwender können im Schulnetz auch private Geräte einsetzen. Für die Lehrpersonen braucht es zudem fixe Arbeitsplätze die ebenfalls ins Schulnetz eingebunden sind. Hierzu ist der Anschluss von Peripheriegeräten wie beispielsweise Drucker, Scanner, Telefone erforderlich. Der Einsatz von WLAN wird insbesondere für den klassenweisen Einsatz von Informatikgeräten gezielt erforderlich sein.

4 4/7 Eine flächendeckende WLAN-Lösung ist allerdings aus technischen und betrieblichen Gründen nicht zielführend. Folgende Gründe sprechen für eine komplette Verkabelung der Gebäude: Die Gebäudestruktur lässt vielerorts keine leistungsfähige Verbreitung mittels WLAN zu. Hier ist eine Erschliessung der einzelnen Zimmer unabdingbar. Über die UGV werden nicht nur PCs, Laptops, Tablets sondern auch Telefone, Drucker, Beamer angeschlossen und stellen die Daten- und Stromversorgung sicher. WLAN sind anfälliger für Pannen. Zudem können die WLAN-Router nicht durch einen zentralen IT-Support gewartet werden. Das heisst, bei einem Problem muss stets eine Technikerin oder ein Techniker auf Platz. Die Pflege und Wartung von WLAN und Arbeitsstationen via WLAN haben somit höhere Kosten zur Folge und die Betreuung dieser Geräte ist auch für die lokale Schulinformatik aufwändiger. Seitens der Eltern und teilweise auch der Lehrpersonen bestehen infolge allfälliger Strahlungen grosse Vorbehalte gegenüber WLAN. Es handelt sich um ein emotionales Thema, das oft wenig rational diskutiert wird. WLAN ist im Allgemeinen weniger leistungsfähig, beziehungsweise hat eine tiefere Nettobandbreite. Die Angaben zu Übertragungsraten sind theoretische Werte. In der Praxis liegen die erreichten Bandbreiten meist weit unter dem theoretischen Werten. Die Übertragungsgeschwindigkeit ist in WLAN unstabil und hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Anzahl Benutzerinnen und Benutzer, der Entfernung oder der Signalstärke ab. Die Kommunikation über WLAN kann leicht abgehört werden und erfordert erhöhte Sicherheitsmassnahmen. Anforderungen an die Informatikausstattung der Schulen Die Schulen sind durch den Lehrplan verpflichtet, ab der 3. Klasse Informatikkompetenzen zu vermitteln. Für die deutschsprachigen Schulen gilt eine solche Regel bereits seit Sommer 2007, für die französischsprachigen Schulen wird eine solche Regelung jetzt eingeführt. Die heutige Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT, englisch ICT) an den Schulen genügt diesen Anforderungen der Lehrpläne nicht mehr. Sie ist einerseits veraltet und andererseits pro Schulanlage höchst unterschiedlich professionell ausgestaltet. Sie erfordert zudem einen beträchtlichen Aufwand für den Unterhalt. Die Einführung von IKT in den Lehrplan ist in unserer von Informatik geprägten Gesellschaft unbestritten. Zudem unterstützen IKT zeitgemässe Formen des Unterrichts. Es geht also nicht nur darum, dass die Schülerinnen und Schüler mit IKT vertraut werden (learn to use ICT), sondern auch darum, dass IKT pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden kann (use ICT to learn). Aus fachlicher und pädagogischer Sicht besteht ein grosser Bedarf für eine angemessene standardisierte IKT-Infrastruktur, die den Schulen ohne grossen Wartungsaufwand zur Verfügung steht. Die Abteilungen Informatik und Logistik sowie Schule & Sport streben eine einfache Struktur der IKT-Organisation an den Schulen an und leicht anwendbare Standards für die Ausrüstung.

