in: Amtliche Bekanntmachungen Heft 7/2001
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1 UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Ostasiatisches Institut in: Amtliche Bekanntmachungen Heft 7/2001 Studienordnung für das Hauptfach Sinologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 31. Januar 2001 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. Nr.11/1999 S. 293) hat der Senat der Universität Leipzig am 14. September 1999 folgende Studienordnung erlassen. (Maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten ebenso für Personen weiblichen Geschlechts.) Inhaltsübersicht: I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen 3 Studienbeginn 4 Studienzeit 5 Vermittlungsform 6 Studienziele 7 Studienberatung 8 Umfang des Studiums II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums 10 Aufbau des Studiums
2 - 2 - III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot 14 Anrechnung von Studienleistungen 15 Übergangsbestimmungen 16 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung V. Anlage Studienablaufplan I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 das Studium des Hauptfaches Sinologie im Studiengang Magister Artium am Ostasiatischen Institut der Universität Leipzig. Die Studienordnung wird durch die Studienordnungen der mit dem Hauptfach Sinologie kombinierbaren Haupt- und Nebenfächer ergänzt. 2 Zugangsvoraussetzungen Die Qualifikation wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Erforderlich sind: - Nachweis von Kenntnissen in zwei modernen Fremdsprachen oder - einer modernen Fremdsprache und Kenntnissen in Latein Handelt es sich bei einer der modernen Fremdsprachen um Englisch, so sind die
3 - 3 - Kenntnisse durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme nachzuweisen. Die weiteren Sprachkenntnisse sind durch das Abiturzeugnis oder durch eine Feststellungsprüfung an einer Universität bzw. einer staatlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung bei Studienaufnahme, spätestens bis zur Meldung zur Zwischenprüfung zu erbringen. Die Einschreibebedingungen sind durch die Immatrikulationsordnung der Universität Leipzig geregelt. 3 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zu Beginn des Wintersemesters aufgenommen werden. 4 Studienzeit 1. Die Regelstudienzeit beträgt im Hauptfach neun Semester. 2. Ein einjähriger Studienaufenthalt an einer chinesischen Universität oder einer entsprechenden Lehranstalt wird dringend empfohlen und nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Vermittlungsformen sind hauptsächlich: Vorlesungen (V) Seminare (S) Übungen (Ü) 5 Vermittlungsformen Die Teilnahme an Forschungsprojekten und die Mitarbeit in studentischen Arbeitsgruppen (Tutorien) wird dringend empfohlen. 6 Studienziele Ziel des Studiums ist es, den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen im Fach Sinologie die erforderlichen Kenntnisse und Methoden zu vermitteln, damit sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur (kritischen) Einordnung der Erkenntnisse
4 - 4 - und zu verantwortlichem Handeln befähigt werden. Wissenschaftliche Fähigkeiten sollen während des Studiums so entwickelt werden, dass sie nach dem Studium nutzbar und durch eigene Erfahrungen und Weiterbildung zu vertiefen sind. 7 Studienberatung Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Universität Leipzig. Sie erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung im Hauptfach Sinologie ist Aufgabe des Instituts. Sie erfolgt durch die Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die studienbegleitende fachliche Beratung unterstützt die Studenten, insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie der Wahl der Vertiefungsrichtung. Der Prüfungsausschuss bzw. das ihm zugeordnete Prüfungsamt berät in Fragen der Prüfungsorganisation. 