Berufsakademie Rhein-Main

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1 Berufsakademie Rhein-Main Studienordnung Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik August 2011

2 Inhaltsverzeichnis 1! Geltungsbereich der Studienordnung... 3! 2! Ziele des Studiums... 3! 3! Theoriebezogene Studieninhalte... 3! 4! Praxisbezogene Studieninhalte... 4! 5! Studienaufbau und Modulsystem... 5! 6! Verlauf des Studiums... 6! 7! Praxismodule... 7! 8! Prüfungsleistungen... 8! 9! Ermittlung der Gesamtnote... 9! 10! Transcript und Diploma Supplement... 9! Anlage 1 Curriculum... 10! Anlage 2 Hinweise zur Erstellung des Exposé... 11! Anlage 3 Diploma Supplement... 12! 2

3 Hinweis: Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in dieser Studienordnung auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten jedoch im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. 1 Geltungsbereich der Studienordnung Diese Studienordnung hat Geltung für den Studiengang Wirtschaftsinformatik. Die Studienordnung regelt im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung der Berufsakademie Rhein-Main in Rödermark (kurz: BA Rhein-Main) vom August 2011 Ziele, Inhalte, Aufbau, Verlauf und Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.). 2 Ziele des Studiums (1) Die BA Rhein-Main hat sich zum Ziel gesetzt, den Studierenden und Partnerunternehmen die bestmögliche Bildung zu ermöglichen. Die Herstellung der Berufsbefähigung ( Employability ), die Vermittlung des Fachwissens, die Entwicklung der persönlichen, sozialen und methodisch-analytischen Kompetenz und die Vermittlung der Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens stehen im Mittelpunkt des Studiums. (2) Während der Praxisphasen sollen die Studierenden berufspraktische Erfahrungen sammeln und die im Studium erworbenen fachlichen Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen anwenden. Eine Verzahnung von Theorie und Praxis wird im Rahmen der Praxisphasen durch aufeinander abgestimmte Praxismodule gewährleistet. 3 Theoriebezogene Studieninhalte (1) Die BA Rhein-Main bietet für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Module in Art, Umfang, Inhalt und zeitlicher Abfolge nach Maßgabe dieser Studienordnung an. (2) Zum einen wird ein breit angelegtes betriebswirtschaftliches Studium angeboten, das auch die relevanten volkswirtschaftlichen, rechtlichen, fremdsprachlichen sowie mathematischstatistischen Kenntnisse vermittelt. (3) Zum anderen bildet die fundierte Ausbildung im Bereich der Informatik und Informationstechnik einen wichtigen Schwerpunkt des Studiums. Betriebswirtschaftliche Problemstellungen können unter Berücksichtigung der Informations- und Kommunikationstechnologie analysiert und gelöst werden. 3

4 4 Praxisbezogene Studieninhalte (1) Die Praxisphasen dienen dem Transfer der theoriebezogenen Studieninhalte in die Praxis. Der praktischen Ausbildung kommt ein eigenständiger Ausbildungswert in der Vermittlung überfachlicher Qualifikationen zu. Die Studierenden sollen die Fähigkeit zur zielgerichteten Lösung praxisbezogener Problemstellungen entwickeln und situationsgerechtes Verhalten im betrieblichen Funktionszusammenhang erlernen. (2) Den Studierenden sollen mit fortschreitender Studiendauer verstärkt Aufgaben übertragen werden, die Eigeninitiative und ganzheitliches, bereichsübergreifendes Denken erfordern. Die Partnerunternehmen sollen die Denkweise und Fähigkeiten der Studierenden fördern und es ihnen ermöglichen, die Bedeutung von Teilaufgaben im Zusammenhang mit übergeordneten Zielen zu sehen. 4

