Praxisbesonderheiten und regionale Strukturen in Westfalen-Lippe Dr. Wolfgang-Axel Dryden 1. Vorsitzender

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1 Praxisbesonderheiten und regionale Strukturen in Westfalen-Lippe 1. Vorsitzender

2 65 EURO pro Patient und Quartal Alles darüber hinaus zahlt der Arzt Für Patienten engagierte Ärzte werden kriminell, um eine medizinisch sachgerechte Versorgung zu gewähren April 2011 Seite: 2

3 Rahmenbedingungen Richtgrößen Willkür oder Berechnung? Richtgrößen sind kein Budget. Sie werden aus dem Arzneimittelvolumen nach den Anteilen und Fallzahlen der Fachgruppen abgeleitet. Richtgrößen beschreiben die durchschnittlichen Kosten pro Patient der Fachgruppe. Sie können nicht jede Besonderheit abdecken. Notwendige Überschreitungen der Richtgröße sind Praxisbesonderheiten. Seite: 3

4 Richtgrößen Richtgröße in EUR Anzahl der behandelten Fälle Richtgrößen-Volumen M/F +25% R * ΣM/F + Σ R = Seite: 4

5 Entwicklung AM-RG-Prüfung 2005 bis Verordner 8805 Verordner 8828 Verordner 8388 Verordner 2315 Praxen mit Überschreitung 2068 Praxen mit Überschreitung 1550 Praxen mit Überschreitung 731 Praxen mit Überschreitung 696 Prüfverfahren 284 Prüfverfahren 178 Prüfverfahren 68 Prüfverfahren* Regresse Regresse Regresse 26 Regresse * nach Abzug standardisierter Praxisbesonderheiten und aufgrund von Vorverfahren Regressvolumen 2008 ca. 2,8 Mio. EUR Seite: 5

6 Auszug: Heilmittel-Praxisbesonderheiten Indikationsschlüssel nach Heilmittelkatalog ZN1 (a-c) ZN2 (a-c) Diagnosegruppe ZNS-Erkrankungen einschl. des Rückenmarks, längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ZNS-Erkrankungen einschl. des Rückenmarks nach Vollendung des 18. Lebensjahrs (...) Vorab werden die Mehrkosten zur Vergleichsgruppe automatisch berücksichtigt. Seite: 6

7 Auszug: Arzneimittel-Praxisbesonderheiten Lfd. Nr. Indikationsbereich ATC-Code nach WIDO Wirkstoffe bzw. -gruppen 1 Therapie des Morbus Gaucher mit Alglcerse/Imiglucerase A16AB02/07 Imiglucerase, Alglucerase 4 Therapie mit Glatirameracetat und Interferon-Therapie bei MS L03AB07/08, L03AX13 Interferon-Beta-1a/b, Glatirameracetat (...) Insgesamt 22 Gruppen Die Mehrbelastungen (mehr Patienten) im Vergleich zur Fachgruppe werden in der Vorabprüfung nach ggf. Abzug von DDD-Mehrkosten (teure Präparate-Auswahl) automatisch abgezogen. Seite: 7

8 Geschäftsbereich Verordnungsmanagement in Westfalen-Lippe Schriftliche und telefonischer Anfragen (ca / Jahr) Bearbeitung schriftlicher Anfragen Vorträge Informationsveranstaltungen für neue Vertragsärzte Beratungen Erstberatungen (ca. 100 Beratungen) PharmPRO -Beratungen (ca. 250 Beratungen) Prüfberatungen (ca Beratungen) Arzneimittel-Trendmeldungen + Online-Portal Beratung und Analyse im Prüfgeschäft Strategische Aufgaben Seite: 8

9 Prüfwesen aktuell in Westfalen Lippe Seit 2011 Entlastung des Arztes in der Richtgrößenprüfung durch das Erreichen seiner Leitsubstanzquoten möglich Unterstützung der Mitglieder (Ärzte) durch die KVWL kleine Kommission zur Beratung der Prüfstelle Analyse der Verordnungen + Identifizierung zusätzlicher Besonderheiten der Praxis Argumentative Unterstützung der Ärzte Seite: 9

10 Forderungen der KVWL an die Politik Änderung des 106 SGB V Ärzte haben keinen Einfluss auf abgegebenes Fertigarzneimittel. Der Apotheker muss Verordnung substituieren, Kassen schließen intransparente Mehrwertverträge mit Pharmafirmen ab Ärzte stellen die Indikation für eine Behandlung fest und wählen Wirkstoff, Behandlungsintensität und dauer aus, den Preis bestimmen die Pharmahersteller und Krankenkassen Der Heilmittelkatalog definiert eindeutig Indikation und abzugebendes Heilmittel Langfristverordnungen dürfen nicht in eine Wirtschaftlichkeitsprüfung einfließen! Die Wirtschaftlichkeitsverantwortung des Arztes liegt in der korrekten Indikationsstellung für die Behandlung, nicht für die Kosten! Seite: 10

11 Fragen und Antworten

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