Mitarbeiter einstellen aber richtig!

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1 Mitarbeiter einstellen aber richtig! Dr. Sören Kramer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

2 Übersicht über die Themen Vorüberlegung: Art der Tätigkeit Ausschreibung der Stelle Bewerbungsgespräch Personalfragebogen Sonderfall: schwerbehinderte Bewerber Absage erfolgloser Bewerber Abschluss des Arbeitsvertrages (insbesondere bei Befristung) Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung Arbeitsaufnahme

3 Vorüberlegung: Art der Tätigkeit klassisches Arbeitsverhältnis (echte) freie Mitarbeit Vorsicht! Risiko der Scheinselbständigkeit! Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Werkvertrag speziell im Vertrieb: (freier) Handelsvertreter geringfügige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses befristete oder unbefristete Einstellung Teilzeit / Vollzeit Ausbildung / Praktikum / Volontariat

4 Ausschreibung der Stelle Inhalt der Stellenausschreibung: geforderte Qualifikation Beschreibung der Stelle Einstellungstermin Art und Form der Bewerbungsunterlagen Ansprechpartner im Betrieb Bewerbungsfrist Ausschreibung als Teilzeitarbeitsplatz, wenn geeignet Innerbetriebliche Ausschreibung auf Verlangen des Betriebsrates

5 Ausschreibung der Stelle (aus: NJW, Heft 46/2006, S. LXVI)

6 Ausschreibung der Stelle Diskriminierungsfreie Ausschreibung ist zwingend; Bsp.: Behinderung: keine Betonung bestimmter Merkmale ( kerngesund ; körperlich voll belastbar ), es sei denn durch den vorgesehenen Einsatz gerechtfertigt Der Satz Schwerbehinderte und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt ist zwar nicht zu beanstanden, aber auch nicht notwendig! Kein Bewerbungsfoto anfordern!

7 Bewerbungsgespräch Bewerbungsgespräch ist potentieller Tatort für Diskriminierungen aller Art. Gilt insbesondere für Fragen an den Bewerber. Das AGG gilt auch für die Bewerbungsphase! Bei AGG-Verstoß: Schadenersatz; kein Anspruch auf Einstellung!

8 Bewerbungsgespräch Nicht unter vier Augen! Nur mit Zeugen! Erstattung der Vorstellungskosten auch wenn später kein Arbeitsverhältnis begründet wird, es sei denn in der Einladung wird die Erstattung ausdrücklich und eindeutig ausgeschlossen oder auf bestimmte Kosten beschränkt.

9 Bewerbungsgespräch / Fragebogen Welche Fragen an den Bewerber sind erlaubt? Alkohol- und/oder Drogenkonsum - Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit + berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten + Ausbildung und beruflicher Werdegang + berufliche Verfügbarkeit + Gesundheitszustand / Krankheiten? Geschlecht - Gewerkschaftszugehörigkeit - Lebensalter - Nebentätigkeit + Parteizugehörigkeit -

10 Bewerbungsgespräch / Fragebogen Welche Fragen an den Bewerber sind erlaubt? - Fortsetzung - Familienstand + Heiratsabsicht Kinderwunsch - - Religionszugehörigkeit - Scientology Schwangerschaft Schwerbehinderung Vermögensverhältnisse - Vorstrafen - Wehr- oder Zivildienst - Wettbewerbsverbote - Staatsangehörigkeit / Aufenthaltstitel?

11 Bewerbungsgespräch / Fragebogen Welche Fragen an den Bewerber sind erlaubt? - Fortsetzung - Name, Vorname + Anschrift / Kontaktdaten + Sprachkenntnisse + Führerschein + Vorbeschäftigung beim Arbeitgeber + Gehaltswunsch + laufendes Ermittlungs- oder Strafverfahren? Bereitschaft Schichtarbeit + Versetzungsbereitschaft +

12 Personalfragebogen Unterscheide: Bewerberfragebogen (s.o. Bewerbungsgespräch ) Einstellungsfragebogen Fragen nach Abschluss des Arbeitsvertrages (z.b. Frage nach dem Geburtsdatum) Beide Fragebögen sind mitbestimmungspflichtig!

13 Backgroundchecks Financial Background Schufa-Auskunft Gewerberegisteranfrage Criminal Background polizeiliches Führungszeugnis Internetrecherche Facebook LinkedIn Xing Twitter Instagram uneingeschränkt zulässig!

14 Schwerbehinderte Bewerber Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter: mehr als 20 AN 5% aller Arbeitsplätze im Unternehmen bei Verletzung der Beschäftigungspflicht: Ausgleichsabgabe

15 Schwerbehinderte Bewerber Pflichten des AG bei der Besetzung freier Stellen: interne Prüfung, ob freie Arbeitsplätze auch mit Schwerbehinderten besetzt werden können; dabei: Beteiligung der SchwBehV und des BR Wenn Eignung für SchwBeh: Übersendung der Stellenbeschreibung an die Agentur für Arbeit (Meldepflicht); mind. eine Woche vor der Ausschreibung

16 Schwerbehinderte Bewerber Agentur für Arbeit kann Bewerber vorschlagen; etwaige Vorschläge muss der AG der SchwBehV und dem BR mitteilen. Die Missachtung der Prüfpflicht, der Mitteilungspflichten und der Pflicht zur Beteiligung der SchwBehV können eine AGG-widrige Benachteiligung indizieren! BR kann der Einstellung nicht schwerbehinderter Bewerber widersprechen.

