ERASMUS-Outgoing: Häufig gestellte Fragen

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1 ERASMUS-Outgoing: Häufig gestellte Fragen A) Auslandssemester während des Studiums: Warum sollte ich überhaupt ins Ausland gehen? Ein Auslandssemester oder jahr eignet sich zum einen dafür, einen internationalen Blick auf das Studium der Rechtswissenschaften zu bekommen und sich mit einer anderen Rechtsordnung vertraut zu machen. Neben der fachlichen Fortbildung bietet ein solcher Aufenthalt zum anderen die Möglichkeit, seine Sprachkenntnisse zu vertiefen, multikulturelle Kontakte zu knüpfen und seine persönliche Entwicklung voranzutreiben. Zudem können im Ausland erbrachte Leistungsnachweise für das Studium an der Universität Heidelberg grundsätzlich angerechnet werden (s.u.). Welcher Zeitpunkt eignet sich für das Auslandsstudium am besten? Den einen richtigen Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt gibt es nicht. Der Erasmusaustausch der Fakultät findet zum Wintersemester statt, so dass sich ein Auslandsjahr nach dem vierten oder nach dem sechsten Semester anbietet. Empfehlenswert ist es, sich nach bestandener Zwischenprüfung für einen solchen Schritt zu entscheiden. Im Anschluss an das Auslandsstudium kann in Heidelberg der Schwerpunkt begonnen werden und es bleibt ausreichend Zeit für die Examensvorbereitung. Alternativ kann ein Auslandssemester auch Sinn machen, wenn die Scheinfreiheit erreicht wurde und somit alle Voraussetzungen für die Erste Juristische Prüfung vorliegen. Wir geben zu bedenken, dass ein Semester (etwa 4 Monate) schnell vorübergeht und empfehlen daher ein Auslandsstudium über ein ganzes akademisches Jahr, um von seinem Aufenthalt optimal zu profitieren. Für welche Partneruniversität soll ich mich bewerben? Hierfür entscheidend sollten gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache und das Kursangebot an der Partneruniversität sein. Informieren Sie sich ansonsten über die Homepages der jeweiligen Partneruniversitäten, den Erfahrungsberichten und über das ERASMUS-Forum mittels bei den ehemaligen und aktuellen Heidelberger Studierenden an der Partneruniversität.

2 Kann ich ausschließlich mit ERASMUS ins Ausland gehen und was bietet mir ERASMUS? Das ERASMUS-Programm stellt nur eine von vielen Anlaufstellen dar, um im Ausland zu studieren. Daneben besteht stets die Möglichkeit, sich direkt über die jeweilige ausländische Universität als sog. Freemover zu bewerben. Auch das Dezernat Internationale Beziehungen informiert über zahlreiche Austauschprogramme weltweit. Im Rahmen des ERASMUS-Programms sollen pro Semester 30 ECTS Punkte oder 8 Semesterwochenstunden im ausländischen Recht erreicht werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Die Höhe des ERASMUS-Stipendiums liegt bei ca Kann ich mich auch für einen ERASMUS-Stipendium bewerben, wenn ich von einer anderen Fakultät der Universität Heidelberg komme? Leider vergeben wir nur Plätze an Studierende der Juristischen Fakultät für einen Studienplatz an einer Juristischen Fakultät unserer Partneruniversitäten. B) Bewerbung: Bewerbung insgesamt Ihre Bewerbung soll dem Begutachter ein realistisches Bild von Ihnen vermitteln. Als Vergleichsmaßstab dient grundsätzlich eine Bewerbung bei einem Unternehmen der freien Wirtschaft. Fehler in der Rechtschreibung oder ein unvollständiger Lebenslauf lassen Ihre Bewerbung in einem schlechten Licht erscheinen. Erwartet wird eine Bewerbung in getippter Form in einer Bewerbungs- oder Schnellheftermappe. Nicht erforderlich ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Anschreiben. Motivationsschreiben Das Motivationsschreiben sollte eine objektive Darstellung sein. Liefern Sie eine Begründung, warum gerade Sie für den Auslandsaufenthalt in Frage kommen. Für etwaige Zweit- oder Drittwünsche ist ein gesondertes Motivationsschreiben zu verfassen. Der Umfang sollte sich auf eine bis maximal drei Seiten erstrecken und nur das Notwendigste enthalten. DAAD-Sprachzeugnis Für das DAAD-Sprachzeugnis benutzen Sie ausschließlich das Formular, wie Sie es auf der DAAD-Homepage vorfinden. Einzureichen ist das Original mit Stempel und Unterschrift. Grundsätzlich reicht der Nachweis der zuerst genannten Unterrichtssprache der ausgewählten Universität aus. Positiv heben sich die Bewerbungen hervor, die beide