5 5 Studienaufbau und Modulsystem (1) Das Studium hat eine Regelstudienzeit von 3 Jahren. Diese 3 Jahre sind in 6 Semester aufgeteilt. Jedes Semester hat eine Studiendauer von 6 Monaten. (2) Das erste Semester beginnt jeweils zum Oktober eines jeden Jahres. (3) Das Studium ist modular aufgebaut. Jedes Modul ist in sich geschlossen hinsichtlich der jeweiligen Ziele, Lerninhalte und Voraussetzungen. Diese werden für jedes Modul durch ein Modulblatt dokumentiert. (4) Für jedes erfolgreich bestandene Modul werden ECTS-Punkte vergeben. ECTS-Punkte sind Leistungspunkte, die ein Maßstab für die Arbeitsbelastung jedes Moduls sind. Sie dienen nicht der Differenzierung von Schwierigkeitsgraden unterschiedlicher Module. (5) Mit dem erfolgreichen Abschluss eines Moduls können 4 oder mehr ECTS-Punkte erworben werden. Die Anzahl der je Modul erwerbbaren ECTS-Punkte ist aus dem Curriculum (Anlage 1) ersichtlich. (6) Das gesamte Studium umfasst 180 ECTS-Punkte. Bei der Berechnung der ECTS-Punkte wird von einer Arbeitsbelastung von 30 Arbeitsstunden (Zeitstunden) pro ECTS-Punkt ausgegangen; hierin sind die Vorlesungsstunden und das Selbststudium enthalten. Das Selbststudium beinhaltet die Vor- und Nachbereitung der Vorlesungsstunden, die Bearbeitungszeiten von schriftlichen Seminar- oder Projektarbeiten, der Bachelor Thesis sowie Praxisberichten, die Durchführung von Prüfungen inkl. Vorbereitung und die Praxisphasen in den Partnerunternehmen. Die Arbeitsbelastung des gesamten Studiums beträgt damit Stunden. (7) In der Regel werden die Vorlesungsstunden und das Selbststudium im Verhältnis 1 zu 2 angesetzt. Hierbei geht man davon aus, dass die Studierenden für die Vorbereitung und die Nachbereitung zusammen die doppelte Zeit benötigen, wie für die Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen. Von dieser Regel wird dann abgewichen, wenn besondere Umstände wie ein erhöhter Bedarf an Präsenzunterricht, z. B. in den Sprachen oder den Schlüsselkompetenzen, oder ein erhöhter Bedarf an Selbststudium, z.b. bei der Bearbeitung von Seminararbeiten, IT- Veranstaltungen und Projekte dafür sprechen. (8) Die Studierenden fertigen zu allen Lehrmodulen ein Protokoll an. Anhand der Protokolle erhalten die Studierenden ein Nachschlagewerk über die Lehrinhalte der Präsenzveranstaltungen, z. B. als Vorbereitung für die Klausuren. Hierzu stimmen die Studierenden unter Leitung des Studiensprechers zu Beginn der jeweiligen Studienphase ab, welcher Protokollführer welche Präsenzveranstaltung protokolliert. Dieser fertigt ein Protokoll nach den Vorgaben der BA Rhein-Main an, welches grundsätzlich einen Umfang von 5-7 Seiten (zuzüglich Anlagen) nur in Ausnahmefällen überschreiten soll. Das Protokoll wird in der nächsten Präsenzveranstaltung beim Dozenten eingereicht. Im Rahmen dieser Veranstaltung erfolgt eine Kurzpräsentation der protokollierten Lehrinhalte. Die Dauer der Präsentation soll Minuten nicht überschreiten. Der Dozent prüft das Protokoll nach fachlichen und formalen Kriterien. Evtl. notwendige Korrekturen werden danach vom Protokollführer vorgenommen. Drei Tage nach dieser Präsentation wird das Protokoll in elektronischer Form an die Studierenden, den Dozenten und die Studienbetreuung übermittelt bzw. im Campus-Online veröffentlicht. 5

6 6 Verlauf des Studiums (1) Das Studium ist gemäß Curriculum (Anlage 1) in die folgenden 11 Modulbereiche untergliedert: Nr. Modulbereich Anzahl der Module Erwerbbare ECTS- Punkte 1. Propädeutika Betriebswirtschaftslehre Recht Englisch Schlüsselkompetenzen Wahlpflichtmodule Informatik Informationstechnik Funktionsübergreifende Wirtschaftsinformatik Praxismodule Bachelor Thesis 2 14 Summe (2) Alle Module in den Modulbereichen 1-6 und 7, 8, 10 und 11 sind Pflichtmodule, die von allen Studierenden belegt werden müssen. In den Modulbereichen 6. und 9. müssen die Studierenden Wahlpflichtmodule wählen. Dies bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl von zur Wahl stehenden Modulen belegt werden müssen. (3) Die 2 Module der Propädeutika sind in den ersten beiden Semestern zu belegen, da sie die Grundlage für den überwiegenden Teil des Studiums bilden. (4) Der Modulbereich Betriebswirtschaftslehre umfasst die obligatorischen Grundmodule eines jeden Studiums der Wirtschaftsinformatik. Neben der Einführung in die Betriebswirtschaftslehre sind die Module entsprechend der Wertschöpfungskette eines Unternehmens ausgerichtet. Diese werden durch die den Wertschöpfungsprozess unterstützenden Module ergänzt. (5) Die Modulbereiche Recht und Englisch werden nach vier Semestern abgeschlossen. (6) Um die Kenntnisse der Wirtschaftsinformatik zu vertiefen, werden im 5. und 6. Semester vier funktionsübergreifende Module angeboten, von denen die Studierenden zwei belegen müssen. (7) Im Modulbereich Schlüsselkompetenzen lernen die Studierenden zum einen die Methodenund Sozialkompetenz sowie zum anderen Kommunikation und Betriebspsychologie in zwei Modulen kennen. Darüber hinaus werden die Studierenden befähigt, diese Kompetenzen in anderen Modulen integrativ anzuwenden. (8) Von den angebotenen drei Modulen im Modulbereich Wahlpflichtmodule, müssen die Studierenden im 5. und 6. Semester ein Modul auswählen. (9) Im Modulbereich Informatik erfolgt eine fundierte Ausbildung der Studierenden mit sowohl theoriebezogenen als auch anwendungsbezogenen Studieninhalten. Die Studierenden sollen vor allem Schnittstellenkompetenzen erwerben, um betriebswirtschaftliche Fragestellungen mit Themen der Informatik verknüpfen zu können. 6