8 Umfang des Studiums Der zeitliche Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt höchstens 72 Semesterwochenstunden (SWS), davon entfallen jeweils 36 SWS auf das Haupt- und Grundstudium. II. Inhalt und Aufbau des Studiums 9 Bereiche des Studiums Das Hauptfach Sinologie setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen: 1. Im Grundstudium A) chinesische Sprachausbildung B) differenzierte sinologische Fachausbildung Die Bereiche sind in Teilgebiete (Tg.) untergliedert A) chinesische Sprachausbildung - Modernes Chinesisch
5 Vormodernes Chinesisch B) differenzierte sinologische Fachausbildung - chinesische Landes- und Systemkunde - Geschichte und Gesellschaft Chinas 2. Im Hauptstudium A) chinesische Sprachausbildung B) Vertiefungsrichtungen Die Bereiche sind in Teilgebiete untergliedert A) chinesische Sprachausbildung - Modernes Chinesisch - Vormodernes Chinesisch B) Vertiefungsrichtungen - Kulturgeschichte/Philosophie Chinas - Gesellschaft/Sprache Chinas (siehe Studienablaufplan) Im Grund- und Hauptstudium sind Leistungsnachweise zu erbringen. Im Grundstudium sind die Anteile wie folgt verteilt: - 28 SWS zum Bereich chinesische Sprachausbildung (Modernes Chinesisch 22 SWS, Vormodernes Chinesisch 6 SWS) - 8 SWS zum Bereich differenzierte sinologische Fachausbildung Im Hauptstudium wählen die Studierenden zwischen den Vertiefungsrichtungen Kulturgeschichte/Philosophie und Gesellschaft/Sprache Chinas. Den gewählten Vertiefungsrichtungen sind unterschiedliche Stundenkontingente der Sprachausbildung zugeordnet. 10 Aufbau des Studiums Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung, das Hauptstudium durch die Magisterprüfung abgeschlossen. Die erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung im Fach berechtigt zur Fortführung im Hauptstudium, auch wenn in weiteren Fächern noch Zwischenprüfungsleistungen zu erbringen sind. Die Zwischenprüfung kann nach Erbringen der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen als Blockprüfung oder studienbegleitend abgelegt werden.
6 - 6 - (1) Grundstudium Im Grundstudium sind Veranstaltungen der Sprachausbildung und der differenzierten sinologischen Fachausbildung zu belegen. Der Gesamtumfang beträgt 36 SWS. Auf die einzelnen Bereiche entfallen folgende Pflichtveranstaltungen (Pf.). Bereiche Pf. A Grundkurs Modernes Chinesisch 20 Vormodernes Chinesisch 6 Sprachlaborübung B Geschichte und Gesellschaft Chinas 6 Landes- und Systemkunde (2) Hauptstudium Im Hauptstudium sind Veranstaltungen der Sprachausbildung und aus den beiden Vertiefungsrichtungen zu belegen. Der Gesamtumfang beträgt 36 SWS. Die Studierenden müssen im Hauptstudium zwischen den Vertiefungsrichtungen und der diesen Vertiefungsrichtungen zugeordneten Sprachausbildung wählen. Das heißt auch, dass sie entscheiden müssen, in welcher der Vertiefungsrichtungen sie die Magisterarbeit schreiben wollen. Es ergeben sich folgende Stundenanteile: Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie Pf. (SWS) Wpf. (SWS) Chinesische Sprachausbildung - 10 (davon jeweils mind. 2 SWS Modernes Chinesisch und Vormodernes Chinesisch) Vertiefungsrichtungen (Die 8 SWS aus dem Pflichtbereich beziehen sich auf Veranstaltung "Einführung in die chinesische Geistesgeschichte". Von den Wahlpflichtveranstaltungen müssen mindestens 4 und können bis zu 8 SWS aus der Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache gewählt werden.)
