Tipps und Tricks. Bestimmen der BVG-Komplementärrente. von Reto Menzi
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- Monika Brinkerhoff
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1 Bestimmen der BVG-Komplementärrente von Reto Menzi Ausgangslage: Eine Vorsorgeeinrichtung erbringt Leistungen gemäss BVG und verweist bezüglich der Überentschädigung auf Art. 24 BVV 2. In Anschluss an die Rentenverfügung der IV teilt sie mit, dass sich die unkoordinierte Rente bei vollständiger Invalidität auf jährlich CHF 12' belaufen würde. In Anlehnung an den von der IV ermittelten Invaliditätsgrad von 50 % ab bzw. 43 % ab würde das jährliche unkoordinierte Rentenbetreffnis CHF 6' bzw. CHF 3' ab betragen. Nachdem aber 2006 die Leistungen der IV und UV 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen würden, könnten aktuell keine Leistungen ausgerichtet werden. Da die Koordination bzw. Überentschädigungsberechnung nur aufgrund konkreter Daten erfolgen könne, werde in Unkenntnis der künftigen Einkommensentwicklungen und der künftigen Leistungen der IV und UV keine Prognose angestellt. Man käme zu gegebener Zeit darauf zurück und werde anhand konkreter Zahlen eine Überentschädigung berechnen. Aussagen dieser Art entsprechen der Praxis; Hypothesen über die Zukunft sind von Vorsorgeeinrichtungen eine absolute Ausnahme. Frage: Parameter: Zur Berechnung des künftigen Direktschadens sind jedoch auch bezüglich der künftigen PK-Leistungen zumindest einigermassen zuverlässige Hypothesen erforderlich. Kann hierfür das LEONARDO eine Unterstützung bieten? Die Details dieses (konkreten) Schadenfalls können den nachstehenden Übersichten entnommen werden: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 1
2 LEONARDO Productions AG 2012 Seite 2
3 LEONARDO Productions AG 2012 Seite 3
4 Interpretation: Diese auf dem Nettolohn basierende Grafik ist in Bezug auf die Koordination nach Art. 24 BVV 2 nicht aussagekräftig. Es bedarf einer Korrektur auf 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes. Lösung: Verlangt ist im Rahmen von Art. 24 BVV 2 eine Darstellung auf 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes. Dies kann behelfsmässig simuliert werden, in dem die Arbeitnehmerbeiträge auf konstant 10 % verändert werden. Pro memoriam: Die Korrektur auf 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes erfolgt am Einfachsten durch das Anklicken der Spaltenbezeichnung 'ANB in %': LEONARDO Productions AG 2012 Seite 4
5 Durch die Eingabe des Wertes '10' in den beiden Feldern 'Arbeitnehmerbeiträge in % ' und das Anklicken aller Perioden mittels Umstelltaste oder mit gehaltener Controll-Taste (Ctrl) werden die Buttons 'Eintragen' aktiv: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 5
6 Durch die Betätigung der beiden Button 'Eintragen' werden die alten Werte überschrieben und die Änderungen durch die rote Zahlen gekennzeichnet: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 6
7 Anschliessend ist das Button 'Werte übernehmen' zu betätigen, womit die Koordinationslimite nach BVV 24 simuliert wird: Unter 'Ergebnisse\Erwerbsausfall\Gesamt' kann sodann die koordinationsbereinigte Grafik abgerufen werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit empfiehlt es sich, die Details anzuzeigen: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 7