3 Sprachen mittels Sprachzeugnisses nachweisen können. Zuständig für die Ausstellung sind das Sprachlabor, die Philologischen Fakultäten der Universität Heidelberg und das Deutsch- Amerikanische Institut. Für die am Zentralen Sprachlabor angebotenen Sprachen beantragen Sie in den Sprechstunden der Dozenten oder per einen Termin für das Ablegen des Sprachzeugnisses. Diese Prüfungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. (siehe: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin. Verspätet eingereichte Sprachzeugnisse können nicht berücksichtigt werden. Zeugnisse Ihre Bewerbung sollte möglichst viele juristische Scheine sowie das Abitur umfassen. Darüber hinaus können auch solche Nachweise eingereicht werden, die Sie zu einem Auslandsstudium mit ERASMUS befähigen. Bei der Auswertung wird jeweils nur die bessere Klausur oder Hausarbeit berücksichtigt. Grundlagenscheine und sonstige Scheine fließen gleichwertig in die Bewertung mit ein. Lebenslauf Ihr tabellarischer Lebenslauf sollte nicht mehr als zwei Seiten umfassen. Inhaltlich bieten sich neben den allgemein üblichen Angaben insbesondere solche Stationen Ihres Ausbildungsweges (Praktika, Kenntnisse) an, die Sie für einen Auslandsaufenthalt qualifizieren. Bis wann und bei wem kann ich mich bewerben? Bewerbungsschluss ist einmal im Jahr zum Ende des Wintersemesters. Bewerbungen können Sie während der ERASMUS-Sprechzeiten in Raum 5 des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht oder im Institutssekretariat abgeben. Auch der Einwurf in den Briefkasten des Instituts oder der Postweg stehen Ihnen offen: ERASMUS-Programm ERASMUS-Beauftragte der Juristischen Fakultät Dr. Nika Witteborg-Erdmann, M.A. Institut Augustinergasse Heidelberg Verspätete Bewerbungseingänge werden nicht berücksichtigt!

4 Bekomme ich in jedem Fall einen ERASMUS-Platz? Regelmäßig bewerben sich mehr Studierende als Plätze zu verteilen sind. Es besteht keinerlei Garantie, dass eine Bewerbung erfolgreich ist. Die Anzahl an Bewerbern variiert von Jahr zu Jahr auf die jeweiligen Städte, sodass sich keine Erfolgsprognose für einzelne Universitäten aussprechen lässt. Daher ist es empfehlenswert, neben dem ERASMUS-Programm auch andere Bewerbungsalternativen im Blick zu behalten (s.o.). Muss ich einen bestimmten Notenschnitt vorweisen? Ein starrer Notenschnitt existiert nicht, sodass sich jeder bewerben kann. Die Erfolgsaussichten steigen mit der Höhe des Schnitts, der zusammen mit den anderen einzureichenden Bewerbungsunterlagen in einer Gesamtschau die Endbewertung ausmacht. C) Verlängerung, Verkürzung, Beurlaubung: Muss ich mich beurlauben lassen und falls ja wie? Es besteht die Möglichkeit, sich während des Auslandssemesters an der Universität Heidelberg beurlauben zu lassen, zwingend notwendig ist dies jedoch nicht. Die Vorteile einer Beurlaubung bestehen darin, dass das Auslandssemester nicht als Fachsemester betrachtet wird und daher kein Semester in Hinblick auf den Freiversuch vergeudet wird, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen (s.u.). Die Anerkennung erworbener Scheine im Ausland ist davon unberührt. Für einen Beurlaubungsantrag nutzen Sie bitte das Formular auf der ERASMUS-Homepage und befolgen die dort aufgeführten Schritte. An wen wende ich mich bei Verlängerung/Verkürzung des Auslandsaufenthaltes? Zunächst ist eine Verlängerung/Verkürzung mit der Gastuniversität zu besprechen und per bestätigen zu lassen. Im Anschluss daran ist die Bestätigung sowohl an das ERASMUS- Büro in Heidelberg als auch an das Dezernat Internationale Beziehungen zu senden (gerne auch per ). Eine Verkürzung ist stets möglich, eine Verlängerung dagegen nur in Abhängigkeit der Zustimmung aller oben Beteiligten.