7 - 7 - Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache Pf. (SWS) Wpf. (SWS) Modernes Chinesisch - 12 Vertiefungsrichtungen (Die 4 SWS aus dem Pflichtbereich beziehen sich auf die Veranstaltung "Einführung in die chinesische Geistesgeschichte" der Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/ Philosophie. Es können bis zu 4 weitere Stunden aus dieser Vertiefungsrichtung gewählt werden) III. Prüfungsvorleistungen 11 Prüfungsvorleistungen im Grundstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Hauptfach Sinologie sind vier Leistungsnachweise wie folgt: - Leistungsnachweis Modernes Chinesisch - Leistungsnachweis Vormodernes Chinesisch - Leistungsnachweis Geschichte und Gesellschaft Chinas - Leistungsnachweis chinesische Landes- und Systemkunde (Dieser Leistungsnachweis ist bis zum Beginn des dritten Semesters zu erbringen. Studenten, die diese Aufforderung nicht erfüllen, müssen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen.) (2) Leistungsnachweise können gemäß 17 Magisterrahmenprüfungsordnung in Form: eines schriftlich abgefassten Referats oder einer Hausarbeit oder einer Klausur oder einer mündlichen Leistungskontrolle erworben werden. (3) Die in Absatz 2 genannten Leistungsnachweise werden mit 'bestanden' oder 'nicht bestanden' bewertet. (4) Leistungsnachweise, die mit 'nicht bestanden' bewertet worden sind, können wiederholt werden. Ein zwischenzeitlicher Wechsel des Lehrenden, bei dem die Vorleistung erbracht werden soll, ist ebenso zulässig wie ein Wechsel des Themas. (5) Die Zwischenprüfung ist spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters abzulegen. Wer die Prüfung nicht innerhalb der genannten Frist besteht, muss im fünften Semester
8 - 8 - an einer Studienberatung teilnehmen. 12 Prüfungsvorleistungen im Hauptstudium (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung sind folgende Leistungsnachweise gemäß 22 Magisterrahmenprüfungsordnung. für die Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie - ein Leistungsnachweis im Bereich chinesische Sprachausbildung - zwei Leistungsnachweise aus der gewählten Vertiefungsrichtung (einer hiervon aus der Veranstaltung "Einführung in die chinesische Geistesgeschichte") - ein Leistungsnachweis aus der Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache für die Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache - ein Leistungsnachweis für Modernes Chinesisch - zwei Leistungsnachweise aus der gewählten Vertiefungsrichtung - ein Leistungsnachweis aus der Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie (Veranstaltung "Einführung in die chinesische Geistesgeschichte") Diese Leistungsnachweise beziehen sich auf den Inhalt von Veranstaltungen im Pflichtund Wahlpflichtbereich des gewählten Bereichs. (2) Für den Erwerb, die Bewertung und die Wiederholung von Leistungsnachweisen des Hauptstudiums gelten die Regelungen des 11 Abs. 2 bis 4. IV. Weitere Bestimmungen 13 Studienangebot Das Studienangebot ergibt sich aus den Bestimmungen zum Aufbau des Studiums unter 10 dieser Studienordnung. Die jeweils gültigen Veranstaltungsankündigungen bezeichnen die Veranstaltung sowie Veranstaltungsumfang und -form und geben deren Zuordnung zu den Pflicht- und Wahlpflichtbestandteilen in den jeweiligen Studienabschnitten an. Das aktuelle Lehrangebot entspricht den in Satz 2 genannten Veranstaltungsankündigungen. 14 Anrechnung von Studienleistungen