17 Schwerbehinderte Bewerber Bewerber muss Schwerbehinderung nicht offenbaren, es sei denn er ist körperlich nicht für die Stelle geeignet (dann ggf. Anfechtung des Arbeitsvertrages). Will der Bewerber sich seine Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren zu Nutze machen, muss er im Anschreiben zur Bewerbung explizit darauf hinweisen. Fragerecht des AG vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit? Nur wenn das Fehlen der Schwerbehinderung für die Einsetzbarkeit auf der konkreten Stelle relevant ist.

18 Schwerbehinderte Bewerber Pflicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber? Nur öffentliche AG; sinnvoll bei privaten AG? (P) Absage mehrerer schwbeh Bewerber kann Diskriminierung indizieren. Einstellungsuntersuchung ist auch bei schwbeh Bewerbern zulässig, wenn Sie allein dazu dient, die gesundheitlich Eignung des Bewerbers zu prüfen. Bei Einstellung: Anzeige der probeweisen Beschäftigung an das Integrationsamt.

19 Absage erfolgloser Bewerber Die Absage hat stets so neutral wie möglich zu erfolgen: Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen. Wir haben uns entschieden, die Stelle anderweitig zu besetzen. Gilt auch und gerade für Absagen an schwerbehinderte Bewerber! Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen für sechs Monate nach Zugang der Absage beim Bewerber.

20 Abschluss des Arbeitsvertrages Arbeitsvertrag ist die Visitenkarte des Arbeitgebers! Achtung! Gefahr unwirksamer Klauseln! Einstellung minderjähriger Bewerber: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter!

21 Abschluss des Arbeitsvertrages Nicht zwingend, aber sinnvoll: Schriftform des Vertrages Nachweisgesetz Anders bei geplanter Befristung: Hier ist Schriftform zwingend!

22 Befristung des Arbeitsvertrages Schriftform Befristeter Arbeitsvertrag AG AN

23 Befristung des Arbeitsvertrages Mündliche Einigung über befristeten Arbeitsvertrag Aufnahme der Arbeit Schriftlicher Arbeitsvertrag Unbefristetes Arbeitsverhältnis

24 Befristung des Arbeitsvertrages Befristung Weiterarbeit

25 Befristung des Arbeitsvertrages Was tun? Befristung Weiterarbeit unverzüglicher Widerspruch des AG!

26 Beteiligung des BR bei der Einstellung Nichts geht mehr? Was tun, wenn der Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung verweigert?

27 Die ersten Schritte BR mehr als 20 Arbeitnehmer Einstellung Antrag auf Zustimmung zur Einstellung 1 Woche Reaktion des BR

28 Reaktion des BR Nein! Schweigen Ja!

29 Schweigen des Betriebsrats I BR vollständig unterrichtet Wochenfrist abgelaufen BR schweigt

30 Schweigen des Betriebsrats II Wochenfrist abgelaufen BR nicht vollständig unterrichtet Zustimmung gilt nicht als erteilt

31 Zustimmungsverweigerung des BR I schriftlich? innerhalb einer Woche? mit Grund? nur eine Voraussetzung fehlt:

32 Zustimmungsverweigerung des BR II schriftlich innerhalb einer Woche mit Grund

33 Zustimmungsverweigerung des BR III schriftlich innerhalb einer Woche Grund für Verweigerung?? AN darf noch nicht beschäftigt werden!

34 Zustimmungsersetzungsverfahren Zustimmungsersetzungsverfahren Zustimmung wird rechtskräftig ersetzt Zustimmung wird nicht ersetzt

35 Vorläufige Beschäftigung I Zustimmungsverweigerung des BR schriftlich innerhalb einer Woche Grund für Verweigerung?

36 Vorläufige Beschäftigung II aus sachlichen Gründen dringend erforderlich Aufklärung des Arbeitnehmers über Sach- und Rechtslage Klausel im Arbeitsvertrag (aufschiebende Bedingung)

37 Vorläufige Beschäftigung III Unterrichtung des BR BR reagiert nicht unverzüglich vorläufige Beschäftigung

38 Vorläufige Beschäftigung IV BR bestreitet Erforderlichkeit AG reagiert nicht AG: Antrag beim ArbG 3 Tage AN darf nicht mehr beschäftigt werden

39 Vorläufige Beschäftigung V AG: Doppel-Antrag beim ArbG: Ersetzung der Zustimmung + Einstellung dringend erforderlich ArbG LAG BAG

40 Vorläufige Beschäftigung VI rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung Keine Ersetzung der Zustimmung 2 Wochen nach Rechtskraft

41 Der böse Arbeitgeber beschäftigt endgültig ohne Zustimmung des BR vorläufig ohne Beachtung des Verfahrens trotz negativen Beschlusses des ArbG

42 Reaktion des BR Antrag des BR beim ArbG Aufhebung der Einstellung Zwangsgeld bei Fortsetzung

43 Arbeitsaufnahme Meldepflicht des AG ggü SV-Trägern AN legt vor: Urlaubsbescheinigung tarifliche Lohn- oder Urlaubskarten Vertrag vl SV-Ausweis KV-Unterlagen ggf. Personaldokument Aufenthaltstitel

44 Arbeitsaufnahme Nicht vergessen: Unterweisung nach 12 ArbSchG einschl. Einweisung in die betrieblichen Besonderheiten, in die genauen Arbeitsabläufe und in die Sicherheitsmaßnahmen am konkreten Arbeitsplatz.

45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? T: F: E: soeren.kramer@brandi.net

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