8 Interpretation: In der Regel beginnt die Leistungspflicht der Vorsorgeeinrichtung mit den Renten der IV (Ausnahmen: vgl. Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2). In jeden Fall empfiehlt sich, dass anwendbare Reglement zu konsultieren. Die obige Grafik zeigt, dass beim bisherigen Schaden augenfällig im Jahr 2009 komplementäre Leistungen der Vorsorgeeinrichtung in Frage stehen. Zur Verifizierung und Quantifizierung ist jedenfalls die Seite 'Direktschaden' unter 'Ergebnisse\Erwerbsschaden\Bisherig' zu konsultieren: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 8
9 Dabei zeigt sich in der Spalte 'Ungedeckt', dass bereits 2008 und nicht erst 2009 ein komplementärer Ausgleichsbedarf entstand übersteigen die Leistungen der IV und UV wiederum die massgebliche Koordinationslimite (= 90 % des mutmasslich entgangenen Verdienstes), weil die UV in Anwendung von Art. 23 Abs. 7 UVV den Taggeldanspruch anpassen bzw. nach oben korrigieren musste. Im weiteren zeigt die Grafik, dass bei der angenommenen, realen Lohnentwicklung ab 2015 fortwährend ein jährlich zunehmender und ab 2026 ein gleichbleibender Komplementärbedarf einsteht, welcher die Vorsorgeeinrichtung im Rahmen des maximalen Leistungsanspruches, i. c. CHF 3' pro Jahr bei einem Invaliditätsgrad von 30 %, auszugleichen hat. Alsdann ist unter 'Ergebnisse\Erwerbsschaden\Zukünftig' die Seite 'Direktschaden' zu konsultieren: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 9
10 Beim bisherigen Schaden, der bekanntlich konkret zu berechnen ist, darf davon ausgegangen werden, dass die Vorsorgeeinrichtung für die Jahre 2008 und 2009 die komplementären Leistungen zusprach und ausrichtete. Die Eingabe hat entsprechend zu erfolgen. Beim künftigen Schaden stehen zwei Eingabemöglichkeiten, eine rudimentäre aber im Handling einfache (Variante 1) und eine exakte(re) aber aufwändigere (Variante 2), zur Verfügung: Variante 1: Aus der spezifizierten Übersicht unter 'Ergebnisse\Erwerbsausfall\Zukünftig\Direktschaden' geht in der untersten Zeile der kapitalisierte des ungedeckten Schadens hervor, i. c. CHF 35'031. Aufgrund der Kompensation von Überentschädigungen (= Minusbeträge) mit Komplementärbedürfnissen (= positive Werte) ist dieser Betrag insoweit zu korrigieren, als die kapitalisierte Werte aller Minusbeträge dazuzuzählen sind, i. c. (455 * 0.94) + (253 * 0.95) + (52 * 0.92) = Das kapitalisierte Komplementärsubstrat beläuft sich somit auf CHF 35'747. Wird der genannte Betrag durch den um die Koeffizienten der Jahre mit Überentschädigungen reduzierte Faktor ( = 14.82) dividiert, erhält man die durchschnittli- LEONARDO Productions AG 2012 Seite 10
11 chen Leistungen der Vorsorgeeinrichtung ab Alter 38 (35'737 : = CHF 2'412). Es ist somit folgende Eingabe zu tätigen: Ergebnisse\Erwerbsausfall\Zukünftig\Direktschaden: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 11
12 Variante 2: Bei der exakteren Variante werden die jeweiligen Jahresbetreffnisse aus der spezifizierten Übersicht unter 'Ergebnisse\Erwerbsausfall\Zukünftig\Direktschaden' eingegeben. Dabei können gleichzeitig BVG-spezifische Besonderheiten, wie z. B. die Voraussetzungen für eine Rentenrevision (+/- 10 % als massgebliche Erheblichkeitsgrenze; vgl. BGE 123 V 201 E. 5d) berücksichtigt werden. So stellen wir beim Verlauf des ungedeckten Schadens fest, dass die Differenz zwischen den Koordinationsbedürfnissen im Alter 44 (= CHF 2'198) und 45 (= CHF 2'399) die Erheblichkeitsgrenze von 10 % nicht erreicht. Das Gleiche trifft beim Übergang vom Alter auf 46 (= CHF 2'601) auf 47 (= CHF 2'802) zu. Diesfalls wird im BVG die Rente nicht angepasst und läuft im bisherigen Rahmen weiter. Im Weiteren können wir dem Leistungsausweis entnehmen, dass die unkoordinierte Rente bei einem Invaliditätsgrad von 43 % CHF 3' beträgt. Somit wird vorliegend ab Alter 48 der maximale Leistungsanspruch ausgeschöpft. Es ergeben sich somit folgende Eingaben: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 12