9 - 9 - Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Regelungen des 14 der Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober Übergangsbestimmungen Diese Studienordnung findet auf alle Studierende Anwendung, die im Wintersemester 1998/1999 oder später ihr Studium des Hauptfaches Sinologie im Studiengang Magister Artium aufgenommen haben. Für alle früher immatrikulierten Studenten besteht auf Antrag die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung das Studium so fortzusetzen, dass es nach dieser Ordnung abgeschlossen werden kann. Der Wechsel zu dieser Ordnung ist aktenkundig zu machen. 16 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates vom 20. Juli 1999 und des Senates der Universität Leipzig vom 14. September Diese Studienordnung gilt mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 25. August 2000 (Az.: /167-2) als angezeigt. Sie tritt rückwirkend zum 1. Oktober 1998 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Leipzig, den 31. Januar 2001 Professor Dr. Volker Bigl Rektor
10 Anlage zur Studienordnung Hauptfach Sinologie Studienablaufplan (dieser Ablaufplan trägt empfehlenden Charakter) Semester Grundstudium Bereich A 28 SWS 36 SWS Modernes Chinesisch Sem. 22 SWS Pf. (SWS-Mindestanzahl für die Kurse I und II jeweils 10) Vormodernes Chinesisch 3. u. 4. Sem. 6 SWS Pf. Bereich B 8 SWS Chinesische Landes- und Systemkunde 1. Sem. 2 SWS Pf. Grundkurs Geschichte und Gesellschaft Sem. 6 SWS Pf. Hauptstudium 36 SWS Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie Semester Bereich A 6 SWS chinesische Sprachausbildung 6 SWS Wpf. (SWS-Mindestanzahl für Modernes und Vormodernes Chinesisch jeweils 2) Bereich B 12 SWS Einführung in die chinesische Geistesgeschichte 8 SWS Pf. empfohlen: Das Weltbild des traditionellen China/Philosophie und Religion/ Kommunikationsmuster und Sozialisierungsprozesse in der modernen chinesischen Gesellschaft 2 SWS Wpf. Chinesische Literatur 2 SWS Wpf Semester Bereich A 4 SWS chinesische Sprachausbildung 4 SWS Wpf. Bereich B 14 SWS empfohlen: Politische Ideen und geistige Strömungen im China des 20. Jhs./ Mao Zedong und der Sino-Kommunismus/Konfuzianismus und moderne Welt 2 SWS Wpf. Chinesische Kunst 4 SWS Wpf. Analysen zur politischen Kultur der VR China 2 SWS Wpf.
11 Sino-Ethnologie 2 SWS Wpf. Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache 4 SWS Wpf. (aus dieser Vertiefungsrichtung müssen mindestens 4 und können bis zu 8 SWS frei gewählt werden, entsprechend der zusätzlichen Anzahl verringert sich das Deputat aus der Vertiefungsrichtung Kulturg./Phil.) Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache Semester Bereich A 6 SWS empfohlen: Modernes Chinesisch 4 SWS Wpf. Übersetzen/Konversation 2 SWS Wpf. Bereich B 12 SWS empfohlen: Sozioökonomische Prozesse des modernen China 4 SWS Wpf. Recht und Rechtspraxis 2 SWS Wpf. Chinesische Fachsprachen 2 S W S Wpf. aus der Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie die Veranstaltung "Einführung in die chin. Geistesgeschichte" 4 SWS Pf. (darüber hinaus können bis zu vier weitere Stunden aus der Vertiefungsrichtung Kulturg./Phil. frei gewählt werden, entsprechend verringert sich das Deputat aus der Vertiefungsrichtung Gesellsch./Spr.) Semester Bereich A 6 SWS empfohlen: Modernes Chinesisch 4 SWS Wpf. Übersetzen/Konversation 2 SWS Wpf. Bereich B 12 SWS empfohlen: Regionenkunde 2 SWS Wpf. System- und Institutionenkunde 4 SWS Wpf. Innen- und außenpolitische Prozesse und Konstellationen 2 SWS Wpf. Sprach- und Schriftkunde 2 SWS Wpf. Gesellschaft und Literatur 2 S W S Wpf.