7 (10) Im Modulbereich Praxisphasen werden anwendungsbezogene Themen in den Partnerunternehmen mit theoriebezogenen Studieninhalten verknüpft. Die Praxismodule sind in jeder der sechs Praxisphasen zu belegen (vgl. dazu 7 SO). (11) Den Abschluss des Studiums bildet der Modulbereich Bachelor Thesis, in dem ein praxisorientiertes Thema sowohl in seinen fachlichen Einzelheiten, als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden schriftlich zu bearbeiten ist. 7 Praxismodule (1) Jedes der drei Praxismodule besteht aus zwei Praxisphasen mit je drei Monaten Dauer. Die Praxismodule sind fest in das Studium integriert und werden im Partnerunternehmen der Studierenden belegt. (2) Die Organisation der Praxismodule soll eine Verzahnung von theoretischen und praktischen Studieninhalten ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, werden die Studierenden von an der BA Rhein-Main lehrenden und vom Prüfungsausschuss hierzu beauftragten Dozenten und einem Unternehmensvertreter betreut. (3) Die vertikale Verzahnung der Lehr- und Praxismodule wird dadurch gewährleistet, dass die Studierenden neben ihren praktischen Tätigkeiten im Partnerunternehmen bestimmte vorgegebene Fragestellungen im Rahmen der Praxisarbeit bearbeiten. Diese Fragestellungen sind so gewählt, dass sie eine enge zeitliche Verbindung zu den angebotenen Lehrmodulen darstellen. In den Praxismodulen erarbeiten die Studierenden Lösungen zu Fragestellungen aus der Theoriephase mit Bezug zu den konkreten Praxisanforderungen des jeweiligen Partnerunternehmens. Die an der BA erworbenen Kenntnisse werden in die Praxis umgesetzt und vertieft. (4) Die horizontale Verzahnung der Praxismodule untereinander beginnt mit dem Kennenlernen der im Partnerunternehmen vorhandenen IT-Ressourcen, dem Geschäftsprozess des Partnerunternehmens und ersten, unterstützenden Tätigkeiten in Projekten im Praxismodul des 1. Studienjahres. und endet mit einer das gesamte Partnerunternehmen betreffenden Themenbearbeitung im Praxismodul des dritten Studienjahres. Das dazwischen liegende Praxismodul soll helfen, das Verständnis für Fragestelllungen und zugehörige Lösungsansätze aus dem Bereich der Wirtschaftsinformatik zu vertiefen. (5) Über die in jeder Praxisphase bearbeitete Fragestellung und deren Lösungsansätze ist von den Studierenden ein Praxisbericht anzufertigen. Zielsetzung des Praxisberichts ist es, die Verzahnung der an der BA Rhein-Main erlernten theoriebezogenen Studieninhalte mit den praxisbezogenen Studieninhalten in den Partnerunternehmen zu dokumentieren. Der Praxisbericht ist unter sorgfältiger Wahrung der Verschwiegenheit zu erstellen. Interne, der Verschwiegenheit unterliegende Tatbestände und Vorgänge dürfen nicht oder nur mit Genehmigung des Ausbildungsbetriebes genannt werden. (6) Einige Praxismodule schließen neben der Erstellung des Praxisberichts mit einen Präsentation ab (vgl. Anlage 1). 7