13 LEONARDO Productions AG 2012 Seite 13
14 Ergebnisse\Erwerbsausfall\Zukünftig\Direktschaden: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 14
15 Revision: Der Wegfall von IV-Kinderrenten stellt für Vorsorgeeinrichtungen ein ordentlicher Revisionsgrund dar, d. h. sie haben per dato eine neue Überentschädigungsberechnung vorzunehmen und ihre Leistungen anpassen. Nachdem wir die Komplementärbedürfnisse pro Altersjahr der Versicherten erhoben haben, sich der Wegfall der Kinderrente jedoch nach dem Alter des Kindes richtet, ergibt sich scheinbar eine Differenz in der Zeit vom bis (vgl. roter Kreis in obiger Grafik). Die fragliche Differenz wird jedoch durch gleichhohe Überentschädigungen in der Zeit vom bis kompensiert. Fehlerquellen: Die ermittelten PK-Renten sind als Jahresbetreffnisse einzugeben, während das LEONARDO defaultmässig Monatsrenten vorsieht. Die Komplementärbedürfnisse können in Berücksichtigung des Invaliditätsgrades den maximalen Leistungsanspruch (= Höhe der unkoordinierten Leistungen) übersteigen (vgl. hierzu Korrektur in Variante 2). Zusätzlich zu den Invalidenrenten können nach Art. 25 BVG Kinderrenten zur Auszahlung gelangen. Die Kinderrenten betragen 20 % der Invalidenrente (vgl. Art. 21 BVG). Hat die IV den Invaliditätsgrad nach der gemischten Methode (vgl. Art. 28a Abs. 3 IVG) berechnet, ist gegenüber der Vorsorgeeinrichtung nur derjenige Invaliditätsgrad massgebend, der für den erwerblichen Teil gilt (vgl. BGE 120 V 110 f. E. 4b). Die BVG-Invalidenrenten werden dem Grunde nach lebenslänglich ausgerichtet. Bei Teilinvaliditäten können aber wie im vorliegenden Beispiel beim Übertritt ins AHV-Alter die Invalidenrenten durch höhere Altersrenten abgelöst werden. Diesfalls gelangt Art. 24 Abs. 2 bis BVV 2 (am in Kraft getreten) zur Anwendung. Hierfür empfiehlt sich eine separate Koordinationsberechnung, welche zur Nachvollziehbarkeit in den Notizen festzuhalten ist. Abschluss: Alsdann sind unter 'Schaden\Erwerbsausfall' die auf durchgehend 10 % geänderten Arbeitnehmerbeiträge wieder zu korrigieren. Dies geschieht am Einfachsten, wenn für jede Periode die blauen Rechner in der Spalte 'ANB in %' angeklickt und sogleich die ursprünglichen Werte, die gespeichert sind, wieder übernommen werden: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 15
16 Vergleich: Die Variante 2 ist zweifellos die exaktere Methode, weil vorsorgerechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden können. Ausserdem ist das Ergebnis auch in der Grafik nachvollziehbar. Im Ergebnis stellen wir jedoch fest, dass der Unterschied sehr marginal ist und in der Regel vornehmlich Auswirkungen auf den Regress bzw. die Aufteilung des Substrates hat, da der Nettolohn meist geringer ist als die Koordinationslimite nach BVG: LEONARDO Productions AG 2012 Seite 16
17 Ergebnisse: Variante 1 LEONARDO Productions AG 2012 Seite 17
18 Variante 2 LEONARDO Productions AG 2012 Seite 18
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