5 D) Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen/Freiversuch Kann ich mir die im Ausland erworbenen Scheine anrechnen lassen? Für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen als Ersatz für einen zulassungsrelevanten Inlandsschein ist nach 9 Abs. 5 JAPrO die Juristische Fakultät zuständig, an der Sie im Zeitpunkt der Antragsstellung eingeschrieben sind. Der Antrag ist nach der Rückkehr aus dem Ausland bei dem Prüfungsamt der Juristischen Fakultät zu stellen. Pro Semester kann grundsätzlich nur ein Schein durch ein im Ausland erworbenes Äquivalent ersetzt werden (Ausnahme: Lausanne und Genf). Der für die Erste Juristische Prüfung erforderliche Nachweis der Fremdsprachenkompetenz ist gemäß 9 IV JAPrO auch durch ein Semester eines fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Auslandsstudiums möglich. Bei konkreten Fragen in Bezug auf die Anerkennung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Bitte kümmern Sie sich zeitnah nach Ihrer Rückkehr um die Anerkennung bei den jeweiligen Prüfungsämtern! Wirkt sich mein Auslandssemester auf die Freiversuchsregelung aus? Das Auslandssemester wird unter folgenden Voraussetzungen nicht bei der Berechnung der Semesterzahl für die Freiversuchs- bzw. Notenverbesserungsregel in der Ersten juristischen Staatsprüfung in Baden-Württemberg berücksichtigt: - Immatrikulation an einer Universität im Ausland - Beurlaubung durch die Universität im Inland - Rechtswissenschaftliches Studium im Ausland - Erwerb eines Leistungsnachweises im ausländischen Recht je Semester (vgl.: Hinweisblatt des Landesjustizprüfungsamtes m) In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Prüfungsämter!

6 E) Einzureichende Dokumente Was muss ich im Anschluss an den ERASMUS-Aufenthalt an Dokumenten einreichen? Neben dem vom ERASMUS-Koordinator der Partneruniversität unterschriebenen Learning Agreement ist ein Transcript of Records, welches die besuchten Kurse und die abgelegten Prüfungen aufführt, abzugeben. Für die zukünftigen Studierenden ist es zudem von großem Vorteil, wenn Sie uns einen Erfahrungsbericht mit dem Einverständnis zur Veröffentlichung auf der ERASMUS-Homepage per an übersenden. F) Sonstiges: An wen kann ich mich bei noch offenen Fragen wenden? Sollten nach intensiver und sorgfältiger Lektüre der ERASMUS-Homepage und den dort zu findenden Dokumenten noch Fragen offen geblieben sein, so können Sie sich gerne während der Sprechstundenzeiten persönlich an das ERASMUS-Team wenden. Diese finden in Raum 5 des Instituts für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht statt. Frau Dr. Witteborg-Erdmann steht für ein Zweitgespräch bei Bedarf ebenfalls zur Verfügung. Die Sprechstunden finden Sie auf der ERASMUS-Homepage unter

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