12 Anlage Nr. 56 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 für das Hauptfach Sinologie Auf Grund von 24 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBL. Nr. 11/1999 S.293) hat der Senat der Universität Leipzig am 14. September 1999 folgende Anlage Nr. 56 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 für das Hauptfach Sinologie erlassen: 1. Fächerkombination Gemäß 4 Abs. 1 ist eine Kombination des Hauptfaches Sinologie nicht möglich mit folgenden Hauptfächern: - Nebenfächern: Sinologie 2. Zulassungsvoraussetzungen Gemäß 5 Abs. 1 Nr. 3 sind als Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen: 2.1. Für die Zulassung zur Magisterzwischenprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß 17: Je ein Leistungsnachweis für: - Modernes Chinesisch - Vormodernes Chinesisch - chinesische Landes- und Systemkunde - Geschichte und Gesellschaft Chinas 2.2. Für die Zulassung zur Magisterprüfung die folgenden Leistungsnachweise gemäß 22: für die Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie Chinas - ein Leistungsnachweis im Bereich chinesische Sprachausbildung - zwei Leistungsnachweise aus der gewählten Vertiefungsrichtung - ein Leistungsnachweis aus der Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache
13 für die Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache Chinas - ein Leistungsnachweis für Modernes Chinesisch - zwei Leistungsnachweise aus der gewählten Vertiefungsrichtung - ein Leistungsnachweis aus der Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie (Veranstaltung "Einführung in die chinesische Geistesgeschichte") 3. Prüfungen 3.1. Die Fristen und Nachfristen gemäß 19 Abs. 2 und 24 Abs. 2 für die Durchführung der Zwischenprüfung/Magisterprüfung werden zu Beginn jeden Semesters vom Prüfungsausschuss, der für das Hauptfach Sinologie zuständig ist, hochschulöffentlich bekannt gegeben Zwischenprüfung (gemäß 18 und 19) Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach Sinologie aus je einer Teilprüfung im Bereich A mit den Prüfungsleistungen: - vierstündige Klausur im Teilgebiet Vormodernes Chinesisch (Übersetzung Vormodernes Chinesisch - Deutsch) - vierstündige Klausur im Teilgebiet Modernes Chinesisch (Übersetzung Modernes Chinesisch-Deutsch und Deutsch-Modernes Chinesisch) - mündliche Prüfung im Teilgebiet Modernes Chinesisch (40-60 Min.) und einer Teilprüfung im Bereich B mit der Prüfungsleistung: - mündliche Prüfung im Bereich differenzierte sinologische Fachausbildung (Chinesische Landes- und Systemkunde, Geschichte und Gesellschaft Chinas) (40-60 Min.) Die Prüfungsleistungen der Zwischenprüfung müssen mindestens mit der Note ausreichend (4) bewertet sein. Bei mündlichen Prüfungen dürfen diese Bereiche/Teilgebiete nicht bereits Gegenstand der schriftlichen Arbeiten gewesen sein Andere Prüfungsleistungen im Sinne des 6 Abs. 4 sind nicht vorgesehen.
14 Magisterprüfung ( 23 bis 25) Die Magisterprüfung besteht im Hauptfach: a) aus der Magisterarbeit, wenn Sinologie als erstes Hauptfach gewählt wurde; b) bei Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie aus je einer Teilprüfung im Bereich A mit den Prüfungsleistungen: - vierstündige Klausur (Übersetzung Modernes Chinesisch-Deutsch) - vierstündige Klausur (Übersetzung Deutsch-Modernes Chinesisch oder Vormodernes Chinesisch-Deutsch) - mündliche Prüfung im Teilgebiet Modernes Chinesisch (40-60 Min.) und einer Teilprüfung im Bereich B mit der Prüfungsleistung: - mündliche Prüfung in der Vertiefungsrichtung Kulturgeschichte/Philosophie (40-60 Min.) bei Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache aus je einer Teilprüfung im Bereich A mit den Prüfungsleistungen: - vierstündige Klausur (Übersetzung Modernes Chinesisch - Deutsch) - vierstündige Klausur (Übersetzung Deutsch-Modernes Chinesisch) - mündliche Prüfung im Teilgebiet Modernes Chinesisch (40-60 Min.) und einer Teilprüfung im Bereich B mit der Prüfungsleistung: - mündliche Prüfung in der Vertiefungsrichtung Gesellschaft/Sprache (40-60 Min.) Die genannten Bereiche/Teilgebiete dürfen nicht bereits Gegenstand der Klausurarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten gewesen sein oder in engem Zusammenhang mit der Magisterarbeit stehen. Diese Anlage Nr. 56 zur Magisterrahmenprüfungsordnung der Universität Leipzig vom 26. Oktober 1998 für das Hauptfach Sinologie tritt rückwirkend zum Wintersemester 1998/1999 in Kraft. Sie wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst am 25. August 2000 (Az.: /167-2) genehmigt und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht. Leipzig, den 31. Januar 2001 Professor Dr. Volker Bigl
15 Rektor
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