8 8 Prüfungsleistungen (1) Prüfungsleistungen sind 1. die Bearbeitung von schriftlichen Klausurarbeiten, 2. die Anfertigung von Seminar- oder Projektarbeiten, 3. das Ablegen von mündlichen Prüfungen, 4. die Präsentation von Seminar- und Projektarbeiten sowie Praxisberichten, 5. die Vorstellung des Exposés der Bachelor Thesis und 6. die Anfertigung der Bachelor Thesis. (2) Schriftliche Klausurarbeiten können einen Umfang von 90 bis 180 Minuten haben. Multiple Choice-Aufgaben sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Klausurarbeiten sollen in der Regel anwendungsorientiert gestaltet sein. Die Prüfungsleistung im Rahmen einer schriftlichen Klausurarbeit ist grundsätzlich einzeln zu erbringen; Gruppenarbeiten sind ausgeschlossen. (3) Seminar- oder Projektarbeiten sollen auf die Anfertigung der Bachelor Thesis vorbereiten. Sie sind deshalb nach den gleichen wissenschaftlichen Standards zu erstellen wie eine Bachelor Thesis. Für ihre Anfertigung gelten die Richtlinien und Empfehlungen für das Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten an der BA Rhein-Main. (4) Während der Praxisphasen haben die Studierenden im Rahmen der Praxismodule einen Praxisbericht über die zu bearbeitende Fragestellung und deren Lösungsansätze anzufertigen (siehe 7 SO). Die Begutachtung der Praxisberichte erfolgt durch den betreuenden Dozenten. Für die Anfertigung derartiger Praxisberichte gelten die folgenden Rahmenbedingungen: 1. Der Umfang eines Praxisberichts beträgt (zweitausendfünfhundert) Worte (ohne Inhalts-, Abkürzungs- und Abbildungsverzeichnis), eine Über- oder Unterschreitung um bis zu 10% ist dabei zulässig. 2. Der Praxisbericht ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Präsenzphase bei der Studiengangsleitung einzureichen. (5) Mündliche Prüfungen und Präsentationen können einen Umfang von 10 bis 30 Minuten haben. Sie sind grundsätzlich von mindestens zwei Prüfern abzunehmen. Gruppenpräsentationen sind grundsätzlich zugelassen. (6) Das Exposé dient der Vorbereitung auf die Anfertigung der Bachelor Thesis. Das Exposé soll die Problemstellung, die Hypothese, die Art der Bearbeitung des Themas der Bachelor Thesis, die vorgesehene Gliederung, den geplanten Ablauf der Bearbeitung sowie einen ersten Überblick der Literaturrecherche vermitteln (siehe Anlage 2). Mit dem Exposé soll aufgezeigt werden, wie die Studierenden beabsichtigen, das Thema der Bachelor Thesis in der vorgesehenen Bearbeitungszeit zu bearbeiten. Es wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung vorgestellt und diskutiert. Die Anmerkungen der Prüfer sollen von den Studierenden beachtet werden, um eine zielgerichtete Bearbeitung der Bachelor Thesis zu gewährleisten. (7) Die Bachelor Thesis ist eine schriftliche Ausarbeitung über ein abgegrenztes Problem. Sie soll zeigen, dass die Studierenden befähigt sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine praxisorientierte Aufgabe aus ihrem Fachgebiet sowohl in ihren fachlichen Einzelheiten, als auch in den fachübergreifenden Zusammenhängen nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten. Das Thema und die Aufgabenstellung der Bachelor Thesis müssen so beschaffen sein, dass die Bachelor Thesis innerhalb der für die Bearbeitung vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Für die Anfertigung gelten die Richtlinien und Empfehlungen für das Anfertigen von wissenschaftlichen Arbeiten an der BA Rhein-Main. Sie ist mit einem Textverarbeitungsprogramm anzufertigen. 8

9 9 Ermittlung der Gesamtnote Die Gesamtnote des Bachelor-Studiengangs wird als gewogenes arithmetisches Mittel der folgenden Einzelnoten (in Punkten) gebildet. Dabei gelten folgende Gewichtungsfaktoren: Die Bewertung der 14 Lehrmodule aus den Modulbereichen 1 bis 6 (Gewichte jeweils 0,75) Die Bewertung der 12 Lehrmodule aus den Modulbereichen 7 bis 9 (Gewichte jeweils 1,25) Die Bewertung der Präsentation der Praxisberichte (Gewicht jeweils 3,0) Die Bewertung des Bachelor Kolloquiums (Gewicht 1,0) Die Bewertung der Bachelor Thesis (Gewicht 10,0) 10 Transcript und Diploma Supplement (1) Über das bestandene Studium wird ein Transcript ausgestellt, das die Studierenden zusammen mit einer Urkunde über die Verleihung des Grades Bachelor of Science (B.Sc.) erhalten. Dieses Transcript enthält die Noten aller Module des Studiums sowie die Note des Bachelor Kolloquiums und der Bachelor Thesis. Außerdem wird im Transcript das Thema der Bachelor Thesis angegeben und die Gesamtnote des Studiums ausgewiesen. (2) Außerdem wird über das gesamte Studium ein Diploma Supplement ausgestellt. Auch hierzu findet sich ein Muster in der Anlage dieser SO (Anlage 3). 9

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