5 5/7 Angestrebte Entwicklung der Informatikinfrastruktur in den Schulen Im Rahmen der Ausarbeitung des Konzepts für die künftige Schulinformatik wurden verschiedene Varianten diskutiert und geprüft. Dabei zeigte sich, dass eine flächendeckende Einführung einer standardisierten Infrastruktur zusätzlich zur Kommunikationsverkabelung äusserst kostenintensiv wäre und das Risiko birgt, dass die gewählte Lösung unter Berücksichtigung der raschen Entwicklung der IT-Branche rasch veraltet sein könnte. Zudem wäre eine mangelnde Akzeptanz seitens Schulen beziehungsweise Lehrpersonen zu befürchten. Angestrebt wird daher eine Lösung, die der ständigen und raschen Entwicklung der Hard- und Software Rechnung trägt. Es ist vorgesehen, mögliche Lösungen zunächst in einem Pilotbetrieb zu prüfen. Damit ist gewährleistet, dass Erkenntnisse und Erfahrungen der Pilotanlage anschliessend auf die weiteren Anlagen übertragen werden können. Zugleich kann die Akzeptanz der gewählten Lösung bei den Lehrpersonen sichergestellt werden. Unabhängig vom gewählten Modell und der Hardware-Ausstattung ist ein zuverlässiges und schnelles Netzwerk erforderlich. Bei der Kommunikationsverkabelung handelt es sich folglich um eine nachhaltige Investition, die nicht von der künftigen Entwicklung der Hard- und Software abhängig ist. Mit einer flächendeckenden Ausrüstung der Gebäude mit einer universellen Kommunikationsverkabelung wird bereits eine massive Verbesserung der Infrastruktur erwirkt. Zudem wird die Grundlage für die weitere Entwicklung geschaffen, ohne Vorwegnahme der zukünftigen Ausgestaltung der Schulinformatik. Die definierten Standards garantieren eine Kommunikationsverkabelung, die auch in Zukunft eine hohe Flexibilität sicherstellt. Bauliche Massnahmen Für die Festlegung der Anzahl Anschlüsse wurden zwischen den Abteilungen Informatik und Logistik, Schule & Sport sowie Hochbau Standards für Unter- und Oberstufe erarbeitet. Der Standard Unterstufen orientiert sich am Standard der Stadt Bern, welcher zwei Anschlüsse pro Klassenzimmer vorsieht und je ein bis zwei Anschlüsse für Büros und Spezialräume. Der Standard Oberstufe basiert auf dem Modell der Stadt Zürich und sieht vier Anschlüsse pro Klassenzimmer oder Spezialraum und zwei bis vier Anschlüsse pro Arbeitsplatz für Arbeitsräume vor. Dadurch ergeben sich sechs bis acht Anschlüsse für Lehrerarbeitsräume und 24 Anschlüsse für Informatikräume. Eine höhere Anzahl von Anschlüssen erlaubt die Anbindung von mehr Endgeräten ohne die zusätzliche Verwendung von Aktivkomponenten in den jeweiligen Räumlichkeiten und führt überdies zu einer grösseren Flexibilität bei der Platzierung von Endgeräten ohne zusätzlichen Verkabelungsaufwand Wartungs- und Betriebsaufwand sind insgesamt kleiner und führen langfristig zu tieferen Kosten. UKV-Verkabelungen müssen als Punkt-zu-Punkt-Verkabelungen ausgeführt werden. Jeder Anschluss wird von einem zentralen Verteiler, einem sogenannten "Patchpanel" direkt mit einem separaten Kabel erschlossen. Auf Grund der hohen Anzahl erforderlicher Anschlüsse, insbesondere in den Oberstufen, führt die Punkt-zu-Punkt-Verkabelung bei grösseren Gebäuden zu Kabelbündeln mit einem sehr grossen Durchmesser. Die optimale Ausführung wird für die einzelnen Anlagen mit einem Elektroplaner erarbeitet; wo möglich und sinnvoll werden Teile der Installation durch Glasfaserkabel

6 6/7 und zusätzliche Verteiler ersetzt, um die Bündelquerschnitte (beispielsweise in Steigzonen) zu reduzieren. Auf eine sorgfältige und gebäudeverträgliche Planung und Ausführung wird grossen Wert gelegt. Insbesondere sollen in inventarisierten Gebäuden die Lösungen unter Einbezug der Denkmalpflege erarbeitet werden. Kosten Baukosten Die Kosten beruhen auf eingeholten Offerten und Schätzungen der Abteilung Hochbau. Offeriert wurde eine Kommunikationsverkabelung, die auf den intern erarbeiteten Standards basiert. Die Ausrüstung mit WLAN in den einzelnen Zimmern erfolgt mit der Beschaffung der Hardware Schulinformatik und ist in den Kosten Kommunikationsverkabelung nicht enthalten. Die mögliche Kosteneinsparung durch einen teilweisen Einsatz von WLAN ist ohne aufwändige Abklärungen nicht bezifferbar. BKP 2 Gebäude CHF 1'670' BKP 21 Rohbau 1 (Kernbohrungen etc.) CHF 74' BKP 22 Rohbau 2 (Brandabschottungen) CHF 32' BKP 23 Elektroanlagen CHF 1'096' BKP 27 Ausbau 1 (Schreiner) CHF 139' BKP 28 Ausbau 2 (Maler, Baureinigung) CHF 136' BKP 29 Honorare CHF 192' BKP 4 Umgebung (Baumeisteraushub) CHF 15' BKP 6 Reserve CHF 140' Total Kosten (inklusive MwSt.) CHF 1'825' Preisbasis: Zürcher-Baukostenindex April 2014 = Punkte (Basis 1. Oktober 1988 = 100 Punkte) Gesamtfolgekosten Verzinsung des halben investierten Kapitals: 6% von CHF 1'825' / 2 CHF 54' Abschreibung: 4% von CHF 1'825' CHF 73' Baulicher Unterhalt: 1% von CHF 1'825' CHF 18' Total Gesamtfolgekosten pro Jahr CHF 146' Finanzanfall 2015 CHF 200' CHF 700' CHF 685' CHF 240'000.00

7 7/7 Investitionsplanung In der Investitionsplanung sind für die Jahre insgesamt CHF 1'500' für die Ausrüstung der Schulen mit einer universellen Kommunikationsverkabelung enthalten (Konto Nr ). Beschlussesentwurf Der Stadtrat von Biel beschliesst nach Kenntnisnahme vom Bericht des Gemeinderates vom 24. Juni 2015 betreffend Kommunikationsverkabelung in den Schulanlagen, Verpflichtungskredit, gestützt auf Art. 39, Abs. 1 Bst. a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1): 1. Das Projekt Kommunikationsverkabelung in den Schulanlagen wird genehmigt und dafür ein Verpflichtungskredit von CHF 1'825'000.00, Konto Nr , bewilligt. 2. Teuerungsbedingte Mehraufwendungen gelten als genehmigt. 3. Mit dem Vollzug wird der Gemeinderat beauftragt. Er wird ermächtigt, notwendige oder zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, die den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. Biel, 24. Juni 2015 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Erich Fehr Die Stadtschreiberin: Barbara Labbé IVP / Konto-Nr

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